Skip to content

News

KreativKids Akademie Banner

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Noch Restplätze in der zweiten Woche Die erste Woche ist bereits ausgebucht. Für die zweite Woche (10.–14. August, 9–15 Uhr) gibt es noch wenige Restplätze. Anfragen bitte an: kreativkids@kultur.karlsruhe.de – die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
KreativStart, Foto: Ingrid Kappenberger

24.06.2026

Female Perspectives: Die Vorträge des KreativStarts jetzt online

Wie entstehen Ideen, Unternehmen und neue Perspektiven? Beim diesjährigen Gründungskongress unseres Büros für Kultur- und Kreativwirtschaft stand die Vielfalt der Wege in die Selbstständigkeit im Mittelpunkt – mit einem besonderen Fokus auf weibliche Sichtweisen, Erfahrungen und Erfolgswege. Unter dem Motto, Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen und ihre Stimmen zu stärken, wurde der Kongress ausschließlich von weiblichen Speakerinnen gestaltet. Sie gaben inspirierende Einblicke in ihre persönlichen Gründungsgeschichten, teilten ihr Wissen und beleuchteten zentrale Themen rund um Unternehmertum, Kreativität und die Herausforderungen sowie Chancen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für alle, die nicht live dabei sein konnten – oder einzelne Impulse noch einmal erleben möchten: Die Vorträge des Kongresses sind ab sofort online verfügbar. Tauchen Sie ein in spannende Perspektiven, neue Ideen und wertvolle Erfahrungen unserer Speakerinnen. Die Videoaufzeichnungen laden dazu ein, sich inspirieren zu lassen, neue Blickwinkel zu entdecken und Impulse für die eigene Gründung oder kreative Arbeit mitzunehmen. Hier geht´s zur Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLjBSIxDaBHfvtK6x63mPTyHtzdEyY0oiV&si=GCzQ25ragOWYG_QD
News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

Februar

18.02.2021

Antragstellung Neustarthilfe für Soloselbstständige gestartet

Ab sofort kann nun auch die Neustarthilfe für Soloselbständige beantragt werden. Mit diesem Programm sollen Selbstständige unterstützt werden, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht beanspruchen können. Die Neustarthilfe ergänzt dabei die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, wird aber auf diese nicht angerechnet. Es können einmalig bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen. Wer kann die Förderung beantragen? Soloselbständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben, weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind, keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben. Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspieler*innen und andere Künstler*innen, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Die Anträge findet Ihr hier >> Weitere Infos zu Corona-Hilfen findet Ihr hier >>

15.02.2021

Start-up BW – DER PODCAST

Der Start-up BW – DER PODCAST des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Sonderfolge, über die Corona Hilfsprogramme und die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen. Die einzelnen Maßnahmen und Programme werden vorgestellt. Außerdem berichten Start-ups und Unternehmen über ihre Erfahrungen mit den Programmen, wie die Unterstützungsangebote auf dem bisherigen Weg durch die Pandemie helfen konnten und welche Maßnahmen in Eigeninitiative umgesetzt wurden. In der Podcast-Folge zu hören sind Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ingo Engel von der L-Bank, Alexander Sebestény von der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg, Arndt Upfold vom Wirtschaftsministerium, Lukas Möller von deliburgers.Karlsruhe & die.neuen.Gastgeber und Timm Czarnecki von der BRC Solar GmbH. Der Podcast Ich habe eine Idee und möchte mich selbständig machen. Wer kann mir beim Gründen meines Unternehmens helfen und mich beraten? Welche Förderangebote gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Der Podcast richtet sich an Gründungswillige, Neugründer und erfahrene Gründerinnen, Young Talents, Female Founders, Re-Starter, an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger und alle, die sich für das Start-up Land Baden-Württemberg und die Start-up BW Community interessieren. Die aktuelle Folge und alle bisherigen Folgen des Podcasts findet Ihr hier >> Start-up BW – DER PODCAST ist darüber hinaus auf iTunes, Spotify und Deezer vertreten.

15.02.2021

Einreichung für das 8. dokKa Festival geöffnet

Ab sofort können Arbeiten für das 8. dokKa Festival eingereicht werden. Die nächste Festivalausgabe soll vom 14. – 19. September 2021 in der Kinemathek Karlsruhe und an weiteren Off Locations stattfinden. Das Team des dokKa e.V. arbeitet derzeit an einer Präsenzveranstaltung und einem ergänzenden Online-Angebot. Eingereicht werden können Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 15. Mai 2021! Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

15.02.2021

Computerspieleförderung des Bundes ab sofort mit Games BW Förderung kumulierbar

Seit Ende September können Gamesschaffende Anträge bei der Computerspieleförderung des Bundes einreichen. Erste Projekte wurden Anfang Dezember gefördert. Nun ist klar: eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Länderförderungen ist möglich. Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt die Kumulierungsregelungen veröffentlicht. Was müssen Antragssteller der Games BW Förderung nun beachten? Mit der Games BW Förderung können weiterhin 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten bei der Produktion gefördert werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem sogenannten „schwierigen Werk" ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Im Falle der Produktionsförderung können, wenn diese Kumulierungsvoraussetzungen vorliegen, bis zu 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten gefördert werden. Bei der Prototypenförderung liegt der Förderhöchstsatz nach den Kumulierungsregelungen des Bundes bei 80 Prozent.  Was sind „schwierige Werke“? Grundsätzlich gilt: Der Begriff „schwierige Werke“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad des Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung: Erst- und Zweitwerke von Unternehmen Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele) Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen Wann genau ein Projekt als „schwieriges Werk" klassifiziert werden kann, wird im Q&A des BMVI ausführlich unter Punkt 4.2.4 erklärt. Im Q&A findet ihr auch die übrigen Regelungen und Voraussetzungen zur Kumulierung von Förderungen (Stand 30.12.2020). Mehr Infos zur Games BW Förderung >>

11.02.2021

Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn es in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen. Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist seit dem 17. Februar möglich. Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Hier findet Ihr mehr Infos >>

10.02.2021

Eine weitere Milliarde für NEUSTART KULTUR

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien legt ein Anschlussprogramm für NEUSTART KULTUR auf. Dafür stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel, die 2020 bereitgestellt wurden, sind weitgehend ausgeschöpft. Ende des vergangenen Jahres waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte Volumen des bisherigen Budgets konkret belegt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, die durch Corona-Einschränkungen besonders stark betroffene kulturelle Infrastruktur zu erhalten. In enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds wurden rund 60 Teilprogramme für die verschiedenen Sparten von Kunst und Kultur entwickelt. Davon profitierten unter anderem Kinos, Museen und Theater, Musik und Literatur. Spartenübergreifend werden zudem Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Weitere Infos findet Ihr hier >>

09.02.2021

Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg wächst

Während der Coronakrise hat sich die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg gegründet, um der Szene einen höheren Stellenwert in der Politik und der Öffentlichkeit zu verschaffen. Mitglieder sind Akteur*innen aus den Bereichen Club-, Kultur- und Musikveranstaltungen sowie Konzerte und Festivals in Baden-Württemberg. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geraten viele der Baden-Württemberger Musikclubs, Spielstätten und Festivals in eine existenzielle Krise. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen konnten diese ihren Betrieb gar nicht oder nur unter großen Einschränkungen wieder aufnehmen. In vielen Kommunen konnte schon vor Corona ein Club- und Spielstättensterben beobachten werden. Um ein großflächiges Absterben dieser Kulturbetriebe zu verhindern, sind aus Sicht der Interessensgemeinschaft Kraftanstrengungen auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene von Nöten. Ihr Ziel ist die regionale Vernetzung aller Akteur*innen aus dem Bereich der Clubkultur in Baden-Württemberg, um das damit einhergehende politische Gewicht zu stärken und somit eine gemeinsame, höhere Strahlkraft zu erzielen. Bisher haben sich bereits 100 Akteure aus 19 Städten der Interessengemeinschaft angeschlossen.   Weitere Infos findet Ihr hier >>

08.02.2021

Neustarthilfe nun auch für freie Schauspieler*innen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich nun ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen jetzt auch freie Schauspieler*innen und vergleichbare Beschäftigte Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Die freien Schauspieler*innen waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Der Antrag auf die Überbrückungshilfen III ist zurzeit noch nicht möglich. Der Antragsstart ist für Februar geplant und wird hier ebenfalls bekannt gegeben. Mehr Infos zur Änderung der Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Infos zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung findet Ihr hier >>

08.02.2021

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups geplant

Die Landesregierung Baden-Württemberg will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können. Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups. Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 77 in der Bundesratssitzung besprochen werden. Mehr Infos zur Bundesratssitzung findet Ihr hier >>