Erklärung zur Barrierefreiheit –
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe
Das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist bemüht ihre Webseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des K3 Büro (https://k3-karlsruhe.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
https://www.K3-karlsruhe.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Alle dynamischen Unterseiten und Beiträge sowie Nutzerprofile der Homepage sind aufgrund nicht verfügbarer leichter Sprache nur teilweise barrierefrei
Verlinkungen zu externen Websites können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. November 2023. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO), die von Co-Tech Accessibility durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kottek-internetsolutions.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter info@kottek-internetsolutions.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Co-Tech Accessibility
Co-Tech UG (haftungsbeschränkt)
Felix Kottek
T: +49 15165242822
info@kottek-internetsolutions.de
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
T: +49 721/ 6632480
k3@kultur.karlsruhe.de
www.k3-karlsruhe.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das K3 Büro sowie die Co-Tech Accessibility wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das K3 oder die Co-Tech Accessibility nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG_DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
0711/279-3360