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News

11.03.2026

Gamescom 2026: Jetzt Platz am THE LÄND-Stand sichern

Vom 26. bis 28. August 2026 zeigt der Messestand "THE LÄND – Games & Virtual Worlds Made in Baden-Württemberg" Unternehmen, Spiele, interaktive Medien oder Apps auf der Gamescom in Köln. Dafür sucht die MFG Baden-Württemberg die besten Games sowie interaktiven VR- und XR-Anwendungen von Entertainment bis smarter Automobilindustrie- und Ausbildungsanwendung made in BW. Gemeinsam präsentiert der THE LÄND-Stand einem internationalen Fachpublikum die Innovationskraft der baden-württembergischen Gamesbranche auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Unternehmen, Entwickler*innen und Institutionen aus der Games-, Medien- und Digitalbranche, insbesondere solche mit VR/AR/XR/UX-Projekten. Die Plätze sind begrenzt, die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Im Business-Bereich der Gamescom bietet der THE LÄND-Stand eine prominente Platzierung neben anderen internationalen Ausstellern. In Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg International und dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe wird ein abwechslungsreiches Programm geboten, das neben Networking auch Besuch von Entscheider*innen aus der Politik beinhaltet. Eure Vorteile am THE LÄND-Stand in der Business-Arena  Höhere Sichtbarkeit im Business-Bereich durch Standgröße, Design und THE LÄND-Marketing Möglichkeit zur Nutzung des Standes für eigene Veranstaltungen wie beispielsweise Pressekonferenzen Ausstellen unter eigenem Namen mit allen Rechten eines offiziellen Ausstellers Voller Fokus auf Produktpräsentation und Kundengespräche Weniger organisatorischer Aufwand und attraktiver Preis durch gemeinsame Infrastruktur Über die Gamescom Die Gamescom in Köln ist das weltweit größte Event für Computer- und Videospiele und Europas umfangreichste Business-Plattform für die Games-Branche 357.000 Besuchende aus fast 130 Ländern, davon über 34.000 Fachbesuchende (50% aus dem Ausland) im Jahr 2025 1.568 Ausstellende aus 72 Ländern im Jahr 2025 233.000 m² Ausstellungsfläche im Jahr 2025 Zielgruppe: Developer*innen, Publisher*innen und Dienstleister*innen, alle Formen des Handels, Einkäufer*innen und Zuliefer*innen als auch Content Provider*innen Jetzt bewerben Bewerbungen sind online bis zum 15. März 2026 möglich. Jetzt für ein Platz auf dem THE LÄND-Stand bewerben! 

18.03.2026

Developer Boost 2026: Anmeldefrist verlängert

Nach der Ausbildung oder dem Abschluss stehen angehende Gründer*innen vor einigen Herausforderungen: Wie lässt sich ein marktfähiges Game entwickeln und vermarkten und wie wird die Gründung finanziert? Beim Qualifizierungsprogramm Developer Boost erhalten Gründer*innen aus der Games-Branche im Südwesten zum sechsten Mal die Chance, im Rahmen einer branchenspezifischen Förderung aus Expert*innen-Workshops, Gruppen- und Einzelcoachings, Pitch-Training, Pitch-Präsentation und vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten mit ihrer Gründungsidee durchzustarten. Das Coachingprogramm Das Developer Boost Programm 2026 umfasst sechs halbtägige Workshops, individuelle Nachbetreuung und extra Pitchtraining. Die Teams sind gefordert, sich neben den Workshops und Coachings zusätzliche Zeit für die Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu nehmen. Dafür bietet das Coachingprogramm passend auf die Studios zugeschnittene Coachings durch erfahrene und internationale Branchen-Expert*innen. Der Developer Boost richtet sich an Entwickler*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio oder Entwicklerteam von mindestens zwei bis maximal fünf Personen gegründet haben oder als Team beabsichtigen zu gründen. Wichtig: Die Workshops und das Pitch-Training werden vorwiegend auf Englisch stattfinden. Die Vorteile im Überblick Die Teilnehmer*innen erhalten: Coachings mit Expert*innen aus der Branche zu Fragen der Teamvision und der unternehmerischen Ausrichtung Praxiswissen durch Fachexpert*innen in mehreren Workshops zu Themen wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung und Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht Pitch-Training plus ein realer Pitch vor Publishern für ausgewählte Teams Netzwerkbonus mit Peer-Unterstützung durch den engen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen geförderten Teams sowie mit der Games-Community in Baden-Württemberg Teamfunding über 1.000 Euro pro Team, das unter anderem für die Teilnahme an themenbezogenen Netzwerkveranstaltungen, Messen oder Reisekosten genutzt werden kann Neu: Ein ausgewähltes Team darf bei der European Game Night vor einem internationalem Publikum inklusive internationalen Publishern pitchen. Wer kann sich bewerben? Teams mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet haben oder in den sieben Monaten des Programms gründen werden Die gründenden oder gegründeten Studios müssen auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen und dazu an einem konkreten Spiel-Konzept oder -Prototypen arbeiten Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Der Kick-Off des Programms ist im April 2026 geplant. Bewerbungen sind bis zum 22. März 2026 möglich – hier online bewerben! Quelle: MFG Baden-Württemberg
FUX Festigungs- und Expansionszentrum, Foto: LR Architekten

12.04.2026

Zwei Mieteinheiten im FUX frei

Im städtischen FUX Festigungs- und Expansionszentrum auf dem Alten Schlachthof sind 2 Mieteinheiten frei. Eine Mieteinheit (zwei Räume mit Verbindungstür) mit einer Bürofläche von 96,43 m² im 3. OG. Mietfläche gesamt: 96,43 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 59,20 m² Mietzins (kalt): ca. 1.128 € (Gründer), ca. 1.425 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zu dieser Mieteinheit hier >> Eine Mieteinheit mit einer Bürofläche von 98,87m² im 2. OG frei. Infos auf einen Blick: Mietfläche gesamt: 98,87 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 60,70 m² Mietzins (kalt): ca. 1.157 € (Gründer), ca. 1.461 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zur dieser Mieteinheit hier >> Infos zu allen zwei Mieteinheiten: Mietpreisanpassung gemäß Preisindex Nebenkostenvorauszahlung: 2,50 € /m² Mietdauer: zunächst 3 Jahre Kündigungsfrist: 6 Monate Voraussetzung: Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Gründung werden bevorzugt berücksichtigt. Bei Interesse gerne bei Dirk Metzger, K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro per Mail an dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de melden.

Juli

07.07.2021

Überbrückungshilfe und Neustarthilfe verlängert und erhöht

Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Mit Härtefallhilfen können die Länder diejenigen Unternehmen unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund der Corona-Pandemie bedroht wird. Unternehmen können zudem weiterhin auf Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm wurde bis Jahresende 2021 verlängert und Kredithöchstbeträge wurden erhöht. Die wichtigsten Änderungen: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährte Fixkostenunterstützung ermöglicht es Unternehmen und Soloselbständigen, Zuschüsse zu den Fixkosten zu erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Und für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen. Höhere Obergrenzen für insgesamt erhaltene Hilfen Neben den vielen kleinen Unternehmen können auch mittelständische Betriebe Hilfe erhalten, die seit Monaten von den Corona-bedingten Einschränkungen und deren Folgen betroffen sind. Deshalb wird die Obergrenze für die Zuschüsse aus beiden Programmen von 12 Millionen Euro auf 52 Millionen Euro deutlich erhöht. Wie bisher sind davon 12 Millionen Euro durch den bereits geltenden EU-Beihilferahmen – bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe – abgedeckt. Hinzu kommen weitere 40 Millionen Euro aus dem kürzlich von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich. Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro. Voraussetzung für Zuschüsse im Rahmen dieses Schadenausgleichs ist, dass die betreffenden Unternehmen von Schließungsanordnungen von Bund und Ländern betroffen waren oder sind. Erste Anträge auf Schadenersatz können in Kürze gestellt werden. Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige Die Neustarthilfe unterstützt gezielt Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten. Auch die Neustarthilfe wird bis Ende September verlängert. Im Zuge dieser Verlängerung werden die monatlichen Zuschüsse erhöht: Während für den Zeitraum von Januar bis Juni 1.250 Euro pro Monat vorgesehen waren, sind es nun in der Neustarthilfe Plus von Juli bis September 1.500 Euro pro Monat. Das sind weitere 4.500 Euro. Insgesamt können betroffene Soloselbständige also für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 bis zu 12.000 Euro Neustarthilfe erhalten, um nach der Krise wieder neu starten zu können. Restart-Prämie Um Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern, wird eine neue Personalkostenhilfe eingeführt: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dann der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Diese abnehmende Förderung ist ein echter Anreiz, möglichst schnell Beschäftigte aus der Kurzarbeit zurückzuholen bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Alle Infos findet Ihr auch hier >> Weitere Infos zu Corona-Hilfen findet Ihr hier >>

07.07.2021

Ausschreibung Siegfried Kracauer Preis 2021

Ab sofort bis zum 1. September können sich Filmkritiker*innen für den Preis für die beste Kritik und für ein Stipendium bewerben. Bereits zum achten Mal wird der Siegfried Kracauer Preis ausgeschrieben: In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung MDM gemeinsam den insgesamt mit 15.000 Euro dotierten Preis für deutschsprachige Filmkritik. Die nach dem herausragenden Autor und Filmtheoretiker Siegfried Kracauer benannte Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung von DOK Leipzig am 30. Oktober 2021 verliehen. Ab sofort können sich Filmkritiker*innen aus dem deutschsprachigen Raum um den Preis für die Beste Filmkritik sowie für ein Stipendium bewerben. Bewerbungsschluss für den Siegfried Kracauer Preis 2021 ist der 1. September 2021. Eine gemeinsam von den Preispartnern berufene unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Preise. Der Preis für die Beste Filmkritik ist mit 3.000 Euro dotiert; für ihn können Kritiken aus dem in den Regularien benannten Ausschreibezeitraum eingereicht werden. Das mit 12.000 Euro ausgestattete einjährige Stipendium verbindet sich mit einer mehrteiligen, recherchebasierten Essayreihe zum Thema „Zukunft des Kinos“. Darüber hinaus werden im Rahmen des Stipendiums regelmäßig Blogbeiträge zu freien Themen verfasst. Medienpartner für die Publikation der im Rahmen des Stipendiums entstandenen Texte ist der renommierte „Filmdienst“. Weitere Informationen und die Bewerbungsmodalitäten findet Ihr hier >>

06.07.2021

Qualifizierungsangebote für Kulturschaffende: REACT-EU unterstützt Projekte an den Pädagogischen Hochschulen

Die Pandemie hat die prekäre wirtschaftliche Lage deutlich gemacht, in der viele Künstler*innen und Kulturschaffende leben. Ergänzend zu den zahlreichen Hilfsmaßnahmen des Landes für Kulturschaffende sind Qualifizierungsprogramme, die auf eine Freiberuflichkeit vorbereiten oder sie erleichtern, wirksame Mittel zur Verbesserung der Situation. Die Entwicklung von Qualifizierungsangeboten für freiberufliche Künstler*innen sowie für Kulturmanager*innen steht deshalb im Mittelpunkt von Projekten, die aus dem Aufbauprogramm REACT-EU in Verbindung mit dem ESF-Programm 2014-2020 unterstützt werden. Programme der Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg, Karlsruhe und Heidelberg unter Einbindung von Partnern aus Hochschulen und Kultur werden mit rund 3,2 Millionen Euro gefördert. Sie starteten zum 1. Juli. Das Programm REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe – Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) ist mit 50,6 Mrd. EUR eines der größten Programme im Rahmen des neuen Instruments Next Generation EU. Ziel der Europäischen Kommission ist es, die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie und zur Linderung der Krisenfolgen weiterzuführen und auszubauen. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg: Qualifizierungsangebote für Künstler*innen Mit den bewilligten EU-Mitteln von rund 1,6 Mio. EUR sollen die Kompetenzen von freiberuflich oder als Soloselbständige tätigen Künstler*innen insbesondere im Bereichen Management, Marketing und Kommunikation gestärkt und „krisenfester“ werden. Es wird hierzu ein passgenaues Weiterbildungsangebot aus klassischen Seminar- und Workshop-Formaten, Coaching und Beratungsleistungen sowie Selbstlernmaterialien entwickelt und umgesetzt. Neben den Musikhochschulen des Landes sind die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart und die Hochschule der Medien Stuttgart in die Umsetzung eingebunden. Auch konnten die Popakademie Mannheim sowie die Kunststiftung Baden-Württemberg mit ihrem Kunstbüro als Partnerinnen gewonnen werden. Pädagogische Hochschulen Karlsruhe und Heidelberg: Unterstützung für die Organisationsentwicklung von Kultureinrichtungen Ziel des mit rund 1,6 Mio. EUR geförderten Vorhabens ist es, die Vielfalt der Kunst- und Kultureinrichtungen im Land zu erhalten und ihr Potential als „lernende Organisation“ zu stärken. Mit Hilfe agiler Methoden und Strukturen sollen Kultureinrichtungen in die Lage versetzt werden, eigene Strukturen und Prozesse mit professioneller Hilfe zu hinterfragen, Organisationsentwicklungen voranzutreiben sowie kulturelle Initiativen nachhaltig zu implementieren. Interne und externe Öffnung für mehr Diversität und Teilhabe zählen zu den Handlungsfeldern. Zudem soll auf die sich verändernden Bedürfnisse der Besucher, besonders jetzt während, aber auch nach der Corona-Pandemie, reagiert werden. Dies umfasst ebenfalls die Bereiche Zielgruppen sowie Barrierefreiheit. Die Württembergischen Staatstheater, das Deutsche Literaturarchiv Marbach sowie das Badische Landesmuseum konnten als Kooperationspartner gewonnen werden. Weitere Partner sind die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. und die Landesstelle für Museumsbetreuung. Zusätzlich ist das neue Landeskompetenzzentrum Kulturelle Bildung und Vermittlung Baden-Württemberg in beiden Projekten involviert. Weitere Informationen findet Ihr hier >>

05.07.2021

Games BW Players

Die Games-Szene in Baden-Württemberg wächst stetig und gewinnt immer mehr an wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung. Zeit also, die einzelnen Player der Games-Branche aus dem Südwesten genauer vorzustellen. Wo finde ich ein Entwickler-Studio, das mir bei der Verwirklichung meiner App hilft? In welcher Stadt kann ich in Baden-Württemberg Game-Design studieren? Mit „Games BW Players“ stellt die MFG der Games-Branche eine eigene digitale Plattform auf ihrer Website zur Verfügung, auf der sich die Games BW Players präsentieren können. Vom Indie-Studio im Schwarzwald bis zu Universitäten mit dem Schwerpunkt Games: Games BW Players hat sie alle – die Protagonisten der Games-Szene von Baden-Württemberg! Was Euch erwartet? Die Games-Szene des Südwestens wird auf zwei verschiedene Arten dargestellt. Zum einen über eine klassische Kartenansicht – so kann sich jeder einen ersten Überblick verschaffen. Zum anderen erhält jeder Player (egal ob Indie-Studio, GamesHub oder Universität) eine eigene Players-Seite, auf der er sich und sein Unternehmen / Universität / Hub usw. selbst präsentiert. Das Besondere: Games BW Players ist mehr als nur ein simples Branchenverzeichnis. Hier werden die Geschichten der Games-Szene Baden-Württembergs erzählt, Insights in die Studios gegeben und aktuelle Projekte präsentiert. Ihr könnt ganz einfach ein Teil von Games BW werden und hier das Formular ausfüllen >> Hier findet Ihr mehr Infos >>

05.07.2021

Cartoon-PopUp-Store in der City

Vom 17. Juli bis 06. August findet in der Hebelstraße 21 (Nähe Marktplatz) der Cartoon-PopUp-Store in der City statt! Im Store werden Cartoons mit den Schwerpunktthemen Klima, Umwelt und Corona von Steffen Butz, Petra Kaster, Markus Grolik und Michael Rickelt zu sehen sein. Außerdem werden Trickfilme von Franziska Poike gezeigt. Mindestens eine*r der teilnehmenden Künstler*Innen ist täglich im Store anwesend. Die ausgestellten Arbeiten sind nach Ende der Veranstaltung zu kaufen. Des weiteren gibt es Bücher, Postkarten, Poster, Kalender und verschiedene Merchandisingartikel der teilnehmenden Künstler*Innen zu kaufen, die vor Ort von den jeweils anwesenden Cartoonist*Innen signiert werden können. Täglich werden Signierstunden und Schauzeichnen veranstaltet. Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 15:00 bis 19:00 Uhr Sa. 10:00 bis 13:00 Uhr

01.07.2021

Anträge für Tilgungszuschuss Corona II ab sofort möglich

Ab sofort können Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung den Tilgungszuschuss Corona II beantragen. Für das Programm stehen für das erste Halbjahr 2021 insgesamt rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Neuerungen beim Tilgungszuschuss Corona II Der Fördersatz auf die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021 wird von 40 auf 50 Prozent erhöht. Die maximale Förderhöhe wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro je Antragsteller verdoppelt. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe wird der Tilgungszuschuss Corona von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge ebenfalls verdoppelt. Zusätzlich zu den mit dem Vorgängerprogramm unterstützten Branchen Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen weitere von der Corona-Krise hart betroffene Dienstleistungszweige des Sports, wie zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen- und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios, und der Unterhaltung, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks in die Förderung mit dem Tilgungszuschuss einbezogen werden. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>

01.07.2021

Zahl der Gründungen fällt im Corona-Jahr

Im Schatten der Corona-Krise haben im vergangenen Jahr weniger Menschen eine Existenzgründung verwirklicht als im Jahr zuvor. In der Rangliste der Gründungstätigkeit nach Bundesländern erreicht Baden-Württemberg den 6. Platz, wie auch im Jahr zuvor. Hier gründen 106 Personen auf 10.000 Erwerbsfähige. Dem repräsentativen KfW-Gründungsmonitor zufolge rutschte die Zahl der Vollerwerbsgründungen auf einen neuen Tiefpunkt von 201.000 (- 27.000 ggü. Vorjahr). Auch im Nebenerwerb wurde weniger gegründet als noch 2019 ( -41.000 auf 336.000). Insgesamt wagten 2020 537.000 Menschen den Sprung in die berufliche Selbständigkeit (-68.000). Der Rückgang der Existenzgründungen liegt hauptsächlich an weniger Gründungen von Männern. Ihre Zahl sank 2020 auf 332.000 (-58.000), die Zahl der Gründerinnen blieb hingegen mit 205.000 nahezu stabil (-10.000). Gründungen von Frauen kamen damit auf einen Anteil von 38 % an allen Existenzgründungen (2019: 36 %). Dieses Ergebnis ist überraschend, denn Studien zufolge waren gerade selbständige Frauen besonders stark von negativen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und mussten häufiger als Männer mit Umsatzverlusten, Existenzsorgen und Einschränkungen des Lebensstandards umgehen. Gründungsinteressierte Frauen scheinen sich jedoch schneller auf die neuen Krisenbedingungen eingestellt und letztlich ihre Gründungspläne häufiger doch realisiert zu haben als Männer. Hierfür spricht, dass Gründerinnen im vergangenen Jahr häufiger als Gründer ihre Geschäftsmodelle angepasst haben (52 % vs. 39 %). KfW Research analysiert im KfW-Gründungsmonitor auch die Abbruchraten und -gründe im vergangenen Jahr. Die Corona-Krise hat sich hier klar niedergeschlagen: Etwa vier von zehn Gründer*innen 2020 ihre selbständige Tätigkeit binnen 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme wieder beendet. Zwar erfolgte ein Abbruch wie auch in der Vergangenheit häufig aus persönlichen Gründen (z.B. familiäre Belastung, besseres Jobangebot), doch der Anteil von Gründungsabbrüchen wegen Unwirtschaftlichkeit hat sich gegenüber 2019 auf 40 % verdoppelt. Insgesamt war im Jahr 2020 bei etwas mehr als der Hälfte (56 %) der Abbrüche die Corona-Krise entscheidend. Allerdings waren im Corona-Jahr 2020 auch mehr Menschen motiviert, sich mit einer bietenden Geschäftsgelegenheit selbständig zu machen. Der Anteil so genannter Chancengründungen stieg auf 80 % (2019: 73 %). Aus der Not heraus wegen fehlender besserer Erwerbsalternativen entstanden nur 16 % (2019: 23 %) aller Existenzgründungen. Im vergangenen Jahr haben folglich in erster Linie diejenigen Existenzgründer*innen ihr Gründungsvorhaben in die Tat umgesetzt, die eine besondere Beharrlichkeit und Zuversicht mitgebracht haben. Auf der anderen Seite dürfte die Kurzarbeit dazu beigetragen haben, dass nicht mehr Menschen aus der Not heraus eine selbständige Tätigkeit aufnahmen. Nach dem coronabedingten Einbruch der Gründungstätigkeit in Deutschland verspricht 2021 ein gutes Gründungsjahr zu werden. Der konjunkturelle Aufschwung gibt Rückenwind und auch der Arbeitsmarkt dürfte eher positiv auf die Gründungstätigkeit wirken. Hinzu käme: Viele Gründungsplaner*innen wollten eigentlich bereits 2020 gründen – sie haben ihre Projekte aufgrund der Corona-Krise nur verschoben. Sie sind im Planungsprozess weit vorangeschritten und nah an der Umsetzung. Auch davon dürfte die diesjährige Gründungstätigkeit laut Aussage der KfW profitieren. Weitere zentrale Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors sind: Innovative Gründungen, das sind Existenzgründungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten, machten 13 % Gründungen 2020 aus, 24 % waren wachstumsorientierte Gründungen. Internetbasierte Gründungen, bei denen das Internet Kernelement des Unternehmens ist, erreichten einen Anteil von 31 % aus und digitale Gründungen, deren Angebot nur durch den Einsatz digitaler Technologien nutzbar ist, kamen auf 26 %. Im Länderranking steht Berlin weiter mit Abstand an der Spitze. Dort haben im Durchschnitt der Jahre 2018–2020 von 10.000 Erwerbsfähigen jährlich 181 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Brandenburg, das von der Ausstrahlung der überdurchschnittlichen Berliner Gründungstätigkeit auf die Peripherie profitiert hatte, ist aufgrund coronabedingt rückläufiger Gründungstätigkeit vom zweiten Platz wieder auf Platz 5 abgerutscht (104 Gründungen je 10.000 Erwerbsfähige). Auf Platz 2 kommt nun Hamburg (129) vor Schleswig-Holstein (120) auf Platz 3. Baden-Württemberg erreicht den sechsten Platz Nach einem Jahr Corona-Krise gehen Gründer*innen mit dem Gründungsstandort Deutschland insgesamt hart ins Gericht. Nur die Benotungen des freien Marktzugangs (Schulnotenskala: 2,3), der Beratungsangebote (2,6), des Zugangs zu öffentlichen Fördermitteln (3,3) und die Kreditverfügbarkeit (3,7) blieben auf dem gewohnten Level. Die anderen Faktoren wurden dagegen etwa eine halbe Note bis eineinhalb Noten abgewertet. Die Benotungen der gesetzlichen Regelungen (4,3; +1,3), der bürokratischen Informations- und Berichtspflichten (4,6; +1,2) sowie der steuerlichen Belastung (4,4; +0,8) verschlechterten sich am stärksten. Der aktuelle KfW-Gründungsmonitor ist hier abrufbar >> Zum Datenhintergrund: Der KfW-Gründungsmonitor ist eine repräsentative, seit dem Jahr 2000 jährlich durchgeführte, telefonische Bevölkerungsbefragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Er basiert auf Angaben von 50.000 zufällig ausgewählten, in Deutschland ansässigen Personen. Gründer*innen werden dabei breit erfasst: Ob im Voll- oder Nebenerwerb, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, ob Neugründung oder Übernahme. Der KfW-Gründungsmonitor liefert damit ein umfassendes Bild der Gründungstätigkeit in Deutschland.

01.07.2021

KreativStart 2021 – Videos der Speaker*innen jetzt online!

Ihr habt Speaker*innen beim KreativStart 2021 verpasst? Ab sofort könnt Ihr Euch folgende Vorträge digital anschauen: Muriel Böttger „Mut – Warum jeder Mut in sich trägt“ Sina Trinkwalder „Wunder muss man Selbermachen“ Raphael Gielgen „The next economy ecosystem – Wie die vor uns liegende Ökonomie die Architektur der Arbeit verändern wird“ Ludger Pfanz „Künstliche und Künstlerische Intelligenz“ Manfred Gotta „Die Bedeutung von Namen und internationalem Marketing“ Carsten Waldeck "Mitbegründer der SHIFT GmbH" Beim KreativStart Kongress 2021 ging es um die Zukunft der Arbeit, Gründungen im Nachhaltigkeitsgedanken, Sozialunternehmer, selbstgemachte Wunder, kreative Gründer*innen, künstliche und künstlerische Intelligenz, Entwicklung von Markennamen, Soziale Medien, Preisverhandlungen und neue Arbeitsräume und all das, was wichtig ist, um mit den eigenen Geschäftsideen auf dem Markt erfolgreich durchzustarten.

Juni

29.06.2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik geht in die 54. Runde

Seit dem 28. Juni können Künstler*innen sich auf Förderungen in der 54. Runde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik bewerben. Folgende Rahmenbedingungen gelten für eine Förderung: Der Förderanteil beträgt 75% der Gesamtkosten Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 9.000 Euro bis maximal 30.000 Euro Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 eine maximale Fördersumme von 60.000 Euro bewilligt werden Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt Anträge auf eine Förderung können ausschließlich online auf der Seite der Initiative Musik gestellt werden und müssen bis zum 14. Juli 2021 eingereicht sein. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31.08.2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge. Außerdem veranstaltet die Initiative Musik am 06. Juli einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Leuten. Hier könnt Ihr Euch für den Workshop anmelden >> Alle weiteren Informationen bekommt Ihr auf der Website der Initiative Musik >> Weitere Fördermöglichkeiten während der Corona-Krise findet Ihr hier >>