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News

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award

13.04.2026

Karlsruher Startup Nesto erhält 11 Millionen-Finanzierung – gegründet im Perfekt Futur

Großer Erfolg für die Karlsruher Kreativ- und Startup-Szene:Das Startup Nesto hat eine Finanzierung in Höhe von 11 Millionen Euro erhalten und setzt damit seinen Wachstumskurs konsequent fort. Das Unternehmen entwickelt eine KI-basierte Software zur intelligenten Personaleinsatzplanung – insbesondere für die Systemgastronomie. Mithilfe selbstlernender Algorithmen prognostiziert Nesto den Personalbedarf und hilft Unternehmen dabei, Über- und Unterbesetzungen zu vermeiden. Ursprung im Perfekt Futur auf dem Alten Schlachthof Besonders bemerkenswert:Nesto hat seinen Ursprung im Perfekt Futur, dem Zentrum für kreative Gründungen auf dem Alten Schlachthof in Karlsruhe. Das Perfekt Futur bietet seit vielen Jahren Raum für junge Unternehmen, kreative Ideen und innovative Geschäftsmodelle – und zeigt mit Nesto einmal mehr, welches Potenzial in der Verbindung von Kreativwirtschaft, Technologie und Unternehmertum steckt. Vom Startup zur skalierenden Tech-Lösung Mit der aktuellen Finanzierung will Nesto seine Plattform weiter ausbauen, neue Märkte erschließen und seine Position als innovativer Anbieter im Bereich KI-gestützter Personalplanung stärken. Der Erfolg von Nesto ist damit auch ein starkes Signal für den Standort Karlsruhe:Er zeigt, wie aus Ideen im lokalen Ökosystem erfolgreiche, wachstumsstarke Unternehmen entstehen können. Karlsruhe als Nährboden für Innovation Der Weg von Nesto unterstreicht die Bedeutung von Orten wie dem Alten Schlachthof und Formaten wie dem Perfekt Futur:Sie bieten Gründer*innen nicht nur Raum, sondern auch ein Netzwerk, Austausch und Unterstützung in den entscheidenden frühen Phasen. 👉 Ein Beispiel dafür, wie kreative Gründungsförderung konkret wirkt – und wie aus Karlsruhe heraus innovative Lösungen entstehen, die weit über die Region hinaus Bedeutung haben.
FUX Festigungs- und Expansionszentrum, Foto: LR Architekten

22.04.2026

Zwei Mieteinheiten im FUX frei

Im städtischen FUX Festigungs- und Expansionszentrum auf dem Alten Schlachthof sind 2 Mieteinheiten frei. Eine Mieteinheit (zwei Räume mit Verbindungstür) mit einer Bürofläche von 96,43 m² im 3. OG. Mietfläche gesamt: 96,43 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 59,20 m² Mietzins (kalt): ca. 1.128 € (Gründer), ca. 1.425 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zu dieser Mieteinheit hier >> Eine Mieteinheit mit einer Bürofläche von 98,87m² im 2. OG frei. Infos auf einen Blick: Mietfläche gesamt: 98,87 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 60,70 m² Mietzins (kalt): ca. 1.157 € (Gründer), ca. 1.461 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zur dieser Mieteinheit hier >> Infos zu allen zwei Mieteinheiten: Mietpreisanpassung gemäß Preisindex Nebenkostenvorauszahlung: 2,50 € /m² Mietdauer: zunächst 3 Jahre Kündigungsfrist: 6 Monate Voraussetzung: Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Gründung werden bevorzugt berücksichtigt. Bei Interesse gerne bei Dirk Metzger, K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro per Mail an dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de melden.

Juni

29.06.2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik geht in die 54. Runde

Seit dem 28. Juni können Künstler*innen sich auf Förderungen in der 54. Runde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik bewerben. Folgende Rahmenbedingungen gelten für eine Förderung: Der Förderanteil beträgt 75% der Gesamtkosten Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 9.000 Euro bis maximal 30.000 Euro Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 eine maximale Fördersumme von 60.000 Euro bewilligt werden Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt Anträge auf eine Förderung können ausschließlich online auf der Seite der Initiative Musik gestellt werden und müssen bis zum 14. Juli 2021 eingereicht sein. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31.08.2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge. Außerdem veranstaltet die Initiative Musik am 06. Juli einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Leuten. Hier könnt Ihr Euch für den Workshop anmelden >> Alle weiteren Informationen bekommt Ihr auf der Website der Initiative Musik >> Weitere Fördermöglichkeiten während der Corona-Krise findet Ihr hier >>

28.06.2021

Land verlängert Rettungsschirm für krisengeschüttelte Start-ups

Der Rettungsschirm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis Ende September verlängert und von 30 Millionen auf 36 Millionen Euro aufgestockt. Das hat der Ministerrat beschlossen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Start-ups in der Corona-Krise seit Juni 2020 mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Pro-Tect ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet und erste Markterfolge bereits erzielt haben. Seit dem operativen Start von Pro-Tect Ende Juni 2020 erhielten bis heute bereits über 140 Start-ups eine Unterstützung. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 25 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie zusätzliche Mitteln von privaten Ko-Investoren in Höhe von rund fünf Millionen Euro. „Start-up BW Pro-Tect“ wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein. Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO). Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein. Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (zum Beispiel KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences). Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen. Private Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen. Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut. Mehr Infos findet Ihr hier >>

24.06.2021

Computerspielen trainiert den Zahlensinn

Die Fähigkeit, Mengen richtig zu schätzen, verbessert sich mit der Anzahl an Spielstunden pro Woche, berichten Tübinger Forschende Videospielen ist nicht nur ein Zeitvertreib – es kann auch unsere Hirnleistungen verbessern. Je mehr wir spielen, desto besser können wir auf einen Blick eine Anzahl an Gegenständen abschätzen. Dies beruhe wahrscheinlich auf verbesserten Aufmerksamkeitsprozessen im Gehirn, berichten die Tübinger Neurowissenschaftler Joana Stäb und Professor Dr. Uwe Ilg vom Hertie-Institut für klinische Hirnforschung und der Universität Tübingen. Ihre Studie ist nun online in der Fachzeitschrift Addiction Biology erschienen. Die Fähigkeit, auf einen Blick Mengen einzuschätzen, ist angeboren. Wir müssen nicht jeden Apfel einzeln abzählen, um festzustellen, dass drei Stück im Einkaufswagen liegen. Der sogenannte Zahlensinn verhält sich ganz ähnlich wie unsere anderen Sinne: Je kleiner der Unterschied zwischen zwei Reizen ist – etwa in der Mengengröße oder Tonhöhe –, desto schlechter können wir ihn einschätzen. „Wir können allerdings unsere Wahrnehmung trainieren. Musiker zum Beispiel nehmen sehr feine Unterschiede in der Lautstärke wahr“, erklärt Erstautorin Stäb. „Es interessierte uns, ob sich auch der Zahlensinn trainieren lässt.“ Um dies herauszufinden, rekrutierten die beiden Wissenschaftler passionierte Computerspieler, die mehr als vier Stunden pro Woche mit ihrem Hobby verbrachten. Als Kontrollgruppe dienten Personen, die deutlich weniger Zeit mit Videospielen verbrachten. Während des Experiments sahen beide Probandengruppen zwei Kreise mit Punkten auf einem Bildschirm. Sie mussten jeweils spontan angeben, in welchem Kreis sich mehr Punkte befanden. So konnten die Forschenden ihre Wahrnehmungsschwelle bestimmen. Das Ergebnis: „Die Fähigkeit, Mengen auf einen Blick zu schätzen, lässt sich tatsächlich trainieren“, berichtet Studienleiter Ilg. „Vereinfacht ausgedrückt: Computerspieler können intuitiv und ohne nachzuzählen besser unterscheiden, ob mehr Äpfel oder mehr Orangen im Einkaufswagen liegen.“ Während des Experiments machten die Spieler zwar insgesamt genauso viele Fehler wie Nicht-Spieler. Bei den Versuchsdurchgängen, in denen sich die Menge der Punkte in beiden Kreisen nur minimal unterschied, waren sie jedoch eindeutig überlegen. Hier konnten sie den Unterschied viel besser erkennen. Je mehr sie pro Woche spielten, desto feiner war ihre numerische Auflösung. Das Team geht davon aus, dass Computerspielen Einfluss darauf hat, wie unser Gehirn die Aufmerksamkeit lenkt und kontrolliert. „Wir wissen aus weiteren Studien, dass Videospielen auch andere kognitive Fähigkeiten verbessert, wie etwa die Zeitwahrnehmung oder das Arbeitsgedächtnis“, so Ilg. Beide Hirnforscher rufen allerdings zum mäßigen Spielen auf. „Jede Medaille hat zwei Seiten – exzessives Computerspielen kann in Abhängigkeit münden, dies ist offiziell als Krankheit anerkannt.“

23.06.2021

Open Call: Medienkünstler*innen gesucht

Nachhaltigkeit betrifft alle Facetten des Lebens und berührt neben ökologischen, ökonomischen und technologischen Aspekten auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft. Die Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist mit grundlegenden Veränderungen der Art und Weise, wie gesellschaftliche Bedürfnisse erfüllt werden, beispielsweise in Bezug auf Mobilität, Kultur, Gesundheit, Ernährung oder Energieversorgung verbunden. Die Erreichung einer umfassenden Nachhaltigkeit ist ein andauernder und interaktiver Prozess, der von allen Teilen der Gesellschaft gestaltet werden muss. Im Rahmen der internationalen Konferenz „International Sustainability Transitions“ (IST), die vom 5. bis 8. Oktober 2021 in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe stattfindet, lädt das Fraunhofer ISI in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Büro des Kulturamts der Stadt Karlsruhe Künstler*innen bzw. Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen. Es soll unter der Überschrift „Visions of transformations to sustainability“ ein digitales Medienkunstwerk geschaffen werden, das folgende Fragen kritisch reflektierend in den Blick nimmt: Wie sieht eine wirklich nachhaltige Zukunft aus? Können wir unsere kreativen Talente dafür nutzen, unsere Städte nachhaltiger zu gestalten? Welche Rollen können oder sollten neue Technologien dabei spielen? Welchen Einfluss hat Kunst auf Nachhaltigkeit und umgekehrt? Auf welchen alternativen Wegen kann Nachhaltigkeit in den Mainstreamgebrauch gebracht werden? Für die Umsetzung erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Honorar in Höhe von 9.999,00 EUR (netto). Zusätzlich kann dem/der Künstler*in einen Produktionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR (netto) gewehrt werden. Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe sowie aus den Städten des UNESCO Creative Cities Network bis zum 15. Juli 2021. Da es sich um ein internationales Projekt handelt, können nur Bewerbungen in englischer Sprache berücksichtigt werden. Mehr Infos findet Ihr hier >>

21.06.2021

Kultur- und Kreativpilot*innen gesucht!

Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Sie suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird. Bewerbungen können vom 15. Juni bis zum 25. Juli eingereicht werden. Bewerben könnt Ihr Euch mit Eurem Unternehmen, Eurem Projekt oder Eurer Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen findet Ihr hier >> Außerdem findet am 1. Juli um 17:30 Uhr eine digitale Bewerbungsparty statt, bei der ihr dem Organisationsteam der Auszeichnung Eure Fragen stellen und Euch über den Bewerbungsprozess informieren könnt. Vom 15. Juni bis zum 1. August können Fans, Freunde und Interessierte außerdem für ihre Favoritenprojekte abstimmen:  Die drei Unternehmen, die beim Online-Voting die meisten Stimmen bekommen, überspringen die Vorauswahl und werden direkt zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Das Voting findet Ihr hier >>

21.06.2021

Noch bis zum 24. Juni anmelden – hackathon x – vol. 2

Beim hackathon x – vol. 2, vom 25. bis zum 27. Juni, könnt Ihr mit Euren Ideen das „Digitale Museum“ voranbringen. hackathon x ist eine Kooperation zwischen Hack & Söhne, dem museum x des Badischen Landesmuseums und dem Allard Pierson Museum an der Universität von Amsterdam. Nachdem der erste hackathon x im Jahr 2019 ganz dem "Gaming in Museen" gewidmet war, wird sich der diesjährige hackathon x – vol. 2 breiter dem "Digitalen Museum" widmen. Hintergrund des hackathon x – vol. 2 ist das neue Konzept des Badischen Landesmuseums: Museumsbesucher*innen werden zu aktiven Nutzern des Museums. Dazu werden die Objekte in einem digitalen Katalog zugänglich gemacht, die Eintrittskarte wird durch eine Benutzerkarte ersetzt, die mit einem persönlichen Benutzerkonto verknüpft ist, und es wird mit verschiedenen innovativen Konzepten zu Escape Games, digitalen Plattformen und künstlicher Intelligenz experimentiert. Für den Hackathon werden Menschen gesucht, die das digitale Museum gemeinsam entwickeln wollen. Ein besonderes Extra: Besonders spannende Ideen können auch nach dem Hackathon weiterentwickelt oder sogar umgesetzt werden. Die drei Challenges werden zu den Themen Games, Plattform-Experience und Künstlicher Intelligenz stattfinden und sind mit bis zum 1.500 Euro dotiert. Ihr könnt Euch entweder als Team von 5 Personen, aber auch als Einzelpersonen anmelden. Wenn Ihr noch auf der Suche nach einem Team seid, könnt Ihr Euch ebenfalls anmelden. Vor Beginn des hackathons wird es noch eine „Team building session geben“. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt und ist kostenfrei. Noch bis zum 24. Juni könnt Ihr Euch anmelden. Genauere Infos und den Link zur Anmeldung findet Ihr hier >> Die Website findet Ihr hier >>

17.06.2021

Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen anzubieten, deutlich erweitert. Die Kulturszene im Land ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit des Bundes zu nutzen. Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter coronabedingten Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Kunst Trotz Abstand“. Der Sonderfonds des Bundes hat die gleiche Zielrichtung und soll die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen durchzuführen, deutlich erweitern. Das Kabinett hat am 8. Juni 2021 seine Zustimmung zur Unterschrift der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gegeben, sodass auch die Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Mit der länderseitigen Abwicklung wird für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ausschließlich online seit dem 15. Juni möglich. Eine zentrale Hotline und eine E-Mailadresse zur Beantwortung von Fragen ist bereits jetzt erreichbar: 0800 6648430 und service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg findet Ihr hier >>   Welche Veranstaltungen werden gefördert? Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Wer kann Fördergelder beantragen? Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen. Wie funktioniert die Förderung? Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen. Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden. Alle Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen findet Ihr hier >>  

16.06.2021

Förderprogramme zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat das neue Förderprogramm "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen" veröffentlicht. Es gibt bis zu 12.000 Euro pro Coaching für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Förderprogramm geht es um die Optimierung der Geschäftsmodelle im Hinblick auf digitale und ökologische Herausforderungen. Das Land sieht in vielen kleine Unternehmen wichtige Impulsgeber für die kommende Erholung der baden-württembergischen Wirtschaft. Größenbedingter Wettbewerbsnachteilen soll die Unterstützung durch ein externes längerfristiges Coaching entgegenwirken. Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch externe Expert*innen oder zu verstehen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt bei 12.000 Euro (15 Personentage à 800 Euro). Alle weiteren Infos findet Ihr hier >> Alle wichtigen Dokumente findet Ihr hier >>

15.06.2021

Digitaltag am 18. Juni 2021

Im Rahmen des Digitaltags 2021 bieten die baden-württembergischen Digitalisierungszentren ein umfangreiches Informationsangebot rund um die Themenbereiche Digitalisierung und Digitale Teilhabe. Der digitale Wandel konfrontiert Unternehmen mit zahlreichen Fragen. Beim Digitaltag 2021 werden Fragenstellungen zu den Herausforderungen und Chancen sowie Sorgen und Ängste rund um die digitale Transformation beleuchtet und diskutiert. Das Ziel ist es, allen Interessierten einen Einblick zu geben und die Möglichkeit zu bieten, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten.  Fünf der insgesamt 13 zum Digital Hub-Netzwerk Baden-Württemberg gehörenden Digitalisierungszentren präsentieren sich auf virtuellen Bühnen am Digitaltag und diskutieren über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Diese 13 Hubs werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Am Digitaltag veranstaltet beispielsweise das Zentrum Digitalisierung Landkreis Böblingen einen Workshop speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu Design Thinking und Business Model Generation. In einem weiteren virtuellen Event zeigt der Digital Hub aus Böblingen die Anforderungen an die duale Ausbildung in einer digitalisierten Arbeitswelt auf. Ebenfalls mit drei Events wartet das Hubwerk01, der Digital Hub in der Region Bruchsal, auf. In den beiden Online-Veranstaltungen werden Praxisbeispiele zum Internet of Things und Künstlicher Intelligenz sowie zum Thema Agiles Arbeiten präsentiert sowie Antworten auf die Frage gegeben, warum sich Digitalisierung lohnt und wie diese gelingt. Mit einem ganzen Tagesprogramm stellt die Stadt Freiburg zusammen mit dem DIGIHUB Südbaden die digitale Transformation in der Region dar. Der erste Digitaltag Freiburg steht allen offen: Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Unternehmen und öffentliche Akteure können mit eigenen Formaten einen Beitrag zum Digitaltag Freiburg am 18. Juni 2021 gestalten. Neue Wege können Interessierte bei den Digital Hubs im Nordschwarzwald und in Ostwürttemberg beschreiten. Im Nordschwarzwald werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer digitalen Safari mit auf eine Reise durch regionale Erfolgsbeispiele der Digitalisierung genommen. Beim digiZ, dem Digitalisierungszentrum in Ostwürttemberg, wird die Zusammenarbeit mit digitalen Werkzeugen beleuchtet. Mehr Informationen zu weiteren Veranstaltungen, Angeboten und Nachrichten des Digital Hub-Netzwerks Baden-Württemberg finden sich hier >> Weitere Informationen zum Digitaltag 2021, den Angeboten und geplanten Aktionen findet Ihr hier >>