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Wettbewerbe

Hier steht ein informativer Subtext

FOCUS OPEN 2026

Frist: 02.04.2026

BE A WINNER! Design schafft Mehrwert, Design ist Wettbewerbsvorsprung! Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. FOCUS OPEN, der internationale Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State of the Art ist. Auch 2026 belohnt der FOCUS OPEN die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Holen Sie sich die Auszeichnungen FOCUS Gold, FOCUS Silver, FOCUS Special Mention oder FOCUS Meta und gewinnen Sie öffentliche Präsenz durch die ausführliche Publikation, die mehrmonatige Ausstellung und eine vielseitige Webkommunikation. Entwicklungen, an denen ein Jurymitglied oder dessen Unternehmen beteiligt ist, sind von der Bewertung ausgeschlossen.
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Bundespreis Ecodesign

Frist: 02.04.2026

Der Bundespreis Ecodesign ist die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Seit 2012 wird der Preis jährlich vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin verliehen. Als nicht kommerzieller Designpreis steht er für Qualität und Glaubwürdigkeit. Wir zeichnen zukunftsweisende Konzepte, Produkte und Dienstleistungen aus, die sowohl aus Umwelt als auch aus Designsicht überzeugen. In einem mehrstufigen Verfahren werden alle Einreichungen von einem Expertengremium geprüft. Eine interdisziplinär besetzte Jury entscheidet dann über die Nominierungen und Preise.
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Ausschreibung für den Innovationspreis Baden-Württemberg 2026 gestartet

Frist: 31.05.2026

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) eröffnet. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups mit Sitz im Land können sich noch bis zum 31. Mai 2026 bewerben. Der Preis würdigt herausragende innovative Leistungen, etwa bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technologischer Dienstleistungen, und steht 2026 zum 42. Mal an. Das Preisgeld beträgt 50.000 Euro, ergänzt um einen 7.500 Euro-Sonderpreis für ein junges Unternehmen, ausgelobt von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG). Eine Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Bewerbungen nach technischem Fortschritt, unternehmerischer Leistung und wirtschaftlichem Erfolg. Die Preisverleihung findet am 25. November 2026 statt. Bewerbung & Infos:👉 Online Bewerbungsportal: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/ 👉 Weitere Infos und Teilnahmebedingungen: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/teilnahmebedingungen/ 👉 Hintergrund & Überblick zum Innovationspreis: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/auszeichnungen-und-wettbewerbe/innovationspreis/
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Start-up BW Elevator Pitch

Frist: 01.06.2026

Der landesweite Pitch-Wettbewerb für Start-ups, Gründerinnen und Gründer wird seit 2013 vom Wirtschaftsministerium veranstaltet.Das Format stellt eine Plattform bereit, auf der Gründende ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, Investierenden, potenziellen Partnerinnen und Partnern sowie Kundinnen und Kunden vorstellen können.Innerhalb von drei Minuten erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Aufmerksamkeit zu gewinnen und von ihren Produkten oder Dienstleistungen zu überzeugen. Es handelt sich nicht um einen Businessplan-Wettbewerb. Mitmachen können Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungsphase sowie Unternehmen, deren Gründung bis zu fünf Jahre zurückliegt.Start-ups, Gründerinnen und Gründer sind aufgerufen, an den Vorentscheiden in verschiedenen Regionen teilzunehmen. Die Termine werden auf dieser Seite veröffentlicht, sobald sie feststehen. Ziel ist es, unseren Start-ups, Gründerinnen und Gründern in Baden-Württemberg und ihren innovativen Ideen Sichtbarkeit zu geben.Das Landesfinale des Start-up BW Elevator Pitch 2025/2026 findet am 16. Juli im Rahmen des Käpsele Innovation Festivals in Freiburg statt.
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Baden-Baden Award 2026

Frist: 30.09.2026

Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
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Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 30.11.2026

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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