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Wettbewerbe

Hier steht ein informativer Subtext

Holzbaupreis Baden-Württemberg 2024

Frist: 14.01.0024

Der Holzbaupreis Baden-Württemberg 2024 wird unter dem Dach der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg und der Schirmherrschaft des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ausgelobt. Ausgezeichnet werden herausragende Bauten, Gebäudekonzepte und zukunftsweisende Innovationen aus Baden-Württemberg, die sich intensiv mit Holz als dem nachhaltigen Baustoff unserer Zeit auseinandersetzen. Der Preis richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren, Planende und Ausführende gleichermaßen und würdigt die Gesamtleistung auf dem Weg zu beispielhaften Holzbauprojekten. Teilnahmevoraussetzungen Wettbewerbsgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Der Standort der eingereichten Projekte muss sich in Baden-Württemberg befinden. Komponenten und Konzepte müssen federführend in Baden-Württemberg erforscht oder entwickelt worden sein.  Die Projekte müssen im Zeitraum zwischen 2022 und dem Abgabetermin 14. Januar 2024 fertiggestellt sein. Bewertungskriterien Maßgebliches Bewertungskriterium ist die überwiegende Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen in technisch einwandfreier Konstruktion. Vorrangiges Ziel ist es, die Verwendung und Weiterentwicklung des ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und nachhaltigen Baustoffes zu fördern und beispielhafte Holzbauten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. In die Bewertung wird auch der gesamte Lebenszyklus der Bauwerke hinsichtlich Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit in Betrieb und Unterhalt bis hin zur Recyclingfähigkeit und Verwertung einbezogen. Die mögliche Bandbreite der Projekte reicht von Neubau über Bauen im Bestand bis hin zu Komponenten und Konzepten. Maßgeblich ist, dass die Projekte ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept darstellen. Preise Ausgezeichnet werden die Projekte als Ganzes. Die federführenden Projektbeteiligten der ausgezeichneten Projekte erhalten Urkunden und eine Plakette, welche am Bauwerk befestigt werden kann.  Neben den Preisen, über deren Anzahl die Jury im Verlauf des Auswahlverfahrens entscheidet, können auch Anerkennungen und Sonderpreise vergeben werden. Die Jury entscheidet darüber frei, endgültig und unanfechtbar unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem Ziel des Wettbewerbes entsprechend, werden die Preise und Anerkennungen den Bauherrinnen und Bauherren, Planenden und Ausführenden gleichermaßen zuerkannt.
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Kurzfilmwettbewerb SMART. OHNE PHONE

Frist: 15.02.2020

Mediennutzung, Familie und Verantwortung stehen im Zentrum des neuen Kurzfilmwettbewerbs SMART. OHNE PHONE der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg. Prämiert werden Filme, die Eltern die Augen öffnen. Kernbotschaft: Schau auf dein Kind – und nicht aufs Handy.   Stuttgart, 12. Dezember 2019. Schenke deinem Kind Aufmerksamkeit, und nicht deinem Phone. Das Motto des neuen Filmwettbewerbs SMART. OHNE PHONE der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg bringt das Anliegen des Projekts auf den Punkt: Im Fokus steht der bewusste Umgang mit digitalen Medien in der Familie. Die Filme sollen sich insbesondere an Eltern von Kindergartenkindern richten. Die Medienpsychologie weiß schon lange um die wichtige Vorbildfunktion von Eltern: Je kleiner das Kind, desto intensiver wird sein Medienverhalten geprägt von dem, was die Eltern vorleben.   „Mit dem Filmwettbewerb möchten wir dem wichtigen Thema ‚verantwortungsvolle Mediennutzung in Familien‘ ein kreatives Forum bieten“, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung. „Das Smartphone ist mittlerweile aus dem Familienalltag nicht mehr wegzudenken. Das ist grundsätzlich kein Problem, aber die Bedürfnisse der Kinder dürfen darunter nicht leiden. Für den Filmwettbewerb wünschen wir uns Filme, die junge Eltern aus der Generation der Digital Natives dazu anregen, den eigenen Umgang mit Handy, Tablet und Co. kritisch zu hinterfragen.“   Hohe Preise für die besten Filmideen In maximal zwei Minuten soll der Film eine Geschichte erzählen, die das Potenzial hat, sich schnell über das Internet zu verbreiten. Ob Spiel- oder Experimentalfilm, Dokumentation oder Animation: Die Form kann frei gewählt werden. Entscheidend ist die filmische Idee, nicht die Vorerfahrung. Die Stiftung vergibt Preise mit einem Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro – bundesweit eine der höchsten Dotierungen. Der Hauptpreis des Wettbewerbs ist mit 10.000 Euro ausgestattet. Die weiteren Preise haben einen Gesamtwert von über 40.000 Euro. Dazu gehören Geldpreise und der Sonderpreis der Jury, Video-Coachings sowie die Professionalisierung eines eingereichten Beitrags. Die Preise werden am 17. Juni 2020 in Stuttgart überreicht. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Jury. Teilnehmen können alle, die volljährig sind – ganz gleich, ob professionelle Filmemacherinnen und Filmemacher, die in Agenturen oder Filmstudios tätig sind, Auszubildende oder Studierende. Dabei müssen der Ausbildungsort, der Sitz des Unternehmens oder der Wohnsitz der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen. Die Einreichungsfrist endet am 15. Februar 2020. Alle Informationen unter: www.smart-ohne-phone.de   Stiftungsprofile: Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg ein. Sie ebnet den Weg für Spitzenforschung, vielfältige Bildungsmaßnahmen und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitmenschen. Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine der großen operativen Stiftungen in Deutschland. Sie ist die einzige, die ausschließlich und überparteilich in die Zukunft Baden-Württembergs investiert – und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger. www.bwstiftung.de   Die Stiftung Kinderland, eine Unterstiftung der Baden-Württemberg Stiftung, ist dort aktiv, wo Kinder und Familien Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie setzt sich für die Stärkung von Familien und die Schaffung familienfreundlicher Strukturen ein. Kinder sollen optimale Entwicklungschancen erhalten. Denn wer in Kinder investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. www.stiftung-kinderland.de   Rechtsgrundlage für die Versendung dieser Pressemitteilung an Sie ist unser berechtigtes Interesse gem. Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO über unsere Tätigkeit öffentlichkeitswirksam zu informieren. Sofern Sie dies nicht wünschen, können Sie dem mit Wirkung für die Zukunft hier (presse@bwstiftung.de) widersprechen.
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Licht & Medienkunst Wettbewerb

Frist: 28.02.2020

Im Kreativpark Alter Schlachthof in Karlsruhe findet am 16. Mai 2020 von 18 bis 3 Uhr die inzwischen 5. Kulturnacht “Schwein gehabt” statt, zu der wieder mehrere Tausend BesucherInnen erwartet werden. Diesmal ist die Kulturnacht Teil der Europäischen Kulturtage mit dem Titel “Europa – ein Versprechen” (www.europaeische-kulturtage.de). Zu diesem Thema soll auf dem gesamten Alten Schlachthofgelände, sowohl im Außenraum als auch in den Gebäuden ein Licht- und MEdienkunstaustellung gezeigt werden, die sich mit Europa, dessen Herkunft, Prägung, Perspektiven, Utopien und Visionen auseindersetzt. KünstlerInnen, die im Bereich Licht- oder Medienkunst arbeiten, sind eingeladen, sich mit ihrem Entwurf bis zum 28. Februar 2020 zu bewerben. Es werden 16 Arbeiten ausgewählt, für die ein Preisgeld von 850 Euro pro Kunstwerk zur Verfügung steht. Die Kunstwerke werden für die Dauer der Kulturnacht ausgestellt, bleiben jedoch im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers und müssen nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
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BW Goes Mobile

Frist: 01.03.2020

Eure Idee ist digital, mobil und innovativ? Euch und eurem Projekt würde ein „unternehmerischer Feinschliff“ richtig gut tun? Dann ist BW Goes Mobile die Gelegenheit, euer Konzept einzureichen und im besten Fall einen ordentlichen Schritt nach vorn zu machen – mit Unterstützer*innen und Gleichgesinnten an eurer Seite. Was bietet BW Goes Mobile? Ausprobieren, testen und tüfteln. Aber auch: Feedback einholen, das Geschäftsmodell optimieren und sich bestmöglich dafür wappnen, Prototypen marktfähig zu machen und seinen unternehmerischen Weg zu finden. Das ist BW Goes Mobile. Gefragt ist alles, was in irgendeiner Form digital mobil ist.
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Ideentanke 2020: Bühne frei für eure Ideen!

Frist: 02.03.2020

Menschen brauchen Geschichten, auch im digitalen Zeitalter! Es gibt sogar immer mehr Möglichkeiten, Geschichten zu erzählen: in Text, Bild, Ton, Bewegtbild oder alles zusammen, interaktiv oder verspielt. Zeit zu experimentieren – die Buch- und Medienwelt braucht eure Innovationen, euren Content und eure Formate!   Ihr seid kreativ, kommt aus Baden-Württemberg und habt eine gute Idee? Ein crossmediales Konzept? Eine ungewöhnliche Story? Eine digitale Technologie? Erlaubt ist alles, was frischen Wind bringt. Bewerbt euch bis 2. März und werdet Teil der Ideentanke 2020!
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Internationaler Designpreis Baden-Württemberg 2020

Frist: 06.03.2020

Unsere Jury liebt Innovationen, Mut und frische Ideen! DER FOCUS OPEN? Nicht kommerziell. DIE KOSTEN? Moderat. IHR AURWAND? Gering. DIE JURY? Unabhängig. IHR NUTZEN? Groß.   Gewinnen Sie gute Kommunikationsargumente und einen perfekten Auftritt! Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. Focus Open, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist – jährlich und transparent. Auch 2020 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. FROM BEGINNER TO WINNER Auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren spannenden Projekten haben die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen! Gewinnen Sie Gold, Silver, Special Mention – oder Meta, die Rückmeldung einer unabhängigen Jury und öffentliche Präsenz durch Jahrbuch, Ausstellung und Webpräsentation.  
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Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2020

Frist: 15.03.2020

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau schreibt auch 2020 den Wettbewerb zur Vergabe der Staatspreise Gestaltung Kunst Handwerk aus. Die prämierten und weitere ausgewählte Objekte werden gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe, dem BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe in einer Ausstellung gezeigt. Mit dieser traditionsreichen Veranstaltung werden seit 1953 besondere Leistungen im Kunsthandwerk ausgezeichnet.
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Clever sparen mit deiner Upcycling-Idee

Frist: 30.03.2020

Upcycling ist ein wichtiger Bestandteil im nachhaltigen Schutz unserer Umwelt, der Schonung natürlicher Ressourcen und der Vermeidung von Müll. Klassisches Recycling wird in der Praxis leider nur zu einem sehr geringen Teil umgesetzt und entspricht häufig eher einem Downcycling-Ansatz, bei dem Rohstoffe zwar erneut verwertet, aber mit minderer Qualität wieder genutzt werden. Beim Upcycling entstehen dagegen neue, nutzbare Gegenstände für den Alltag in all seinen Facetten. Mit Kreativität und neuartigen Ideen lassen sich ausrangierte Alltagsgegenstände aufwerten und so in einen langfristigen Nutzungskreislauf überführen. Du hast eine kreative DIY-Idee, wie bisher als Müll deklarierte Objekte wieder nutzbar werden? Du hast beispielsweise einen Weg gefunden, um aus Abfall neue Einrichtungsgegenstände zu bauen oder einen praktischen Gegenstand zu entwerfen? Mit deinen Upcycling-Konzept lässt sich darüber hinaus auch noch Geld sparen? Dann ist unser Wettbewerb genau das Richtige für dich! Wer eine Idee für ein nachhaltiges Produkt im Sinne von aufwertendem Recycling hat, kann dieses in einem Konzept vorstellen und als Wettbewerbsbeitrag noch bis zum 30.03.2020 einreichen. Möglich sind beispielsweise Beiträge wie nachhaltige DIY-Möbel, innovative Ideen zur Wiederverwendung von Abfall für die Erstellung neuer Produkte oder Konzepte für andere Alltagsgegenstände. Weitere Informationen findet ihr >> hier
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UNESCO City of Media Arts | Projektförderprogramm 2020

Frist: 31.03.2020

Die Stadt Karlsruhe fördert sowohl lokale, in Karls­ru­he ­statt­fin­dende öffent­li­che Medien­kunst­pro­jekte als auch Projekte, die der Inten­si­vie­rung der inter­na­tio­na­len Vernetzung, dem Aus­tausch und der Koope­ra­tion innerhalb des UNESCO Creati­ve ­Ci­ties Network (UCCN) im Bereich Medien­kunst und Open-Source-Initia­ti­ven dienen und stellt hierfür im Haushal­t 2020 100.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen künst­le­ri­sche Vor­ha­ben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medien­kunst­ ei­nen eigen­stän­di­gen Blick auf relevante kulturelle, künst­le­ri­sche und gesell­schaft­li­che Fragen der Gegenwart werfen und die eine Berei­che­rung im weiten Feld der Medien­kunst in Karls­ruhe darstellen. Zur Medien­kunst im Sinne der Ausschrei­bung zählen alle ­künst­le­ri­schen Äußerungen, die mit Hilfe techno­lo­gi­scher Mittel er­stellt, präsen­tiert oder genutzt werden. Die Projekt­för­de­rung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Me­dien­schaf­fende, Initia­ti­ven und Insti­tu­tio­nen. Bewerben können ­sich natürliche Personen und Perso­nen­grup­pen – auch Studie­ren­de ­ge­eig­ne­ter Fachrich­tun­gen ab dem 5. Semester – sowie kulturelle, künst­le­ri­sche, wissen­schaft­li­che und kreativ­wirt­schaft­li­che Ein­rich­tun­gen in Karlsruhe. Bei Gruppen­be­wer­bun­gen muss ­min­des­tens eine beteiligte Person oder Insti­tu­tion ihren Sitz in Karls­ruhe haben. Weitere Infor­ma­tio­nen siehe Ausschrei­bungs­be­din­gun­gen.
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Schule + Kultur 2020/21

Frist: 31.03.2020

Das vom Kulturbüro des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe ins Leben gerufene Projekt initiiert Koope­ra­tio­nen zwischen Schulen und Kul­tur­schaf­fen­den und unterstützt diese finanziell. Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Voraus­set­zung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädago­gi­schen Erfahrung / Quali­fi­zie­rung und ein Führungs­zeug­nis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines ­kul­tu­rel­len Schul­ent­wick­lungs­pro­zes­ses in enger Zusam­men­ar­beit ­mit der Schule Die Anerken­nung der Teilnah­me­be­din­gun­gen für Kultur­part­ner Arbeits­schwer­punkt in Karlsruhe Kultur­schaf­fende können jeweils maximal zwei Anträge, Kulturein­rich­tun­gen maximal drei Anträge einreichen. Weite­re An­träge werden nicht berück­sich­tig­t! Anträge können nur von Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaf­ten gestellt werden, die aus Kultur­schaf­fen­den/­Kul­turein­rich­tung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder den Kultur­schaf­fen­den einge­reicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzu­rei­chende Projekt von allen Projekt­be­tei­lig­ten mitge­tra­gen wird. Die Anträge können jedes Jahr ausschließ­lich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem einge­stell­ten Antrags­for­mu­lar gestellt werden. Per Briefpost eingehende Anträge werden nicht berück­sich­tigt!
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Design Award „Wunderbar Wandelbar“

Frist: 01.04.2020

Die Wohnraumsituation in Ballungszentren ist angespannter denn je. Heute brauchen insbesondere mehrköpfige Familien clevere Ideen, damit sie sich auch auf engem Raum wohlfühlen können. Das ist der Ausgangspunkt für den Ideenwettbewerb „Wunderbar Wandelbar“. „Form folgt Funktion“ – der allseits bekannte Leitsatz aus Design und Architektur fasst den Ansatz der Problemlösung prägnant zusammen: Sind Möbel nicht zweckmäßig gestaltet, führt dies auf kleinem Wohnraum schnell zu Enge und Chaos. Diesem Problem möchten wir mit praktischen Lösungen begegnen. Kreativ, schön und multifunktional: Das sind keine Widersprüche. Ein Stuhl zum Sitzen und für Küchenutensilien? Ein Tisch zum Malen und zugleich als Regal für Bücher? Ein Schrank für Kleidung aber genauso als Bett für erholsamen Kinderschlaf? Mit der richtigen Idee lassen sich platzsparende Möglichkeiten für jede Küche, jedes Wohn- oder Kinderzimmer schaffen. Dies sorgt für mehr Ordnung und steigert zugleich das Wohlbefinden – für die gesamte Familie. Der Sconto Design Award „Wundervoll Wandelbar“ möchte dem immer größer werdenden Platz-problem mit Kreativität begegnen: Multifunktionale Möbel schaffen auf kleinem Wohnraum mehr Flexibilität und Freiraum. Wir möchten kreativen Köpfen daher ermöglichen, neue intelligente Möbel zu entwerfen. Weitere Informationen findet ihr >> hier
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IDEENSTARK Baden-Württemberg

Frist: 13.04.2020

Die Auszeichnung IDEENSTARK unterstützt dich dabei, deine Ziele zu erreichen. Die MFG Baden-Württemberg vergibt zum vierten Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft in ganz Baden-Württemberg – egal, was du vorhast, ob du deine Idee in die Tat umsetzen willst, dein Unternehmen weiterentwickelst oder dein Projekt auf die nächste Stufe hebst. Hol dir die Auszeichnung und gewinne die Teilnahme am einjährigen IDEENSTARK-Programm. Bring dich und deine Geschäftsidee, dein Projekt, deine Unternehmung mit einem Netzwerk aus neuen Verbündeten weiter nach vorne.  Weitere Informationen findest du >> hier
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Stipendium für Nachhaltiges Urlaubsprodukt

Frist: 19.04.2020

Meere voller Plastik, riesige Hotelanlagen in Naturschutzgebieten, immense Emissionen durch Flug- und Schiffsverkehr: Das und zahlreiche weitere Negativfaktoren machen es uns heute nicht immer leicht, unseren wohlverdienten Urlaub mit gutem Gewissen zu genießen. Oft sind es auch Kleinigkeiten, die in Summe zu weitreichenden und langfristigen Problemen in unserer Umwelt führen, denn daraus ergeben sich Kettenreaktionen, die negative Entwicklungen nach sich ziehen. Die bereits bestehenden Schäden der Umwelt sind in vielen Bereichen kaum mehr rückgängig zu machen. Umso wichtiger ist es, alle Menschen für die Konsequenzen des Konsums zu sensibilisieren und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu fördern. Besonders die Tourismusbranche spielt hier zweifelsohne eine wichtige Rolle. Ein vollumfängliches Überdenken der eigenen Verhaltensweisen und ein Umdenken der Verbraucher in Richtung Nachhaltigkeit ist überaus wichtig. Genau darum geht es bei diesem Stipendium. Studierende, Auszubildende, Start-Ups und überhaupt alle weiteren jungen Menschen werden dazu aufgerufen, diese Herausforderung aktiv anzunehmen und sich mit den Möglichkeiten eines umweltfreundlichen Lebens und Reisens auseinanderzusetzen. Das wiederum soll sich an der Entwicklung und Einsendung einer Idee für ein nachhaltiges Produkt für den Urlaub zeigen, bei dem Nachhaltigkeit und Umweltschutz zentrale Aspekte sind. Wenn du am Nachhaltigkeitswettbewerb zum Stipendium teilnehmen möchtest, solltest du folgende Frage ins Zentrum deines Projekts stellen: Wie kann ich mit meinem Produkt/meiner Idee aktiv zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der Tourismusbranche beitragen?   Weiter Informationen findet Ihr unter: https://www.sonneundstrand.de/nachhaltiges-produkt-wettbewerb/
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HOLA Design Thinking

Frist: 27.04.2020

Nicht nur in dieser bewegten Zeit beschäftigt viele Unternehmen und Einrichtungen im Land, wie sie sich besser für die Zukunft aufstellen können. Die Corona-Pandemie zeigt uns, dass wir stärker für Krisen gewappnet sein sollten und daher einige unserer Angebote neu denken müssen. HOLA Design Thinking kann dafür eine gute Unterstützung sein. Gesucht werden Unternehmen und Einrichtungen, die sich stärker an den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden, Nutzenden oder Besuchenden orientieren möchten, um konkrete Herausforderungen aus der Praxis anzugehen. Bunt gemischte Teams aus Studierenden, Dozentinnen und Dozenten und Professionals entwickeln ab September in einer sechswöchigen Projektphase kreative Lösungsansätze für die konkreten Fragestellungen von vier Challenge-Gebern. Öffnet euch für Neues, lasst gewohnte Sichtweisen hinter euch und gewinnt überraschende Erkenntnisse. Werdet Teil von HOLA Design Thinking und profitiert  von der Ideenvielfalt interdisziplinärer Teams. Jetzt Zukunfts-Challenge bis zum 27. April online einreichen. HOLA Design Thinking ist für alle Eventualitäten gewappnet: wenn nicht im Präsenzformat, so wird es online durchgeführt. Ihr könnt euch also auf neue Impulse und wertvolle Perspektivwechsel im Oktober freuen! HOLA steht für „Hochschulübergreifendes Labor für kooperatives Arbeiten”. Mehr über die Initiative der MFG Baden-Württemberg findet ihr >>hier
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Storytelling Wettbewerb

Frist: 07.05.2020

Sie sind kreativ, haben eine Leidenschaft fürs Schreiben und erzählen gerne Geschichten? Pädagogen, Storyteller und alle, die Freude am Schreiben haben, sind von ACAD WRITE vom 07.11.2019 bis 07.05.2020 herzlich eingeladen, einen Essay zu verfassen und am Storytelling Wettbewerb teilzunehmen. Die Wettbewerbsteilnehmer haben die Aufgabe, kreativ und differenziert zu beschreiben, wie das Lernen oder Lehren mit dem richtigen Einsatz von Storytelling unterstützt werden kann. Möchten Sie am Storytelling Wettbewerb teilnehmen, sollten Sie sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und dieses individuell eingrenzen. Wichtig ist, dass der Essay Ihre persönliche Erfahrung und Wertung widerspiegelt und einen Bezug zum allgemeinen Meinungsaustausch herstellt. Die übergeordnete Leitfrage für Ihren Essay ist: Wie kann der Einsatz von Storytelling im Bildungsumfeld dienen? Weitere Informationen finden Sie >> hier
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Wettbewerb für Architekten: Die schönsten Holzhäuser 2020

Frist: 31.05.2020

Zur Veröffentlichung des E-Books “Die schönsten Holzhäuser Deutschlands” lädt Sorpetaler im Zeitraum vom 01. Februar 2020 bis zum 30. Juni 2020 zum großen Wettbewerb “Die schönsten Holzhäuser 2020” ein! Im Zuge dessen werden Architekten, Studenten entsprechender Fächer und ebenso Bauherren aufgerufen, ihren ganz persönlichen Entwurf für den besonderen Haustypen einzusenden. “Besonders” ist in diesem Kontext relativ frei auslegbar. Die Kernaufgabe ist es zu verdeutlichen, was das jeweilige Holzhaus so einzigartig und nicht zuletzt erwähnenswert für das kommende E-Book “Die schönsten Holzhäuser 2020” macht. Die Argumentation kann auf unterschiedlichen Faktoren gründen: Werden spezielle Baumaterialien veranschlagt, ist das Haus herausragend nachhaltig oder hat es ein ausgefallenes Design? Das sind nur einige der Fragen, die Teilnehmern als Ausgangspunkt ihrer Präsentation dienen können. Apropos, die Bewerbung ist entweder als umfassendes Konzept oder als PowerPoint-Mappe mit spezifischen Bildern, Skizzen und Texten einzureichen. Den zehn besten Einsendungen winkt eine Berücksichtigung im E-Book “Die schönsten Holzhäuser 2020”.   Die Preise Die zehn Gewinner-Einsendungen werden für die Neuauflage von „Die schönsten Holzhäuser“ berücksichtigt. Zudem erhalten die drei besten Ideen jeweils ein Preisgeld, welches sich wie folgt zusammensetzt: 1. Platz: 1.500€ 2. Platz: 1.000€ 3. Platz: 500€   Die Jury Stefan Appelhans Joachim E. Kranendonck Sven Detering   Weitere Infos Zur Teilnahme sind die vollständigen Unterlagen innerhalb des Wettbewerbszeitraums per E-Mail an award@sorpetaler.de zu senden. Auf anderem Weg zugestellte Entwürfe werden nicht berücksichtigt. Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>
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KUNSTBÜRO MENTORING 2020/2021

Frist: 01.06.2020

Im Herbst 2020 wird das Kunstbüro sein Programm um ein zusätzliches Professionalisierungsangebot für Kunstschaffende erweitern. Die Idee des neuen »Kunstbüro Mentoring« ist es, Kunstschaffende speziell in den Jahren nach ihrem Abschluss an der Akademie in Form einer längerfristigen Eins-zu-Eins-Betreuung intensiv zu fördern. Dabei bilden fünf erfahrene Kunstschaffende über einen Zeitraum von 18 Monaten jeweils ein ›Tandem‹ mit einem/einer jüngeren Kolleg/in. Die Mentor/innen begleiten die ersten Schritte in den Beruf, stellen Kontakte her, geben fachlichen Rat (u. a.), so dass die Mentees, die am Beginn ihrer beruflichen Selbstständigkeit stehen, auf ganz unterschiedliche Weise von den Erfahrungen etablierter Kunstschaffender profitieren können. Ihnen werden im Rahmen des Programms Haltungen und Wege vermittelt, die für eine Existenzgründung im künstlerischen Feld essentiell sind. Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr >> hier
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– VERLÄNGERUNG – CyberOne Hightech Award Baden-Württemberg 2020

Frist: 02.06.2020

+++VERLÄNGERUNG+++ die Auschreibungsrunde für den CyberOne Hightech Award Baden-Württemberg 2020 wurde um eine Woche verlängert! Noch bis zum 02. Juni 2020 werden innovative Start-ups aus allen Technologiebranchen gesucht. Gefragt sind Konzepte mit ausgeprägtem Innovationsgrad, die das Potenzial haben, neue Standards zu setzen und Märkte zu revolutionieren. Die Bewerbung läuft über das Venture Development System. Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >> +++VERLEIHUNG+++ Die Verleihung des CyberOne Hightech Awards 2020 wird im Rahmen der sechsten Ausgabe des Hightech Summit am 1. Oktober 2020 stattfinden. Der Hightech Summit präsentiert sich dieses Jahr in einem neuen Format und wird unter Berücksichtigung der Covid-19 Auflagen im gesamten Südwesten als hybride online und offline Veranstaltung stattfinden. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze!
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NEO2020 – Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 03.06.2020

“Mit dem NEO2020 wollen wir Ihre Innovation auszeichnen.” Gesucht sind Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle im Bereich der Bioökonomie. Mit dem NEO2020 möchte die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH konkrete Beispiele der Bioökonomie sichtbar machen und die überzeugendste Idee auszeichnen. Gesucht sind insbesondere Ideen, bei denen global gedacht und regional gehandelt wird. Beispiele für preiswürdige Innovationen können unter anderem aus folgenden Bereichen kommen: biobasierte Verfahren, regenerative Kraftstoffe, biologisch abbaubare Verpackungen, Materialien und Hilfsstoffefür die Textilindustrie, neue, nachhaltige Bau- und Werkstoffe oder natürliche Lebensmittelzusätze. Alle wichtigen Infos zum Preisausschreiben findet ihr >>hier
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Fördermodul „FreiRäume“ des MWK

Frist: 05.06.2020

Mit dem Fördermodul „FreiRäume“ verfolgt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das Ziel, neueOrte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements zu schaffen. Die Fördermittel können dafür eingesetzt werden, leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wieder zu beleben oder bestehende Kultureinrichtungen für neue Nutzungen zu öffnen und zu sogenannten „Dritten Orten“ weiterzuentwickeln. Weitere Informationen findet ihr im >> Info-PDF
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VR KUNSTPREIS

Frist: 30.06.2020

Der VR KUNSTPREIS der Deutschen Kreditbank (DKB) in Kooperation mit der Contemporary Arts Alliance (CAA) Berlin ist der erste Kunstpreis für Virtual Reality im Bereich der bildenden Kunst mit institutioneller Ausstellung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit dem künstlerischen Potenzial neuer Technologien sowie die Erkundung und kritische Reflektion ihrer Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft stehen im Fokus des VR KUNSTPREISES. Der Preis soll zur strukturellen Etablierung des zukunftsweisenden Mediums in der Kunstwelt beitragen. 2020 vergibt die DKB in Kooperation mit der CAA Berlin 5 Arbeitsstipendien für jeweils 4 Monate à 1.000 Euro an bildende Künstlerinnen und Künstler, die mit Virtual Reality arbeiten. Ihre Werke werden ab dem 27.02.2021 in einer Ausstellung im Haus am Lützowplatz (HaL), Berlin, zu sehen sein. Im Rahmen der Eröffnung werden 3 VR KUNSTPREISE vergeben, die mit insgesamt 12.000 Euro dotiert sind. Bewerben kann sich jede*r bildende Künstler*in oder jedes Künstler*innen- Kollektiv, die/der oder dessen Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Lebensmittelpunkt in Deutschland. Die Tätigkeit als bildende*r Künstler*in ist durch eine ausgeprägte künstlerische Handschrift sowie anhand einer eigenen Webseite und einer entsprechenden Ausstellungsliste zu belegen. Die Bewerbung kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Die Bewerbung kann bis einschließlich 30.06.2020 12 pm CET erfolgen. Weitere Informationen gibt es unter vrkunst.dkb.de.
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WECONOMY – Gründerwettbewerb

Frist: 06.07.2020

Deutschlands führender Gründerwettbewerb WECONOMY geht in die 14. Runde und setzt dieses Jahr bewusst einen Female Focus: Der Wettbewerb, bei dem innovative, technologieorientierte Gründerinnen gesucht werden, richtet sich erstmals an Start-ups mit mindestens einer Frau im Gründungsteam. Anlässlich des 15. Jubiläums der Wissensfabrik möchte WECONOMY neue Impulse setzen und Gründerinnen in Deutschland fördern. „Wir wollen mit WECONOMY in diesem Jahr ein Zeichen setzen.“, sagt Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Juryvorsitzender bei WECONOMY und Mitglied im Lenkungskreis der Wissensfabrik. „Kreative Ideen und technologische Innovationen spielen gerade in Corona-Zeiten eine wichtige Rolle. Diese Kreativität kann dann besser gelingen, wenn Frauen an Bord sind. Vielfalt zählt – und dafür werden wir gute Vorbilder finden“, betont Schwenker. Als Gewinn erwartet die Start-ups ein Jahr lang intensive Beratung von hochkarätigen Expertinnen der deutschen Wirtschaft inklusive eines persönlichen Austausches mit Topmanager*innen der WECONOMY-Sponsor-Unternehmen. Die Wirtschaftsinitiative Wissensfabrik – Unternehmen für Deutschland e.V. veranstaltet den Wettbewerb jährlich in Kooperation mit UnternehmerTUM, Europas führendem Zentrum für Innovation und Gründung, sowie dem Handelsblatt.   Wer und wie man sich bewerben kann WECONOMY sucht alle InnoTech Start-ups, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind, ihren Hauptsitz in Deutschland haben und mindestens eine Frau im Gründerteam haben. Interessierte Gründer*innen, die mit ihrem Produkt oder ihrer Geschäftsidee Industriezweige revolutionieren, können sich bis zum 6. Juli online unter www.weconomy.de bewerben.   Warum WECONOMY 2020 einen Female Focus setzt Eine Studie der Boston Consulting Group in Zusammenarbeit mit Sista zur Diversität in europäischen Start-ups zeigt: Nur 15 Prozent aller Gründer sind weiblich. Das liegt oft nicht an mangelnden Ideen oder Interesse der Frauen, sondern vielmehr an besonderen Hindernissen, die Frauen auf dem Weg zur Unternehmensgründung begegnen. Fehlende Mentoren und Vorbilder sowie eine gesteigerte Risikoaversität sorgen für einen erschwerten Start in die Welt des Unternehmertums. Mit der Female Focus-Initiative und dem einmaligen Expertennetzwerk der Gründerinitiative WECONOMY sollen mehr Frauen für (Mit-)Gründungen gewonnen werden, um die Ideen und Talente aller auszuschöpfen. Warum sich die Bewerbung lohnt WECONOMY ist die Plattform für einen aktiven Austausch zwischen jungen Gründerinnen und etablierten Unternehmen auf Augenhöhe. Der Gewinn bei WECONOMY ist mit Geld nicht zu bezahlen: Die Gründerinitiative bietet Zugang zu einem starken Netzwerk der deutschen Wirtschaft. In intensiven Eins-zu-eins-Gesprächen arbeiten die prämierten Gründerinnen mit Expertinnen aus Deutschlands führenden Unternehmen an ihrem Geschäftsmodell. Darüber hinaus gewinnen die Gründerinnen drei jeweils zweitägige Workshops. Dort arbeiten sie an strategischen Themenfeldern ihres Unternehmens. Unterstützt werden sie von erfahrenen Fach- und Führungskräften aus den WECONOMY-Sponsor-Unternehmen. Ein weiterer Fokus der WECONOMY-Tage liegt auf dem Netzwerken in persönlicher Atmosphäre.   Wie der Wettbewerb abläuft Nach Abschluss der Bewerbungsphase wählen die drei Partner Wissensfabrik, Handelsblatt und UnternehmerTUM die 20 aussichtsreichsten InnoTech Start-ups aus. Die Finalistinnen pitchen am 16. September in Berlin bei Roland Berger vor der unabhängigen WECONOMY-Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Chairman of the Advisory Council der Roland Berger Strategy Consultants GmbH. Noch am selben Tag erfahren die Gründerinnen, ob sie zu den glücklichen Gewinnern zählen, die am 15. und 16. Oktober an dem WECONOMY Kick-off-Event teilnehmen und mit Topmanagerinnen der Sponsor-Unternehmen ihr Geschäftsmodell diskutieren sowie wichtige Impulse zur Etablierung am Markt erhalten. Von dieser Veranstaltung profitieren beide Seiten: Denn hier vernetzen sich frische Ideen und langjährige Erfahrung – Praxiswissen aus erfolgreichen Unternehmen mit ehrgeizigen Ideen junger Gründerinnen. Topmanager der folgenden Sponsor-Unternehmen sind dieses Jahr mit dabei: BASF SE, B. Braun Melsungen AG, Drägerwerk AG & Co. KGaA, Daimler AG, Heinrich Schmid GmbH, KPMG AG, KSB SE & Co. KGaA, Landesbank Baden-Württemberg, Robert Bosch GmbH, TRUMPF GmbH + Co. KG, TÜV NORD AG, Vector Informatik GmbH, SAP AG und Voith Group.   Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>
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KULT2020 – Der Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 31.07.2020

Mit dem Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe werden in diesem Jahr unter dem Motto „Mein lieber Herr Gesangsverein“ – hereinspaziert! besonders kreative und effektive Ansätze und Lösungen von Kulturvereinen oder ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen gesucht, um langfristig neue Köpfe zu gewinnen, sei es als Mitwirkende oder als Publikum oder beides. Diese sollen mit dem KULT2020 ausgezeichnet, gewürdigt und sichtbar gemacht werden.   WAS SUCHEN WIR? Wenn Sie zum Beispiel organisatorische Weiterentwicklungen vorgenommen haben, um ein attraktives Vereinsleben zu fördern, mit konkreten Aktivitäten auf gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Bedürfnisse der Menschen wie Flexibilität, Mobilität und Digitalisierung oder wie jüngst auf die Corona-Krise reagiert haben, durch den Einsatz von digitalen Technologien, der Nutzung des Internets oder sozialer Medien neue Wege beschreiten, mit Hilfe von modernen Kommunikationswegen neues Engagement entfalten oder verstetigen sowie neue Zielgruppen als Publikum erschließen, oder mit neuen Formaten neue Begegnung und Kulturerleben realisieren. Dann ist die TechnologieRegion Karlsruhe gespannt und freuen sich auf Ihre Bewerbung zum KULT2020! DIE KRITERIEN Originalität: Was ist innovativ und/oder originell an diesem „Zukunftsrezept“? Offenheit: Inwieweit werden auch neue Zielgruppen erreicht (Stichworte: „Kultur für alle“, niederschwellige Angebote, integrativ, inklusiv, generationenübergreifend usw.)? Wirkungsgrad: Das „Zukunftsrezept“ muss bereits erprobt und nachweislich über einen längeren Zeitraum Wirkung gezeigt haben. Relevant ist die Zahl der (re)aktivierten Akteure, die sich aktiv einbringen und/oder die gesteigerte Publikumszahl (Vorher-Nachher-Vergleich). Wirtschaftlichkeit: Der finanzielle und personelle Aufwand in die Zukunftsstrategien und Maßnahmen verbessert für die Vereine und Einrichtungen auf Dauer die Ressourcenbilanz. Nachhaltigkeit: Die neue, kreative Methode trägt zur langfristigen Sicherung der Existenz des Vereins oder der Einrichtung bei. Vorbildcharakter: Die Aktivitäten sind beispielgebend, das „Zukunftsrezept“ kann zur Nachahmung empfohlen werden.   DER RAHMEN Ausschreibungsraum: Zugelassen sind Bewerber aus der TechnologieRegion Karlsruhe* Einsendeschluss: Dienstag, 30. Juni 2020 Auszeichnung: Der KULT2020 ist mit Preisgeldern von insgesamt 2.000 Euro dotiert. Im Vordergrund soll jedoch die öffentliche Auszeichnung stehen. Jury: Die gültigen Bewerbungen werden von einer Jury aus Fachleuten und Repräsentanten der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH und der KulturRegion Karlsruhe gesichtet und bewertet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Preisverleihung: Die Verleihung der Preise mit der Bekanntgabe der Preisträger ist für Herbst 2020 in der TechnologieRegion Karlsruhe geplant * Gebiet der TechnologieRegion Karlsruhe: Baden-Baden | Bretten | Bruchsal | Bühl | Ettlingen | Gaggenau | Karlsruhe | Rastatt | Rheinstetten | Stutensee | Waghäusel | Département Bas-Rhin | Landkreis Germersheim | Landkreis Karlsruhe | Landkreis Rastatt | Landkreis Südliche Weinstraße   MACHEN SIE MIT UND LASSEN SIE IHRE IDEEN UND IMPULSE PRÄMIEREN: Bewerben Sie sich online über das Bewerbungsformular auf www.trk.de/kult oder laden Sie die Unterlagen für Ihre Kurzbewerbung herunter und schicken Sie diese per E-Mail an kultur@region-karlsruhe.de Die Bewerbung muss online erfolgen und sollte inklusive Anlagen fünf DIN A4-Seiten nicht überschreiten.   Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>  
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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Frist: 11.08.2020

Zweite Ausschreibungsrunde gestartet: Kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen Mit dem IGP erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und Innovationsnetzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen beispielsweise neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Bewerbungen sind bis 11. August 2020, 15.00 Uhr möglich. Weitere Informationen zum Programm, den Projektformen, Förderkonditionen, Bewertungskriterien, Ausschreibungsrunden, Hinweisen zur Antragstellung und Terminen findet Ihr auf www.bmwi.de/igp.
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LATITUDE 49 FREIRAUM FÜR VORDENKER

Frist: 16.08.2020

Netzwerk namenhafter Mentor*innen / 1000€ im Monat, ein Jahr lang/ bis zu 8000€ Materialkosten/ Mietfreies arbeiten auf dem einzigartigen Hoepfner-Areal. Du hast smarte Ideen für dein Quartier? Visionen, wie man verschiedene Generationen und Gesellschaftsschichten besser zusammenbringen kann? Willst deine Stadt lebenswerter gestalten? Du entwickelst Technologien, die uns voranbringen? Dann bewirb Dich jetzt! In Kooperation mit dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien und dem CyberForum e.V. ruft die Hoepfner Stiftung das Latitude49 / Freiraum für Vordenker-Stipendium für Ausnahmetalente und innovative Gründer*innen aus. Wir suchen Vordenker*innen mit Pioniergeist und Engagement, kreative Schnittstellengestalter und innovative Entrepreneure mit Projektideen zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Das Zukunftslabor steht seit Sommer 2018 im Herzen der TechnologieRegion Karlsruhe auf dem  Hoepfner-Areal – einem wachsenden Quartier, das mitgestaltet werden kann. Das Stipendium ermöglicht Vordenker*innen aller Fachrichtungen, kreative Produktionsprozesse an der Seite von Mentor*innen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik voranzutreiben. Neben einem monatlichen Grundeinkommen von 1.000 Euro besteht das Stipendium aus der Übernahme von Materialkosten in Höhe bis zu 8.000 Euro. Es bietet vor allem die Chance, ein Jahr lang kostenfrei in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes konzentriert zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Weitere Informationen findest du >> hier
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Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2020

Frist: 16.08.2020

Bewerbungsphase vom 1. Juli bis 16. August 2020 Gesucht werden wieder innovative Gründer*innen, Startups, Selbständige, Projekte und Unternehmer*innen, die Engagement zeigen und die Zukunft mit ihrer Idee #klarmachen wollen. 2020 und die Corona-Krise stellen uns alle vor ungekannte Herausforderungen. Und genau deshalb ist es so wichtig, Talente aus der Kultur- und Kreativwirtschaft aktiv zu fördern. In diesem Jahr zeichnet die Bundesregierung zum elften Mal 32 Unternehmer*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft aus: Die innovativen Ideen, Projekte und Geschäftsmodelle der Kultur- und Kreativpiloten Deutschland bieten die Perspektive, die Herausforderungen unserer Zeit als Chance zu nutzen und daraus eine produktive Zukunft erwachsen zu lassen. Kultur- und Kreativpilot*innen leisten Pionier*innenarbeit in der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Für viele Titelträger*innen ist die Auszeichnung ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche unternehmerische und persönliche Weiterentwicklung. Weitere Infos zur Bewerbung findet Ihr hier >>
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UNESCO Creative Cities Network Media Arts Cluster

Frist: 25.09.2020

City to City: Human Responsibility – Call for Artist Gemeinsam mit 10 inter­na­tio­na­len Medien­kunst­städ­ten des Media Arts Cluster des UNESCO Creative Cities Network – Austin, Braga, Calí, Changsha, Guadala­jara, Kosice, Sapporo, Viborg und York – freut sich das Kulturamt der Stadt Karlsruhe, Medien­künst­ler*In­nen einladen zu können, sich bei der ersten ­Aus­gabe von “City to City” mit Projekt­vor­schlä­gen zu bewerben. Die einzu­rei­chen­den Projekt­vor­schläge sollen sich in einem in­ter­dis­zi­pli­nären Brücken­schlag zwischen verschie­de­nen in­ter­na­tio­na­len Medien­künst­lern kritisch reflek­tie­rend mit dem Thema “Human Respon­si­bi­li­ty” ausein­an­der­set­zen. Es soll ein Me­dien­kunst­werk entstehen, das auf einer künst­le­ri­schen On­line-Zusam­men­ar­beit zwischen Künst­ler*in­nen aus zwei ­ver­schie­de­nen Medien­kunst­städ­ten basiert. Die Kunst werke werden im Rahmen der Art & Tech Days Kosice und auf den Platt­for­men der teil­neh­men­den Städte inter­na­tio­nal präsen­tiert.  Jede beteiligte Medien­kunst­stadt wählt die Künstlerin, den Künst­ler oder die Gruppe, die für sie an diesem von Kosice i­ni­ti­ier­ten Medien­kunst­pro­jekt teilnimmt, selber im Rahmen eines Wett­be­werbs aus. Wer ausgewählt wird, erhält ein Honorar bzw. einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €. Bewer­bun­gen für die Medien­kunst­stadt Karlsruhe können bis zum 25. September 2020, 14:00 Uhr einge­reicht wer­den. Da es sich um ein inter­na­tio­na­les Projekt handelt, können nur Anträge in englischer Sprache berück­sich­tigt werden.
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Oh my Goethe!

Frist: 28.09.2020

OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Die Initiative setzt sich zum Ziel, die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur-und Kreativwirtschaft zu stärken, den Transfer von Kompetenzen und Synergien zwischen den Akteuren zu fördern und Gründerinnen und Gründern dabei zu helfen, ihre Geschäftsideen zu entwickeln. Du möchtest daran teilnehmen? Dann bewirb Dich, wenn Du im Bereich Kultur-und Kreativwirtschaft arbeiten möchtest wenn Du in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnst und arbeitest wenn Du eine deutsch-französische Gründungsidee hast oder Dein Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln willst! Angesprochen sind Kreative in den Bereichen Musik, Buch, Kunst, Film, Rundfunk, darstellende Künste, Architektur, Design, Presse, Werbung sowie Software und Games, egal ob analog oder digital. OH MY GOETHE! bietet zwei deutsch-französischen Teams ab Februar 2021 einen Coworking-Space im Goethe-Institut Nancy, ein Preisgeld der Métropole du Grand Nancy in der Höhe von 10.000 Euro pro Team sowie ein Begleitprogramm beim Gründen. Voraussetzung hierfür ist Deine Teilnahme an der Cultural Entrepreneurship Academy Nancy.   Weitere Inforamtionen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
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KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben

Frist: 02.10.2020

Was wird gefördert: Mit dem KI-Innovationswettbewerb BW für einzelbetriebliche Vorhaben werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 100 Millionen Euro. Der Antragsteller muss seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nicht förderfähig (vgl. hierfür Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb BW für Verbundforschungsprojekte) Formaler Antragsteller und Konsortialführer kann dabei ausschließlich eine Forschungseinrichtung sein Wie wird gefördert: Durch Zuwendung im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens. Für KMU nach Definition des Anhang I AGVO wird der Fördersatz wie folgt erhöht: für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte auf insgesamt 35 % für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte auf insgesamt 45 %. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten zwischen 300.000 Euro und 1.000.000 Euro. Für diesen Förderaufruf stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Antragsfrist: 2. Oktober 2020
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Solidarität. Grenzenlos. Kreativwettbewerb der Stiftung gegen Rassismus 2020

Frist: 05.10.2020

Für die Internationalen Wochen gegen Rassismus im März 2021 ist die Stiftung gegen Rassismus auf der Suche nach neuen Motiven für unsere Materialien. Daher schreiben wir den Kunstwettbewerb zum Motto „Solidarität. Grenzenlos.“ mit einem Preisgeld von bis zu 1.000 Euro aus. Eure Kreativität ist gefragt! Das Motto der UN-Wochen gegen Rassismus im 2021 lautet „Solidarität. Grenzenlos.“ Tausende Veranstaltungen bundesweit machen die Internationalen Wochen gegen Rassismus zu einer immer stärkeren Bewegung – und das ist dringend erforderlich. Morddrohungen gegen Politiker, Hetze im Internet, Alltagsrassismus und Diskriminierung im öffentlichen Raum sind fast schon zu Gewohnheitsdelikten geworden. Die Stiftung fordert „Solidarität. Grenzenlos.“, denn Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus haben keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft. Diesem Ziel widmet sich der von der Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb in künstlerischer Weise. Eingeladen sind alle Kunstschaffenden aus den Bereichen Malerei, Grafik, Foto- und Typografie. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können zusammen mit einer/m Erziehungsberechtigten teilnehmen, die/der dann auch Hauptverantwortliche/r ist. Einsendeschluss ist der 05. Oktober 2020. Eure kreativen Kunstwerke könnt Ihr an folgende Mail senden: iwgr@stiftung-gegen-rassismus.de Weitere Informationen zu den Wettbewerbs- und Einsendbedingungen sowie zur Jury findet Ihr hier>>  
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KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für Verbundforschungsprojekte

Frist: 14.10.2020

Was wird gefördert: Der KI-Innovationswettbewerb für Verbundforschungsprojekte wurde 2019 erstmalig durchgeführt. Er richtet sich an gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich an konkreten Bedarfen von Unternehmen orientieren. Im Fokus stehen Vorhaben im vorwettbewerblichen Bereich, auf deren Basis neue und verbesserte KI-basierte Produkte und Dienstleistungen entstehen. Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind Konsortien, die aus mindestens zwei KMU mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mindestens einer Forschungseinrichtung (ein Hochschulinstitut oder eine gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung) mit Sitz in Baden-Württemberg bestehen. Formaler Antragsteller und Konsortialführer kann dabei ausschließlich eine Forschungseinrichtung sein Wie wird gefördert: Das maximale Fördervolumen für jedes Projekt liegt bei 300.000 Euro. Der rechnerische Fördersatz im Hinblick auf die kalkulierten Gesamtprojektkosten des Konsortiums darf 80 % nicht übersteigen. Die Fördersumme pro beteiligtem KMU ist auf maximal 75.000 Euro begrenzt. Für diesen Förderaufruf stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Antragsfrist: 14. Oktober 2020
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KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Frist: 16.10.2020

Am 03. August 2020 hat die Bewerbungsphase für den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Kulturstiftung der Länder ins Leben gerufenen Preis für digitale kulturelle Bildung begonnen. Mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ wird die Umsetzung erfolgversprechender Konzepte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung gefördert. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis. Teilnehmen können alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Sozio-kultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bis zum 16. Oktober 2020 können Wettbewerbsbeiträge über das Online-Formular der Webseite www.kulturlichter-preis.de eingereicht werden.   Weitere Informationen zum Wettbewerb und die detaillierten Teilnahmebedingungen findet Ihr hier >>
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Ausschreibung 2020: Interdisziplinärer Projektfördertopf

Frist: 30.10.2020

Förderung von Projekten an der Schnitt­stelle von Kunst, Wissen­schaft und Techno­lo­gie Kultur- und Medienschaffende, die an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie arbeiten, können sich 2020 um eine finanzielle Förderung ihrer Projekte aus diesem Bereich beim Kulturbüro Karlsruhe bewerben. Auch Studierende mit entsprechenden Projektideen sind ab dem 5. Studiensemester zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen. Interdisziplinäre Partnerprojekte, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Institution, sind ebenso willkommen. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 5.000 €, über die Projektauswahl entscheidet eine Fachjury. Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe erneut die Bedeutung und die Chance, die im kreativ- künstlerischen sowie auf neuen Technologien basierendem Arbeiten liegt. Der Fördertopf versteht sich zudem als eine Maßnahme zur Umsetzung des Karlsruher Kulturkonzeptes Weitere Infos und Ausschreibung findet Ihr unter >>
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Deutscher Gründerpreis

Frist: 13.11.2020

Erfolg hat viele gute Gründe(r) Ein Unternehmen zu gründen erfordert nicht allein spezielle Fähigkeiten. Es erfordert Persönlichkeit! Der Deutsche Gründerpreis zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich trotz aller Risiken nicht scheuen, Visionen in Businesspläne und Ideen in Unternehmungen zu verwandeln.   Teilnahme Geeignete Kandidaten für den Deutschen Gründerpreis begeistern mit tragfähigen Geschäftsideen und überzeugen durch eine starke Unternehmerpersönlichkeit. Die Teilnahme kann auf zwei Wegen erfolgen: Entweder schlagen die Experten des Deutschen Gründerpreis ein Unternhemen für die Kategorien StartUp und Aufsteiger vor oder Sie bewerben sich direkt! Anschließend nominiert die Jury in drei Abstimmungsrunden die besten der Besten.   Kategorien 5 Kategorien – ein Gedanke: höchste Anerkennung. Der Preis wird in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger und Lebenswerk vergeben.   Die Nominierungs- und Bewerbungsphase läuft noch bis zum 13. November 2020.
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Zukunftspreis Kulturgestalten

Frist: 30.11.2020

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt erstmals den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderte Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und zeichnet herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland aus. Zielsetzung Der neuentwickelte Preis soll vorbildliche Initiativen einer zukunftsorientierten kulturpolitischen Praxis würdigen. Ausgezeichnet werden Projekte und Initiativen, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen oder Communities erreicht wurden. Der Preis will ihr Engagement hervorheben und neue Aufmerksamkeit für diese kulturpolitische Praxis, Visionen und Leitbilder schaffen. Die Kulturpolitische Gesellschaft reagiert damit auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse wie Digitalisierung, Diversität und Klimaschutz, und unterstützt die notwendige Anpassung aller kulturellen Arbeitsbereiche, etwa durch die Veränderung von Trägerschaften, die Etablierung neuer Kollaborationen, die Entwicklung einer zeitgemäßen Programmarbeit und Aktualisierung von Steuerungs,- Finanzierungs-, Kommunikations- und Teilhabeprozessen. Kriterien Wesentliche Kriterien für die Preisvergabe sind: der Innovationsgrad der eingereichten Projekte/Praxisbeispiele und die damit verbundene Denk- und Handlungsweise; die Gesellschaftliche Relevanz der Projekte/Praxisbeispiele, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Globalisierung, Nachhaltigkeit, Singularisierung, Digitalisierung oder Ökonomisierung auseinandersetzen und kulturelle sowie gesellschaftliche Transformationsprozesse anregen; die Nutzung neuer Governance Modelle, wie Synergien durch das Zusammenwirken/Kollaborieren unterschiedlicher Akteur*innen, die feld-, ressort- oder spartenübergreifend entwickelt und umgesetzt werden; die Teilhabe unterschiedlicher und/oder neuer gesellschaftlicher Gruppen; der Vorbildcharakter der projektbezogenen Aktivitäten für Kulturpolitik und Kulturplanung. Bewerbungen Bewerben können sich öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse, die einen derartigen Projektzusammenhang erfolgreich durchgeführt haben. In der Regel werden nur Modelle, Konzepte oder Projektvorschläge zum Wettbewerb zugelassen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits realisiert wurden. Die Bewerbung erfolgt online unter: https://kupoge.de/kulturgestalten-anmeldeformular/ Bewerbungsfrist: 30.11.2020. Veröffentlichung der Longlist: Mitte Januar 2021 Veröffentlichung der Shortlist: Anfang Februar 2021 Die Preisvergabe erfolgt am 26. Mai 2021 im Rahmen des 11. Kulturpolitischen Bundeskongresses.  
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Fotowettbewerb “Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland”

Frist: 20.12.2020

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren auf den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 reagieren und mit dem Wettbewerb die Vielfalt, den Reichtum, aber auch die Normalität jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil der deutschen Gesellschaft herausstellen. Alle in Deutschland lebenden Menschen sind eingeladen, sich fotografisch mit dem Leben, den Lebensgewohnheiten und dem Alltag der jüdischen Bürgerinnen und Bürger als festem Teil unserer Gesellschaft zu befassen.   Von den eingereichten Fotos werden zehn von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Der Jury gehören an: Iris Berben, Stephan Erfurt, Dalia Grinfeld, Monika Grütters, Felix Klein, Shelly Kupferberg, Patricia Schlesinger, Josef Schuster und Olaf Zimmermann. Die Bilder werden über die Prämierung hinaus als Wanderausstellung an vielen öffentlichen Orten in Deutschland zu sehen sein. Der Fotowettbewerb bildet den Auftakt für einen jährlichen Aktionstag, der als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Vielfalt künftig jedes Jahr am 9. Oktober stattfinden soll.   Informationen zum Wettbewerb: Zeitraum: 08.10. bis 20.12.2020 Preise: 1. Preis 5.000€, 2.Preis 3.000€, 3.Preis 1.000€, 4-10.Preis je 500€ Auswahl durch unabhängige Jury Prämierung mit Ausstellung Februar/März 2021 Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier>>
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Die 1000€ Challange – Investment in turbulenten Zeiten

Frist: 31.12.2020

Die Börse befindet sich aktuell in turbulenten Zeiten, die Unsicherheit der Anleger aufgrund der Coronakrise spiegelt sich in einem Konjunktureinbruch wieder. FINANZCHECK.de ruft alle Interessierten zu einem Kreativwettbewerb auf, der zeigen soll: Junge Talente begegnen der aktuellen Krisensituation mit Kreativität und gutem Gespür für die Finantmärkte. Im Mittelpunkt der Bewerbung steht die Entwicklung eines Konzeptes für ein fiktives, nachhaltiges Investment von exakt 1.000 €. Auf den ersten drei Plätzen gibt es echtes Geld zu gewinnen. Was in Krisen Zeiten für Viele äußerst attraktiv sein dürfte! 1. Preis: 2.000 Euro (Bedingung: 1.000 € Auszahlung, 1.000 € Investition) 2. Preis: 800 Euro 3. Preis: 500 Euro Das Ganze wird von einer unabhängigen Fachjury bewertet.       
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Ausschreibung zur 25. Karlsruher Künstlermesse 2021

Frist: 01.01.2021

Die Stadt Karlsruhe und der Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Karlsruhe e.V. schreiben rund 30 Ausstellungsplätze und einen Plakatwettbewerb für die 25. Karlsruher Künstlermesse vom 15. bis 18. April 2021 im Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz aus. Die Karlsruher Künstlermesse bietet den ausstellenden Künstler*innen eine Plattform für Präsentation, Kommunikation und den Verkauf ihrer Kunst. Den Kunstinteressierten eröffnet sie einen Blick auf die große Bandbreite und Qualität aktuellen künstlerischen Schaffens. Der direkte Austausch zwischen den Kunstschaffenden und dem Publikum steht im Fokus und unterscheidet die Karlsruher Künstlermesse wesentlich von Kunstmessen, auf denen die Kunst durch Galerien ausgesucht und präsentiert wird. Künstler*innen können gemeinsam oder unabhängig von der Bewerbung um einen Ausstellungsplatz am Plakatwettbewerb teilnehmen. Vergeben werden drei Preise über 2.000, 1.000 und 500 Euro. Das Siegerplakat verleiht als Werbeplakat und Werbemotiv der Künstlermesse ihr Gesicht.   Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie hier>>
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OPEN CALL 2020

Frist: 31.01.2021

Die Parole der vierten Runde des OPEN CALL lautet: Hier reisen wir!  Derzeit geschieht viel auf dem Areal ,,hinter‘‘ dem Karlsruher Hauptbahnhof. Auf der Südseite des Geländes entsteht ein großer Firmenkomplex. Weitere Hochhäuser sind in Planung. Dem Ruf als freundlichste Fahrradstadt Deutschlands gerecht werdend, wurde  ein Fahrradparkhaus mit über 600 Stellplätzen eingerichtet. Der Bahnhof ist täglich gut besucht, viezählige Reisende und Pendler wollen rechtzeitig ihre Züge erreichen. Bei all dem Getummel gerät der Fernbushalt in Vergessenheit, er scheint nicht der Rede wert! Weder Wetterschutz noch Sanitärbereiche stehen den Busreisenden zur Verfügung. Auch die Informationssituation sowie die Versorgung mit Verpflegung und Reisebedarf sind defizitär. Der Fernbushalt wird auch von städtischer Seite als Provisorium begriffen, das mittelfristig verändert werden soll. Doch bis dahin wird noch einige Zeit ins Land ziehen. Das Architekturschaufenster nimmt diese Situation zum Anlass zu fragen: Was bedeutet Ankommen, Umsteigen und Abfahren mit dem Fernbus für den konkreten Ort? Welche Bedürfnisse haben Reisende? Wer reist von hier, wohin? Was lässt die Fahrt mit dem Fernbus besonders werden? Wie reisen wir? Die Kooperationspartner laden Euch, junge Architekt*innen, Architekturbüros, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen aus Karlsruhe und der Region, dazu ein, Visionen für einen besonderen Fernbusbahnhof der Zukunft zu entwickeln. Lasst Eure Ideen miteinander konkurrieren! Entwickelt eine kreative und innovative Idee und reicht Euren Entwurf bis zum 31. Januar 2021 per Email ein. Teilnahmebedingungen: So funktioniert die Einsendung Eurer Entwürfe WER: Junge Architekt*innen, Architekturbüros, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen, – die das 45. Lebensjahr nicht überschreiten. – die einen Kammereintrag/AiP-Eintrag nachweisen können (Bitte um Nachweis der Berufszugehörigkeit). – aus der Technologieregion Karlsruhe.   – deren Büros und Studios nicht länger als 5 Jahre bestehen. WIE + WAS: Eure Vision für das Reisen mit dem Fernbus der Zukunft präsentiert Ihr auf einem Plakat (DIN A0 Hochformat). Eure Entwürfe sendet Ihr im druckbaren Format, idealerweise als PDF per Email an info@architekturschaufenster.de. Seid unkonventionell, denkt in die Zukunft und zeigt eure Ideen! Die Aufgabenstellung bezieht sich nicht auf einen konkreten Standort, sondern auf visionäre Überlegungen. Eine Fachjury mit Vertretern des ASF Vorstands, K3 und Stadtplanungsamt wählt die besten Beiträge aus. Die Plakate werden für die Ausstellung produziert. Das Architekturschaufenster bittet um Rückmeldung bei Interesse an einer Teilnahme, um Euch über den weiteren Verlauf informieren zu können. WANN: Die Preisverleihung und Ausstellung der ausgewählten Einreichungen findet vom 22. Februar bis 1. März 2021 statt. Die Vernissage ist voraussichtlich für den 23. Februar 2021 um 19.00 Uhr im ASF geplant. Adresse des Veranstaltungsorts: Architekturschaufenster e.V. Waldstraße 8 76133 Karlsruhe Weitere Informationen findet Ihr unter architekturschaufenster.de. Bei Fragen rund um die Teilnahme steht Euch Dr. Simone Kraft gerne zur Verfügung. 
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Karlsruher Inklusionspreis 2021

Frist: 10.02.2021

Ausschrei­bung Im Jahre 2009 hat Deutsch­land das Überein­kom­men der Verein­ten Na­tio­nen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behin­de­run­gen un­ter­zeich­net. Ziel dieser UN-BRK ist die gleich­be­rech­tig­te ­Teil­habe von Menschen mit Behin­de­run­gen in allen Le­bens­be­rei­chen. In einer inklusiven Gesell­schaft ist es normal, verschie­den zu sein – alle sind willkom­men! Der Karls­ru­her Inklu­si­ons­preis wurde von der Stadt Karlsruhe in Abstimmung mit der Jury “Karls­ru­her Inklu­si­ons­preis” im Jahr 2015 zum ersten Mal ausge­schrie­ben. Der Preis würdigt Maßnahmen und Aktivi­tä­ten, die dazu beitragen, Benach­tei­li­gun­gen von Menschen mit Be­ein­träch­ti­gun­gen oder Behin­de­run­gen abzubauen und Vorur­tei­le zu überwinden. Der Preis soll auch dazu beitragen, eine inklu­sive Stadt­ge­sell­schaft aufzubauen. Preis­wür­dig sind besondere Aktivi­tä­ten Einzelner, die sich für Menschen mit Behin­de­run­gen en­ga­gie­ren. aus der Wirtschaft. Zum Beispiel Arbeit­ge­ber, die Menschen ­mit einer Beein­träch­ti­gung oder Behin­de­rung beschäf­ti­gen, einstel­len oder ausbilden. von Einrich­tun­gen/­In­sti­tu­tio­nen/­Or­ga­ni­sa­tio­nen wie Schulen, Kinder­ta­ges­stät­ten und Bildungs­ein­rich­tun­gen für beispiels­wei­se Inklusion in Schulen Inklusion in Kinder­ta­ges­stät­ten Barrie­re­freie Museen Ausschrei­bungs­be­din­gun­gen Die Ausschrei­bung ist offen gehalten. Bewerben können sich ­so­wohl Einzel­per­so­nen als auch Vereine, Betriebe und Or­ga­ni­sa­tio­nen. Auch Vorschläge für Dritte mit inter­essan­ten Pro­jek­ten sind erwünscht. Die Aktivi­tä­ten sollen Beispiel­cha­rak­ter besitzen und über ­Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten hinaus­ge­hen. Sie sollen zur Nachah­mung ­an­re­gen. Die Vorschläge sollten schrift­lich einge­reicht werden und eine Beschrei­bung der Aktivi­tä­ten enthalten. Gerne mit Pres­se­ar­ti­keln, Fotogra­fien oder sonstigen Dokumenten und Be­grün­dun­gen, warum die Preis­ver­lei­hung gerecht­fer­tigt ist. Die Auszeich­nung erfolgt durch eine Urkunde und ist mit einem Geldpreis verbunden. Über die Auszeich­nung entschei­det eine Jury. Ableh­nun­gen werden nicht begründet. Der Rechtsweg ist aus­ge­schlos­sen. Die Auszeich­nung findet im Rahmen einer öffent­li­chen Feier ­an­läss­lich der REHAB in der Messe Karlsruhe statt. Bewer­bung Bewer­bun­gen können bis 10. Februar 2021 einge­reicht werden an: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugend­be­hörde Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5900 Fax: 0721 133-5009 E-Mail: behin­der­ten­be­auf­tra­gung@­karls­ruhe.de Preis­ver­lei­hung Die Preis­ver­lei­hung findet am 7. Mai 2021 statt. REHAB – Messe Karlsruhe Messe­al­lee 1, 76287 Rheins­tet­ten Jury Industrie- und Handels­kam­mer Karlsruhe Kreis­hand­wer­ker­schaft Region Karlsruhe KVJS Zweig­stelle Karlsruhe – Integra­ti­ons­amt Staat­li­ches Schulamt Karlsruhe Beirat für Menschen mit Behin­de­run­gen Sozial­pla­nung der Stadt Karlsruhe Karlsruher Messe- und Kongress GmbH
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Als BW Lion Kreativbotschafter in Cannes werden

Frist: 12.02.2021

Das Cannes Lions International Festival of Creativity ist die weltweit bekannteste Veranstaltung der Kommunikationsbranche und hat sich als größter internationaler Branchentreff für Marketingprofis, Vertreter von Agenturen und Kreativschaffende etabliert. Baden-Württemberg International (bw-i) wird auch 2021 gemeinsam mit den Kooperationspartnern MFG Baden-Württemberg, Film Commission Region Stuttgart und Netzwerk Kreativwirtschaft Baden-Württemberg eine Delegationsreise für insgesamt zehn Teilnehmer zum Cannes Lions International Festival of Creativity anbieten. Sie gehen davon aus, dass die Veranstaltung wieder stattfinden kann. Sieben der Plätze gehen bereits an Teilnehmer*innen aus dem Jahr 2020, die aufgrund der Corona-Krise die Reise leider nicht antreten konnten. Die restlichen drei Plätze werden neu ausgeschrieben. Das Angebot richtet sich an Unternehmens- und Agenturvertreter verschiedener Teilbranchen der baden-württembergischen Kreativwirtschaft, insbesondere Kommunikation, Medien, Film, Games oder Design. Zudem können Vertreter*innen teilnehmen, die als Kommunikations- und/oder Kreativverantwortliche in Unternehmen arbeiten, die nicht zur Branche der Kreativwirtschaft zählen. Sowohl etablierte als auch junge, noch unbekannte und kleinere Unternehmen sowie Freelancer werden bei der Auswahl berücksichtigt. Gerade die vielfältige Mischung innerhalb der Delegation hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Hierdurch können idealerweise bereits innerhalb der Delegation Synergien und Potenziale für künftige Kooperationen geschaffen werden. Das Cannes Lions International Festival of Creativity bietet im Rahmen von Workshops, Ausstellungen, Screenings und den Preisverleihungen zahlreiche Gelegenheiten, sich über die aktuellen und künftigen Trends der Branche zu informieren und international zu vernetzen. Die Unternehmensvertreter sind in Cannes zudem Botschafter und Repräsentant ihrer Teilbranche und des Kreativstandorts Baden-Württemberg.
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BW Goes Mobile 2021

Frist: 14.02.2021

Ihr habt eine kreative digitale Idee und möchtet diese einen großen Schritt nach vorne bringen? Dann kommt mit BW Goes Mobile, dem Ideenwettbewerb für digital-mobile Lösungen der MFG Baden-Württemberg, auf die Reise — und verpasst Eurem Projekt einen „unternehmerischen Feinschliff“. Bis 14. Februar 2021 könnt Ihr Eure innovativen Konzepte einreichen. Vier Ideen werden mit je 10.000 Euro Preisgeld prämiert. Die Gewinnerteams erhalten außerdem Beratung und Begleitung durch Mentor*innen mit Branchen-Insights und nehmen an einem Workshop-Programm teil. In der zehnten Runde des Wettbewerbs können Kreativ-Unternehmer*innen und Start-ups aus Baden-Württemberg Ideen aus ganz unterschiedlichen Bereichen einreichen: Informationssysteme, Apps bzw. Anwendungen für mobile Endgeräte, Responsive Websites oder Plattformen, Augmented Reality (AR) oder Virtual Reality (VR). Ein Merkmal von BW Goes Mobile ist, dass sich die Projektideen an bestimmten Themen, so genannten Anwendungsfeldern, orientieren. Die Konzepte sollten kreativ auf die Fragestellungen und Herausforderungen des Themenbereichs eingehen, natürlich mit jeder Menge Interpretationsspielraum — nicht zuletzt, um die Jury zu überraschen. Die vier Anwendungsfelder 2021: Health & Wellbeing: Gesundheit und Wohlbefinden sind wichtige Nachhaltigkeitsziele. Welche digitalen Ideen können helfen, diese Ziele zu erreichen? Relationships: Wie können digitale Anwendungen die Menschen bei der Ausgestaltung ihrer Beziehungen, in der Kommunikation und bei der Kollaboration unterstützen? Art, Music & Culture: Hier werden digitale Innovationen und Geschäftsmodelle für den Kunst- und Kulturbereich gesucht. New Skills & DIY: Wie können digitale Lösungen Menschen helfen, neue Skills zu entwickeln und sie bei ihren Hobbys und handwerklichen Tätigkeiten unterstützen? Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
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Deutscher Verlagspreis 2021

Frist: 15.02.2021

Der Deutsche Verlagspreis wird im Jahr 2021 bereits zum dritten Mal vergeben. Ziel dieses Preises ist die Unterstützung der hervorragenden Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland. Vergeben wird der Deutsche Verlagspreis in Form von Gütesiegeln in drei Kategorien: Spitzenpreis: Gütesiegel verbunden mit einer Prämie in Höhe von jeweils 60.000 Euro für drei besonders herausragende Verlage Gütesiegel verbunden mit einer Prämie in Höhe von jeweils 20.000 Euro für bis zu 60 herausragende Verlage Zusätzlich wird ein undotiertes Gütesiegel vergeben an bis zu drei Verlage, die über der zugelassenen Umsatzschwelle liegen Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Buchverlage aller Sparten, die: ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben konzernunabhängig sind seit mindestens drei Jahren bestehen ein kontinuierliches und diverses Verlagsprogramm aufweisen, und in den vergangenen drei Jahren im Schnitt nicht mehr als drei Millionen Euro pro Jahr umgesetzt haben (gilt für die Bewerbung um eines der dotierten Gütesiegel) Teilnahmebeschränkung: Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Verlage, die im jeweiligen Vorjahr mit einem Spitzenpreis des Deutschen Verlagspreises (Prämie in Höhe von 60.000 Euro) ausgezeichnet wurden sowie Verlage, die in den letzten zwei aufeinander folgenden Jahren mit dem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet wurden. Kriterien Alle Preisträger müssen sich durch herausragende Leistungen auszeichnen. Kriterien hierfür sind insbesondere: ein besonderes verlegerisches Profil kulturelles Engagement, z.B. im Bereich Lese- und Kulturförderung oder durch einen sonstigen Beitrag zum kulturellen Leben überzeugende innovative und/oder digitale Projekte Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit; dazu gehören u.a. ein professioneller Vertrieb (beispielsweise Vertriebsmitarbeiter, Auslieferung, Barsortiment, Buchhandlungen, Vertreter, Webshop) ein sorgfältiges Lektorat und Korrektorat Nachwuchsförderung eine ansprechende Gestaltung der Bücher, sowie eine reichweitenstarke und adressatengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Bewerbungsfrist startet am 11. Januar 2021. Sie endet mit dem 15. Februar 2021. Die Verleihung des Preises durch die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, findet im Mai 2021 statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
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Open Call „Nix wie raus! Fahrrad Kunst Sommer“

Frist: 28.02.2021

2021 wird zum Fahrradsommer. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Kunst, Wissenschaft, Schüler- und Bürgerinitiativen organisiert das Künstlerhaus Karlsruhe ein Ausstellungsprojekt mit Sommerprogramm. Seit 200 Jahren wird das Zweirad Karl Drais’ weiterentwickelt und gilt als klimafreundlichstes Verkehrsmittel. Leicht erlernbar und kostengünstig ist es außerdem eine demokratische Fortbewegungsmethode. Die Ausstellung präsentiert künstlerische Werke, die sich mit dem Fahrrad auseinandersetzen. Neben klassischen Genres bildender Kunst liegt ein Schwerpunkt auf Performance, Choreo-graphie und Medienkunst im öffentlichen Raum, ausgehend von Rad und Bewegung. Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, bis zum 28. Februar 2021 einen Beitrag einzureichen für eine Kunstausstellung auf und aus Rädern. Alle künstlerischen Techniken sind erlaubt. Vorschläge für Performances oder Aktionen im öffentlichen Raum sind sehr willkommen.   Teilnahmebedingungen Eingereicht werden können bis zu drei Arbeiten oder Projektskizzen in digitaler Form als PDF mit maximal 3 MB Dateigröße. Auch kollektive Arbeiten oder die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern sind erwünscht, auf Anfrage vermittelt das Künstlerhaus Karlsruhe gerne Kontakte. Zur Jurierung bitte eine Beschreibung der Arbeit mit bis zu 2.000 Zeichen plus Abbildungen oder Skizzen auf maximal drei Seiten, sowie einen knappen künstlerischen Lebenslauf mit kurzem Portfolio, auf ebenfalls maximal drei Seiten, der Künstlerin oder des Künstlers als PDF einreichen. Die Bewerbungsunterlagen sollen die Arbeit in Umfang und Idee beschreiben. Die Datei darf nicht größer als 5 MB sein und soll per Email an info@bbk-karlsruhe.de eingereicht werden.   Informationen zur Ausstellung Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler werden bis zum 31. März 2021 über ihre Teilnahme benachrichtigt. Ausstellungsdauer: 2. – 30. Juli 2021 Ausstellungsort: Künstlerhaus Karlsruhe, Verkehrsmuseum sowie im öffentlichen Raum.   Kooperationspartner #FridaysforFuture; #scientistsforfuture; Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft, Fachbereich Verkehrsökologie; jubez; P8; Die Anstoß; Colataxiokay; GEDOK Karlsruhe; Lastenkarle e.V.; AK Fahrrad Campus des KIT; Kochrad Karlsruhe; Staatliche Akademie der Bildenden Künste; Critical Mass; ADFC Karlsruhe; Verkehrsmuseum Karlsruhe; Drais Museum Karlsruhe; Stadtmuseum Karlsruhe; HfG Karlsruhe; Kinemathek Karlsruhe Bei Fragen rund um die Teilnahme stehen Euch Lisa Bergmann und Annette Ziegler gerne zur Verfügung.    Weitere Informationen findet Ihr hier >>
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Open Calll – VRHAM! Virtual Reality & Arts Festival

Frist: 15.03.2021

Für die 4. Ausgabe des VRHAM! Virtual Reality & Arts Festivals vom 4. bis 12. Juni 2021 in Hamburg werden wieder die aktuellsten künstlerischen VR-, AR- und Mixed Reality-Projekte aus aller Welt gesucht. Als einer von fünf Partnern des EU-Projektes REAL-IN freut sich VRHAM! außerdem über Bewerbungen von  Einzelkünstler*innen und Künstler*innen-Teams, die im Rahmen ihrer Projekte die Möglichkeiten von 3D-Scantechnologie in einer Residency erforschen wollen. Beide Open Calls starten am 1. Februar. OPEN CALL VRHAM! 2021 VRHAM! lädt VR Künstler*innen aus aller Welt ein, ihre aktuellen Virtual Reality-, Augmented Reaity- und Mixed Reality-Projekte einzureichen. Akzeptiert werden Installationen, 360°-Filme, Live-Performances und interaktive Arbeiten. Die ausgewählten Werke werden im Programm 2021 sowohl physisch in Hamburg als auch weltweit digital präsentiert. Alle eingereichten Projekte gehen außerdem ins Rennen um den mit 5.000 Euro dotierten VRHAMMY AWARD, der am Eröffnungsabend des Festivals von einer internationalen Jury vergeben wird. Der Open Call startet am 1. Februar und endet am 28. Februar 2021. Die Einreichung erfolgt über die Website >> OPEN CALL REAL-IN: INTERAKTIVE KUNST Für den von VRHAM! ausgeschriebenen Open Call im Rahmen des EU-Projektes REAL-IN können sich Kreative und Künstler*innen bewerben, die im Bereich Interaktive Kunst arbeiten und mit ihrem bereits bestehenden (oder in Entwicklung befindenden) künstlerischen Projekt den Einsatz von 3D-Scantechnologie erforschen und im Rahmen einer einwöchigen Residency weiterentwickeln wollen.  Das ausgewählte Kreativteam stellt die Ergebnisse der Residency während des VRHAM! Festivals in Hamburg (4.-12. Juni 2021) im Rahmen einer Konferenz der Branche vor. Der Open Call startet am 1. Februar und endet am 15. März 2021.
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Ideenlabor SINGAmi in Straßburg und Karlsruhe

Frist: 23.03.2021

SINGAmi ist ein neues grenzüberschreitendes Ideenlabor auf der Achse Strasbourg-Karlsruhe. Dabei werden unternehmerische Projekte mit Locals und Geflüchteten von einer Vielzahl an Stakeholdern unterstützt, um gemeinsam die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen zu formen. Ihr sucht Informationen über unternehmerische Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Region? Ihr habt ein unternehmerisches Projekt und möchtet Teil des Entrepreneurship Programms von SINGAMi werden, um damit durchzustarten? Ihr möchtet Euer Projekt pitchen, um Mentoren zu überzeugen? Wenn Ihr Euch darin wiedererkennt, seid ihr bei SINGAmi richtig! SINGAmi ist ein Ideenlabor und eine Community von Locals und Newcomers, die Projekte und Unternehmer*innen auf der Achse Straßburg-Karlsruhe unterstützt, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Gemeinsam könnt Ihr die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen gestalten! Neben Pitch-Präsentationen von spannenden Projekten erwarten Euch aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Ideenlabor! Klingt spannend? Dann meldet Euch jetzt zur Online Veranstaltung am 23. März an und seid als Zuschauer*in oder Pitch-Team dabei! Bei Fragen kontaktiert SINGAmi gerne per E-Mail: karlsruhe@singa-deutschland.de
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Ideentanke Baden-Württemberg

Frist: 26.03.2021

Menschen brauchen Geschichten – das bleibt auch im digitalen Zeitalter so. Allerdings kommen aktuell immer mehr Möglichkeiten hinzu, Geschichten zu erzählen: in Text, Bild, Ton, Bewegtbild oder alles zusammen, über Mediengrenzen hinweg, interaktiv oder verspielt. Buchwelt und Medienbranche durchleben wilde, wechselvolle Zeiten. Es ist Zeit zu experimentieren, Neues auszuprobieren und Altbewährtes zu integrieren. Der MFG-Wettbewerb „Ideentanke“ für kreative Lösungen rund um den Buchmarkt sucht deshalb innovative Konzepte und Formate, die der Buch- und Medienwelt neue Geschäftsfelder erschließen.   Teilnahmebedingungen Der Ideentanke-Wettbewerb richtet sich an Ideengeber*innen und Kreative, die Projekte, Innovationen und Geschichten für den Buchmarkt bzw. die Contentbranche entwickeln. Gefragt sind Medienschaffende, Designer*innen, Game-Studios und andere Akteur*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso wie Contentmacher*innen, Storyteller*innen oder Illustrator*innen. Mitmachen können Studierende, Entwickler*innen, Unternehmen und Start-ups, die in Baden-Württemberg wohnen, hier ihren Firmensitz haben oder an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben sind. Erlaubt ist alles, was frischen Wind bringt. Zur Inspiration findet Ihr hier die Gewinner aus dem letzten Jahr >>   Gewinn Mit der Ideentanke bietet die MFG Baden-Württemberg Euch eine Bühne im Zentrum der Buchwelt, auf der Frankfurter Buchmesse. Die ist längst keine reine Bücherschau mehr, sondern Kulturevent, Medientreff und Content-Festival in einem, und der place to be für alle, die in Buchhandel, Medienbranche und Verlagswesen mitmischen wollen. Die Buchmesse läuft vorausslichtlich vom 20. bis 24. Oktober 2021. Pandemiebedingt kann allerdings eine Verschiebung oder der Ausfall der Messe nicht ausgeschlossen werden. Die Ideentanke bietet den Gewinnern ein umfassendes Unterstützungsprogramm: kostenfreie Standfläche am Ideentanke-Stand auf der Frankfurter Buchmesse optimale Vorbereitung: Ideentanke-Workshop „Vertrieb und Präsentation eurer Idee“; Training zu Messepräsenz und Terminanbahnung Individuelles Einzelcoaching mit einem Experten aus der Branche flexibel nutzbare Talk- & Podcast-Ecke an der Ideentanke Feedback-Weekend – gezieltes Testing eurer Ideen an den Publikumstagen Teilnahmeschluss des Wettbewerbs ist der Freitag, 26. März 2021. Eine Fachjury wählt im Anschluss zwei Gewinner aus, die sich zusammen mit den vier Teams, die im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit auf die Buchmesse fahren konnten, auf der Ideentanke präsentieren zu können. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Mariane-Kraut-Frauen*förderpreis

Frist: 30.03.2021

FRAUEN AUSZEICHNEN UND FÖRDERN Sie kennen eine tolle Frau, die sich für Frauen oder Mädchen stark macht? Sie machen selbst Aktionen mit und für Frauen oder Mädchen? Sie sind aktiv in Ihrer Kirchengemeinde, in Ihrem Verein, Ort oder Stadtviertel, in der Schule oder im interreligiösen Dialog? Dann bewerben Sie sich oder nominieren Sie für den Mariane-Kraut-Frauen*förderpreis! Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert.   Sie können mitmachen: wenn Sie eine Frau sind und in Württemberg leben, wenn Sie vorbildhafte Projekte für und mit Frauen oder Mädchen durchführen oder durchgeführt haben. Und so geht die Bewerbung/Nominierung: Laden Sie sich auf www.frauen-efw.de die Unterlagen herunter. Stellen Sie Ihr Projekt vor und begründen Sie, warum Sie selbst oder die von Ihnen vorgeschlagene Frau den Förderpreis bekommen sollte. Schicken Sie Ihre Bewerbung/Nominierung bis spätestens zum 30.03.2021 an efw@elk-wue.de oder Evangelische Frauen in Württemberg, Postfach 101352, 70012 Stuttgart. Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie Evangelische Frauen in Württemberg gerne an unter der Telefonnummer 0711 229363-220 oder schreiben Sie eine E-Mail an efw@elk-wue.de Weitere Informationen und Details zur Bewerbung findet Ihr hier >>
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Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2021

Frist: 31.03.2021

Seit 1986 zeichnet das Land – bundesweit einmalig – Künstler*innen mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinner*innen ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Ehrenpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 12. Oktober 2021 in Esslingen teil.
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APPLAUS 2021

Frist: 31.03.2021

Am 1. März 2021 startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”. Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für “Awareness” und “Nachhaltigkeit” verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können. Sonder-APPLAUS: bis zu 16 Auszeichnungen für kreative Formate während der Corona-Pandemie; je max. 50.000 Euro Prämie APPLAUS für Awareness oder Nachhaltigkeit: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr.   Infocalls zum Bewerbungsverfahren Die Initiative Musik bietet offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termin 1: 3. März 2021, 11:00-12:00 Uhr   Termin 2: 10. März 2021, 11:00-12:00 Uhr Alle weiteren Informationen zum APPLAUS 2021 findet Ihr auf der Website >>   Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt für die Kategorien „Programm“ und „Spielstätte“ sind Betreiber*innen von Livemusikspielstätten im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutschland. Bewerbungen für diese Kategorien können nur für solche Spielstätten eingereicht werden, die mindestens 48 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt ha-ben, deren Konzertraum/Konzerträume (unter einer Konzession/einem Namen), mit dem/denen sich die Betreiberin oder der Betreiber bewirbt, über eine Besuchskapazität von insgesamt maximal 1.000 Personen verfügt, die fest und ortsgebunden sind, die zum Zweck der Durchführung von Livemusikveranstaltungen betrieben werden, deren Betreiberin oder Betreiber einen ordnungsgemäß geführten Betrieb seit mindestens dem 01. Januar 2019 vorweisen kann, deren Betreiberin oder Betreiber sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für das eingereichte Programm tragen; dabei dürfen nur solche Livemusikveranstaltungen im eingereichten Programm aufgeführt werden, bei denen der Künstlerin oder dem Künstler weder ganz noch anteilig Grundkosten (z.B. Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik) der Veranstaltung berechnet wurden bzw. von der Künstlerin oder dem Künstler garantiert werden mussten (sog. Rentals sind erlaubt und zu kennzeichnen), deren Betreiber*in einen regelmäßigen Spielbetrieb im Jahr nachweisen kann. Zulässig sind Unterbrechungen des Spielbetriebs bis zu insgesamt drei Monaten im Jahr 2019 (insbesondere durch Renovierung u. ä.). Teilnahmeberechtigt für die Kategorie „Programmreihe“ sind Betreiber*innen und Betreiber von Livemusikspielstätten sowie Veranstalter*innen von Programmreihen im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutsch-land. Betreiber*innen: die mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt haben und die weiteren für die Kategorien „Programm“ und “Spielstätte“ genannten Voraussetzungen erfüllen (siehe oben). Veranstalter*innen von Programmreihen, deren eingereichte Programmreihe mindestens 10 zusammenhängende Livemusikveranstaltungen unterschiedlicher Künstler*innen in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen umfasst, die nachweisen können, dass sie sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für die eingereichte Programmreihe tragen, deren einzelne Veranstaltungsorte untereinander nicht weiter als 100 km entfernt sind, deren einzelne Veranstaltungsräume eine Kapazität von maximal 1.000 Personen nicht übersteigen. Für die Sonderpreise („Sonder-APPLAUS“) können sich auch diejenigen Initiativen und Spielstätten bewerben, die im Sinne der Teilnahmebedingungen nicht in den drei Kategorien „Programm“, „Spielstätte“ und „Programmreihe“ teilnahmeberechtigt sind. Zusätzlich können Jurymitglieder und Bundesländer (zuständige Ministerien, Fördereinrichtungen etc.) Vorschläge einreichen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf sich mit maximal einer Spielstätte sowohl in der Kategorie “Programm“ oder „Spielstätte“ als auch mit maximal einer Programmreihe in Kategorie „Programmreihe“ für den APPLAUS bewerben. Zusätzlich kann eine Bewerbung für den „Sonder-APPLAUS“ eingereicht werden. Bewirbt sich eine Spielstätte für eine Auszeichnung in den Kategorien „Programm“ oder “Spielstätte“ und zusätzlich mit einer Reihe in Kategorie “Programmreihe“, dürfen sich die jeweils bei der Bewerbung aufgelisteten auszuzeichnenden Livemusikveranstaltungen nicht überschneiden. Eine mögliche Auszeichnung erfolgt jedoch nur in einer Kategorie. Eine Bewerbung und Auszeichnung für die Preise „Awareness“ oder „Nachhaltigkeit“ ist nur in Verbindung mit einer zulässigen Bewerbung in Kategorie „Programm“, „Spielstätte“ oder „Programmreihe“ möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Betreiber*innen und Betreiber von Spielstätten, die im Jahr 2019 mit 40 % oder einem höheren Anteil aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden; dies gilt nicht für Bewerbungen in der Kategorie “Programmreihe“, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind, reine Festival- sowie Tourneeveranstalter*innen Unternehmen, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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Focus Open 2021 – Internationaler Designpreis Baden-Württemberg

Frist: 01.04.2021

Das Design Center Baden-Württemberg lobt jährlich weltweit den Internationalen Designpreis Baden-Württemberg Focus Open aus. Durch seinen Non-Profit-Charakter bietet er auch kleinsten Unternehmen die Möglichkeit, sich mit ihren Produktinnovationen dem internationalen Vergleich zu stellen. Auch 2021 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Dabei haben auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen!   Die Preise Der Focus Open wird in drei Stufen verliehen – zukunftsweisende und herausragende Lösungen erhalten den Focus Gold, der Focus Silver prämiert außergewöhnliche Qualität. Ein Designlevel, das über das etablierte Niveau hinausweist, erhält den Focus Special Mention. Mit dem Focus Meta kann die Jury einen Sonderpreis vergeben, der beispielhafte Lösungen für übergreifende und aktuelle Themen belohnt. Alle prämierten Produkte werden außerdem bei einer Preisverleihung und einer Ausstellungseröffnung, im festlichen Rahmen, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Die Ausstellung wird über mehrere Wochen in der Film- und Medienstadt Ludwigsburg gezeigt werden. Die Gewinnerprodukte werden zusätzlich einem Jahrbuch, das über einen renommierten Designbuch-Verlag in den wichtigsten internationalen Märkten vertrieben wird, veröffentlicht. Außerdem erhalten alle Einreichungen, did den „Focus Gold“ und den „Focus Meta“ erhalten haben redaktionelle Internetpräsentation. Die mit dem „Focus Silver“ und „Focus Special Mention“ ausgezeichneten Lösungen erhalten Online-Hinweise.   Teilnahmebedingungen Hersteller und Designer von professionell gestalteten Produkten weltweit. Jedes Produkt, das nicht länger als 2 Jahre auf dem Markt ist. Prototypen, deren Serienreife gewährleistet ist, keine künstlerischen Arbeiten Einreichung des Online-Anmeldeformulars und eine Erläuterung in der die Preiswürdigkeit ausführlich dargestellt wird Wenn möglich Vorher-Nachher-Abbildungen bzw. Filmmaterial (mp4 auf Stick) zur besseren Einschätzung.   Kosten Pro Produktanmeldung 170 €. Bei positiver Jury-Entscheidung pro Produkt 590 € Kostenbeitrag für das Jahrbuch.   Hier findet Ihr das Anmeldeformular zum Wettbwerb >>
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Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe

Frist: 03.04.2021

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können dieses Jahr im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich dem 03. April online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden >> Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
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Driving the Human

Frist: 09.04.2021

Vom 10. Februar bis zum 9. April 2021 lädt Driving the Human internationale Designer*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Initiativen der verschiedensten Disziplinen dazu ein, gemeinsam nachhaltige und kollektive Zukunftsperspektiven zu entwerfen und dabei Wissenschaft, Technologie und Künste in einem transdisziplinären und kollaborativen Ansatz zu verbinden. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, die sich kritisch mit Fragen der Gegenwart auseinandersetzen und alternative Szenarien zu unserer aktuellen Situation entwickeln. Was macht den Menschen aus, in welcher Beziehung steht er zur Gesellschaft und zum Planeten Erde? Wie kann eine kollektive Zukunft aussehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sucht das Projekt Driving the Human. Projektideen können die verschiedensten Themen aufgreifen: Dazu gehören die sozialen Auswirkungen des Klimawandels, die Energiezyklen und unsere gegenwärtige technologische Beschleunigung, die Balance zwischen Biosphäre und Technosphäre, die aktuellen Prozesse des Austauschs von Werten und Objekten und die Auswirkungen kollektiver Entscheidungen. Driving the Human begrüßt alle Bewerbungen, die Themen und Diskurse von Dringlichkeit, radikaler Offenheit, Neugierde, Vernetzung und neuen Formen der Kollektivität umfassen. Ebenso ermutigen wir Bewerbungen, die vorherrschende Narrative über die Welt und unsere Rolle in ihr hinterfragen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen und Pandemie ist es offensichtlich, dass die Menschheit und ihre Lebensweise auf der Erde gefährdet sind. Grundlegende Fragen zu Themen wie Massenkonsum, Massentierhaltung und Massentourismus müssen neu verhandelt werden. Wir begrüßen neue Ansätze für kollaboratives Arbeiten und Denken, die vielfältiges Wissen und unterschiedliche Disziplinen verbinden. Ausgewählte Bewerber*innen werden eingeladen, von dem Fachwissen und der multidisziplinären Expertise der Partnerinstitutionen von Driving the Human zu profitieren, diese sind acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Forecast Mentoring Platform; die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) und das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Gemeinsam entwickeln wir zukunftsweisende Konzepte, um sie als Prototypen zu verwirklichen. Am Ende werden der Prozess und die Ergebnisse von Driving the Human – sieben Prototypen für eine ökosoziale Erneuerung – zu Instrumenten, die neue Weltzugänge ermöglichen und die Tür zu alternativen Formen der Koexistenz aufstoßen. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 9. April 2021, 23:59 Uhr MESZ. Akzeptiert werden nur englischsprachige Bewerbungen, die über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Hier findet Ihr das Bewerbungsformular >>
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KI-Champions 2021

Frist: 14.04.2021

Wirtschaft Digital BW sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an herausragenden KI Lösungen arbeiten oder sie bereits als innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Sie suchen erfolgreiche KI-Lösungen, die Euch als Unternehmen oder Forschungseinrichtung zum KI-Champion macht, mit der Ihr andere inspirieren könnt und zu einem erfolgreichen KI-Ökosystem in Baden-Württemberg beitragt. Gemäß dem Motto “Lernen von den Besten”! Die Bekanntgabe der ausgewählten KI-Champions 2021 erfolgt in öffentlichkeitswirksamer Weise im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung.   Bewerbungen können bis zum 14. April 2021 ausschließlich online eingereicht werden.   Teilnahmebedingungen Unternehmen aller Branchen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und nah an der Einführung in den Markt sind mit Sitz in Baden-Württemberg Die im Jahr 2020 prämierten KI-Lösungen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.   Bewertungskriterien dem Innovationsgrad und der Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlichen Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI, den strukturellen Merkmalen wie die Anwendungsbereiche, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung sowie dem wirtschaftlichen Erfolg bzw. für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer / Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Zukunftsfähigkeit, Herausforderungen, die gelöst werden, Trends.   Auswahlverfahren Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einem Expertengremium vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien. Der Preis teilt sich in drei Kategorien: kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte, größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bewerber*innen werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2021 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Preisverleihung. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht.   Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Wir können Kunst. Kultur macht stark

Frist: 30.04.2021

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit Anfang 2018 Kunstprojekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen bildendenden Künstler*innen durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. April 2021 (Eingangsdatum des Online-Antrags in der Förderdatenbank + Datum des Poststempels für postalisch einzureichende Unterlagen). Welche Projekte können gefördert werden? Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt. Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt. Die Projekte werden von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt. Zusätzlich können eine weitere Honorar- oder Assistenzkraft und ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden. Die Projekte sind im Rahmen eines der Projektformate des BBK realisierbar. Erstantragsteller beim BBK können zunächst nur Halbjahres-, Ferien- oder Kitaprojekte beantragen. Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich. Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum. Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur. Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich. Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BBK >> Den Zugang zur Förderdatenbank findet Ihr hier >>
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Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Frist: 02.05.2021

Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Was wird gefördert Der Fonds Soziokultur fördert nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden. Wer kann einen Antrag stellen Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern. Antragsfristen Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal “Antragstellung” geöffnet. Wie viel kann beantragt werden? Mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Projektlaufzeit Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen: Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. Kosten- und Finanzierungsplan Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt. Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle). Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden? Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.). Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.) Was sind förderfähige Ausgaben? Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein: Honorarkosten Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis “Regelförderung” auftauchen Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden) Miete von Räumlichkeiten Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc. Miete von technischem Equipment Reisekosten/Übernachtungskosten Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung) Gema, KSK, sonst. Gebühren Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben? Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen. Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.). Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig. Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik). Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >>
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Katalogförderung für junge Kunstschaffende

Frist: 03.05.2021

Mit seinem Katalogförderungsprogramm unterstützt das Land junge Künstler*innen dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Dafür können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiat*innen, Absolvent*innen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstler*innen mehr Sichtbarkeit zu schaffen. Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittler*innen verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Zuwendungsempfänger*innen können sein: Stipendiat*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland (Cité internationale des arts Paris, Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Casa Baldi, Deutsches Studienzentrum in Venedig) oder der Kunststiftung Baden-Württemberg, deren Stipendium bei Antragstellung nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Absolvent*innen der staatlichen Kunsthochschulen und Kunstakademien sowie der privaten Kunsthochschulen in Baden-Württemberg, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Institutionenmit Sitz in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm an ein allgemeines Publikum wenden und eine Publikation im Rahmen einer Ausstellung oder eines öffentlichen Präsentationsformats realisieren Zuwendungsvoraussetzungen Das Publikationsvorhaben darf noch nicht begonnen sein ausschließlich zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat stehen die Förderung erfolgt einmalig die geplante Publikation sollte eine Mindestauflage von 100 Exemplare haben, es müssen mindestens drei Druckerei-Angebote eingeholt werden eine Doppelförderung mit Mitteln aus dem Stipendienprogramm 2021 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist ausgeschlossen Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier abrufbar >> Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021.
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Innovationswettbewerb „KI für KMU“

Frist: 10.05.2021

Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021.   Fördervoraussetzungen Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro sein. Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Förderkonditionen Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Einzelvorhaben beantragen oder als Konsortialführer bzw. Konsortialpartner an einem Konsortialprojekt. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro. Die Förderung erfolgt gemäß der „Vierten Geänderte[n] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ Förderkriterien Nach den folgenden Kriterien werden die Vorhaben begutachtet: Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden kann auch die „kognitive“ Weiterentwicklung vorhandener Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse. Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte. Disruptive, also marktverändernde Innovationen mit einem hohen Entwicklungsrisiko stehen dabei besonders im Fokus.  Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen. Es soll die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gefördert werden, die das Potenzial hat neue Märkte zu erschließen bzw. es den Antragsstellern ermöglichen, sich durch Innovation besser am Markt zu platzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Kundennutzen (User Experience), Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und zur beabsichtigten Verwertung einschließlich der Zeitpläne dafür, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und Qualifikationen des Projektteams darzulegen. Zudem ist aufzuzeigen, wie fehlende Qualifikationen und Kompetenzen aufgebaut werden sollen. Einreichung der Unterlagen Die Unterlagen können hier hochgeladen werden >> Der Antrag muss zusätzlich Postalisch eingereicht werden: VDI/VDE-IT GmbH KI-Innovationswettbewerb Marienstraße 23 70178 Stuttgart
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Einreichungen 8. dokKa Festival

Frist: 15.05.2021

Ab sofort können Arbeiten für das 8. dokKa Festival eingereicht werden. Die nächste Festivalausgabe soll vom 14. – 19. September 2021 in der Kinemathek Karlsruhe und an weiteren Off Locations stattfinden. Das Team des dokKa e.V. arbeitet derzeit an einer Präsenzveranstaltung und einem ergänzenden Online-Angebot. Deadline für die Einreichungen ist der 15. Mai 2021! Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Teilnahmebedingungen Eingereicht werden können: Dokumentarfilme, Hördokumentationen, dokumentarische Installationen ohne thematische Beschränkungen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1. Januar 2019 entstanden sein Dokumentarfilme und Hördokumentationen: ab 30 Minuten Länge die Autor*in, Regisseur*in oder Künstler*in muss für einen Tag zur Präsentation und dem Gespräch nach Karlsruhe kommen Zusätzlich gibt es eine Ausschreibung für die Beste KurzDoku (Hördokumentationen bis 5 Min.). Information und Einreichung unter dokublog.de. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. „DOKKA-PREIS“ Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm, eine Hördokumentation oder eine dokumentarische Installation vergeben. „DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION“ Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. „DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM“ Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. „BESTE KURZDOKU“ Die drei Erstplatzierten Kurzdokus werden in SWR2 „Leben“ und „Mehrspur.Radio reflektiert“ gesendet und honoriert. Der/die Sieger*in wird zusätzlich zum dokKa Festival nach Karlsruhe eingeladen, um die Arbeit vorzustellen. Zur Einreichung >>
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TRK-Innovationspreis NEO2021

Frist: 21.05.2021

Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet jedes Jahr herausragende Ideen zu einem aktuellen Zukunftsthema mit einem Preisgeld von 20.000 Euro aus und macht Innovationen für ein breites Publikum sichtbar. Der NEO2021 ist mehr als nur ein Preis – er garantiert eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheidern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen. Gesucht werden Lösungen, bei denen sich Unternehmen erfolgreich an neue Herausforderungen angepasst haben. Unabhängig davon, ob sie ihren Marktauftritt grundlegend verändert haben, überraschend neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, ihre Geschäftsprozesse oder Angebotsleistungen erfolgreich digitalisiert, innovative Produktionstechnologien oder Materialien eingeführt haben! Auch erfolgreiche Kooperationen mit Unternehmen, Start-ups oder weiteren Institutionen zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten oder Innovationen auf allen Wertschöpfungsstufen können preiswürdig sein. Wettbewerbsgrundlage Originalität der Leitidee Gesucht werden Transformationen von und in Unternehmen, denen eine innovative und überzeugende Leitidee zugrunde liegt. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sein. Transformationsgrad Die Technologieregion Karlsruhe freut sich über Einreichungen von Transformationen, die einen hohen Grad der Weiterentwicklung aufweisen oder deutliche Effizienzsteigerungen erzielen. Sie suchen Beispiele für gelungene Disruption des bestehenden Geschäftsmodells. Auch eine gute Skalier- und Übertragbarkeit der Transformation auf andere Bereiche, Unternehmen oder Branchen kann preiswürdig sein. Gesellschaftliche Relevanz Die NEO2021-Jury sucht nach Innovationen, die einen Beitrag zu der Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und einen sozialen Impact aufweisen, beispielsweise durch positive Effekte auf Nachhaltigkeit, Beschäftigung, Gesundheit oder Standortsicherung. Das Vergabeverfahren Die Ausschreibung erfolgt in zwei Stufen: Bis zum 21. Mai 2021 können sich die Teilnehmenden mit einer Kurzbeschreibung ihrer Innovation in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Die Fachjury trifft eine Vorauswahl und von maximal zehn Kandidaten werden weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Von diesen Einreichungen nominiert die Jury bis zu fünf Arbeiten für die Preisverleihung im Herbst. Teilnahmebedingungen Alle Unternehmen, Institutionen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland und dem französischen Elsass sind zur Teilnahme berechtigt. Mehr Informationen und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Call for Submissions für den Underground Film Award

Frist: 31.05.2021

Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Daher wird der Kurzfilmwettbewerb “UNDERGROUND FILM AWARD” im Rahmen des Labels “Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts” ausgelobt. Gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt, schickt sie an das Filmboard Karlsruhe, um ihre Jury von Eurem Projekt zu überzeugen. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Teilnahmebedingungen Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich „Medienkunst” und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstler*innen aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Preis Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt.   Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Anmeldebogen findet Ihr hier >>
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Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Frist: 31.05.2021

Der Landes-Innovationspreis – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – gehört zu den Preisen der ersten Stunde, die in Deutschland für Innovationen vergeben wurden. Bereits seit 1985 ehrt er unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben. Teilnahmebedingungen Kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro Sitz in Baden-Württemberg. Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen. Bewerbungsablauf Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Die Preise werden am 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen. Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online-Bewerbung gibt es beim Wirtschaftsministerium oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart.   Das Online-Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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UNESCO City of Media Arts: Ausschreibung 2021

Frist: 31.05.2021

Förderung von innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten auf lokaler Ebene sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Die Stadt Karlsruhe fördert sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen und stellt hierfür im Haushalt 2021 100.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Wer kann einreichen? Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester – sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Was wird gefördert? a) Projekte auf lokaler Ebene: Gefördert werden können zugängliche, erlebbare und vermittelbare Medienkunstprojekte im geschlossenen und öffentlichen Raum für Karlsruhe, die einige der im Folgenden genannten Aspekte in den Blick nehmen: Reflexion relevanter kultureller, künstlerischer oder gesellschaftlicher Fragen der Gegenwart Auseinandersetzung mit neuen Technologien und medialen Formen wie Immersion, erweiterter und virtueller Realität (Augmented Reality, Virtual Reality), Robotic/künstlicher Intelligenz neue Sichtweisen in die Stadtgesellschaft hineinstrahlend künstlerisch, technisch, wissenschaftlich innovativ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) kooperativ interdisziplinär b) Internationale Netzwerk-Aktivitäten: Gefördert werden können Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Dazu gehören etwa: Auf- und Ausbau von Kooperationen mit Institutionen und Medienkunstschaffenden aus anderen Creative Cities wie Initiativen, Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops Reisestipendien für Kunst- und Kulturschaffende sowie Hacker aus Karlsruhe Gastkünstler*innen-Aufenthalte in Karlsruhe aus anderen UNESCO-Medienkunststädten oder Creative Cities Aufenthalte von politisch verfolgten Medienkünstler*innen in Karlsruhe Kooperations- und Austauschprojekte mit Medienkunstschaffenden, Initiativen oder Institutionen aus Ländern des Globalen Südens Fachveranstaltungen, sowie unkonventionelle, nachhaltige und interdisziplinäre Veranstaltungsformate und Vermittlungsangebote im Bereich der Medienkunst Projekte mit Modellcharakter Weitere Förderbedingungen Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung/Realisierung mit eigenen Mitteln der Antragstellenden oder durch sonstige finanzielle Beiträge nicht gesichert ist. Je nach Art des Projekts wird eine anteilige Finanzierung durch Einsatz von Eigen- und/oder Drittmitteln in angemessener Höhe erwartet. Eine Auswahl der Projekte und Veranstaltungen soll im Rahmen des Medienkunstfestivals Seasons of Media Arts (ab 2021) präsentiert werden. Bei künstlerischen Werken sollten die Kosten für den Aufbau und die Präsentation (z.B. Technik) in angemessener Höhe bei den Projektkosten einkalkuliert werden. Projekte für rein kommerzielle Zwecke können nicht gefördert werden. Bei Anträgen aus dem gewerblichen Bereich wird eine Kooperation mit weiteren Kunst- und Medienschaffenden empfohlen. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular abgegeben werden. Eingereicht werden muss der in deutscher Sprache ausgefüllte Online-Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person, zum Team beziehungsweise zur Institution, mit einer kurzen, aber aussagekräftigen und gut verständlichen Projektskizze unter Angabe von Ideen zur Präsentation des Projektes bzw. Werkes sowie mit einer Darstellung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands und der zu erwartenden Erträge durch weitere Zuwendungen, Drittmittel und eigene Finanzierungen (Kosten- und Finanzierungsplan). Der Antrag sollte durch eine kurze Biografie oder Kurzdarstellung des Profils der Antragstellenden ergänzt werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung mit folgenden Anlagen einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass maximal 3 Fotos (Format: jpg) 1 Video (maximal 5 Minuten Länge) 3 weitere Dateien (z.B. Pläne, Grafiken, Skizzen, Tabellen) 1 Audiodatei der Bewerbung beigefügt werden dürfen. Die Anlagen, wie Fotos oder Pläne, können Sie direkt über das Online-Formular hochladen (maximal 10 MB pro Datei). Bitte geben Sie für Video- und Audiodateien einen URL-Verweis auf die entsprechende Datei an (zum Beispiel Speicherort auf der eigenen Cloud, YouTube-Link oder Vimeo-Link zum Video, Audiolink zur Soundcloud). Die URL-Verweise auf Dateien sollten frei zugänglich sein. Bewerbungsschluss ist Montag, 31. Mai 2021 Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>   Auswahlverfahren Unter den eingereichten Projekten wählt eine Fachjury die förderfähigen Projekte aus. Die Fachjury unter dem Vorsitz von Dr. Susanne Asche, Leiterin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kultur, Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft, zusammen: Dr. Susanne Asche, Leiterin Kulturamt Stadt Karlsruhe (Vorsitzende) Prof. Michael Bielicky, Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) Anja Casser, Direktorin Badischer Kunstverein Karlsruhe e.V. Martin Wacker, Geschäftsführer KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Philipp Ziegler, Leiter der kuratorischen Abteilung ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Anastasia Ziegler, Koordinatorin UNESCO City of Media Arts, Kulturamt Stadt Karlsruhe (beratend) Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich bis Ende Juni 2021 benachrichtigt, ob eine Förderung ihres Projektes möglich ist oder nicht.
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IDEENSTARK 2021

Frist: 07.06.2021

In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum fünften Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Sei dabei und werde eine*r von zehn Ideenstarken 2021. Gewinne damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK Programm und verwirkliche dich, deine Geschäftsidee, dein Projekt oder deine Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2021 kannst du dich bewerben. Dein Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Du brennst für Architektur oder Stadtentwicklung? Du bist kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Du willst schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht bist du Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitest an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. In allen Fällen bist du hier genau richtig! Mach mit und werde Ideenstarke*r 2021! Präsentiere dich und deine Idee, dein Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob du dich damit noch im Entwicklungsprozess befindest oder bereits in der Umsetzung bist. Bewerben kann man sich als Einzelperson und als Team von mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht die MFG für eine Teilnahme: 1.Eine Beschreibung der Idee bzw. Geschäftstätigkeit 2.Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am Programm teilnehmen? 3.Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2021. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Teilnahmebedingungen Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerberin den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine kurze Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr.  
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InnovationFestival 2021 – Jetzt bewerben!

Frist: 11.06.2021

Live gestreamt bietet das InnovationFestival @karlsruhe.digital am 8. Oktober 2021 erneut den besten digitalen Innovationen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe die große Bühne! Call for Presentations bis 11. Juni Ihr möchtet Eure bahnbrechende digitale Innovation in einem 10-minütigen Impulsvortrag live im Medientheater des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe vorstellen und das InnovationFestival so maßgeblich mitgestalten? Dann bewerbt Euch jetzt! Bewerbungsfrist: 11. Juni 2021 Wie? Mit einem Onepager & Kurzvideo zu Ihrer digitalen Innovation Wann? 8. Oktober 2021, ab 14 Uhr Wer? Unternehmen & Institutionen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe Zu folgenden Themenbereichen können Bewerbungen eingereicht werden: Cloud Plattform Digitale Souveränität Industrie 4.0: Robotik & Produktion IT-Security Künstliche Intelligenz Kunst, Kultur & Lebensart Mobilität & Logistik Smart Society & Smart City Social Media & Social Network Senden Eure Bewerbung an event@karlsruhe.digital! Weitere Infos findet Ihr im offiziellen Call for Presentations sowie in den FAQ zum Festival.
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Ausschreibung Giga-Hertz-Preis 2021

Frist: 25.06.2021

Seit dem Jahr 2007 verleihen das ZKM | Hertz-Labor (ehemals Institut für Musik und Akustik) und das SWR Experimentalstudio alljährlich den Giga-Hertz-Preis für elektronische Musik und Soundart. 2021 ist der Giga-Hertz-Preis insgesamt mit 20.000 € Preisgeld dotiert. Der 10.000 € umfassende Giga-Hertz-Hauptpreis für das Lebenswerk wird durch Vorschläge der Jury ermittelt und nicht aus den Einreichungen ausgewählt. Die beiden mit 5.000 € dotierten, international ausgerichteten Giga-Hertz-Produktionspreise dienen der Initiierung und Förderung neuer Projekte und richten sich an Klangkünstler:innen und Komponist:innen elektronischer bzw. elektroakustischer Musik sowie Mixed Music. Dieses Jahr gibt es mit »BioMedien« einen Themenschwerpunkt, der zumindest für einen der Preise relevant wird. Peter Weibel umreißt das Thema mit folgenden Worten: »Nach den Bewegungsmaschinen des 19. Jahrhunderts und den Bewegtbild-Medien des 20. Jahrhunderts eröffnet sich im 21. Jahrhundert der Horizont der BioMedien. Gesucht werden biomimetische, insbesondere akustische Kunstwerke, die lebensähnliches Verhalten aufweisen, d.h. die autogenerativ, autopoietisch, responsiv, KI-unterstützt und algorithmisch gesteuert sind. Expect the Unexpected: Das Unerwartete, Nicht-Vorhersehbare, Nicht-Planbare, Nicht-Steuerbare kann Teil des algorithmischen Prozesses sein.« Darüber hinaus sind auch Einreichungen außerhalb des Themenschwerpunktes willkommen. Die Kandidat*innen für die Produktionspreise werden auf der Grundlage einer nicht älter als fünf Jahre alten Komposition und eines Vorschlags für ein neues geplantes Werk beurteilt. Der Fokus der Produktionspreise liegt auf der besonderen Qualität des eingereichten Werkes. Der Wettbewerb wird jedes Jahr öffentlich ausgeschrieben und steht Komponist*innen jeden Alters offen. Um die Diversität im Bereich der elektronischen Musik abbilden zu können, werden alle Personen, die sich von der Ausschreibung angesprochen fühlen, explizit dazu auf, sich zu bewerben. Alle eingereichten Werke sollten mindestens durch eines der folgenden Kriterien beschrieben werden: Komposition für Live-Elektronik Fixed-Media-Komposition Mixed Music Audiovisuelle Komposition Konzertinstallation Transmediale Komposition Experimentelle Klangperformance Interdisziplinäre Performance (mit einschlägiger Musik- oder Soundkomponente) Preisgeld Der Giga-Hertz-Produktionspreis beinhaltet einen Zuschuss, mit dem die Gewinner*innen ihren eingereichten Projektvorschlag am ZKM | Hertz-Labor in Karlsruhe oder am SWR Experimentalstudio Freiburg realisieren können. Technischer Support und Hilfestellung durch das jeweilige Studio ist im Preisgeld enthalten. Die Gewinnenden erhalten 2.000 € als Stipendium direkt ausgezahlt und bis zu 3.000 € können verwendet werden für die während der Produktion und Uraufführung des neuen Werkes entstehenden Kosten. Die Uraufführung des neuen Werkes findet ausschließlich im Rahmen des Giga-Hertz-Preis Festivals statt. Durch den Produktionszuschuss werden Reisekosten zum/vom Studio und zur Uraufführung sowie Kost und Logis während der Produktionsarbeit abgedeckt. Diese Gelder werden zur Umsetzung eines Werks mithilfe von Elektronik in einem von der Jury ausgewählten Studio genutzt. Dabei obliegt die Wahl des Studios der Jury und richtet sich nach der ästhetischen Orientierung der Komponist:innen sowie den spezifischen Details des zu realisierenden Projekts. Der Arbeitsaufenthalt sollte sich auf mindestens zwei Monate am ZKM | Hertz-Labor erstrecken bzw. auf etwa zwei bis vier Wochen am SWR Experimentalstudio. Es ist angedacht, dass das neue Werk während der Preisverleihung des Giga-Hertz-Preises im nächsten Jahr uraufgeführt und eventuell im Radio ausgestrahlt wird. Allerdings besteht im Hinblick auf die Gewinner*innen der Giga-Hertz-Produktionspreise von Seiten des ZKM | Karlsruhe keine gesetzliche Verpflichtung zu speziellen Dienstleistungen oder zur Ausstrahlung der Gewinnerwerke oder der mithilfe der Preisgelder realisierten neuen Projekte im Radio. Teilnahmebedingungen Beginn der Online-Bewerbung: 01. März 2021 Ende der Online-Bewerbung: 25. Juni 2021 (23:59 Uhr CEST) Bitte wendet Euch bei Rückfragen an gigahertz@zkm.de. Für die Bewerbung wird Folgendes benötigt: Kurzbiographie mit Angaben zur künstlerischen Karriere (max. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Porträtfoto der Künstlerin / des Künstlers (min. 300 dpi) inklusive Angabe der Credits Beschreibung des eingereichten Werks mit max. 2000 Zeichen inkl. Leerzeichen Audio- bzw. Videodatei(en) mit der vollständigen Realisation des Werkes, technische Informationen zum Werk, sowie optional die Partitur und Bilddateien zum Werk. Projektexposé zu einem neuen, noch zu realisierenden Werk am ZKM | Hertz-Labor oder im SWR Experimentalstudio, sowie technische Informationen zu diesem Werk. Die Bewerbung erfolgt online >> Zu beachten: Die Bewerbung muss bis zum 25. Juni 2021, 23:59 Uhr (CEST) vollständig vorliegen. Das eingereichte Werk sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Bei anderen Preisverleihungen prämierte Werke dürfen eingereicht werden. Beim Giga-Hertz-Preis nicht prämierte Werke dürfen erneut eingereicht werden. Je Komponist:in kann nur ein Stück eingereicht werden, unabhängig von der Kategorie! Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Bewerber:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme. Alle Einreichungen werden archiviert, mit der Teilnahme akzeptieren die Bewerber:innen die Archivierung. Im Interesse aller Teilnehmer:innen sollten die Bewerber:innen (oder ein vom/von der Bewerber:in benannte:r Vertreter:in) unter der jeweils auf dem Bewerbungsformular angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger:innen verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung am 27.11.2021, um ihren Preis persönlich entgegenzunehmen. Im eingereichten Werk dürfen keine weiteren urheberrechtlich geschützten Elemente verwendet worden sein. Die Urheber:innen der Produktionspreise garantieren dem ZKM | Karlsruhe die Aufführung, die Speicherung, die ausschnittsweise Nutzung des Werkes für Werbung in Bild und Ton, Social Media und auf der Homepage des ZKM | Karlsruhe, sowie die wissenschaftliche Nutzung des Werkes. Das eingereichte Werk soll erkennbar unter Einsatz elektronischer/technischer Mittel realisiert worden sein. Zumindest sollte der Einsatz elektronischer Mittel dokumentiert sein. Eine Aufnahme / Produktion / Klangdatei des Werkes muss der Bewerbung beigefügt sein. Die Preisträger:innen verpflichten sich, die im Rahmen des Wettbewerbs produzierten Werke während eines Aufenthalts am ZKM | Hertz-Labor oder am SWR Experimentalstudio zu realisieren. Die Dauer des Aufenthaltes sollte am ZKM | Hertz-Labor mindestens acht Wochen bzw. etwa zwei bis vier Wochen am SWR Experimentalstudio betragen. Das Projektexposé muss gegebenenfalls modifiziert werden, um den verfügbaren Produktionsressourcen der jeweiligen Studios zu entsprechen. Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt! Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren, Preisverleiher und Schirmherren des Giga-Hertz-Preises sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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MIXED UP: Wettbewerb für kreative Kooperationsprojekte

Frist: 30.06.2021

Der MIXED UP Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. MIXED UP setzt in seiner Neuauflage in diesem Jahr drei Wettbewerbsschwerpunkte: „Zusammen geht mehr“, „Unsere Themen, unsere Bühne“ und „Auf ins Neue“. Damit zeichnet MIXED UP drei Projekte im Bereich Kunst, Kultur, Spiel oder Medien aus, die durch Kooperation überzeugen, sich mit den Fragen und Interessen der jungen Generation auseinandersetzen oder experimentelle Methoden und zukunftsgewandte Fragen erörtern. Eingereicht werden können bereits durchgeführte oder aktuell laufende Projekte und Angebote. Das Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mitte 2020) zurückliegen. Projekte, die sich noch in der Planung befinden, können nicht berücksichtigt werden. Teilnehmen können Kooperationsteams aus mindestens einer Organisation oder Einrichtung und Einzelpersonen – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum, z. B. Jugendkulturzentren, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen etc. Der zweite Kooperationspartner kann  z. B. auch ein*e selbstständige*r Künstler*in.  Durch das Zusammenwirken entsteht Raum für Kulturelle Bildung – für Begegnung, Beteiligung und Experimentieren. Unabhängig von den Wettbewerbsschwerpunkten: Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, dass der Träger, der die Bewerbung für den MIXED UP Wettbewerb ausfüllt, nicht allein agiert, sondern für das Projekt mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Wie eng diese Partnerschaft ist, wie lange die Kooperation besteht, welche Aufgaben jeweils übernommen werden oder welche Kooperationspartner dabei sind, das kann sehr vielfältig sein. Preise Es werden drei Preise mit je 5.000 Euro vergeben. Zudem können die Preisträger*innen und weitere Wettbewerbsteilnehmer*innen nach der Preisverleihung ihre Kooperationspraxis und Projekte einem breiten Publikum in einer Praxisgalerie vorstellen. Diese Praxisgalerie ist im digitalen Format mit etwas zeitlichem Abstand zur Preisverleihung geplant. Teilnehmen Das Bewerbungsformular steht ab 15. Mai 2021 auf der Seite des BKJ zur Verfügung. Im Bewerbungsformular soll das Projekt oder Angebot beschrieben werden (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Außerdem können Wettbewerbsschwerpunkte ausgewählt werden, die am zutreffendsten scheinen und diese mit max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Schwerpunkt begründet werden. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, eine aussagekräftige Datei anzuhängen, z. B. einen Projektflyer, eine Broschüre, einen Projektbericht, eine Dokumentation etc. Der Einsendeschluss ist der 30. Juni 2021. Ende September 2021 erfahren alle Teilnehmer*innen, ob sie Preisträger geworden sind oder nicht. Die Preisverleihung planen wir für November 2021, voraussichtlich bei einem der drei ausgewählten Preisträger. Mehr Infos unter
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City to City 2021: PLAY! – Ausschreibung für Medienkunst

Frist: 30.06.2021

Nach dem erfolgreichen Start von „City to City“ im Jahr 2020 bündeln 14 Medienkunststädte des UNESCO Creative Cities Network – Austin (USA), Braga (Portugal), Cali (Kolumbien), Changsha (China), Dakar (Senegal), Enghien-les-Bains (Frankreich), Guadalajara (Mexiko), Gwangju (Südkorea), Karlsruhe (Deutschland), Kosice (Slowakei), Sapporo (Japan), Toronto (Kanada), Viborg (Dänemark) und York (Großbritannien) – erneut ihre Kräfte, um Künstler*innen eine neue Möglichkeit kreativer Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dabei soll ein Medienkunstwerk entstehen, das auf einer künstlerischen Online-Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen aus verschiedenen Medienkunststädten basiert. Die Werke werden im Anschluss auf verschiedenen Plattformen (wie Online-Galerien, Festivals, Ausstellungen) der teilnehmenden Städte präsentiert. Weltweit hat die Pandemie die Art und Weise wie gelebt, gearbeitet und Kunst und Kultur wahrgenommen wird verändert. Ein Jahr lang wurde unser ‚normales‘ Leben durch COVID-19 auf Pause gestellt. Isolation, Frustration und Einschränkungen von Freiheiten wurden erlebt, die spielerische Leichtigkeit des alltäglichen Miteinanders vermisst. Gleichzeitig hat die Erfahrung des Lockdowns uns allen bewusster als je zuvor gemacht, welche Bedeutung Nähe und sozialer Austausch, Kreativität und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben. Doch wie kann ein friedliches, gerechtes Miteinander zukünftig gelingen? Was passiert, wenn auf “Play” gedrückt wird? Unter dem Motto „PLAY!“ lädt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe in Kooperation mit dem ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Künstler*innen aus Karlsruhe ein, ihre Visionen für ein digitales Kunstwerk im Rahmen einer dreimonatigen künstlerischen Zusammenarbeit auf internationalem Level zu entwickeln. Die ausgewählten Künstler*innen erhalten im Laufe des Projekts die Möglichkeit, sich mit erfahrenen Medienkunstkurator*innen auszutauschen, Projektideen zu diskutieren und zu präsentieren sowie ein Honorar bzw. einen Produktionszuschuss in Höhe von 2.000 €. Künstler, die sich in Karlsruhe bewerben, müssen einen Bezug zur Stadt nachweisen können, z.B. in Karlsruhe leben oder arbeiten. Bewer­bun­gen für die Medien­kunst­stadt Karlsruhe können bis zum 30. Juni 2021, 14 Uhr (MEZ) einge­reicht wer­den. Da es sich um ein inter­na­tio­na­les Projekt handelt, können nur Anträge in englischer Sprache berück­sich­tigt werden. Den vollständigen Ausschreibungstext und den Zugang zum Online-Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Die Werke des Projektes „City to City“ 2020 können hier angesehen werden >> „City to City“ ist ein internationales Netzwerkprojekt und findet im Rahmen des Aktionsplans der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe statt. 
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Aufruf von Perform Europe für Ensembles, Künstler, Kollektive, Veranstaltungsorte und Festivals der darstellenden Künste

Frist: 07.07.2021

Perform Europe ist ein von der Europäischen Kommission finanziertes Pilotprojekt. Sein Ziel ist es, Experimente zu unterstützen, um Tourneen mit Werken der darstellenden Künste in Ländern des Förderprogramms Creative Europe nachhaltiger und integrativer zu gestalten. Das Förderungsprogramm von Perform Europe wird in zwei Schritten stattfinden: 1) Im ersten Schritt bewerben sich Produzent*innen (Künstler*innen, Kollektive, Ensembles und Präsentator*innen, die ein künstlerisches Werk produziert haben) und Präsentator*innen (Festivals, Veranstaltungsorte und andere Organisationen, die Vorstellungen ermöglichen), um Teil des kollektiven Lern- und Vernetzungsprozesses von Perform Europe zu werden. Dieser wird durch eine digitale Plattform unterstützt. Alle Details zur Ausschreibung sind unten aufgeführt. Bewerbungen sind ab dem 15. Juni möglich. Bewerber*innen, die in diesem Schritt ausgewählt werden, werden zum zweiten Schritt eingeladen. 2) Im zweiten Schritt, während und nach der Teilnahme am Lern- und Vernetzungsprozess, gestalten die Bewerber*innen Partnerschaften untereinander, erarbeiten gemeinsam Tour- und Vertriebsvorschläge und bewerben sich um Perform Europe-Stipendien. Das verfügbare Gesamtbudget beträgt 1,5 Mio. €, die individuellen Fördersummen 10.000 bis 100.000 €. Die zweite Ausschreibung wird Ende Juli und nur für diejenigen, die im ersten Schritt ausgewählt wurden, eröffnet. Die Bewerbung für den ersten Schritt läuft vom 15. Juni bis 7. Juli über die digitale Plattform von Perform Europe. Wer wird im ersten Schritt gesucht? Organisationen und Freiberufler*innen, die: im Bereich der darstellenden Künste arbeiten: Theater, Tanz, Performance (einschließlich Laiendarbietungen), Zirkus und Straßenkunst.  Live-Musikdarbietungen (einschließlich Oper oder Musical) werden nicht von Perform Europe abgedeckt werden, mit Ausnahme von Musiktheater. für Produzent*innen: ein künstlerisches Werk oder künstlerische Initiativen haben, die sie zwischen Oktober 2021 und Ende Juni 2022 physisch, digital oder in gemischter Form in anderen Ländern aufführen möchten; für Präsentator*innen: ein Festival oder einen Raum oder einen anderen Kontext haben, in dem zwischen Oktober 2021 und Ende Juni 2022 eine künstlerische Arbeit aus einem anderen Land aufgeführt werden könnte; in einem der Creative Europe-Länder oder im Vereinigten Königreich ansässig sind; eine Vision dazu haben, wie man über Grenzen hinweg zusammenarbeiten kann, indem man Ressourcen teilt, Fairness und Solidarität praktiziert; bereits alternative und innovative Tour- und Vertriebspraktiken praktizieren und dies nachweisen können, und die bestrebt sind, ihre Tätigkeiten innovativer zu gestalten und eine Vision darüber haben, wie sie dies schaffen könnten, aber möglicherweise zu vielen Einschränkungen ausgesetzt sind. Wonach wird im ersten Schritt, für den man sich ab 15. Juni bewerben kann, gefragt? Nach allgemeinen Informationen über die Organisation; allgemeinen Informationen über Euer künstlerischen(s) Werk(e) (für Produzent*innen) oder Eure Präsentationskontext(e) – Festival, Veranstaltungsort, Außenraum – (für Präsentator*innen), die Ihr in einen Kooperationsantrag einbringen möchten; Eure Vision und Eure Ideen zu nachhaltigen und integrativen Wegen, künstlerische Werke Menschen und anderen Orten näherzubringen (400 Wörter); wie Euer künstlerisches Werk/Euer Vorstellungskontext, der Teil Eurer Bewerbung ist, zu dieser Vision passt (250 Wörter); inwiefern Ihr von einer von Perform Europe gewährten Partnerschaft profitieren möchten (250 Wörter) und was Ihr teilen möchtet (Fähigkeiten, Wissen, Geld, Sichtbarkeit, Infrastruktur, Erfahrung usw.) (300 Wörter). Sämtliche Informationen müssen auf Englisch eingereicht werden. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>
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Open Call – Visions of transformations to sustainability

Frist: 15.07.2021

Nachhaltigkeit betrifft alle Facetten des Lebens und berührt neben ökologischen, ökonomischen und technologischen Aspekten auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft. Die Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist mit grundlegenden Veränderungen der Art und Weise, wie gesellschaftliche Bedürfnisse erfüllt werden, beispielsweise in Bezug auf Mobilität, Kultur, Gesundheit, Ernährung oder Energieversorgung verbunden. Die Erreichung einer umfassenden Nachhaltigkeit ist ein andauernder und interaktiver Prozess, der von allen Teilen der Gesellschaft gestaltet werden muss. Im Rahmen der internationalen Konferenz „International Sustainability Transitions“ (IST), die vom 5. bis 8. Oktober 2021 in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe stattfindet, lädt das Fraunhofer ISI in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Büro des Kulturamts der Stadt Karlsruhe Künstler*innen bzw. Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen. Es soll unter der Überschrift „Visions of transformations to sustainability“ ein digitales Medienkunstwerk geschaffen werden, das folgende Fragen kritisch reflektierend in den Blick nimmt: Wie sieht eine wirklich nachhaltige Zukunft aus? Können wir unsere kreativen Talente dafür nutzen, unsere Städte nachhaltiger zu gestalten? Welche Rollen können oder sollten neue Technologien dabei spielen? Welchen Einfluss hat Kunst auf Nachhaltigkeit und umgekehrt? Auf welchen alternativen Wegen kann Nachhaltigkeit in den Mainstreamgebrauch gebracht werden? Für die Umsetzung erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Honorar in Höhe von 9.999,00 EUR (netto). Zusätzlich kann dem/der Künstler*in einen Produktionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR (netto) gewehrt werden. Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe sowie aus den Städten des UNESCO Creative Cities Network. Da es sich um ein internationales Projekt handelt, können nur Bewerbungen in englischer Sprache berücksichtigt werden. Das Kunstwerk wird im Rahmen der IST-Konferenz am 7. Oktober 2021 in virtueller Form präsentiert. Im Anschluss sind Ausstellungen an verschiedenen Standorten des Fraunhofer ISI, sowie im Rahmen des Ausstellungsformats Seasons of Media Arts  von UNESCO City of Media Arts geplant. Anforderungen an das Kunstwerk Es soll ein digitales Medienkunstwerk erstellt werden. Das Kunstwerk muss einen Bezug zur Stadt Karlsruhe haben. Das Kunstwerk muss sich auf das Thema „Visions of transformations to sustainability” beziehen und soziale, technologische, wirtschaftliche, politische, oder einzelne Aspekte gesellschaftlicher Transformationen im Bereich Nachhaltigkeit beinhalten. Bei der Konzeption, Produktion und Präsentation der Arbeit, sollen nachhaltige Methoden verwendet werden Bewerbungsverfahren Die Bewerbung ist ein zweistufiges Verfahren 1. Die Bewerbung kann online über ein Antragsformular eingereicht werden. Zu den notwendigen Informationen gehören: Persönliche Daten und Kontaktdaten des Bewerbers Artist(s) Statement und Künstler*innenbiografie Kurze Projektbeschreibung & Projektskizze in Anlehnung an das Thema “Visions of Transformations to Sustainability” 2. Nach dem Absenden des Bewerbungsformulars erhaltet Ihr eine E-Mail mit einem Link zum Hochladen von Anhängen. Notwendige Anhänge sind: Lebenslauf der Künstler*in Details zur Projektkonzeption und -realisierung Kostenkalkulation für die Realisierung des Projektes Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die virtuelle, sowie reale Präsentation des Werkes Bilder und/oder Video-/Audiodateien Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 15. Juli 2021, 12:00 (MEZ). Auswahlverfahren Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertreter*innen der Fachrichtungen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die Jurysitzung findet Ende Juli 2021 statt. Die Entscheidung der Jury ist rechtsverbindlich und nicht anfechtbar. Wichtige Daten 15. Juli 2021, 12:00 (MEZ) – Bewerbungsschluss 15. – 28. Juli 2021 – Bewertung der eingereichten Vorschläge 28. Juli – 9. August 2021 – Benachrichtigung ausgewählter Künstler*innen 9./10. August 2021 – Öffentliche Bekanntgabe ausgewählte Künstler*in vor 20.09.2021 – Aufzeichnung Interviews mit dem/der Künstler*in 26. September 2021 – Abgabe der Kunstwerke 7. Oktober 2021 – Premiere des Kunstwerks: erste Präsentation am IST 2021, Künstler*innen-Interview Das Online-Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Kultur- und Kreativpilot*innen 2021

Frist: 25.07.2021

Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Sie suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird. Bewerbungen können vom 15. Juni bis zum 25. Juli eingereicht werden. Bewerbt Euch mit: Eurem Unternehmen, Eurem Projekt oder Eurer Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Es wird Wert darauf gelegt, die Bewerber*innenauswahl so vielfältig wie möglich aufzustellen und Diskriminierung im Bewerbungsprozess und innerhalb der Netzwerkaktivitäten zu minimieren. Sie freuen sich über Bewerbungen aller Geschlechteridentitäten, Bi_PoC, beruflicher und kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen und Menschen mit Behinderung. Was sie von Euch brauchen: Euren kurzen Lebenslauf Eine Beschreibung von Eurem Unternehmen, Eurer Idee oder Eurem Projekt Eure Motivation, warum Ihr Kultur- und Kreativpilot*in werden wollt Was Ihr bekommt: Eine Auszeichnung der Bundesregierung und ein einjähriges Mentoring für Euer Start-Up oder Unternehmen und damit eine einmalige Gelegenheit, Euch und Euer Projekt professionell weiterzuentwickeln Workshops, in denen Ihr zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kreativpilot*innen Eure Position als Unternehmer*in stärkt Zwei Mentor*innen, die Euch über das Jahr begleiten, während Ihr Eure Pläne umsetzt Zugang zum einzigartigen, kooperativen Kreativpilot*innen-Netzwerk Deutschlandweite Aufmerksamkeit für Euer innovatives Unternehmen. Auswahl und Jury Aus allen Einsendungen wird eine Vorauswahl getroffen. Im Anschluss werden rund 100 Bewerber*innen in die zweite Runde zu den digitalen Auswahlgesprächen eingeladen. In drei circa halbstündigen Fachdiskussionen beantwortet eine heterogene Expert*innen-Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Aktivismus und Politik jede Frage zu der Idee des Unternehmens und berät die Bewerber*innen zu dem jeweiligen Geschäftsmodell, Werdegang und ihren Entwicklungsmöglichkeiten. Am 1. Juli um 17:30 Uhr findet eine digitale Bewerbungsparty: Stellt dem Organisationsteam der Auszeichnung Eure Fragen und informiert Euch über den Bewerbungsprozess >> Vom 15. Juni bis zum 1. August können Fans, Freunde und Interessierte außerdem für ihre Favoritenprojekte abstimmen:  Die drei Unternehmen, die beim Online-Voting die meisten Stimmen bekommen, überspringen die Vorauswahl und werden direkt zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Direkt zur Bewerbung geht es hier entlang >>
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Kunstpreis »junger westen« 2021

Frist: 15.08.2021

Am 1. Juli 2021 beginnt der Bewerbungszeitraum für den 38. Kunstpreis »junger westen«. Der Kunstpreis wird 2021 für Grafik, Zeichnung und Fotografie ausgeschrieben und ist mit 10.000 € dotiert. Zum Wettbewerb zugelassen sind alle Künstler*innen, die nicht älter als 35 Jahre sind (Jahrgang 1986 und jünger). Desweiteren sollten die Bewerber*innen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Anmeldung zum Wettbewerb kann ausschließlich online zwischen dem 1. Juli und 15. August 2021 erfolgen. Eine Jury wählt aus den eingereichten Werken neben dem/der Preisträger*in auch die Werke für die Ausstellung aus, die vom 5. Dezember 2021 bis 30. Januar 2022 in der Kunsthalle Recklinghausen stattfinden soll. Mitglieder der Jury sind in diesem Jahr: Jan Paul Evers (Kunstpreisträger »junger westen 2015«, Köln), Christina Landbrecht (Programmleiterin Kunst, Schering Stiftung, Berlin), Noor Mertens (Direktorin Kunstmuseum Bochum), Dr. Annett Reckert (Kustodin, Kunsthalle Bremen), Christoph Tesche (Bürgermeister der Stadt Recklinghausen), Holger Freitag (Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Stadtgeschichte der Stadt Recklinghausen), Dr. des. Nico Anklam (Direktor der Museen der Stadt Recklinghausen) und Kerstin Weber (Wiss. Mitarbeiterin, Kunsthalle Recklinghausen).  Als erster kommunaler Kunstpreis in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg, wird er bereits seit 1948 von der Stadt Recklinghausen vergeben. Der Förderpreis erinnert an die 1947 in Recklinghausen gegründete Künstlergruppe »junger westen« um die Maler Gustav Deppe, Thomas Grochowiak und Emil Schumacher, Heinrich Siepmann, Hans Werdehausen und den Bildhauer Ernst Hermanns. Preisträger*innen waren u.a. Karl Otto Götz und HAP Grieshaber, Horst Antes und Gerhard Richter, Susanne Paesler, Peter Piller, Michael Sailstorfer, Jan Paul Evers, Florian Meisenberg sowie zuletzt Max Leiß und Ugur Ulusoy. Gleicht dieses Namenskaleidoskop einer kleinen Geschichte der deutschen Kunst von 1945 bis heute, so bilden die angekauften Werke der Preisträger*innen den entscheidenden Sammlungsschwerpunkt der Kunsthalle Recklinghausen.  Gefördert durch die Kunststiftung der Sparkasse Vest Recklinghausen.
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7. Europäischer Künstlerwettbewerb

Frist: 30.08.2021

Herzlich willkommen zum 7. Europäischen Künstlerwettbewerb „Künstler entdecken Europa“! Vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Pandemie setzen wir Zeichen und laden alle Künstlerinnen und Künstler international ein, sich um den Europäischen Künstlerpreis zu bewerben, der aus gegebenen Gründen zum ersten Mal digital stattfinden wird.     Teilnahmebedingungen | Bewerbung Der 7. Europäische Künstlerwettbewerb 2021 startet wegen der aktuellen, weltweiten Corona-Pandemie und der damit verbundenen Planungsunsicherheit zum ersten Mal als reines Online-Format! Auch die Würdigung der Finalisten und Preisträger erfolgt mit einer Online-Ausstellung auf dieser Plattform. Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der Bildenden Kunst sind eingeladen, sich mit einer Arbeit zum Thema „Künstler entdecken Europa“ zu bewerben. Die Teilnahme am Wettbewerb steht jeder Künstlerin und jedem Künstler offen ohne Beschränkungen hinsichtlich Alter, Wohnort oder Staatsangehörigkeit. Preise Der Grand Prix–Europäischer Künstlerpreis 2021 der Europa-Union besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 2.000 €. Außerdem werden zwei Ehrenpreise, dotiert mit je 800 €, und ein Jugendpreis dotiert mit 600 € vergeben. Der Jugendpreis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler bis zum 24. Lebensjahr. Um die sechs bisherigen Europäischen Künstlerpreise haben sich 545 internationale Künstlerinnen und Künstler. Die Europa Union bedankt sich dafür mit der Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber in die Ehrenliste der „Europa-Künstlerinnen und Europa-Künstler“. Thema Künstler entdecken Europa Wettbewerbsarbeit Zum 7. Europäischen Künstlerwettbewerb können Kunstwerke aus allen Bereichen der bildenden Kunst eingereicht werden wie Zeichnungen, Gemälde, Druck, Installationen, Fotografien, Skulpturen, Mixed Media oder andere.. Bewerbungsfrist Die Bewerbungsfrist endet am 30. August 2021 um 24:00 Uhr Jury Nach dem Einsendeschluss wird eine Fach-Jury im ersten Wahlgang die Finalisten-Werke auswählen. Die Anzahl der Finalisten richtet sich nach der Anzahl der eingesandten Bewerbungen. Im zweiten Wahlgang wird eine erweiterte Fach-Jury die 4 Preisträger bestimmen. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Mitglieder der Jury werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die nominierten Künstlerinnen und Künstler werden im Oktober 2021 informiert, online ausgestellt und prämiert.
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Baden-Württembergischer Filmpreis für Werbefilm

Frist: 31.08.2021

Corporate Film ist einer der wichtigsten Faktoren des Filmstandortes, wenn es um Filmwirtschaft, Umsätze und internationale Wahrnehmung geht. Das Filmbüro Baden-Württemberg will diesen hochkreativen und innovativen Bereich der Filmproduktion mehr in den Mittelpunkt rücken und vergibt in diesem Jahr im Rahmen der Landesfilmschau vom 1. bis 5. Dezember 2021 zum vierten Mal den Baden-Württembergischen Filmpreis für Werbefilm. Einreichung: Die Ausschreibung findet 2021 in der Kategorie Werbe-Clip statt und richtet sich ausschließlich an Produzenten*innen sowie Produktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Zur Einreichung berechtigt sind: 1. Filmproduktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg 2. Produzentinnen und Produzenten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg 3. Agenturen (Auftraggeber) mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden-Württemberg hergestellt wurde. 4. Auftraggeber mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden-Württemberg hergestellt wurde. Voraussetzung ist, dass der Werbefilm im Auftrag eines Unternehmens hergestellt wurde und zum Zeitpunkt der Einreichung bereits öffentlich zugänglich ist. Es können auch mehrere Clips eingereicht werden. Jede Einreichung bitte mit gesondertem Einreichformular. Nicht zur Einreichung berechtigt sind Projekte, die im Rahmen von Schulen und Hochschulen oder ähnlichen Zusammenhängen entstanden sind und in irgendeiner Weise einen didaktischen Hintergrund aufweisen. Bei eingereichten Produktionen, die nicht klar und eindeutig den Punkten 1 bis 4 zuzuordnen sind, entscheidet das Filmbüro Baden-Württemberg über die Zulassung zum Wettbewerb. Einsendeschluss für 2021 ist der 31. August 2021 Eingereicht werden können folgende Produktionen: Werbe-Clips Länge: bis maximal 180 Sekunden (ohne Abspann) Produktionsjahr: die Filme dürfen nicht älter als 1,5 Jahre sein (Stichtag ist der 1. Januar 2020) Einreichformat: online Downloadlink (Vimeo, Dropbox, WeTransfer, Google Drive etc.), VLC-Player abspielbar (für Sichtung und Jury) Vorführkopie: DCP (favorisiert), HD-File (H.264 Format / 25p), Nominierung Aus den eingereichten Produktionen wird eine Auswahl für den Wettbewerb um den Baden-Württembergischen Filmpreis in der Kategorie Werbefilm nominiert. Die Nominierung erfolgt durch das Filmbüro Baden-Württemberg. Nominiert wird die Produktionsfirma des Werbe-Clips, diese erhält auch das Preisgeld. Jury, Vergabe und Preisgeld Aus den nominierten Filmen wählt eine Fachjury, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die Preisträgerin oder den Preisträger aus. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am Sonntag, den 5. Dezember 2021 statt, sofern es die Auflagen angesichts der Corona-Situation ermöglichen.  Der Preis sowie das Preisgeld gehen an die Produktionsfirma. Der Preis ist mit 2.000 € dotiert. Der Preis wird nur vergeben, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter der Produktionsfirma bei der Verleihung am 5. Dezember 2021 anwesend sind.
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Thomas Strittmatter Preis 2022

Frist: 09.09.2021

Der Thomas Strittmatter Preis ist die Drehbuchauszeichnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg. Vergeben wird sie für ein herausragendes, noch unverfilmtes Buch zu einem Fernseh- oder Kinofilm. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird jährlich während der Berlinale vergeben. Schon eine Nominierung für den Thomas Strittmatter Preis ist mit einer Prämie in Höhe von 2.500 Euro verbunden. Die Filmförderung des Landes verfolgt mit dieser Auszeichnung zwei Ziele: die Unterstützung von Autoren und Autorinnen aus Baden-Württemberg und die Förderung qualitativ hochwertiger Fernseh- oder Kinostoffe mit Baden-Württemberg-Bezug. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2022 ist der 9. September 2021. Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Alle Infos und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Siegfried Kracauer Preis 2021

Frist: 15.09.2021

Bereits zum achten Mal wird der Siegfried Kracauer Preis ausgeschrieben: In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung MDM gemeinsam den insgesamt mit 15.000 Euro dotierten Preis für deutschsprachige Filmkritik. Die nach dem herausragenden Autor und Filmtheoretiker Siegfried Kracauer benannte Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung von DOK Leipzig am 30. Oktober 2021 verliehen. Beste Filmkritik Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden. Preisgeld: € 3.000 Der eingereichte Text muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein muss in deutscher Sprache verfasst sein muss zwischen 30.06.2020 und 01.07.2021 publiziert worden sein kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten: ein einzelner eingereichter Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) Angabe aktueller Kontaktdaten der Bewerbenden (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift) bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Mitte Oktober gültiger Link), Streaming-File auf Vimeo. Jede Kritik (auch audiovisuelle) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen. Bewerbende erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her. Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zum Autor / zur Autorin muss über den Einreichenden hergestellt werden können. Pro Autor / Autorin kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber durch den VdFK aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen. Die Unterlagen verbleiben beim VdFK. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben. Bewerbungsschluss: 15. September 2021 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Jahresstipendium 2021/2022 Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos” auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden. Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstiftern. Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen vom Stipendiaten / der Stipendiatin mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden. Die Verwertungsrechte gehören dem VdFK sowie den Stiftern des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen MedienförderungMDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem VdFK e.V., Träger des Preises, möglich. Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried-Kracauer-Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM. Höhe des Stipendiums: € 12.000 Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2021 / 2022 müssen enthalten: drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF oder Link) Lebenslauf Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“) Je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog Bewerbungsschluss: 1. September 2021 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)
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OHMG! #4 Deutsch-französisches Kreativlabor

Frist: 27.09.2021

Jetzt bewerben! Schon zum vierten Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 10.000 Euro und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. Bewerbungsschluss: 27. September 2021! OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français.  Zum 4. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch & Design Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital) Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #4? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 10.000 Euro pro Team großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung Workshops & Gründungsberatung ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das internationale Netzwerk des Goethe-Instituts Es wird erwartet: Aktive Teilnahme an der „Cultural Entrepreneurship Academy“ am Goethe-Institut Nancy vom 29. – 31. Oktober 2021 (bei Verschärfung der Lage durch Covid-19 behält sich das Goethe Institut vor, die CEAN ggf. online stattfinden zu lassen) Regelmäßige Anwesenheit Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! BEWERBUNG Ihr seid interessiert? Dann schickt folgende Unterlagen bis zum 27. September 2021 an ohmg-nancy@goethe.de: Digital ausgefüllter Bewerbungsbogen, inkl. digitaler Unterschrift Lebenslauf Projektskizze (max. 1500 Worte) Statusbescheinigung Anhänge (optional, max. 5 Seiten) Mehr Informationen erhaltet Ihr bei Lisa Rummenhohl: lisa.rummenhohl.extern@goethe.de Mehr Infos findet Ihr hier >>
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OPEN CALL 2021: Ideenkonkurrenz für junge Architektur – mit Ausstellung

Frist: 15.10.2021

Ziel des Open Calls ist die Nachwuchsförderung. Im Mai 2016 hat das Architekturschaufenster e.V. zusammen mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, mit Hier sind wir! eine Tagung für junge Architekt*innen veranstaltet und gleichzeitig im Rahmen eines Open Calls jungen Architekt*innen und Architekturbüros eine Plattform geboten, sich und ihre Arbeit im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorzustellen (Hier sind wir!). 2017 wurde dieses Format mit einer konkreten Frage weitergeführt: Wie wollen wir in Zukunft in dieser Stadt leben? – Hier wohnen wir! . 2019 war die gestellte Entwurfsaufgabe: Wie arbeiten wir? Wie könnte ein Co-Working Space gestaltet sein, in dem moderne Arbeitsweisen aktiv sein können? In der vierten Runde des Open Calls 2020 wurde an der visionären Aufgabe gearbeitet: Wie reisen wir vom Fernbusbahnhof der Zukunft? Hier reisen wir! Dieses Jahr 2021 soll die aktuell hochrelevante Frage beantwortet werden: Wie können wir ein zukunftsfähiges Lernen für die Kleinsten gestalten? – mit dem 5. Open Call Hier lernen wir! Situation In der Weststadt Karlsruhes besteht aktuell ein sehr hoher Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten. Es stehen dort und in den umliegenden Stadtteilen kaum geeignete städtische Grundstücke bzw. Liegenschaften für neue Einrichtungen zur Verfügung. Zudem besteht in Karlsruhe schon seit längerem ein akuter Bedarf an kostengünstigem Wohnraum. Auf dem Areal der ehemaligen Dragonerkaserne in der Kaiserallee gibt es unzureichend ausgenutzte Flächen, die einen Neubau der beide Nutzungen vereint, ermöglichen würden. Im Rahmen einer Quartiersentwicklung wurde das ganze Areal nördlich der Kaiserstraße, zwischen der Blücherstraße im Westen und der Paul-Ehrlich-Straße im Osten untersucht. Es gibt einen gültigen Bebauungsplan (s. Anlage), in dem die Absicht erkennbar ist, mit einer Randbebauung den Block an der Ostseite zu schließen. Im Rahmen der Ideenfindung könnte aber auch davon abgewichen werden. Die Ergebnisse des Ideenentwurfs können als Grundlage einer stadtinternen Diskussion dienen. Das Kasernengebäude im Osten des Areals wird im Moment in städtischer Regie für das Badische Konservatorium umgebaut und erweitert. Der Bereich nördlich davon – auf dem Flurstück 5421 – soll nachverdichtet werden und steht im Fokus des Ideenwettbewerbs des 5. ASF Open Calls. Aufgabe Entwickelt werden soll eine Idee, wie der östliche Teil des Quartiers städtebaulich weiterentwickelt werden kann und in welcher Form eine achtgruppige Kindertagesstätte (ggfs. kombiniert mit bezahlbarem Wohnraum) erstellt werden kann. Grundsätzlich ist es denkbar, die Kindertagesstätte als eigenständiges Gebäude oder in Kombination mit Wohnnutzung zu errichten, wobei ein qualitätvoller Bezug der Kindertagesstätte zu den Außenspielflächen zu beachten ist. Entstehen soll ein lebendiger, integrativer, durchmischter Stadtbaustein, der die aktuell relevanten Fragen beantwortet, wie wir dem Klimawandel und den vom Menschen verursachten sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten mit innovativen, zukunftsweisenden Projekten sowie neuen Planungsprozessen begegnen können. Willkommen sind Ideen, wie die Dynamiken regionaler Kreislaufwirtschaft genutzt werden können, beispielsweise hinsichtlich Baustoffen und Energieträgern. Der Stadtraum im Dragonerareal soll sich hin zu einem integrativen, ökologischen Stadtraum entwickeln, der eine lebendige Stadtgesellschaft fördert mit gemeinsamem Leben und Lernen. Die Darstellung soll im Maßstab 1:500 erfolgen. Ein Übersichtsplan in einem größeren Maßstab kann ergänzt werden. Ausschnitte in größeren und kleineren Maßstäben sind zulässig; Skizzen, Piktogramme sowie räumliche Darstellungen sind erlaubt. Die Teilnahme beim Open Call Unterlagen: Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Katasterplan als .dwg-Datei Standardraumprogramm Kindertagesstätten Leitfaden Kindertagesstätten Ausschnitt Luftbild, Bebauungsplan, Lageplan, Eigentümerkarte als pdf-Datei 3D-Modell als Sketchup-Datei Grundrisse Konservatorium Skizze Außenanlagen Konservatorium Teilnahme: Teilnehmen können junge Architekt*innen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung) bis 45 Jahre und junge Büros und Studios (bis 5 Jahre), ein Kammereintrag oder Mitgliedschaft in der Kammer als AiP/SiP ist nachzuweisen. Eingereicht werden kann ein frei gestaltetes Plakat DinA 0, hochkant. Termine: Anmeldung per Mail an info@architekturschaufenster.de zum Erhalt der Unterlagen (bis 27. August 2021) Auftaktveranstaltung vor Ort mit HGW (06. August 2021, 16:00 Uhr, Paul-Ehrlich-Straße 9, 76133 Karlsruhe) Rückfragen per Mail an info@architekturschaufenster.de (bis 20. August 2021, 16:00 Uhr) Rückfragenbeantwortung (bis 27. August 2021) Abgabe (15. Oktober 2021, 16:00 Uhr im Architekturschaufenster) Jury (22. Oktober 2021, 16:00 Uhr) Preise: 1.500 € Jury: Vorstand ASF, Preisträger des letzten Open Calls, Prof. Anne Sick (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Frank Rieß (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Dirk Metzger (K3, Wirtschaftsförderung Karlsruhe)   Alle Unterlagen findet Ihr hier >>
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Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

Frist: 20.10.2021

Mit dem “Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen” prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Seit dem 1.September kannst Du Dich für die Winterrunde 2021/22 Mit Deiner innovativen Geschäftsidee bewerben. Diesmal wird der Sonderpreis zum Thema “Digitale Nachhaltigkeit” vergeben. Reicht Eure Idee Skizze bis 20. Oktober ein. Alle Einsendungen werden streng vertraulich behandelt. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt. Weitere Infos zur Teilnahme und Anmeldung findest Du hier >>  
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Künstler*innenförderung der Initiative Musik

Frist: 20.10.2021

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte.  Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. 55. FÖRDERRUNDE Anträge können ab  29. September ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 12:00. Am 28. September 2021 um 18:00 Uhr bietet die Initiative Musik wieder einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung an. Hier geht´s zur Registrierung Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Das spätmöglichste Projektende ist der 31. August 2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Dank NEUSTART KULTUR kann die Initiative Musik für die Künstler*innen und ihren professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 55. Runde: Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%) Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt Die maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2021 erhöht sich auf 112.500 Euro Vorbereitung auf den Antrag Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler*innenförderung“ ist es – abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Deshalb wird empfohlen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten: Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler*innen und Partnerunternehmen Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen) Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage
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Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen

Frist: 02.11.2021

Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen mit guten Ideen, die erste persönliche Projekterfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei auch finanzielle Hürden überwinden müssen. Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen.   Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres Antragssumme: Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein “nur” die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll Kosten-/Finanzplan: Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein Projektbeginn: Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden Projektende: Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden Förderentscheidung: Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen Nicht förderfähig Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung). In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >>
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Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Frist: 02.11.2021

Wie wird Nachbarschaft gestaltet und wessen Geschichten sollten sichtbar werden? Wie können Bürger*innen selbst mitgestalten, was beschäftigt sie nach 2 Jahren Corona-Ausnahmezustand?  Werden besondere und diverse Formen von Kultur vor Ort, online oder mobil entwickelt? Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen: Welche drängende, beispielhafte Frage steht im Mittelpunkt, welche ungewöhnlichen Orte oder Praxis- und Aktionsformen werden ausprobiert, wer sind die Beteiligten und Kooperationspartner*innen und mit welchen künstlerischen Mitteln oder Formaten wird gearbeitet? Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Offenheit ist gefragt, Freude am Experimentieren und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben. Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden. Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur Antragsportal geöffnet: vom 02.10. bis 02.11.21. Information über Bewilligungen: Ende Februar 2022 Maßnahmebeginn/Projektbeginn ab 15.1.2022, ein Projektbeginn vor März 2022 ist auf eigenes Risiko, der vorgezogene Maßnahmebeginn bedeutet keine vorweggenommene Förderentscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
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Open Call for Embrace Platform

Frist: 26.11.2021

Der regionale Open Call wird im Rahmen der ersten Ausgabe von »Embrace« stattfinden, eine Ausstellung, die von Februar bis April 2022 im Badischen Kunstverein Karlsruhe zu sehen sein wird, unterstützt von UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. »Embrace« ist eine mobile Plattform für interdisziplinären kulturellen und künstlerischen Austausch, die nationalen wie internationalen Austausch und Kooperation fördern möchte. »Embrace« Platform wurde im Jahr 2020 von Karolina Sobel und Kerstin Möller gegründet. »Embrace« setzt sich für die geschlechtliche Gleichberechtigung und die Normalisierung von nicht-binären Geschlechteridentitäten in Deutschland, Polen und Europa ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem kulturellen, künstlerischen und bürgerlichen Austausch zu den Themen LGBTQIA+ und Frauenrechte, Gleichstellung der Geschlechter und Formen des friedlichen Widerstands in Zeiten von fake news, toxic masculinity und Hass. »Embrace« möchte eine Plattform bieten, auf der europäische Partnerschaften und Kooperationen langfristig entstehen können. »Embrace« vereint eine Vielzahl medialer Künste wie Videoarbeiten, Fotografie, Sound Installationen, Performances, Konzerte und Workshops. Für den Open Call werden insgesamt 2-3 Medienkunst-Arbeiten gesucht, die sich mit den oben genannten Themen (gender equality und/oder non binary identity) identifizieren bzw. Bezug darauf nehmen und die Teil der Ausstellung im Badischen Kunstverein Karlsruhe werden können. Die Arbeiten müssen bereits produziert sein und sollen als Teil einer Gruppenausstellung funktionieren können. Je Bewerbung bitte nur eine Arbeit senden. Bewerben können sich freie Künstler*innen mit Sitz oder Bezug zu Karlsruhe mit einer bereits produzierten Arbeit. Ausstellungszeitraum: 10.2.-18.04.2022    Honorar für die Ausstellungsbeteiligung: 250€ Bewerbungsfrist: 26.11.2021 – Bewerbungen, die nach Mitternacht eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Sendet Eure Bewerbung an: embraceplatform@gmail.com Die Bewerbung soll Folgendes enthalten: Kurzbiographie (max. 1 A4 Seite / max. 1.500 Zeichen) 300 Wörter Beschreibung Ihrer vorgeschlagenen Arbeit und ein Portfolio / Dokumentation mit: Bildern, ggf. Links zu Audio-/Videomaterial (max. 4 A4-Seiten) ggf. Link zu einer persönlichen Website eine Angabe zum Versicherungswert des Kunstwerks Jury: Anja Casser – Kuratorin Badischer Kunstverein Hanne König – Kunstwissenschaftlerin Stuttgart/Hildesheim Katrin Mundt – Kuratorin European Media Art Festival (EMAF) in Osnabrück
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Landespreis für Kleinkunst 2022

Frist: 30.11.2021

Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2022 wurde am 15. September neu ausgeschrieben. Baden-Württembergische Künstler*innen aus allen Sparten der Kleinkunst sind antragsberechtigt. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich wird eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis von 5.000 Euro geehrt, welchen die Staatliche Toto-Lotto GmbH stiftet. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2021. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 26. April 2022 in Offenburg teil. Über die Vergabe entscheidet anschließend eine Jury aus unterschiedlichen Kulturschaffenden, Kritiker*innen und Veranstalter*innen. Nach der Verleihung der Kleinkunstpreise 2020 und 2021 im Oktober diesen Jahres in Esslingen, findet die Verleihung des Kleinkunstpreis 2022 am 26. April 2022 in Offenburg statt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721/470 419 09, soziokultur(at)laks-bw.de) bezogen werden. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
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Deutscher Jazzpreis 2022

Frist: 30.11.2021

Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2022 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2021 bewerben. Bewerbungen sind in den folgenden elf Kategorien möglich: Debüt-Album des Jahres Album Vokal des Jahres Album Instrumental des Jahres Debüt-Album des Jahres International Album Vokal des Jahres International Album instrumental des Jahres International Komposition des Jahres Arrangement des Jahres Rundfunkproduktion des Jahres Festival des Jahres Journalistische Leistung des Jahres Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden künstlerische Leistungen, die im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis 30. November 2021 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden.
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Deutscher Dokumentarfilmpreis

Frist: 09.01.2022

Regisseur*innen haben bis zum 9. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2022 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit insgesamt 33.000 Euro in verschiedenen Kategorien dotierte Deutsche Dokumentarfilmpreis wird im Rahmen des SWR Doku Festivals verliehen. Soweit es die Corona-Bedingungen zulassen, findet das Filmfest vom 21. bis zum 24. Juni 2022 in Stuttgart statt. Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische Leistungen Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist einer der renommiertesten Auszeichnungen für den dokumentarischen Film und würdigt herausragende filmische Leistungen im deutschsprachigen Europa. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm ist mit 5.000 Euro dotiert, der beste Dokumentarfilm im Bereich Kultur stiftet die Norbert-Daldrop Förderung, ebenfalls mit 5.000 Euro. Der Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms gestiftet. Die einzureichenden Filme dürfen eine Mindestlänge von 50 Minuten nicht unterschreiten. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Preisvergabe auf dem SWR Doku Festival in Stuttgart Der Deutsche Dokumentarfilmpreis wird am 24. Juni 2022 im Rahmen des SWR Doku Festivals verliehen, das – soweit es die Corona-Bedingungen zulassen – vom 21. bis zum 24. Juni 2022 in Stuttgart stattfindet. Neben den Wettbewerbsfilmen werden dann mehr als 40 nationale und internationale Kino und Fernseh-Dokumentarfilme gezeigt. Auf dem Programm stehen auch Begegnungen mit Filmemacher*innen sowie Doku-Events. Neben dem SWR und der MFG ist die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) ein wichtiger Träger des Festivals. Einreichungen Die Einreichungen können ab sofort online auf dieser Seite erfolgen. Hier sind auch weitere Details zum Reglement sowie die Möglichkeiten der Filmübermittlung aufgeführt.
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Auslandsstipendien für Künstler*innen

Frist: 15.01.2022

Das Land hat für die Bereiche Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik Auslandsstipendien in Italien und Frankreich ausgeschrieben. Interessierte Künstler*innen können sich bis zum 15. Januar 2022 bewerben. Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2022 für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2023/24 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano oder das Deutsche Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten), die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, können sich auch für eines der Residenzstipendien des Bundes an der Cité internationale des arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht auch für Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen. Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte jüngere Künstler*innen vorgesehen. Sie sollten in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Eine Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und im Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate. Zentrales Online-Verfahren für Bewerbung und Auswahl Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Bundes ist nun auf ein zentrales Online-Verfahren umgestellt: Anstelle eines zweistufigen Auswahlverfahrens mit Vorjurierung der Länder erfolgt die Bewerbung für die Bundesstipendien in Italien und die Atelierplätze an der Cité internationale des arts Paris. Die Atelierplätze werden vom jeweiligen Wohnsitzland der Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt bei der Kulturstiftung der Länder finanziert. Bewerbungen hierfür sind damit künftig direkt an den Bund zu richten. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal abrufbar >> Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2022. Gesondertes Bewerbungsverfahren für landeseigene Ateliers in Paris Parallel dazu schreibt das Land Baden-Württemberg sechsmonatige Stipendienaufenthalte für Bildende Kunst in den landeseigenen Ateliers an der Cité internationale des arts Paris aus. Die Stipendien sind vorrangig für jüngere Künstlerinnen und Künstler vorgesehen, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten und in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Die Bewerber – auch Meisterschüler – müssen ihr Studium abgeschlossen haben. Die Aufenthalte sind für die Zeiträume Mai 2022 bis Oktober 2022, November 2022 bis April 2023 und Mai 2023 bis November 2023 vorgesehen. Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive Bewerbungsformulars (PDF) sind postalisch an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet ebenfalls am 15. Januar 2022. Den Bewerbungsbogen findet Ihr hier >>
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Künstler*innenförderung der Initiative MusiK

Frist: 19.01.2022

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Dank NEUSTART KULTUR können wir für Künstler:innen und ihre professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. ANTRAGSPHASE 56. FÖRDERRUNDE GESTARTET Seit dem 3. Januar 2022 können Anträge für die Künstler:innenförderung gestellt werden. Abgabeschluss ist der 19. Januar 2022 – 12:00 Uhr. Die Förderentscheidungen können wir voraussichtlich Ende März 2022 bekannt geben. Förderportal Künstler:innenförderung Zu folgenden Zeiten ist das Förderportal aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar: montags 11:30 – 12:30 Uhr | donnerstags 13:00 – 14:00 Uhr Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 56. Runde: Der Förderanteil liegt zwischen 50 % und 85 % der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%) Der Eigenanteil, den die Künstler:innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 15-50 % der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 8.500 Euro bis maximal 60.000 Euro Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig Neben Künstler:innen sind auch weiterhin Autor:innen der Musikwirtschaft (Songwriter:innen/ Liedtexter:innen, Komponist:innen) antragsberechtigt Maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2022 erhöht sich auf 240.000 Euro Vorbereitung auf den Antrag Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler:innenförderung“ können wir – abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Wir empfehlen daher allen Antragsteller:innen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten: Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler:innen und Partnerunternehmen Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen) Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage
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Landesförderung für kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren

Frist: 31.01.2022

Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten. Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft. Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium. Antragsberatung Die LAKS un­ter­stützt An­trag­stel­ler durch um­fas­sen­de Be­ra­tung. Vor­prü­fung An­trä­ge Die LAKS-Ge­schäfts­stel­le bie­tet an, An­trä­ge vorab auf Voll­stän­dig­keit und Plau­si­bi­li­tät zu prü­fen. Hier­für müs­sen sie bis spä­tes­tens 12. Ja­nu­ar 2022 in ein­fa­cher Aus­fer­ti­gung bei der LAKS ein­ge­reicht wer­den. Es ist zwin­gend not­wen­dig, dass die (vor­läu­fi­ge) Kom­ple­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung hier­bei mit ein­ge­sen­det wird. Mehr In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in den –> FAQ. Antragsformulare und Vorschriften Grund­la­ge der För­de­rung für Kul­tur­in­i­ta­ti­ven und So­zio­kul­tu­rel­le Zen­tren bil­det die Ver­wal­tungs­vor­schrift des Mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Ba­den-Würt­tem­berg. Die Vor­schrif­ten und An­trags­for­mu­la­re für die Lan­des­för­de­rung 2022 ste­hen hier zum Down­load be­reit. Der Ver­wen­dungs­nach­weis für 2021 wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls hier zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Die voll­stän­di­gen An­trä­ge müs­sen bis zum 31. Ja­nu­ar 2022 ein­fach beim je­wei­li­gen Re­gie­rungs­prä­si­di­um und ein­fach bei der LAKS-Ge­schäfts­stel­le ein­ge­hen. –> Ver­wal­tungs­vor­schrift –> An­la­ge Ver­wal­tungs­vor­schrift –> FAQ und Hin­wei­se zum Aus­fül­len der An­trags­for­mu­la­re   Achtung: Antragsformulare und das Formular des Verwendungsnachweises bitte unbedingt immer auf den eigenen Computer herunterladen und mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen. Ba­sis­an­trag und För­der­li­ni­en: –> Ba­sis­an­trag –> So­li­dar­ab­ga­be –> Lau­fen­de Pro­gramm­ar­beit –> Pro­jek­te –> Aus­stat­tung –> Bau   Wich­ti­ge An­la­gen für alle: –> An­la­ge A: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Kom­mu­ne (Stadt/Ge­mein­de) –> An­la­ge B: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Land­kreis Noch hin­zu­zu­fü­gen ist auch die Ge­mein­nüt­zig­keits­be­schei­ni­gung (Frei­stel­lungs­be­scheid).   Zu­sätz­li­che An­la­gen für ERST­AN­TRAG­STEL­LER: –> An­la­ge C: Pro­gramm­nach­weis der letz­ten drei Jahre Au­ßer­dem hin­zu­zu­fü­gen ist der Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug. In der För­der­li­nie “Pro­gramm” kommt noch der Stel­len­plan und die Über­sicht über Ver­mö­gen und Schul­den in­klu­si­ve künf­ti­ger Ver­pflich­tun­gen (siehe letz­te zwei Sei­ten des Vor­drucks der För­der­li­nie) hinzu.
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KuLO – Kunst- und Kultureinrichtungen als Lernende Organisationen

Frist: 31.01.2022

WARUM KuLO? Unsere gegenwärtige Gesellschaft steht vor drängenden Fragen und umfangreichen Transformationsprozessen. Zunehmendes Tempo sowie die eingeschränkte Vorhersehbarkeit, hohe Komplexität und Diversität von Erwartungen fordern alle gesellschaftlichen Bereiche heraus. Wie können Sie als Akteur:innen aus Kunst- und Kultureinrichtungen diesen zentralen Themen begegnen und sich gleichzeitig dem großen Innovations- und Veränderungsdruck stellen? Kompetenzen wie das flexible Reagieren auf Entwicklungen im gesellschaftlichen und institutionellen Umfeld und das kontinuierliche Anpassen von Prozessen können hier zukunftsweisend wirksam werden. Gleichzeitig gilt es, die eigenen Strukturen und das Miteinander auf einen respektvollen, offenen und transparenten Umgang hin auszurichten. Diese Fähigkeiten und Bewältigungsstrategien lassen sich unter dem Begriff „Agilität“ zusammenfassen. Teams und Einrichtungen, die sich in diesem Sinne aufstellen, werden auch als Lernende Organisationen bezeichnet. Mit KuLO wollen wir dieses agile Know-how speziell für Mitarbeitende und Einrichtungen aus dem Kunst- und Kulturbereich nutzbar machen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, für derzeit akute Fragen und Herausforderungen passende Transformationsprozesse in Ihren Häusern aufzusetzen. So können Sie auf längere Sicht eigenständig, selbstbewusst und flexibel auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren. Für wen ist KuLO? Sie wollen mit Ihrer Institution ein diverses Publikum ansprechen und einbeziehen? Sie haben den Auftrag, Barrieren für die Nutzung Ihrer Institution abzubauen? Sie sind auf der Suche nach Strategien, mit denen Sie Ihre Einrichtung ressourcenschonend oder digital aufstellen können? Sie wünschen sich für diese Vorhaben Impulse und professionelle Begleitung? KuLO richtet sich an Mitarbeitende aus Kunst- und Kulturinstitutionen in Baden-Württemberg, die daran mitwirken wollen, das eigene Haus wandlungsfähig zu machen und für die komplexen Fragestellungen der Gegenwart und Zukunft besser aufzustellen. Dank einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ist die Teilnahme am Programm in der Pilotphase (2022) gebührenfrei. Was KuLO bietet und ausmacht Das KuLO-Qualifizierungsprogramm vermittelt Methoden agiler Zusammenarbeit in Teams und Projekten mit Blick auf die spezifische Situation von öffentlichen Kultureinrichtungen. Es begleitet Sie bei Ihrem individuellen Projektvorhaben in einem der Themenbereiche Audience Development, Barrierefreiheit, Digitalität oder Nachhaltigkeit. Im Fokus steht hierbei eine Verbindung forschungsbasierten Wissens zu aktuellen Diskursen mit methodischen Anregungen. Wann können sie sich bewerben? Eine Bewerbung zur Teilnahme ist vom 16.12.2021 bis 31.01.2022 möglich. Wie können Sie sich bewerben? Um uns ein Bild von Ihnen und Ihrer Kultureinrichtung machen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Online-Bewerbungsbogen mit folgenden Informationen: Angaben zu Ihrer Person und Institution Stichworte zu Ihrer Ausbildung und Ihren beruflichen Stationen Angaben zu Ihrem gewünschten Inhaltsschwerpunkt und Ihrer ganz persönlichen Fragestellung sowie zu Ihrem:Ihrer Tandempartner:in Eine Einsicht zu Ihrer Motivation in Form eines kurzen Textes Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihre Bewerbung und vermitteln bei der Suche nach Tandempartner:innen. Sprechen Sie uns an.
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Start-up BW FEMALE FOUNDERS CUP

Frist: 17.02.2022

Der FEMALE FOUNDERS CUP ist DAS Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet zehn Gründerinnen und Start-up-Teams mit mindestens 50% Frauenanteil die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und vor der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Bis zum 17. Februar 2022 können sich Gründerinnen, Unternehmerinnen und Start-ups- und Gründungsteams mit mindestens 50 % Frauenanteil aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Die Finalistinnen erhalten direktes Feedback von ausgewiesenen Expertinnen und können sich über einige Benefits freuen: Möglichkeit der Präsentation auf der Start-up BW Plattform fundiertes Pitch- und Kameratraining Foto & Videomaterial des aufgezeichneten Pitches Preisgelder, gefördert durch die L-Bank Der erste Platz des FEMALE FOUNDERS CUP erhält zusätzlich das Ticket für das Start-up BW Elevator Pitch Landesfinale 2022! Sieben der Startplätze werden durch ein Onlinevoting bis zum 17. Februar 2022 vergebenund drei weitere Plätze durch Fachexpertinnen ausgewählt. Teilnahmebedingungen Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme am Start-up BW FEMALE FOUNDERS CUP des „Start-up BW Elevator Pitch“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM).  Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen. Sie dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn … Sie und alle weiteren Teammitglieder am Tag des Wettbewerbs (Special Cup) mindestens 18 Jahre alt sind. … Sie zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht länger als fünf Jahre an der konkreten Umsetzung Ihrer Geschäftsidee gearbeitet haben: Die konkrete Umsetzung einer Geschäftsidee kann zum Beispiel eine Unternehmensgründung, eine Webseite, ein Shop oder die Patentanmeldung beinhalten. Falls Sie in den letzten fünf Jahren ein bestehendes Unternehmen übernommen haben, so ist eine Neuausrichtung beziehungsweise inhaltliche Umgestaltung des Unternehmens notwendig, um am Pitch teilnehmen zu dürfen. Der Veranstalter des Start-up BW Elevator Pitch behält sich vor, den Fall individuell zu prüfen und gegebenenfalls einen Nachweis für das Datum der Unternehmensgründung und über den Umfang der Umgestaltung bei der Unternehmensnachfolge zu verlangen. … Ihr Unternehmen mindestens 50 % Frauenanteil hat … der Standort des Unternehmens in Baden-Württemberg ist. Falls Sie noch nicht gegründet haben, muss die feste Absicht bestehen, das Unternehmen in Baden-Württemberg zu gründen. Ausnahme: der DEHOGA Cup für Gründungsideen aus und für das Gastgewerbe wird bundesweit ausgeschrieben. Es dürfen sich Teams mit Sitz im gesamten Bundesgebiet bewerben. … Sie die Geschäftsidee nicht schon einmal beim Start-up BW Elevator Pitch präsentiert haben. Haben Sie Ihre Geschäftsidee in den vergangenen Wettbewerbsrunden schon einmal vor einer Jury präsentiert, dürfen Sie sich nur mit einer komplett neuen Geschäftsidee erneut bewerben. Dieselbe Person/dasselbe Team darf innerhalb einer Wettbewerbsrunde maximal an einem Special Cup teilnehmen und ihre Idee auf der Bühne präsentieren. Haben Sie sich schon einmal mit einer Idee beworben und konnten sich nicht für einen Pitch qualifizieren, können Sie sich für einen weiteren Special Cup – sofern Ihre Idee themenspezifisch passt – bewerben. … Sie Ihre Bewerbung für den FEMALE FOUNDERS CUP via Online-Formular rechtzeitig und vollständig eingereicht haben. Der Bewerbungsschluss wird pro Special Cup individuell bekannt gegeben. Je früher Sie Ihre Geschäftsidee online anmelden, desto besser, denn die Schnelligkeit Ihrer Bewerbung ist eines der Auswahlkriterien für die Jury. Die Vergabe der insgesamt 10 Startplätze beim Special Cup erfolgt nach dem Ende der Bewerbungsphase durch das Onlinevoting (7 Plätze) und durch die Entscheidung einer Fachjury (drei Plätze). Die Teams mit den Plätzen elf und zwölf aus der Qualifikationsphase dürfen am Pitch Coaching teilnehmen, um sich auf einen eventuellen Nachrücker-Platz (bei Absage/Ausfall eines Teams, das sich in den TOP TEN qualifiziert hat) auf der Bühne des Elevator Pitches vorzubereiten. Das Ergebnis der Qualifikationsphase wird spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung auf www.startupbw.de und den korrespondierenden Social-Media-Kanälen bekanntgegeben. Die qualifizierten Teams und die potenziellen Nachrücker erhalten vom Start-up BW Elevator Pitch Event-Team eine E-Mail mit der Bestätigung über die erfolgreiche Qualifikation und Informationen zur Veranstaltung und den Abläufen. Die Teilnahmebedingungen findet Ihr auch hier >>
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Landespreis für junge Unternehmen 2022

Frist: 21.02.2022

Bereits zum 14. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können dabei alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Schirmherr des Wettbewerbs, der im zweijährigen Turnus stattfindet, ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Wer kann teilnehmen? Ihr könnt Euch bewerben, wenn Euer Unternehmen nach 2011 gegründet oder übernommen habt und zum Zeitpunkt der Bewerbung Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen könnt. Das Unternehmen muss sich bereits am Markt etabliert haben, seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträger*innen früherer Wettbewerbe können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Was gibt es zu gewinnen? Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätzen erreichen, werden als Landespreisträger ausgezeichnet. Als Landespreisträger werden sie öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis für junge Unternehmen einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Alle zehn sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Bewerbungsphase Ihr bewerbt Euch mit wesentlichen Angaben zu Eurem Unternehmen, zu Euren Produkten und Dienstleistungen und zu Eurem wirtschaftlichen Erfolg. Wenn Ihr zu denen gehört, die die Kriterien des Landespreises am besten erfüllen, werdet Ihr um weitere Angaben zu Euren Unternehmen gebeten. Anhand dieser Angaben werden die besten 20 Unternehmen ausgewählt. Präsentations- und Juryphase Die 20 besten Unternehmen dürfen ihr Unternehmen und ihre Geschäftsidee im Frühsommer 2022 vor einer Vorjury – bestehend aus Vertreter*innen der L-Bank, des Staatsministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – präsentieren. Die Vorjury wählt Baden-Württembergs Top-10-Unternehmen aus. Zur Auswahl der drei Landespreisträger laden wir die Top-10-Unternehmen im Sommer 2022 zu einer Präsentation vor der hochkarätig besetzten Endjury ein. Zu den Präsentationen erhaltet Ihr gesonderte Informationen. Vor der letzten Auswahlrunde müssen Testate über die eingereichten Unternehmensdaten vorgelegt werden. Die Entscheidung wird bei der Preisverleihung am 11. Oktober 2022 bekannt gegeben. Der Festakt findet im Neuen Schloss in Stuttgart statt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg und die Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank verleihen die Auszeichnungen im Beisein von Gästen aus Wirtschaft, Politik und Presse.
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Einreichungen 9. dokKa Festival

Frist: 25.02.2022

Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen eingereicht werden. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2. Teilnahmebedingungen Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2020 entstanden sein Dokumentarfilme ab 30 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Kurzhördokus bis maximal 5 Minuten Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022! Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 30 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Zusätzlich können Kurzhördokus mit einer Länge von maximal 5 Minuten eingereicht werden. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. „DOKKA-PREIS“ Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. „DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION“ Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. „DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM“ Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. „BESTE KURZDOKU“ Eine Jury wählt aus allen Kurzhördokus die Beste Kurzdoku aus, die in SWR2 gesendet wird.   Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Manuskripte sind nicht notwendig.
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Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus: Jetzt bewerben!

Frist: 28.02.2022

Seit dem 18. Januar nimmt die Europäische Kommission Bewerbungen für die Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 entgegen. Nach dem Erfolg der ersten Preise, für die im letzten Jahr über 2.000 Bewerbungen eingingen, werden in der Ausgabe 2022 neue inspirierende Beispiele für die Veränderungen ausgezeichnet, die die Initiative in unserem täglichen Leben, unseren Lebensräumen und unserem Erleben bewirken soll. Wie schon in der ersten Ausgabe werden mit den Preisen zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 Ideen junger Talente sowie bestehende Projekte für Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik belohnt, die den europäischen Grünen Deal zu den Menschen und den lokalen Gemeinschaften tragen. Preise werden für Projekte und Ideen, die zu attraktiven, nachhaltigen und inklusiven Orten beitragen, in vier Kategorien vergeben: Rückbesinnung auf die Natur, Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls, Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen, Förderung einer langfristigen, auf den Lebenszyklus ausgerichteten und integrierten Denkweise im industriellen Umfeld. Diese Kategorien spiegeln die vier thematischen Schwerpunkte des Wandels wider, an denen sich das Neue Europäische Bauhaus orientiert. Sie wurden in der „Phase der gemeinsamen Gestaltung“ der Initiative festgelegt, zu der Tausende von Personen und Organisationen ihre Sicht und ihre Erfahrungen beigetragen hatten. Die Einreichungen werden anhand der drei Kernwerte der Initiative bewertet: Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität. Interessierte Personen aus allen Mitgliedstaaten und aus aller Welt sind aufgefordert, sich zu bewerben, sofern ihre Projekte und Ideen in der Europäischen Union angesiedelt sind. In jeder der Kategorien gibt es zwei parallele Wettbewerbsbereiche: den Bereich „New European Bauhaus Awards“ – für bereits vorhandene Beispiele, die in den letzten zwei Jahren abgeschlossen wurden, und den Bereich „New European Bauhaus Rising Stars“ – für Konzepte oder Ideen junger Kreativschaffender unter 30 Jahren. Zusätzlich zu den 16 von der Jury vergebenen Preisen (ein erster und ein zweiter Platz für jede Kategorie und jeden Wettbewerbsbereich) werden zwei der bestplatzierten Einreichungen über eine öffentliche Abstimmung Sonderpreise verliehen. Insgesamt erhalten so 18 Gewinner ein Preisgeld von bis zu 30 000 EUR sowie ein Kommunikationspaket, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Initiativen weiterzuentwickeln und zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2022 um 19:00 Uhr MEZ eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten aller Nationalitäten und mit beliebigem Hintergrund sind willkommen, solange ihre Konzepte, Ideen und Projekte in der EU entwickelt oder dort physisch angesiedelt sind. Hintergrund Das neue Europäische Bauhaus ist ein ökologisches, wirtschaftliches und kulturelles Projekt, mit dem Design, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Investitionen kombiniert werden sollen, um einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals zu leisten. Nachdem Präsidentin von der Leyen 2020 in ihrer Rede zur Lage der Union den Startschuss gegeben hatte, wurde das Neue Europäische Bauhaus unter Beteiligung tausender Personen und Organisationen aus ganz Europa und darüber hinaus gemeinsam gestaltet. Im September 2021 stellte die Kommission in einer Mitteilung politische Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten vor und überführte die Initiative so aus der Phase der gemeinsamen Gestaltung in die Umsetzungsphase.
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BW Goes Mobile gesucht

Frist: 28.02.2022

Mobile Lösungen aus dem Südwesten sind gesucht: BW Goes Mobile, der Ideenwettbewerb für digitale Lösungen der MFG Baden-Württemberg, prämiert außergewöhnliche digital-mobile Projekte mit jeweils 7.500 Euro. Die Bewerbung ist bis zum 28. Februar möglich. Bewerben können sich Studierende, Entwickler*innen, Unternehmer*innen und Start-ups, die in Baden-Württemberg wohnen bzw. ihren Firmensitz haben oder an einer Hochschule in Baden-Württemberg eingeschrieben sind. Was bietet BW Goes Mobile? BW Goes Mobile ist eine All-Inclusive Reise für eure mobile Ideen: Ausprobieren, testen und tüfteln – aber auch Feedback einholen, das Geschäftsmodell optimieren und sich bestmöglich dafür wappnen, Prototypen marktfähig zu machen und seinen unternehmerischen Weg zu finden. Das ist BW Goes Mobile. Gefragt ist alles, was in irgendeiner Form digital mobil ist. Vier Teams für vier Anwendungsfelder Der Wettbewerb sieht vier Anwendungsfelder vor, für die sich Einzelpersonen genauso wie Teams bewerben können. Die eingereichten Projektideen sollten kreativ auf eine von vier Herausforderungen eingehen. In der elften Runde des Ideenwettbewerbs sind dies „Inclusion & Human Connections“, „Bridges & Spaces“, „Art, Music & Culture“ und „Joy & Fun“. Eine unabhängige Jury wählt pro Anwendungsfeld eine innovative Idee aus, die dann im Rahmen des Wettbewerbs umgesetzt und weiterentwickelt wird. Die vier Anwendungsfelder: Inclusion & Human Connections: Hier geht es um Ideen für mehr Inklusion, für Begegnung und zwischenmenschliche Beziehungen. Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, dass es hier neuer – vor allem auch digitaler – Ansätze und Lösungen bedarf. Bridges & Spaces: Brücken und Räume schaffen neue Verbindungen. Wie können digitale Lösungen Menschen zueinander bringen, verbinden und vernetzen? Jede*r erlebt und interpretiert Brücken und Räume anders und genauso vielfältig können die Geschäftsideen in diesem Bereich sein. Art, Music & Culture: Hier werden Innovationen für Kulturschaffende, Kultureinrichtungen und digitale Lösungen für den Kunst- und Kulturbereich gesucht. Joy & Fun: Spaß ist im Alltag unverzichtbar, allerdings sind in letzter Zeit viele Quellen der Freude pandemiebedingt ausgetrocknet. Welche Möglichkeiten gibt es, darauf mit innovativen, digitalen Lösungen zu reagieren und die Menschen in ihrem Grundbedürfnis nach Freude und Unterhaltung zu unterstützen? Bei der Umsetzung ihrer Anwendungen werden die Teams von Maximilian Schmierer, Geschäftsführer der b. ReX GmbH, und Achim Beier, Geschäftsführer der arconsis IT-Solutions GmbH, technisch unterstützt.
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Erstes Festival zum Neuen Europäischen Bauhaus: Macht mit!

Frist: 07.03.2022

Die Europäische Kommission lädt Organisationen, Kunstkollektive, Institutionen, Universitäten, Architekten, Städte, Regionen, Unternehmen, Künstler, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter und alle Interessierten ein, am ersten Festival des Neuen Europäischen Bauhauses teilzunehmen, das vom 9. bis 12. Juni in Brüssel stattfinden wird. Es bietet Gelegenheit, die Werte und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses zu präsentieren. Bewerbungen können bis 7. März eingesendet werden. Die hybride Veranstaltung bietet Live-Performances, Ausstellungen, Mitmachaktionen und ein Forum für Diskussionen und Ideenaustausch. Aufforderungen zur Teilnahme am Festival des Neuen Europäischen Bauhauses Factsheet zu den Aufrufen zur Teilnahme am Festival des Neuen Europäischen Bauhauses Website des Festivals
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Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe

Frist: 31.03.2022

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kinderinstitutionen/schuleundkultur/antrag.de Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
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Ideentanke 2022

Frist: 31.03.2022

Lust, Teil der Ideentanke 2022 zu werden und mit auf die Frankfurter Buchmesse zu fahren? Bewerben können sich Studierende, Entwickler*innen, Kreativunternehmen und Start-ups aus Baden Württemberg.  Die Medienwelt ist im Wandel. Verlage suchen nach anderen Möglichkeiten, Geschichten zu erzählen oder ihre Produkte zu vermarkten, Buchhandlungen brauchen neue Wege zum Publikum. Mit Gamification, Virtual Reality und crossmedialem Storytelling lässt sich das Medium Buch neu denken. Hier setzt die Ideentanke an, mit der Initiative will die MFG Baden-Württemberg Austausch schaffen zwischen der Buchwelt und Kreativen anderer Branchen, gemeinsam den Weg in die Zukunft zu gehen. Ihr seid kreativ, kommt aus Baden-Württemberg und habt eine gute Idee für die Buchwelt? Ein crossmediales Konzept? Eine ungewöhnliche Story? Eine innovative digitale Technologie? Eine Lesehilfe? Erlaubt ist alles, was frischen Wind bringt. Der Einreichungsprozess erfordert keinen ausgearbeiteten Businessplan, das Bewerbungsformular ist unkompliziert. Es geht darum, die Jury mit eurer Idee für die Buch- und Medienwelt zu überzeugen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr am Schluss auch ein kurzes PDF (max. 5 MB) anhängen, das ist aber optional. Die zehn besten Ideen werden zur Jurysitzung eingeladen. In einem Drei-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde könnt ihr die Jury von eurem Projekt überzeugen. Was es noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in den Teilnahmebedingungen. Bitte schaut in Ruhe das Bewerbungsformular durch und bereitet eure Unterlagen vor, denn eine Zwischenspeicherung ist nicht möglich. Wichtige Termine, die ihr euch schon vormerken solltet: Jurysitzung am 26. April 2022 Kick-off am 18. Mai 2022 Workshop: Wie präsentiere ich mich auf der Buchmesse? am 15. Juli 2022
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KI-Champions Baden-Württemberg

Frist: 14.04.2022

Künstliche Intelligenz (KI) ist die Schlüsseltechnologie der Zukunft, die für die Wirtschaft ebenso wichtig ist wie für die Lösung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen. Gerade auch für die Erreichung nachhaltiger Ziele, wie beim Klimaschutz, spielen KI-Lösungen eine immer größere Rolle. Baden-Württemberg hat  bei KI ein enormes Potential und kann bereits erfolgreiche Beispiele für „KI made in BW“ vorweisen. Mit dem Wettbewerb „KI-Champions BW“ soll diesen erfolgreichen Beispielen eine Bühne gegeben werden. Zugleich soll gezeigt werden, dass Baden-Württemberg zu den führenden KI-Regionen in Europa zählt. Der Wettbewerb wurde seitens des Wirtschaftsministeriums erstmals 2020 ausgerufen. Bisher wurden insgesamt 18 KI-Champions aus Baden-Württemberg für ihre KI-Lösungen ausgezeichnet. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Unternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen mit Sitz in Baden-Württemberg. Bewerbungen von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die bereits 2020 und 2021 als KI-Champions ausgezeichnet wurden, sind möglich. Allerdings sind die in den Vorjahren prämierten KI-Lösungen vom Wettbewerb ausgeschlossen. Wie kann man sich bewerben? Eine Bewerbung ist bis zum 14. April 2022 ausschließlich online möglich. Was sind die Kriterien? Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlich dargelegten Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI, den strukturellen Merkmalen wie wirtschaftliches Potenzial, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung dem wirtschaftlichen Erfolg (inkl. Erfolge bei der Einwerbung von Finanzierungsmitteln, z.B. Risikokapital), Zukunftsfähigkeit, Lösung von Herausforderungen, Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz / für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer, Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Generell wird eine möglichst konkrete Darstellung z.B. unter Nennung von Kennzahlen begrüßt. Wie geht es weiter? Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einem Expertengremium vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien. Der Preis teilt sich in drei Kategorien: kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte, größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bewerber*innen werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2022 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Preisverleihung. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht – wie die KI-Champions 2020 und 2021.
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Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen-Stipendium

Frist: 15.04.2022

Die Hoepfner Stiftung ruft in Kooperation mit CyberForum e.V. das Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen-Stipendium für innovative Konzepte und Gründungsideen aus. Gesucht werden Visionär*innen mit Realitätssinn: Bewerbt euch bis zum 15. April 2022 mit zukunftsweisenden Konzepten zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft! Das können Themen sein wie Smart Quarter, Urban Living, generationenübergreifende Vernetzung oder Social Impact. Eure Ideen bringt ihr in einem kreativen, hochtechnologischen Umfeld zwischen Tradition und Gründergeist voran: Das Zukunftslabor im Herzen der TechnologieRegion Karlsruhe liegt in einem wachsenden Quartier, das mitgestaltet werden kann.: Ein Jahr lang seid ihr umgeben von einer eindrucksvollen Brauerei aus rotem Sandstein, einer Gründerzeit-Villa, dem Alten Malzwerk mit seinen erfolgreichen Start-Ups und zahlreichen Hightech-Unternehmen sowie einem Mehrgenerationenhaus. Zukünftig entsteht hier außerdem der SMART PRODUCTION PARK im iWerkx – Zentrum für Industrie 4.0. Das Latitude49-Stipendium ermöglicht Vordenker*innen aller Fachrichtungen und Generationen, kreative Produktionsprozesse an der Seite von Coaches aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik (> Mentoren) voranzutreiben. Das Stipendium bietet neben einem monatlichen Grundeinkommen von 1.000 Euro sowie der Übernahme der Materialkosten in Höhe von bis zu 8.000 Euro vor allem die Chance, ein Jahr lang kostenfrei und konzentriert in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes auf dem Hoepfner-Areal zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Von der Ausschreibung zum Stipendien-Start Online-Bewerbungen (Einzelpersonen oder kleine Teams) bis 15. April 2022 (> Bewerben). Die Finalist*innen nehmen automatisch an einem halbtägigen Coaching 12. Mai 2022 (voraussichtlich online) sowie am 03. Juni 2022 an einem ganztägigen „BoostCamp“ mit Pitch vor einer interdisziplinären Jury im CyberForum e.V. auf dem Hoepfner-Areal teil. Anschließend werden die Gewinner*innen des Latitude49 / Freiraum für Vordenker-Stipendiums ausgewählt und informiert. Save the Date: Die Latitude49-Stipendiat*innen werden am 14.Juli 2022 beim alljährlichen Stifterfest der Hoepfner Stiftung in Karlsruhe feierlich der Öffentlichkeit präsentiert. Anschließend beginnt das Stipendienjahr mit dem Bezug des Containers.
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dokKa Recherchestipendium

Frist: 15.04.2022

Erstmals vergibt das Dokumentarfestival dokKa Recherchestipendien für künstlerische Dokumentarfilme und Hördokumentationen. Dotiert sind die Stipendien mit bis zu 5.000 €. Bewerbungen können bis zum 15.4.2022 auf der dokKa Webseite eingereicht werden. Gründliche Recherchen sind Basis und Ausgangspunkt einer jeden anspruchsvollen Dokumentation. Hintergrundgespräche, Archivrecherchen, Ortsbesuche, Zugänge zu Protagonisten und Interviewpartnern sind oft schwierig und zeitaufwändig. Bei immer knapperen Budgets der Auftraggeber werden diese Kosten selten ausreichend berücksichtigt. Oft kommen Projekte nicht zustande, weil eine angemessene Recherche nicht finanziert werden kann. Das dokKa Recherchestipendium möchte Autorinnen und Autorenen von künstlerisch anspruchsvollen, innovativen Projekten ermöglichen, sie durch intensive Recherche adäquat vorzubereiten. Einzureichen sind die folgenden Unterlagen Projektbeschreibung (Inhaltsangabe, Treatment oder Exposé über maximal 1 DIN A4 Seite) Erläuterung zur geplanten Umsetzung (künstlerisch, innovativ / formal grenzüberschreitend) Kostenplan mit einer Auflistung der geplanten Ausgaben Zeitplan für die Recherche Vita mit Referenzprojekten und ggf. Online-Links zur fertigen Arbeiten Eine fachkundige Jury wählt aus den Einreichungen die zu fördernden Projekte aus und lädt Stipendiaten ein, sie während des Festival vorzustellen. Dabei bietet sich die Möglichkeit, mit dem Publikum sowie anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen. Die Stipendiaten sind aufgefordert, nach Abschluß der geförderten Projekte ihre Arbeiten im Rahmen einer der nächsten Ausgaben des Festivals vorzustellen. Gestiftet werden die Stipendien von der Ursula Blickle Stiftung, die ihre Aufgabe darin sieht, zeitgenössische Kunst und ihre Vermittlungsebenen zu fördern. Für das dokKa Recherchestipendium stellt sie insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Weitere Informationen >>
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Jetzt bewerben! Ausschreibung für Medienkunst

Frist: 20.04.2022

Förderung von innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunstprojekten auf lokaler Ebene sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Zum dritten Mal schreibt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe den Projektfördertopf für Medienkunst aus. Gefördert werden sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst dienen. Es sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Die Bewerbung kann ausschließ­lich über das Online-Bewer­bungs­for­mu­lar abgegeben werden. Den ausführlichen Ausschreibungstext und den Zugang zum Online-Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewer­bungs­schluss ist Mittwoch, 20. April 2022. Digitale Fragestunde Das Kulturamt bietet am Dienstag, 1. März 2022, 14.00 – 15.00 Uhr eine digitale Fragestunde zum aktuellen Projektförderprogramm und zur Antragsstellung an. Anmeldungen sind erbeten und bis zum 23. Februar 2022 möglich an: blanca.gimenez@kultur.karlsruhe.de Weitere Informationen zu UNESCO City of Media Arts findet Ihr hier >>
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Ausschreibung Schmuck+ 2022 – Alter Schlachthof Pforzheim

Frist: 25.04.2022

Die erste Schmuck+ in Kooperation mit dem Alten Schlachthof Pforzheim war 2021 ein voller Erfolg. Am ersten Juliwochenende 2022 geht die Schmuck+ im Alten Schlachthof Pforzheim in die zweite Runde. Es soll wieder ein breites Spektrum an Schmuck, Design und Objekte der Alltagskultur gezeigt werden. Parallel wird in Pforzheim 2022 das Reuchlinjahr gefeiert, bei dieser Veranstaltung, die über Pforzheim hinaus strahlen wird, wollen sie dabei sein und ihre Veranstaltung Schmuck+ Reuchlin nennen. Das heißt es wird innerhalb der Veranstaltungsräume in der Zeit der Schmuck+ eine Ausstellung, Events oder eine Installation geben, die an Johannes Reuchlin erinnern wird. Diese Veranstaltung versteht sich als Forum für gestalterisch anspruchsvollen, zeitgenössischen Schmuck und Objekte der Alltagskultur und wird in diesem Sommer in Zusammenarbeit mit der Gewerbekultur Alter Schlachthof Pforzheim organisiert. Diese Schmuck+ Reuchlin ist der Auftakt zu einer jährlich wiederkehrenden Ausstellung, die zum festen Bestandteil der Stadtkultur Pforzheims werden soll. Der ehemalige Alte Schlachthof Pforzheim ist momentan der ideale Ort, in den Zeiten der Pandemie, Kunst und Kultur in großzügigem Rahmen zu präsentieren. Das weitläufige Gebäude bietet mit seinem rauen und rohen Industriecharme viel Raum, Platz und Licht, um uns Schmuckschaffenden einen hervorragenden Ort für die Ausstellung und Präsentation unserer Arbeiten zu ermöglichen. Es sind vielfältige und interessante Raumsituationen vorhanden, die ganz individuell gestaltet und bespielt werden können. Die Bewerbungsphase für die Schmuck+ Reuchlin 2022 hat begonnen und ist bis zum 25.04.2022 möglich. Zur Schmuck+ Reuchlin werden Gestalterinnen und Gestalter von zeitgenössischem, designorientiertem und / oder künstlerischem Schmuck und Objekt zugelassen. Es dürfen nur selbstentwickelte Produkte ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden. Handelsware ist nicht zulässig. Zugelassen werden zudem Designer:Innen, Künstler:innen und künstlerisch arbeitende Goldschmied:Innen und Werkstätten. Student:innen von Hochschulen für Gestaltung sowie Schüler:innen von Goldschmiedeschulen und des Berufskollegs für Schmuck sind ebenfalls eingeladen, sich zu bewerben.
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Förderung kultureller Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine

Frist: 08.05.2022

Die Kulturstiftung der Länder fördert ab sofort mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg kulturelle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ will für sie geschützte Räume schaffen, in denen sie kulturelle Angebote wahrnehmen oder kreativ werden können. Antragsschluss für eine Förderung ist der 8. Mai 2022. Wer kann sich für eine Förderung durch „Sonnenstunden“ bewerben? Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B.  freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Antragsberechtigung und Fördergrundsätze 1. Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B.  freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). 2. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten (z. B. Honorare [auch für Übersetzer:innen-Leistungen), Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen) für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Die Förderung der Kulturstiftung der Länder erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Jeder Antragstellende darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil (auch durch Eigenleistungen zu erbringen) an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung. 3. Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 8. Mai 2022. Es gilt das Sendedatum der Email mit den Antragsunterlagen an die Kulturstiftung der Länder (sonnenstunden@kulturstiftung.de). Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 4. Zur Antragstellung sind in einem Antragsformular (siehe Downloadfeld rechts) folgende Angaben zu machen: Projektskizze (Ziel, Methoden, Teilnehmende; maximal 2.000 Zeichen) Profil des/der Antragstellenden (maximal 1.300 Zeichen) Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. mit Angeboten von Dienstleister:innen) Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Gemeinnützigkeit) 5. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung der Länder, der hierfür Empfehlungen von Expertinnen und Experten einholt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 6. Bei vorliegender Förderzusage können die Entwicklung und Umsetzung der Projekte unmittelbar beginnen und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. 7. Die Antragstellenden verpflichten sich, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) einen schriftlichen Erfahrungs- und Sachbericht (maximal 10.000 Zeichen) an die Kulturstiftung der Länder zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der in der Förderzusage festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung der Zuwendungen erfolgen. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. März 2023 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht werden.
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APPLAUS 2022

Frist: 25.05.2022

APPLAUS steht für „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“. Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Genres der Popularmusik, wie Rock, Hip-Hop, elektronische und experimentelle Musik oder Jazz und improvisierte Musik. Die Initiative Musik setzt die Auszeichnung in Absprache mit der Bundeskonferenz Jazz (BK Jazz) und der LiveMusikKommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm) um. Bewerben können sich Spielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Die Bewerbungsphase für den APPLAUS startet am 25. April 2022, 10:00 Uhr und läuft bis zum 25. Mai 2022, 18:00 Uhr. Die Details zur Bewerbung sind in den Teilnahmebedingungen und den FAQ zu finden. Zur Vorbereitung empfiehlt sich das Muster für Bewerbungen.  Für alle Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung steht Euch das APPLAUS-Team per E-Mail und während der Beratungszeiten telefonisch zur Verfügung. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Außerdem werden  Sonderpreise für Awareness, Innovation oder Nachhaltigkeit verliehen: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Infocalls zur Bewerbung Wir bieten offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS 2022 an. Fr, 29. April 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Do, 05. Mai 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Mi, 18. Mai 2022, 14:00-15:00 Uhr  Link zur Teilnahme Für die Teilnahme an den kostenlosen Infocalls über MS Teams könnt ihr euch einfach über den Browser zuschalten, eine Anmeldung ist nicht notwendig. APPLAUS-Jury Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Programm ausgezeichnet und Schaffen ausgezeichnet werden. Die APPLAUS-Jury setzt sich aus neun Persönlichkeiten der Musik- und Livebranche zusammen, die einen fachkundigen Querschnitt der deutschen Popularmusik- und Jazzszene repräsentieren. Jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen. Die Zusammensetzung der Jury verändert sich bei jeder APPLAUS-Ausgabe. Für die Auswahl der Sonderpreisträger*innen sind weitere unabhängige Fachjurys mit je drei Personen zuständig. Die Fachjurys setzen sich neben Vertreter*innen der deutschen Musikbranche aus Expert*innen der Themenbereiche der Sonderpreise zusammen. Gregor Hotz, Geschäftsführer Musikfonds e.V., ist aktuell Vorsitzender der APPLAUS-Jury. Ziele des APPLAUS Finanzielle Stärkung für kleine und mittlere Clubs sowie Veranstalter:innen mit hochwertigen und trendsetzenden Livemusikprogrammen Spitzenförderung, um Bedeutung der Livemusikspielstätten sowie regionaler Veranstalter:innen zu unterstreichen Öffentliche Aufmerksamkeit erhöhen für die musikalischen Angebote und strukturellen Herausforderungen der unabhängigen Musikclubs und Veranstaltungsreihen Mehr als 600 Auszeichnungen seit 2013 Seit 2013 wurden mehr als 600 Auszeichnungen für Musikclubs und Veranstalter:innen verliehen und insgesamt über 11 Millionen Euro Preisgelder vergeben. Damit ist APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise. Die Preise werden einmal jährlich verliehen.
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OPEN CALL – Media Arts Film Scholarship 2022

Frist: 31.05.2022

Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Daher wird das “Media Arts Film Scholarship 2022” im Rahmen von “Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts” ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie uns zu und überzeugt unsere Jury von Eurem Projekt. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich “Medienkunst” und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder  Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Bitte reicht Eure Projektidee bis zum 31. Mai 2022 über dieses ONLINE-FORMULAR ein.
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Innovationspreis des Landes 2022

Frist: 31.05.2022

Das Land hat den mit 50.000 Euro dotierten Innovationspreis Baden-Württemberg 2022 ausgeschrieben. Gesucht werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen. Bewerbungsschluss ist am 31. Mai 2022. Mit dem Innovationspreis des Landes (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung geehrt. Die Auszeichnung wird in diesem Jahr bereits zum 38. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Sie ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 -1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien geehrt. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2022 über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbewerb können teilnehmen: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und mit Sitz in Baden-Württemberg. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 22. November 2022 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen. Weitere Informationen zum Wettbewerb mit den Kriterien und Teilnahmebedingungen und dem Zugang zum Online-Bewerbungsportal erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart.
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Förderpreis The Power of the Arts 2022

Frist: 31.05.2022

Der Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts unterstützt 2022 erneut vier gesellschaftsrelevante Projekte mit insgesamt 200.000 Euro. Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte, die mit ihrer Transformationskraft zur Gestaltung einer vielfältigen und offenen Gesellschaft beitragen. Bewerbungsstart ist am 1. April 2022. Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2022. Seit 2017 ist The Power of the Arts einer der höchstdotierten Förderpreise im Bereich Kunst und Kultur in Deutschland. Auch in diesem Jahr fördert The Power of the Arts vier Kunst- und Kulturprojekte mit insgesamt 200.000 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen und gesellschaftsrelevante Initiativen, die sich mit Hilfe der Kunst und Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung aller Menschen und deren Verständigung einsetzen sowie strukturelle, soziale und kulturelle Barrieren abbauen. Themenvielfalt preisgekrönter Projekte So wie unsere Gesellschaft in Bewegung ist, verändern sich auch Kunst- undKulturprojekte in ihren Themen, Formen und Formaten. Diese Vielfalt und Dynamik bildet The Power of the Arts ab und spricht Initiativen aller Sparten an: Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur und Film – insbesondere auch in interdisziplinären Konzepten. Erstmals werden in diesem Jahr auch Projekte berücksichtigt, die sich mit Architektur befassen, um auch räumliche Fragen des Zusammenlebens in der Gesellschaft widerzuspiegeln. Die Schwerpunkte der bislang preisgekrönten Projekte sind so vielfältig wie die engagierten Künstlerinnen und Künstler selbst. Im vergangenen Jahr reichte die Bandbreite an Themen von der Integration und Teilhabe im Alter über den Kampf gegen Rassismus und interkulturellen Dialog bis hin zur Förderung von Menschen mit Behinderung im Kunstbetrieb. Zu The Power of the Arts: Der Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts wurde 2017 von Philip Morris GmbH in Zusammenarbeit mit der International Giving Foundation des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband, Netzwerk Junge Ohren e.V. und BOROS ins Leben gerufen. Er wird jährlich vergeben und steht damit in der langjährigen Tradition des sozialen und kulturellen Engagements der Philip Morris GmbH. Eine unabhängige Jury aus renommierten Expertinnen und Experten wählt die Preisträgerprojekte aus. Mit insgesamt 200.000 Euro Preisgeld ist The Power of the Arts einer der höchstdotierten Förderpreise im Bereich Kunst und Kultur in Deutschland. Bereits 1.000.000 Euro wurden seit 2017 für bisher 26 Preisträger gestiftet.
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Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur

Frist: 01.06.2022

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) initiiert am 9. Juli 2022 in Baden-Württemberg „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur“ und möchte damit alle kulturellen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Land bündeln und sichtbar machen. Für die Aktivitäten vor Ort kann eine Förderung beantragt werden. Über die Förderung entscheidet eine Jugendjury. Jetzt anmelden & mitmachen! Ab sofort sind Jugendgruppen, Vereine, Initiativen, Jugendhäuser, offene Jugendtreffs, Kommunen, Kultureinrichtungen, soziokulturelle Zentren und alle Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg aufgerufen, sich an „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkulturen“ zu beteiligen und ihre Veranstaltungen für diesen Termin anzumelden. Jugendkultur soll in ihrer Breite und Vielfalt gezeigt werden. In Form von Workshops, Konzerten, Veranstaltungen oder allen anderen kreativen Aktionen vor Ort in Baden-Württemberg. Alles ist willkommen: Apps entwickeln, offenes Atelier, Bauaktionen, Beatboxen, BMX, Breakdance, Cosplay, Dance-Battles, DIY, Flohmärkte von und für Jugendliche, Gaming, Gartenaktionen, Geocaching, Gesang, Graffiti, Hip-Hop, Hacking-Events, Kino-Abende, Kochaktionen, Maker Spaces, Malen, Musik, Newcomer-Konzerte, Open Stages, Poetry Slam, Schreiben, Skate Contests, Song Contests, Spielen, Street Art, Tanz, Theater, Themen-Feste, kreatives Fahrrad-Tuning, Umgestaltungs-Aktionen, Upcycling, Videodreh, Workshops mit Künstler*innen, usw. Mit „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur“ soll mehr Aufmerksamkeit für das vielfältige kulturelle Engagement von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg erlangt werden. Die LKJ sammelt alle Veranstaltungen und macht sie ab Mai 2022 auf www.deluxe-bw.de sichtbar. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit wird die Jugendkultur an diesem Tag als großes Ganzes in den Fokus gerückt. Die Veranstaltung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Die Baden-Württemberg Stiftung unterstützt „Deluxe“ im Rahmen ihres Programms „PUSH DICH”. Die Wüstenrot Stiftung fördert die Projekte vor Ort.
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Ideenstark 2022

Frist: 07.06.2022

In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum sechsten Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Seid dabei und werdet eine*r von zehn Ideenstarken 2022. Gewinnt damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK-Programm und verwirklicht Euch, Eure Geschäftsidee, Euer Projekt oder Eure Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2022 könnt Ihr Euch bewerben. Euer Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Ihr brennt für Architektur oder Stadtentwicklung? Ihr seid kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Ihr wollt schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht seid Ihr Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitet an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. Präsentiert Euch und Eure Idee, Euer Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob Ihr Euch damit noch im Entwicklungsprozess befindet oder bereits in der Umsetzung seid. Bewerben können sich Einzelpersonen und Teams mit mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht Ihr für Eure Teilnahme: Eine Beschreibung der Idee bzw. der Geschäftstätigkeit Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am IDEENSTARK-Programm teilnehmen? Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2022. Hier gehts zu unseren Teilnahmebedingungen. Für deine Einreichung nutze bitte das Bewerbungsformular. Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr.
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Start-up BW Summit 2022

Frist: 20.06.2022

The Start-up BW Summit is the highlight event of Start-up BW – the start-up campaign of Baden-Württemberg. At the Start-up BW Summit start-ups, accelerators and ecosystems, corporates and SMEs, VCs and business angels from Baden-Württemberg, Germany, Europe and the world will meet to pitch, network, exchange ideas and learn from each other. In addition to exhibition areas for start-ups and start-up ecosystems, AI initiatives and corporates the Start-up BW Summit offers a VC Lounge for investment meetings as well as a pitch competition and a varied conference program with the participation of top politicians. This year’s Start-up BW Summit is strongly focusing on artificial intelligence and will be organized in cooperation with the Tübingen AI Center, one of Germany’s six national AI centers of excellence. It will take place at the Landesmesse Stuttgart. Start-up BW is the official start-up campaign of Baden-Württemberg and represents a high-performance network of partners from a variety of regional and institutional backgrounds. The Start-up BW Summit is the international showcase, event and network meeting for the campaign, for the scene, for start-ups, start-up stakeholders and start-up ecosystems. Around 200 selected technology-oriented start-ups from the B-to-B sector are given this summit the opportunity to present their start-up with an exhibition stand. The costs for the exhibition stand are largely funded by the Ministry of Economic Affairs, Labor and Tourism Baden-Württemberg. The exhibiting start-up only has to pay a stand fee of 250 Euros (including VAT). This year, the Start-up BW Summit 2022 is strongly focusing on artificial intelligence and will be organized in cooperation with the Tübingen AI Center, one of Germany’s six national AI centers of excellence. The application is divided into two phases: Phase 1: Application deadline 23rd of May 2022 Phase 2: Application deadline 20th of June 2022 After each phase up to 100 start-ups will be selected by a panel of experts. Each selected start-up will receive its own exhibition stand at the Start-up BW Summit 2022! The result will be communicated by email within two weeks after the end of the respective application phase. Those who do not receive a direct acceptance in phase 1 will still have the chance to get their hands on an exhibition stand in the second phase. Find out what is included, how each booth is equipped and what the branding options are here >>
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Kultur- und Kreativpilot*innen 2022

Frist: 30.06.2022

Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Es werden Menschen gesucht, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird. Die Bewerbungsphase für die Kultur- und Kreativpilot*innen 2022/23 beginnt am 16. Mai und endet am 30. Juni 2022. Bewirbt Euch mit: Eurem Unternehmen, Eurem Projekt oder Eurer Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Es wird Wert darauf gelegt, die Bewerber*innenauswahl so vielfältig wie möglich aufzustellen und Diskriminierung im Bewerbungsprozess und innerhalb der Netzwerkaktivitäten zu minimieren. Sie freuen sich über Bewerbungen aller Geschlechteridentitäten, Bi_PoC, beruflicher und kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen und Menschen mit Behinderung. Was sie brauchen: Euren kurzen Lebenslauf Eine Beschreibung von Eurem Unternehmen, Eurer Idee oder Eurem Projekt Eure Motivation, warum du Kultur- und Kreativpilot*in werden willst Was Ihr bekommt: Eine Auszeichnung der Bundesregierung und ein einjähriges Mentoring für dein Start-Up oder Unternehmen und damit eine einmalige Gelegenheit, Euch und Euer Projekt professionell weiterzuentwickeln Workshops, in denen Ihr zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärkt Zwei Mentor*innen, die Euch über das Jahr begleiten, während Ihr Eure Pläne umsetzt Zugang zum einzigartigen, kooperativen Kreativpilot*innen-Netzwerk Deutschlandweite Aufmerksamkeit für Euer innovatives Unternehmen. Auswahl und Jury Aus allen Einsendungen wird eine Vorauswahl getroffen. Im Anschluss werden rund 100 Bewerber*innen in die zweite Runde zu den digitalen Auswahlgesprächen eingeladen. In drei circa halbstündigen Fachdiskussionen beantwortet eine heterogene Expert*innen-Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Aktivismus und Politik jede Frage zu der Idee des Unternehmens und berät die Bewerber*innen zu dem jeweiligen Geschäftsmodell, Werdegang und ihren Entwicklungsmöglichkeiten. Weitere Informationen Sind noch Fragen offen? Benötigt Ihr noch weitere Hintergrundinformationen? Dann werft einen Blick in die FAQs.
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Designwettbewerb „Inseln, Mythologie und (Zeit)Reisen Griechenlands“

Frist: 01.07.2022

DERTOUR lädt vom 01.04.2022 bis zum 01.07.2022 Studierende und Auszubildende ein, die griechische Mythologie mit eigenen kreativen Ideen ins Hier und Jetzt zu holen. Konkret geht es um ein Design oder eine Illustration. Das ist die Aufgabe: Die griechischen Sagen und die Götter des Olymps gehen auf eine Epoche lange vor unserer Zeitrechnung zurück. Doch sie haben die über 2.000 Jahre bis in die Gegenwart hinein überlebt. Städte wie Delphi und Athen oder die ionischen Inseln vor der Westküste Griechenlands zählen seither zu den sagenumwobenen Schauplätzen der Geschichten. Die Tempelruinen wie das Parthenon auf der Akropolis erinnern uns zusammen mit Mythologie und Geschichtsschreibung an die Entstehung Europas, in dem wir heute leben. Aber woran merken wir in unserer modernen Gegenwart eigentlich, was an griechischer Antike wirklich in uns steckt? Die Teilnehmenden des Wettbewerbs sollen sich an dieser Frage orientieren und einen Ausschnitt aus der griechischen Mythologie künstlerisch neu interpretieren. Wir suchen die Grafik-Idee oder die Illustration, die griechische Mythologie, Moderne und Reise besonders einfallsreich kombiniert. Wir möchten den Enthusiasmus aller Kreativen honorieren. Deshalb spendet DERTOUR für jede Design-Idee 20 Euro an das Projekt „Schutz von Meeressäugern”, Partner Archipelagos Institute of Marine Conservation Griechenland.
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Ausstattungskonzept gesucht für die Produktion DER KATZE IST ES GANZ EGAL am JUNGEN STAATSTHEATER

Frist: 01.07.2022

Leos neuer Name ist Jennifer. Seit sie mit ihrem neuen Namen aufgewacht ist, kann sie besser atmen. Ihre Freund*innen Anne, Stella und Gabriel sehen im neuen Namen Möglichkeiten für schöne Kleider und tolle Frisuren und sind sich sicher: „In dir drin steckt, was du bist.” Die Erwachsenen allerdings finden, Jennifer sei ein Junge und könne sich nicht einfach einen neuen Namen aussuchen. Nur der Katze ist das zum Glück ganz egal. Für die Bühnenadaption des humorvollen Kinderbuchs von Franz Orghandl, die im März 2023 in der Regie der neuen Leiterin Nele Tippelmann Premiere feiern wird, sucht das Badisches Staatstheater eine Person oder ein Kollektiv für die Ausstattung. Ganz im Sinne der Selbstverständlichkeit, zu der die Kinderbuchvorlage in der Auseinandersetzung mit Transidentität anregt, wünschen sie sich ein Raum- und Kostümkonzept, das empowert und einen sicheren Ort für Menschen mit marginalisierten Identitäten schafft. Wie lassen sich Fluidität, Wandel, Wanderung, Suche und Übergang in Bühnenbild und Kostüm materialisieren? Sie möchten mit dem Open Call bewusst strukturellen Nachteilen entgegentreten und rufen insbesondere trans, inter* und nicht binäre Personen auf, sich zu bewerben, beziehungsweise solche, die sich nicht als cis-geschlechtlich verstehen. Rahmenbedingungen Bewerben können sich Einzelpersonen oder Kollektive mit einem Konzept für das Bühnenbild und Kostümbild der Produktion. Zur Vorbereitung können ein Bühnenplan, weitere technische Infos sowie der Stücktext zugeschickt werden. Auf Anfrage sind außerdem Besichtigungstermine in der INSEL möglich. Da vorgesehen ist, dass die Produktion auch mobil (bspw. in Schulen) aufgeführt werden kann, sollte das Bühnenbild einfach von zwei Personen auf- und abbaubar bzw. transportierbar sein. Sie wünschen sich einen kreativen Umgang mit dem Raum, der keine herkömmliche Bühnensituation bedeuten muss. Für das ausgewählte Konzept ist ein Etat von 2.500 Euro zur Umsetzung vorgesehen, die ausstattende Person oder das ausstattende Kollektiv erhält zusätzlich ein Honorar von 5.000 Euro. Die ausgewählten Personen verpflichten sich, ein Modell des Bühnenbildes spätestens drei Wochen vor der Bauprobe (17.10.22) der Technischen Direktion vorzustellen. Des Weiteren verpflichten sie sich zu Anwesenheit bei der Bauprobe (17.10.22), den Dekorations- und Beleuchtungsproben (ab dem 20.2.23) sowie den Endproben (Premiere: 4.3.23). Bewerbung Bewerbungen sind ab sofort bis zum 1. Juli 2022 und ausschließlich in digitaler Form an cecil.mack@staatstheater.karlsruhe.de möglich. Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten: Ein schriftliches Konzept (max. 1 DIN A4 Seite), Material zur Visualisierung des Konzepts (z.B. Skizzen oder Modellierungen), ein Motivationsschreiben, sowie Kurzbiografien mit Angabe zur gewünschten Ansprache/Verwendung von Pronomen. Jury Die Jury besteht aus: Jugendlichen Vertreter*innen der Zielgruppe vom queeren Jugendzentrum LA ViE Jugendlichen Vertreter*innen der Zielgruppe aus unserem Dramakomitee Tilo Steffens, freischaffender Bühnen- und Kostümbildner, Leiter der Requisite am STAATSTHEATER Die Jury tagt Anfang Juli, die Bewerber*innen werden bis zum 15. Juli über die Auswahl informiert. Die ausgewählten Personen haben dann die Möglichkeit, ihr Konzept gemeinsam mit der Regisseurin Nele Tippelmann weiter zu präzisieren und für die Umsetzung im Herbst vorzubereiten.
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Förderprogramm »Weiterkommen!«

Frist: 22.07.2022

Mit welchen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung wollt Ihr weiterkommen? Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage, gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in seiner zweiten Runde soll es Euch dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchtet Ihr aufgreifen? Welche Partnerschaften möchtet Ihr schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchtet Ihr mehr Teilhabe im Kulturbereich ermöglichen? Rahmenbedingungen auf einen Blick Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Das Programm fördert zwei Phasen: Konzeptentwicklung Erprobung Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 30.000€. Voraussetzungen: Ihr arbeitet in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den das MWK zuständig ist. Dann könnt Ihr einen Antrag stellen, gemeinsam mit einem Team. Das Team stellt sich bei Antragsstellung mit einem kurzen Video vor. Zeitrahmen: Bewerbungsfrist ist Freitag, 22.07.2022 Projektbeginn ab 01.10.2022 Projektende ist 31.12.2023 Die Jurysitzung wird Mitte September stattfinden. Beratungstermine Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Montag, 23.05.2022, 13:00 – 14:00 Uhr Mittwoch, 01.06.2022, 12:00 – 13:00 Uhr Mittwoch, 15.06.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Freitag, 24.06.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Mittwoch, 29.06.2022, 18:00 – 19:00 Uhr Dienstag, 05.07.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Montag, 11.07.2022, 11:00 – 12:00 Uhr Was wird gefördert? Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen: Was wollen Sie sich vornehmen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten? Ein Vorhaben könnte zum Beispiel sein, mit Expert*innen aus der Stadtgesellschaft die eigene Institution oder bestimmte Projekte zu reflektieren. Ein Ziel könnte sein, gemeinsam neue Formate für die Vermittlungsarbeit zu entwickeln. Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2). Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen, keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“. Was ist mit Viedeo gemeint und was passiert mit dem Video? einfach per Handy, Zoom o. ä. gedreht werden. Gerne möchten wir von Ihnen wissen: 1. Wer sind Sie? Warum diese Teamkonstellation? 2. Womit möchten Sie gemeinsam weiterkommen? 3. Was soll für Sie alle konkret entstehen? Das Video sollte max. 60 Sekunden lang sein. Das Video ist Bestandteil der erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Im Antragsformular werden Sie am Ende gebeten, Ihr Video hochzuladen. Es wird mit den anderen Unterlagen der Fachjury Datenschutzkonform weitergeleitet und während des Bewerbungszeitraums von uns abgespeichert. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind. Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich. Wer ist die Jury? Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Zentrum für Kulturelle Teilhabe zusammen mit einer Fachjury, der folgende Personen angehören: Breschkai Ferhad, Vorstand gesellschaftgestalten e.V., Forum Diversität und Gesellschaftspolitik, Berlin Kitty von Korff, Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung/Musenkuss Sarah Kuschel, Leiterin Programmbereich Bildende Kunst, Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel Shahab Sangestan, Leiter der Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg René Schuh, Mitglied im Bundesfachausschuss Bildung des Deutschen Musikrates mit Sitz in Berlin André Uelner, Agent für Diversitätsentwicklung, Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen
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Siegfried Kracauer Preis 2022

Frist: 20.08.2022

Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den mit 3.000 Euro dotierten Preis für Filmkritik sowie ein Stipendium in Höhe von 12.000 Euro. Verbindliche Einreichungsmodalitäten für den Preis Beste Filmkritik und das Jahresstipendium 2022/2023 Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden. Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden. Beste Filmkritik Preisgeld: € 3.000 Der eingereichte Text muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein muss in deutscher Sprache verfasst sein muss zwischen 30.06.2021 und 26.06.2022 publiziert worden sein kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten: ein einzelner eingereichter Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) Angabe aktueller Kontaktdaten der Bewerbenden (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift) bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Mitte Oktober gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo. Jede Kritik (auch audiovisuelle) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen. Bewerbende erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her. Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zum Autor / zur Autorin muss über den Einreichenden hergestellt werden können. Pro Autor / Autorin kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber durch den VdFK aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen. Die Unterlagen verbleiben beim VdFK. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben. Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Jahresstipendium 2022/2023 Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos“ auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden. Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstiftern. Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen vom Stipendiaten / der Stipendiatin mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden. Die Verwertungsrechte gehören dem VdFK sowie den Stiftern des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen MedienförderungMDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem VdFK e.V., Träger des Preises, möglich. Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried-Kracauer-Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM. Höhe des Stipendiums: € 12.000 Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2022 / 2023 müssen enthalten: drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF oder Link) Lebenslauf Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“) Je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)
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28. Filmschau Baden-Württemberg

Frist: 31.08.2022

Einmal im Jahr treffen sich die Filmschaffenden und das Publikum, um bei der Filmschau Baden-Württemberg großartige Filme zu sehen und vielleicht auch ein bisschen, um gesehen zu werden. Branchentreffs, Diskussionsrunden, Workshops und das tägliche Stelldichein am Roten Teppich begleiten das Festivalprogramm bis zum großen Finale, an dem die Baden-Württembergischen Filmpreise vergeben werden; seit 2011 auch der Baden-Württembergische Ehrenfilmpreis, der an verdiente Persönlichkeiten verliehen wird. Das Landesfilmfestival zeigt, dass es in Baden-Württemberg eine erfolgreiche Filmbranche gibt, die in manchen Bereichen sogar für Hollywoods Großproduktionen arbeitet. Premieren und besondere Events, Ehrengäste, Stars und Sternchen machen ein Festival aus und geben dem Standort Relevanz. Ein wichtiges Forum haben dabei die jungen Filmschaffenden, die mit den Profis in Kontakt kommen und dabei in verschiedenen Workshops und Meister-Klassen viel über das Filmemachen lernen können. Die Filmschau Baden-Württemberg vergibt im Rahmen des Wettbewerbs um den Baden-Württembergischen Filmpreis Preise in 5 Kategorien:  Bester Spielfilm Bester Kurzfilm Bester Dokumentarfilm Bester Animationsfilm Bester Werbefilm Außerdem wird jedes Jahr der Baden-Württembergische Ehrenfilmpreis an eine Person verliehen, die sich auf besondere Weise für die Medienlandschaft der Region Baden-Württemberg eingesetzt und verdient gemacht hat. Einreichkriterien Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen: Zu einer der Kategorien Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar- oder Animationsfilm gehören. Einen Bezug zum Bundesland Baden- Württemberg aufweisen; z.B. durch Projektfördermittel der Medienförderung MFG Baden- Württemberg, Team-/ Cast- Mitglieder aus dem Südwesten, Drehort in BW oder Postproduktion und VFX in der Region. Als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen. Produktionsjahr 2021 oder 2022 Auswahl / Nominierung Alle eingereichten Filme werden intern gesichtet und durch eine Fachjury bewertet. Die Programmleitung wählt intern die Filme aus, die auf dem Festival gezeigt werden. In einem zweiten Schritt werden Filme, die im Wettbewerb laufen, nominiert und den jeweiligen Wettbewerbjurys vorgelegt werden. Jeder eingereichte Film bekommt bis Anfang Oktober eine Rückmeldung, ob er auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb läuft. Die Einreichformulare findet Ihr hier >> Filme für den 19. Jugendfilmpreis 2022 können bis zum 31. August 2022 eingereicht werden. Einreichkriterien Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen: Zu einer der Kategorien Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar- oder Animationsfilm, Video- oder Musikclips gehören. Wohnsitz  in Baden-Württemberg oder anderer BW-Bezug. Maximales Alter 22 Jahre; es gilt das Alter am Tag der Einreichung. Produktionsjahr 2021 oder 2022. Es dürfen maximal 3 Einreichungen pro Filmteam/Einsender eingereicht werden.  Maximale Länge: 90 Minuten. Als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen; Einreichungen werden auch auf USB oder per Downloadlink angenommen. Musikrechte müssen gesichert sein (Nutzungsrecht); mit der Unterschrift garantiert der Filmemacher, dass er alle notwendigen Genehmigungen und Rechte hat.  Die im Film abgebildeten Personen haben für eine öffentliche Filmvorführung ihr Einverständnis erklärt.  Auswahl / Nominierung Alle eingereichten Filme werden intern ausgewählt und von einer Fachjury bewertet. Die Filme, die auf dem Festival gezeigt werden, werden intern ausgewählt. In einem zweiten Schritt vergibt eine Fachjury die Preise in den jeweiligen Kategorien. Jedes einreichende Filmteam bekommt bis Anfang Oktober eine Rückmeldung, ob der Film auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb um eine Auszeichnung läuft. Das Einreichformular findet Ihr hier >>
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EU-Projekt “Urban Tech” für innovative Geschäftsideen

Frist: 14.09.2022

Innovative Lösungen gesucht: Das EU-Projekt “Urban Tech” unterstützt europäische Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Weiterentwicklung innovativer Geschäftsideen. Im Fokus stehen die Geschäftsbereiche Smart City, GreenTech und HealthTech. Zum Unterstützungsangebot zählen Fördergelder in Höhe von bis zu 55.000 Euro sowie die Teilnahme in einem Mentoring- und Acceleratoren-Programm. Die Teilnehmenden können sich auf eine von 310 Challenges bewerben und im Rahmen des Projekts neue Innovationen und Lösungen entwickeln. Bewerbungen sind bis zum 14. September 2022 möglich. Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung findet Ihr auf der Website des EU-Projekts “Urban Tech”. Who can apply? SMEs and start-ups with legal entity based in: European Union countries and United Kingdom H2020 associated countries (Albania, Armenia, Bosnia & Herzegovina, Faroe Islands, Georgia, Iceland, Israel, Moldova, Montenegro, North Macedonia, Norway, Serbia, Switzerland, Tunisia, Turkey, Ukraine) Start-up and scale-up SME companies should meet the following criteria: 1-250 employees (minimum requirement is to have at least one full-time employee)
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Teilnahmeaufruf für neues Programm SERIESMAKERS

Frist: 15.09.2022

Das neue Programm SERIESMAKERS von Series Mania richtet sich an Spielfilmregisseur*innen, die den Schritt in die Serie wagen wollen im Team mit je einem/r Produzent*in oder einem/r Autor*in. Die Anmeldung ist bis zum 15. September um 17 Uhr (MEZ) geöffnet. Über das Programm SERIESMAKERS wählt zehn Teams mit einer Idee für eine gescriptete TV-Serie aus, um an einem maßgeschneiderten Trainingsprogramm teilzunehmen, das sich auf die Entwicklung eines Full-Pitch-Decks konzentriert. Erfahrene Mentoren und A-List-Regisseure, Showrunner, Autoren und Produzenten werden die Serienkreativen in Online-Workshops anleiten. Am Ende des Programms zeichnet eine Jury zwei Teams mit jeweils 50.000 Euro aus, um ein Pilotskript und eine Project Bible mit zusätzlicher kreativer Unterstützung zu entwickeln. Zusätzlich wird, neben einem von BETA FILM ausgeschriebenen Award für zwei ausgewählte Projekte mit jeweils 50.000 Euro, ein neuer Nachwuchspreis der Kirch-Stiftung in Höhe von 20.000 Euro eingerichtet. Die ausgezeichneten Teams werden auf dem Series Mania Forum 2023 vorgestellt und erhalten die Möglichkeit, am Series Mania Forum 2024 teilzunehmen, um ihre Projekte vorzustellen. Weitere Informationen zur Anmeldung und den Anforderungen gibt es hier. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an seriesmakers@seriesmania.com wenden. Quelle: German Films
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OPEN CALL: Join the Street Design Challenge 2022! A project of the UNESCO Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan

Frist: 18.09.2022

The Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan warmly invite you to take part in the Street Design Challenge 2022. This Challenge, taking place from 12 to 14 November 2022, is addressed to university students who wish to share their visions on how public space design can improve the quality of life in the communities, especially with regards to the effects of climate change in the urban environment. Interested participants are invited to complete their registrations by 18 September 2022. Starting on 12th November 2022, the Street Design Challenge aims to raise awareness about the discussions happening at the COP27, the effects of climate change in the urban environment, how much it detriments our quality of life, and what actions are necessary to turn our cities into more liveable, enjoyable, and equal environments, ensuring none is left behind. During the challenge, groups of university students, assisted by their professors, will work on a proposal to tackle issues present in a foreign street, considering its different territorial, social, financial, and cultural backgrounds. In this year’s edition, the teams will be challenged to create a proposal to revamp a peri-urban street through biophilic design. Each team will be matched with a street from another member city of the UNESCO Creative Cities Network and receive an in-depth briefing, created by a city expert, detailing the current situation and a list of priorities that should be addressed in the proposal. After the challenge begins, teams will have 48 hours to submit their projects in the specified format The timeline of the challenge is outlined below. Open call for cities: 25th August. Registration: cities must register to enter the challenge prior to 18th September. Question and answers sessions for cities and teams: October 2022. Submission of the street profile and teams’ details: participating cities must send the details to the organisers by 17th October. Challenge days: 12th to 14th November. Analysis of the proposals and jury evaluation: approximately 1 month. Announcement of winners and meeting event: December 2022 (tentative). More information on the “Street Design Challenge 2022” including the registration link can be found here: https://en.unesco.org/creative-cities/events/call-participation-street-design-international-challenge-2022.
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Ausschreibung OH MY GOETHE! #5

Frist: 25.09.2022

Jetzt bewerben! Schon zum fünften Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 10.000 Euro und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. Bewerbungsschluss: 25. September 2022! OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Zum 5. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur-und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen  Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch & Design Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital)  Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #5? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 10.000 Euro pro Team großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und   Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das internationale und lokale Netzwerk des Goethe-Instituts  Wir erwarten: Aktive Teilnahme an der Jurysitzung am 17. Oktober  Regelmäßige Anwesenheit in den Büroräumen in Nancy (mindestens 3 Tage pro Woche) Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! BEWERBUNG Sie sind interessiert? Dann schicken Sie folgende Unterlagen bis zum 25. September 2022 an ohmg-nancy@goethe.de: Digital ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. digitaler Unterschrift Bewerbungsformular OHMG! #5 Lebenslauf Projektskizze (max. 1500 Worte) Statusbescheinigung Anhänge (optional, max. 5 Seiten) 
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Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“

Frist: 07.10.2022

Der stationäre Einzelhandel ist eine der wichtigsten und beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg und befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, steht er vor der Herausforderung, seine Stärke – das Einkaufserlebnis vor Ort – weiterzuentwickeln und zu festigen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sucht mit Unterstützung von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH innovative Einzelhandelsunternehmen mit Ideen zur Stärkung des eigenen stationären Ladengeschäfts. Ziel des Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ ist es, kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu identifizieren und zu fördern, die Einkaufserlebnisse schaffen wollen und mit ihren umgesetzten Handelskonzepten einen Vorbildcharakter für andere Händler besitzen.     Teilnahmekriterien des Wettbewerbs Die Teilnahme am Wettbewerb ist an nachfolgende Kriterien geknüpft:     Unternehmen des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg; es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, d. h. es hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro; Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind, sind von der Förderung ausgeschlossen;   es ist mindestens ein stationäres Ladenlokal vorhanden oder geplant;   die eingereichte Idee wurde bisher nicht vom Bewerber umgesetzt oder ihre Umsetzung beauftragt;     das Einverständnis zur Veröffentlichung des im Nachgang umgesetzten Erlebniskonzepts als Best-Practice-Beispiel wird erteilt.     Bei der Auswahl der Erlebniskonzepte im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden zudem folgende Kriterien herangezogen:   Die Idee muss im Rahmen der Projektlaufzeit (Januar bis September 2023) umgesetzt werden und ist auch für andere Einzelhändler kurz- bis mittelfristig umsetzbar (Vorbildcharakter);     das Konzept hat das Potenzial, (nachhaltig) neue Kunden zu akquirieren und Zusatzumsätze zu erzielen;     die Idee besitzt einen hohen Innovationsgrad;     weitere gesellschaftlich und sozial relevante Kriterien (z. B. Barrierefreiheit, ökologische Nachhaltigkeit etc.) können herangezogen werden.     Eine hinreichende Vielfalt an Einzelhandelsbranchen wird angestrebt.     Nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) werden die Ideenkonzepte gesichtet und auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Jury-Sitzung werden die eingereichten Ideen-Konzepte von den Bewerbern kurz online vorgestellt (5-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde). Hier wird gutes Handeln belohnt Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinner haben die Möglichkeit, ihre Ideen zeitnah umzusetzen und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Förderhöchstbetrag: maximal 70.000 Euro je Unternehmen) zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Unternehmen bei der Umsetzung projektbegleitend gecoacht und unterstützt. Nach der erfolgreichen Umsetzung werden mindestens zehn ausgewählte Einzelhandelsunternehmen und ihre Erlebnishandelskonzepte als Best-Practice-Beispiele ausgewählt und (ggf.) im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgezeichnet. Zusätzlich werden diese Best-Practice-Beispiele in einer Publikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Mediabeiträgen (Video-/Tonbeiträge wie Interviews und Social-Media-Posts) auf der zugehörigen Projekt-Website veröffentlicht und entsprechenden beworben. Ihr habt Ideen, wie man zeitgemäße Einkaufserlebnisse für die Kunden schaffen kann? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen postalisch versendet werden:   CIMA Beratung + Management GmbH  Frau Katharina Yoga  Neue Weinsteige 44  70180 Stuttgart  Einreichungsschluss des Ideenwettbewerbs ist der 07. Oktober 2022.  Es gilt das Datum des Eingangs (Eingangsstempel). Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 
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Thomas Strittmatter Preis

Frist: 13.10.2022

Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autor*innen für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2023 ist der 13. Oktober 2022.   Ein Drehbuch einreichen Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Weitere Infos zum Bereich Stoffentwicklungsförderung und dem Thomas Strittmatter Preis findet Ihr auf den jeweiligen Seiten.
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KULT2022 – Der Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 21.10.2022

Gesucht: Theaterstücke und Bühneninszenierungen. Amateurtheater können sich jetzt bewerben bis zum 21. Oktober 2022! „Amateurtheater tragen seit jeher in vielfältiger Weise dazu bei, den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Gerade in schwierigen Zeiten braucht es kreative Bühnenstücke für eine bessere Welt. Solche suchen wir mit dem KULT2022.“ Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Verbandsvorsitzender Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Vorstand der KulturRegion Karlsruhe Ab sofort können sich Amateurtheater für den KULT2022 bewerben, den Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe. Gesucht werden dieses Mal Theaterstücke und Bühneninszenierungen „für eine bessere Welt“. Sie sollen das Publikum für aktuelle gesellschaftliche oder umweltbezogene Herausforderungen sensibilisieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, für deren Umsetzung motivieren oder einfach nur zum Nachdenken anregen. Es dürfen eigene Ideen und Konzepte sein oder auch Interpretationen bereits existierender Bühnenstücke. Mitmachen dürfen alle Theateramateure aus der TechnologieRegion Karlsruhe.
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INDEPENDENT DAYS: Call for Submissions

Frist: 30.11.2022

Die nächsten INDEPENDENT DAYS|22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 19. bis 23. April 2023 in der SCHAUBURG statt. Da der Termin zur Ausgabe im vergangenen Herbst zu knapp gewesen wäre, haben sich die Veranstalter dazu entschlossen, erst 2023 nach der Corona-Pandemie auf ihren Frühjahrs-Termin zurückzukehren. Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht. Ausgelobt sind wieder elf Filmpreise im Wert von über 10.000 Euro. Am 30. April endet bereits die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacherinnen und -macher können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 31. August ihre Filme einreichen. Awards & Prizes Audience Award: Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Special Jury Awards: Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group UNESCO Creative City of Media Art Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Underground Award for the Best No Budget Film: Award Trophy KARLINA Best Film Composer Award: Award Trophy KARLINA Rules & Terms Films should be produced within the years 2018 to 2022. Short films as well as feature films can be submitted. All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.). Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification. Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk, DVD), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery. Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn.
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Deutscher Jazzpreis 2023

Frist: 30.11.2022

Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2023 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2022 bewerben. Bewerbungen sind in 31 Kategorien möglich. Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. Die 31 Preisträger*innen können sich je Kategorie über 10.000€ Preisgeld und eine Trophäe freuen. Die drei Nominierten einer Kategorie erhalten jeweils mindestens 1.000€ Nominierungsgeld.
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Jugendfonds 2022

Frist: 01.12.2022

PROGRAMM „Partnerschaften für Demokratie“ ist ein Programmbereich im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Laufzeit 2020 – 2024). Mit Mitteln aus dem Jugendfonds können Projekte zur Jugendbeteiligung und andere zum Programmbereich passende Vorhaben gefördert werden. Das Programm wird in Karlsruhe vom Stadtjugendausschuss e.V. verwaltet. Dort ist die Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. PROJEKTTRÄGER Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Bürgerinitiativen, freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit oder der Behindertenhilfe, Organisationen und Verbände der Jugendarbeit, Gruppen von Jugendlichen. FÖRDERFÄHIGE VORHABEN Förderfähig sind alle Vorhaben, die das Ziel haben, ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu stärken. Dies kann geschehen durch Sensibilisierung für die Erscheinungsformen von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung von Gruppen in unserer Gesellschaft, durch Förderung des Engagements gegen rechtsextreme und andere menschenfeindliche Ideologien oder durch die Schaffung von Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Personengruppen, die von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung betroffen sind. Ebenso förderfähig sind Projekte zur Jugendbeteiligung, welche von Jugendlichen selbst entworfen und entwickelt wurden; diese können beliebige Themen behandeln. Schwerpunktmäßig gefördert werden Projekte mit Bezug zu folgenden Themenbereichen: Demokratieförderung Vielfaltsgestaltung Extremismusprävention QUALITÄTSKRITERIEN Die Partnerschaft für Demokratie hat zum Ziel, demokratische Werte zu verankern, eine starke Zivilgesellschaft zu fördern und Teilhabemöglichkeiten insbesondere für benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft zu fördern. Bei der Entscheidung über Förderung eines Antrags wird auch berücksichtigt, ob und wie die folgenden Kriterien, die wir als wichtig für die Umsetzung der Programmziele erachten, im beantragten Vorhaben umgesetzt werden: – Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Akteure oder Gruppen, – Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, – Mitgestaltungsmöglichkeiten für die angesprochenen Zielgruppen, – Empowerment bzw. Qualifizierung für Personen(gruppen) oder Multiplikatoren. LEISTUNGEN Über die Koordinierungsstelle im Stadtjugendausschuss e.V. können folgende Leistungen erbracht werden: – fachliche Beratung – finanzielle Förderung ANTRAGSTELLUNG Der Antrag für die Förderung eines Projektes ist schriftlich an die Koordinationsstelle mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu stellen. Ein Kostenplan ist beizufügen. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten bis zu einer Höhe von 2.000€. Anschaffungen können innerhalb dieses Rahmens in Höhe von max. 800€ zzgl. MwSt getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale sowie Ehrenamtspauschalen nicht förderfähig sind. Anträge können im Verlauf des Jahres jederzeit gestellt werden, geförderte Projekte müssen jedoch bis 09.12.2022 abgeschlossen bzw. abgerechnet werden. Falls die Durchführung eines Projektes über die Jahresgrenze hinaus andauert, kann für das folgende Jahr ein Folgeantrag gestellt werden.
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Ausschreibung “Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion”

Frist: 01.12.2022

Die Ausschreibung zum neuen Programm „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) ist online! Gegenstand des Programms Die teilnehmenden Einrichtungen wollen sich über den Zeitraum des Programms inklusiv weiterentwickeln. Dafür erstellen sie entsprechende Konzepte, entwickeln inklusive Projekte oder beginnen einen entsprechenden Prozess der internen Weiterentwicklung. Hierbei werden sie von der LKJ und den weiteren Netzwerkteilnehmenden unterstützt. Für die Umsetzung entsenden sie hauptoder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (sogenannte Botschafter*innen), die die Themen des Programms in ihren Organisationen verankern. Die Botschafter*innen haben dabei die Aufgabe über den Zeitraum von 2,5 Jahren an den zwei wesentlichen Angeboten des Programms teilzunehmen Förderkriterien & Anforderungen Folgende Kriterien und Anforderungen müssen für eine Bewerbung bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ erfüllt sein: o Die aktive Teilnahme des*der Botschafter*in(nen) über die gesamte Projektdauer (Februar 2023 bis September 2025) muss gewährleistet sein Die Teilnahme an allen Netzwerktreffen ist verpflichtend o Eine Netzwerkveranstaltung mit Schwerpunktthema muss in Zusammenarbeit mit der LKJ vor Ort organisiert und durchgeführt werden Die Einrichtung muss gemeinnützig sein (hierzu Kopie des Freistellungsbescheides einreichen)  Widmung der Einrichtung (zum Beispiel Satzungszweck, Förderzweck, …) muss „Kultur“ sein Für die Projektförderung ist ein Eigenanteil von mindestens 5% der Projektkosten zu übernehmen (circa 750€ für die gesamte Projektlaufzeit) Förderkriterien für kommunale Einrichtungen Kommunale Einrichtungen sind zur Teilnahme am Programm berechtigt, wenn sie den Auftrag Kultur erfüllen (z. B. Stadtmuseen, städtische Büchereien). Kommunen beziehungsweise deren Kulturämter dürfen bis zu einer Einwohner*innenzahl von 40.000 am Programm teilnehmen. In beiden Fällen erhöht sich der Eigenanteil für die Projektförderung auf 25% also maximal 3.750€ für die gesamte Programmlaufzeit. Die komplette Ausschreibung findet Ihr hier >>   Info-Veranstaltung am 07. November 2022 Für interessierte Einrichtungen findet am 7. November 2022, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zu „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ statt.  Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 6. November 2022 dafür an unter: kurswechsel-kultur@lkjbw.de Den Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Sprache: Deutsche Lautsprache. Dolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) auf Anfrage bis 01. November 2022
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Auf das CyberLab Accelerator Programm bewerben

Frist: 18.12.2022

Booste dein Startup mit dem 3-monatigen CyberLab Startup Accelerator! Was ihr lernt: Den richtigen Fokus finden Kunden identifizieren und verstehen Minimieren von Risiken und Fehlern während der Gründung Planung der systematischen Geschäftsentwicklung Teambuilding- und kommunikation Finanzierung und rechtliche Aspekte Für wen? Gründerteams mit dem Fokus IT, KI, IT-Security, Smart Production Kosten: Kostenfrei dank Förderung durch Start-up BW Format: komplett online Bewerbungsschluss: 18.12.2022 Accelerator Start: 28.02.2023
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Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen

Frist: 13.01.2023

Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte. Teilnahme Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen mindestens 40 Jahre alt sein und im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. Bewerbung / Bewerbungsunterlagen                                                  Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal zehn Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin. Die Bewerbung umfasst weiterhin den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1 den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten, eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien. Zur Online-Bewerbung Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 13. Januar 2023 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels). Auswahlverfahren Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen: Rita Burster, Galerie Knecht und Burster und galerie burster Eine Vertreterin der Stifterinnen Marcel van Eeden, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe Annette Fehr, Leitende Regierungsdirektorin, Regierungspräsidium Karlsruhe Stefanie Patruno, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung am Freitag, den 27.10.2023 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Auslobende Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises: Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Caren Denner, Polizeipräsidentin Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D. Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D. Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe
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Förderung Games BW

Frist: 27.01.2023

Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken. Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt. Mehr Infos im Glossar und in der Fragen und Antworten – Sektion Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet Ihr hier: Infosheet auf einen Blick. Die Förderkriterien Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die  qualitativ hochwertig  pädagogisch wertvoll  kulturell bedeutsam sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen: innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess) skalierbar inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen.  Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.   Die Förderung Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme. Die Fördervarianten: Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Die nächste Einreichfrist für diese Anträge endet am 28. Oktober 2021. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartnerin Iris Harr geführt werden. Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien. Die Förderarten: Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.  Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.  Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%.  Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern. Bei Fragen steht Euch Iris Harr gerne zur Verfügung. Die Antragsstellung Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich: 1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden.  2. Vereinbart  vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben.   3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein.   Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden. Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro: GBW 23/1: 27. April 2023 GBW 23/2: 26. Oktober 2023 Mehr Infos findet Ihr hier >>
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Videoclips für neues Filmprojekt gesucht

Frist: 31.01.2023

Das Filmboard Karlsruhe ist für sein neues Filmprojekt „Big City Lights“ (AT) auf der Suche nach aktuellen, selbstgedrehten Videoclips.  Im fertigen Dokumentarfilm soll eine emotionale, persönliche und informative Geschichte von Karlsruhe für Karlsruhe entstehen, die auf Festivals einmal um die ganze Welt geht.  Gesucht werden Clips mit Karlsruhebezug sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis. Es können kurze Statements sein, in denen man erzählt, warum man das Gewählte so besonders findet, aber auch unkommentierte Clips mit Aufnahmen des Ortes, der Umgebung oder der Aktivität werden gesucht.  Fragestellungen für die Videoaufnahmen können sein: Was verbinde ich mit diesem Ort? Was gefällt mir an dieser Aktivität besonders? Warum bin ich gerne hier? Warum mache ich das so gerne? Warum komme ich immer wieder gerne hier her? Was würde ich mir hier für die Zukunft wünschen?  Die Clips können mit dem Handy gefilmt werden und sollten unbedingt im Querformat in höchster Auflösung sein. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2023.  Schickt Euren Clip einfach per Datentranfer, z.B. WeTransfer, an knobloch@filmboard-karlsruhe.de Alle eingesendeten Clips werden vom Produktionsteam gesichtet. Basierend auf der Sichtung wird entschieden, welche Clips im Film verwendet werden. Unter allen Einreichungen wird folgendes verlost:  5x Buch “Karlsruhe als Filmkulisse” 20x DVDs “Independent Days” 10x 2 Tickets Award-Gala Independent Days | 22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe
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Developer Boost für Games-Studios

Frist: 13.02.2023

Die MFG Baden-Württemberg bringt das Coaching- und Entwicklungsprogramm für Games-Entwickler*innen Developer Boost  in die dritte Runde. Das Unterstützungsangebot für die Games-Branche im Südwesten wurde im Januar 2021 initiiert. Baden-württembergische Gründer*innen eines Games-Studios können sich für ein knapp sechsmonatiges unternehmerisches Qualifizierungsprogramm bewerben. Durch das Unterstützungsprogramm soll die Games-Szene in Baden-Württemberg weiter wachsen und das Innovationspotenzial im Südwesten gestärkt werden. Games-Expert*innen unterstützen Gründungswillige Der „Developer Boost“ richtet sich an Bewerber*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio in einem Team von mindestens zwei bis maximal fünf Personen zusammenwirken. Bewerben können sich Games-Studios mit Sitz in Baden-Württemberg bzw. Gründer*innen, die in Baden-Württemberg wohnen und bereits eine Produktidee oder einen Prototypen entwickelt haben. Eine weitere Voraussetzung ist: Die Teams haben in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet oder werden in den sechs Monaten des Coachings gründen. Dabei müssen die Studios auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Ausgewiesene Profis aus der Games-Branche unterstützen während des Coachings die Teams individuell. Durch die Betreuung erhalten die Teilnehmenden branchen- und praxisorientiertes Fachwissen aus dem Games-Markt. Außerdem nehmen die Teilnehmenden an Workshops von Expert*innen zu spezifischen Themenfeldern wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht teil. Eigeninitiative trifft Wissensvermittlung Die Coaches begleiten die Teams bei der Verarbeitung des Inputs aus den Expert*innenworkshops und bereiten sie unter anderem durch Publisher-Pitch-Trainings aktiv auf zukünftige Situationen im Geschäftsalltag vor. Dank der engen Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Teams teilen die jungen Studios ihre Erfahrungen untereinander und unterstützen sich gegenseitig. Das Programm setzt auf eine Kombination aus Wissensvermittlung, Eigeninitiative und Netzwerkbildung. Gründer*innen können sich bis zum 13. Februar 2023 online bewerben. Eine Jury wählt anschließend anhand der eingegangenen Bewerbungen und in digitalen Auswahlgesprächen die Gewinner-Teams aus, die ein halbes Jahr lang von März bis Juli 2023 durch den „Developer Boost“ unterstützt werden Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Developer Boost
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10. dokKa Festival

Frist: 19.02.2023

Alles Wichtige in der Kurzfassung Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2021 entstanden sein Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023! Was ist dokKa? dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. DOKKA-PREIS Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. Welche Vorführformate sind möglich? Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen: DCP 35mm Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen: Audio CD Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit) Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird. Wann werde ich benachrichtigt? Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden. Rechtliche Bedingungen für die Einreichung Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt. Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
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Creatables Workshop in Konstanz

Frist: 26.02.2023

Mit der rasant voranschreitenden Digitalisierung aller Geschäftsprozesse stehen die Unternehmen vor grundlegenden Herausforderungen. Zugleich befinden sich Wirtschaft und Gesellschaft in einem tiefgreifenden Wandel hin zur Klimaneutralität, die bereits in wenigen Jahren erreicht werden soll. Was bedeutet dies für die Unternehmen im Land? Funktioniert das eigene Geschäftsmodell noch in 20 Jahren? Welche Ansätze und Methoden gibt es, die Firma nachhaltig in die Zukunft führen? Der creatables Workshop „Take Your Business back to the Future” setzt hier an und bringt KMU-Mitarbeitende mit Akteur*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits zum dritten Mal zusammen. Gemeinsam entwickeln sie neue Perspektiven auf das Thema Nachhaltigkeit und deren Umsetzung im Unternehmen. Ihr Ziel ist es, Wissen, Methoden und ein bestimmtes Mindset von Unternehmer*innen der Kreativbranche hin zu KMU-Mitarbeitenden zu transferieren, um Nachhaltigkeitsbotschafter*innen für das eigene Unternehmen auszubilden. Der Workshop findet am 7. und 8. März in Konstanz statt. Cross-innovativ und kreativ zusammenarbeiten In der Zusammenarbeit mit Unternehmer*innen der Kreativbranche werdenüber zwei Tage hinweg konkrete individuelle Herausforderungen von drei KMU bearbeitet. In interdisziplinären Teams wird ein Raum geschaffen für Innovation und losgelöstes Denken. Das Hands-on Format soll zum gemeinsamen kreativen Machen und Gestalten anregen – getreu dem Motto: ausprobieren, experimentieren, Verbindungen schaffen und über den eigenen Tellerrand schauen. Der Kreativwirtschaft kommt hier eine wichtige Bedeutung zu. Denn ihr Digitalisierungsgrad ist hoch und Unternehmer*innen der Kreativbranche wissen, mit welchen Arbeitsweisen Anwender*innen und Kund*innen am Ball bleiben. Ihr eigenes Wissen können sie im Workshop weitergeben und aufzeigen, dass Innovation und Kreativität zusammen funktionieren, um Nachhaltigkeit zu erzielen. KMU hingegen bekommen wichtig Input und Inspiration für das eigene Unternehmen. KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche: Bis 26. Februar bewerben Unternehmer*innen aus der Kreativwirtschaft aus ganz Baden-Württemberg sind eingeladen, sich bis zum 26. Februar 2023 zu bewerben, um im Workshop zu zeigen, wie wichtig Kreativität in Innovationsprozessen ist. Für ihr Mitwirken erhalten Unternehmer*innen der Kreativbranche 500 Euro. Die Bewerbung erfolgt unkompliziert online. KMU aus der Region Bodensee sind eingeladen, sich mit ihrer persönlichen Herausforderung der Zukunft hier zu melden. Gemeinsam wird geschaut, wie der creatables Workshop helfen kann, diese Herausforderung anzugehen. Hierfür und für den Aufwand des Workshops bezahlen die beteiligten KMU 500 Euro. Die Veranstaltung im Überblick creatables Workshop für KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche Datum: 7. und 8. März 2023 Veranstaltungsort: Innovation Center Konstanz Bewerbung und Infos: creatables.mfg.de Partner des dritten creatables Workshops in der Region Bodensee ist das Netzwerk Boden.See.Kreativ.
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Mit Games BW auf die Gamescom 2023

Frist: 17.03.2023

Games-Unternehmen und -Einrichtungen aus Baden-Württemberg haben vom 23. bis 25. August 2023 erneut die Möglichkeit, sich auf der Gamescom in Köln dem Publikum zu zeigen. Die MFG Baden-Württemberg organisiert auch in diesem Jahr einen Games BW Gemeinschaftsstand in der Business Area der weltweit größten Messe für Computer- und Videospiele. Interessierte können sich ab sofort als Aussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand bewerben. Vergünstigte Teilnahmekonditionen und umfangreiches Servicepaket Auf der Messe präsentieren sich die Teilnehmer*innen dem Fachpublikum und knüpfen Kontakte in der internationalen Games-Szene. Mitaussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand profitieren von vergünstigten Teilnahmekonditionen, einem umfangreichen Servicepaket und gemeinsamen Kommunikationsaktivitäten. Bis 17. März online bewerben Alle Infos zum Games BW Gamescom-Auftritt sind auf der GameBW Website zu finden. Die Plätze für die Mitaussteller*innen sind begrenzt. Eine Bewerbung ist notwendig. Diese ist unkompliziert und bis zum 17. März 2023 möglich. Das Angebot Präsentationsmöglichkeit am Games BW Gemeinschaftsstand Logoplatzierung an der Stele und im Flyer Sichtbarmachung des Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen der MFG Besuch des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp mit anschließendem Empfang am MFG Gemeinschaftsstand (Donnerstag, 24.8.) Möglichkeit der Teilnahme am Publisher Pitch Games BW am MFG Gemeinschaftsstand (Freitag, 25.8.) Nutzung der Meetingplattform MeetToMatch Nutzung des Besprechungsraums und des Lagers Bereitstellung von Kaffee und Kaltgetränken ein Ausstellerausweis pro Team Eure Vorteile Präsentationsmöglichkeit auf der weltgrößten Games-Messe vor einem internationalen Publikum höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße und gemeinsames Kommunikationskonzept Möglichkeit für Networking am Stand, nutzung der Meetingplattform MeetToMatch und Teilnahme am Publisher Pitch Games BW geringer Organisationsaufwand attraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der Infrastruktur Kosten regulärer Preis: 2.800 Euro zzgl. MwSt Preis für Games BW geförderte Unternehmen: 550 Euro zzg. MwSt. (zwei Aussteller teilen sich eine Stele) nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (ca. 300 Euro), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 60 Euro pro Ausweis) sowie Reise- und Übernachtungskosten
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RESONANCE – Plattform für Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa

Frist: 30.03.2023

„RESONANCE – Plattform für Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa“ ist ein vom Netzwerk der Goethe-Institute in Frankreich initiiertes Programm zur Förderung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Anlässlich des 60. Jubiläums des Élysée-Vertrags führt es ab 2023 mit einer Förderung des Deutsch-Französischen Jugendwerks und zahlreichen Partnern wie dem Deutsch-Französischen Kulturrat, dem Deutsch-Französischen Beirat für Kultur- und Kreativwirtschaft, der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer, dem Institut français Deutschland und dem Fördernetzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft eine Nachwuchsgeneration von jungen Kreativen aus Deutschland und Frankreich in Tandems zusammen und fördert so innovative deutsch-französische Kooperationen an der Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Technologie. Die grenzüberschreitende Initiative schafft eine Plattform, die neue Resonanzräume zwischen Deutschland und Frankreich eröffnet und zukunftsweisende Formen der europäischen Zusammenarbeit stärkt. Open Call Der Open Call richtet sich an eine junge Generation Kreativschaffender in Deutschland, von Studierenden über Selbstständige bis Gründer*innen, die in einem deutsch-französischen Tandem die französische Kreativszene kennenlernen und mit einer Idee, einem Projekt oder einem Unternehmen in Frankreich Fuß fassen möchten. Im Rahmen des internationalen Programms werden an den verschiedenen Standorten des Goethe-Instituts in Frankreich Kreative aus Deutschland und Frankreich in Tandems verknüpft und über ein Jahr hinweg begleitet. Die angestrebte Zusammenarbeit im Tandem kann von gezielter Vernetzung, Peer-to-Peer-Austausch und Wissensaufbau bis hin zur Entwicklung eines gemeinsamen Projekts reichen. Neben einer finanziellen Förderung von 5.000€ pro Tandem profitieren die Teilnehmer*innen von einem persönlichen Mentoring, interdisziplinären Vernetzungstreffen mit etablierten Akteur*innen der deutsch-französischen Kreativwirtschaft sowie Events in mehreren französischen Städten. Interessierte aus Deutschland können sich bis zum 30. März 2023 bewerben. In einem zweiten Schritt werden ausgehend von den Profilen der ausgewählten Teilnehmer*innen aus Deutschland die jeweiligen Tandempartner*innen in Frankreich ausgewählt. Alle Förderbedingungen findet Ihr hier >>
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Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2023

Frist: 31.03.2023

Seit 1986 zeichnet das Land – bundesweit einmalig – Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dieses Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Einsendeschluss: 31. März 2023 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 24. Oktober 2023 in Karlsruhe teil. Hier gehts zur Bewerbung >>
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Projekt Schule+Kultur 2023 der Stadt Karlsruhe

Frist: 31.03.2023

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Förderanträge können ab dem 1. März bis zum 31. März eingereicht werden. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstleri*nnen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstler*innen gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: https://www.karlsruhe.de/kooperationen Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. Abschluss Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn jedes Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung. Tritt ein Teil der Kooperationsgemeinschaft von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Sollte das Projekt wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren! Nach Beendigung des Projektes ist unter folgendem Link (Stichwort “Projektförderung”) ein Verwendungsnachweis online einzureichen: https://www.karlsruhe.de/kulturfoerderung Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert.
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Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA 2023

Frist: 01.04.2023

LAMATHEA ist der einzige Staatspreis für Amateurtheater in Deutschland. Er wird seit 2013 alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in sieben Kategorien verliehen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW) organisiert den Wettbewerb, die Preisverleihung sowie das LAMATHEA-Festival, auf dem die prämierten Ensembles ihre preisgekrönten Inszenierungen noch einmal zeigen. Das Festival ist bundesweites Branchentreffen sowie öffentliches intergeneratives und interdisziplinäres Kulturfest, das landesweite Medienöffentlichkeit generiert, lokale und regionale Kulturakteur: innen vernetzt und viele Hundert Gäste aus ganz Deutschland in die gastgebende Kommune zieht. Ziele des Projektes sind das Schaffen von Öffentlichkeit für Baden-Württembergs exzellente (Breiten-)Kulturszene, für das herausragende ehrenamtliche Engagement der Beteiligten und für alle Unterstützer:innen und Ermöglicher:innen, sowie Vernetzung – zwischen Amateurtheatergruppen, weiteren Kulturtreibenden, verschiedenen lokalen und/oder landesweit tätigen Institutionen sowie Förderern. Die vielen Hundert Amateurtheatergruppen Baden-Württembergs betreiben niederschwellige Persönlichkeits- und kulturelle Bildung, sind kulturelle Nahversorger:innen und gesellschaftlicher Kitt. LAMATHEA feiert sie alle.   Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind. Bei Inszenierungen, die von Amateuren und Profis dargestellt werden, muss mindestens die Hälfte der Akteur:innen auf der Bühne Amateurstatus besitzen. Ein professionelles Inszenierungsteam (Regie / Dramaturgie / Bühnenbild / Kostüme usw.) ist kein Ausschlussgrund. Eine Mitgliedschaft im LABW ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Als Bewerbungsunterlagen in den “Spielkategorien” sind einzureichen:  • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Filmaufnahme (Link, möglichst YouTube oder vimeo) der gesamten Inszenierung (möglichst in der Totale aufgenommen) • Ausführliche Darstellung der Theatergruppe (mind. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) • Ausführliche Inhaltsangabe des Stückes inkl. Projektbeschreibung (Durchführung, Ziel, ..) (mind. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen) • drei bis zehn Fotos der Inszenierung Als Bewerbungsunterlagen in der Sonderkategorie “Lebenswerk / Bürgerschaftliches Engagement” sind einzureichen:  • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Foto(s) der Vorgeschlagenen Bewerbungsschluss ist der 01. April 2023, 23:59 Uhr. Eine Rücksendung der eingesandten Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
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Bundespreis Ecodesign 2023

Frist: 17.04.2023

Bis zum 17. April 2023 können sich europaweit Unternehmen aller Branchen und Größen mit ihren Arbeiten um den Bundespreis Ecodesign bewerben. Gesucht werden innovative Ideen und Projekte, die herausragend gestaltet und zukunftsweisend sind. Dies schließt neben marktreifen Produkten und Dienstleistungen auch konzeptionelle und studentische Arbeiten mit ein. Wer kann mitmachen? Einreichen können Unternehmen und Start-ups aller Branchen und Größen, Designagenturen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Forschungsinstitute und gemeinnützige Organisationen. Internationale Einreichungen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem europäischen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 23. Januar 2023). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein. Was kann eingereicht werden? Gesucht werden langlebige und kreislauffähige Produkte, Prozesse und Systeme, die zur Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Eingereicht werden können Produkte, die auf dem europäischen Markt erhältlich sind, und Prototypen, deren Markteinführung in absehbarer Zeit geplant ist (Kategorie Produkt). Dienstleistungen und Systemlösungen (Kategorie Service). zukunftsweisende Modellprojekte und Ideen, die sich noch in der konzeptionellen Phase befinden (Kategorie Konzept). Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind (Kategorie Nachwuchs). Teilnahmeberechtigt sind Studierende sowie Absolvent*innen. Der Studienabschluss darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen (Stichtag ist der Ausschreibungsbeginn am 23. Januar 2023). Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welche spannende Ideen bereits entwickelt wurden. Wie und wann kann man sich bewerben? Die Ausschreibung zum Bundespreis 2023 startet am 23. Januar und endet am 17. April. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt ausschließlich online. Pro Teilnehmer*in können mehrere Beiträge eingereicht werden. Für jeden Beitrag muss ein eigener Bewerbungsbogen ausgefüllt und die Teilnahmegebühr entrichtet werden. Die im Bewerbungsbogen gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet und die erforderlichen Bilder und Texte zur Verfügung gestellt werden. Nur frist- und formgerecht eingereichte Beiträge nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Es gelten die auf dieser Internetseite genannten Fristen und Termine. Wird eine Teilnahmegebühr erhoben? Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau und nach nachhaltigen Kriterien zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Die Einteilung nach der Beschäftigtenzahl folgt der EU-Empfehlung 2003/361. In diesem Jahr beträgt die Teilnahmegebühr für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 250 Euro netto, für kleine Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten 500 Euro netto, für mittlere Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigten 750 Euro netto, für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 1.000 Euro netto. Selbstständigen und Unternehmen in der Gründungsphase sowie gemeinnützigen Organisationen, die über keinen nennenswerten Umsatz verfügen, bieten wir nach Einzelfallprüfung eine ermäßigte Teilnahmegebühr von 50 Euro netto pro Einreichung an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte direkt. Bei der Anmeldung muss die Zahl der Beschäftigten wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Zahlung wird nach Einreichung des Wettbewerbsbeitrags mit Erhalt der Rechnung fällig. Weitere Gebühren fallen auch bei einer Auszeichnung und der Aufnahme in die Wanderausstellung nicht an. Wie wird bewertet? Gestalterische und ökologische Aspekte werden beim Bundespreis Ecodesign gleichwertig beurteilt. Die Kriterienmatrix sowie Materialhinweise im Ecodesignkit bieten eine Orientierung über die Qualitätsmerkmale ökologischen Designs und dienen als Grundlage für die Bewertung. Das Bewertungsverfahren ist mehrstufig: Stufe 1 | Vorbewertung durch ein Fachgremium Alle Wettbewerbsbeiträge, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden an ein Fachgremium weitergereicht, das sich aus Expert*innen des Umweltbundesamtes und des Beirates zusammensetzt. Sie entscheiden, welche Einreichungen sich für die nächste Wettbewerbsstufe qualifizieren und damit zur Jurysitzung zugelassen werden. Die zugelassenen Teilnehmer*innen werden gebeten, ihren Wettbewerbsbeitrag zur Präsentation bei der Jurysitzung einzureichen. Stufe 2 | Jurysitzung Die interdisziplinär besetzte Jury bestimmt Nominierte und Preisträger*innen. In jeder Kategorie können mehrere Preise vergeben werden. Die Preise sind als gleichwertig zu verstehen. Die Ausstellung der zur Jurysitzung zugelassenen Einreichungen ist im Anschluss an die Sitzung auch für die Öffentlichkeit zugänglich.
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Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg

Frist: 24.04.2023

In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben. Der Wettbewerb ist Teil des Maßnahmenpakets „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“. Was wird gefördert: Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden. Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen: Sie sollen einen Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz aufweisen, d.h. gesucht werden einerseits Lösungen, in denen KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen eingesetzt werden, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen, die funktionale Sicherheit von Robotern oder den Schutz der Privatsphäre in einer Anwendung zu erhöhen („Sicherheit mit KI“). Andererseits können die Innovationen auch darauf abzielen, die Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern und sie dadurch vertrauenswürdiger zu machen („Sicherheit für KI“). Sie sollen darauf abzielen, ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern. Ebenso können Vorhaben gefördert werden, in denen die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services, etwa eines Geräts oder einer Maschine, verbessert werden. Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung und damit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft bieten. Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig. Die Vorhaben sollen wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers muss sich durch die Maßnahme in absehbarer Zeit erhöhen. Wer wird gefördert: Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 45 %, für mittlere Unternehmen 35 % und für Unternehmen ab 250 bis zu 3.000 Beschäftigten 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden. Die Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt bis zu 200.000 Euro. Konsortialvorhaben können mit jeweils insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: Die Antragsfrist für den Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg endet am 24. April 2023, 15.00 Uhr. Infotermin für Interessenten: Für interessierte Unternehmen findet am 28. Februar 2023 von 16:00 – 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. Zur Anmeldung: hier
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Start-up Reise zur London Tech Week vom 12. -14. Juni 2023

Frist: 28.04.2023

Die London Tech Week 2023 ist mit jährlich mehr als 20.000 Teilnehmenden Europas größtes Tech Festival. Für eine Woche lang zieht die London Tech Week die einflussreichsten Gründer*innen, Unternehmen und Start-Ups der Techszene nach London, um gemeinsam die zukünftigen Trends der Szene zu diskutieren. Der Begriff Tech Festival ist dabei wörtlich zu verstehen: Das Programm setzt sich aus über 300 verschiedenen Veranstaltungen zusammen. Neben einem vielfältigen Fachprogramm mit Keynotes werden auf allen sieben Geschossen des Queen Elizabeth II Centre in Westminster die neuesten Tech-Lösungen präsentiert. Der Fokus der London Tech Week liegt klar auf Networking. Gerade für Tech-Start-Ups bietet das Festival eine ideale Plattform zum Netzwerkaufbau. Thematisch ist die diesjährige London Tech Week auf ‚Growing a Thriving & Resilient UK Tech Ecosystem‘, ‚Inspiring a Sustainable Future‘ und ‚True digital transformation & Next Tech Frontiers‘ ausgerichtet. Mit BW_i zusammen könnt Ihr die Konferenz als VIP-Besucher* kennenlernen und durch verschiedene zusätzliche Netzwerkveranstaltungen wichtige internationale Kontakte aufbauen und pflegen. Programm 11. Juni 2023 – individuelle Anreise nach London 12. Juni 2023 – Kick-Off, Besuch des LTW Campus, abends LTW International Delegation Reception 13. Juni 2023 – Besuch des LTW Campus sowie Networkingveranstaltungen 14. Juni 2023 – Besuch des LTW Campus / Abreise zur Heimatadresse oder Weiterreise zur The Next Web Anmerkung: das Programm ist noch nicht final und unterliegt möglicherweise Änderungen FÖRDERUNG DER MAßNAHME Baden-württembergische Start-ups können sich für die Teilnahme über unser Eventtool bewerben. Im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW wird die Teilnahme von Start-ups wie folgt gefördert: Übernahme von 50% der Reisekosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.000,00€ Die Förderung ist auf eine Person pro Unternehmen limitiert. Um von der Förderung profitieren zu können, muss Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Nicht älter als 5 Jahre sein Ein hoch innovatives Geschäftsmodell haben Starkes Umsatz-/Mitarbeiterwachstum anstreben BEWERBUNG Eine Bewerbung kann nur über das Eventtool erfolgen. AUSWAHLPROZESS Nach Bewerbungsschluss werden wir alle eingegangenen Bewerbungen sichten und zehn Start-ups entsprechend den Angaben in der Bewerbung für eine Förderung auswählen. Die Zu- und Absagen werden schnellstmöglich nach dem Bewerbungsschluss erteilt.   BEWERBUNGSSCHLUSS: Mittwoch, 28. April 2023
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Nur die besten Ideen für Morgen

Frist: 30.04.2023

In Anknüpfung an die Ideen Hans Küngs schreibt das Weltethos-Institut an der Universität Tübingen mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einen Preis für Gründungen und Start-ups aus, die mit ökonomisch tragfähigen Ideen sozial und ökologisch Verantwortung übernehmen. Der Preis wird im Rahmen des Weltethos Pitch Day vergeben und richtet sich an junge Unternehmer*innen, die einen Geschäftsplan entwickelt haben, bereits am Markt tätig sind und eine feste Unternehmensform gefunden haben (die z.B. durch einen Handelsregistereintrag bestätigt ist). Die Gründung soll nicht vor 2018 und nicht nach 2021 erfolgt sein. Alle Wirtschaftsbereiche sind zugelassen. Zum Weltethos Pitch Day Preis und Jury Der Weltethos Pitch Day findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Dazu eingeladen sind bis zu sechs Finalist*innen zur Vorstellung ihrer Projekte und Projektideen. In diesem Rahmen vergibt das Weltethos-Institut einen ersten Preis, zwei weitere und einen Publikumspreis. Außerdem sind besondere Anerkennungen möglich. Die Finalist*innen stellen vor Ort der Jury und einem Kreis von potenziellen Investor:innen ihre Start-ups vor. Der Preis wird mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Über die Verteilung der Preisgelder entscheidet die Jury. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen. Auswahlkriterien für den Preis sind: Beitrag zum Gemeinwohl (nachvollziehbare positive ethische, soziale und/oder nachhaltige Wirkung der Unternehmung) Solide wirtschaftliche Basis Potenzial für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung Aus der Gruppe der anwesenden Finalist*innen werden die Gewinner*innen ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Bewerbung Bewerbungsstart ist der 1. Januar 2023. Bitte schicken Sie eine formlose Interessensbekundung bis spätestens 15. April 2023 per E-Mail an: villhauer@weltethos-institut.org. Sie erhalten dann die Formulare für die offizielle Bewerbung, die bis zum 30. April 2023 eingereicht werden müssen. In Ihrer Bewerbung freut das Weltethos-Institut sich über eine kurze und aussagekräftige Darstellung Ihres Start-Up Projekts und der Umsetzung Ihrer Ideen hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Preisverleihung Die Verleihung des Preises findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Eingeladen werden insgesamt bis zu sechs Teams, die sich für die Endrunde qualifiziert haben. Vertraulichkeit Ihre Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juror*innen im Rahmen des Weltethos Pitch Day weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Öffentlichkeitsarbeit Das Weltethos-Institut plant die Finalist*innen am Weltethos Pitch Day mit Fotos und Videos zu begleiten. Darüber hinaus werden die Preisträger*innen öffentlich (Webseite, Videoportrait, Social Media, Pressemitteilung) bekannt gegeben.
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Innovationsfonds Kunst 2023

Frist: 07.05.2023

Im Rahmen des Innovationsfonds Kunst können Fördermittel für besondere Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten und Bereiche beantragt werden. Das Programm gliedert sich in die Förderlinien: Innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung, Kunst und Kultur für das ganze Land und Interkultur. Adressaten sind Kunst-und Kultureinrichtungen im Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 20.000 Euro. Aktuell hat das Land Baden-Württemberg eine Ausschreibung für das Jahr 2023 veröffentlicht: Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,1 Millionen Euro werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte gefördert. Einen inhaltlichen Fokus gibt es 2023 nicht: Vielmehr sollen Bewerberinnen und Bewerber ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Förderanreize für Green Culture: Kulturschaffende, die ein ressourcenschonendes Umsetzungskonzept für ihr Projekt vorlegen, dürfen erstmals bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen im Bereich ,Green Culture‘ ansetzen. Förderhöchstsumme: 50.000 Euro, Fördermindestsumme: 10.000 Euro Antragsfrist ist der 7. Mai 2023 Hier kommt Ihr direkt zum Antrag >>
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Games Germany – Steam Sale 2023

Frist: 12.05.2023

Nach dem letztjährigen großen Erfolg des von Games Germany organisierten Made in Germany Steam Sales mit mehr als 200 Games organisiert der Zusammenschluss deutscher Gamesförderungen und Netzwerkinstitutionen einen erneuten Sale für Ende Juni. Die Aktion hat das Ziel, die große Vielfalt deutscher Spiele auf Steam, der reichweitenstärksten Online-Vertriebsplattform für Computerspiele, zu präsentieren und den teilnehmenden Games-Unternehmen eine Steigerung ihrer Verkäufe zu ermöglichen. Games-Unternehmen aus Deutschland: Bis 12. Mai einreichen Games Germany ist hierfür auf der Suche nach deutschen Entwickler*innen, Studios und Publishern, die ihre Spiele für den Sale einreichen möchten. Um eine möglichst große Bandbreite deutscher Games anbieten zu können, hat jedes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Möglichkeit teilzunehmen. Die Einreichfrist läuft bis zum 12. Mai 2023 um 23:59 Uhr.
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APPLAUS Award 2023

Frist: 17.05.2023

Die Bewerbungsphase für den APPLAUS ist gestartet! Bis zum 17. Mai 2023, 18:00 Uhr können sich Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz für die Auszeichnung bewerben. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2022 veranstaltet wurden. Seit 10 Jahren steht der APPLAUS für die kulturelle und soziale Bedeutung von Livemusikspielstätten und Konzertreihen. Der Award will damit unter anderem mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die strukturellen Herausforderungen der Livemusikszene schaffen. Ausgezeichnet werden Spielstättenbetreiber:innen sowie Veranstalter*innen für ihre großartige Arbeit und herausragenden Livemusikprogramme mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro. Für 2023 stehen dafür insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung.  APPLAUS 2023: Auszeichnungen und Prämien Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro Sonderpreise für Awareness, Inklusion & Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 Euro Infocalls zur Bewerbung Es gibt zwei offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS 2023. Di, 25. April 2023, 11:00 – 12:00 Uhr (Link zum Call) Mo, 08. Mai 2023, 16:00 – 17:00 Uhr (Link zum Call) Die detaillierten Teilnahmebedingungen findet Ihr hier >>
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Open Call – Media Arts Film Scholarship 2023

Frist: 31.05.2023

Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro bieten. Daher wird das “Media Arts Film Scholarship 2023” im Rahmen von “Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts” ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie zu und überzeugt die Jury von Eurem Projekt. In diesem Jahr sind erstmals auch immersive Projekt-Ideen zugelassen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Wer? Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich “Medienkunst” und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Wie? Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder  Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Einreichungen einer Projektidee sind bis zum 31. Mai 2023 möglich!
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CITIES AHEAD OPEN CALL – Placemaking Augsburg

Frist: 31.05.2023

In Kooperation mit dem Referat für Kultur, Welterbe und Sport der Stadt Augsburg richtet Cities Ahead einen Open Call an Kreative weltweit. Im übergeordneten Kontext einer nachhaltigen kulturellen Stadtentwicklung werden Placemaking-Projekte zur kreativen (temporären) Umgestaltung des öffentlichen Raums in Augsburg gesucht. Der Fokus soll dabei auf den Bedürfnissen, Bestrebungen, Wünsche und Visionen der lokalen Bevölkerung liegen. Die Placemaking-Projekte sollen die Verbindungen zwischen den Menschen und den Orten stärken und sich auf einen der zwei folgenden Orte in Augsburg beziehen: 1.) Die Maximilianstraße – als Pilotprojekt wird ein Teil der Maximilianstraße ab Mai 2023 für ein Jahr verkehrsberuhigt und bietet hierdurch Raum für Projektideen. Die Maximilianstraße in der Altstadt von Augsburg ist eine der kunsthistorisch bedeutsamsten Straßen Deutschlands mit Bauten der Renaissance, des Rokoko, Neoklassizismus und der Nachkriegsmoderne. Das Thema Wasser und Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit dem Augsburger UNESCO-Welterbe „Das Ausburger Wassermanagement-System” sollten in die Projektideen mit einbezogen werden. Inmitten der Maximilianstraße befindet sich der Herkulesbrunnen, neben Merkur- und Augustusbrunnen, einer der drei großen Welterbe-Brunnen Augsburgs. Er versinnbildlicht den Stolz Augsburgs auf seinen Wasserreichtum. Die Symbolik steht für die Überwindung der Gefahren durch Wasser, aber auch für die guten und schönen Seiten des Wassers. Der hohe Stellenwert der (Trink-)Wasserversorgung wird in Augsburg seit Jahrhunderten an diesem prominenten Standort in der Maximilianstraße deutlich. 2.) Das Theaterviertel Augsburg – im partizipativen Prozess entsteht derzeit das neue Theaterviertel als nachhaltiges Stadtquartier. Dabei werden auch neue öffentliche Räume geschaffen, deren Öffnung durch verschieden Placemaking-Projekte zusätzlich befördert werden soll. Im Rahmen des Großbauprojekts „Staatstheater Generalsanierung und Neubau“ wurden in einem umfassenden Beteiligungsprozess Bürger*innen eingeladen, ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Die Ergebnisse der Beteiligung wirken als Leitlinien für den gesamten Bauprozess. Aus der Beteiligung resultierte auch, dass die Entwicklung des umliegenden Stadtviertels in der Maßnahme mitgedacht wird. Entstehen soll nun ein „Theaterviertel“ mit Aufenthaltsqualität, offen für alle und mit dem Staatstheater als kulturellem Herzstück. Ziel und Umsetzungszeitraum: Ziel des eingereichten Projekts soll es sein, die Aufenthaltsqualität an dem ausgewählten Ort zu verbessern und Aspekte der ökologischen, ökonomischen, sozialen und/oder kulturellen Nachhaltigkeit zu fördern. Außerdem soll das Projekt einen partizipativen Ansatz haben und so zu einem größeren Verantwortungs- und Zugehörigkeitsgefühl bei den Bürger*innen der Stadt führen. Die Umsetzung der Ideen soll in der zweiten Jahreshälfte 2023 (spätestens bis November) erfolgen. Wen wir fördern: Insgesamt zwei Projekte von Kreativen aus der ganzen Welt mit Erfahrung in der Arbeit im öffentlichen Raum und einem partizipativen Ansatz, d.h. sie beziehen die Anwohner*innen und/oder die Stadtverwaltung in ihre Arbeit mit ein. Was fördern wir: Wir fördern innovative und partizipative Projektvorschläge aus allen Bereichen des Kreativsektors, die darauf abzielen, den öffentlichen Raum umzugestalten und dazu beitragen, ihn kreativer, nachhaltiger, gleichberechtigter und menschlicher zu gestalten. Das vorgeschlagene Projekt muss sich auf die Maximilianstraße oder das Theaterviertel beziehen und an die lokalen Bedürfnisse der Stadt Augsburg und seiner Bürger*innen angepasst sein. Eine Jury wählt aus allen Einreichungen zwei Projekte aus, die nach Augsburg eingeladen werden, um ihre Praxis im lokalen Kontext zu erproben. Die ausgewählten Projekte erhalten jeweils ein Stipendium von 4.000 € für die weitere Konzeption und Durchführung des Placemaking-Projekts vor Ort. Das Stipendium beinhalten eine Pauschale für Reisekosten und eventuelle zusätzliche Material- oder Entwicklungskosten. Vergabekriterien: Qualität (Kreativitäts-/Innovationsgehalt) und Nachhaltigkeit des Projektvorschlags Ortsspezifik und partizipative Dimension des Projektvorschlags Erfahrung in der Arbeit mit kreativen und innovativen Prozessen im öffentlichen Raum Plausibilität und Umsetzbarkeit des Konzepts in Bezug auf Zeit, Personal und Ressourcen Erforderliche Unterlagen: Das ausgefüllte Online-Bewerbungsformular, welches Folgendes beinhaltet: Vor- und Nachname der Autor*innen sowie weitere Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon etc.) Beschreibung des Projekts (max. 2,000 Wörter) mit zusätzlichen Dokumenten (PDF-Format) oder Links zu Bildern, Skizzen und grafischem Material zum besseren Verständnis Beispiele für frühere Arbeitserfahrungen und Auswirkungen (Fotos, Videos, Websites, Artikel etc.) Zeitplan für die Umsetzung Methodik Vor- und Nachnamen der Teammitglieder (Kurzlebensläufe aller Teammitglieder, max.150 Wörter pro Teammitglied) Budgetskizze zur Entwicklung und Ausführung des Projekts in Euro (einschließlich Steuern) Einrichtungen, Organisationen oder Verbände, die das Projekt unterstützt haben (falls vorhanden) Erhaltene Stipendien oder Zuschüsse (falls vorhanden) Akademischer Rahmen, mit dem das Projekt verknüpft wurde (falls vorhanden) Infos zum Bewerbungsprozess: Einreichungen werden ab sofort angenommen. Die Frist für die Einreichung ist der 31. Mai 2023 um 23:59 Uhr MEZ. Der Projektvorschlag kann auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Die überzeugendsten Konzepte werden bis Mitte Juli 2023 ausgewählt. Die Autor*innen der ausgewählten Projekte werden persönlich benachrichtigt und die Projekte öffentlich auf der Website www.citiesahead.eu bekannt gegeben.
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IDEENSTARK 2023

Frist: 06.06.2023

Die MFG Baden-Württemberg vergibt zum siebten Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende in Baden-Württemberg. Hol dir die Auszeichnung und gewinne die Teilnahme am einjährigen Förderprogramm! Bring dich, deine Geschäftsidee, dein Projekt oder deine Unternehmung mit IDEENSTARK auf den Punkt. Gesucht werden Ideen, Produkte oder Geschäftsmodelle mit Potenzial. Du bist Impulsgeber innerhalb der Kultur- und Kreativbranche? Deine Ansätze sind cross-innovativ oder transformativ? Deine Idee hat Impact auf Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft oder Wissenschaft? In allen Fällen bist du hier richtig! IDEENSTARK ist eine Auszeichnung der MFG Baden-Württemberg und wird unterstützt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Bewerbungszeitraum: 2. Mai bis 6. Juni 2023 Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. Kreativunternehmen in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Generell sind bei IDEENSTARK Kultur- und Kreativschaffende und Kultur- und Kreativunternehmen gesucht, die sich durch Qualität und (Cross-)Innovationspotenzial ihrer Vorhaben und in ihrer Unternehmerpersönlichkeit auszeichnen. Dabei spielt auch der Impact der Unternehmungen auf Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft oder Wissenschaft eine immer größer werdende Rolle für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation und ist daher Teil der Jurybewertung. Die Preisträger*innen sollen zum Zeitpunkt der Auszeichnung mindestens anstreben, mit der eingereichten Unternehmung bzw. dem Projekt/Modellvorhaben/Geschäftsmodell erwerbswirtschaftlich orientiert zu sein, auch Kreativleistungen im Nebenerwerb sind zugelassen. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF, ein kurzes Video oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen (digital) eingeladen. Die Auswahlgespräche finden am 19./ 20. Juli 2023 statt. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Zehn Preisträger*innen erhalten die Auszeichnung und nehmen gemeinsam an einem neunmonatigen IDEENSTARK-Programm teil. Du erhältst eine Auszeichnung durch das Land Baden-Württemberg bei einer feierlichen Preisverleihung am 15. November 2023 im Wizemann in Stuttgart. Während des Programms (Zeitraum September 2023 bis Mai 2024) begibst du dich auf deine ganz persönliche IDEENSTARK-Entwicklungsreise: In exklusiven Workshops lernst du kreative Methoden kennen, mit denen du dich unternehmerisch weiterentwickeln kannst. Gemeinsam mit deinen Mentor*innen entwickelst du in individuellen Einzel-/Teamcoachings Strategien, die auf deine ganz persönlichen Themen eingehen. Alle Kosten während deiner Reise – wie Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung – sind inklusive. Zusätzlich erhältst du drei Gutscheine für MFG Akademie-Seminare und einen Impulsgutschein in Höhe von 500,– EUR, mit dem du selbstgewählte Maßnahmen, wie Messebesuche, Beratungen (z. B. bei Anwält*innen), Fortbildungen oder die Beauftragung von Dienstleister*innen, realisieren kannst. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer*innen Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/ Anträgen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer bzw. der oder die zeichnungsberechtigte Vertreter*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs IDEENSTARK einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die bei der Registrierung angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.
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6. A SF OPEN CALL 2023: Hier verweilen wir!

Frist: 16.06.2023

Mit dem 6. Open Call Hier verweilen wir! stehen wir vor die Frage: Was braucht ein kleiner Ort – ein Kiosk – im öffentlichen Raum, um diverse gesellschaftliche Funktionen und menschliche Bedürfnisse erfüllen zu können? Das Wort Kiosk geht auf das mittelpersische kusk zurück, dass so viel wie Ecke oder Winkel bedeutete. Im 19. Jahrhundert hielt der Kiosk als freistehender Pavillon Einzug in die europäischen Städte und ist nun weltweit in verschiedensten Gestaltungen zu finden. Er ist oft eine wichtige soziale Infrastruktur für Anwohner*innen, Passant*innen oder Stammgäste. Auf geringster Fläche vereinigt ein Kiosk mannigfaltige Funktionen und ist häufig Treffpunkt und Identifikationsort in Stadtquartieren. Eine solche vielseitige, nachhaltige und flexible Kleinst-Architektur mit Charakter gilt es im 6. Open Call Hier verweilen wir! zu entwerfen. Daten Anmeldung bis: 16.6.2023 17 Uhr. Versand ergänzende Planunterlagen am: 16.6.2023 Rückfragen bis: 30.6.2023 per Mail an info@architekturschaufenster.de Rückfragenbeantwortung bis: 14.7.2023 Abgabe: 18.8.2023, 18 Uhr im Architekturschaufenster, Waldstraße 8, 76133 Karlsruhe persönlich oder postalisch Preisgericht: 20.9.2023 Preisverleihung: voraussichtlich am 17.10.2023, 19:30 Uhr Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Architekt*in im Praktikum berechtigt sind; Kooperationen mit Stadtplaner*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Innenarchitekt*innen und anderen werden empfohlen. Preisgeld Es wird ein Preisgeld in Höhe von 6.000,00 € auf die ersten drei platzierten Teilnehmer*innen durch die Jury verteilt. Es wird beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts ein*e Preisträger*in mit den Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 zu beauftragen. Eine Realisierung in Zusammenarbeit mit den im Nachgang noch zu findenden Betreiber*innen wird angestrebt. Das Preisgericht ist berechtigt, vor Aufhebung der Anonymität, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Preisgericht Der Vorstand des Architekturschaufenster e.V., Barbara Rettenmaier (Karlsruher Fächer GmbH), Klaus Elliger (Stadtplaner), Ein/e Vertreter*in von Mettler Landschaftsarchitektur (Berlin), Sascha Bauer (Studio Cross Scale, Stuttgart, Gewinner des Open Call – Hier lernen wir!), Klaus Weindel (Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe), Dirk Metzger (K3 Kultur- und Kreativwirtschaft Karlsruhe) Alle Infos findet Ihr hier in der Ausschreibung >>
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Mit zur Frankfurter Buchmesse: THE LÄND sucht innovative Lösungen für die Buch- und Medienbranche

Frist: 16.06.2023

Baden-Württemberg-Stand: Plattform für Start-ups und Verlage Auf der Frankfurter Buchmesse bieten die MFG und Partner*innen eine Präsentationsfläche für Start-ups und innovative Unternehmen am Landesstand im THE LÄND-Designund den passenden Raum für Vernetzung und Kundengespräche mit Investor*innen aus Verlagen und anderen Unternehmen. Als Vorbereitung auf den Messeauftritt organisiert die MFG für die Teilnehmenden einen Workshop mit Branchenexpert*innen. Zusätzlich veröffentlichen wir eine Kurzvorstellung der Unternehmen auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen der MFG. Die Teilnahme am Landesstand und an der Messe ist für die ausgewählten Start-ups und Unternehmen kostenlos. Der Landesstand steht in diesem Jahr unter dem Motto „THE LÄND – The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg“ (ehemals: Ideentanke). Zum ersten Mal haben auch Verlage aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihre Produkt- und Prozessinnovationen am Stand zu präsentieren und direkt mit den Start-ups ins Gespräch zu kommen. Zu Impuls- und Netzwerkformaten zum Thema „The Future of Publishing“ werden interessierte Verlage, Partner und Politik eingeladen.  Bewerbungsverfahren Die Plätze für die Aussteller*innen sind begrenzt. Eine Bewerbung ist bis zum 16. Juni 2023 über das Online-Formular möglich. Voraussetzung für die Teilnahme und erfolgreiche Bewerbung ist eine aktive Beteiligung und konstante Präsenz am Stand vom 18. bis 22. Oktober 2023 sowie die Teilnahme am Workshop im Vorfeld der Frankfurter Buchmesse, voraussichtlich Anfang August.
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Call for Presentations – InnovationFestival @karlsruhe.digital

Frist: 18.06.2023

Im Rahmen der Initiative karlsruhe.digital veranstaltet das CyberForum gemeinsam mit dem Wissenschaftsbüro der Stadt Karlsruhe das InnovationFestival @karlsruhe.digital – live gestreamt aus dem ZKM Medientheater am 13. Oktober 2023 (ab 14 Uhr).  Der Digitalstandort Karlsruhe wird der Welt präsentiert und Ihr könnt mit Eurer digitalen Innovation Teil davon sein: Unternehmen und Institutionen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe können ihre digitalen Transformationsprojekte einem breitgefächerten Publikum präsentieren und alle Interessierten erleben die außergewöhnliche Vielfalt des innovativen Digitalstandorts Karlsruhe. Zu folgenden Themenbereichen können Bewerbungen eingereicht werden: Cloud Plattform Digitale Souveränität Industrie 4.0: Robotik & Produktion IT-Security + Künstliche Intelligenz Kunst, Kultur & Lebensart Mobilität & Logistik Smart Society & Smart City Social Media & Social Network Nachhaltigkeit & Klimaschutz Ihr möchtet Eure digitale Innovation in einem 10-minütigen Impulsvortrag live auf der Bühne vorstellen und das InnovationFestival so maßgeblich mitgestalten? Dann bewerbt Euch bis zum 18. Juni 2023 mit einem Onepager und einem Kurzvideo zu Eurer digitalen Innovation. Zur Einreichung kommt Ihr hier >>
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Music WorX Inkubator

Frist: 19.06.2023

Innovative Music-Tech-Ideen aus ganz Europa gesucht: Macht eure Idee mit dem Music WorX Inkubator der Hamburg Kreativ Gesellschaft fit für den Markt! Ein idealer Entwicklungsraum, in dem ihr Tempo und Laufrichtung selbst bestimmt. Übrigens: Eure Ideen gehören euch. Ihr tretet nach Music WorX keine Unternehmensanteile an uns ab. Was euch erwartet? 5.000 € pro Team zur (Weiter-)Entwicklung der Geschäftsidee 1.500 Euro im Monat pro Team als Zuschuss zum Lebensunterhalt Flexible Coworking Spaces Workshops, Trainings und Coaching Zugang zu Mentor*innen-Netzwerk Sichtbarkeit beim öffentlichen Music WorX Pitch mit Jury- und Publikumspreisen Teilnahme und Pitch-Möglichkeit bei der Reeperbahn Festival Conference 2023 Bewerbt euch bis zum 19. Juni unter➡️ https://kreativgesellschaft.org/music-worx/
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Karlsruhe to CALI 2023 – OPEN CALL Karlsruhe x Cali Austauschprogramm

Frist: 23.06.2023

KÜNSTLER*INNENRESIDENZ IN KARLSRUHE UND CALI; KOLUMBIEN OPEN CALL Karlsruhe x Cali Austauschprogramm Hast du Lust an einem internationalen Austauschprogramm teilzunehmen und zusammen mit einer Künstler:in aus Cali, Kolumbien ein Medienkunstwerk zu produzieren? Hast du deinen Hauptarbeitsort oder Wohnort in Karlsruhe? Dann bewerbe dich bis zum 23. Juni 2023! Zum ersten Mal schreiben die beiden UNESCO Cities of Media Arts Karlsruhe und Cali (Kolumbien) ein internationales Austauschprogramm aus. Gefördert werden zwei Medienkünstler*innen jeweils aus den beiden Städten für einen 17-tätigen Aufenthalt in Karlsruhe und Cali. Ziel ist es, in gemeinsamer internationaler Zusammenarbeit ein Medienkunstwerk zu konzipieren und zu produzieren. Dieses koproduzierte Werk wird im Anschluss an das Austauschprogramm in den Gärten des Museo La Tertulia in Cali ausgestellt. Daher müssen für die künstlerische Konzeption und Produktion die Bedingungen des öffentlichen Raums (u. a. die Wahl des Mediums) berücksichtigt werden. Für das Jahr 2024 wird angestrebt, das finale Werk ebenfalls im Karlsruher Stadtraum sowie am ZKM | Zentrum für Kunst und Medien zu präsentieren. Die Ausschreibung in Cali lief bis zum 22. Mai 2023. Ausgewählt wurde LUCÍA DIEGÓ (sie/ihnen). LUCÍA arbeitet im Bereich Film und Textilkunst mit dem Schwerpunkt künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum. LUCÍA DIEGÓ wird vom 14. – 30. August 2023 nach Karlsruhe reisen. Der Aufenthalt überschneidet sich mit dem digitalen und interaktiven Medienkunst-Festival Medienkunst ist hier (12. August – 17. September 2023) im öffentlichen Stadtraum und den SCHLOSSLICHTSPIELEN (16. August – 17. September 2023). Der Aufenthalt in Cali ist vom 15. Oktober – 3. November geplant. Zeitgleich zur Ausstellung in den Gärten des Museo La Tertulia (1. – 15 November) wird das jährliche „Media Arts Cluster Meeting“ (1. – 3. November 2023) des UNESCO Media Arts Cities Network stattfinden, das eine große Anzahl an internationalen Medienkünstler*innen und Expert*innen in die kolumbianische Medienmetropole locken wird. Mit diesen parallel zum Austausch stattfindenden Events wird den Künstler*innen nicht nur ein Einblick in die internationale und lokale Medienkunstlandschaft gegeben, sondern auch Themen wie Technologie und Digitalisierung im europäischen und lateinamerikanischen Raum eine öffentliche Plattform geboten. Wie wird Medienkunst in Lateinamerika gelehrt, praktiziert und verstanden? Was sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen/europäischen Kontext?
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Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusik

Frist: 01.07.2023

Der Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusik, ausgeschrieben durch den SWR, richtet sich an junge Komponierende von Filmmusik. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis soll einen Komponisten oder eine Komponistin prämieren, der oder die bisher nicht mehr als für fünf abendfüllende Filme (länger als 70 Minuten) Musik komponiert und nicht mehr als drei Auszeichnungen erhalten hat. Das Preisgeld wird seit dem Jahr 2022 jährlich verliehen und je zur Hälfte von der Rolf-Hans Müller Stiftung sowie der Filmförderung der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg finanziert. Der Preis wird im Rahmen des TeleVisionale – Film- und Serienfestival Baden-Baden am 1. Dezember 2023 in Baden-Baden verliehen.   Rolf-Hans Müller Preis Bedingungen Genre: Fernsehfilm (Spielfilm), Fernsehserie, Dokumentation Zeitraum: Die Produktion muss im Zeitraum November 2022 bis November 2023 fertiggestellt sein. Ein Erstsendedatum ist nicht vorgeschrieben. Sendegebiet: Die Produktion muss aus dem deutschsprachigen Raum stammen: Deutschland, Österreich, Schweiz. Internationale Koproduktionen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unter Federführung eines deutschsprachigen Partners hergestellt wurden. Mindestlänge: 70 Minuten Film, 30 Minuten Serie/Dokumentation Profil: Der Preis kann Komponierenden zuerkannt werden, die bisher nicht mehr als für fünf abendfüllende Filme (länger als 70 Minuten) Musik komponiert und nicht mehr als drei Auszeichnungen erhalten haben.   Jury: Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Vorschlagsberechtigt: Vorschlagsberechtigt sind Fernsehsender, Filmproduzent*innen, Film- und Fernseh-Hochschulen sowie vergleichbare Einrichtungen.  Die eingegangenen Vorschläge werden auf die formalen Eingangsbedingungen hin überprüft und der Jury vorgelegt. Einsendeschluss: 1. Juli 2023 – Filmvorschläge (evtl. mit Versand der elektronischen Pressehefte) Versandmöglichkeiten: Der Film soll in Vorführqualität als Sichtungslink, der sich sofort im Browser abspielen lässt (ohne Download) an Harald.Letfuss@SWR.de per E-Mail gesendet werden. Wichtig auch hierbei ist, dass dieser Sichtungslink eine längere Gültigkeit hat, damit ihn die Jury bis einschließlich 1. Dezember 2023 (Preisverleihung) sichten kann.
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NEO2023 – Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 10.07.2023

Wir suchen innovative Materialien als Treiber für Innovationen! Bewerbungsschluss am 10. Juli 2023! Wir brauchen Innovationen dringender denn je. Sie sind der Schlüssel, um den großen Herausforderungen unserer Zeit wie Klimawandel, Energiewende, Miniaturisierung, Nachhaltigkeit, der Verknappung von Ressourcen und der steigenden Weltbevölkerung zu begegnen und unsere Position im sich international verschärfenden Wettbewerb zu sichern. Die Entwicklung nachhaltiger Materialien oder besonders smarte Eigenschaften von Materialien sind aus unserer Sicht wichtige Treiber für Innovationen und zahlen auf die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, die Wiederverwendung oder Wiederverwertbarkeit, die effektivere Verwendung und den Einsatz in neuen Bereichen ein.   Die TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet daher mit ihrem diesjährigen Innovationspreis innovative Materialien mit smarten und/oder nachhaltigen Eigenschaften aus. Ihr Einsatz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Zukunft, weil sie beispielsweise Technologien effizienter oder kostengünstiger machen oder Treiber bei der Entwicklung innovativer Produkte sind. Mit dem NEO würdigen wir seit 2010 Innovationen für die Welt von morgen. Jedes Jahr steht unter einem aktuellen Zukunftsthema. Der NEO ist aber mehr als nur ein Preis – er garantiert Ihnen eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheiderinnen und Entscheidern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen. In diesem Jahr schreiben wir unser Preisgeld von 20.000 Euro erneut bundesweit und grenzüberschreitend im französischen Elsass aus. Erstmals vergeben wir zusätzlich einen Publikumspreis. Bewerbung für den NEO2023 Haben Sie ein konkretes Beispiel? Begeistern Sie uns mit Ihrer Idee. Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und sind gespannt, wie Sie den Herausforderungen unserer Zeit begegnen.
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STAATSPREIS BAUKULTUR BADEN-WÜRTTEMBERG 2024

Frist: 14.07.2023

Der Staatspreis Baukultur Baden-Württemberg 2024 soll besonders innovative, beispielhafte und übertragbare Lösungen für die planerischen und baulichen Herausforderungen, die das Umbauen und Weiterdenken in den Städten und Gemeinden des Landes in allen Dimensionen und Facetten betreffen, auszeichnen und bekanntmachen. Damit fördert der Staatspreis Baukultur Baden-Württemberg den Paradigmenwechsel hin zu einer neuen Um-Baukultur im Land. Die Ausrichtung des Staatspreises Baukultur 2024 auf eine neue Um-Baukultur ist sehr offen zu verstehen. Sie meint die Transformation und Fortentwicklung der gebauten Umwelt im umfassenden Sinne. Dies beinhaltet ein großes Spektrum vom Um- und Weiterbauen im Bestand auf allen Maßstabsebenen, über Neubauten, die beispielsweise eine spätere Nutzungsänderung und Umbauten mitdenken, bis zu kooperativen Prozessen, die neue Ansätze in der Quartiers- und Ortsentwicklung voranbringen, und allem Denkbaren dazwischen. Gesucht werden Bauprojekte, städtebauliche Maßnahmen sowie Initiativen, die seit dem 1. Januar 2019 in Baden-Württemberg bis zum 30. April 2023 realisiert wurden und beispielhaft für eine qualitativ hochwertige baulich-räumliche Weiterentwicklung und Gestaltung der Städte und Gemeinden des Landes sind. Initiativen müssen im Gegensatz zu anderen Einreichungen nicht abgeschlossen sein. Der zu beurteilende Leistungsschwerpunkt muss jedoch im genannten Zeitraum liegen. Alle weiteren Informationen wie zum Beispiel zu den Anforderungen und Kriterien finden Sie in der Auslobung. VERFAHREN IM ÜBERBLICK Sollten Fragen zu den Auslobungsunterlagen auftreten, können diese bis 15. Juni 2023 schriftlich an mail@staatspreis-baukultur-bw.de gesendet werden. Die Antworten stehen ab 30. Juni 2023 auf dieser Seite unter Informationen zur Verfügung. Technische Fragen können Sie jeder Zeit an mail@staatspreis-baukultur-bw.de stellen, diese werden zeitnah beantwortet. Bis 14. Juli 2023 können Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen hochladen (siehe auch nebenstehende Kachel “Hier Projekt einreichen”). Das Auswahlverfahren erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Das Kuratorium mit Vertreterinnen und Vertretern des Beirat Baukultur Baden-Württemberg trifft eine erste Auswahl an Projekten. Die abschließende Entscheidung über die Preisträger fällt die Jury, die im Februar 2024 die Nominierten bekannt gibt. Im Juni 2024 werden in einer feierlichen Preisverleihung die Staatspreise von Ministerin Nicole Razavi MdL vergeben und die Wanderausstellung mit allen ausgezeichneten und nominierten Projekten erstmals präsentiert.
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LIVE 500: Neues Programm für die Livemusikbranche

Frist: 31.07.2023

In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Gefördert werden kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres. Antragsberechtigt sind Musikclubs und Musikveranstalter*innen. Musikveranstalter*innen sind nur in der Kategorie 1 antragsberechtigt. Es können maximal 24 (Kategorie 1) oder 12 (Kategorie 2) Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. In der Kategorie 1 beträgt die Fördersumme je Konzert 500 EUR: 250 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 250 EUR als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen. In der Kategorie 2 beträgt die Fördersumme je Konzert 1.000 EUR: 500 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 500 EUR als Zuschuss an den Musikclub. Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit gerade strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30.6.2024 stattfinden. Anträge für Live 500 können voraussichtlich vom 3.7.2023 (13 Uhr) bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Wöchentliche Infocalls zu Live 500 In den Infocalls wird das Förderprogramm vorgestellt und beantworten eure Fragen dazu. 22.6.2023, 10 – 11:30 Uhr 29.6.2023, 10 – 11:30 Uhr 6.7.2023, 10 – 11:30 Uhr 13.7.2023, 10 – 11:30 Uhr Zur Anmeldung
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Kultur- und Kreativpiloten 2023

Frist: 14.08.2023

Die Bewerbungsphase ist gestartet! Vom 3. Juli bis 14. August 2023 wird wieder nach kreativen Unternehmer*innen gesucht, die mit ihren Ideen, Unternehmen und Projekten  in der Kultur- und Kreativwirtschaft oder ihren Schnittstellen angesiedelt sind. Gesucht werden Persönlichkeiten mit smarten Ideen: Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: „Was kann ich noch besser machen?“ Das klingt nach Euch? Mit der Auszeichnung bekommt ihr ein einjähriges Mentoring-Programm, das euch individuell begleitet und dabei unterstützt, euer Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden euch zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die euch und euer Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung eurer Strategien und Pläne begleiten. Du möchtest mitmachen? Hier geht’s zur Bewerbung >> Die Auszeichnung Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist ein Projekt des u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. Er wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung.
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CyberChampions Award 2023

Frist: 23.08.2023

Am 19. September 2023 verleiht das CyberForum zum 19. Mal im Rahmen des #CyberLabFestival23 die CyberChampions Awards an die innovativsten IT-Startups. Ihr wollt euch als Sieger*innen in die beeindruckende Hall of Fame einreihen und ein ordentliches Preisgeld absahnen? Dann bewerbt euch für die passenden Kategorien: CyberChampion (10.000€) – sponsored by Grenke digital Im CyberLab Accelerator erhalten die smartesten IT-Startups von morgen Starthilfe bei ihrer Startup-Reise. Doch wer wird CyberChampion 2023 und überzeugt die hochkarätige Jury mit einem zukunftsweisenden Geschäftsmodell, einem herausragenden Team und einem mitreißenden Pitch? Teilnehmen können CyberLab Startups aus den Batches Q4 22 – Q2 23. Die fünf Finalist*innen werden am 19. September live auf der Bühne pitchen. Die Jury bestimmt am Ende, welches Team den Preis mit nach Hause nimmt. Publikumspreis (2.500€) – sponsored by Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Welches der fünf Finalisten-Teams überzeugt das Publikum mit seinem Live-Pitch? Die fünf Finalisten-Teams für den CyberChampions Award nehmen automatisch am Voting für den Publikumspreis teil. Gemessen wird die Applaus-Lautstärke. Spezialpreise: Teilnehmen können alle Startups, deren Geschäftsmodell IT-Bezug hat. Unsere Jury wählt aus allen Einreichungen drei finale Teams pro Kategorie aus – diese werden am 12.09.2023 zum Pitch-Videodreh nach Karlsruhe eingeladen. Die Gewinner*innen werden am 19. September live bei der Preisverleihung verkündet. Innovative AI (5.000€) – sponsored by INIT KI ist kein neuer Trend, sondern die Chance auf die nächste Stufe der Digitalisierung. Was seit vielen Jahren in der Forschung entwickelt wird, kommt nun vermehrt in die konkrete Anwendung. Welche innovative KI-Technologie schafft großen Mehrwert und löst ein relevantes Problem? Diversity (5.000€) – sponsored by vi2vi Diversität nicht als leeres Buzzword, sondern mit echtem Impact: als Gründer*innen, im eigenen Team oder in der Art, wie Produkte gedacht werden. Wir suchen nach einem Startup, das Diversität lebt und den Einfluss davon spürbar und sichtbar macht. Impact (5.000€) – sponsored by Hoepfner Stiftung Nachhaltigkeit im Fokus: die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) der EU sind für jedes Startup und Unternehmen relevant. Doch welches Startup leistet mit seiner Geschäftsidee einen großen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft? Bewerbungsdeadline ist der 23.08.23.
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CyberLab Accelerator DemoDay 2023

Frist: 23.08.2023

Am 19. September 2023 habt ihr als KI-Startup die Möglichkeit am CyberLab Accelerator DemoDay 2023 teilzunehmen und um eine Pre-Seed/Seed-Finanzierung zu pitchen! Bewerbt euch jetzt und habt die Chance auf einen von zehn Plätzen, um vor den Business-Angels des CyberLabs und weiteren Investoren eure Idee vorzustellen. Die Anmeldung über das Bewerbungsformular ist bis zum 23.08.2023 möglich. Nach dem DemoDay startet das #CyberLabFestival23 mit spannenden Vorträgen und Panel Diskussionen zum Thema Applied AI ( https://www.cyberforum.de/cyberlabfestival23 ) und als krönender Abschluss des Tages werden die CyberChampions Awards verliehen.
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Ausschreibung Siegfried Kracauer Preis 2023

Frist: 27.08.2023

Zum zehnten Mal wird der mit insgesamt 15.000 Euro dotierte Siegfried Kracauer Preis ausgeschrieben. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den Preis für deutschsprachige Filmkritik. Die nach dem herausragenden Autor und Filmtheoretiker Siegfried Kracauer (1889 – 1966) benannte Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung beim Kinofest Lünen am 3. Dezember 2023 verliehen. Ab sofort können sich Filmkritiker*innen aus dem deutschsprachigen Raum um den Preis für die Beste Filmkritik sowie für ein Stipendium bewerben.                                                                                                        Der Preis für die Beste Filmkritik ist mit 3.000 Euro dotiert; für ihn können Kritiken aus dem in den Regularien benannten Ausschreibungszeitraum eingereicht werden. Das mit 12.000 Euro dotierte einjährige Stipendium verbindet sich mit einer mehrteiligen, recherchebasierten Essayreihe zum Thema „Zukunft des Kinos“. Darüber hinaus werden im Rahmen des Stipendiums regelmäßig Blogbeiträge zu freien Themen verfasst. Medienpartner für die Publikation der im Rahmen des Stipendiums entstandenen Texte ist das renommierte Magazin „Filmdienst“ (www.filmdienst.de). Bewerbungsschluss für den Siegfried Kracauer Preis 2023 ist der 27. August 2023. Eine gemeinsam von den Preispartner*innen berufene unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Preise. Die Regularien für eine Bewerbung finden Sie auf der Website des VdFK. Kontakte: Verband der deutschen Filmkritik – VdFk e.V. Anne Küper / Matthias Dell Tel.: 0177 276 76 37 kracauer@vdfk.de MFG Filmförderung Baden-Württemberg Max-Peter Heyne Tel.: 0711 907 15 407 heyne@mfg.de Film- und Medienstiftung NRW Erna Kiefer / Tanja Güß Tel.: 0211 930 50 917 presse@filmstiftung.de Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) Friederike Heinze Tel.: 0341 269 87 14 Friederike.Heinze@mdm-online.de
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Call for Entries 29. Filmschau Baden-Württemberg

Frist: 31.08.2023

Die Einreichfrist für alle Sektionen und Wettbewerbe der 29. Filmschau Baden-Württemberg beginnt ab sofort. Bitte senden Sie das vollständige und unterschriebene Einreichformular (eines pro Film!) einschließlich aller geforderten Unterlagen per E-Mail an: programm@filmbuerobw.de Einreichkriterien Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen: zu einer der Kategorien folgenden Kategorien gehören: Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar-, Animations- oder Werbefilm einen Bezug zum Bundesland Baden-Württemberg aufweisen, z.B. durch Projektfördermittel der Medienförderung MFG Baden- Württemberg, Team-/ Cast-Mitglieder aus dem Südwesten, Drehort in BW oder Postproduktion und VFX in der Region als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen im Jahr 2022 oder 2023 produziert sein Auswahl / Nominierung Alle eingereichten Filme werden von der Programmleitung gesichtet. Die Programmleitung wählt die Filme aus, die auf dem Festival gezeigt werden. In einem zweiten Schritt werden einzelne Filme, die im Wettbewerb laufen, zusätzlich für die verschiedenen Wettbewerbskategorien nominiert. Im dritten Schritt wählt die jeweilige Fachjury den Gewinnerfilm der Wettbewerbskategorie.  Jeder eingereichte Film erhält bis Ende Oktober eine Rückmeldung, ob er auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb läuft.
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Deutscher Entwicklerpreis 2023

Frist: 01.09.2023

Der Deutsche Entwicklerpreis wird seit 2004 jährlich verliehen und ist damit die älteste Auszeichnung der Games-Branche. Geehrt werden herausragende Leistungen bei der Entwicklung von Video- und Computerspielen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Veranstaltung wird von games.nrw e.V., der Interessenvertretung der digitalen Spielewirtschaft in Nordrhein-Westfalen, ausgetragen. Die Veranstalter haben den Preis auch in diesem Jahr weiterentwickelt. So wird die Kategorie „Studio des Jahres“ auf vielfachen Wunsch aus der Branche wieder eingeführt. Die Kategorien „Studio des Jahres“, „NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen“ und „Sonderpreis für Soziales Engagement“ sind nun sogenannte Einreichungskategorien, sprich auch in diesen Kategorien kann fortan aktiv eingereicht werden. Dabei muss eine aussagekräftige Begründung abgegeben werden. Projekte, Studios und Personen können auch von Dritten vorgeschlagen werden. Die 14 Preiskategorien im Überblick: Bestes Deutsches Spiel Studio des Jahres Bestes Indie Game Bestes Casual Game Bestes Game Beyond Entertainment Bestes Gamedesign Bestes Audiodesign Beste Grafik Beste Story Beste Technische Leistung NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen Innovationspreis Sonderpreis für Soziales Engagement Ubisoft Newcomer Award Einreichungsvoraussetzungen Grundsätzlich können alle Spiele eingereicht werden, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 15. Oktober des laufenden Jahres für die Verwertung auf dem Markt erschienen sind bzw. noch erscheinen. Zur Wahl zugelassen werden Spiele und Projekte nur, wenn folgende Kriterien zutreffen: Das Spiel/Projekt ist maßgeblich im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) entwickelt worden. Dazu zählt, dass der Großteil des Entwickler- und Kreativteams im DACH-Raum sitzt und der überwiegende Teil des Entwicklungsbudgets hier investiert wurde. Dem Veranstalter muss bis zum Einreichungsende eine aktuelle Version des Spiels zur Verfügung gestellt werden. Diese Version wird von der Jury intensiv getestet und bewertet. Die Jury ist dazu angehalten, jedes Spiel in der vorliegenden Form zu prüfen. Bitte reicht keine Spiele ein, die noch grobe Bugs enthalten oder unfertig sind, denn solche Spiele haben keine Chance. Ausgeschlossen sind Spiele, die verfassungsfeindliche Inhalte aufweisen. Ein Spiel darf nicht eingereicht werden, wenn es bereits bei einem Deutschen Entwicklerpreis der Vorjahre eingereicht worden ist. Eine Einreichung ist ab der ersten Kategorie kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 75,- € netto pro Kategorie und Spiel und ist nach der Einreichung fällig. Die Gebühr wird genutzt, um die Juryarbeit zu finanzieren. Im Falle, dass die Gebühr nicht entrichtet wird, wird die Einreichung nicht zur Begutachtung durch die Jury zugelassen. Ausgenommen von der Gebühr sind Einreichungen für den Ubisoft Newcomer Award sowie die Kategorien NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen, Sonderpreis für Soziales Engagement und Studio des Jahres. Das weitere Regelwerk findet Ihr hier >>
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Hörspielpreis max15

Frist: 01.09.2023

Ausgezeichnet wird das beste unabhängig produzierte Kurzhörspiel (maximal 15 Minuten). Schick’ uns dein Hörstück! Zu gewinnen ist ein Preisgeld, die Teilnahme an dem Festival „ARD-Hörspieltage“ und eine Sendung im Deutschlandfunk Kultur. Der max15 wird von Deutschlandfunk Kultur in Zusammenarbeit mit ARD, dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) vergeben. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Festivals ARD-Hörspieltage im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe. Was ist der max15? Beim max15 ist die Bandbreite des Hörspiels gefragt: von der szenischen Produktion bis zur O-Ton Collage, vom literarischen Text bis zur freien Improvisation, erzählende Formen der Klangkunst oder binaurale 3D-Audio Kompositionen ebenso wie fiction-podcasts oder Mini-Serien. Der Preis richtet sich nicht an rein journalistische Formate. Die Gesamtlänge des eingereichten Audios darf 15 Minuten nicht überschreiten.  Ansprechen wollen wir mit dem max15 vor allem junge Hörspielmacherinnen an den Hochschulen und die freie Hörspielszene. Das heißt die Einreichung müssen außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert sein. Auch dürfen sie noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund. Wer bewertet die Einreichungen? Dramaturginnen und Redakteurinnen aus ARD und Deutschlandradio, ORF, SRF sowie Mitarbeiterinnen des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien stellen die Jury. Die Fachjury erhält die Einreichungen anonymisiert, lediglich Angaben zum Inhalt, zur Besetzung sowie das Manuskript/Treatment werden beigelegt. Wie ist der Preis dotiert? Die Fachjury bestimmt die fünf Stücke der Finalistinnen. Diese werden online im Download-Angebot auf dem Portal ‘hoerspielundfeature.de’ und der Dlf-Audiothek unbefristet präsentiert.  Die nominierten Einreichungen werden zudem – in Anwesenheit der fünf Finalistinnen – bei den ARD Hörspieltagen vom 9.-12.11.2023 in Karlsruhe präsentiert. Die Kosten für Anreise und Unterkunft werden übernommen. Die Macherinnen haben die Gelegenheit, mit Jury und Publikum über ihr Kurzhörspiel ins Gespräch zu kommen. Die fünf Stücke der Shortlist werden in der Sendung “Kurzstrecke” auf Deutschlandfunk Kultur gesendet und entsprechend honoriert. Aus den fünf Stücken der Shortlist bestimmt die Jury das Gewinnerstück. Der Preis besteht in einer Urkunde, einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Einreichungsfrist Start des Wettbewerbs: 1. Juni 2023; der Einreichungsschluss für den Wettbewerb war der 1. September 2023. Einreichungsmodalitäten Folgende Materialien sind einzureichen: ein maximal 15-minütiges Hörspiel (.mp3) Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion ein Manuskript oder Treatment die vollständige Liste der verwendeten Fremdmaterialien (z.B. Musik) Kurzbiographie und Werkverzeichnis der Wettbewerbsteilnehmerin ein rechtefreies Foto der Wettbewerbsteilnehmerin (.jpg) inkl. Fotonachweis durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis der Statuten
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Förderprogramm Innowwide

Frist: 17.09.2023

Innowwide unterstützt innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen beim Zugang zu internationalen Zielmärkten in Nord- und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika. Die antragstellenden Unternehmen können den internationalen Zielmarkt außerhalb der EU und der mit Horizon Europe assoziierten Länder frei wählen. Details zu Innowwide In gemeinsamen Projekten (Market Feasibility Projects) mit lokalen Partnerinnen und Partnern soll eine innovative Business-Lösung entwickelt und validiert werden. Innowwide fördert Projekte mit einer Dauer von sechs Monaten. Förderfähige Aktivitäten sind insbesondere Technologie-, Markt- und rechtliche Analysen. Die erfolgreichen Projekte erhalten einen Festbetrag von 60.000 Euro. Die diesjährige Ausschreibung hat am 25. Juli 2023 geöffnet. Anträge können bis zum 17. Oktober 2023 (14:00 Uhr MEZ) eingereicht werden. Bewerbungsportal „Eureka“
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Thomas Strittmatter Preis 2024

Frist: 26.09.2023

Ab sofort können Drehbuchautor*innen sich mit ihrem noch unverfilmten Drehbuch für die 26. Vergabe des Thomas Strittmatter Preises 2024 bei der MFG Filmförderung bewerben. Einreichungsschluss ist der 26. September 2023 (Datum des Posteingangs bei der MFG in Stuttgart). Einreichen können einzelne Autor*innen, aber auch Teams. Die Drehbücher für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm können aus allen Genres stammen und müssen einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. Sie müssen originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, dürfen zuvor noch nicht eingereicht und zum Zeitpunkt der Preisverleihung im Rahmen einer Gala bei der Berlinale 2024 (15.-25.2.24) noch nicht verfilmt sein. Fachjury entscheidet über die anonymisierten Drehbücher Teilnehmer*innen müssen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Bewerbung ein Drehbuchexemplar einreichen, das keine Namen oder Copyright-Vermerke vom Verfasser aufzeigt. Denn eine unabhängige Fachjury liest die Drehbücher anonym und wählt aus den Einreichungen zunächst drei Nominierte aus, die dafür bereits eine Prämie von 2.500 Euro erhalten und zur Preisverleihung in die Berliner Vertretung des Landes Baden-Württemberg während der Berlinale eingeladen werden. Bei dieser feierlichen Gala werden die Gewinnerin oder der Gewinner bekanntgegeben, der/die den Thomas Strittmatter Preis aus den Händen von MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen und eines Vertreters oder einer Vertreterin der Landesregierung Baden-Württembergs erhält. Die Auszeichnung ist nach dem badischen, jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter (1961-1995) benannt und mit 20.000 Euro Preisgeld eine der bundesweit höchsten Prämien, die im Bereich Drehbuch vergeben werden. Die Preisträgerinnen des Thomas Strittmatter Preises 2023 waren die beiden Autorinnen Mascha Schilinski und Louise Peter mit ihrem Drehbuch „The Doctor Says I’ll Be Alright, But I’m Feelin Blue“, welches nun verfilmt wird. Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind folgendermaßen einzureichen: 1x in digitaler Form auf Datenträger (USB-STICK): Bewerbungsformular mit allen Anlagen 1x in Papierform: Unterschriebenes Bewerbungsformular Anonymisiertes Drehbuch in 1-facher Ausfertigung Die Bewerbungsfrist für den Thomas-Strittmacher-Preis 2024 endet am 26.09.2023. Für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingang bei der MFG maßgebend. Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm, die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen, zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden und keine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar). Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.
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OHMG! #6 – Deutsch-französisches Kreativlabor

Frist: 28.09.2023

Zum sechsten Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 5.000 Euro, ein Begleitprogramm mit erfahrenen Gründerberater*innen von Grand Nancy Innovation und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Zum 6. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur-und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen  Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch Design Handwerkskunst Museen Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital)  Mode Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #6? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 5000 Euro großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung ein Begleitprogramm mit erfahrenen Gründerberater*innen von Grand Nancy Innovation ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und   Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das Netzwerk des Goethe-Instituts  Wir erwarten: Aktive Teilnahme an der Jurysitzung am 16. Oktober 2023. Diese wird Online stattfinden Regelmäßige Anwesenheit im Coworking-Space des Goethe-Institut Nancy Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten   für die Initiative OH MY GOETHE! Zuverlässige Teilnahme am Begleitprogramm in Nancy oder an anderen Orten Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten aus den Mitteln des Preisgelds BEWERBUNG Sie sind interessiert? Dann füllen Sie folgendes Bewerbungsformular aus und schicken Sie die Unterlagen (Lebenslauf, Projektskizze, Statusbescheinigung und optionale Anhänge) bis zum 28. September 2023: Bewerbungsformular
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Förderprogramm für Medienkunstprojekte

Frist: 29.09.2023

Förderung von innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunstprojekten auf lokaler Ebene sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Zum vierten Mal schreibt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe den Projektfördertopf für Medienkunst aus. Gefördert werden sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche, für den Außenbereich konzipierte Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst dienen. Es sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Bewerbungsschluss ist Freitag, 29. September 2023. Digitale Fragestunde Das Kulturamt bietet am Dienstag, 4. Juli 2023, 15.00 bis 16.00 Uhr eine digitale Fragestunde zum aktuellen Projektförderprogramm und zur Antragsstellung an. Anmeldungen sind erbeten und bis zum 2. Juli 2023 möglich an: daniela.burkhardt(at)kultur.karlsruhe.de Was wird gefördert? Die Stadt Karlsruhe fördert sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche, für den Außenbereich konzipierte Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst dienen und stellt hierfür im Haushalt 2023 100.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Wer kann Projektvorschläge einreichen? Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte. Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren? Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar. Unter den eingereichten Projekten wählt eine Fachjury die förderfähigen Projekte aus. Die Fachjury setzt sich aus Vertreter*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen. Bewerbungsschluss ist Freitag, 29. September 2023
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Ideenwettbewerb Baden-Württemberg “idee-bw”

Frist: 30.09.2023

Der Ideenwettbewerb Baden-Württemberg „idee-bw“ wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Einfallsreichtum und tolle Ideen sollen belohnt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Daher erhalten innovative Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance, sowohl finanziell unterstützt als auch öffentlich beworben zu werden, um anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Medienkompetenzförderung als Vorbild zu dienen. Der Wettbewerb richtet sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an innovative Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Preise des Ideenwettbewerbs “idee-bw” sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Gelder an die Gewinnerinnen und Gewinner des Ideenwettbewerbs „idee-bw“ weiter.  Teilnahmebedingungen Projekte und Ideen können am Ideenwettbewerb eingereicht, wenn:  sie das Ziel haben, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in Baden-Württemberg zu stärken sie einen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichen ein pädagogischer Bezug gegeben ist Bei der Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner berücksichtigt die Fachjury die folgenden Kriterien: Konzept Medienpädagogik Originalität Modellcharakter/Nachhaltigkeit Finanzierungs- und Kostenstruktur. Anträge für 2023 können vom 10. Juli bis zum 30. September eingereicht werden.
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Ausschreibung »BBBank-Award im Projection Mapping 2024«

Frist: 20.11.2023

Die Karlsruher SCHLOSSLICHTSPIELE sind ein jährliches Highlight in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. Rund vier Wochen wird an jedem Abend im August und September die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mappings.  Karlsruhe ist als Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes die Stadt des Rechts in Deutschland. Im Jahr 2024 feiert die Bundesrepublik 75 Jahre Deutsches Grundgesetz und die SCHLOSSLICHTSPIELE beziehen sich darauf.  Das ZKM | Karlsruhe lobt als Partner der SCHLOSSLICHTSPIELE in Kooperation mit der BBBank den »BBBank-Award im Projection Mapping 2024« aus. Der Open Call lädt international Künstler*innen ein, zum Thema Recht und Demokratie zu arbeiten.  Der Hauptpreis des BBBank-Awards ist mit 10.000 Euro dotiert. Die prämierte Idee erhält zudem einen Zuschuss für die Produktion als Beitrag für die SCHLOSSLICHTSPIELE 2024 (in Höhe von bis zu 30.000 Euro netto). Das ZKM | Karlsruhe begleitet die Produktion fachlich. Die Preisgelder für die Zweit- und Drittplatzierten betragen 5.000 Euro bzw. 2.000 Euro. Alle Gewinner:innen werden im Rahmen einer Preisverleihung geehrt. Der Wettbewerb wird 2023 zum vierten Mal international ausgeschrieben und steht Künstler:innen jedes Alters offen. Prämiert wird das künstlerische Werk und nicht eine Person. Die Einreichungen werden auf der Grundlage eines Storyboards und eines 5-sekündigen Media-Check-Clips für eine neue künstlerische Produktion bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe beurteilt, denn die Einreichungen müssen aus technischer Sicht der Production Guideline der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe folgen. Veranstalter und damit Partner des »BBBank-Award Projection Mappings« ist die KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH. Alle Einreichungen sollten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: •    Erzählung zu Recht und Demokratie •    Erzählung zum Individuum im gesellschaftlichen Zusammenhalt  •    Erzählung zum Engagement der Menschen für die Demokratie •    Erzählung zur Verantwortung aller Menschen über alle Grenzen hinweg Die Jury vergibt einen Hauptpreis sowie eine Zweit- und Drittplatzierung. Der vom ZKM | Karlsruhe geleiteten Jury gehören Vertreter:innen der HfG | Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der BBBank eG als Förderer, der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie der Stadt Karlsruhe als Vertreter der UNESCO City of Media Arts an.  Die Jury entscheidet aufgrund kuratorischer und technischer Kriterien, ob die Einreichungen ausgezeichnet und realisiert werden können.   Preisgeld Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro und einem Zuschuss für die Produktion des Werkes von bis zu 30.000 Euro netto dotiert. Ziel ist es, das Werk im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE 2024 zu zeigen. Das ZKM | Karlsruhe coacht die Produktion kuratorisch und technisch. Die Premiere des Werkes findet ausschließlich im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe 2024 statt. Durch den Produktionszuschuss werden sämtliche Kosten abgedeckt, die während der Produktionsarbeit anfallen wie z.B. Gagen und Technik. Der zweite Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, der dritte Preis mit 2.000 Euro. Platz 2 und 3 haben die Chance auf eine Realisierung, in diesem Fall würde zusätzlich ein Produktionskostenzuschuss ausgezahlt werden. Teilnahmebedingungen Bitte lesen Sie folgende Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken und wenden Sie sich bei Rückfragen an: bbbankaward2024@zkm.de Ihre Einreichung muss in deutscher oder englischer Sprache bis zum 20. November 2023 // 12 Uhr mittags MEZ vollständig vorliegen und Folgendes umfassen: Beschreibung des eingereichten Werks als Storyboard (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie optional Bilddateien 5 Sekunden Media-Check (was dort gezeigt wird spielt keine Rolle, es muss lediglich der Production Guideline entsprechen) Kurzbiografie mit Angaben zur Erfahrung (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Porträtfoto (min. 500 x 500px)   Was noch wichtig ist: Die Bewerbung muss bis zum 20. November 2023 (12 Uhr mittags MEZ) vollständig vorliegen. Unvollständige Einreichungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Das finale Werk muss 7–9 Minuten lang sein. Das eingereichte Konzept sollte nicht bereits andere Preise gewonnen haben oder schon einmal in einem vergleichbaren Wettbewerb eingereicht worden sein. Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren und Preisverleiher sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Einreicher:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme. Alle Einreichungen werden bis 30.09.2024 archiviert, mit der Teilnahme wird die Archivierung akzeptiert. Die Einreicher:innen sollten unter der jeweils angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger:innen (oder ein Vertreter/ eine Vertreterin) verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung (tba), um den Preis persönlich entgegenzunehmen. Wenn ein Werk einen Preis gewinnt, wird das eingereichte Material möglicherweise auf unterschiedlichen Medien und Kommunikationsmitteln verwendet. Daher bitten wir die Teilnehmenden, das Ton-, Bild- und Textmaterial besonders sorgfältig zusammenzustellen. Die Preisträger:innen des Hauptpreises verpflichten sich, das im Rahmen des Wettbewerbs produzierte Werk ausschließlich bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe 2024 und in den Folgejahren aufzuführen. Die Preisträger:innen des zweiten und dritten Preises räumen dem ZKM | Karlsruhe ein Vorrecht zur Abgabe eines Angebots zur gemeinsamen Umsetzung des Storyboards im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe ein. Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.
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INDEPENDENT DAYS 2024: Call for Submissions

Frist: 30.11.2023

Die nächsten INDEPENDENT DAYS|23. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 10. bis 14. April 2023 in der SCHAUBURG Karlsruhe statt. Zudem wird es wieder ein breites Rahmenprogramm geben, zum Beispiel in der Badischen Landesbibliothek. Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht. Ausgelobt sind wieder elf Filmpreise im Wert von 13.000 Euro. Am 31. Juli endet die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacher*innen können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 9. September und zur Last Chance am 30. November ihre Filme einreichen. Awards & Prizes Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Special Jury Awards: Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group UNESCO Creative City of Media Art Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Underground Award for the Best No Budget Film: Award Trophy KARLINA Best Film Composer Award: Award Trophy KARLINA Rules & Terms Films should be produced within the years 2020 to 2023. Short films as well as feature films can be submitted. All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.). Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification. Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk, DVD), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery. Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn.  
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DEUTSCHER JAZZPREIS 2024

Frist: 30.11.2023

Vom 18. Oktober bis zum 30. November 2023 haben Akteur:innen des Jazz die Chance, sich für den renommierten Deutschen Jazzpreis zu bewerben, vergeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenarbeit mit der Initiative Musik. Der Deutsche Jazzpreis 2024 ruft sowohl nationale als auch internationale Kulturschaffende dazu auf, Bewerbungen in insgesamt acht unterschiedlichen Kategorien einzureichen. Auf nationaler Ebene können Alben, Rundfunkproduktionen, Kompositionen/Arrangements, journalistische Leistungen und Festivals eingereicht werden. Für internationale Künstler:innen stehen zwei Album-Kategorien öffentlich zur Bewerbung. Nationale Kategorien beziehen sich auf Leistungen von Kulturschaffenden mit deutscher Staatsbürgerschaft, mit Hauptwohnsitz seit mind. drei Jahren in Deutschland oder mit einem deutschen Studienabschluss. Bei Festivals und Rundfunkproduktionen muss der Ort der Produktion in Deutschland liegen. In den internationalen Kategorien wird kein Deutschland-Bezug vorausgesetzt. Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie Autor:innen journalistischer Beiträge und Festival-Veranstalter:innen können ab dem 18. Oktober 2023 bis einschließlich 30. November 2023, 23:59 Uhr (CET) Bewerbungen über eine Online-Plattform, die auf der Website des Deutschen Jazzpreises verlinkt wird, einreichen. Neben den acht Einreichungskategorien gibt es 14 weitere, von der Jury kuratierte Kategorien. Aus allen Einreichungen wählt die Fachjury des Deutschen Jazzpreises jeweils vier Nominierte pro Kategorie, welche entweder ein Nominierungsgeld von mind. 1.000 € oder ein Preisgeld von mind. 10.000 € erhalten. Die Gewinner:innen des Deutschen Jazzpreis werden schließlich von der Hauptjury gekürt und bei der feierlichen Preisverleihung am 18. April 2024 in Köln verkündet. Die Einreichungskategorien im Überblick Nationale Kategorien Album des Jahres Debüt-Album des Jahres Rundfunkproduktion des Jahres Festival des Jahres Komposition/Arrangement des Jahres Journalistische Leistung Internationale Kategorien Album des Jahres international Debüt-Album des Jahres international
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FEMALE FOUNDERS CUP 2023

Frist: 30.11.2023

Wettbewerb für Gründerinnen und Unternehmerinnen Der FEMALE FOUNDERS CUP ist das Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet jährlich zehn Gründerinnen die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Eine Bewerbung – viele Chancen: Jetzt bewerben. Alle Gründerinnen und Start-up-Teams die mindestens 50 Prozent Women Power im Gründungsteam haben die maximal fünf Jahre an der Verwirklichung ihrer Geschäftsidee arbeiten deren Gründungsstandort in Baden-Württemberg angesiedelt ist deren Geschäftsidee bisher noch nicht im Finale eines Start-up BW Elevator Pitches präsentiert wurde, haben beim FEMALE FOUNDERS CUP 2023 viele Chancen mit dieser einen Bewerbung.  Eine schnelle Bewerbung erhöht die Chancen ungemein: Denn die Vergabe der insgesamt zehn Startplätze beim Pitch-Finale am 15. Dezember 2023 in der KLIMA ARENA in Sinsheim, erfolgt über zwei Entscheidungen: Drei Startplätze im Pitch-Finale durch die Entscheidung einer Fachjury und sieben Startplätze im Pitch-Finale durch Online-Abstimmung.   Und das startet in dem Moment, in dem die Bewerbung online ist. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2023. Also, jetzt bewerben für den FEMALE FOUNDERS CUP 2023.
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Publikumspreis Digitaltag 2023

Frist: 06.12.2023

Mit dem Publikumspreis zeichnet der Digitaltag Initiativen aus, die unser digitales Miteinander stärken. Gesucht werden Projekte, die sich für mehr digitale Teilhabe und unseren Zusammenhalt einsetzen – im digitalen Raum oder mithilfe digitaler Technologien. Zudem wird in diesem Jahr erstmals ein, von der Deutschen Telekom gestifteter, Sonderpreis in der Kategorie “Künstliche Intelligenz und Demokratie” vergeben. Hier werden Projekte gesucht, die sich mithilfe Künstlicher Intelligenz für unser demokratisches Miteinander einsetzen oder die Potenziale von KI für die Demokratie aufzeigen. Werdet mit eurer Erfolgsgeschichte Publikumsliebling und gewinnt in einer der beiden Kategorien jeweils 5.000 Euro Preisgeld für euer Projekt!
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Internationale Ausschreibung für den dm-Award “connecting worlds”

Frist: 15.12.2023

Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler*innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend im August und September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award “connecting worlds” wird ab 2024 ein herausragendes Projekt prämiert, das den digitalen und analogen Raum verbindet und die Projection Mappings von der Schlossfassade in die Innenstadt trägt. dm-Award “connecting-worlds” Als Stadt des Creative Cities Network der UNESCO engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltige Entwicklungsagenda der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt den perfekten Partner gefunden haben, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe. Die Ausschreibung des dm-Award “connecting worlds” ist ein internationaler Preis, um den sich Künstler*innen oder Kollektive bewerben können. Die SCHLOSSLICHTSPIELE finden ca. 4 Wochen lang jeden Abend ab Einbruch der Dunkelheit bis ca. 23:30 Uhr statt. An jedem Abend werden mehrere Projection Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen zwischen 3 und 15 Minuten sowie Sponsoren- und Werbeclips gezeigt. Das ausgeschriebene Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren. Im Zuge der Ausschreibung suchen wir innovative Projekte, die sich mit der Verbindung des digitalen Raums der SCHLOSSLICHTSPIELE-Projection Mappings mit dem analogen Raum vor dem Schloss in Richtung Innenstadt auseinandersetzen. Die eingereichten Projekte müssen im Außenraum stattfinden, öffentlich zugänglich sein und können, müssen aber nicht während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2024 gezeigt werden. Denkbar wären zum Beispiel die Interaktion des Publikums mit der Fassade, die Installation eines Medienkunstwerks, das auf das Schloss Bezug nimmt, eine ergänzende Inszenierung des Platzes vor dem Schloss, die Kombination anderer Kunstformen mit Projection Mapping (wie Konzerte oder Performances an mehreren Tagen), interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung, die Integration neuer technischer Möglichkeiten oder die Schaffung eines neuen Raumerlebnisses. Die UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award “connecting worlds” gemeinsam mit dm-drogerie markt als auslobenden Partner, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden auch die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert. Die kuratorische Betreuung und die technische Unterstützung durch KME und ZKM sind im Preis inbegriffen. Der Produktionskostenzuschuss deckt alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z.B. Honorare und technisches Equipment sowie die Reisekosten der Gewinner*innen, z.B. für die Teilnahme an der Preisverleihung. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmer*innen selbst eingeplant werden. Teilnahmebedingungen Der Bewerbungszeitraum beginnt am 19. Oktober 2023 und endet am 15. Dezember 2023, 12.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Die Bewerbung muss bis zum 15. Dezember 2023 (12.00 Uhr MEZ) in englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten: Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie); eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts oder Werks (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten. Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung angefertigt werden (z.B. Haus- oder Abschlussarbeiten) sowie bereits realisierte Projekte. Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden. Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. Weitere Informationen: Die Teilnehmer*innen müssen unter der von ihnen angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger*innen sind verpflichtet, an der Preisverleihung zu einem noch bekannt zu gebenden Termin teilzunehmen, um den Preis persönlich entgegenzunehmen. Mit der Bewerbung auf diese Ausschreibung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen über das eingereichte Kunstwerk einverstanden. Die prämierten Arbeiten werden über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle veröffentlicht. Daher bitten wir die Teilnehmer*innen, die Audio-, Bild- und Textkomponenten mit äußerster Präzision und Sorgfalt zusammenzustellen. Alle eingereichten Arbeiten werden in unserem Archiv aufbewahrt; die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs stimmen der Archivierung ihrer Beiträge implizit zu. Wir verarbeiten die Daten, die uns die Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Einsendung übermittelt haben, zur Durchführung des Wettbewerbs. Gewährung von Nutzungsrechten. Die Projektdurchführung kann nach Anmeldung und in Absprache mit der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts begonnen werden. Das Projekt muss bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein, damit es rechtzeitig zum SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival präsentiert werden kann. Auch wenn das Projekt nicht zum Start der SCHLOSSLICHTSPIELE am 14. August 2024 gezeigt wird, wird um eine fristgerechte Fertigstellung gebeten, um genügend Zeit für die Installation des Kunstwerks und die Planung zu gewährleisten. Wichtige Termine 19. Oktober 2023: Beginn der Bewerbungsfrist 15. Dezember 2023, 12:00 Uhr (MEZ): Bewerbungsende 22. Januar – 9. Februar 2024: Benachrichtigung der Bewerber*innen Anfang Februar 2024: Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner*innen 14. August – 15. September 2024: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2024 Auswahlprozess Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten die Gewinner*innen des Preises aus. Die Jury unter dem Vorsitz von Dominika Szope, Direktorin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup, Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung von dm-drogerie markt als auslobendem Partner, Repräsentant*innen der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe, des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien als Kurator und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter der SCHLOSSLICHTSPIELE. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber*innen werden ab Anfang Februar 2024 benachrichtigt. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben.
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Festivalförderfonds

Frist: 18.12.2023

Mit dem Festivalförderfonds wird erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals, aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung. Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Förderbetrag beträgt max. 50.000 EUR. Die Projektausgaben müssen min. 10.000 EUR und können max. 500.000 EUR umfassen. Festivals mit einer Besucher:innenanzahl von bis zu 15.000 Personen können einen Förderantrag für das gesamte Festival stellen. Festivals mit einer Besucher:innenzahl über 15.000 Personen können einen Förderantrag für ein Teilprojekt stellen. Der Projektzeitraum startet frühestens mit dem Tag der Antragsstellung und endet am 31.12.2024. Infocalls: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds 27.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 31.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 03.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 10.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 14.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung
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Dokumentarfilmpreis 2024

Frist: 04.01.2024

Auch 2024 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseur*innen haben bis zum 4. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2024 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit 20.000 Euro dotierte Hauptpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises und weitere Preise in verschiedenen Kategorien werden im Rahmen des achten SWR Doku Festivals verliehen, das vom 18. bis 21. Juni 2024 in Stuttgart stattfindet. Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Den Publikumspreis der Landesschau BW in Höhe von 3.000 Euro stiftet die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und die MFG. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Folgenden Kriterien muss der Film entsprechen, es muss sich um einen deutschsprachigen Dokumentarfilm mit einer Mindestlänge von 50 Minuten handelt. Der Film muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Kino oder auf Festivals uraufgeführt worden sein oder die Erstausstrahlung im deutschsprachigen Fernsehprogramm (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) gehabt haben. Der jeweilige Erstauftritt (Ausstrahlung oder Aufführung Festival/Kino) ist hierbei maßgeblich für den Einreichungszeitraum. Der Film darf nicht bereits in den vergangenen Jahren für den Deutschen Dokumentarfilmpreis eingereicht worden sein. Der/die Regisseur*in sollte seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) haben und/oder eine Produktionsfirma bzw. Sendeanstalt aus dem deutschsprachigen Raum muss beteiligt sein. Nur die Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter*innen können einen Film anmelden. Mit der Anmeldung Ihres Films bestätigen Sie, dass Sie die Rechte besitzen bzw. berechtigt sind, den/die Rechteinhaber*in im Wettbewerb zu vertreten. Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde und mit dieser jeweiligen Version aufgeführt wurde. Der Dokumentarfilm darf keine nicht-gekennzeichneten, inszenierte Szenen enthalten.
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Auslandsstipendien in Italien und Frankreich für Künstler*innen ausgeschrieben

Frist: 15.01.2024

Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2024 für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2024/2025 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano oder das Deutsche Studienzentrum in Venedig. Interessentinnen und Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten) können sich auch für eines der Residenzstipendien des Bundes an der Cité internationale des arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht auch für Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, sich die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen. „Die Auslandsaufenthalte bieten den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, in ein anderes Land einzutauchen und die künstlerische Szene vor Ort kennenzulernen. Dabei erhalten sie wertvolle Anregungen für die weitere kreative Arbeit. Zugleich sind sie Botschafterinnen und Botschafter für das Land Baden-Württemberg in einem internationalen Umfeld – und tragen damit zum kulturellen Austausch bei“, sagte Kunststaatssekretär Arne Braun am Dienstag (28. November) in Stuttgart. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und im Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate. Die Bewerbung für die Bundesstipendien in Italien und die Atelierplätze des Bundes an der Cité internationale des arts Paris – letztere werden vom jeweiligen Wohnsitzland der Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziert – erfolgt direkt bei der Kulturstiftung der Länder. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal eingestellt. Parallel dazu schreibt das Land Baden-Württemberg sechsmonatige Stipendienaufenthalte für Bildende Kunst in den landeseigenen Ateliers an der Cité internationale des arts Paris aus. Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Weitere Informationen zu beiden Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsformulare finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Antragsfrist endet am 15. Januar 2024.
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Kooperationsprojekt Female* Producer Collective

Frist: 15.01.2024

Bis zum 15. Januar 2024 können sich angehende Musikproduzent:innen erneut für das mehrmonatige Workshop- und Mentoring-Programm des Female* Producer Collective bewerben. 15 Teilnehmer:innen werden in zehn Workshops und diversen Einzelcoachings von renommierten Artists (z.B. Jane Arnison, Josi Miller, Charlie McClean) in den Themenbereichen Musikproduktion, Musikbusiness und Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Das Programm steht allen volljährigen FLINTA* offen. Das bringst Du mit: Du bist Musiker*in, Songwriter*in oder Produzen*tin und träumst von einer Karriere als Musikproduzent*in Du bist mind. 18 Jahre alt Du hast einen eigenen Song ganz oder zum Teil selbst produziert Alle FLINTA* (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen) sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben So bewirbst Du Dich: Ein eigener Track (mp3) FPC Beat Challenge (mp3) Motivationsschreiben (PDF)   -> Hier findest du alle Infos zur Bewerbung
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AniMovie: Internationaler Langfilm-Wettbewerb für Animations-Langfilm im Rahmen des des ITFS 2024

Frist: 17.01.2024

Zur Teilnahme am Wettbewerb muss Dein Film bis zum 17. Januar 2024 über www.shortfilmdepot.com zum ITFS 2024 eingereicht werden. Das Reglement des ITFS 2024 kann hier eingesehen werden. Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Programmleitung können Filme per E-Mail eingereicht werden. Anmeldeformulare können hier heruntergeladen werden.
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Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft

Frist: 21.01.2024

Wie gestaltet die Kultur- und Kreativwirtschaft Zirkuläres Wirtschaften? Im siebten Creative Lab des Kompetenzzentrums wird die Branche als Best-Practice-Schmiede für Zirkuläres Wirtschaften angesprochen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Kreislaufwirtschaftskongresses des Kompetenzzentrums am 7. November 2023 und im Rahmen des derzeitigen Entstehungsprozesses der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird mit dem Creative Lab ein cross-innovativer Experimentier- und Lernraum geschaffen. Die Bewerbungsphase für den OPEN CALL des Creative Labs #Kreislaufwirtschaft läuft bis zum 21. Januar 2024. Anschließend erhalten vier bis fünf Projektteams die Möglichkeit, ab Mitte Februar 2024 in einem Zeitraum von ca. drei Monaten neue Services, Ansätze und Geschäftsmodellideen zum Thema Kreislaufwirtschaft als sogennante Risky Projects (weiterzu-)entwickeln. Dabei sollen alle Risky Projects möglichst einen Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft haben. Im Creative Lab treffen Akteur*innen aus den unterschiedlichsten Branchen aufeinander. Dort können Ansätze der Kultur- und Kreativwirtschaft erprobt werden, um Ideen für zirkuläre Formen des Wirtschaftens und eine wünschenswerte Zukunft zu entwickeln. Ihr habt eine Idee im Kopf oder diese sogar bereits entwickelt, die sich mit dem Thema Zirkuläres Wirtschaften in der Kultur- und Kreativwirtschaft auseinandersetzt? Ihr seht in eurer Idee Anknüpfungspunkte zu anderen Wirtschaftsbereichen und deren Herausforderungen in Hinblick auf Kreislaufwirtschaft? Ihr sehr Möglichkeiten für Creative Impact, den die Kultur- und Kreativwirtschaft für eine Kreislaufwirtschaft bieten kann? Dann bewerbt euch! Bewerben können sich bundesweit Teams, die aus der Kultur- und Kreativwirtschaft kommen oder an der Schnittelle zu anderen Branchen oder Industrien arbeiten und mittels Creative Impact bereits eine Idee für Zirkuläres Wirtschaften entwickelt haben oder im Prozess sind.   Oder meldet euch für die digitale Info-Session zum Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft am 15. Dezember an, um mehr über das Programm zu erfahren.
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Umweltpreis für Unternehmen geht in die 21. Runde

Frist: 31.01.2024

Ab sofort können sich Unternehmen für den Umweltpreis 2024 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotiert und geht mit einer Auffrischung in die nächste Runde. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Jurypreis wird in dieser Runde für „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ vergeben. Erstmals ist die Bewerbung nur noch online möglich. Neue Kategorien Die Preise werden in diesem Jahr erstmals in folgenden sechs Kategorien vergeben: Handel und Dienstleistung Handwerk, Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Die bisherige Kategorie Handwerk wurde auf 50 Mitarbeitende begrenzt. Damit hat die Zielgruppe der kleinen Handwerksbetriebe nun bessere Chancen, einen Preis zu erhalten. Handwerksbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden bewerben sich in der jeweiligen Industriekategorie. Die Kategorie „Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden“ wurde neu eingeführt, damit Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, aber weniger als 1.000 Beschäftigte, wieder eine reelle Chance auf einen Preis erhalten. Neu ist auch die Kategorie Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Damit wurde eine Zielgruppe aufgenommen, die eine klare Kostenorientierung hat, auch wenn sie nicht gewinnorientiert handelt. Alle Bewerbungen nehmen automatisch auch an der Auslobung des Jurypreises teil, der zukünftig als einziger Preis auch zweimal vergeben werden kann. Damit hat jedes Unternehmen mindestens zwei Gewinnchancen. Mehr Infos findet Ihr hier >>
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Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg

Frist: 31.01.2024

Die Jazzfestivalförderung ist ein wichtiger Baustein der Jazzförderung im Land. Sie ermöglicht es den Festivals bis zu 8.000 Euro zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Damit sollen Festivalveranstalter motiviert werden, mit Musikerinnen und Musikern des Landes zusammenzuarbeiten. Antragsfrist: 31.01.2024 Förderzeitraum:  1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 Informationen zur Ausschreibung Antragsformular
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Animated Games Award 2024

Frist: 01.02.2024

Seit 2016 vergibt das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart – ergänzend zu den zahlreichen etablierten und renommierten Filmpreisen des Festivals – einen Preis für das beste Computerspiel – den „Animated Games Award Germany“. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird von der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH gestiftet. Er richtet sich an Entwickler*innen von Computer Spielen in Deutschland und soll die inhaltliche Verzahnung von Games und Animationsfilm stärken sowie die künstlerische Qualität von Games fördern.  Interessierte haben ab jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 1. Februar 2024 für den Preis zu bewerben.
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Deutscher Animationsdrehbuchpreis im Rahmen des ITFS 2024

Frist: 01.02.2024

Der Preis für das beste deutsche Drehbuch für einen Animationslangfilm in Höhe von 2.500 €, gestiftet vom Animation Media Cluster Region Stuttgart (AMCRS). Der Preis für das deutsche Drehbuch mit dem größten internationalen Marktpotential in Höhe von 1.500 € gestiftet von Pink Parrot Media.
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Der Call for Participation zum Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit

Frist: 22.02.2024

Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 wollen wir bei der #rp24 mit euch über das Thema „Freiheit” diskutieren: In einer Zeit, in der Freiheiten in lange nicht vorstellbarer Weise unter Druck geraten, beleuchten wir in einem Themenschwerpunkt, was eine freie digitale Gesellschaft ausmacht, wie es um die Freiheit in Wissenschaft und Forschung steht und wie wir die Freiheit zukünftiger Generationen sicherstellen können.  Unser Themenschwerpunkt Freiheit wird im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Der Call for Participation ist (wieder) geöffnet: Wir suchen eure Programmbeiträge rund um das Thema Freiheit! Ab sofort könnt ihr über unseren Call for Participation zum Wissenschaftsjahr eure Ideen einreichen, die sich mit individueller und gesellschaftlicher Freiheit in unterschiedlichsten Dimensionen und Kontexten beschäftigen. Freiheit ist ein großer Begriff – für das Programm der re:publica 24 interessieren uns besonders diese Aspekte: Die Deadline für Einreichungen für unseren allgemeinen Call for Participation war der 15. Januar 2024. Bis zum 22. Februar 2024 kannst du beim CfP für das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit mitmachen. Nachdem du deinen Vorschlag bei uns eingereicht hast, befindet er sich in der Kuration. Den Status deiner Einreichung findest du im Dashboard nach dem Login auf der re:publica Website. Ab Mitte März informieren wir dich über den Status deiner Einreichung. Erstelle ein Profil auf unserer Website: https://re-publica.com/de/user/register Aktiviere den Registrierungslink und logge dich in deinem Account ein: https://re-publica.com/de/user/login Gehe auf “Dashboard”: https://re-publica.com/de/speaker-dashboard Gehe auf “Session einreichen” bzw. “Hier geht es zu den Einreichungs-Formularen” Wähle einen Festivalbereich aus: “Konferenz” oder “Hands On” oder “Off Stage” Fülle das CfP-Formular aus Nach dem Speichern kannst du deinen Vorschlag im Dashboard sehen und bearbeiten. Das Programmteam kann ihn dann auch sehen. Du kannst ihn bis zur CfP Deadline jederzeit noch bearbeiten. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du weiter unten auf dieser Seite. CfP Richtlinien    Lies dir bitte die CfP-FAQs gründlich durch. Darin findest du Antworten auf viele Fragen, die vor, während oder nach der Einreichung deiner Idee aufkommen können. Das macht für uns eine gute CfP-Einreichung aus: Relevanz, Aktualität, Problemlösung, Haltung, Meinung: Dein Vorschlag sollte durch ein durchdachtes Konzept überzeugen und zum Thema Freiheit passen. Die Teilnehmer*innen der re:publica und das Programm-Team wünschen sich Inhalte, die sich mit Lösungen und Herausforderungen unserer digitalen Gesellschaft beschäftigen, bei denen wir etwas was lernen können  und, mit neuen Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten konfrontiert und inspiriert werden. Oder die einfach nur Spaß machen.  Wir wollen Inhalte – keine Pitches! Offensichtliche Werbung und Marketing-Pitches haben im Call for Participation keine Chance. Das heißt nicht, dass sich unsere Teilnehmer*innen nicht auch für neueste digitale Produkte oder Services interessieren. Falls du deine Innovation vorstellen möchtest, wende dich an unsere Kolleg*innen aus dem Partnermanagement und erfahre mehr über die vielen Möglichkeiten, mit deinem Unternehmen oder deiner Organisation als Partner dabei zu sein: partner@re-publica.com  Wir möchten Raum für verschiedene Sichtweisen schaffen und Vielfalt abbilden: Deshalb legen wir großen Wert auf Geschlechtergerechtigkeit. Zusätzlich möchten wir auch Perspektiven von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen, Religionen, Weltanschauungen, sexueller Orientierung und Menschen mit Behinderungen einbeziehen. Auch andere Aspekte der Vielfalt sind bedeutsam, wie beispielsweise Bildung, sozialer Status, Familienstand und Einkommen.   Im Rahmen des CfP wählst du einen Festivalbereich: Konferenz Das re:publica Konferenz-Programm umfasst all das, was auf unseren Bühnen stattfindet: Von Podiumsdiskussionen über Vorträge bis zu interaktiven Gesprächsrunden. Hands On Ob (Hardware-)Workshop, freies Basteln, Frickeln, Gärtnern mit Robotern, Live-Biohacking oder TikTok-Dance-Tutorial: alle Session rund ums (Mit-)Machen, Lernen und gemeinsam Erarbeiten finden im “Hands On”-Programm ihren Platz. Off Stage Flashmob, Feldversuch, Installation, Pop-up-Happening, Mixed Reality, Performance und was auch immer dir noch einfällt, um das Gelände zu bespielen und unser Rahmenprogramm mitzugestalten. Dann wählst du noch eine Kategorie (Track), die zu deinem Thema passt: Politik  & Gesellschaft Bildung & Lernen Medien & Öffentlichkeit Wissenschaft & Technologie Wirtschaft & Arbeit Kunst & Kultur Hier findest du mehr Informationen zu unseren Tracks.
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dokKa 11

Frist: 26.02.2024

Die nächste Ausgabe von dokKa, dem Dokumentarfestival, findet vom 8. bis 12. Mai 2024 in Karlsruhe statt. Ab sofort sind Einreichungen von Dokumentarfilmen und Hördokumentationen über die Festival Website möglich. Ebenso geht das Recherchestipendium in die dritte Runde, auch hier sind ab sofort Einreichungen möglich. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. dokKa-Preis der Ursula Blickle Stiftung Der Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert. dokKa-Förderpreis der Stadt Karlsruhe Der Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete Hördokumentation Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet. Weitere Infos findet ihr hier >>
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Landespreis für junge Unternehmen

Frist: 26.02.2024

Bereits zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Was gibt es zu gewinnen? Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Wer kann teilnehmen? Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Ihr Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top10 qualifizieren konnten, können erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllen. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Welche Bewerungskriterien werden zugrunde gelegt? Bewertet werden vor allem: Leistungsstärke, Modernität und Kreativität soziales und ökologisches Engagement vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes  
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Trickstar Business Award im Rahmen des ITFS 2024

Frist: 01.03.2024

Preis für das beste innovative und zukunftsweisende Geschäftsmodell im Animationsbereich in Höhe von 7.500 €, gestiftet vom Verband Region Stuttgart. Reglement Einreichformular
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Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk

Frist: 03.03.2024

Am 10. Januar beginnt die Online-Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über das Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Staatspreis-Kunsthandwerk Alle zwei Jahre wird der Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk vergeben. Veranstalter sind das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, der BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. und jeweils eine baden-württembergische Stadt als Gastgeberin. 2024 ist die Stadt Kornwestheim mit dem Museum im Kleihues-Bau Gastgeberin der Landesausstellung. Wer kann sich beteiligen? Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Welche Preise und Auszeichnungen werden vergeben? Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Kornwestheim. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 03.03.2024). Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag: 03.03.2024). Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Welche Arbeiten werden erwartet? Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden. Wie viele Arbeiten werden erwartet? Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen. Informationen zur Landesausstellung findet ihr  hier >>  
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Wettbewerb für Licht- und Medienkunst im Rahmen der Kunst- und Kulturnacht „Schwein gehabt“

Frist: 14.03.2024

Seit Januar 2007 wird das Gelände des Alten Schlachthofs in einen Kreativpark umgewandelt. Die Alten Schlacht- und Kühlhallen wurden nach und nach umgebaut und es sind Veranstaltungsräume, Ateliers, Werkstätten und Büros für Kultur und- Kreativschaffende entstanden. Am 11. Mai 2024 findet zum sechsten Mal die Kulturnacht „Schwein gehabt“ auf dem Gelände statt, die der Verein ausgeschlachtet e.V. in Kooperation mit dem Kulturbüro und der Fächer GmbH veranstaltet. Es werden wieder mehrere Tausende Besucher erwartet. Auf dem Programm stehen verschiedene Konzerte, Theater, Kurzfilme, Kunst, Lesungen, Live -Karaoke, Tanz, Lounges und vieles mehr. Wie bereits bei den vergangenen Kulturnächten möchte der Verein ausgeschlachtet e.V. auch dieses Mal auf dem Alten Schlachthofgelände Licht- und Medienkunstwerke zeigen. Die Thematik ist frei. Es sollen Lichtobjekte, Lichtinstallationen und beleuchtete Skulpturen ausgestellt werden und dadurch Lichtorte entstehen, die dazu beitragen, eine positive Atmosphäre für die Kulturnacht zu erzeugen. Ort und Termin Einsendeschluss: 14. März 2024 Bekanntgabe: Ende März Aufbau: Die Arbeiten müssen bis 10. Mai 2024, 14.00 auf dem Gelände installiert worden sein Abbau: Die Arbeiten müssen bis 12. Mai 2024, 20.00 deinstalliert worden sein Thema Künstler*innen, die im Bereich Skulptur, Licht- und Medienkunst arbeiten, sind eingeladen sich mit ihrem Entwurf bis zum 14. März 2024 für diesen Wettbewerb zu bewerben. Es können Arbeiten eingereicht werden, die bereits bestehen oder speziell für den Wettbewerb angefertigt werden. Eine thematische Vorgabe besteht nicht. Entscheidend für die Auswahl der Kunstwerke ist, dass sie interessante und magische Lichtorte entstehen lassen und so einen Beitrag dazu leisten, eine vielfältige, inspirierende und positiven Atmosphäre auf dem Veranstaltungsgelände zu schaffen. Ratsam ist es, sich das Gelände des Alten Schlachthofs mit seinen besonderen Gegebenheiten im Vorfeld anzusehen. Die Licht- und Medienkunstarbeiten werden vorwiegend im Außenbereich aufgestellt aber es stehen auchf ür wetterempfindliche Kunstwerke Räumlichkeiten im Innern zur Verfügung. Kunstwerke, die für den Außenbereich konzipiert werden, sollten entsprechend robust und wetterfest ausgeführt sein. Jeder Künstler / jede Künstlerinkann den Ort für den sein / ihr Kunstwerk geplant ist, im Bewerbungsbogen angeben. Da jedoch viele Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden und insgesamt auch ca. 8 Licht- und Medienkunstwerke aufgestellt werden, gibt es kein Anrecht auf den gewünschten Standort. Die Jury wird die Verteilung der Kunstwerke auf dem Gelände unter Berücksichtigung der gewünschten Standorte durchführen. Verkauf Das ausgestellte Werk kann während der Ausstellung verkauft werden. Den Verkaufspreis legt die Künstlerin / der Künstler selber fest. Die Kunstwerke müssen aber nicht zum Verkauf stehen. Die Entscheidung ob ein Kunstwerk zum Verkauf steht oder nicht und zu welchem Preis trifft allein derKünstler / die Künstlerin. Vom Verein ausgeschlachtet e.V. wird keine Provision verlangt. Haftung Die Arbeiten bleiben im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers und müssen nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen kann nicht übernommen werden. Während der Veranstaltung wird der Verein jedoch Security -Dienste auf dem Gelände einsetzen. Preisgeld Es steht ein Preisgeld von 850 Euro pro Arbeit zur Verfügung. Es werden ca. 8 Arbeiten ausgewählt. Jury Setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Vereins „ausgeschlachtet e.V.“, Mitarbeiter*innen des Kulturbüro und der Fächer GmbH.
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TALENT Meet-up BW 2024

Frist: 15.03.2024

Du lernst andere Talente im Kick-off kennen, tauchst in das Programm der Stuttgart Animated Week ein und kannst im Wrap-up deine Erfahrungen, Erkenntnisse und Energie teilen. Stehst du am Anfang der eigenen Gründung, steckst gerade mitten in der Entwicklung eines neuen Games oder studierst noch – vielleicht „was mit Medien“? Vielleicht kommst du mehr aus der (geistes-)wissenschaftlichen Richtung, willst dich aber mit anderen aus der Animations-, Film- und Games-Branche vernetzten, weil du den branchenübergreifenden Austausch schätzt? Impulse aus den verschiedensten Medienbereichen nimmst du dankend an, du liebst es, neue Leute kennenzulernen und hast keine Angst vor technologischer Innovation? Dann bist du beim TALENT Meet-up BW 2024 genau richtig! Bewirb dich jetzt für einen von 20 Plätzen in diesem kostenfreien, exklusiven Programm mit einmaliger Netzwerkgelegenheit. Tauch zusammen mit anderen Young Professionals in die Stuttgart Animated Week ein und besuche mit einem kostenfreien Kombiticket die FMX – FILM AND MEDIA EXCHANGE (23.-26.04.2024), das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (23.-28.04.2024) sowie die APD Conference (23.04.2024). Wir unterstützen dich bei der Vernetzung, geben dir individuelle Programmtipps und gestalten den Rahmen für einen bestmöglichen Austausch – untereinander und in der internationalen Branche. Nicht zuletzt lernst du regionale Unterstützungsangebote und Ansprechpartner*innen kennen, sodass deiner professionellen Zukunft im THE LÄND nichts mehr im Weg steht. Du willst mitmachen? So geht’s: Du bist Studierende*r im Abschlussjahrgang, Young Professional (Absolvent*in 5 Jahre nach dem Abschluss), Gründungsinteressierte*r oder Gründer*in 3 Jahre nach der Gründung mit Sitz in Baden-Württemberg? Dann füll dieses Bewerbungsformular aus. Wenn du deine Bewerbung fristgerecht bis zum 15.3.2024 einreichst, können wir sie in der Jury berücksichtigen. Du bekommst von uns bis zum 5.4.2024 Rückmeldung, ob du dir einen Platz im „TALENT Meet-up BW 2024“ gesichert hast! Das Angebot ist kostenfrei. Wenn du versäumst, deinen Platz im TALENT Meet-up BW 2024 beim Kick-off am 23. April 2024 (10.30 Uhr-13.00 Uhr) oder beim Wrap-up am 26. April 2024 (12.30 – 15.00 Uhr) ohne Vorlage eines Attests anzutreten ,behalten wir uns vor, den Preis des TALENT Meet-Up BW Programm (inkl. Tickets und Rahmenprogramm) i.H.v. 470,00 Euro abzubuchen.
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New Bands Festival 2024

Frist: 15.03.2024

Das Nachwuchsfestival der Region Karlsruhe für alle Spielarten der Rock- und Popmusik. Seit 41 Jahren über das Popnetz Karlsruhe vom jubez (stja), Substage und Tempel organisiert! Jetzt sind als neue Partner mit dabei P8, KOHI Kulturraum, Alte Hackerei! Mitmachen können junge Bands / Acts aus Karlsruhe und Umland bis 28 Jahre im Durchschnitt, die eigene Songs/Tracks auf die Bühne bringen. Es finden drei Live-Vorrunden mit je sechs Bands / Acts, eine Zwischenrunde und ein spannendes Finale statt. Die Konzertlocations sind: Substage, Jubez, Tempel und P8. Die Teilnahme am New Bands Festival ist absolut kostenlos! Jeder Band werden pro Runde bis zu 25 Freitickets zur Verfügung gestellt! Vortreffen / Popnetz Meeting  im jubez   So. 14.04.2024 Vorrunde 1 im Substage                             Sa. 27.04.2024 Vorrunde 2 im P8                                         Sa. 04.05.2024 Vorrunde 3 im Tempel                                Sa. 18.05.2024 Semifinale im Substage                               Sa. 12.10.2024 Finale im jubez                                             Sa. 30.11.2024 Natürlich gibt es auch feine Preise wie Studioaufnahmen und Auftritte bei Das Fest und dem Unifest zu gewinnen! Ebenfalls gibt es Bandabende im KOHI und in der Alten Hackerei zu gewinnen. Bedingungen – um als Band/Act beim New Bands Festival teilzunehmen solltet ihr: Aus der Pop-Netz-Karlsruhe-Region kommen (40 km Umkreis) Durchschnittlich nicht älter als 28 Jahre sein Keinen Plattenvertrag besitzen Selbst geschriebene Songs und Texte aufweisen können und auch live spielen. Ein Set von ca. 30 Minuten spielen können Beim New Bands noch nicht gewonnen haben Für die  Bewerbung benötigen wir folgendes von Euch 3 Audiofiles (mp3, Soundcloud-Link – gerne studio/live/Proberaummitschnitt) oder CD (wenn vorhanden) Bandinfo & Bandfoto ein komplett ausgefülltes unterschriebenes Teilnahme-Formular
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16. Karlsruher Venture Day

Frist: 20.03.2024

Ihr habt eine spannende Startup Idee und benötigt Risikokapital? Dann bewerbt euch jetzt für den Venture Day! Nutzt die Chance eure Idee in sieben Minuten online den teilnehmenden Investoren, VCs und Business Angels vorzustellen und anschließend ihre Fragen zu beantworten. Der Venture Day ist eine gemeinsame Veranstaltung des  CyberForum e.V. und der  Kizoo Technology Capital GmbH und stellt das größten Startup-Pitch-Event in unserer Region dar. Risikokapital finden! So könnt ihr euch bewerben Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich an Startups mit Fokus in den Bereichen IT, Künstliche Intelligenz, IT-Security und Smart Production.  Alle interessierten Startups können sich bis Freitag, 20. März 2024 über folgenden Link mit einem kurzen überzeugenden Onepager und Pitchdeck für die Teilnahme am Venture Day bewerben. Eine Jury aus erfahrenen Investoren, wählt im Anschluss aus allen Bewerbungen bis zu 16 Teams aus, die am Venture Day pitchen dürfen. Ihr benötigt noch Inspiration für euer Pitchdeck? Hier könnt ihr nachlesen, was auf jeden Fall in einem Pitchdeck enthalten sein sollte. Zugriff auf eure Bewerbung haben lediglich die Jury und die Investoren, denen ihr während der Veranstaltung eure Geschäftsidee vorstellt. Diese sind dazu verpflichtet eure Daten und Angaben vertraulich zu behandeln.
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OPEN CALL für Pitch-Beitrag bei der KI-Connect

Frist: 25.03.2024

Am 25. Juni findet im Rahmen des Kompetenzzentrums KARL und des European Digital Innovation Hub applied Artificial Intelligence and Cybersecurity (EDIH AICS) eine Veranstaltung statt, bei der junge Unternehmen der Region Karlsruhe die herausragende Chance erhalten, ihre neuesten KI-Lösungen auf der Bühne vor einem breiten Publikum an potenziellen Kunden und Kundinnen zu pitchen. Neben diesem inspirierenden Kurz-Pitch der innovativen Lösung von ungefähr 3 min besteht für die Unternehmen im Anschluss die Möglichkeit, sich an einem eigenen Stand vor Ort intensiver mit dem Publikum auszutauschen. Dieses Veranstaltungsformat schafft eine optimale Plattform für junge KI-Unternehmen, um ihre Innovationen aufmerksamkeitsstark zu präsentieren und gleichzeitig persönliche Gespräche und Networking-Möglichkeiten zu nutzen. Publikumsseitig richtet sich das Event an Vertreter und Vertreterinnen von Anwenderunternehmen, welche sich für KI-Lösungen interessieren, sich damit aktiv beschäftigen oder eine Erprobung bzw. Einführung planen. Wer kann teilnehmen? Egal, ob Du ein aufstrebendes Start-up bist oder ein etabliertes Unternehmen im Bereich KI repräsentierst – wir heißen vielfältige Bewerbungen herzlich willkommen. Unser Ziel ist es, offen zu bleiben und uns für überzeugende Ideen und spannende KI-Lösungen zu begeistern. Warum solltest Du teilnehmen? Die Teilnahme an unserer Veranstaltung verspricht nicht nur Sichtbarkeit für Dein Unternehmen und Dein Angebot, sondern bietet auch eine einzigartige Plattform für Netzwerken, intensiven Austausch mit potenziellen Kunden und Kundinnen sowie gegenseitige Inspiration. Interesse geweckt? – Dann sei dabei! Sichere Dir umgehend einen der begehrten Plätze, indem Du uns eine Bewerbung mit einem aussagekräftigen Titel und kurzen Vorstellungstext bis zum 25. März an folgende E-Mail schickst: sophia.john@cyberforum.de.
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Schmuck+

Frist: 31.03.2024

Die Schmuck+  geht in eine weitere Runde und findet am ersten Juliwochenende 2024 im Alten Schlachthof Pforzheim statt. Es soll wieder ein breites Spektrum an Schmuck, Design und Objekten der Alltagskultur gezeigt werden. Weiterhin soll ein Treffpunkt für Kultur- und Schmuckinteressierte sowie Schmuckschaffende entstehen. Genaue Details finden Sie in den Teilnahmebedingungen. Schmuck+ ist Teil der Ornamenta 2024 und der Ornamenta.Lust, mit verschiedenen Events im Kunst- und Kulturbereich von Juli bis September 2024.   Schmuck+, 6. und 7. Juli 2024. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2024 Weitere Infos unter www.schmuckplus-pforzheim.com 
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OPEN CALL »Sonic Experiments« 2024

Frist: 31.03.2024

Das ZKM | Hertz-Labor vergibt im Rahmen seines Artist-in-Residence-Programms »Sonic Experiments« Stipendien für Komponierende aus dem Schwerpunktbereich elektronische Musik und Klangkunst. Das ZKM | Hertz-Labor bietet fünf internationalen Komponist*innen und Künstler*innen aus den Creative Europe Ländern ohne Visumspflicht die Möglichkeit, sich in drei verschiedenen Kategorien/Genres zu bewerben und Projektvorschläge zur Realisation eines neuen Werkes einzureichen. Alle Werke können audiovisuell gestaltet werden. Zu den wählbaren Kategorien/Genres zählen:  Analog-Synthesizer Experimental Spatial Pop KI & Sensorik Für alle drei Kategorien stehen folgende Realisierungs- und Präsentationsmodi zur Wahl:  Komposition für Live-Elektronik Mixed Music (akustische Instrumente in Kombination mit Elektronik) Experimentelle Performance mit prominenter elektronischer Musik- oder Soundkomponente Live Coding Akusmatik Fixed Media Für mehrkanalige akusmatische oder audiovisuelle Fixed-Media-Werke, die Raumklang als Gestaltungsmittel einsetzen und für eine Aufführung im ZKM_Klangdom konzipiert sind, kann optional die am ZKM entwickelte freie Verräumlichungssoftware »Zirkonium« verwendet werden. Für Kompositionen in der Kategorie KI & Sensorik stellen wir ein auf LiDAR-Technologie basierendes Trackingsystem zur Ermittlung der Bewegungs- und Positionsdaten zur Verfügung. Es können auch andere Sensortechnologien verwendet werden, die dann jedoch mitgebracht werden müssen. Um die Vielfalt im Bereich der elektronischen Musik abzubilden, rufen wir Komponist:innen und Klangkünstler:innen aller Altersgruppen auf, sich unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund zu bewerben. Wir freuen uns auf eine große Heterogenität der Bewerbenden. Jetzt einreichen! Produktionsbedingungen Für den gesamten Zeitraum der Residency stellen wir eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung. Die Anreise sollte am 09. oder 10.11.2024 erfolgen. Der Zeitraum für die Aufenthalte ist festgelegt und erstreckt sich vom 11.11.2024 bis zum 06.12.2024. Die Dauer des zu realisierenden Werkes sollte optimalerweise um die 10 Minuten, in Ausnahmefällen maximal 20 Minuten betragen. Die im Rahmen des Gastaufenthalts produzierten Werke sollen in einem Konzert am 05.12.2024 im ZKM_Kubus in Anwesenheit der Komponierenden zur Uraufführung kommen.  Der Konzertsaal ZKM_Kubus verfügt mit dem ZKM_Klangdom über eine kuppelförmige Lautsprecheranordnung. Die Residencies werden in den Ateliers des ZKM durchgeführt, die jeweils über eine Mehrkanal-Abhöre verfügen (horizontaler Lautsprecherkreis). Zusätzlich besteht Zugang zu einem Minidom, in dem sich ebenfalls eine kuppelförmige Lautsprecheranordnung befindet. Weitere Informationen zur technischen Ausstattung der für die Aufenthalte und die Präsentation zur Verfügung stehenden Räume finden Sie hier. Die Gastkünstler:innen bekommen eine gründliche Einführung in die Infrastruktur des ZKM und, bei Bedarf, in die Klangverräumlichungssoftware »Zirkonium« sowie in das LiDAR-System. Darüber hinaus bieten wir temporären Zugang zu einem leistungsstarken AI-Rechner. Die Stipendiat:innen sollten in der Lage sein, ihre Projekte in selbständiger Arbeit durchzuführen.  Finanzielle Rahmenbedingungen Die Höhe der Stipendien beträgt jeweils 1.000 € für die gesamte Aufenthaltsdauer. Alle Kosten für die Realisierung und die Produktion des musikalischen Werkes sowie die Lebensunterhaltungskosten werden von den Stipendiat:innen von diesem Betrag bezahlt. Für die einmalige An- und Abreise zu den Residenzen können unter Berücksichtigung des geltenden Reisekostenrechts die Reisekosten bis zu einem Höchstbetrag von 350 € erstattet werden.  Teilnahmebedingungen Für die Einreichung ist folgendes erforderlich: kurze Zusammenfassung der zu realisierenden Projektidee (max. 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) Projektbeschreibung mit Angabe der entsprechenden Einreichungskategorie Analog-Synthesizer, Experimental Spatial Pop, oder KI & Sensorik (max. 5.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) kurze Auflistung der benötigten technischen Mittel zur Produktion ausformulierte Biografie mit Details zur künstlerischen Ausbildung und zum künstlerischen Werdegang (max. 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) und Kontaktdaten möglichst professionelle(s) Porträtfoto(s) im Querformat (min. 300 dpi) mit Angabe der Credits. Das/die Foto(s) muss/müssen für interne und externe Pressearbeit frei und uneingeschränkt verwendbar sein 3 Musikbeispiele nicht älter als drei Jahre zur Verdeutlichung des bisherigen künstlerischen Schaffens. Davon soll 1 Stück als repräsentativ im Hinblick auf die Bewerbung dienen (bitte am Ende des Dateinamen mit der Bezeichnung »_main_piece« angeben). Die anderen beiden einzureichenden Stücke dienen der zusätzlichen Verbildlichung des aktuellen künstlerischen Schaffens Bitte reichen Sie die Musikbeispiele als Stereo-Audiodatei (.mp3 mit 320 kbps) oder als Videodatei der kompletten Werke (1920×1080 px, h264 codec, 50 fps, .mov oder .mp4) ein Begleitmaterial zu den eingereichten Musikbeispielen wie etwa Partituren oder dokumentarische Bilddateien sind optional und können gerne beigelegt werden Die vollständigen Bewerbungen können bis einschließlich 31.03.2024, 23:59 Uhr CEST über unser Bewerbungsportal eingereicht werden. Nachfragen können per E-Mail an dominik.kautz@zkm.de mit individuell angepasstem E-Mail-Betreff nach dem Muster »Sonic Experiments 2024, Einreichungskategorie/Genre, Nachname« gerichtet werden. Unvollständige Bewerbungen werden beim Auswahlprozess nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse werden im Mai 2024 bekannt gegeben.
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Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand

Frist: 01.04.2024

Werdet Aussteller*in am THE LÄND Gemeinschaftsstand und präsentiert euch auf der weltgrößten Games-Messe in Köln vor internationalem Publikum! Ihr repräsentiert euch, eure Spiele und den Games-Standort Baden-Württemberg von Mittwoch, 21. August 2024 bis Freitag, 23. August 2024 in der Business Area der Gamescom. Bewerben können sich Games-Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen im Games-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und Games-Anwendungen aus den Bereichen VR/AR/XR angesprochen. Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 1. April 2024. Wir bieten euch Präsentationsmöglichkeit am Gemeinschaftsstand „THE LÄND – Games made in Baden-Württemberg”: Aussteller*innenplatz inkl. Monitor, Ablagefläche, Stauraum, Sitzgelegenheiten und Logoplatzierung  Auf Wunsch Nutzung der allgemeinen Games-Spielfläche für VR Games auf dem Gemeinschaftsstand Unternehmensvorstellung im THE LÄND Standflyer inkl. Logoplatzierung  Sichtbarmachung eures Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen von MFG und BW_i vor und während der Gamescom Messe-Briefing und Pitch-Training als Vorbereitung auf die Gamescom 1 kostenloser Gamescom Ausstellerausweis pro Team 1 bis 2 Zugänge zur Networking- und Matchmaking-Plattform MeetToMatch, um Geschäftstermine auf der Gamescom zu planen und durchzuführen THE LÄND T-Shirts für das gesamte Team Besuch von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, und Staatssekretär Arne Braun, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, mit anschließendem Empfang am THE LÄND Stand (Donnerstag, 22.8.) Bereitstellung von Heiß- und Kaltgetränken sowie Snacks Nutzung der Networking-Fläche und des Lagerraums auf dem Messestand Betreuung durch die Veranstalter*innen MFG und BW_i vor und während der Gamescom Eure Vorteile Höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße sowie gemeinsame Kommunikations- und Marketingmaßnahmen Attraktive Platzierung im Business Bereich der Messe unter dem Dach des THE LÄND Landesstandes Ihr stellt unter eigenem Namen aus und genießt alle Rechte eines offiziellen Ausstellenden auf der Messeveranstaltung Ihr könnt euch auf eure Produkt- und Leistungspräsentation und eure Kunden konzentrieren Ihr seid in Gemeinschaft mit anderen Ausstellenden Ihr profitiert vom Rahmenprogramm Wir reduzieren euren organisatorischen Aufwand auf ein Minimum Attraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der Infrastruktur Das kostet euch die Teilnahme Regulärer Preis für einen Aussteller*innenplatz: 3.500 Euro inkl. MwSt. Ermäßigter Preis für junge, Games BW geförderte Unternehmen (Gründung nicht älter als 5 Jahre): 700 Euro inkl. MwSt. (zwei Aussteller*innen teilen sich einen Ausstellerplatz/Stele) Nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (ca. 380 Euro inkl. MwSt.), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 66 Euro inkl. MwSt.) sowie Reise- und Übernachtungskosten Wir erwarten von euch eine durchgehende Standpräsenz durch mind. 1 Person aus euren Teams und die aktive Teilnahme an den Vorbereitungsterminen (3 Termine, jeweils ca. 2 h) sowie an unserem Programm am THE LÄND Stand (Baden-Württemberg-Empfang, Gespräche mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft). Über die Gamescom Die Gamescom in Köln ist das weltweit größte Event für Computer- und Videospiele und Europas umfangreichste Business-Plattform für die Games-Branche 320.000 Besucher*innen aus 116 Ländern, davon 31.000 Fachbesucher*innen (50% aus dem Ausland) im Jahr 2023 1.227 Aussteller*innen aus 63 Ländern im Jahr 2023 230.000 m² Ausstellungsfläche Zielgruppe: Developer*innen, Publisher*innen und Dienstleister*innen, alle Formen des Handels, Einkäufer*innen und Zuliefer*innen als auch Content Provider*innen
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Digitaltag 2024 – Preis für Digitales Miteinander

Frist: 07.04.2024

Wir zeichnen digitales Engagement aus! Die Digitalisierung ist mehr als der Computer am Arbeitsplatz und das Smartphone in der Jackentasche. Digitalisierung verändert, wie wir uns informieren, kommunizieren und konsumieren. Durch ihr Potenzial, Menschen zu vernetzen und Informationen in zuvor unvorstellbaren Mengen verfügbar zu machen, birgt die Digitalisierung enorme Chancen. Bislang können aber längst nicht alle daran teilhaben: Eine zentrale Herausforderung der Digitalisierung ist, sie gesamtgesellschaftlich und inklusiv zu gestalten. Der Preis für digitales Miteinander setzt genau hier an. Wir möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen. Die Bewerbungsphase für den Jurypreis 2024 ist ab sofort geöffnet und endet am Sonntag, 7. April 2024.  Ihr wollt wissen, welche Projekte bisher gewonnen haben? Hier findet ihr alle ausgezeichneten Projekte der letzten Jahre: Preisträgerinnen und Preisträger   Jetzt bewerben für den Preis für digitales Miteinander 2024! Ihr setzt digitale Technologien erfolgreich für das Gemeinwohl ein und fördert digitale Teilhabe? Dann bewerbt euch jetzt für den diesjährigen Preis für digitales Miteinander! In drei Schritten seid ihr dabei:  Beachtet die Teilnahmebedingungen. Wählt eine Kategorie aus, in der ihr euch bewerben wollt. Was die Kategorien „Digitale Teilhabe“ und „Digitales Engagement” bedeuten, lest ihr in unseren FAQ.  Bewerbt euch über das Online-Formular auf dieser Seite.  Der Preis ist eine Auszeichnung der Initiative „Digital für alle“, die seit 2020 jedes Jahr anlässlich des bundesweiten Digitaltags vergeben wird. Insgesamt ist er mit 10.000 Euro dotiert. Wer am Ende gewinnt, entscheidet eine hochkarätige Jury. Allen Teilnehmenden wünschen wir viel Glück!   Die Kategorien Digitale Teilhabe In der Kategorie Digitale Teilhabe werden Projekte ausgezeichnet, die dazu beitragen, dass alle vom digitalen Wandel profitieren und an der digitalen Welt teilhaben können. Denn nicht alle haben auf diesem Weg dieselben Startchancen. Einigen fehlt schlichtweg der Zugang zu digitalen Technologien oder es mangelt an den notwendigen Fähigkeiten, um sich in der digitalen Welt zurechtzufinden, oder digitale Inhalte sind nicht so gestaltet, dass sie von allen problemlos genutzt werden können. Wir suchen daher Initiativen und Projekte, die Menschen aus dem digitalen Abseits holen und sie dazu befähigen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Zeigt uns mit eurem Projekt, wie ihr … älteren Menschen den Umgang mit digitalen Technologien näherbringt. Kinder und Jugendliche dazu befähigt, digitale Medien kompetent zu nutzen und Informationen im Netz richtig einzuordnen. euch für Barrierefreiheit im Netz engagiert und das Internet inklusiver gestaltet. Ärmeren, Wohnungslosen oder anderen vulnerablen Gruppen Zugang zur digitalen Welt ermöglicht. Ihr fühlt euch angesprochen? Dann ist die Kategorie „Digitale Teilhabe“ für euch genau richtig!   Digitales Engagement Digitale Technologien können Menschen vernetzen, informieren und motivieren. Sie haben das Potenzial, das gesellschaftliche Miteinander zu bereichern und neue Wege des Engagements zu eröffnen. In der Kategorie Digitales Engagement werden Formen des Engagements ausgezeichnet, die digitale Technologien auf innovative Weise nutzen, um bürgerschaftliches Engagement auszuweiten und zu fördern. Wir suchen Initiativen und Projekte, die gesellschaftliches Engagement fördern – entweder im Analogen mithilfe digitaler Technologien oder im digitalen Raum. Zeigt uns mit eurem Projekt, wie ihr … kreative digitale Formen entwickelt, um mehr Menschen für Engagement und Ehrenamt zu begeistern. mithilfe digitaler Technologien Nachbarschaftshilfe, Seelsorge oder das Vereinsleben verbessert. euch gegen Hass, Hetze und Diskriminierung im Netz einsetzt. Digitales dafür nutzt, unsere vielfältige und demokratische Gesellschaft zu stärken. Ihr fühlt euch angesprochen? Dann passt die Kategorie „Digitales Engagement“ zu euch.  
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WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preises 2024

Frist: 07.04.2024

Es bewegt sich einiges mit dem Klimaschutz im Kulturbereich! Kulturschaffende, Organisationen, Netzwerke und Verbände reden nicht nur über den Klimaschutz, sondern handeln und setzen diesen mit konkreten Maßnahmen um. Das erzeugt Wirkung. Die Initiative Culture4Climate zeichnet erstmals Menschen und Organisationen aus, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor in Deutschland beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren können. Der WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 honoriert das Engagement, macht es sichtbar und trägt damit zur Verbreitung von wegweisenden Ansätzen und Umsetzungsformaten von Klimaschutz im Kultursektor bei. Einzelpersonen, Organisationen, Netzwerke und Initiativen sind aufgerufen sich bis zum 7. April 2024 zu bewerben. Der WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 wird in drei Preiskategorien vergeben. Öffentliche Kulturorganisation Öffentliche getragene oder institutionell geförderte und grundfinanzierte Kulturorganisation z.B. Städtische oder Staatliche Theater und Museen,Kulturdezernate, Produktionshäuser, Kulturverbände Private Kulturorganisation Privat grundfinanzierte, nicht-institutionell geförderte Kulturorganisationen, z. B. freie Ensembles, private Stiftungen, Netzwerke, Initiativen Einzelperson Einzelakteur:innen, z.B. Solo-Selbständige, Künstler:innen Kriterien Wir suchen Menschen, Organisationen, Netzwerke und Initiativen aus dem Kultursektor in Deutschland, die innovative, wirkungsorientierte Lösungsansätze für den Klimaschutz im Kultursektor entwickelt und umgesetzt haben. Entscheidend für die Bewertung der eingereichten Ansätze und Umsetzungsformate für Klimaschutzmaßnahmen im Kultursektor in Deutschland sind im Besonderen die folgenden drei Kriterien: Klimaschutzpotenzial Kreativitäts- und Innovationsgrad Impuls- und Breitenwirkung Auswahl Die Gesamtdotierung des WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 beträgt 10.000 EUR. Die Verteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Preiskategorien bleibt der Jury überlassen. Auswahlprozess und Auszeichnung Die Auswahl für den Preis erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Bewerbungsfrist für den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preises 2024 ist vom 20.02.2024 bis einschließlich 07.04.2024. Nach Beendigung der Bewerbungsfrist wertet die Kulturpolitische Gesellschaft e. V., zusammen mit den Verbundpartnern 2N2K Deutschland e. V. und Öko-Institut e. V. die eingereichten Bewerbungen aus und prüft, ob sie den Ausschreibungsbedingungen entsprechen (Longlist). Anschließend bestimmt eine unabhängige, fachkundige Jury die endgültige Auswahl der Preisträger:innen (Shortlist und Preisträger:innen). Die Shortlist wird Ende Juni 2024 veröffentlicht. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen der nationalen Konferenz der Initiative Culture4Climate am 17. September 2024. Dabei wird der von der Jury ausgezeichnete Vorschlag der Preisträger:innen vorgestellt.
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Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen – Stipendium für Konzepte und Gründungsideen

Frist: 08.04.2024

Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen ist ein Stipendium für Konzepte und Gründungsideen zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Du hast kreative Ideen für deine Stadt? Visionen, wie man Menschen besser miteinander verbinden kann? Willst die Umwelt schützen und die Biodiversität fördern? Du entwickelst Technologien, die uns voranbringen? Bewirb dich jetzt bis zum 08.04. und sichere dir ein monatliches Grundeinkommen, sowie ein Jahr kostenlose Miete in einem hochmodernen Doppelcontainer auf dem Hoepfner Gelände. Wann bewerben? Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig: Bewerbungsstart: Montag, 15.01.2024 Bewerbungsschluss: Montag, 08.04.2024 Donnerstag, 25.04.2024, 14-17 Uhr: Auftakt: Online-Termin mit allen Finalist*innen inkl. Pitchtraining Donnerstag, 06.06.2024 13:30-18:00 Uhr Pitch der Finalist*innen und Jurysitzung im CyberLab (Live in der Church) 01.07.24 Einzug der Stipendiat*innen in das Zukunftslabor Sonntag, 14.07.2024 Präsentation und Preisverleihung am Stifterfest Auswahlkriterien –  Was muss ich bei der Bewerbung beachten? Gesucht werden neuartige und kreative Konzepte zu einem smarten, nachhaltigen und sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Das können Themen sein wie Smart Quarter, Urban Living oder die generationenübergreifende Vernetzung. Die Projektidee sollte idealerweise in den regionalen Kontext (insbesondere das Hoepfner-Areal) eingebettet werden, lokal und gesellschaftlich wirken und dabei den Nutzen für Kunden bzw. eine Community optimieren. Wir suchen Vordenker*innen für die Stadtgesellschaft! Stichworte für Auswahlkriterien sind u.a. eine spannende Story, Smartness, Sustainability und Social Impact. Wir wünschen uns darüber hinaus eine realistische Perspektive auf Umsetzung z.B. in Form einer Gründung sowie die Chance, dass das Projekt auch finanziell längerfristig am Markt bestehen kann. Wer kann sich bewerben? Ihr seid Visionäre mit Realitätssinn, Innovatoren egal welchen Alters, Menschen, die bereit sind, sich voll und ganz ihrem Projekt zu widmen. Ihr habt Talent zur Umsetzung einer Geschäftsidee und befindet euch noch in der Vorgründungsphase. Weitere Voraussetzungen sind sehr gute Deutschkenntnisse und die Volljährigkeit. Die Bewerbung kann einzeln oder im Team erfolgen. Hinweise für die Bewerbung von Teams: Bitte benennt eine Person, die euch als Stipendiat*innen repräsentiert. Diese Person steht im Auswahlprozess stellvertretend für das Projekt und nimmt alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Werkstätten und Pitches) wahr. Während des Stipendienjahrs vertritt sie das Projekt nach außen. Form – wie muss ich mich bewerben? Bewerbung über das Online-Formular auf www.latitude49.de. Als Bewerbungsunterlangen müsst ihr einreichen: Die Lebensläufe aller Team-Mitglieder, den Titel und eine Kurzzusammenfassung des Projekts, der Idee oder der Gründung sowie ein kurzes Motivationsschreiben, in dem ihr beschreibt, warum Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen besonders reizvoll für euch ist und warum ihr euch für das Stipendium bewerbt. Als weitere Unterlagen könnt ihr ein Portfolio, Foto, Video o.Ä. hochladen. Der Container – ein multifunktionales Zukunftslabor Ort des Stipendiums ist ein um- und ausgebauter doppelter Fracht-Container mit über 40 Quadratmetern Platz zum Arbeiten sowie für gelegentliche kleine Veranstaltungen. Er ist möbliert mit einer hochmodernen Grundausstattung wie Schreibtischen und Stühlen, einer Küche, einem Bad und integrierten Wandschränken. Es gibt Wasser, Strom und Internetzugang. Neben einer Terrasse kann die direkt umgebende Grünfläche genutzt werden. Jury – wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums? Die interdisziplinäre Jury besteht aus der Projektleitung und dem Beirat von Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen sowie aus Sponsor*innen, Coaches und Mentor*innen. Sie ermitteln den*die Gewinner*in. Vergeben wird insgesamt ein Stipendium für das Jahr 2023 / 2024 an eine Einzelperson oder ein Team. Mentoring und Coaching – welche Formate gibt es? Mentor*innen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik bieten ihre Expertise in verschiedenen Formaten an, z.B. in persönlichen Gesprächen, Coachings oder dem gemeinsamen Besuch von Veranstaltungen. Die Mentoring-Formate sind flexibel, ortsunabhängig und können innerhalb des gesamten Stipendienjahres stattfinden. Je nach Projektthema und Interessensschwerpunkt kann die Beziehung zwischen Mentor*in und Mentee individuell geplant und umgesetzt werden. Ziel des Mentoring-Prozesses ist es, auch interdisziplinär zu arbeiten, Perspektiven zu wechseln und über den Tellerrand hinaus zu blicken. Als Coaches stehen den Stipendiat*innen darüber hinaus erfahrene Berater*innen aus dem CyberForum e.V. und dem CyberLab Karlsruhe zur Verfügung. Stipendium – was erwartet mich und wie kann ich profitieren? Das Stipendium besteht aus einem Grundeinkommen von 1.000 Euro/monatlich für 12 Monate sowie Materialkosten von insgesamt maximal 8.000 Euro. Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen bietet euch als Zukunftslabor die Chance, ein Jahr lang kostenfrei und konzentriert in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes auf dem Hoepfner-Areal zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Hier geht es um Ideenaustausch, konstruktive Kritik, gegenseitige Inspiration und Unterstützung. Zukunftsweisende Herzensprojekte können gemeinsam verwirklicht werden. Vorangebracht werden die Stipendiat*innen von renommierten Mentor*innen. Sie stehen für Offenheit, Innovationsgeist und erfolgreiche Karrieren. Sie ermöglichen durch ihr Netzwerk wertvolle Kontakte. Darüber hinaus bietet Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen eine Plattform, um Zukunftsprojekte öffentlich sichtbar zu machen. Teilnahmebedingungen – wie sieht es mit meinen Rechten und Pflichten aus? Hier sind die Teilnahmebedingungen für den Bewerbungsprozess aufgeführt. Mit dem / den Gewinner*innen des Stipendiums Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen wird darüber hinaus ein gesonderter Mietvertrag für das Stipendienjahr im multifunktionalen Container abgeschlossen.
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Kulturpreis der LAKS Baden-Württemberg 2024

Frist: 15.04.2024

Die LAKS Baden-Württemberg e.V. verleiht in der Regel alle zwei Jahre einen Kulturpreis für beispielgebende Projekte. In diesem Jahr ist der Preis eine Ermutigung für alle Versuche, die Zivilgesellschaft durch Kultur zu stärken, die Demokratie zu befördern und konkrete Utopien praktisch umzusetzen. Gesucht werden Projekte, die demokratiefeindlichen Bestrebungen entgegentreten, sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie eine offene Gesellschaft einsetzen. Der Kulturpreis der LAKS dient dazu, dieses Engagement in Erscheinung treten zu lassen und Initiativen zu stärken, die sich für die Demokratie einsetzen. Sei es in besonderen Formaten der Jugendbildung, in Projekten für Diversität und Inklusion, in partizipativen Tanz- und Theaterstücken, in immersiven Aktionen im öffentlichen Raum – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativenund Soziokulturellen Zen-tren (LAKS) BW e.V. vereint unter ihrem Dach 80 Soziokulturelle Zentren aus ganz Baden-Württemberg, die allesamt von freien Trägern geführt werden. Seit 1992 zeichnet sie alle zwei Jahre mit dem Kulturpreis Projekte aus, die in besonderer Weise die soziokulturelle Arbeit darstellen – weil sie innovativ, zum Nachahmen anregend, vorausschauend oder reflektierend sind. Im Jahr 2024 stehen besonders Projekte im Vordergrund, die sich für die Stärkung der Demokratie einsetzen. Der Kulturpreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert und wird von einer Fachjury ausgewählt. Voraussetzungen Im Jahr 2024 können sich Akteure der Soziokultur aus Baden-Württemberg bewerben oder vorgeschlagen werden, die in den Jahren ab 2022 besondere Projekte, Programme oder Festivals durchgeführt haben, die die Demokratie stär-ken. Dies sind : Soziokulturelle Zentren mit eigenen Projekten bzw. ihrer gesamten Arbeit oder freie, gemeinnützige Träger und Initiativen sowie Bündnisse freischaffender Künstler*innen, bzw. private, ehrenamtlich tätige Personen, die in Kooperation mit einem Soziokulturellen Zentrum ein Projekt durchgeführt haben bzw. zusammenarbeiten. Bewerbung mit folgendem Formular und zwei aussagekräftigen Fotos bis spätestens 15.04.2024 per Mail an: soziokultur(at)laks-bw.de Save the date: Die Preisverleihung findet am 3. Juli 2024 in der Rosenau in Stuttgart statt. –> Download Ausschreibung –> Download Bewerbungsformular
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ZukunftsGut

Frist: 15.04.2024

Kulturvermittlung als Gesamtstrategie in Kultureinrichtungen verankern – denn Vermittlung schafft Zukunft. Kulturvermittlung hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Dennoch braucht es Impulse, um Vermittlung als integrativen Bestandteil der Gesamtstrategie in Kultureinrichtungen weiterzutreiben. Hier setzt der Preis ZukunftsGut der Commerzbank-Stiftung an. ZukunftsGut richtet sich an öffentliche und private gemeinnützige Kulturinstitutionen in Deutschland, die Vermittlung als zentrale Aufgabe für sich erkannt haben. Der Preis zeichnet zukunftsweisende Strategien und ihre nachhaltige Implementierung aus. Er möchte dazu beitragen, den Stellenwert von institutioneller Kulturvermittlung als Kern- und Querschnittsfunktion zu stärken und diesbezügliche Transformationsprozesse zu unterstützen. Gemäß der Förderstrategie der Commerzbank-Stiftung konzentriert sich ZukunftsGut auf die Vermittlung des künstlerischen kulturellen Erbes – hier in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater sowie Kulturgeschichte. Bewerben können sich insbesondere Museen, Konzert- und Opernhäuser, Literaturhäuser wie auch Theater, die Vermittlungsprogramme entwickeln, um ihr kulturelles Erbe, ihre Artefakte und Produktionen, einem diversen Publikum nicht nur zugänglich zu machen, sondern neue Zielgruppen nachhaltig zu erschließen und aktiv teilhaben zu lassen. Doch Kulturvermittlung kann nicht nur Brücken zwischen künstlerisch-kulturellen Produktionen und unterschiedlichen Rezipient:innengruppen bauen. Sie kann auch Veränderungsprozesse auslösen und begleiten, die eine Kultureinrichtung insgesamt anschlussfähiger an das Hier und Jetzt machen – vom Programm über die ästhetische Ausgestaltung bis hin zu Service und Kommunikation. Denn Vermittlung schafft Zukunft! Der mit 80.000 Euro dotierte Preis ZukunftsGut zeichnet Kultureinrichtungen aus, denen es aus Sicht der Fachjury am überzeugendsten gelingt, ihre Inhalte und Institution im Sinne einer Gesamtstrategie zu vermitteln und zu aktualisieren. Das Preisgeld versteht sich nicht nur als hohe Anerkennung, sondern auch als relevanter fördernder Beitrag für die strategische Weiterentwicklung und verstärkte Institutionalisierung der Vermittlungsarbeit in der Preisträger-Einrichtung. Der Preis ZukunftsGut wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Birgit Mandel, Stiftungsratsmitglied der Commerzbank-Stiftung, und Red Pony, Agentur für Kunst und Kulturelle Bildung, entwickelt.
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Designpreis Baden-Württemberg FOCUS OPEN 2024

Frist: 16.04.2024

Design ist ein wesentlicher Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg – das beweist der Internationale Designpreis Baden-Württemberg bereits seit 1991. In den über 30 Jahren seines Bestehens hat sich der jährlich ausgelobte Internationale Designpreis Baden-Württemberg als eine feste Größe in der Wirtschaft etabliert – national wie auch international. Seit dem Jahr 2009 findet er unter dem kompakten Label FOCUS OPEN statt. Der Gründungsimpuls für den Internationalen Designpreis Baden-Württemberg kam übrigens 1988 von Lothar Späth, damals Ministerpräsident des Landes und aktiver Wirtschaftsförderer. Damit lag er auf einer Wellenlänge mit dem Design Center, dessen ureigene Aufgabe schon immer war, Unternehmen von der wettbewerbsrelevanten Wirkung des Designs zu überzeugen. Die Ausschreibung und weitere Informationen finden sie hier zum nachlesen. BIS ZUM 16. APRIL 2024 KÖNNEN SIE SICH über DAS ANMELDEFORMULAR ONLINE zum INTERNATIONALEN DESIGNPREIS BADEN-WÜRTTEMBERG FOCUS OPEN 2024 ANMELDEN. KOSTEN Anmeldung pro Produkt: 170 Euro Bei positiver Entscheidung der Jury, Kostenbeitrag: 590 Euro (pro Produkt) Der Benefit für die Preisträger*INNEN MODERATE KOSTEN – GERINGER AUFWAND Der FOCUS OPEN ist einer der wenigen nicht-kommerziellen Designpreise mit internationaler Ausrichtung in Deutschland. Die Kosten für die Teilnehmenden sind moderat – auch Newcomer:innen und kleinste Unternehmen können es sich leisten, teilzunehmen und sich mit ihren innovativen Produkten auf internationaler Ebene zu messen. UNABHÄNGIGE JURY Die Jurorinnen und Juroren sind unabhängig – und verpflichten sich, keine eigenen Arbeiten einzureichen. Eine weitere Besonderheit des FOCUS OPEN ist, dass im Vorfeld der Jurierung keine Vorauswahl anhand von Bildmaterial erfolgt. Jedes eingereichte Produkt wird der Jury, wenn möglich, im Original zur Bewertung vorgelegt. BREITE WAHRNEHMUNG Der Benefit für die Preisträger:innen ist groß – sie gewinnen eine hohe öffentliche Wahrnehmung über die zahlreichen Kommunikationsplattformen des Design Center Baden-Württemberg: die Preisverleihung, die Preisträger:innen-Ausstellung, das internationale Jahrbuch und die Platzierung in sozialen Medien und Netzwerken! Dieser Nutzen wird insbesondere bei der Markenkommunikation positiv spürbar: Die Label FOCUS Meta, FOCUS Gold, FOCUS Silver, FOCUS Special Mention sind Gütesiegel und wertvolle Instrumente innerhalb des Markenauftritts.
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Creative Europe: Innovation Lab 2024 – Aufruf: CREA-CROSS-2024-INNOVLAB

Frist: 25.04.2024

Dieser Aufruf/Call gilt für EU-Maßnahmenzuschüsse im Bereich CROSS-SECTORAL im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“. „Kreatives Europa“ bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors. Allgemeine Ziele: die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Erbe Europas zu schützen, zu entwickeln und zu fördern; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors. Spezifische Ziele: Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension sowie Innovation und Mobilität im europäischen Kultur- und Kreativsektor zu stärken (Bereich KULTUR); Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA-Bereich); Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmbereiche, Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Integration gefördert werden (SEKTORÜBERGREIFENDER Bereich). Im Rahmen des spezifischen Ziels, die politische Zusammenarbeit und innovative Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmstränge zu fördern, sind die  Prioritäten sektorübergreifend: Förderung innovativer Ansätze für die Erstellung, den Zugang, die Verbreitung und die Unterstützung von Inhalten im gesamten Kultur- und Kreativsektor sowie in anderen Sektoren, unter anderem unter Berücksichtigung des digitalen Wandels, der sowohl marktbezogene als auch nichtmarktbezogene Dimensionen abdeckt. Der sektorübergreifende Bereich unterstützt das „Labor für kreative Innovation“: (a) neue Formen des Schaffens an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und den Einsatz innovativer Technologien; (b) Förderung innovativer sektorübergreifender Ansätze und Instrumente, die nach Möglichkeit mehrsprachige und soziale Dimensionen umfassen, um die Verbreitung, Förderung und Monetarisierung sowie den Zugang zu Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, zu erleichtern. Das Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, einschließlich der audiovisuellen Branche, dazu anregen, innovative Lösungen für wichtige Herausforderungen zu entwerfen und zu testen, mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativsektoren. Deadline: 25.04.2024, 17:00 Uhr MEZ/Brüsseler Zeit. Gesamtbudget zum Aufruf: 7.482.102 € Max. EU-Förderung pro Projekt: kein Limit Förderquote: 70% der förderfähigen Kosten Projektdauer: 24 Monate Förderfähige Aktivitäten: Projekte müssen sich auf eines (oder mehrere) der folgenden Aktivitäten/Maßnahmen konzentrieren: Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, die Erweiterung des Publikums und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Content-Industrien; Innovative Geschäftstools für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Werbung, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden, insbesondere durch: Rechteverwaltung und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugriff auf verschiedene europäische Kulturinhalte von verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen) bei gleichzeitiger Gewährleistung von Transparenz und fairer Vergütung für Urheber und Künstler; Datenerhebung und -analyse mit besonderem Schwerpunkt auf Vorhersagen für die Erstellung von Inhalten und die Entwicklung des Publikums (einschließlich innovativer sektorübergreifender Tools zur Verbesserung der Qualität des Abonnentendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte); „Grünere“ Praktiken, um die Auswirkungen des audiovisuellen und anderen Kultursektors auf die Umwelt im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der New Bauhaus-Initiative zu verringern. Im Mittelpunkt des Calls steht die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektoren. Aus den Anträgen muss daher das Ausmaß des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und der erwartete Nutzen für die abgedeckten Sektoren klar hervorgehen. Erwartete Ergebnisse: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren: Transparenz, Datenerfassung und angemessener Einsatz von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Sektoren ergeben; Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(n) genannt) bietet. Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung des potenziellen Publikums europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und anderer kreativen Sektoren im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und des neuen europäischen Bauhauses. Mögliche Antragsteller: Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller: − juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften) − in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.: Teilnehmerländer von Creative Europe: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)) Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt. Liste der beteiligten Länder: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/guidance/list-3rd-country-participation_crea_en.pdf − in einem der am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder ansässig sein und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Standort der Börse seine Nationalität. Andere Unternehmen können andere Rollen im Konsortium übernehmen, beispielsweise als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen leisten usw. Zulässig sind Anträge von Einzelantragstellern (einzelne juristische Begünstigte; keine natürlichen Personen) sowie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens 2x Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Körperschaften) eingereicht werden.
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2. Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 26.04.2024

Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) lobt zum 2.  Mal den Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe aus, der im Sommer 2025 verliehen werden wird. Der Kunstpreis richtet sich an Künstler*innen, die in der TRK ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt haben, hier geboren sind oder ihre Ausbildung erhalten haben bzw. hier studieren. Die TechnologieRegion Karlsruhe umfasst das Gebiet des Mittleren Oberrheins dies- und jenseits des Rheins. Dazu gehören u.a. die Städte Straßburg und Bühl im Süden über Haguenau, Wissembourg, Rastatt, Karlsruhe und Landau bis Germersheim, Bruchsal und Waghäusel im Norden. Die TRK wünscht sich explizit Beiträge, die mit neuen Medien, performativen Handlungen und genreübergreifenden Formaten arbeiten. Bis zum 26. April 2024 können Sie sich online für den 2. Kunstpreis 2025 bewerben.
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Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2024

Frist: 30.04.2024

Seit 1986 zeichnet das Land – bundesweit einmalig – Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Einsendeschluss: 30. April 2024 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt von uns an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpreten und Einzelinterpretinnen als auch Gruppen. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler und Künstlerinnen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 22. Oktober 2024 in Reutlingen teil. Gala der Preisverleihung wird vom SWR gestreamt/aufgezeichnet, Video-Ausschnitte daraus werden vom SWR auch nach der Preisverleihung noch in anderen SWR-Formaten verwendet.
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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Frist: 30.04.2024

Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Nach der erfolgreichen Pilotphase des Programms wird das IGP nun fortgesetzt. Die neue IGP-Förderrichtlinie baut auf Erfahrungen der Pilotphase auf und optimiert den Ansatz, insbesondere um noch bessere Möglichkeiten für Innovationskooperationen zu schaffen sowie die Verfahrenseffizienz und Zielgruppengerechtigkeit weiter zu erhöhen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr). Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Frühsommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus. Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau. Erkundigen Sie sich zum IGP hier auf der Website: Unter „Informieren“ werden das IGP und die Förderkonditionen kurz erklärt, und unter „Mitmachen“ können Sie sich über den Ablauf von der Skizze bis zur Förderung informieren. Im Bereich „Service“ finden Sie weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm.
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Open Call für den THE LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse 2024

Frist: 03.05.2024

Bis zum 3. Mai 2024 können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg für einen Platz auf dem THE-LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse vom 16.-20. Oktober 2024 bewerben. https://kreativ.mfg.de/news/details/4110-open-call-jetzt-fuer-einen-platz-auf-der-frankfurter-buchmesse-2024-bewerben/: Ihr habt ein Produkt oder eine Dienstleistung für das Verlagswesen entwickelt, mit denen Prozesse effizienter und nachhaltiger gestaltet werden können? Euer digitales Tool, Game oder eine App bieten neue Möglichkeiten des Storytellings? Mit eurem neuen Buchprojekt verfolgt ihr eine konzeptionell zukunftsweisende Mission? Dann seid ihr am Baden-Württemberg-Stand auf der Frankfurter Buchmesse genau richtig: Hier findet ihr die passenden Publishing-Partner und könnt mit Expert*innen aus der Verlagsbranche sowie potentiellen Endkunden ins Gespräch kommen. Der Messeauftritt ist für die ausgewählten Teams kostenfrei. Baden-Württemberg-Stand: Plattform für Start-ups, Jungverlage und innovative Unternehmen Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg und Partner*innen bieten unter dem Motto „THE LÄND – The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg“ vom 16. bis 20. Oktober eine Plattform für kreative Geschäftsmodelle und innovative Lösungen für die Buch-, Medien- und Verlagsbranche auf der weltweit größten Buchmesse. Zusätzlich zu den Präsentationsflächen bietet der Stand den passenden Raum für Vernetzung und Gespräche mit Kund*innen und Entscheider*innen aus Verlagen und anderen Unternehmen. Zu Impuls- und Netzwerkformaten über die Zukunft des Publishings werden interessierte Verlage, Partner*innen und Vertreter*innen aus der Politik eingeladen. Bewerbungsverfahren Die Plätze für die Aussteller*innen sind begrenzt. Bewerben können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Teilnahme und erfolgreiche Bewerbung ist eine aktive Beteiligung und konstante Präsenz durch mindestens ein Teammitglied am Stand vom 16. bis 20. Oktober 2024 sowie die Teilnahme an zwei Vorbereitungsterminen. Die Bewerbung ist bis zum 3. Mai 2024, 23:59 Uhr über das Online-Formular möglich.  Partner*innen des THE LÄND-Standes Der Baden-Württemberg-Stand wird verantwortet von der MFG Baden-Württemberg, unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg, die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH. Der Messeauftritt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und ist Bestandteil der Landeskampagne Start-up BW. Über den Landesstand Seit 2015 präsentieren die MFG und ihre Partner*innen an einem gemeinsamen Stand auf der weltweit größten Buchmesse in Frankfurt am Main innovative Lösungen für die Buch- und Verlagsbranche. Unter dem Motto “THE LÄND – The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg” stellen die ausgewählten Start-ups, Jungverlage und innovativen Unternehmen sich und ihre Ideen dem Fachpublikum vor. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: THE LÄND auf der Frankfurter Buchmesse Direkt zur Bewerbung Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg   Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Start-up BW
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APPLAUS-Award 2024

Frist: 23.05.2024

Mit der die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ ehrt die Kulturstaatsministerin Claudia Roth Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die 11. Ausgabe Preisgelder von insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise und bietet eine gute Möglichkeit, Betreiber:innen von kleinen bis mittleren Clubs sowie regionalen Veranstalter:innen in allen Bereichen von Pop und Jazz zu mehr Anerkennung und Aufmerksamkeit für Ihr Schaffen zu verhelfen und durch die mit der Auszeichnung verbundenen Prämien auch finanziell zu würdigen.   Die Auszeichnungen werden 2024 in sechs Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro vergeben: 1. Kategorie Beste Livemusikprogramme – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 50.000 Euro – für Spielstätten mit einem kulturell herausragenden Livemusikprogramm und mindestens 48 durchgeführten Konzerten im Jahr 2023 2. Kategorie Beste Livemusikspielstätten – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 35.000 Euro – für kulturell herausragende Spielstätten mit mindestens 48 durchgeführten Konzerten im Jahr 2023 3. Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro – für im Jahr 2023 herausragende kleine Livemusikspielstätten und Konzertreihen mit mindestens 10 Konzerten im Jahr 2023 4. Kategorie Awareness – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro – für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Awareness 5. Kategorie Inklusion – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro – für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Inklusion und Teilhabe 6. Kategorie Nachhaltigkeit – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro – für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich ökologische Nachhaltigkeit   Eine Bewerbung für eine der drei Kategorien Awareness, Inklusion oder Nachhaltigkeit ist auch unabhängig von einer Bewerbung in einer der drei Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten oder Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen möglich.  
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Innovationspreis 2024

Frist: 31.05.2024

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Bewerbungen können über das Bewerbungsportal des Innovationspreises eingereicht werden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Preiskomitee aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.  Wer kann sich bewerben? Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten. Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen. Wie geht es nach der Bewerbungsphase weiter? Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien: technischer Fortschritt besondere unternehmerische Leistung nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft lobt zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben wird.
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Media Arts Film Scholarship 2024

Frist: 31.05.2024

Was? Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro bieten. Daher wird das “Media Arts Film Scholarship 2024” im Rahmen von “Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts” ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie uns zu und überzeugt unsere Jury von Eurem Projekt. In diesem Jahr sind erstmals auch immersive Projekt-Ideen zugelassen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Wer? Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich “Medienkunst” und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Wie? Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder  Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Einreichung einer Projektidee ist bis zum 31. Mai 2024 möglich!
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Open Call Landscape Bielsko-Biała’s candidacy for European Capital of Culture 2029

Frist: 31.05.2024

Open call Proposals for landscape art projects as part of Bielsko-Biała’s candidacy for European Capital of Culture 2029 Organizer: Urban Culture Institute – City of Weaves, city of Bielsko-Biała, Poland Deadline: 31 May 2024 Bielsko-Biała, located South of Poland (bordering the Czech Republic and Slovakia), surrounded by the mountains and a candidate city for European Capital of Culture in 2029, is looking for landscape art project proposals by creatives from all over the world with experience working in outdoor natural spaces and a participatory approach. More and more artists are creating works in natural spaces, forests or mountains. In response to the climate challenge and questions of sustainability, they wish to engage in dialogue with the natural elements, trees, rivers, sun, wind, rocks, fauna and flora. While taking care not to damage them. For BB29, a city surrounded by natural spaces, the aim is to present and share with the public a series of works emblematic of this new artistic field. Bielsko-Biała participated in the Cities Ahead Academy of the Goethe-Institute. The Cities Ahead programme supports ambitious European cultural and creative cities in attaining more international visibility and cultural appeal. The open call as developed as a result of the Cities Ahead Academy that took place in Bielsko-Biała in January 2024. More information: www.citiesahead.eu Key themes of Bielsko-Biała candidacy for European Capital of Culture in 2029 (ECOC): The concept of Bielsko-Biała is based on our slogan of WEAVING WELLBEING. On the one hand, it directly references the city’s heritage, its textile tradition, which meant recognition on a European scale in the 19th and 20th centuries. On the other hand, the motif of the weave derived from this tradition is transferred to a multidimensional and relational way of perceiving the city; a city where nature intertwines with culture, and multiculturalism becomes a space for social dialogue; a city of diverse artistic expressions (creativity) and visions of development (innovations); a city with interwoven stories of people. Wellbeing: We pose the question: how can we achieve a sense of wellbeing through art? Artists are encouraged to create environments that inspire tranquility, reflection, and a sense of connection with nature. The landscapes of Bielsko-Biała can serve as catalysts for positive emotional and mental experiences. Environmental Consciousness: sustainability lies at the heart of our vision. We challenge artists into dialogue with the natural elements, consider the ecological impact of their creations and explore ways to engage with nature in a respectful and sustainable manner. The project may have environmental objectives, such as raising awareness about ecological conservation, sustainable land management practices, or addressing specific environmental challenges faced by the mountainous region. Inclusivity and participation: The project might seek to involve local residents in the creation or appreciation of the artistic interventions, fostering a sense of pride and ownership among the community members towards their landscape and cultural heritage as well as enhancing residents’ creativity and empowerment. Eligibility: This call is open to international artists of all backgrounds and disciplines, including but not limited to visual artists, sculptors, architects, designers, and multimedia artists. These can be both temporary and permanent implementations. Artists must demonstrate a strong commitment to the themes of creativity, wellbeing, and environmental consciousness in their practice. Collaborative proposals involving interdisciplinary teams are highly encouraged. Submission Guidelines: Interested artists are invited to submit a proposal in English outlining their concept for a landscape art project in Bielsko-Biała. and referring to the main themes of BB2029 candidacy for ECOC. Proposals should include a description of the artwork (max. 2,000 words), including its artistic concept, materials, and dimensions as well as the estimated budget in euros. Artists are encouraged to provide visual representations of their proposed artwork, such as sketches, renderings, or mood boards for full understanding. Please include a brief artist statement highlighting your artistic background, previous work, and how your proposal aligns with the themes of the project. Submissions should be sent to opencall@bb2029.com by 31 May 2024. An international jury will select at least one (with the possibility of increasing the number of selected proposals to five) project from all the submissions that will be included in the city’s final bidbook for the European Capital of Culture 2029. The most convincing projects will be selected by mid-June 2024. The authors of the selected projects will be notified via email. Decisions on implementing the project will be made after the results of the competition for the European Capital of Culture, not earlier than in 2025. Implementation might take place between 2025 and 2029 Benefits:   Each of the selected projects will receive 1500€ as a selection fee. Subsequent stages: the implementation of the project, the cost of stay and travel and any additional costs will be settled by a separate agreement on the basis of further arrangements. Artists will have the opportunity to showcase their work in a prominent public space within Bielsko-Biała, reaching a diverse audience of residents and visitors. The project will be included in the city’s final bidbook for the European Capital of Culture 2029, which will be available online. Participating artists will be featured in promotional materials and media coverage related to the project.
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Offene Formate 2024 des BBK Karlsruhe

Frist: 03.06.2024

Der BBK Karlsruhe möchte auf die Ausschreibung für die „Offenen Formate 2024“ – und die damit verbundene Möglichkeit, eine eigene Ausstellung in den Galerieräumen des Künstlerhaus Karlsruhe zu realisieren – aufmerksam machen. Die Ausschreibung richtet sich primär an Karlsruher Künstler*innen und Studierende der in Karlsruhe ansässigen Hochschulen, die bisher nicht Mitglied im BBK sind. Die „Offenen Formate 2024“ finden dieses Jahr vom 29. Juli bis 8. September 2024 statt.
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NEO2024 – Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 04.06.2024

Gesucht: Innovationen in der Kreislaufwirtschaft Begeistern Sie uns mit Ihrer Idee – und machen Sie deutlich, warum gerade Ihr Produkt, Ihr Verfahren, Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell einen hohen Nutzen hat und wie Ihre Innovation dazu beiträgt, die Herausforderungen der Welt zu beantworten. Informationen zur Ausschreibung Innovationen sind das Herzstück unserer Zukunft. Sie sind der Schlüssel, um den gewaltigen Herausforderungen unserer Zeit – Klimawandel, Energiewende, Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und wachsender Weltbevölkerung – zu begegnen. Sie sind es, die uns helfen, unsere Position in einem immer intensiver werdenden internationalen Wettbewerb zu behaupten. Bis zum 04. Juni können sich Unternehmen, Institutionen und Wissenschaftseinrichtungen aus ganz Deutschland und dem französischen Elsass bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie in der folgenden Broschüre. Hier gehts zur Broschüre >> Bewerbung für den NEO2024 – Innovationen der Kreislaufwirtschaft Die Bewerbungen können bis zum 04. Juni in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Mit der Speicherfunktion können Sie Ihre Bewerbung vor der Versendung überarbeiten. Nach der erfolgreichen Einreichung kontaktieren wir Sie zu den weiteren Schritten.
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IDEENSTARK 2024

Frist: 11.06.2024

Die MFG Baden-Württemberg verleiht bereits zum achten Mal die begehrte Auszeichnung IDEENSTARK an zukunftsweisende Kreativunternehmer*innen und Start-ups. Bist du ein kreativer Kopf aus Baden-Württemberg? Hast du ein aufstrebendes Start-up oder bist du als Solo-Selbstständige*r in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig? Dann möchten wir dich, deine Idee und dein Unternehmen kennenlernen. Als einer der zehn ausgewählten Preisträger*innen profitierst du nicht nur von der renommierten IDEENSTARK Auszeichnung, sondern auch von einem exklusiven Förderprogramm: Erlebe inspirierende Workshops, maßgeschneiderte Einzelcoachings und spannende Akademie-Seminare, die dich auf deinem Weg unterstützen. Bewirb dich jetzt und sichere dir die Chance auf eine kostenfreie Teilnahme am IDEENSTARK-Programm! Bewerbungsschluss ist der 11. Juni 2024. Zoom Sprechstunde Es kribbelt dir in den Fingern, aber du bist noch unentschlossen? Du hast noch Fragen zu IDEENSTARK? Dann schau doch einfach unverbindlich und ohne Voranmeldung in der offenen IDEENSTARK 2024-Sprechstunde in Zoom vorbei. Immer montags, 11 bis 12 Uhr: 29.04. | 6.05. | 13.05. | 21.05. (Wegen Feiertag am Dienstag!)  27.05. | 3.06. ZOOM-LINK Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. Kreativunternehmen in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Die Preisträger*innen sollen zum Zeitpunkt der Auszeichnung mindestens anstreben, mit der eingereichten Unternehmung bzw. dem Projekt/Modellvorhaben/Geschäftsmodell erwerbswirtschaftlich orientiert zu sein, auch Kreativleistungen im Nebenerwerb sind zugelassen. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF, ein kurzes Video oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen (digital) eingeladen. Die Auswahlgespräche finden am 19./ 22./23 Juli 2023 statt. An einem dieser drei Tage wird jedem Bewerberteam bzw. Bewerber*in ein bestimmter Slot zugewiesen (ca. 2 Stunden insgesamt einplanen). Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern.
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The Power of the Arts

Frist: 14.06.2024

The Power of the Arts ist eine Initiative der Philip Morris GmbH und zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste. In diesem Jahr unterstützt The Power of the Arts fünf gesellschaftsrelevante Projekte mit je 50.000 Euro. Ab dem 15. April 2024 können sich wieder Projekte aus Kunst und Kultur, die mit ihrer Transformationskraft zur Gestaltung einer vielfältigen und offenen Gesellschaft beitragen, bewerben. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Wer kann sich bewerben? Für den Förderpreis The Power of the Arts 2024 können sich anerkannt gemeinnützige Organisationen in Deutschland bewerben, die sich mit ihren kulturellen Projekten und Initiativen für soziale und kulturelle Gleichberechtigung und Teilhabe aller Menschen im Sinne der Ausschreibung einsetzen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte sind ausdrücklich zur Bewerbung zugelassen. Pro Organisationen kann ein Konzept oder ein Vorhaben pro Jahr eingereicht werden. Alle Projektbeteiligten müssen volljährig sein und das Vorhaben muss sich überwiegend an Menschen ab 18 Jahre richten. Berücksichtigt werden Konzepte und Vorhaben mit einem Realisierungszeitraum zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026. Vorhaben, die bereits vor dem 01.01.2025 begonnen werden, können für den Preis berücksichtigt werden, sofern die Finanzierung bis zum Beginn der Förderung durch The Power of the Arts durch andere Mittel gesichert ist. Was muss zur Bewerbung eingereicht werden? Alle Bewerbungen werden über das Online-Formular in deutscher Sprache oder englischer Sprache auf der Website von The Power of the Arts www.thepowerofthearts.de/bewerben bzw. www.thepoweroftheart.de/en/apply eingereicht. Über das Online-Formular werden abgefragt: Beschreibung des Konzept- oder Projektvorschlags in seinen Zielen, seiner künstlerischen Grundidee, Umsetzung und Zielgruppen Kosten- und Finanzierungsplan für das genannte Konzept oder Projekt mit konkreter Benennung der Verwendung der Auszeichnungssumme in Höhe von 50.000 EUR. Verwenden Sie dazu ausschließlich das interaktive PDF-Formular (Download hier), eigene Formulare werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbung wird dadurch ungültig. Einverständniserklärung zur Übertragung einfacher Nutzungsrechte für Bewegt- und Bildmaterial Nachweis für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid) oder ein Nachweis, dass diese beantragt wurde. Einverständniserklärung zu den Zielen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen Alternative Bewerbungsmöglichkeit: Bewerber:innen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bewerbung über das Formular einzugeben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Projektbüro. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Form, um Ihre Bewerbung eingeben zu können – z.B. per Interview (Audio/Video). Sie erreichen das Projektbüro unter 030 53 00 29 45 oder per Mail: kontakt@thepowerofthearts.de. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür etwas Vorlauf benötigen und melden sich unbedingt rechtzeitig vor dem Bewerbungsende – spätestens bis Fr. 31. Mai 2024 – damit die Bewerbungsfrist eingehalten werden kann. Ergänzend ist über die Upload-Funktion des Bewerbungsformulars folgendes einzureichen: Ein ausgefüllter Budgetplan, der als interaktives PDF-Formular zum Download zur Verfügung gestellt wird Nachweis der Gemeinnützigkeit (vorzugsweise der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamts) Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
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Music WorX

Frist: 20.06.2024

Der Music WorX Inkubator der Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet über drei Monate umfassende Starthilfe für Gründer*innen in der Musikwirtschaft – mit effektivem Coaching und Training, finanzieller Unterstützung, Präsenz auf dem Reeperbahn Festival sowie einem abschließenden Pitch vor wichtigen Hamburger Branchenvertreter*innen. Was ihr erhaltet: 5.000 € pro Team für die (Weiter-)Entwicklung der Geschäftsidee 1.500 € pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Team Flexible Coworking-Spaces Workshops, Trainings und Coaching Zugang zu einem Netzwerk erfahrener Mentor*innen Sichtbarkeit beim öffentlichen Music WorX Pitch Teilnahme und Pitchmöglichkeit bei der Konferenz des Reeperbahn Festivals 2024 Bewerbungen sind noch bis zum 20. Juni möglich: https://kreativgesellschaft.org/innovation-inkubatoren/inkubatoren/music-worx/
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Kultur-und Kreativpilot*innen XV

Frist: 08.07.2024

Im Namen der Bundesregierung zeichnet das u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. jedes Jahr 32 Gründer*innen und Unternehmer*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen für ihre innovativen Ideen, Projekte und Geschäftsmodelle als „Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland“ aus.  Neben der Auszeichnung und der damit verbundenen bundesweiten Medienpräsenz, nehmen die Titelträger*innen an einem einjährigen Mentoring-Programm teil. Ziel ist es, die Gründer*innen und ihre Unternehmungen, Projekte und Ideen nach vorne zu bringen, zu stärken und sichtbarer zu machen. Außerdem bekommen sie Zugang zum einzigartigen Kreativpilot*innen-Netzwerk, in dem sich kreative Unternehmer*innen aller Jahrgänge und Branchenexpert*innen austauschen. Daher sind die Auszeichnung und das einjährige Programm für viele Titelträger*innen ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche unternehmerische und persönliche Weiterentwicklung.  In diesem Jahr können sich vom 15. Mai bis zum 08. Juli 2024 innovative Unternehmer*innen, Startups, Selbstständige, Projekte und Gründer*innen bewerben. 
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Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund: für eine gute Perspektive in Deutschland

Frist: 31.07.2024

Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund für eine gute Perspektive in Deutschland Studierende mit Migrationshintergrund sehen sich oft besonderen Herausforderungen gegenüber. Die finanzielle Belastung, fehlende Unterstützung oder rechtliche Hürden wie beispielsweise die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- oder Studienleistungen erschweren das Studieren.  Die Randstad Personalberatung möchte einen Studierenden mit Migrationshintergrund finanziell unterstützen und somit die Studienzeit oder den Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern. Hierzu vergibt sie ein Stipendium in Höhe von 5.000 Euro für das Wintersemester 2024/25. Ein weiterer Studierender darf an einem Agilitätscheck im Wert von 1.000 Euro von Pawlik Consulting teilnehmen.   Wer kann sich bewerben? Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber für das Stipendium erfüllen: Migrationshintergrund, d. h. er oder sie selbst bzw. die Eltern müssen aus dem Ausland nach Deutschland zugewandert sein Dauerhafter, offizieller Wohnsitz in Deutschland Immatrikuliert an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule, mindestens im 3. Semester Wer sich um das Stipendium bewirbt, muss folgende Unterlagen einreichen:  Studiennachweis in Form einer Immatrikulationsbescheinigung einen Leistungsauszug mit Noten eine Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft) ein Motivationsschreiben Das Herz Ihrer Bewerbung um das Stipendium ist das Motivationsschreiben, das Sie uns bitte als PDF zusenden. Dieses können Sie in deutsch oder in englisch verfassen. Es sollte mindestens 400 Wörter umfassen, jedoch nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein. Gerne dürfen auch Fotos enthalten sein.  Im Fokus stehen Ihre persönlichen Erfahrungen und Ihre Herausforderungen des Alltags und wie Sie diese meistern. Zudem möchten wir wissen, was Ihre beruflichen Ziele sind und was Sie antreibt, diese zu erreichen.    Mehr Infos finden Sie auf der Website.
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Thomas Strittmatter Preis 2025

Frist: 31.07.2024

Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen.Der Thomas Strittmatter Preis ist die Drehbuchauszeichnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg. Vergeben wird sie für ein herausragendes, noch unverfilmtes Buch zu einem Fernseh- oder Kinofilm. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird jährlich während der Berlinale vergeben. Schon eine Nominierung für den Thomas Strittmatter Preis ist mit einer Prämie verbunden.Die Filmförderung des Landes verfolgt mit dieser Auszeichnung zwei Ziele: die Unterstützung von Autoren und Autorinnen aus Baden-Württemberg und die Förderung qualitativ hochwertiger Fernseh- oder Kinostoffe mit Baden-Württemberg-Bezug.Bewerbung Thomas Strittmatter Preis 2025Das Bewerbungsformular mit Informationen und Bewerbungsvoraussetzungen steht ab sofort zum Download bereit. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind folgendermaßen einzureichen:1x in digitaler Form auf Datenträger (USB-STICK):Bewerbungsformular mit allen Anlagen1x in Papierform:Unterschriebenes BewerbungsformularAnonymisiertes Drehbuch in 1-facher AusfertigungDie Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmacher Preis 2025 endet am 31.7.2024.Für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingang bei der MFG maßgebend.Allgemeine BewerbungsvoraussetzungenEingereicht werden können Drehbücheraller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen.
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MIXED UP Preis 2024 des BKJ – Verband für Kulturelle Bildung

Frist: 31.07.2024

Kooperationen mit Projekten rund um das Motto „Zukünfte neu schreiben“ Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Aktuelle Krisen und Herausforderungen haben auf ihr Leben einen großen Einfluss. Umso wichtiger ist es, dass sie dazu gehören und mit ihren Ideen ernst genommen werden. Um die Zukunft mitgestalten zu können, braucht es Mut, Fantasie und die Überzeugung, etwas bewirken zu können.  Wenn Schulen, Ganztagsträger oder Kindertagesstätten und non-formale Bildungspartner gemeinsam kulturelle Bildungsangebote schaffen, dann entstehen für junge Menschen ganz neue Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten im formalen Bildungssystem. In solchen experimentellen Räumen können Kinder und Jugendliche ihre Sorgen und Gefühle ausdrücken, neue Ideen ausprobieren und das eigene Handeln als bedeutsam und wirkungsvoll erleben.  Beim MIXED UP Preis werden daher gelungene Partnerschaften zwischen Schulen, Ganztagsträgern oder Kindertagesstätten und Akteur*innen der Kulturellen Bildung ausgezeichnet, die jungen Menschen ermöglichen, ihre Zukünfte neu zu schreiben. Die gemeinsam umgesetzten Projekte bzw. Angebote stellen sich den Herausforderungen unserer Zeit: zum Beispiel Superdiversität, Klimawandel, Armut, Krieg, Extremismus und gesellschaftliche Spaltung.    Die Kooperationspartner arbeiten dabei auf Augenhöhe zusammen, beziehen Perspektiven und Erfahrungen der Schüler*innen mit ein, machen die Gestaltungsfähigkeit junger Menschen in Schule und Kita erfahr- und sichtbar und eröffnen kreative Experimentierräume im Alltag von Kindern und Jugendlichen.   Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?  Es werden Projekte und Angebote ausgezeichnet, die bereits abgeschlossen sind oder aktuell stattfinden. Ein Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mai 2023) zurückliegen. Die Projekte bzw. Angebote müssen begründen können, weshalb ihr thematischer Schwerpunkt zum diesjährigen Wettbewerbsthema „Zukünfte neu schreiben“ passt.   An der Durchführung waren mindestens eine Schule, ein Ganztagsträger oder eine Kindertagesstätte sowie mindestens ein*e Akteur*in der Kulturellen Bildung beteiligt.   Die Projekte/Angebote richten sich vornehmlich an junge Menschen, können aber auch Eltern oder andere Teilnehmer*innen der Einrichtungen der Kooperationspartner beteiligen.   Bewerben können sich Träger aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern arbeiten (zum Beispiel Schule, Kindertagesstätte, Ganztagsträger, Verein, Kulturinstitution, selbstorganisierte Jugendgruppe oder Einzelperson).   Welchen Preis gibt es? Auf der Preisverleihung am 8. November 2024 in Berlin werden drei Projekte bzw. Angebote mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld ausgezeichnet.   Die Gewinner*innen werden zudem in der bundesweiten Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs vorgestellt (unter anderem durch Textbeiträge über Websites, Pressearbeit und in Social Media Kanälen).
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Business Lab Programm by Singa

Frist: 02.08.2024

ENTWICKELN SIE IHRE IDEEIm ersten Teil des Studiums geht es um die Verfeinerung und Weiterentwicklung Ihres Konzepts.In den Workshops und mit deinem Coach arbeitest du direkt an deiner Idee und entwickelst dein Geschäftsmodell im Detail. TESTEN UND IMPLEMENTIERENIn der zweiten Phase geben wir Ihnen konkrete Werkzeuge an die Hand, um Ihre Idee umzusetzen: Sie definieren Ihre Mission und Vision sowie Ihr Branding.Wir klären Ihre Fragen zu Steuern, Rechtsform und Finanzierung. VORSCHAUAm Ende des Programms präsentieren Sie Ihre Idee vor Publikum. Experten und das Publikum geben Ihnen Feedback zu Ihrem Pitch und Sie können weitere Kontakte knüpfen und Ihr Netzwerk erweitern.Sie sind bereit, sich selbstständig zu machen und können Ihre Geschäftsidee weiterentwickeln.
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Innovationsfonds Kunst 2024

Frist: 07.08.2024

Der Innovationsfonds Kunst 2024 verfolgt das Ziel der Innovation durch Strukturwandel. Die organisatorische Entwicklung und strukturelle Stabilisierung von Einrichtungen und Organisationen wird in Anbetracht steigender Anforderungen an die Kulturschaffenden immer wichtiger, auch um auf äußerst komplexe gesellschaftliche Umstände und neue Krisen reagieren zu können. Deshalb möchte der Innovationsfonds Kunst Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen, selbst innovationsfähiger zu werden, und Prozessvorhaben und neue Umsetzungsideen fördern, die, gegebenenfalls auch mit Hilfe einer externen Begleitung, einen nachhaltigen Strukturwandel zum Beispiel in folgenden Bereichen zum Ziel haben: Sich neu denken: Organisationsentwicklung in Kultureinrichtungen – z. B. Schärfung des eigenen Profils und Potenzials, Bewältigung von Generationswechseln, Optimierung der Ressourcennutzung, Schaffung von Synergien durch Kooperationen, Digitalisierung nach innen und außen Demokratie und Gesellschaftlicher Zusammenhalt – z. B. Entwicklung eines neuen Narrativs für das eigene Handeln (Code of Conduct), Stärkung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung des Teams, fachliche Befähigung durch Weiterbildung Green Culture – Umstellung der Betriebs- und Personalstruktur auf nachhaltige und ressourcenschonende Konzepte, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/. Die Antragsfrist endet am Mittwoch, den 7. August 2024. Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2024 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragsteller zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.
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#CyberLabFestival24 presents: 20 Jahre CyberChampions

Frist: 15.08.2024

Macht gemeinsam mit uns das #CyberLabFestival24 zum Jahreshighlight der Karlsruher Startup-Szene! Dieses Jahr feiern wir 20 Jahre CyberChampions Award! Wir blicken zurück auf 20 Jahre erfolgreiches Unternehmertum mit all seinen Höhen und Tiefen. Was erwartet euch? Inspirierende Diskussionen, Erfahrungsberichte und Impulse rund um die Themen Gründung, Unternehmertum & Finanzierung, spannende KI Startups beim KI Matchmaking, ausreichend Raum und Zeit zum Networken mit anderen Gründer:innen, Gründungs- und Innovationsinteressierten aus dem CyberLab Netzwerk und als Highlight des Tages verleihen wir am Abend die CyberChampions Awards 2024. Die Bewerbung ist ab sofort und bis zum 15. August möglich!
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CyberChampions Award 2024

Frist: 15.08.2024

Am 19. September 2024 ist es wieder so weit: Die CyberChampions Awards gehen in die Vollen!Dieses 20. Jubiläum möchten wir gemeinsam mit euch im Rahmen des #CyberLabFestival gebührend feiern. CyberChampions Awards?Jedes Jahr prämiert das CyberLab Karlsruhe mit den CyberChampions Awards die innovativsten IT-Startups, die mit ihrem aussichtsreichen Geschäftsmodell und ihren Persönlichkeiten überzeugen können.Im September werden die fünf Finalisten-Teams wieder live auf der Bühne um den Titel des CyberChampion 2024 pitchen! Wer wird die Jury mit einem zukunftsweisenden Geschäftsmodell, einem herausragenden Team und einem mitreißenden Pitch überzeugen?SpezialpreiseInnovationInnovation ist der Schlüssel zu Fortschritt und Transformation. In einer Zeit, in der technologische und gesellschaftliche Veränderungen rasant voranschreiten, suchen wir nach herausragenden Lösungen, die echte Probleme lösen und einen bedeutenden Mehrwert schaffen. Welche bahnbrechende Idee oder Technologie setzt neue Maßstäbe in ihrer Branche und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei?ImpactNachhaltigkeit im Fokus: die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) der EU sind für alle Unternehmen relevant. Doch welches Startup leistet mit seiner Geschäftsidee einen großen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft?Mentor:innenIn diesem Jahr vergeben wir erstmals Preise an unsere großartigen Mentor:innen. Sie unterstützen unsere Startup-Teams bereits seit vielen Jahren mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung. Ihr Engagement trägt entscheidend dazu bei, die nächste Generation der CyberLab-Gründer:innen zu stärken und sie bei ihren Herausforderungen zu unterstützen. Mit diesem Preis ehren wir die herausragende Rolle der Mentor:innen in unserem Netzwerk!PublikumNeben dem CyberChampion Award haben alle fünf Finalst:innen zusätzlich die Möglichkeit bei ihrem Live-Pitch das Publikum zu überzeugen und den Publikumspreis zu gewinnen. Gemessen wird über die Applaus-Lautstärke.Werdet Teil der CyberChampions Awards 2024Freut euch auf inspirierende Ideen, innovative Technologien und die Zukunft der IT-Startups. Seid dabei und erlebt, wer die Jury und das Publikum begeistert und den begehrten CyberChampions Award 2024 abräumt!Ihr habt auch eine innovative Geschäftsidee und wollt an den CyberChampionsAwards 2024 teilnehmen? Dann bewerbt euch hier!Im Gegensatz zu den anderen, offenen Preisen Innovation und Impact können sich für den CyberChampion nur CyberLab Startups mit IT-Bezug aus den Acceleratoren Batches Q4 2023 bis Q3 2024 bewerben.Bewerbungsschluss ist der 15. August.
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OPEN CALL: CALI TO KARLSRUHE 2024-2025

Frist: 31.08.2024

Nach dem erfolgreichen Aufruf im Jahr 2023, schreiben die beiden UNESCO Creative Cities of Media Arts Karlsruhe und Cali (Kolumbien) das internationale Austauschprogramm Cali to Karlsruhe erneut aus. Gefördert werden zwei Medienkünstler*innen jeweils aus den beiden Städten für einen 17-tätigen Aufenthalt in Karlsruhe und Cali. Ziel ist es, in gemeinsamer internationaler Zusammenarbeit ein Medienkunstwerk zu konzipieren und zu produzieren.Der erste Aufenthalt findet vom 1. bis 15. November 2024 in Cali statt und dient der konzeptionellen Phase, der zweite vom 31. Juli bis 17. August 2025 in Karlsruhe für eine abschließende Produktionsphase. Die daraus resultierende Arbeit wird im Rahmen der jährlichen Ausstellung Media art is here 2025 in Karlsruhe präsentiert.Die Ausschreibung richtet sich an alle Kreativen ab 18 Jahren, die in Karlsruhe leben bzw. arbeiten und im Bereich der Medienkunst tätig sind. Dazu gehören alle künstlerischen Ausdrucksformen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden.Die Bewerbung kann ausschließ­lich in englischer Sprache über das Online-Bewer­bungs­for­mu­lar abgegeben werden. Die Ausschreibungsrichtlinien sind hier abrufbar.Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024.Bei weiteren Fragen zur Bewerbung, dem Austauschprogramm oder zum Ablauf bitte per E-Mail an Blanca Giménez: blanca.gimenez@kultur.karlsruhe.de.
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Baden-Württembergischer Filmpreis 2024

Frist: 31.08.2024

Die Filmschau Baden-Württemberg vergibt im Rahmen des Wettbewerbs um den Baden-Württembergischen Filmpreis Preise in 5 Kategorien:Bester SpielfilmBester KurzfilmBester DokumentarfilmBester AnimationsfilmBester WerbefilmAußerdem wird jedes Jahr derBaden-Württembergische Ehrenfilmpreisan eine Person verliehen, die sich auf besondere Weise für die Medienlandschaft der Region Baden-Württemberg eingesetzt und verdient gemacht hat.Alle eingereichten Filme werden von der Programmleitung gesichtet.Die Programmleitung wählt die Filme aus, die auf dem Festival gezeigt werden.In einem zweiten Schritt werden einzelne Filme, die im Wettbewerb laufen, zusätzlich für die verschiedenen Wettbewerbskategorien nominiert.Im dritten Schritt wählt die jeweilige Fachjury den Gewinnerfilm der Wettbewerbskategorie.Jeder eingereichte Film erhält bis Ende Oktober eine Rückmeldung, ob er auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb läuft.Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen:zu einer der Kategorien folgenden Kategorien gehören: Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar-, Animations- oder Werbefilmeinen Bezug zum Bundesland Baden-Württemberg aufweisen, z.B. durch Projektfördermittel der Medienförderung MFG Baden- Württemberg, Team-/ Cast-Mitglieder aus dem Südwesten, Drehort in BW oder Postproduktion und VFX in der Regionals DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegenim Jahr 2023 oder 2024 produziert sein.
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Baden-Württembergischer Werbefilmpreis 2024

Frist: 31.08.2024

Corporate Film ist einer der wichtigsten Faktoren des Filmstandortes, wenn es um Filmwirtschaft, Umsätze und internationale Wahrnehmung geht.Das Filmbüro Baden-Württemberg möchte diesen hochkreativen und innovativen Bereich der Filmproduktion mehr in den Mittelpunkt rücken und vergibt deshalb 2024 das siebte Mal den Baden-Württembergischen Filmpreis für Werbefilm in der Kategorie Werbeclip. Dabei ist das langfristige Ziel, mit dem alljährlichen Filmfestival die Stadt Stuttgart zu einem Kristallisationspunkt von Konzernen, Unternehmen, Werbeagenturen und Filmproduzierenden zu machen.Der Gewinner oder die Gewinnerin werden im Rahmen der großen Preisverleihung der Filmschau am Sonntag, 8. Dezember 2024 gekürt. Die Jury verkündet vor Ort aus allen Nominierten den Besten Werbefilm. EinreichkriterienDie Ausschreibung findet 2024 in der Kategorie Werbe-Clip statt und richtet sich ausschließlich an Produzentinnen und Produzenten sowie Produktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.Zur Einreichung berechtigt sind:Filmproduktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.Produzentinnen und Produzenten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.Agenturen (Auftraggeber) mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden-Württemberg hergestellt wurde.Auftraggeber mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden- Württemberg hergestellt wurde.Voraussetzung ist, dass der Werbefilm im Auftrag eines Unternehmens hergestellt wurde und zum Zeitpunkt der Einreichung bereits öffentlich zugänglich ist. Es können auch mehrere Clips eingereicht werden. Jede Einreichung bitte mit gesondertem Einreichformular. Auswahl / NominierungAlle eingereichten Filme werden von der Programmleitung gesichtet.NominierungAus den eingereichten Produktionen wird eine Auswahl für den Wettbewerb um den Baden-Württembergischen Filmpreis in der Kategorie Werbefilm nominiert.Die Nominierung erfolgt durch das Filmbüro Baden- Württemberg. Nominiert wird die Produktionsfirma des Werbe-Clips, diese erhält auch das Preisgeld.Jury, Vergabe und PreisgeldAus den nominierten Filmen wählt eine Fachjury, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die Preisträgerin oder den Preisträger aus.Die Preisverleihung findet voraussichtlich am Sonntag, dem 8. Dezember 2024 statt, sofern es die Auflagen angesichts der Corona-Situation ermöglichen. Änderungen vorbehalten.
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21. Jugendfilmpreis Baden-Württemberg 2024

Frist: 31.08.2024

Nach dem Festival ist vor dem Festival… EinreichkriterienUm zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen:zu einer der Kategorien Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar- oder Animationsfilm, Video- oder Musikclips gehören.Das Filmteam ist aus oder lebt in Baden-Württemberg – oder der Film hat einen anderen BW-Bezug.Die Regisseurin oder der Regisseur ist maximal 22 Jahre alt; es gilt das Alter am Tag der Vollendung des Films. Dieselbe Regel gilt auch für Nominierungen und Auszeichnungen von anderen Filmbeteiligten.Produktionsjahr 2023 oder 2024.Es dürfen maximal 3 Einreichungen pro Filmteam/Einsender eingereicht werden.maximale Länge: 90 Minuten.als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen; Einreichungen werden auch auf USB oder per Downloadlink angenommen.Die Musikrechte müssen gesichert sein (Nutzungsrecht). Mit der Unterschrift garantieren die Filmschaffenden, dass sie alle notwendigen Genehmigungen und Rechte haben.Die im Film abgebildeten Personen haben für eine öffentliche Filmvorführung ihr Einverständnis erklärt.Auswahl / NominierungAlle eingereichten Filme werden von der Programmleitung gesichtet.Die Programmleitung wählt unter allen Einreichungen die Filme aus, die auf dem Festival gezeigt werden.In einem zweiten Schritt werden einzelne Filme für die verschiedenen Wettbewerbskategorien nominiert.Im dritten Schritt wählt eine Fachjury in jeder Wettbewerbskategorie den Gewinnerfilm.Jeder eingereichte Film erhält bis Ende Oktober eine Rückmeldung, ob er auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb läuft. 
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OPEN CALL: THE FUTURE IS TODAY

Frist: 09.09.2024

2023 präsentierten sich zum ersten Mal Karlsruher Kunst- und Kultureinrichtungen bei der art KARLSRUHE gemeinsam auf einer eigenen Fläche. Mit der Medienkunst im Mittelpunkt des Raumes – als Nukleus der Identität der Stadt Karlsruhe – waren in den letzten zwei Jahren sowohl ausgewählte Medienkunstwerke aus dem UNESCO Projektförderprogramm des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe als auch vom ZKM | Zentrum für Kunst und Medien kuratierten Werken in dieser Fläche zu sehen. Vom 20. bis 23. Februar 2025 findet die art KARLSRUHE in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe erneut statt. Unter dem Motto The Future is Today lädt die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts Künstler*innen bzw. Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen, das zentral auf der genannten Fläche im Rahmen der art KARLSRUHE 2025 ausgestellt werden soll. Es soll ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk geschaffen werden, das sich vornehmlich mit der Frage beschäftigt, was wir heute tun können, um vorausschauend wie nachhaltig die Zukunft zu gestalten. Wie soll die Gesellschaft sinnreich und gestaltend mit aktuellen technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen umgehen, die unseren Lebens- und Arbeitsraum zunehmend beeinflussen und komplexer werden lassen? The Future is Today – wie kann unsere Lebenswelt, die wir heute gestalten, in Zukunft aussehen? Nach der Präsentation auf der art KARLSRUHE sind weitere Präsentationen im Rahmen des Ausstellungsformats Media art is here im Sommer 2025 von UNESCO City of Media Arts in Karlsruhe geplant. Die Realisierung des ausgewählten Projektes erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Werner-Stober Stiftung. Teilnahme Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe und der Region. Bewerbungen sind für Einzelpersonen und Künstlergruppen möglich. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen Kontext beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. Zuschuss Für die Realisierung des Projektes erhält der/die ausgewählte Künstler*in einen Zuschuss in Höhe von 10.000€. Das Künstler*innenhonorar wird extra vergütet.  Anforderung an das Kunstwerk Es soll ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk entstehen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Aufgrund der Raumbedingungen können folgende Arbeiten nicht berücksichtigt werden: Soundarbeiten VR- und AR-Arbeiten Videoprojektionen – mit der Ausnahme von Installationen, die in ihrem Konzept einen (halb-)geschlossenen Raum vorsehen, in den die Projektion eingesehen werden kann. Der Bau dieses (halb-)geschlossenen Raums muss in den Projektkosten enthalten sein. Bei der Erschaffung, Produktion und Präsentation des Werkes sind nachhaltige Methoden gewünscht. Die verfügbare Gesamtfläche beträgt ca. 75 m². Das final ausgewählte Werk wird in Zusammenarbeit mit einem Szenografen realisiert. Bewerbung Die Bewerbung muss bis zum 09.09.2024 in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten: Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kurzbiografie); eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze (Konzept und Umsetzung des Projektes inkl. Technical Rider); Kostenkalkulation für die Realisierung des Projektes; Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videos mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten. Bewerbungen sind mit dem Betreff Bewerbung The Future is Today einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden. Auswahlverfahren Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertreter*innen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die Entscheidung wird voraussichtlich Ende September 2024 getroffen. Eine Zu- bzw. Absage wird an alle Bewerber*innen unmittelbar nach der Entscheidung erteilt.
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WEITERKOMMEN Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg

Frist: 10.09.2024

Das Förderprogramm »Weiterkommen!« geht in die fünfte Runde: Auch in diesem Jahr lädt das ZfKT Teams mit mindestens 3 Personen ein, sich mit Konzeptentwicklungen u.a. für Förderungen zu bewerben. Mit welchem Vorhaben zur Kulturellen Bildung, Teilhabe und Vermittlung möchten Sie weiterkommen? Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage und gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in der aktuellen Runde soll »Weiterkommen!« Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Was brauchen Sie als Team, um gemeinsam von Beginn an zu konzipieren und dann zu kollaborieren? Welche Perspektiven möchten gestärkt werden, um gemeinsam mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten? Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist? Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam als Team. Das Team stellt sich bei Antragstellung mit einem kurzen Video (max. 60 Sek.) vor. Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden.  Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Das Programm fördert zwei Phasen: Konzeptentwicklung Erprobung Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 25.000€. Bei einem Antrag nur für die Phase 1 liegt die maximale Fördersumme bei 20.000€.
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KULTURGESTALTEN – Zukunftspreis für Kulturpolitik

Frist: 12.09.2024

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt zum dritten Mal den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Preis zeichnet mit einer Gesamtdotierung von 15.000 EUR drei herausragende Praxisbeispiele zukunftsorientierter Kulturpolitik in Deutschland aus. Darüber hinaus wird mit dem Preis eine verdiente Einzelperson gewürdigt, die als Vorbild für innovative, gesellschaftsgestaltende Kulturpolitik wichtige Impulse gesetzt hat. Die Bewerbungsphase für den Preis endet am 12.09.2024. Was suchen wir? Wir suchen Projekte, Praxisbeispiele und Einzelpersonen, die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und/oder neue Zielgruppen oder Communities erreicht haben. Aus den Einreichungen sollte außerdem deutlich werden, dass die Projekte, Praxisbeispiele und Einzelpersonen übergeordnete Zukunftsthemen mit gesellschaftlicher Relevanz bearbeitet haben, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Agilität, Resilienz, Digitalität oder Diversität. Was ist unser Ziel? Mit dem KULTURGESTALTEN Zukunftspreis für Kulturpolitik möchten wir neue Aufmerksamkeit für kulturpolitische Praxis, Leitbilder und Visionen schaffen, zukunftsweisendes Engagement in diesem Bereich hervorheben und zur Nachahmung anregen. Was sind die Kriterien? Die Kriterien für die Preisvergabe sind: der Innovationsgrad der eingereichten Projekte/Praxisbeispiele bzw. des kulturpolitischen Engagements der Einzelpersonen und die damit verbundenen Denk- und Handlungsweisen; die gesellschaftliche Relevanz der Projekte/Praxisbeispiele bzw. des kulturpolitischen Engagements der Einzelpersonen, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Globalisierung, Nachhaltigkeit, Singularisierung, Digitalisierung oder Ökonomisierung auseinandersetzen und kulturelle wie gesellschaftliche Transformationsprozesse anregen; die Nutzung neuer Governance Modelle, wie Synergien durch das Zusammenwirken/Kollaborieren unterschiedlicher Akteur*innen, die feld‐, ressort‐ oder spartenübergreifend entwickelt und umgesetzt werden; die Teilhabe unterschiedlicher und/oder neuer gesellschaftlicher Gruppen; der Vorbildcharakter der projektbezogenen Aktivitäten bzw. des kulturpolitischen Engagements der Einzelpersonen für Kulturpolitik und Kulturplanung. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse, darunter fallen auch Hochschulen, kulturpolitisch engagierte Vereinigungen und Stiftungen, Verbände, Verwaltungen oder Kultureinrichtungen, sowie Einzelpersonen. Das den Kriterien entsprechende vorbildliche Engagement muss nachweislich umgesetzt sein (z.B. in Form eines abgeschlossenen Projekts). Modelle, Konzepte, Projekte oder Einzelpersonen, die überwiegend kommerzielle Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso Anträge von Ministerien des Bundes oder der Länder. Ebenso vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der Kulturpolitischen Gesellschaft und Mitglieder der Jury. Wie und bis wann kann man sich bewerben? Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich über das jeweilige Online-Formular eingereicht werden. Formular Projekte/Praxisbeispiele Formular Einzelpersonen Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen Weitere Informationen und News zum Preis finden Sie hier. Bewerbungsfrist: 12.09.2024 Veröffentlichung der Longlist: September 2024 Veröffentlichung der Shortlist: Oktober 2024
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KULT – Der Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe. Thema: Freiheitskunst

Frist: 15.09.2024

Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) zeichnet alle zwei Jahre originelle Projekte und Inszenierungen mit dem Kulturpreis aus.Bis zum 15. September 2024 können Einrichtungen aus der TechnologieRegion Karlsruhe jeweils zwei Fotos von Kunstwerken ihrer Schüler*innen oder Mitglieder*innen zum Thema „Freiheitskunst“ hochladen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie in der folgenden Ausschreibung.Dieses Jahr feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag und damit auch die „Kunstfreiheit“. Aus diesem Anlass schreiben wir unseren diesjährigen Kulturpreis zum Thema Freiheitskunst aus. Für den KULT 2024 suchen wir künstlerische Interpretationen für die unterschiedlichen Facetten und Dimensionen von Freiheit, von der gedanklichen und individuellen Freiheit bis zur gesellschaftlichen Freiheit. Mit der Ausschreibung für den KULT 2024 laden wir Amateur-künstlerinnen und -künstler dazu ein, ihre kreativen Vorstellungen zur „Freiheitskunst“ einzureichen. Welche Formen, welche Farben hat die Freiheit? Was symbolisiert Freiheit? Was löst Freiheitsgedanken oder die Sehnsucht nach Freiheit bei Betrachterinnen und Betrachtern eines Kunstwerkes aus? Wir suchen analoge, zweidimensionale Kunstwerke aus den Bereichen Malerei und Grafik. Zugelassene Formate sind: von 15 x 21 cm bis 70 x 100 cm (hängefertig).
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Projektförderprogramm für Medienkunst der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe

Frist: 20.09.2024

Förderung von kooperativen, interdisziplinären und für den Außenbereich konzipierten Medienkunstprojekten sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Zum fünften Mal schreibt die UNESCO City of Media Arts Karlsruhe den Projektfördertopf für Medienkunst aus – 2024 erstmalig auch für internationale Bewerber*innen! Gefördert werden dezidiert Projekte, die für den Außenraum konzipiert sind und eine große Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit herstellen. Die Projekte sollen zudem auf Kooperationen und Synergien mit vorhandenen Einrichtungen und Projekten ausgerichtet sein und internationale Netzwerke innerhalb des UNESCO Creative Cities Network im Bereich Medienkunst stärken. Die Produktions- und Präsentationssumme kann hierbei bis zu 40.000 Euro pro Projekt betragen. Ausgewählte Projekte werden im Sommer 2025 im Rahmen der Präsentation „Media art is here“ in Karlsruhe zur Ausstellung gebracht. Die Projektförderung richtet sich sowohl an Karlsruher als auch internationale Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Studierende geeigneter Fachrichtungen – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen aus aller Welt. Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular abgegeben werden.
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THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE

Frist: 23.09.2024

Wer realisiert das Beste seines Faches in unserem Land? Um dieser Frage nachzugehen, ruft die MFG Baden-Württemberg einen neuen Wettbewerb aus: THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE. Als Teil der neuen Kampagne THE CREATIVE LÄND macht sich die MFG auf die Suche nach qualitativ hochwertigen werteorientierten Arbeiten aus elf Richtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Hauptberuflich Kreativschaffende mit Firmensitz oder Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg können teilnehmen. Deadline: 23. September 2024.Mehr Sichtbarkeit, mehr BekanntheitUnter dem Motto „Share your values – Show your works!“ fordert der neue Wettbewerb die Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg dazu heraus, ihre Werke in einer Zusammenschau zu zeigen. Denn in vielen Bereichen tut sich Atemberaubendes und Inspirierendes, doch oft genug nimmt nur die eigene Branche davon Kenntnis. THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE eröffnet allen Teilnehmenden die Chance, sich als Teil einer leistungsstarken Kultur- und Kreativbranche zu präsentieren und so breitere Bekanntheit und Sichtbarkeit zu erreichen. Das zielt nicht nur auf den eigenen Wirkungskreis, sondern auch auf Unternehmen anderer Branchen, die sich für neue Impulse und kreative Kooperationen begeistern.Herausforderung für elf BranchenAufgerufen sind alle hauptberuflich Kreativschaffende aus folgenden elf Branchen: Architektur, Buchmarkt, darstellende Künste, Design, Film, Kunst, Musik, Presse, Rundfunk, Software und Games sowie Werbung – also alle, ganz gleich ob Freelancer, kleine Büros, Agenturen oder große Verlage. Die größten Chancen haben professionelle Arbeiten, die sich mit den Entwicklungen und Herausforderungen der Gegenwart auseinandersetzen, zum Beispiel Themen wie Regionalität, Cross-Innovation, Demokratie oder Nachhaltigkeit.Eine hochkarätige Jury wählt die besten Einsendungen aus. Neben einer Schau der Werke winkt auch eine Anerkennung von 1.000 € sowie eine breit angelegte Social-Media-Kampagne. Die Preisverleihung mit Vernissage findet im Rahmen einer Abendveranstaltung am 4.12.2024 statt.Arbeiten, die mehr Bekanntheit verdienenSelbst nicht aus einer der elf Branchen? Oder gerade nichts Passendes in der Schublade, dafür aber vielleicht ein heißer Tipp für Kolleg*innen? Dann gerne all jene auf den Award aufmerksam machen, deren Arbeiten mehr Sichtbarkeit verdienen. Außerdem bietet die Social-Media-Kampagne zur Ausschreibung die Möglichkeit, Posts zu teilen und weiterzuleiten.THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE ist ein Wettbewerb der MFG Baden-Württemberg. Prämiert werden Werke aus allen elf Teilbranchen, die qualitativ hochwertig und werteorientiert die Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg darstellen. Er ist Teil der Kampagne “THE CREATIVE LÄND” und wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
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Unternehmen Start – Förderprogramm für junge Kreativunternehmer*innen der KKW

Frist: 29.09.2024

Mit dem Projekt Unternehmen – START gründen die Goethe-Institute in Frankreich und das Institut français Deutschland die größte deutsch-französische Austauschplattform im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW).Darin werden die lokalen und nationalen Initiativen beider Kulturinstitute, insbesondere die Projekte Resonance – Plattform für Kultur und Kreativwirtschaft in Europa (Goethe-Institute in Frankreich, 2023-2024) und Unternehmen dans la culture (Institut français Deutschland, 2020-2023) zusammengeführt und zu einer nachhaltigen Leuchtturm-Initiative ausgebaut.Das deutsch-französische Programm:richtet sich an junge Kreativunternehmer*innen bis 35 Jahren aus den Kultur- und Kreativwirtschaften beider Länder.wird in Form eines achtmonatigen Mentoringprogramms.beinhaltet mindestens zwei Fortbildungsreisen in Deutschland und Frankreich.Wen wir fördernFörderfähige Tätigkeitsbereiche sind Kreation, Reproduktion, Förderung, Verbreitung oder Vermarktung von Gütern oder Dienstleistungen, die eine kulturelle oder künstlerische Dimension besitzen (Musiker*innen und Filmemacher*innen, Designer*innen und Choreograf*innen, Redakteur*innen, Spieleentwickler*innen und andere Kreativunternehmer*innen).Es werden insgesamt 30 junge Kreative aus Deutschland und Frankreich unterstützt. Besonders berücksichtigt werden Projekte mit Fokus auf ökonomische Nachhaltigkeit und sozialer Innovation sowie digitale Kulturprojekte.Eine einzigartige Chance zur VernetzungJede*r Programmteilnehmer*in wird in einem Tandem mit einer Person aus dem anderen Land verknüpft. Über dieses gegenseitige Mentoring der Teilnehmenden wird ein tiefgreifender Einblick in die Szenen des Nachbarlandes gewährleistet. Darüber hinaus werden die Goethe-Institute in Frankreich sowie das Institut français Deutschland (IFA) die Teilnehmer*innen gezielt mit renommierten Akteur*innen aus ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen vernetzen. Zusätzlich dazu wird ein monatliches Mentoring entlang ihrer Bedürfnisse angeboten.Unsere ZieleFolgende Ziele werden mit dem Programm Unternehmen – START verfolgt:Kennenlernen und Vernetzung mit Szenen und Schlüsselakteur*innen des Bereichs Kultur- und Kreativwirtschaft im Nachbarland (Förderinstitutionen, Inkubatoren, Politik).Begleitung bei der Weiterentwicklung des Projekts durch ein Mentoring und ein gezieltes Fortbildungsprogramm.Patenschaft (Beratung und Tutorat) der eigenen Projekte durch Expert*innen aus den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vermittelt durch die Goethe-Institute in Frankreich und das Institut français Deutschland.Begegnung mit Nachwuchsakteuren aus dem anderen Land zum Erfahrungsaustausch und Entwicklung gemeinsamer Perspektiven.
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idee BW

Frist: 06.10.2024

Mit dem Programm idee BW unterstützt die Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg seit über zehn Jahren ausgewählte Medienbildungsprojekte. idee BW wurde ins Leben gerufen, um Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Einfallsreichtum und innovative Ideen sollen belohnt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro. Derzeit läuft die aktuelle Bewerbungsrunde: Bewerbungen auf Förderungen können bis zum 6. Oktober 2024 eingereicht werden.Gefördert werden Projekte und InititivenDie Projektförderungen richten sich sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden, als auch an Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Kriterien sind u. a. Innovationscharakter, Gemeinnützigkeit, Inklusion oder Parität. Erfolgreiche Maßnahmen erhalten die Chance, sowohl finanziell unterstützt als auch öffentlich beworben zu werden, um anderen Akteur*innen im Bereich der Medienkompetenzförderung als Vorbild zu dienen.Ausschreibung läuft bis 6. Oktober 2024Alle Informationen zum Programm, zu den Förderkriterien und das Antragsformular finden sich unter idee bw. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg, Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart, 0711/90715-311.
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Glückszeit von alwa-Stiftung

Frist: 31.10.2024

Die alwa-Stiftung unterstützt Aktivitäten zur Förderung von Sport, Kunst und Kultur, insbesondere der Jugendarbeit, in Baden-Württemberg, Pfalz, Saarland und angrenzenden Regionen.Die Vision von alwa ist es, dass Süd-West-Deutschland zur Region der Optimisten und zum glücklichsten Raum Deutschlands wird. Menschen entwickeln Resilienz und Zuversicht, wenn sie ihre Leidenschaften & Talente kennen und sinnstiftend ausleben können.Du kannst dich hier für die alwa Glückszeit-Förderung bewerben. Fülle einfach das Bewerbungsformular aus und sende es ab. Bewerbungsschluss ist der 31.Oktober. Im Anschluss wertet das Stiftungskuratorium die Bewerbungen aus und im November werden die Projekte bekannt gegeben, die eine finanzielle Förderung von uns erhalten. Die Zuteilung der Fördersummen erfolgt individuell je nach Projekt und eingereichten Anträgen. Eine konkrete Begrenzung des möglichen Förderbetrags gibt es nicht.Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden für das Folgejahr berücksichtigt.
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MEDIENKUNST Stipendium (Bewerbungsfrist: 01.11.2024)

Frist: 01.11.2024

Zum ersten Mal loben die UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe (UCCoMA) und die Hoepfner Stiftung ein Stipendium für den neuen Standort studio hö über 10.000 € mit einer Dauer von 10 Monaten aus. Zielsetzung der gemeinnützigen Hoepfner Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur sowie die Aus- und Weiterbildung des unternehmerischen Nachwuchses in Karlsruhe. Gemeinsam mit regionalen Partner:innen entwickeln sie wegweisende Projekte und setzen Akzente für die TechnologieRegion Karlsruhe. Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe ist die zentrale Ansprechpartnerin rund um das Thema Medienkunst und internationale Vernetzung für Kunst- und Kulturschaffende in Karlsruhe. Sie fördert, vernetzt und veranstaltet – immer kooperativ und partnerschaftlich – mit den zahlreichen Akteur:innen der Kultur- und Kreativstadt in Karlsruhe und auf internationaler Ebene. Im studio hö wird der urbane Puls Karlsruhes sichtbar. Dieser Raum an der Schnittstelle zwischen dem Wissenszentrum des KIT Karlsruhe, dem Gässchen des Rotlichtviertels und dem Eingang in die Oststadt ist ein Ort der Fusion. Die U-Bahnhaltestelle direkt vor der Tür verbindet studio hö nicht nur mit der Stadt, sondern symbolisiert auch die vielfältigen Ströme von Ideen und Einflüssen, die durch diesen Raum fließen. Durch die markante Architektur des Gebäudes ist es wie vorprogrammiert, dass hier kreative Prozesse transparent und erlebbar gemacht werden. Einblick – Ausblick – Weitblick: Hier im studio hö wird nicht nur Kunst geschaffen, sondern es werden auch Perspektiven erweitert. Ein Schaufenster zur Medienkunst, das die Grenzen zwischen Kreativität und urbanem Leben verschmelzen lässt. AUSSTELLUNGSORT UND STIPENDIUM Das studio hö ist ein Produktions- und Ausstellungsraum, der vor allem für die Erstellung und Ausstellung von Medienkunstwerken und -projekten genutzt wird. Zudem finden im Hauptraum regelmäßig Veranstaltungen und Workshops – ausgerichtet von der UCCoMA und der Hoepfner Stiftung statt.Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende Medienkünstler:innen, die in Karlsruhe und der Region (Radius 100 km um Karlsruhe) leben und arbeiten. Ausgeschlossen sind Personen, die zum Antritt des Stipendiums (Stichtag 1. März 2025) an einer Hochschule immatrikuliert sind oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Gesucht werden innovative, kooperative und interdisziplinäre Ideen für Medienkunstprojekte – gerne auch in Bezugnahme anderer Medienkunststädte oder Künstler:innen aus dem UNESCO Creative Cities Netzwerk – die nach Fertigstellung innerhalb der Stipendiumszeit in den Räumlichkeiten des studio hö ausgestellt werden. Mit der Bereitstellung eines Arbeits- und Ausstellungsorts in der Innenstadt Ost, des studio hö im Erdgeschoss der Kaiserstr. 3, 76131 Karlsruhe, wird ein Stipendium für 10 Monate in Höhe von 10.000 Euro und Produktionsmitteln in Höhe von weiteren 10.000 Euro ermöglicht. Die Stipendiat:innen verpflichten sich, innerhalb des Bezugszeitraums mind. drei Ausstellungen zu zeigen. Die ausstellenden Künstler:innen sind dafür verantwortlich, ihre Arbeiten selbst aufzubauen und angemessen zu präsentieren. Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch die UCCoMA unterstützt. Die Ausstellungen sind an mehreren Tagen die Woche geöffnet. Für die Aufsicht während der Öffnungszeiten sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen sind im Vorfeld mit der Hoepfner Stiftung und dem Kulturamt abzustimmen. Begrüßt werden weitere von den Künstler:innen getragene Veranstaltungen und Ideen im Rahmen der Ausstellungen. ETAPPEN DES STIPENDIUMS Open Call Medienkunst-Stipendium im studio hö // 31. August – 1. November ’24 Jurysitzung // 29. November ’24 Entscheidung und Verkündung // 30. November ’24 Digitales Kick-off-Meeting // 31. Januar ’25 Bezug der Räumlichkeiten // 1. März ’25 Produktions- und Ausstellungszeitraum im studio hö // 1. März ’25 – 31. Januar ’26 AUSWAHLVERFAHREN Unter den eingereichten Bewerbungen wählt eine Fachjury die Empfänger:innen des Stipendiums aus. Die Fachjury setzt sich aus Vertreter:innen aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen: Yella Hoepfner, Hoepfner Stiftung Daniela Burkhardt, UNESCO City of Media Arts, Kulturamt der Stadt Karlsruhe Petra Weßbecher, Kulturamt der Stadt Karlsruhe Clara Runge, ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Norina Quinte, ato Marijke van Warmerdam, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Jörg Stegmann, Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber:innen werden bis Ende November 2024 benachrichtigt, ob sie das Stipendium erhalten oder nicht.  TEILNAHMEBitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 1. November (12:00 MEZ) über das Formular ein. Einsendungen, die nicht durch das vorgefertigte Formular eingehen, werden von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt. Es ist möglich, über das Formular weitere Dokumente und Bildmaterial hinzuzufügen. Diese werden ausschließlich im PDF, JPEG, JPG und PNG Format akzeptiert. Dateien, die nicht diesen Formanten entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsschluss ist Freitag, 1. November 2024, 12:00 MEZ Das zweistufige Bewerbungsverfahren sieht neben der schriftlichen Bewerbung auch eine persönliche Präsentation nach Vorauswahl durch die Jury vor. Fragen zu Bewerbung und Ablauf bitte per E-Mail an: daniela.burkhardt@kultur.karlsruhe.de Alle weiteren Informationen: www.studio-ho.de www.cityofmediaarts.de Wir freuen uns über Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft.  
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BBBank-Award im Projection Mapping 2025

Frist: 05.11.2024

Der BBBank-Award im Projection Mapping lädt auch im Jahr 2025 Künstlerinnen und Künstler weltweit dazu ein, ihre Ideen für die Bespielung der 170 Meter breiten Fassade des Karlsruher Schlosses im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE 2025 einzureichen. Die Karlsruher SCHLOSSLICHTSPIELE sind ein jährliches Highlight der UNESCO City of Media Arts. 300.000 Menschen kommen über vier Wochen zur großen Bühne des Karlsruher Barockschlosses, um in abendlicher Atmosphäre gemeinsam Medienkunst zu erleben. Im Jahr 2025 folgt das Motto der SCHLOSSLICHTSPIELE dem 200-jährigen Jubiläum des KIT, des Karlsruher Instituts für Technologie. Als erste technische Universität 1825 in Deutschland gegründet, zählt das KIT heute zu einer der elf technischen Exzellenzuniversitäten Deutschlands. Das KIT forscht und arbeitet u.a. an Zukunftsthemen wie Energie, Mobilität, Information, Klima und Umwelt, Materialien, Elementar- und Astroteilchenphysik, Mensch und Technik sowie Mathematik in der Anwendung.Der BBBank-Award wird durch das ZKM | Karlsruhe als Partner der BBBank und der SCHLOSSLICHTSPIELE ausgelobt. Der Open Call lädt international Künstler:innen ein, zum Thema Wissenschaft, Forschung und Innovation zu arbeiten. Unter den Einreichungen wählt eine Jury drei Finalist:innen aus, die je 15.000 Euro für die Realisierung ihrer Idee erhalten. Das Publikum selbst wird am Eröffnungsabend der SCHLOSSLICHTSPIELE über ein Voting aus diesen drei Werken eine:n Erstplatzierten küren. Das Preisgeld für den ersten Platz liegt bei 5.000 Euro. Alle drei Shows werden zudem im Programm über die kommenden ca. vier Wochen laufen.Der vom ZKM | Karlsruhe geleiteten Jury gehören Vertreter:innen der HfG | Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der BBBank eG als Förderer, der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie der Stadt Karlsruhe als Vertreter:innen der UNESCO City of Media Arts an. Die Jury entscheidet aufgrund kuratorischer und technischer Kriterien, ob die Einreichungen ausgezeichnet und realisiert werden können.PreisgeldDie drei Finalist:innen erhalten 15.000 EUR zur Produktion ihrer eingereichten Idee für das Programm der SCHLOSSLICHTSPIELE 2025. Der Gewinnende des Publikumsentscheids erhält weitere 5.000 EUR.Das ZKM | Karlsruhe coacht die Produktion kuratorisch und technisch. Die Premiere des Werkes findet ausschließlich im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe 2025 statt. Durch den Produktionszuschuss werden sämtliche Kosten abgedeckt, die während der Produktionsarbeit anfallen wie z.B. Gagen und Technik.TeilnahmebedingungenBitte lesen Sie folgende Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken und wenden Sie sich bei Rückfragen an: bbbankaward@zkm.deIhre Einreichung muss in deutscher oder englischer Sprache bis zum 5. November 2024 // 13 Uhr MEZ vollständig vorliegen und Folgendes umfassen:Beschreibung des eingereichten Werks als Storyboard (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie optional Bilddateien5 Sekunden Media-Check (Was dort gezeigt wird, spielt keine Rolle, es muss lediglich der Production-Guideline entsprechen.)Kurzbiografie mit Angaben zur künstlerischen Erfahrung (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)Porträtfoto (min. 500 x 500px) Was noch wichtig ist:Die Bewerbung muss bis zum 5. November 2024 (13 Uhr MEZ) vollständig vorliegen. Unvollständige Einreichungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.Das finale Werk muss 5 Minuten (+- 5 Sekunden) lang sein.Das eingereichte Konzept sollte nicht bereits andere Preise gewonnen haben und sollte nicht bereits in einem vergleichbaren Wettbewerb eingereicht worden sein.Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren und Preisverleiher sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Einreicher:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme.Alle Einreichungen werden bis 30.09.2025 archiviert, mit der Teilnahme wird die Archivierung akzeptiert.Die Einreicher:innen sollten unter der jeweils angegebenen Adresse erreichbar sein.Die Preisträger:innen (oder deren Vertreter:innen) verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung (tba), um den Preis persönlich entgegenzunehmen.Wenn ein Werk einen Preis gewinnt, wird das eingereichte Material möglicherweise auf unterschiedlichen Medien und Kommunikationsmitteln verwendet. Daher bitten wir die Teilnehmenden, das Ton-, Bild- und Textmaterial besonders sorgfältig zusammenzustellen.Die Finalist:innen verpflichten sich, das im Rahmen des Wettbewerbs produzierte Werk ausschließlich bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe 2025 und in den Folgejahren aufzuführen.Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.
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Ausschreibung: sprint1@studiohö (Bewerbungsfrist: 10.11.2024)

Frist: 10.11.2024

Bewerbung für die temporäre künstlerische Bespielung des neuen Kunst-Raums studio hö Bewerbungsfrist: 10. November 2024 Zeitraum der Bespielung: Dezember 2024 bis Februar 2025 Zielgruppe: Studierende der Hochschulen als Kollektiv bzw. Duo, mindestens zwei Hochschulen müssen in einer Bewerbung gemeinsam vertreten sein Ausschreibung: Hoepfner Stiftung, UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe und das Kulturamt der Stadt Karlsruhe Trägerin der Räumlichkeiten: Hoepfner Bräu Immobilienverwaltung STUDIO HÖ Im studio hö wird der urbane Puls Karlsruhes sichtbar gemacht. Der Raum liegt an der Schnittstelle zwischen dem Wissenszentrum des KIT Karlsruhe, dem Gässchen des Rotlichtviertels und dem Eingang zur Oststadt. Bevor er zum Stipendiums-Ort für Künstler*innen mit bereits abgeschlossenem Studium wird, soll Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, eine installative und mediale Bespielung des Raums vorzunehmen. Die markante Architektur des Gebäudes fördert kreative Prozesse, die durch große Schaufenster transparent und erlebbar gemacht werden können. Erstmals wird sprint1@studiohö von der Hoepfner Stiftung, UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe (UCCoMA) und der Stadt Karlsruhe für die Dauer von vier Monaten ausgeschrieben. Für die mietfreie Nutzung des Raums stehen zusätzlich 1.500 € Materialgeld zur Verfügung, um eine künstlerische Arbeit und Ausstellung umzusetzen, die hochschulverbindende Ideen Raum gibt. Ziel ist es, dem künstlerischen Nachwuchs in Karlsruhe einen temporären Ausstellungsort zu bieten, um sich stärker zu vernetzen, weiterzuentwickeln, auszutauschen, durch künstlerische Praxis Wissen zu vertiefen und auf ein klares Ausstellungsziel bis zur art Karlsruhe 2025 hinzuarbeiten. Mit professioneller Unterstützung und Mentorings von Kurator:innen und professionell arbeitenden Künstler:innen sollen die Ergebnisse des Sprint1 zur Art Karlsruhe 2025 der Öffentlichkeit präsentiert werden. AUSSTELLUNGSORT Das studio hö ist ein Produktions- und Ausstellungsraum für (Medien-)kunstwerke und – projekte. Für das Bildungsformat sprint1 können sich immatrikulierte Studierende der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe und der Hochschule für Musik Karlsruhe bis zum 10. November 2024 bewerben. Gesucht werden innovative, kooperative und interdisziplinäre Ideen für Medienkunstprojekte, die unterschiedliche Kunstgattungen vereinen. Mit der Bereitstellung des Ausstellungsorts im Erdgeschoss der Kaiserstr. 3, 76131 Karlsruhe, wird eine temporäre kulturelle Umnutzung eingeleitet. Die Studierenden verpflichten sich, innerhalb des Bezugszeitraums eine installative Ausstellung zu zeigen und ihre Arbeiten ortsspezifisch zu kuratieren. Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch die Stadt Karlsruhe unterstützt, das begleitende Mentoring wird von dem Kunstnetzwerk ato (www.ato.vision) angeboten. AUSWAHLVERFAHREN Die eingereichten Konzepte werden von einer Fachjury begutachtet, bestehend aus Vertreter*innen der Bereiche Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft: • Yella Hoepfner, Hoepfner Stiftung • Daniela Burkhardt, UNESCO City of Media Arts, Kulturamt der Stadt Karlsruhe • Petra Weßbecher, Kulturamt der Stadt Karlsruhe • Norina Quinte, ato Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber*innen werden bis Mitte November benachrichtigt. TEILNAHME Bitte senden Sie ein Konzept zur installativen Bespielung des Raums an kulturfoerderung@kultur.karlsruhe.de und verwenden Sie dafür das beigetügte PDF.Fügen Sie Ihrer Bewerbung einen kurzen Lebenslauf sowie Ihre Portfolios hinzu. FürMedienkunstprojekte bitten wir um Links zu Ihren Videoarbeiten.
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Open Call CULT: Modena x Karlsruhe

Frist: 15.11.2024

Im Rahmen der Aktivitäten als UNESCO Creative City of Media Arts hat Karlsruhe ein Projekt mit der Medienkunststadt Modena (Italien) initiiert. Das EU-geförderte Projekt CULT. Dialogue and exchange of citizens on cultural heritage and media arts as tool for the creation of a stronger European identity fördert den Austausch künstlerischer und urbaner Positionen. Das Projekt zielt darauf ab, den interkulturellen Austausch und den Dialog zwischen Bürger*innen von den beiden Medienkunststädten zu fördern, um unser gemeinsames kulturelles Erbe zu reflektieren und Medienkunst als kreatives Werkzeug zur Stärkung einer europäischen Identität zu nutzen.Fokus auf kulturellen AustauschNeben Vertreter*innen der wichtigsten Institutionen in beiden Städten suchen wir 15 Personen mit guten Englischkenntnissen, die in Karlsruhe leben, arbeiten oder studieren und bereit sind, ihren Blick auf die kulturelle Vielfalt zu erweitern, um zur Schaffung neuer kultureller Routen im Bereich der Medienkunst beizutragen. Zielgruppe des Projekts sind nicht nur Medienkünstler*innen und Studierende, Fachpersonen und Unternehmer*innen im Kulturbereich, sondern auch interessierte Bürger*innen.Das Austauschprogramm bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, an zwei dreitägigen Besuchen teilzunehmen – einem in ihrer Heimatstadt und einem in der Partnerstadt. Diese Reisen beinhalten Besuche wichtiger kultureller und medienkünstlerischer Einrichtungen sowie die Teilnahme an Workshops und Diskussionsrunden. Alle Reise- und Unterbringungskosten werden übernommen.Bewerbung und Teilnahme Bewerbungen aus Karlsruhe können bis zum 15. November 2024 eingereicht werden. Die Bewerbung soll eine Kurzbiographie und ein Motivationsvideo enthalten. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar.
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Press Start: Gründungsstipendium Games

Frist: 17.11.2024

Ihr entwickelt Games und befindet euch mitten im Gründungsprozess? Ihr habt einen Spiele-Pitch in der Schublade und schmiedet Pläne für ein Indie-Studio? Ihr habt frisch gegründet und sucht nach Unterstützung? Dann ist jetzt die Zeit, um durchzustarten!Das „Press Start: Gründungsstipendium Games“ unterstützt bis zu 
130 Spieleentwickler*innen in Deutschland beim Aufbau ihrer eigenen Studios – beginnend in diesem Jahr!Das „Press Start: Gründungsstipendium Games“ ist ein Förderprogramm, das das Entstehen neuer Entwicklungsstudios am Games-Standort Deutschland unterstützt. Für das mit kultureller Zielrichtung gestaltete Projekt wird eine Fachjury bis zu 130 Gründer*innen aus ganz Deutschland auswählen.Die Bewerbungsphase läuft vom 28. Oktober bis zum 17. November 2024. Durchgeführt wird das Programm vom game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. in Zusammenarbeit mit der Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH und gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.Was wird geboten?18-monatiges Stipendium über 2.750 Euro pro MonatUmfangreiches Bildungs- und Vernetzungsprogramm Coaching durch Expert*innen der Games-BrancheFür wen? Frische Gründer*innen (Gründung in den letzten 18 Monaten) Baldige Gründer*innen (Gründung innerhalb der nächsten 12 Monate) Studierende mit geplantem Studienabschluss bis Sommer 2025 Was wird benötigt? Mindestens ein Spielkonzept oder Spiel in früher EntwicklungsphaseProjekte können auch Serious Games, VR/AR/MR und mehr umfassenWer darf sich bewerben? Spieleentwickler*innen mit Wohnsitz in DeutschlandGründungsvorhaben mit Firmensitz in Deutschland Einzelpersonen, allerdings in Kombination mit bis zu 2 weiteren Team-Mitgliedern
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Open Call: dm-Award „connecting worlds“ 2024

Frist: 22.11.2024

Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler*innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend im August und September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award connecting worlds wird seit 2023 ein herausragendes Projekt prämiert, das den digitalen und analogen Raum verbindet und die Projektion Mappings von der Schlossfassade ins Publikum oder in die Innenstadt trägt.Als Mitglied des UNESCO Creative Cities Network engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt als Preisträger den perfekten Partner haben, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe. Die Ausschreibung des dm-Award connecting worlds ist ein international ausgeschriebener Preis, um den sich Künstler*innen oder Künstlergruppen aus aller Welt bewerben können. Die eingereichten Projekte sollen im Rahmen des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival realisiert werden, das ca. 4 Wochen lang jeden Abend ab Einbruch der Dunkelheit bis ca. 23:30 Uhr stattfindet. An jedem Abend werden mehrere Projektion Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen zwischen 3 und 15 Minuten gezeigt sowie Sponsoring- und Werbeclips. Das ausgeschriebene Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren.Gesucht werden innovative Projekte, die sich mit der Verbindung des digitalen Raums der SCHLOSSLICHTSPIELE Projection Mappings auf der Fassade mit dem analogen Raum vor dem Schloss beschäftigen. Bevorzugt wird eine Einbeziehung des Stadtzentrums oder eine Erweiterung bis dorthin. Die einzureichenden Projekte bestehen daher aus zwei Elementen, einem digitalen an der Fassade und einem analogen. Die analogen Teile der Arbeit dürfen unabhängig von der Projektion auf der Schlossfassade für sich funktionieren. Die eingereichten Projekte müssen im Freien stattfinden, öffentlich und kostenlos zugänglich sein und können, müssen aber nicht während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2025 gezeigt werden. Denkbar wären beispielsweise die Interaktion des Publikums mit der Fassade, die Installation eines Medienkunstwerks, das sich auf das Schloss bezieht, eine ergänzende Inszenierung des Platzes vor dem Schloss, die Kombination anderer Kunstformen mit Projection Mapping (etwa Konzerte oder Performances an mehreren Tagen), interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung, die Integration neuer technischer Möglichkeiten oder die Schaffung eines neuen Raumerlebnisses.Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamts der Stadt Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award connecting worlds in Partnerschaft mit der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG als Auslober des Preises, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden auch die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert, mit denen der Gewinner sein Konzept realisiert. Kuratorische Betreuung und technische Unterstützung durch KME und ZKM sind im Preis inbegriffen. Die Aufwandsentschädigung deckt alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z.B. Honorare und technisches Equipment, sowie die Reisekosten des Gewinners ab. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmer*innen selbst eingeplant werden.TeilnahmedingungenDer Bewerbungszeitraum beginnt am 24. September 2024 und endet am 22. November 2024 um 13.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an unser Team zu wenden: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.deAllgemeine BedingungenDie Bewerbung muss in einem Dokument in englischer Sprache bis zum 22. November 2024 (13.00 Uhr MEZ) eingereicht werden und Folgendes enthalten:Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie);eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts oder Werks (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten;Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links.Textinformationen dürfen nicht in Form von Bildern eingereicht werden, da dies die weitere Bearbeitung der Bewerbungen erschwert;Ausgeschlossen sind Arbeiten, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung angefertigt werden (z.B. Haus- oder Abschlussarbeiten) sowie bereits realisierte Projekte.Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden.Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund.Weitere InformationenDie Teilnehmer*innen müssen unter der von ihnen angegebenen Adresse erreichbar sein.Die Preisträger*innen sind verpflichtet, an der Preisverleihung zu einem noch bekannt zu gebenden Termin teilzunehmen, um den Preis persönlich entgegenzunehmen.Das von Ihnen eingereichte Konzept darf nicht bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet oder bei einem ähnlichen Wettbewerb eingereicht worden sein.Mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen über das eingereichte Kunstwerk einverstanden.Die prämierten Arbeiten werden über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle veröffentlicht. Daher bitten wir die Teilnehmer*innen, die Audio-, Bild- und Textkomponenten mit äußerster Präzision und Sorgfalt zusammenzustellen.Alle eingereichten Arbeiten werden in unserem Archiv aufbewahrt; die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs stimmen der Archivierung ihrer Beiträge implizit zu. Wir verarbeiten die Daten, die uns die Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Einsendung übermittelt haben, zur Durchführung des Wettbewerbs. Gewährung von Nutzungsrechten.Die Projektdurchführung kann nach Anmeldung und in Absprache mit der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe begonnen werden.Das Projekt muss bis zum 31. Juli 2025 abgeschlossen sein, damit es rechtzeitig zum SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival präsentiert werden kann. Auch wenn das Projekt nicht zum Start der SCHLOSSLICHTSPIELE Mitte August gezeigt wird, wird um eine fristgerechte Fertigstellung gebeten, um genügend Zeit für die Installation des Kunstwerks und die Planung zu gewährleisten.Wichtige Termine24. September 2024: Beginn der Bewerbungsfrist22. November 2024, 13:00 Uhr (MEZ): BewerbungsendeDezember 2024: Benachrichtigung der Bewerber*innenJanuar 2025: Öffentliche Bekanntgabe der GewinnerinnenMitte August – Mitte September 2025: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2025AuswahlprozessEine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten die Gewinner*innen des Preises aus. Die Jury steht unter dem Vorsitz von Dr. Dominika Szope, Direktorin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, und besteht aus Vertreter*innen von dm-drogerie markt als auslobender Partner, der Geschäftsstelle UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe, dem ZKM als Kurator und der KME als Veranstalter der SCHLOSSLICHTSPIELE. Die Jury entscheidet nach kuratorischen und technischen Kriterien, welcher Beitrag den Preis erhält und realisiert werden kann.Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerberinnen werden Ende Dezember 2025 benachrichtigt. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben.
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INDEPENDENT DAYS 2025: Call for Submissions

Frist: 30.11.2024

Die nächsten INDEPENDENT DAYS – Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 9. bis 13. April 2025 in der SCHAUBURG Karlsruhe statt.  Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht. Ausgelobt sind wieder diverse Filmpreise im Wert von 13.000 Euro. Am 31. Juli 2024 endet die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacher*innen können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 30. September 2024 und zur Last Chance am 30. November 2024 ihre Filme einreichen. Awards & Prizes Audience Award: Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Special Jury Awards: Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group UNESCO Creative City of Media Art Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Underground Award for the Best No Budget Film: Award Trophy KARLINA Best Film Composer Award: Award Trophy KARLINA Rules & Terms Films should be produced within the years 2021 to 2024. Short films as well as feature films can be submitted. All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.). Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification. Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk, DVD), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery. Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn.
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Deutscher Jazzpreis 2025

Frist: 30.11.2024

Bewerbt Euch noch bis zum 30. November 2024 für den Deutschen Jazzpreis 2025! Einreichberechtigt sind Künstler:innen, Ensembles, Manager:innen, Labels, Journalist:innen, Rundfunkanstalten, Musikvermittler:innen und Festivalveranstalter:innen. Zugelassen sind Alben, Kompositionen, journalistische Arbeiten, Festivals und Musikvermittlungsprojekte, die zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 30. November 2024 veröffentlicht bzw. realisiert wurden. Preisträger:innen erhalten mind. 10.000 € Preisgeld, andere Nominierte mind. 1.000 € Nominierungsgeld. Alle Nominierten sind zur Preisverleihung am 13. Juni 2025 in Köln eingeladen. Einen Überblick über alle Kategorien und weitere Infos findet Ihr unter: www.deutscher-jazzpreis.de/bewerbung
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KAZKON

Frist: 01.02.2025

Die Bewerbungsphase für die KünstlerInnenstände, Panels, Performer und Workshops hat begonnen. Die Kazkon findet am 13. September 2025 von 14:00 – 19:00 Uhr auf dem Kronenplatz in Karlsruhe statt. Wir benötigen deinen Namen, deinen Webauftritt oder Portfolio und deine E-Mail-Adresse. Einsendeschluss ist der 1. Februar 2025. Bewerbungen bitte an convention@eckkultur.de.
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12. dokKa-Festival

Frist: 10.02.2025

Ab sofort können Dokumentarfilme und Hördokumentationen für das 12. dokKa-Festival eingereicht werden. Bis zum 10. Februar ist dies über die dokKa Webseite möglich. Das Festival findet über den Maifeiertag vom 30.4 bis 04.05.2025 statt.  →Alles Wichtige in der Kurzfassung→Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen→Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2023 entstanden sein→Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge→Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge→Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen→Deadline für die Einreichungen ist der 10. Februar 2025→Was ist dokKa?dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.→Was kann eingereicht werden?Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.→Wer kann einreichen?Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.→Wie erfolgt die Auswahl?Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. →Welche Preise werden vergeben?Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.→dokKa-Preis der Ursula Blickle StiftungDer Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.→dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete HördokumentationDie Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.→dokKa-Förderpreis der Stadt KarlsruheDer Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.
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Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen

Frist: 14.02.2025

Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte.Zum 17. Mal wird der Hanna-Nagel-Preis vergeben werdenAls renommierte Auszeichnung, die sich ausschließlich an Frauen in der Kunst über 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe richtet, unterstreicht der Preis die zunehmende Anerkennung und Wertschätzung für das Schaffen erfahrener Künstlerinnen. In diesem Jahr erfährt der Preis eine aufregende Neuerung: Neben den etablierten Kunstgattungen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur wird das Feld der Medienkunst eingeführt.Auch im Rahmen des 17. Hanna-Nagel-Preises wird die Preisträgerin von einer Fachjury ermittelt. Die Einzelausstellung der Künstlerin wird im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe stattfinden.Die Bewerbung für den Hanna-Nagel-Preis 2025 ist ab sofort möglich. Die Deadline für die Bewerbung ist Freitag, der 14. Februar 2025, die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.Direkt zum Bewerbungsformular TeilnahmebedingungenDie Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme.Die Bewerberinnen müssenmindestens 40 Jahre alt sein undim Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit.Bewerbung/ BewerbungsunterlagenDie Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt online über das ausgefüllte Bewerbungsformular.Dem Online-Bewerbungsformular sind per Upload eine kurze Biografie und ein Verzeichnis von Ausstellungen, Projekten, Auszeichnungen und Stipendien hinzuzufügen.Eine Einreichung von aussagekräftigen Abbildungen von maximal 10 Arbeiten ist per Upload im Formular möglich (maximal 10 MB pro Datei).Für Video- und Audiodateien ist ein URL-Verweis erforderlich (z.B. Cloud-Speicherort, YouTube- oder Vimeo-Link, SoundCloud-Link).URL-Verweise sollten frei zugänglich sein.Abgabeschluss / Einreichung der BewerbungenAbgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 14. Februar 2025. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital, um eine gleichberechtigte Präsentation vor der Jury sicherzustellen.AuswahlverfahrenDie Fachjury wird aus den eingereichten Bewerbungen zwei bis drei Bewerbungen auswählen und sie dem Kreis der Stifterinnen zur weiteren Bewertung vorschlagen. Die Stifterinnen werden dann aus dieser Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises bestimmen.Die Entscheidungen werden vertraulich getroffen und nach der Auswahl öffentlich bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen:Marcel van Eeden, Staatlichen Akademie der Bildenden Künste KarlsruheDaniela Burkhardt, Stabstelle UNESCO City of Media Arts KarlsruheClara Runge, ZKMLuisa Heese, Kunsthalle MannheimAus dem Kreis der Stifterinnen: Olivia Reissenberger-Safadi und Gudrun Schraft-HauberAnnette Fehr, RegierungspräsidiumStefanie Patruno, Städtische Galerie KarlsruheUrsula Scheer, Frankfurter Allgemeine ZeitungGegenstand des Hanna-Nagel-PreisesDer Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 5.000 € der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Preisgeld sind die Unkosten der Preisträgerin abgegolten. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie, zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht.Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 € zur Verfügung.Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsräume, in denen die Werke zur Ausstellung kommen, nicht der Größe und den Möglichkeiten von Ausstellungsräumen entsprechen.AuslobendeDer Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den 14 Stifterinnen des Preises:Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz  Baden-WürttembergEva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergMonika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-WürttembergCaren Denner, Polizeipräsidentin Polizeipräsidium KarlsruheSylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Regierungsbezirk KarlsruheHildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D.Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D.Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D.Bettina Limperg, Präsidentin des BundesgerichtshofesOlivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts KalrsruheDr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-WürttembergGudrun Schraft-Huber, Präsidentin a. D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe
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Deutscher Dokumentarfilmpreis

Frist: 16.02.2025

Auch 2025 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseurinnen und Regisseure haben bis zum 16. Februar 2025 die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2025 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben.Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische LeistungenDer Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Die Preisverleihung ist für den 13.11.2025 geplant.
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KreativLand BW

Frist: 23.02.2025

Mit Ideen und Initiativen die Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum stärkenVom Papier zur Tatkraft: Seit der Studie KreativLand BW (März 2024) haben wir es schwarz auf weiß. Die Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum ist stark und eine innovative Wirtschaftskraft, um die man nicht herumkommt.Die Handlungsempfehlungen der Kreativen und der Studie sagen aber auch, dass die Wirtschaft und Wirkung der Kultur- und Kreativbranche im Ländlichen Raum noch deutlich stärker sein könnte.Woran es fehlt, sind Kooperationen und Netzwerke, Gelder und Unterstützung, Orte und Treffpunkte, Bündnisse und starke Partner*innen – sowohl innerhalb der eigenen Branche als auch mit anderen Unternehmen und mit den Gemeinden. Daher geht es jetzt darum, KreativLand BW zu gestalten und wachsen zu lassen.Mit dem Wettbewerb “KreativLand BW gestalten!” laden wir ein, Ideen zu schmieden und einzureichen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft auf dem Land stärken. Wir suchen Initiativen, die Netzwerke formen, Sichtbarkeit herstellen, Umsätze schaffen oder Treffpunkte ermöglichen. Initiativen, die Bündnisse bilden und die Branche im Ländlichen Raum wachsen lassen – die etwas in Gang setzen.Mit dem Start des Ideenwettbewerbs suchen wir vom 1.11.2024 bis 23.2.2025 eure Projekte und Initiativen. Bis dahin könnt ihr Ideen schmieden – jetzt loslegen und KreativLand BW gestalten!
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CinEuro-Preis

Frist: 28.02.2025

CinEuro ist ein grenzüberschreitendes Netzwerk aus knapp 40 Partnern, die in Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Belgien und der Schweiz für die Förderung des Film- und Mediensektors zuständig sind. Ab 2023 wollten die Partner von CinEuro gezielt die Entwicklung von Koproduktionsprojekten mit einem inhaltlichen Bezug zu den beteiligten Regionen fördern.Zu diesem Zweck haben die Région Grand Est, der Film Fund Luxembourg, die Medien- und Film­gesellschaft Baden-Württemberg, die Saarland Medien GmbH, das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz, Wallimage, screen.brussels, Wallonie-Bruxelles International und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gemeinsam den CinEuro Preis ausgeschrieben. Im Jahr 2024 ist die Eurometropole Straßburg als neuer Partner zu den Organisatoren des Preises gestoßen, gefolgt von Balimage zur Ausgabe 2025, wodurch das Gebiet auf die Nordwestschweiz ausgeweitet wurde.Der Preis zeichnet Projekte aus, die sich mit Zusammenhängen (Geschichten, Charakteren, Schauplätzen) zwischen den Partnerregionen in all ihren Dimensionen (wirtschaftlich, politisch, geografisch, gesellschaftlich, kulturell, …) auseinandersetzen.Ziel ist es, neue Sichtweisen auf häufig behandelte Themen (Kohle und Stahl, Kriege, Migration etc.), aber auch bisher weniger beachtete Inhalte (Kulissen der europäischen Institutionen, gesellschaftliche Ereignisse, lokale Vorstellungswelten, soziale & natürliche Phänomene etc.) zu eröffnen, die auf physischen (Landschaften, Gebäude, Infrastrukturen etc.) oder historischen Gegebenheiten (Ereignisse, Personen, etc.), aber auch aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen aufbauen können.Durch den Preis sollen die Filmschaffenden ermutigt werden, die ganze Bandbreite dieser Themen auszuschöpfen und die künstlerischen und intellektuellen Möglichkeiten einer grenzüber­schreitenden Erzählperspektive zu nutzen, um so zur Entwicklung einer echten Handschrift des CinEuro-Raums und zur Stärkung seiner Sichtbarkeit im europäischen und internationalen Kino beizutragen.
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Kultur macht stark. Wir können Kunst

Frist: 28.02.2025

Unter dem Titel „Wir können Kunst“­ fördert der BBK als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.Bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Zugelassene Projekte können ab Ende Juni 2025 starten.Die Projekte im Rahmen von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z.B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Jedes BBK-geförderte Projekt wird im Auftrag des Bündnisses von professionellen Bildenden Künstler:innen realisiert.Wir bieten zwei digitale Infoveranstaltungen zur Antragseinreichung an: am 24.1.2025 von 13 bis 15 Uhr und am 6.2.2025 von 15 bis 17 Uhr. Anmelden können Sie sich dafür mit einer formlosen E-Mail an bfb@bbk-bundesverband.de.
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KI-Champions BW

Frist: 14.03.2025

Wir suchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an herausragenden KI-Lösungen arbeiten oder sie bereits als innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Wir suchen erfolgreiche KI-Lösungen, die Sie zum KI-Champion machen, mit der Sie andere inspirieren können und zu einem erfolgreichen KI-Ökosystem in Baden-Württemberg beitragen.Im Jahr 2025 stehen besonders KI-Lösungen im Vordergrund, die zur Bewältigung aktueller Herausforderungen beitragen. Da die Verleihung in diesem Jahr im Rahmen des Kongresses „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“ stattfindet, sind auch Lösungen aus dem Bereich Metaverse/virtuelle Welten explizit erwünscht. Bewerbungsfrist ist der 14. März 2025.Hier geht es zur Bewerbung!Wer kann sich bewerben?Bewerben können sichUnternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen undForschungseinrichtungen, -abteilungen und -institute im Bereich KI-Forschung mit herausragenden wissenschaftlichen Erfolgen, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen,mit Sitz in Baden-Württemberg.Die Teilnahme bisher in den Jahren ab 2020 prämierter Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind die in den Vorjahren prämierten konkreten KI-Lösungen vom Wettbewerb ausgeschlossen.Wie können Sie sich bewerben?Eine Bewerbung ist bis zum 14. März 2025 möglich.Was sind die Kriterien?Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlich dargelegten Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI,den strukturellen Merkmalen wie wirtschaftliches Potenzial, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung,dem wirtschaftlichen Erfolg (inkl. Erfolge bei der Einwerbung von Finanzierungsmitteln, z.B. Risikokapital), Zukunftsfähigkeit, Lösung von Herausforderungen, Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz / für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer, Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Generell wird eine möglichst konkrete Darstellung z.B. unter Nennung von Kennzahlen begrüßt.Wie geht es weiter?Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einer externen Jury vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien.Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich.Die Bewerberinnen und Bewerber werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Die Bekanntgabe der KI-Champions 2025 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Kongresses „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“ am 8. Mai 2025 in Stuttgart. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht – wie die KI-Champions 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024. Zudem wird die Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger unterstützt.
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Gamescom 2025: Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand

Frist: 21.03.2025

Werdet Aussteller*in am THE LÄND Messestand und präsentiert euch auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele in Köln vor internationalem Publikum! Neben der klassischen Games-Branche sind in diesem Jahr auch weitere technologieorientierte Kreativbranchen gesucht. Wir suchen die besten Games sowie interaktiven VR- und XR-Anwendungen von Entertainment bis smarter Automobilindustrie- und Ausbildungsanwendung made in Baden-Württemberg. Im Business-Bereich der Gamescom ist euch an unserem THE LÄND-Stand die Sichtbarkeit neben den Messeständen andere Länder und Staaten sicher. Gemeinsam mit Baden-Württemberg International und dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe bieten wir euch außerdem ein vielfältiges Programm und Publikum am Stand – vom Branchen-Netzwerk beim Baden-Württemberg-Empfang bis zu politischem Besuch durch die Baden-Württemberg-Delegation.Am Messestand “THE LÄND – Games & Gamification Made in Baden-Württemberg” repräsentiert ihr eure Unternehmen, Spiele, interaktiven Medien oder Apps und zusammen den Games- und Innovationsstandort Baden-Württemberg von Mittwoch, 20. August 2025 bis Freitag, 22. August 2025 in der Business Area der Gamescom.Bewerben können sich Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen aus dem Games-, Medien- und Digital-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und gamifizierte Anwendungen mit VR/AR/XR/UX-Lösungen erwünscht. Weitere Infos zur Teilnahme findet ihr unten.Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury.Was wird euch am THE LÄND Stand in der Business Area geboten? Präsentationsmöglichkeit am Gemeinschaftsstand THE LÄND – Games made in Baden-Württemberg: Aussteller*innen-Platz inkl. Monitor, Ablagefläche, Stauraum, Sitzgelegenheiten und LogoplatzierungUnternehmensvorstellung im THE LÄND Standflyer inkl. Logoplatzierung Sichtbarmachung eures Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen von MFG, BW_i und K³ vor und während der GamescomDigitales Messe-Briefing und Pitch-Training als Vorbereitung auf die Gamescom1 kostenloser Gamescom-Ausstellerausweis pro Team1 bis 2 Zugänge zur Networking- und Matchmaking-Plattform MeetToMatch, um Geschäftstermine auf der Gamescom zu planen und durchzuführenTHE LÄND T-Shirts für das gesamte TeamBesuch von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, mit After-Work-Talk (Mittwoch, 20.08.25), sowie Baden-Württemberg-Empfang am THE LÄND Stand (Donnerstag, 21.8.25)Bereitstellung von Heiß- und Kaltgetränken sowie tägliches Teamcatering in Form von Broten/Wraps und Obst Nutzung der Networking-Fläche und des Lagerraums auf dem MessestandBetreuung durch die Veranstalter*innen MFG, BW_i und K³ vor und während der GamescomEure Vorteile Höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße, Standdesign und THE LÄND-Sichtbarkeit sowie gemeinsame Kommunikations- und MarketingmaßnahmenAttraktive Platzierung im Business Bereich der Messe unter dem Dach des THE LÄND LandesstandesIhr stellt unter eigenem Namen aus und genießt alle Rechte eines offiziellen Ausstellenden auf der MesseveranstaltungIhr könnt euch auf eure Produkt- und Leistungspräsentation und eure Kunden konzentrierenIhr seid in Gemeinschaft mit anderen Ausstellenden und erweitert euer NetzwerkIhr profitiert vom Rahmenprogramm am Stand und auf der GamescomWir reduzieren euren organisatorischen Aufwand auf ein MinimumAttraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der InfrastrukturDas kostet eure TeilnahmeRegulärer Preis für einen Aussteller*innen-Platz: 3.000 Euro zzgl. MwSt.Ermäßigter Preis für junge, Games BW geförderte Unternehmen (Gründung nicht älter als 5 Jahre): 600 Euro zzgl. MwSt. (zwei Aussteller*innen teilen sich einen Ausstellerplatz/Stele)Nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (330 Euro zzgl. MwSt.), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 60 Euro zzgl. MwSt.) sowie Reise- und ÜbernachtungskostenWir erwarten von euch eine durchgehende Standpräsenz durch mindestens 1 Person aus euren Teams/Unternehmen und die aktive Teilnahme an den digitalen Vorbereitungsterminen (3 Termine, jeweils ca. 2 h) sowie an unserem Programm am THE LÄND Stand (Baden-Württemberg-Empfang, Gespräche mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft). Hinweis zur De-minimis-VerordnungBei der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die Zuerkennung des Zuschusses in Form der Standfläche erfolgt nach den Bestimmungen der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, EU-ABl. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023). Nach der „De-minimis“-Verordnung ist es zulässig, einem Selbständigen oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei zuzuwenden. Das heißt: Zur Berechtigung der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom dürft ihr als Selbständige/r oder darf das von euch repräsentierte Unternehmen in den zum Zeitpunkt der Zusage durch die MFG vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an allgemeinen De-minimis-Beihilfen erhalten haben.Im Rahmen der Bewerbung ist daher eine entsprechende Erklärung mittels des dafür von der MFG bereitgestellten Formulars abzugeben. Erst nach erfolgter Prüfung der De-minimis-Erklärung und der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für allgemeine De-minimis-Subventionen durch die MFG gelten die Zusage und Zuwendung als rechtskräftig. Sollten die Teilnehmenden die De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei überschritten haben, behält sich die MFG vor, die Zusage mit Wirkung zurückzunehmen.Bei der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom 2025 liegt der Subventionswert pro Unternehmen bei etwa 3.700 Euro zzgl. MwSt, abzüglich des zu bezahlenden Teilnahmebetrags.
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Der Lea-Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

Frist: 31.03.2025

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg (Lea-Mittelstandspreis) wird seit 2007 an kleine und mittlere Unternehmen für ihr freiwilliges gesellschaftliches Engagement verliehen.Machen Sie Ihr gesellschaftliches Engagement sichtbar, seien Sie Vorbild und Mutmacher. Denn Ihr gutes Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, um auch und vor allem in Krisenzeiten gemeinsam ein verlässliches Netz der Solidarität zu knüpfen und so die Gesellschaft zu stärken.Teilnehmen können kleine und mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit maximal 500 Mitarbeitenden, die sich gemeinsam mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor (Verein, Schule, Wohlfahrtsverband etc.) gesellschaftlich engagieren.Beim Engagement spielt die Form keine Rolle: Vom Spendenlauf fürs Tierheim bis zur Finanzierung eines Wahrzeichens. Ob Sie zum Weihnachtsessen Obdachlose einladen,  Kita-Gruppen schulen oder Werkstätten für behinderte Menschen im Produktionsprozess einbinden: All das ist Lea-verdächtig!Bis 31. März 2025 können mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg mit ihrem sozialen Engagement am Lea-Mittelstandspreis für soziale Verantwortung teilnehmen!
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Schule+Kultur 2025 – Ein Projekt der Stadt Karlsruhe

Frist: 31.03.2025

Kulturelle Bildung stärkt Kinder und Jugendliche, fördert ihre Sinne, Kreativität und sozialen Fähigkeiten und verbessert spielerisch Flexibilität und Kommunikation. Sie bereitet sie darauf vor, die Kultur von morgen mitzugestalten. Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Chancen auf kulturelle Teilhabe bieten.Das Projekt Schule+Kultur unterstützt Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden – für eine bessere Lebenswelt!Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2025 BeratungstermineAm 11. Februar 2025, 10 Uhr und am 20. Februar 2025, 14 Uhr können Sie online alle Neuerungen zum Projekt Schule+Kultur erfahren und Fragen stellen.Bitte melden Sie sich an unter kultur.schule(at)kultur.karlsruhe.de. Wir senden Ihnen den Online-Link zu. Wer kann einen Antrag stellen?Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstler*innen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung in Kooperationsgemeinschaft mit Karlsruher Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung/Qualifizierung und ein erweitertes FührungszeugnisDas Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der SchuleArbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Anerkennung der TeilnahmebedingungenAnerkennung der Schutzkonzepte der SchuleProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden.Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt.Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Die Umsetzung der Projekte gestalten die außerschulischen Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit den Schulen individuell. Wer kann sich bewerben?Karlsruher Schulen in Kooperationsgemeinschaft mit Kulturschaffenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den KulturschaffendenDie Anerkennung der TeilnahmebedingungenProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden. Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei der Schule. Die für die Schule vorhandenen Schutzkonzepte müssen auch die Kulturschaffenden einhalten. Eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt.
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Kleinkunstpreis Baden-Württemberg

Frist: 31.03.2025

Das Kunstministerium und Lotto Baden-Württemberg suchen auch 2025 wieder die besten Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler des Landes. Der Landespreis ist bundesweit einmalig. Bewerbungen werden bis 31. März entgegengenommen.Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Topaktuell, hochpolitisch, unverwüstlich – die Kleinkunst ist und bleibt in Baden-Württemberg eine große Kunst, jedes Jahr aufs Neue eindrucksvoll zu überprüfen beim Landespreis für Kleinkunst. Und immer wieder auf den zahllosen Kleinkunstbühnen Baden-Württembergs. Kabarett, Chansons, Poetry Slam, Comedy, Figurentheater oder zeitgenössischer Zirkus – meine Empfehlung: Die vielfältigen Darstellungsformen bitte immer auf der Bühne erleben! Kleinkunst live macht Spaß und klug.“Mit dem Publikum auf TuchfühlungJeder Auftritt habe seinen ganz eigenen Charme und sei immer nah am Menschen, so der Staatssekretär. „Baden-Württemberg verfügt über so viele Talente in der Kleinkunst, die es zu entdecken gilt. Der Kleinkunstpreis ist die beste Gelegenheit dafür, bietet er doch jedes Jahr aufs Neue große Überraschungen.“„In Baden-Württemberg gibt es unzählige Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler, die in ihrer jeweiligen Sparte spitze sind. Auf nationalen und internationalen Bühnen zeigen sie ihr Können und bescheren dem Publikum unvergessliche Momente. Mit dem Kleinkunstpreis zeichnen wir nicht nur herausragende Akteurinnen und Akteure aus, sondern stärken auch insgesamt die Kultur im Südwesten“, sagte Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbHDas Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2025 erneut in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in allen Sparten der Kleinkunst.Bis zu drei Hauptpreise zu vergebenVergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Die Preisgelder werden gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Lotto Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung.Verleihung am 7. Oktober in FreiburgEine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 7. Oktober 2025 im E-Werk in Freiburg geplant ist.Wichtiger Baustein der Kulturförderung des LandesDer Kleinkunstpreis wurde 1986 zum ersten Mal zur Förderung junger Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Bereich der Kleinkunst verliehen. Weitere Partner – neben dem Kunstministerium und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH – sind der Südwestrundfunk und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren.Die Preise des Jahres 2024 gingen an den Kabarettisten René Sydow, das Artistik-Duo Chris Iris sowie die Bauchsängerin Murzarella. Die beiden mit je 2.000 Euro dotierten Förderpreise erhielten die A-Capella-Gruppe anders und die Liedermacher Rhinwaldsounds. Mit dem zum 15. Mal vergebenen Ehrenpreis wurde Patrizia Moresco ausgezeichnet.
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Internationaler Designpreis Baden-Württemberg FOCUS OPEN 2025

Frist: 04.04.2025

Unternehmen und professionelle Designerinnen und Designer aus aller Welt sind eingeladen, ihre aktuellen und innovativen Designlösungen beim Internationalen Designpreis Baden-Württemberg FOCUS OPEN 2025 einzureichen.Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. FOCUS OPEN, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist — jährlich und transparent. Auch 2025 belohnt der FOCUS OPEN die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte.Beim FOCUS OPEN haben auch Start-Ups, Newcomerinnen, Newcomer, Gründerinnen und Gründer mit ihren spannenden Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen!
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Kunst & KI – Fonds für neue künstlerische Perspektiven auf KI und Gesellschaft

Frist: 10.04.2025

Mit ihrem Programm „Kunst & KI“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen. Mit ihrem Programm „Kunst & KI“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Das Programm „Kunst & KI“ verknüpft zwei Ebenen: die Arbeit mit KI-Technologien einerseits und die Reflexion ihrer weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen andererseits. Die geförderten Institutionen werden insbesondere ermutigt, sich intensiv mit gemeinwohlorientierter Technologieanwendung auseinanderzusetzen, einschließlich Open Source Lizenzen, Ressourcenverbrauch und ethischem Umgang mit Daten. Damit sollen die aus den Exzellenzprojekten resultierenden künstlerischen Arbeiten zu Referenzpunkten für die zukünftige Auseinandersetzung mit KI-Technologie werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die kulturellen Einrichtungen künstlerische Expertise und beispielsweise auch technisches Know-how. Daher können sie die Vorhaben auch in Zusammenarbeit mit weiteren nationalen oder internationalen Kulturinstitutionen, Software-Entwicklerinnen oder freien Künstlergruppen realisieren. Die Förderung richtet sich an Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen, die diese erforderlichen Kompetenzen nachweisen können und sich neugierig sowie kritisch mit einer der zentralen Technologien unserer Zeit und ihren gesellschaftlichen Implikationen künstlerisch auseinandersetzen möchten. Die Fördersumme beträgt mindestens 100.000 Euro und bis zu 240.000 Euro je Vorhaben.
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Bewerbung für THE LÄND Plätze auf der Indie Arena Booth 2025

Frist: 16.04.2025

Bewerbt euch bis 16. April für einen THE LÄND Platz der Indie Arena Booth auf der Gamescom 2025!Der Open Call zur Teilnahme am Messestand “THE LÄND – Games & Gamification Made in Baden-Württemberg” ist bereits beendet.  Für die Indie Arena Booth der Gamescom 2025 läuft die Bewerbungsfrist allerdings noch bis 16. April.Erstmals bietet die MFG Indie Game Studios aus Baden-Württemberg die Möglichkeit auf einen von drei geförderten Plätzen auf der Indie Arena Booth von Mittwoch, 20. August 2025 bis Sonntag, 24. August 2025 in der Entertainment Area der Gamescom.Bewerbungen für die Indie Arena Booth sind ab sofortüber diesen Link möglich – die Frist endet am 16. April 2025. Bewerben können sich Indie Game Studios mit Sitz in Baden-Württemberg, unabhängig von einer Games BW Förderung. Im Anschluss entscheidet eine Fachjury, welche Spiele und Studios qualitativ überzeugen und einen der drei geförderten THE LÄND Plätze auf der beliebten Indie Arena Booth erhalten.WICHTIG: Bitte bewerbt euch auf der Website der Indie Arena Booth für einen beliebigen Booth-Type und gebt bei der Bewerbung unbedingt euren Spielenamen sowie das Codewort „MFG” als „application name“ ein.Die Kosten für einen geförderten THE LÄND Platz auf der Indie Arena Booth betragen 1.000 Euro zzgl. MwSt. Inklusive ist ein umfangreiches Service-Paket, angefangen von Ausweisen für die Ausstellenden und der obligatorischen USK-Altersfreigabe bis hin zu Freigetränken, Snacks und der Integration in verschiedenen Promotion-Formate – etwa dem Indie Arena Booth Steam-Event und der Indie Arena Booth App. Weitere Informationen findet ihr hier: indiearenabooth.de 
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GAMES BW – Developer Boost

Frist: 30.04.2025

Anschub für euer Games-Studio und eure GründungDas Thema Gründung, die Entwicklung eines ersten marktfähigen Games und dessen Vermarktung stellt für Gründer*innen aus der Games-Branche oft eine große Herausforderung dar. Zwischen Ausbildung, Abschluss und Gründung besteht in diesem Bereich eine Wissens- und Förderlücke, die gezielt durch den Developer Boost geschlossen wird.Gründer*innen aus der Games-Branche im Südwesten erhalten beim Qualifizierungsprogramm bereits zum fünften Mal die Chance, im Rahmen einer branchenspezifischen Förderung aus Expert*innen-Workshops, Gruppen- und Einzelcoachings, Pitch-Training, Pitch-Präsentation und vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten mit ihrem Games-Studio durchzustarten.Der „Developer Boost“ richtet sich an Entwickler*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio oder Entwicklerteam von mindestens zwei bis maximal fünf Personen gegründet haben oder als Team beabsichtigen zu gründen.Bewerben können sich Teams mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet haben oder in den sieben Monaten des Programms gründen werden. Dabei müssen die zu gründenden oder gegründeten Studios auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Weitere Voraussetzung ist die Arbeit an einem konkreten Spiel-Konzept oder -Prototypen.Eine Jury wählt anhand der Bewerbungen und auf Grundlage eines persönlichen Zoom-Gesprächs die Teams aus, die für ein halbes Jahr professionelle Unterstützung erhalten. Das ca. 15-minütige Gespräch wird auch 2025 wieder im Vorfeld stattfinden. Aktuell ist die Jurysitzung für den 12. Mai 2025 von 14 bis 16 Uhr geplant. Die genauen Time-Slots werden den Bewerber*innen im Vorhinein bekanntgegeben. Der Kick-Off des Programms ist für Anfang Juni 2025 geplant.
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KI Challenge “Smart Eco Events”

Frist: 04.05.2025

Bewerben Sie sich bis zum 28.02.2025 zur KI-Challenge in der Region Karlsruhe!Bei der KI-Challenge kommen in regionalen Workshops Expertise und Perspektiven aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Praxiswissen, wissenschaftliche Ansätze sowie Erfahrungen von Anwender:innen und Hersteller:innen von KI-Systemen werden vereint, um gemeinsam an konkreten Herausforderungen zu arbeiten.In einem interaktiven Workshop am 07.05.2025 im Schloss Ettlingen erarbeiten die Teilnehmer:innen aus zum Beispiel Unternehmen oder Kommunen gemeinsam, was KI-Methoden leisten können – und wo die Grenzen sind. Unterstützt durch Best-Practice-Beispiele und die bewährte Methodik des KI-Engineering, finden die Workshops Lösungen, die nachhaltig sind und regionalen Unternehmen den Einstieg in KI erleichtern.Unser Ziel: ein starkes Netzwerk in jeder Region der KI-Allianz, das den Einsatz von KI fördert und Unternehmen unterstützt, wettbewerbsfähig zu bleiben.Das Thema der KI-Challenge in der Region Karlsruhe “Smart Eco-Events” sind nachhaltige Veranstaltungen.Nach der Vorstellung des KI-Engineering Vorgehensmodells PAISE® sollen beim Workshop in 4 Themensträngen – Mobilität- Lokalität (Energie/Wärme/Kühlung)- Beschaffung/Lieferkettenmanagement- Smart Eco-Events Plattform (für Veranstalter:innen und Teilnehmer:innen) KI-Lösungen finden.Ziel des Workshops ist, aus den Lösungsansätzen Projekt-Roadmaps zu erarbeiten.Möchten Sie mitwirken?Bewerben Sie sich gerne mit einer Einreichung zu den folgenden oder ähnlichen Themen:Analyse und Prognose des Mobilitätsverhaltens der Besucher und Organisatoren (Anreise/Abreise inkl. Hoteltransfer)die systematische Ermittlung aller CO2-bezogenen Aspekte des Veranstaltungsortes (u.a. Energieversorgung, Heizung, Kühlung)Abgestimmte Methodik zur Prognose des ökologischen Fußabdrucks (u.a. CO2)Nachhaltigkeit im Catering Analyse und Prognose von Materialströmen(Catering-Bedarf, Stände, Bühnen, Abfall,…)KI-Lösungen zur Verbesserung der Inklusion bei Veranstaltungen, z.B. für seh- oder hörbeeinträchtigte PersonenAnalyse von Daten vergangener VeranstaltungenArchitekturvorschlag für passgenaue IT-Systeme mit integrierten KI-/ML-MethodenÜberprüfung der Anwendbarkeit bestehender KI-AlgorithmenKI-Plattform für Smart Eco-Events, u.a. zur Datenerhebung / -generierung, Ökobilanzierung und Entwicklungs-Roadmaps für KI-SystemeHier geht es zur Bewerbung: https://ki-allianz.de/ki-challenge/ki-challenge-karlsruhe-arbeitstag/Wir freuen uns über Ihre Einreichungen!
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Projektförderprogramm für Medienkunst

Frist: 15.05.2025

Die Bewerbungsphase für das Projektförderprogramm für Medienkunst beginnt! Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende sowie Initiativen und Institutionen aus Baden-Württemberg sind eingeladen, ihre Projekte bis zum 15. Mai 2025 einzureichen.Bereits zum sechsten Mal schreibt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe den Projektfördertopf für Medienkunst aus. Gefördert werden dezidiert Projekte, die für den Außenraum konzipiert sind und eine große Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit herstellen. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Möglichkeiten der Medienkunst Perspektiven auf gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und eine Bereicherung im Feld der Medienkunst insbesondere aber für die Betrachtenden resp. Interagierenden in der Stadt darstellen. Internationaler Austausch, Kooperation und Interdisziplinarität stehen auch im Fokus dieser Ausschreibung.Die Projektförderung richtet sich an Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende sowie Initiativen und Institutionen aus Baden-Württemberg. Besonders willkommen sind Tandembewerbungen von Kunstschaffenden aus Karlsruhe in Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus anderen Städten in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die künstlerische Vielfalt und die regionale Stärke zu fördern sowie den Austausch zwischen unterschiedlichen Szenen zu intensivieren.Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte werden im Sommer 2026 im Rahmen der Ausstellung Media art is here präsentiert.Bewer­bungs­schluss ist Donnerstag, 15. Mai 2025 um 13.00 Uhr MEZ.Die Bewerbung kann ausschließ­lich über das Online-Bewer­bungs­for­mu­lar abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien inkl. FAQ sind hier abrufbar.
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Wettbewerb APPLAUS Award

Frist: 22.05.2025

Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Jährlich stellt der/die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Preisgelder von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung, womit der APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise ist.Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2024 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ bzw. „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet und zusätzlich je Kategorie ein undotierter Hauptpreis an ein:e Preisträger:in vergeben. Zudem werden Preise für die Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen.Alle wichtigen Informationen zu den sechs Kategorien, den Auszeichnungskriterien und zur Teilnahme findet Ihr in den Teilnahmebedingungen. Bitte nehmt Euch kurz Zeit, diese gründlich durchzulesen, bevor Ihr eine Bewerbung anlegt. Sobald Ihr die Teilnahmebedingungen und FAQ gelesen habt, könnt Ihr starten: Legt über das Online-Bewerbungstool Eure Bewerbung an und reicht sie ein. (Bewerbungsstart ab 24.4.2025!) Nach dem fristgerechten Eingang Eurer Bewerbung, prüfen wir diese Vollständigkeit. Bei Nachfragen melden wir uns bei Euch. Nach Abschluss der Vorprüfung erfahrt Ihr, ob Eure Bewerbung teilnahmeberechtigt ist und ins Juryverfahren kommt. Das APPLAUS-Team hilft Euch gern – per E-Mail oder telefonisch.Bewerbung – APPLAUS-Award
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Lamathea 2025 – Puppen- und Figurentheater

Frist: 31.05.2025

Es ist soweit: Die nächste Runde des Landesamateurtheaterpreises Lamathea ist eröffnet, denn ab sofort kann man sich um den Lamathea 2025 in der Kategorie Puppen- und Figurentheater bewerben.In der Beschreibung der Kategorie heißt es:Puppen- und Figurentheater umfasst traditionelle und offene, neue Spielformen, bis hin zur Vermischung von Figurenarten oder des Figurenspiels mit dem darstellenden. Ein breites Feld von künstlerischem Puppentheater, Objekttheater und verwandten Formen wird in Baden-Württemberg praktiziert und soll in einer eigenen Kategorie mit dem Lamathea ausgezeichnet werden.Wir schreiben das bereits in diesem Jahr aus, denn wir kehren zurück zu dem Format der Puppenspielertreffen die es bis 2015 gab. Alle Bewerbungen werden gesichtet und zum Puppentheaterfestival „Alles Puppe, oder was?!“ vom 04.- 06.10.2024 in Ravensburg eingeladen. Die Stücke werden dort von der Jury live gesichtet und am Ende werden Nominierte und Sieger bekanntgeben.Für die Bewerbung ist kein Video nötig, jedoch aussagekräftiges Material und die Teilnahme am Puppenspielfestival in Ravensburg. Sollten mehr Bewerbungen als Spielmöglichkeiten eingehen, trifft die Jury zusammen mit dem Fachbereich Puppen- und Figurentheater des LABW eine Vorauswahl.Bewerbungen sind mit dem entsprechenden Formular bis zum 31.05.2024 möglich.Bei Fragen und Bewerbungen bitte an lamathea@amateurtheater-bw.de wenden.Bitte beachtet hierzu auch das Dokument mit den Sonderbedingungen.
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Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Frist: 31.05.2025

„Als bundes- und europaweit starker Wirtschaftsstandort sind wir angesichts der aktuellen und kommenden Herausforderungen im besonderen Maße auf wirtschaftlich erfolgreiche Innovationen angewiesen“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Innovationspreises des Landes, dem Dr.-Rudolf-Eberle-Preis. „Mehr denn je wird es darauf ankommen, mit Mut und Entschlossenheit Ideen für zukunftsfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Markt zu bringen. Jeder Beitrag zählt, um eine positive Zukunftsperspektive für unser Land zu schaffen. Wir als Land setzen uns für die passenden Rahmenbedingungen ein“, so Hoffmeister-Kraut weiter.„Mit dem Innovationspreis wollen wir das enorme Potenzial von jungen und etablierten mittelständischen Unternehmen hervorheben. Bemerkenswert ist die zuletzt steigende Beteiligung von Start-ups, was das Renommee Baden-Württembergs als stärkster Gründungsstandort 2024 widerspiegelt, wie zuletzt der Next Generation Report 2024 zeigte. „Vor dem Hintergrund, dass die jungen Unternehmen von heute der Mittelstand von morgen sind, möchte ich ausdrücklich auch unsere traditionellen mittelständischen Unternehmen ermutigen, sich mit ihren erfolgreichen Innovationen zu bewerben“, erklärte die Ministerin.Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden besondere innovatorische Leistungen von im Land ansässigen mittelständischen Unternehmen gewürdigt, beispielsweise für die Entwicklung oder die Anwendung moderner Technologien für neue Produkte oder Verfahren und technologische Dienstleistungen. Der Preis wird in diesem Jahr zum 41. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle, der von 1972 bis zu seinem Tod im Jahr 1984 in diesem Amt diente, gewidmet.Ergänzend dazu lobt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro, der an ein junges Unternehmen vergeben wird, aus.Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 13. November 2025 verliehen.
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Powered by Philip Morris Award

Frist: 31.05.2025

Der Powered by Philip Morris Award unterstützt gemeinnützige Organisationen, die sich mit neuen Ideen, Initiativen und Projekten für den Zusammenhalt in einer freien und offenen Gesellschaft starkmachen. Er wird jährlich in den Kategorien KULTUR, GESELLSCHAFT und ZUKUNFT ausgeschrieben. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt 150.000 Euro wollen wir gesellschaftliche Teilhabe stärken und neue Bildungsmöglichkeiten schaffen. In jeder Kategorie wird ein Projekt mit 50.000 Euro gefördert.Wir glauben an die Kraft der Künste und fördern Initiativen und Projekte, die die Verständigung zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen stärken. Angesprochen sind Initiativen mit Projektideen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Vom 23. April bis zum 31. Mai 2025 können Sie sich als Initiative mit Ihrer Projektidee bewerben.
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InnovationFestival @karlsruhe.digital

Frist: 15.06.2025

Digitalisierung in Karlsruhe für alle sicht- und erlebbar machen – das ist das Ziel des InnovationFestivals. Denn: Digitalisierung verändert alles! Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung können ihre digitalen Innovationsprojekte in 10-minütigen Impulsvorträgen einem breitgefächerten Publikum präsentieren und so die außergewöhnliche Vielfalt des innovativen Digitalstandorts Karlsruhe zeigen.Bewerben Sie sich hier für einen Slot auf der Bühne im ZKM beim InnovationFestival @karlsruhe.digital 2025!Das InnovationFestival findet am 17.10.2025 von 14-19 Uhr statt – alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Website:https://karlsruhe.digital/events/innovationfestival/Bitte beachten Sie: für eine vollständige Bewerbung benötigen wir einen Onepager als PDF-Datei und ein Kurzvideo mit maximal 1,5 Min. Englisch version:Making digitalization visible and tangible for everyone in Karlsruhe – that is the aim of the InnovationFestival. Companies and institutions from business, science, culture and administration can present their digital innovation projects in 10-minute keynote speeches to a broad audience and thus show the extraordinary diversity of Karlsruhe as an innovative digital location.Apply here for a slot on the stage in Center for art and Media at the InnovationFestival @karlsruhe.digital 2025!The InnovationFestival will take place on 17.10.2025 from 2-7 pm – all further information can be found on our website:https://karlsruhe.digital/events/innovationfestival/Please note: for a complete application, we require a one-pager as a PDF file and a short video with a maximum length of 1.5 minutes in which you present the innovation.
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ZeitGenuss – Festival für Musik unserer Zeit

Frist: 15.06.2025

Das Musikfestival ZeitGenuss – Festival für Musik unserer Zeit der Stadt Karlsruhe konzentriert sich 2025 auf sein Potenzial als lebendiger Ort der Begegnung. Verschiedene Slots im Festivalprogramm wurden freigehalten, um durch diesen Open Call besetzt zu werden – ob solo oder im Ensemble, ob innerhalb bestimmter Genregrenzen oder fluid. Konzertorte sind die Karlsruher Innenstadt und die Ausstellungsräume der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe @ZKM.  Wer kann sich bewerben? Musiker*innen mit Wohnsitz oder künstlerischer Tätigkeit in Karlsruhe Studierende Karlsruher Hochschulen  Was muss ich beachten? Die Programmvorschläge sollen mindestens 80% Musik beinhalten, die nach 1925 komponiert wurde. Die Programmvorschläge müssen an Orten im Freien und/oder im Museum durchführbar sein (Informationen zu den Formaten siehe unten) Die Programmvorschläge müssen mit eigenem (technischen) Equipment und selbständigem Auf/Abbau durchführbar sein Es ist möglich, für unterschiedliche Formate Programmvorschläge einzureichen (zwiegespräche und sonic city). In diesem Fall bitte eindeutig kennzeichnen  Wie bewerbe ich mich? Die Bewerbung muss als reines Textformat in ein pdf zusammengefasst werden und an Stefanie.Braun@kultur.karlsruhe.de gesendet werden. Frist für die Bewerbung ist der 15. Juni 2025. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Programmvorschlag mit Zeitangaben (Dauer) der Werke. Bei improvisierter Musik Dramaturgie und Dauer skizzieren. Kurzbeschreibung der Musik sowie der auftretenden Personen (Kurzvita), insgesamt max. 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Links zu Hörbeispielen (Audio oder Video), maximal 15 Minuten ggf. Links zur eigenen Website / Soundcloud / Youtube Kontaktdaten Die Einsendungen werden vom Leitungsteam von ZeitGenuss gesichtet und die Auswahlentscheidung im Juli bekanntgegeben. ZeitGenuss zahlt pro auftretende Person eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Studierende der Hochschule für Musik Karlsruhe erhalten anstelle der Aufwandsentschädigung 1 ECTS im Wahlmodul. Wir freuen uns auf eure Einsendungen!
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Call for “Lange Nacht der kurzen Stücke” at TANZ Karlsruhe 2025

Frist: 23.06.2025

“Liebe Tanzschaffende,es ist wieder so weit – die Lange Nacht der kurzen Stücke kehrt zurück und wird auch in diesem Jahr ein Highlight im Rahmen des Tanz Karlsruhe Festivals! Wir laden euch ein, mit uns die Bühne zu erobern und eure kreativen, einzigartigen Werke zu präsentieren. Gesucht werden Tanzstücke aus oder von Künstler*innen aus Baden-Württemberg, die maximal 10 Minuten dauern – perfekt, um eure Ideen in einer kompakten Form zum Leben zu erwecken.Die Aufführungen finden am Freitag, den 07.11., und Samstag, den 08.11.2025, in der Scenario Halle statt – zwei unvergessliche Nächte voller Energie, Kreativität und Tanz![…]Wir ermutigen euch, diese Einladung nicht nur für euch zu nutzen, sondern auch an andere Tanzschaffende weiterzuleiten, die ebenfalls Lust haben, dabei zu sein.Wir sind gespannt auf eure Bewerbungen und können es kaum erwarten, eure einzigartigen Stücke auf der Bühne zu erleben! Tanz Karlsruhe und das Kulturzentrum Tempel laden die stärksten, außergewöhnlichsten und vielseitigen Kurzstücke aus Karlsruhe und Region ein, sie auf unserer Bühne im Rahmen von „TANZ Karlsruhe“ zu präsentieren. Die Lange Nacht der kurzen Stücke findet seit Gründung im Rahmen des jährlichen Tanzfestivals „Tanz Karlsruhe“ statt. Unter folgendem Link sind weitere Informationen zu Tanz Karlsruhe und dem Kulturzentrum Tempel zu finden. https://www.kulturzentrum-tempel.de/index.php?id=1501 Gesucht werden Stücke mit Schwerpunkt Moderner, Zeitgenössischer Tanz und Tanztheater, mit einer maximalen Länge von 10 Minuten von Choreograph:innen oder Tänzer:innen aus Karlsruhe oder aus der Region. Wir freuen uns über Bewerbungen von Neuzugängen und Altbewährten. Information Lange Nacht der Kurzen Stücke im Rahmen des Tanzfestivals Tanz Karlsruhe Ort: Kulturzentrum Tempel Scenario Halle Hardtstraße 37 a D-76185 Karlsruhe / Germany Probe: Donnerstag, 06.11.25 ab Nachmittag: Lichteinstellung /Spacing für Tänzer:innen aus Karlsruhe und nähere Umgebung (max. 30 min pro Stück) Freitag, 07.11.25 ab morgens: Lichteinstellung /Spacing für Tänzer:innen aus Karlsruher und nähere Umgebung / auswärtige Tänzer:innen (max. 30 min pro Stück) Vorstellungen: Freitag, 07.11.25 19 Uhr Vorstellungsbeginn Samstag, 08.11.25 19 Uhr Vorstellungsbeginn Gage: Für professionelle Ensembles: nach Mindestgagenregelung der LaFt. Für Tanzschulen nach AbspracheFahrtkosten: Für Gruppen aus der Umgebung mit längerem Anfahrtsweg können nach vorheriger Prüfung Fahrtkosten anteilig erstattet werden. Übernachtung: Es können keine Übernachtungskosten übernommen werden. Bühne Scenario Halle: Unter folgendem Link kann der Bühnenplan heruntergeladen werde. Bemassung_tanzfestival_tempel.pdf: http://www.kulturverein-tempel.de/index.php?id=97 Technische Anforderungen: Angesichts der Vielzahl der Gruppen und der kurzen Einrichtungszeit pro Gruppe, bitten wir darum, sich vor Bewerbung mit den technischen Gegebenheiten vertraut zu machen und die technischen Anforderungen ggf. daran anzupassen. Sonderwünsche können nach Absprache in Einzelfällen umgesetzt werden. Bewerbungsschluss: 23.06.2025 An: Natalie Rauland Mail : n.rauland@kulturzentrum-tempel.de Betreff: Call for Lange Nacht der Kurzen Stücke Bewerbungsmaterial: • Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen • Videomaterial (auch alter Stücke) • Foto (für Programmheft) • Kurzer Lebenslauf Bewerbungskriterien: • Regionalität: Choreograph:in oder Tänzer:innen müssen aus Karlsruhe oder der Region (Baden-Württemberg) stammen oder ihren Arbeitsmittelpunkt dort haben. • Länge des Stücks: Die maximal Länge von 10 min darf nicht überschritten werden. Verfügbarkeit: 06.-08.11.25 • Unterlagen: Vollständiges Bewerbungsmaterial via Mail bis 23.06.25 
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Kunstausstellungen in der Orgelfabrik 2026 – Jetzt bewerben!

Frist: 01.07.2025

Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstler*innen mit einer anerkannten künstlerischen Ausbildung an einer Kunsthochschule, Mitglieder eines Berufsverbandes bildender Künstler*innen, die in Karlsruhe oder der Region leben und arbeiten. Zugelassen sind auch Studierende der Kunsthochschulen dieses Einzugsbereiches. Ausstellungsort: Orgelfabrik, Amthausstraße 17, 76227 Karlsruhe-Durlach Die Orgelfabrik ist ein Kulturzentrum, das im oberen Teil als Kabarettbühne „Die Spiegelfechter“ genutzt wird. Im unteren Teil befinden sich eine große Ausstellungshalle sowie drei kleinere Ausstellungsräume. Die Halle eignet sich besonders gut für großformatige Arbeiten, Rauminstallationen und Performances. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der einzelnen Räume wird die Orgelfabrik bevorzugt für Gruppen- oder Gemeinschaftsausstellungen mehrerer Künstler*innen zur Verfügung gestellt. Begrüßt werden weitere von den Künstler*innen getragene Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen. Die Ausstellungsräumlichkeiten werden den Künstler*innen von der Stadt Karlsruhe kostenlos zur Verfügung gestellt.Mögliche Zeitfenster für eine Ausstellung 2026 7. bis 26. Januar | 3. bis 23. Februar | 24. Februar bis 16. März | 17. März bis 7. April | 8. bis 27. April | 28. April bis 18. Mai | 19. Mai bis 8. Juni Möglicher Performance-Termin 2026 18. November Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. April bis zum 1. Juli 2025. Die Entscheidung erfolgt durch eine Fachjury. Die Bewerber*innen werden umgehend nach dem Auswahlverfahren benachrichtigt. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Die ausstellenden Künstler*innen verpflichten sich, ihre Arbeiten selbst aufzubauen und angemessen zu präsentieren. Den Ausstellenden obliegt auch die Öffentlichkeitsarbeit für ihre jeweiligen Ausstellungsprojekte. Seitens des Kulturbüros werden die Ausstellungsstücke nicht versichert. Die Ausstellung ist jeweils Mittwoch bis Samstag 15 bis 19 Uhr und Sonntag 11 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Aufsicht während der Öffnungszeiten sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen sind im Vorfeld mit dem Kulturbüro abzustimmen.
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Innovationspreis NEO2025

Frist: 07.07.2025

Mit ihrem NEO Innovationspreis setzt die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) Maßstäbe in der Förderung zukunftsorientierter Entwicklungen. Jedes Jahr unterstreicht er mit einem zukunftsrelevanten Thema seine Rolle als prestigeträchtige Plattform für Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert, er wird deutschlandweit und grenzüberschreitend im Elsass ausgeschrieben.Für den NEO2025 suchen wir Ihre Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Der NEO2025 Innovationspreis besticht durch klare Richtlinien: Eine renommierte Jury aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik wählt in einem zweistufigen Prozess bis zu fünf Finalisten aus den Einsendungen aus und kürt die/den Gewinner*in. Folgende Jurymitglieder engagieren sich für den NEO2025:Walter BantleonHauptgeschäftsführer der Handwerkskammer KarlsruheProf. Dr. phil. habil. Rose Marie BeckRektorin der Hochschule KarlsruheJenny GeisStellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK KarlsruheProf. Dr. Thomas HirthVizepräsident für Transfer und Internationales am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Prof. Dr. Katharina HölzleTechnologiebeauftragte der Wirtschaftsministerin Baden-Württembergs, Institutsleiterin IAT der Universität Stuttgart und Fraunhofer IAOMatthias HornbergerGeschäftsführer der KIZOO Technology Capital GmbH und Vorstandsvorsitzender des CyberForum e.V.Sandra RohnerGeschäftsführerin der KI-Allianz Baden-WürttembergProf. Dr.-Ing. Stephan SchenkelRektor der DHBW KarlsruheChristian SchwabVorstand des Südpfalz Innovation Hub eGAmir SharaziNussbaum Medien, Innovations- und Digitalisierungsmanager Dr.-Ing. Thomas UsländerFraunhofer IOSB, Business Developer KI-Engineering
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Open Call: The Shape of Tomorrow

Frist: 10.07.2025

2023 präsentierten sich erstmals Karlsruher Kunst- und Kultureinrichtungen bei der art karlsruhe auf einer eigenen Fläche. Mit der Medienkunst im Mittelpunkt des Raumes – als Nukleus der Identität der Stadt Karlsruhe – wurden in den letzten drei Jahrenauf dieser Fläche verschiedene Medienkunstwerke präsentiert. Im Jahr 2025 setzt sich die Ausstellung mit einem neuen thematischen Fokus auseinander: The Shape of Tomorrow.Vom 5. bis 8. Februar 2026 findet die art karlsruhe in der UNESCO Medienkunststadt Karlsruhe erneut statt. Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts lädt Künstler*innen und Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen, das Architektur als künstlerische und gesellschaftliche Vision reflektiert.Die Architektur ist mehr als bloße Baukunst – sie beeinflusst unser soziales Miteinander, unsere Wahrnehmung von Räumen und unsere Vorstellung von Zukunft. Wie können Medienkunst und digitale Technologien die Architektur neu interpretieren? Wie können sie uns helfen, städtische und architektonische Räume nachhaltig, interaktiv und inklusiv zu gestalten? Gesucht wird ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk, das sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und einen Dialog zwischen Architektur, Medienkunst und Gesellschaft herstellt. Für die Realisierung des Projektes erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Das Künstlerhonorar wird extra vergütet.Das ausgewählte Werk wird zentral auf der genannten Fläche der art karlsruhe 2026 ausgestellt. Nach der Messe sind weitere Präsentationen im Rahmen des Ausstellungsformats Media art is here von UNESCO City of Media Arts in Karlsruhe geplant.Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe und Region (Landkreis Karlsruhe). Bewerbungen sind für Einzelpersonen und Künstlergruppen möglich. Bewer­bungs­schluss ist Donnerstag, 10. Juli 2025.Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar.Die Realisierung des ausgewählten Projektes erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Werner-Stober Stiftung.
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Perspektive Pop 2.0

Frist: 13.07.2025

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.Perspektive Pop 2.0 vergibt Projektförderungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Musikschaffende und Livemusik-Veranstaltende. Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Juli 2025 möglich.Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Popszene durch die Förderung von künstlerischer Innovation und Vielfalt, insbesondere im Nachwuchs- und Nischenbereich, die Sicherung einer anspruchsvollen Programmgestaltung und von Auftrittsmöglichkeiten für Popmusikerinnen und -musikern aus Baden-Württemberg, die Entwicklung neuer Livemusik-Formate sowie die Stärkung ländlicher Räume. Das Förderprogramm richtet sich an alle Genres der Populären Musik, ausgenommen sind die Genres Jazz und Schlager.Zur Umsetzung von Perspektive Pop 2.0 stehen in der Förderrunde 2025 insgesamt rund 400.000 Euro zur Verfügung. Die mögliche Fördersumme je Antrag liegt zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Anfang 2026 soll eine zweite Förderrunde ausgeschrieben werden.Die Projektförderungen werden in der Förderrunde 2025 in zwei Programmlinien vergeben.Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen.Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Regionen.Förderinhalte:Produktion, Präsentation und Promotion von PopmusikLivemusik-Veranstaltungen mit einer anspruchsvollen künstlerischen ProgrammgestaltungErprobung neuer Veranstaltungskonzepte und Livemusik-FormateBookings von Newcomer-Artists aus Baden-Württemberg (auch als Teil eines Lineups)Livemusik-Veranstaltungen in ländlichen RäumenAntragsberechtigung:freischaffend tätige Musikerinnen und Musiker (Solo, Bands, Kollektive) mit einem künstlerisch eigenständigen Repertoire und einer regelmäßigen künstlerischen TätigkeitLivemusik-Spielstätten, insbesondere Musikclubs und Festivals, die über ein unter künstlerischen Gesichtspunkten kuratiertes Programm verfügensoziokulturelle Zentren, soweit das Vorhaben besonders förderwürdig ist und nicht aus dem regulären Budget finanziert werden kannfreie Veranstalterinnen und Veranstalter von popkulturellen Livemusik-Events ohne feste eigene SpielstätteFörderkriterien:Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen des Landes erkennbar zur Erreichung der Programmziele beitragen. Die Bewertung durch eine unabhängige die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterienkünstlerische QualitätOriginalität und Innovationskraftüberregionales PotenzialProfessionalität, realistische Planung, plausibler Kosten- und Finanzierungsplanfaire Entlohnung aller Beteiligten, insbesondere der Künstlerinnen und Künstlerbesonderes Augenmerk auf Nachwuchs, künstlerische Nischen, ländliche Räumeüberzeugender GesamteindruckEin diverses Booking wird im Rahmen der Gesamtwürdigung ausdrücklich positiv berücksichtigt. Ebenso fließen Maßnahmen für Nachhaltigkeit, Awareness und Barrierefreiheit/Teilhabe positiv in die Bewertung ein. Bei der Gesamtauswahl wird u. a. auf eine angemessene Berücksichtigung von urbanen und ländlichen Räumen sowie unterschiedlicher Genres geachtet.Antragstellung:Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 13. Juli 2025 möglich. Hierzu mussder Online-Antrag ausgefüllt werden. Häufige Fragen werden in einer FAQ-Sammlung und im Rahmen einer Online-Antragsberatung beantwortet. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang von der Jury begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen Anfang Oktober 2025 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Programms „Perspektive Pop 2.0.
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Thomas Strittmatter Preis 2026

Frist: 15.08.2025

Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Eingereicht werden können Drehbücher bis zum 15. August 2025aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen.
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CinEuro FilmLab 2025

Frist: 31.08.2025

CinEuro ist ein Netzwerk, das die grenzüberschreitende Filmkoproduktion fördert und sich über sieben Regionen erstreckt: Grand Est (Frankreich), Nordschweiz, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Großherzogtum Luxemburg, Brüssel-Hauptstadt und Wallonien. Das CinEuro FilmLab unterstützt die Entwicklung von Spielfilmen und Serien, die die Verbindungen zwischen diesen Regionen thematisieren. Einreichfrist ist der 31. August 2025.Dieser Projektaufruf unter dem Motto “Europäische Institutionen und Machtzentren im Fokus” richtet sich an Werke, die sich mit Themen rund um Europa und seine Institutionen auseinandersetzen.Brüssel, Straßburg und Luxemburg – als Sitze zahlreicher europäischer Institutionen – bilden den Schauplatz: Politiker*innen, Attaché*s, Berater*innen, Beamt*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen, Lobbyist*innen, Spion*innen, internationale Institutionen, NGOs, Auslandsvertretungen, spezialisierte Kanzleien…Diese Orte der Macht sollen den narrativen Rahmen der eingereichten Projekte bilden.Maßgeschneiderte Förderung für ausgewählte ProjekteBis zu fünf Projekte (Spielfilme oder Serien) werden für ein einjähriges Förderprogramm ausgewählt, das folgende Elemente beinhaltet:Drehbuch-Coaching (Scriptdoctoring)Pitch-TrainingsInternationale NetzwerkgelegenheitenDie Teilnehmer*innen treffen andere Autor*innen und Regisseur*innen aus den Partnerregionen und pitchen ihr Projekt bei BRIFF 2026 (Brussels International Film Festival, Belgien) und Forum Alentours 2026 (Straßburg, Frankreich).
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Innovationsfonds Kunst 2025

Frist: 04.09.2025

Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.Der Innovationsfonds Kunst verfolgt grundsätzlich das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Für die Ausschreibungsrunde 2025 werden neben allgemein innovativen Projekten in besonderer Weise auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen und/oder die Förderung demokratischer Werte anstreben. Dabei wird die Kooperation mit unterschiedlichen regionalen Akteuren (wie Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen) in der Projektentwicklung und –umsetzung begrüßt.Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.AntragstellerAntragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.Nicht antragsberechtigt sind:Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.Kommunen, Kulturämter oder LandratsämterNatürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.FörderhöheDie maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.Zuwendungsfähige KostenHonorare für Künstlerinnen und KünstlerAbgaben an die KünstlersozialkassePersonalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sindHonorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen DritterReise- und TransportkostenTechnik- und MietkostenKosten für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMaterial- und SachkostenAbgaben an die GemaVerfahrenDie Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Donnerstag, den 4. September 2025.Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.Die Bewertungskriterien sind insbesondere:Künstlerische Qualität des ProjektesAusrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2Erweiterte ZielgruppenanspracheKompetenz und Programmqualität der beantragenden KultureinrichtungRealisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der ProjektzieleAngemessenheit und Plausibilität der KostenBeitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und ÖkologieBei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Oktober 2025 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2027.Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).Förderberatung über WebexUm Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2025 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.
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Siegfried Kracauer Preis 2025

Frist: 07.09.2025

In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste Filmkritik und einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste innovative Form der Filmkritik. Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung Baden-Württemberg gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays sowie in neuen Medien ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen, gesellschaftlichen Herausforderungen.Verbindliche Einreichungsmodalitäten für die Preise 2025Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Beiträge gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Interviews und Festivalberichte.Jede Person kann maximal ein Werk pro Kategorie einreichen, um berücksichtigt zu werden.Kategorie 1: Beste FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für die beste bereits veröffentlichte Filmkritik verliehen.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss in deutscher Sprache verfasst seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinkann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammenMindestlänge (Text): 3.000 ZeichenMindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 SekundenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste Filmkritik“ müssen enthalten:einen einzelnen eingereichten Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) sowie diesen Text noch einmal in bereits anonymisierter Form als PDF ohne Überschrift und Teaser, dafür mit Regiename und Titel des Films, der besprochen wird. Beispiel: Jane Campion: „Das Piano“; danach beginnt dann sofort der Text.Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox oder Google Drive (bis Anfang November gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo.Jede Kritik (auch ein audiovisueller Beitrag) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben.Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Kategorie 2: Beste innovative Form der FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für eine neue Form von Filmkritik vergeben, die innovative, nicht ausschließlich textbasierte Formen nutzt, um sich mit Filmen auf analytische Weise auseinanderzusetzen und in größerer Tiefe als eine einzelne Filmkritik originelle Sichtweisen auf Kino und Film zu vermitteln. Es kann sich um ein audiovisuelles Format handeln, einen Podcast, einen Video-Essay oder ein anderes mediales Format.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss deutschsprachig seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinMindestdauer: 10 MinutenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste innovative Form der Filmkritik“ müssen enthalten:Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Akzeptiert werden Links, Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox und Google Drive.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Beitrags bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) 
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Call for Participation

Frist: 21.09.2025

Jetzt mitmachen: Der Call for Participation richtet sich an Start-ups, kleinere Agenturen, Solo-Selbstständige, Projektteams sowie Forschungseinrichtungen, die sich mit innovativen Ideen rund um Künstliche Intelligenz und digitale Ökonomie einbringen möchten.Ob Panel, Workshop, Impuls oder interaktives Format – gefragt sind Perspektiven, die zeigen, wie die Kreativwirtschaft technologische Entwicklungen aktiv mitgestaltet.Ihre Bühne: Vortragende haben die Chance, ihr Projekt, ihre Idee oder Initiative vor rund 1.300 Teilnehmenden aus der Kreativwirtschaft und angrenzenden Branchen zu präsentieren.Für alle Interessierten findet online eine Info-Session über den Call for Participation statt, um offene Fragen zu klären.
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CyberChampions Award 2025

Frist: 30.09.2025

Du hast ein innovatives Geschäftsmodell, ein starkes Team und den Mut, neue Wege zu gehen? Dann ist jetzt deine Chance: Die Bewerbungsphase für den 22. CyberChampions Award läuft! Zeig, was in deinem Startup steckt – und vielleicht stehst du schon bald auf der Bühne als einer der CyberChampions 2025!Bitte beachte: Wer bereits einen CyberChampions Award gewonnen hat, ist für eine Bewerbung nicht zugelassen. 
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Buggles Award – Landesmusikvideopreis

Frist: 03.10.2025

Das Pop-Büro Region Stuttgart und der Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media laden zur Teilnahme am landesweiten Musikvideowettbewerb „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ ein.Eingereicht werden dürfen Musikvideos aus Baden-Württemberg. Gesucht werden innovative, experimentierfreudige und unkonventionelle Arbeiten.Eingereicht werden kann eine unbegrenzte Anzahl an Videos solange sie den Teilnahmebedingungen entsprechen. Preise gibt es höchstens zwei zu gewinnen.Eine Kommission mit Vertreter*innen des Pop-Büro Region Stuttgart und dem Stuttgarter Filmwinter wählen im Anschluss die Wettbewerbsbeiträge aus. Der auf 1.000 Euro dotierte „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ wird an Regisseur*innen von einer unabhängigen Jury in Rahmen des Festivals vergeben.Zudem wird ein mit 500 Euro dotierter Online-Publikumspreis verliehen.Die ausgezeichneten Einreichungen werden schließlich im Rahmen des 39. Stuttgarter Filmwinter auf großer Leinwand gezeigt.Bewerbungsschluss ist der 03.10.2025.
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idee BW

Frist: 05.10.2025

Ziel ist es Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz der Gesellschaft in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Daher erhalten Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance finanziell unterstützt zu werden. Die Förderungen richten sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Mittel werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und durch die Geschäftsstelle MedienFokus BW ausgeschüttet.TeilnahmebedingungenProjekte und Ideen können für idee BW eingereicht werden, wenn sie das Ziel haben: die Medienkompetenz der Gesellschaft mit Projekten in Baden-Württemberg zu stärkeneinen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichenTeilnahmeberechtigt sind: juristische oder natürliche Personen, diekeine Gewinnenserzielungsabsicht im Rahmen des Projekts anstreben Bei der Auswahl der geförderten Projekte berücksichtigt die Fachjury insbesondere die folgenden Kriterien:Inklusion und ParitätGemeinnützigkeitDemokratieförderungInnovationscharakterFinanzierung (Sachkosten max. 70%, Personalkosten max. 30%, Eigenmittel sind auszuweisen)JuryÜber die Förderungen entscheidet die folgende Fachjury:Stefan Aufenanger, AG Medienpädagogik Institut für Erziehungswissenschaft Uni MainzCaroline Braun, Kreismedienzentrum EmmendingenBjörn Friedrich, Studio im Netz MünchenElke Sauerteig, Aktion Jugendschutz StuttgartKatrin Schlör, Hochschule der Medien Stuttgart, Medienakademie BWKurt Schneider, Zentrum für Medienkompetenz, Universität TübingenEva Weiler, CES Verlag HeidelbergDie Gelder für idee BW sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg, Projektträger des Kindermedienlands Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Mittel an die geförderten Projekte weiter.Einsendeschluss ist der 05. Oktober 2025
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DDC AWARD 2025 – Deutscher Design Club e.V.

Frist: 09.10.2025

Design prägt Gesellschaften, Werte und Lebensrealitäten. Der DDC AWARD 2025 ist eine Auszeichnung und gleichzeitig eine Plattform, die die transformative Kraft von Design sichtbar macht und feiert. Dabei geht es um Brillanz in der gestalterischen Praxis, aber auch um den Mut und die Vision, Design als Werkzeug für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Transformation einzusetzen. Der DDC AWARD 2025 verbindet diese Werte mit einem klaren Bekenntnis zur Qualität und Wirksamkeit von Design. Der DDC AWARD 2025 zeigt, wie Design als Brücke zwischen Ästhetik, Funktion und gesellschaftlichem Wandel agiert.  Durchgeführt wird der DDC AWARD vom Deutschen Design Club (DDC). Seit 1989 steht der DDC für höchste Designqualität, Praxisnähe und einen transdisziplinären Austausch zum Wert von Design in allen gestalterischen Disziplinen. Seit über 20 Jahren rufen wir einen nicht-kommerziellen Design-Wettbewerb aus, zunächst unter dem Titel Gute Gestaltung und seit 2021 unter WAS IST GUT, mit dem Ziel, den Wert von Design als Motor für Transformation und Innovation sichtbar machen.  Wir befinden uns in einer herausfordernden Zeit. Einer Zeit der Krisen und Veränderungen. Für uns als Gesellschaft ist dies eine der größten Belastungsprüfung der letzten Jahrzehnte. Welche Rolle spielt Design in dieser Zeit? Wo kann Design vermitteln und vor allem den Dialog fördern, starten, kritisch hinterfragen und dokumentieren?
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FEMALE FOUNDERS CUP 2025

Frist: 09.10.2025

Der Wettbewerb für GründerinnenDer FEMALE FOUNDERS CUP ist das Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet jährlich zehn Gründerinnen und Unternehmerinnen die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Dieses Jahr findet das Finale FEMALE FOUNDERS CUP 2025 am 03. November in der IHK Reutlingen statt.Eine Bewerbung – viele Chancen Alle Gründerinnen und Start-up-Teams die mindestens 50 Prozent Women Power im Gründungsteam haben die maximal fünf Jahre an der Verwirklichung ihrer Geschäftsidee arbeiten deren Gründungsstandort in Baden-Württemberg angesiedelt ist deren Geschäftsidee bislang noch bei keinem Start-up BW Elevator Pitch (weder Special Cup noch Regional Cup) präsentiert wurdehaben beim FEMALE FOUNDERS CUP 2025 viele Chancen mit dieser Bewerbung.  Denn die Vergabe der insgesamt zehn Startplätze erfolgt über zwei Wege: Drei Startplätze werden durch eine Fachjury vergeben und sieben Startplätze durch das Online Voting hier auf der Webseite. Sobald die eingereichte Bewerbung freigeschaltet ist, kann das Voting starten. Der Voting Button befindet sich auf der jeweiligen Präsentationsseite der veröffentlichten Bewerbung.Jetzt bewerben und dabei sein!Anmeldeschluss ist der 9. Oktober 2025 um 15:00 Uhr.Die 10 Finalistinnen können sich dann in einem kostenfreien Workshop (Pitch Coaching) Ende Oktober auf ihre Pitches beim FEMALE FOUNDERS CUP vorbereiten.
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Global Game Jam goes THE LÄND 2026

Frist: 09.11.2025

Vom 26. Januar bis 1. Februar 2026 wird wieder gestaltet, gecodet und Großartiges geschaffen: Der Global Game Jam kommt nach THE LÄND – und ihr könnt Teil davon sein! Gesucht werden Games-Studios, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und (Kultur-) Einrichtungen, die eine eigene „Site“ organisieren möchten – also einen Ort, an dem lokale Game Jams stattfinden. Am besten in Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen aus eurer Region.Die MFG Baden-Württemberg unterstützt bis zu acht Sites mit einem Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Alle treten unter dem gemeinsamen Label „GGJ goes THE LÄND: [Site-Name]“ beim weltweit größten Game-Event an. Das Ziel: Kooperationen und Kompetenzen im Game Development, Game Design und in der Game Art stärken – regional, interdisziplinär und über Hochschul- und Unternehmensgrenzen hinweg.Gefördert werden dezentrale, eigenverantwortliche Strukturen, die Studierende, Studios, Hochschulen, Unternehmen und Kultureinrichtungen verbinden – durch Zusammenarbeit, Know-how, Kreativität, Leidenschaft für Game-Design und eine lebendige Community.
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U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Frist: 12.11.2025

In seinem Nachwuchsprogramm “U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen” unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Im Programm werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
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Open Call: BBBank-Award 2026

Frist: 18.11.2025

Der BBBank-Award wird im Rahmen der Karlsruher SCHLOSSLICHTSPIELE 2026 verliehen. Der Open Call richtet sich an alle Künstler:innen, Designer:innen, Studios und Kollektive, die Projection Mapping-Projekte realisieren.Die SCHLOSSLICHTSPIELE sind ein jährliches Highlight der UNESCO City of Media Arts. Rund 300.000 Menschen besuchen über vier Wochen das strahlende Open-Air-Event, um in abendlicher Atmosphäre gemeinsam Medienkunst zu erleben. Für den BBBank-Award 2026 bewerben Sie sich mit einem Konzept zur Bespielung der 170 Meter breiten Fassade des Barockschlosses. Unter den Einreichungen wählt eine Jury drei Konzepte aus, die für die Realisierung mit je 15.000 Euro prämiert werden. Alle drei Shows werden im Programm über den gesamten Zeitraum laufen. Zudem wird das Publikum am Eröffnungsabend der SCHLOSSLICHTSPIELE per Abstimmung aus diesen drei Werken seinen Favoriten wählen. Das Preisgeld für den ersten Platz sind 5.000 Euro. Der vom ZKM | Karlsruhe geleiteten Jury gehören Vertreter:innen der BBBank eG als Förderer, der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie der Stadt Karlsruhe als Vertreter:innen der UNESCO City of Media Arts an.Die SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe stellen 2026 Visionen urbaner Gemeinschaften in den Mittelpunkt. Folgende Aspekte können fokussiert behandelt werden:Stadträume und LandschaftenArchitektur und GesellschaftMikro- und Makrokosmos der StadtErlebnisse urbaner AtmosphärenOrdnungen und Aufbrüche in das NeueMomente der Transformation und der ÜbergängeDie Jury freut sich über künstlerische Konzepte, die neue Bild- und Klangwelten mit inspirierenden Ideen für ein breites Publikum erfahrbar machen. Willkommen sind Projection Mappings mit dokumentarischer, essayistischer oder narrativ-fiktionaler Ausrichtung ebenso wie Beiträge, die Daten und Strukturen in dynamischen Visualisierungen und Sound-Kompositionen lebendig werden lassen.Der BBBank-Award wird durch das ZKM | Karlsruhe als Partner der BBBank und der SCHLOSSLICHTSPIELE ausgelobt. Eine Übersicht über bisherige Projection Mappings der SCHLOSSLICHTSPIELE finden Sie hier: www.schlosslichtspiele.info/showsDeadline: 18. November 2025, 13:00 Uhr MEZWeitere Informationen und Bewerbungsportal hier.
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Open Call: dm-Award 2025

Frist: 24.11.2025

09. Oktober 2025 — 24. November 2025Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler:innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend zwischen Mitte August und Mitte September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award connecting worlds werden seit 2023 herausragende Projekte prämiert, die den digitalen und analogen Raum verbinden und die Projektionen über die Schlossfassade hinaus ins Publikum und in die Innenstadt tragen.Als UNESCO Creative City of Media Arts engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, wofür wir mit dm-drogerie markt als nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe den perfekten Partner haben.Mit dem dm-Award connecting worlds werden internationale Künstler:innen und Kollektive eingeladen, innovative Projekte einzureichen, die den digitalen Raum der SCHLOSSLICHTSPIELE Projection Mappings auf der Fassade mit dem analogen Raum vor dem Schloss und in die Stadt hinein verbinden. Besonders begrüßt werden Konzepte, die über den unmittelbaren Veranstaltungsort hinausgreifen und eine Einbeziehung des Stadtzentrums oder eine Erweiterung bis dorthin vorsehen.Die einzureichenden Projekte müssen daher aus zwei Elementen bestehen: Einem digitalen Element an der Schlossfassade (Projection Mapping) und einem analogen Element, das auch unabhängig von der Projektion eigenständig funktionieren kann. Die eingereichten Projekte müssen im Freien stattfinden bzw. im urbanen Raum erlebbar, öffentlich und kostenlos zugänglich sein.Mögliche Formate und Inhalte sind beispielsweise:Interaktive Elemente, bei denen das Publikum mit der Fassade interagiertInstallationen oder Medienkunstwerke, die sich auf das Schloss beziehenInszenierungen des Platzes vor dem Schloss oder anderer Orte, Plätze oder Gebäude in der StadtKombinationen anderer Kunstformen mit Projection Mapping (z. B. Konzerte oder Performances an mehreren Tagen)Interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung3D-Erlebnisse oder immersive FormateIntegration neuer technischer MöglichkeitenEinbeziehung von dm-Märkten als Teil des ProjektsSchaffung neuer Raumerlebnisse und öffentlicher InteraktionDas ausgezeichnete Projekt wird im Rahmen des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival und der Ausstellung Media art is here (Mitte August bis Mitte September 2026) realisiert. Der Preis ist mit 10.000 € dotiert, zusätzlich werden bis zu 20.000 € Produktionskosten übernommen.Gewinnerbeiträge der Jahre: 2024, 2025.TEILNAHMEDINGUNGENDer Bewerbungszeitraum endet am 24. November 2025 um 13.00 Uhr MEZ.Produktionsrichtlinien: https://cloud.zkm.de/s/NLW8YmXWcifLZyrModel Data und Fotos: https://cloud.zkm.de/s/gT3JPemYxNJwHMHDie Bewerbung muss in einem Dokument in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten:Angaben zur Person oder der Künstler:innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie);eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten;Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links.Textinformationen dürfen nicht in Form von Bildern eingereicht werden, da dies die weitere Bearbeitung der Bewerbungen erschwert;Wichtige Hinweise:Bereits umgesetzte Projekte sind ausgeschlossen.Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de.Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden.Das Projekt muss bis zum 11. Juli 2026 abgeschlossen sein, um eine rechtzeitige Installation und Planung für das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival zu gewährleisten.Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund.WICHTIGE TERMINE9. Oktober 2025: Beginn der Bewerbungsfrist24. November 2025, 13:00 Uhr (MEZ): BewerbungsendeMitte Dezember 2025: Benachrichtigung der Bewerber:innenJanuar 2025: Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner:innenMitte August – Mitte September 2026: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2026Kunst im öffentlichen Raum ist längst nicht mehr nur physisch oder nur digital. Zukunfts- und gewinnbringend sind starke Verknüpfungsideen, die beide Sphären gleichberechtigt denken. Nutze deine Chance und bewirb dich jetzt für den dm-Award connecting worlds!Weitere Informationen und vollständige Ausschreibung hier.
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INDEPENDENT DAYS 2026: Call for Submissions

Frist: 30.11.2025

Die nächsten INDEPENDENT DAYS – Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 15. bis 19. April 2026 in der SCHAUBURG Karlsruhe statt.Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht.Neben zwölf Filmpreise im Wert von 13.000 Euro werden auch noch Produktionen gezielt für die Sektionen “Immersive Realities”, “Demokratie und Menschenrechte”, “Indie goes India”, “Trash is Fun!” und “Films for a sustainable Future” gesucht.Am 15. Juli 2025 endet die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacher*innen können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 30. September 2025 und zur Last Chance am 30. November 2025 ihre Filme einreichen.Awards & Prizes Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Film Award of Karlsruhe Press Club: 1,000 Euro Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Film Composer Award: 500 Euro and Award Trophy KARLINA UNESCO Creative City of Media Art – Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Best Medium Length Film: Award Trophy KARLINARules & Terms Films should be produced within the years 2022 to 2026. Short films as well as feature films can be submitted. We also accept medi length films.All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.).Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification.Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery.Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn.
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Deutscher Jazzpreis 2026

Frist: 30.11.2025

Die Bewerbungsphase für den Deutschen Jazzpreis 2026 startet!Bis zum 30. November 2025 sind Künstler:innen, Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements, Promoter:innen, Journalist:innen, Festivalveranstalter:innen und Akteur:innen im Bereich Musikvermittlung aufgerufen, in den folgenden elf Kategorien Bewerbungen einzureichen: Großes Ensemble des Jahres1.    Großes Ensemble des Jahres international2.    Album des Jahres3.    Debüt-Album des Jahres4.    Album des Jahres international5.    Debüt-Album des Jahres international6.    Komposition/Arrangement des Jahres7.    Rundfunkproduktion des Jahres8.    Festival des Jahres9.    Journalistische Leistung10.    Musikvermittlung und TeilhabeDas Datum der Erstveröffentlichung/Realisierung muss hierbei zwischen dem 1. Dezember 2024 und 30. November 2025 liegen. Die insgesamt 22 Preise sind mit je mindestens 10.000 € dotiert. Nominierte erhalten mindestens 1.000 € Nominierungsgeld.  
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13. Film- & Vision-Schul-Contest

Frist: 30.11.2025

Der Film-Vision-Schul-Contest geht in seine 13. Ausgabe. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 aus dem Raum Karlsruhe sind eingeladen, ihre eigenen Filmideen einzureichen. Ausgewählte Konzepte werden anschließend gemeinsam mit einem professionellen Filmemacher realisiert.Als Inspiration dienen auch in diesem Jahr drei aktuelle Themenkategorien. Diese lauten diesmal:Freundschaft & VerratMut & AngstLiebeskummer & NeuanfangJugendliche aus dem Raum Karlsruhe können jetzt Filmideen einreichenDer etwa 5 Minuten lange Kurzfilm feiert seine Premiere bei der großen Award Gala der INDEPENDENT DAYS|25. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe am Samstag, 18. April 2026, in der SCHAUBURG. Damit wird der Traum vieler junger Filmschaffender wahr: Ein eigener Film auf der großen Leinwand vor Publikum!„Der Wettbewerb ist eine einmalige Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler, den kompletten Entstehungsprozess eines Films hautnah mitzuerleben – von der Idee über das Drehbuch bis hin zum Dreh und Schnitt“, erklärt Dr. Oliver Langewitz, Geschäftsführer des Filmboard Karlsruhe e. V. Und Vorstandsmitglied der Sparkasse Karlsruhe, Marc Sesemann ergänzt: „Ich finde es in jedem Jahr bemerkenswert, mit welch großer Kreativität und mit welch großem Engagement die Schülerinnen und Schüler bei dem Contest bei der Sache sind. Und das Ergebnis wird sich sicherlich auch diesmal wieder sehen lassen können. Auf dieses bin ich schon sehr gespannt.“Der Film- & Vision-Schul-Contest ist ein Projekt des Filmboard Karlsruhe e. V. und der Jugendstiftung der Sparkasse Karlsruhe. Unterstützt wird er von engagierten Lehrkräften, die ihre Klassen und Gruppen auf dem Weg zur Premiere begleiten.Teilnahme & AnmeldungDie Anmeldung ist unkompliziert online möglich unter: www.filminkarlsruhe.de/fortbildung/medienkompetenz/anmeldung-film-vision  
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Jürgen-Claus-Stipendium

Frist: 30.11.2025

Das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe vergibt in Zusammenarbeit mit der Stifterin Nora Claus das Jürgen-Claus-Stipendium zur Förderung einer Masterarbeit, die sich dem Werk des Künstlers und Theoretikers Jürgen Claus widmet. Der Betrag von 10.000 € wird zur Durchführung wissenschaftlicher Recherchen und der Anfertigung einer Masterarbeit zur Verfügung gestellt.Der Künstler und Theoretiker Jürgen Claus (1935–2023) hat ein vielfältiges und zukunftsweisendes Werk hinterlassen. In Auseinandersetzung mit Themen wie Ökologie, Planetarität, der Nutzung solarer Energie, dem Meer als Lebensraum sowie der Rolle der Kunst im technologischen Zeitalter leistete Claus international wegweisende Beiträge zur Verbindung von Kunst, Wissenschaft und Umweltbewusstsein. Mit seinem Konzept des „elektronischen Bauhauses“ eröffnete er in den 1980er-Jahren neue Perspektiven für die Medienkunst.Seit 2020 befindet sich sein schriftlicher Nachlass, der bedeutendste Teil seines Archivs, am ZKM. Zudem verfügt die Sammlung des ZKM mit über 500 Werken des Künstlers über einen der größten Bestände seines künstlerischen Schaffens. Ein weiterer Archivstandort ist Aachen. Ziel der FörderungDas Jürgen-Claus-Stipendium fördert die Anfertigung einer Masterarbeit, die sich dem künstlerischen und theoretischen Werk von Jürgen Claus widmet. Mögliche thematische Schwerpunkte sind unter anderem Medienkunst, Kunst und Ökologie – etwa solare Kunst sowie das Projekt Planet Ocean. FörderumfangDie Gesamtsumme des Stipendiums beträgt 10.000 € für eine Laufzeit von maximal 9 Monaten zur Anfertigung der Masterarbeit.TeilnahmevoraussetzungenBewerben können sich Masterstudierende, die:In einem relevanten Fachbereich (z. B. Kunstgeschichte, Medienwissenschaften, Kulturwissenschaften, STS-Studien) an einer Hochschule im In- oder Ausland eingeschrieben sind.Eine Betreuungszusage einer Hochschullehrperson für ihre Masterarbeit erhalten haben.BewerbungsunterlagenExposé der geplanten Masterarbeit (max. 1.500 Wörter)wissenschaftlicher LebenslaufStudienbescheinigungEmpfehlungsschreiben der betreuenden HochschulpersonVergabeverfahrenDie Auswahl erfolgt durch eine Fachjury unter Einbeziehung der Stifterin Nora Claus. Bewertet werden insbesondere:wissenschaftliche Qualität und Klarheit des Exposés (Fragestellung, Methodik)angemessene Einbettung in den ForschungsstandRealisierbarkeit innerhalb der vorgesehenen LaufzeitVerpflichtungen der Stipendiat:innenregelmäßige Updates zum ProjektstandAbschluss der Masterarbeit und Übergabe einer digitalen Kopie an das ZKMöffentlicher Vortrag am ZKM über die Ergebnisse der MasterarbeitBewerbungsschluss: 30. November 2025Die Auswahl erfolgt bis zum 31. Dezember 2025. Alle Bewerber:innen werden schriftlich benachrichtigt.Bewerbung & KontaktBitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument per E-Mail an:📧 wissen@zkm.de
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Landespreis 2026: Wir suchen die Besten!

Frist: 06.02.2026

Bereits zum 16. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes.Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften.Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen – durch die Gründung eines Unternehmens oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebs.Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben.Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln.Was können Sie gewinnen?Neben Anerkennung und dem Preisgeld steckt noch viel mehr hinter dem Landespreis: Die Unternehmen entdecken sich aus einem neuen Blickwinkel, stellen ihr Konzept auf den Prüfstand und werden zur Benchmark. Der Höhepunkt: Die Top-10-Unternehmen werden im Rahmen eines Festaktes geehrt.Preisgeld90.000 Euro insgesamt für die ersten drei Plätze.BekanntheitPositive PR-Effekte durch Presseberichte und Verbreitung über Social Media.AttraktivitätPreisgekrönte Unternehmen üben eine hohe Anziehungskraft auf Personal und Kundschaft aus. Weitere Informationen zum Landespreis für junge Unternehmen | L-Bank
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Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2026

Frist: 15.03.2026

Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Bad Schussenried starten gemeinsam den Wettbewerb für die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“. Ab dem 2. Februar 2026 können sich Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg für die begehrten Preise bewerben. Der Wettbewerb richtet sich an selbstständige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus allen Werk- und Materialbereichen. Eingereicht werden können nur Stücke, die in den letzten drei Jahren selbst entworfen und hergestellt wurden.Die Kriterien für die Bewertung der Arbeiten umfassen eigenständige Ideen, künstlerische Formgebung, handwerkliche Präzision, Funktionalität sowie innovative Gestaltung oder experimentellen Umgang mit Materialien.Die Preise, die im Rahmen der „Landesausstellung Kunsthandwerk 2026“ verliehen werden, umfassen insgesamt 19.000 Euro in Preisgeldern. Bis zu sechs Teilnehmer können nominiert werden, von denen drei den Staatspreis (je 4.000 Euro) erhalten, während drei weitere mit einer Anerkennung (je 500 Euro) ausgezeichnet werden. Zudem wird ein Förderpreis für junge Kunsthandwerker unter 35 Jahren mit 3.000 Euro, ein Handwerkspreis (1.500 Euro) von der Handwerkskammer Ulm sowie ein Publikumspreis von 1.000 Euro von der Stadt Bad Schussenried vergeben.Die Preisverleihung und Eröffnung der Ausstellung finden am 25. September 2026 im Kloster Schussenried statt. Die Ausstellung wird dort vom 26. September bis 22. November 2026 zu sehen sein.Bewerbungen sind bis zum 15. März 2026 möglich. Weitere Informationen und der vollständige Ausschreibungstext stehen unter www.staatspreis-kunsthandwerk.de zur Verfügung.
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New Bands Festival 2026

Frist: 16.03.2026

Das Nachwuchsfestival der Region Karlsruhe für alle Spielarten der Rock- und Popmusik. Seit 43 Jahren über das Popnetz Karlsruhe vom jubez (stja), Substage und Tempel organisiert! Jetzt sind als neue Partner mit dabei P8, Alte Hackerei!Mitmachen können junge Bands/Acts aus Karlsruhe und Umland bis 28 Jahre im Durchschnitt, aus allen Sparten der Popularmusik, die eigene Songs/Tracks auf die Bühne bringen.Es finden drei Live-Vorrunden mit je sechs Bands / Acts, eine Zwischenrunde und ein spannendes Finale statt. Die Konzertlocations sind: Substage, jubez, Tempel und P8. Es können max. 18 Bands/Acts teilnehmen, jeweils 6 in jeder Vorrunde. Die Teilnahme am New Bands Festival ist absolut kostenlos! Jeder Band werden pro Runde bis zu 25 Freitickets zur Verfügung gestellt!Wir stehen für ein „Miteinander“ in der lokalen Szene – hier geht es darum Bands/Acts und Publikum positiv zusammen zu bringen und keinesfalls um Konkurrenz! 12.04.26 (So) Popnetz Meeting jubez – Vortreffen New Bands | Beginn 14:00 Uhr09.05.26 (Sa) New Bands Vorrunde Substage| Beginn 19:00 Uhr23.05.26 (Sa) New Bands Vorrunde P8 | Beginn 19:00 Uhr05.06.26 (Fr) New Bands Vorrunde Tempel | Beginn 19:00 Uhr17.10.26 (Sa) Semifinale jubez | Beginn 19:00 Uhr28.11.26 (Sa) Finale Substage | Beginn 19:00 UhrNew Bands 2026 Bewerbungsformular – KopieHerunterladen
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