• Deutscher Dokumentarfilmpreis

    Auch 2025 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseurinnen und Regisseure haben bis zum 16. Februar 2025 die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2025 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben.Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische LeistungenDer Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Die Preisverleihung ist für den 13.11.2025 geplant.
    deutscher-dokumentarfilmpreis-148 (1)
  • Film- & Vision-Schul-Contest

    Die Jugendstiftung der Sparkasse Karlsruhe und das Filmboard Karlsruhe loben in jedem Schuljahr den "Karlsruher Film&Vision Schul-Contest" aus, bei welchem ein Filmworkshop als erster Preis zu gewinnen ist. Von Januar bis April realisieren Schülerinnen und Schüler unter der Leitung eines professionellen Filmemachers eine Filmidee.Informationen für die betreuenden Lehrer:Besonders geeignet als Teambetreuer erscheinen Lehrkräfte aus den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Religion und Ethik, Kunst, Musik u. ä. Und natürlich Lehrkräfte, die selbst an Filmen interessiert sind.Wie erarbeite ich mit meinen Schüler*innen eine Filmidee?Diskutieren Sie mit Ihrem Team, welches Thema dieses am meisten interessiert. Fallen den Schüler*innen hierzu konkrete Ideen ein? Bei der Formulierung der Filmidee sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass diese nicht zu viele Handlungsstränge hat, da die Idee am Ende in drei Filmminuten untergebracht werden muss. Auch ist es hilfreich, sich Gedanken über die vorhandenen Ressourcen zu machen (Requisiten, Kostüme, Darsteller u. ä.), da die Idee am Ende verfilmt werden soll! 
    10-film-vision-schul-contest
  • 12. dokKa-Festival

    Ab sofort können Dokumentarfilme und Hördokumentationen für das 12. dokKa-Festival eingereicht werden. Bis zum 10. Februar ist dies über die dokKa Webseite möglich. Das Festival findet über den Maifeiertag vom 30.4 bis 04.05.2025 statt.  →Alles Wichtige in der Kurzfassung→Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen→Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2023 entstanden sein→Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge→Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge→Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen→Deadline für die Einreichungen ist der 10. Februar 2025→Was ist dokKa?dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.→Was kann eingereicht werden?Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.→Wer kann einreichen?Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.→Wie erfolgt die Auswahl?Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. →Welche Preise werden vergeben?Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.→dokKa-Preis der Ursula Blickle StiftungDer Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.→dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete HördokumentationDie Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.→dokKa-Förderpreis der Stadt KarlsruheDer Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.
    dokka-festival-logo
  • KAZKON

    Die Bewerbungsphase für die KünstlerInnenstände, Panels, Performer und Workshops hat begonnen. Die Kazkon findet am 13. September 2025 von 14:00 - 19:00 Uhr auf dem Kronenplatz in Karlsruhe statt. Wir benötigen deinen Namen, deinen Webauftritt oder Portfolio und deine E-Mail-Adresse. Einsendeschluss ist der 1. Februar 2025. Bewerbungen bitte an convention@eckkultur.de.
    kazkon2
  • Press Start: Gründungsstipendium Games

    Ihr entwickelt Games und befindet euch mitten im Gründungsprozess? Ihr habt einen Spiele-Pitch in der Schublade und schmiedet Pläne für ein Indie-Studio? Ihr habt frisch gegründet und sucht nach Unterstützung? Dann ist jetzt die Zeit, um durchzustarten!Das „Press Start: Gründungsstipendium Games“ unterstützt bis zu 
130 Spieleentwickler*innen in Deutschland beim Aufbau ihrer eigenen Studios – beginnend in diesem Jahr!Das „Press Start: Gründungsstipendium Games“ ist ein Förderprogramm, das das Entstehen neuer Entwicklungsstudios am Games-Standort Deutschland unterstützt. Für das mit kultureller Zielrichtung gestaltete Projekt wird eine Fachjury bis zu 130 Gründer*innen aus ganz Deutschland auswählen.Die Bewerbungsphase läuft vom 28. Oktober bis zum 17. November 2024. Durchgeführt wird das Programm vom game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. in Zusammenarbeit mit der Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH und gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.Was wird geboten?18-monatiges Stipendium über 2.750 Euro pro MonatUmfangreiches Bildungs- und Vernetzungsprogramm Coaching durch Expert*innen der Games-BrancheFür wen? Frische Gründer*innen (Gründung in den letzten 18 Monaten) Baldige Gründer*innen (Gründung innerhalb der nächsten 12 Monate) Studierende mit geplantem Studienabschluss bis Sommer 2025 Was wird benötigt? Mindestens ein Spielkonzept oder Spiel in früher EntwicklungsphaseProjekte können auch Serious Games, VR/AR/MR und mehr umfassenWer darf sich bewerben? Spieleentwickler*innen mit Wohnsitz in DeutschlandGründungsvorhaben mit Firmensitz in Deutschland Einzelpersonen, allerdings in Kombination mit bis zu 2 weiteren Team-Mitgliedern
    Symbolbild Games, Bild: Canva
  • Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen

    Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte.Zum 17. Mal wird der Hanna-Nagel-Preis vergeben werdenAls renommierte Auszeichnung, die sich ausschließlich an Frauen in der Kunst über 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe richtet, unterstreicht der Preis die zunehmende Anerkennung und Wertschätzung für das Schaffen erfahrener Künstlerinnen. In diesem Jahr erfährt der Preis eine aufregende Neuerung: Neben den etablierten Kunstgattungen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur wird das Feld der Medienkunst eingeführt.Auch im Rahmen des 17. Hanna-Nagel-Preises wird die Preisträgerin von einer Fachjury ermittelt. Die Einzelausstellung der Künstlerin wird im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe stattfinden.Die Bewerbung für den Hanna-Nagel-Preis 2025 ist ab sofort möglich. Die Deadline für die Bewerbung ist Freitag, der 14. Februar 2025, die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.Direkt zum Bewerbungsformular TeilnahmebedingungenDie Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme.Die Bewerberinnen müssenmindestens 40 Jahre alt sein undim Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit.Bewerbung/ BewerbungsunterlagenDie Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt online über das ausgefüllte Bewerbungsformular.Dem Online-Bewerbungsformular sind per Upload eine kurze Biografie und ein Verzeichnis von Ausstellungen, Projekten, Auszeichnungen und Stipendien hinzuzufügen.Eine Einreichung von aussagekräftigen Abbildungen von maximal 10 Arbeiten ist per Upload im Formular möglich (maximal 10 MB pro Datei).Für Video- und Audiodateien ist ein URL-Verweis erforderlich (z.B. Cloud-Speicherort, YouTube- oder Vimeo-Link, SoundCloud-Link).URL-Verweise sollten frei zugänglich sein.Abgabeschluss / Einreichung der BewerbungenAbgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 14. Februar 2025. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital, um eine gleichberechtigte Präsentation vor der Jury sicherzustellen.AuswahlverfahrenDie Fachjury wird aus den eingereichten Bewerbungen zwei bis drei Bewerbungen auswählen und sie dem Kreis der Stifterinnen zur weiteren Bewertung vorschlagen. Die Stifterinnen werden dann aus dieser Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises bestimmen.Die Entscheidungen werden vertraulich getroffen und nach der Auswahl öffentlich bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen:Marcel van Eeden, Staatlichen Akademie der Bildenden Künste KarlsruheDaniela Burkhardt, Stabstelle UNESCO City of Media Arts KarlsruheClara Runge, ZKMLuisa Heese, Kunsthalle MannheimAus dem Kreis der Stifterinnen: Olivia Reissenberger-Safadi und Gudrun Schraft-HauberAnnette Fehr, RegierungspräsidiumStefanie Patruno, Städtische Galerie KarlsruheUrsula Scheer, Frankfurter Allgemeine ZeitungGegenstand des Hanna-Nagel-PreisesDer Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 5.000 € der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Preisgeld sind die Unkosten der Preisträgerin abgegolten. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie, zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht.Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 € zur Verfügung.Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsräume, in denen die Werke zur Ausstellung kommen, nicht der Größe und den Möglichkeiten von Ausstellungsräumen entsprechen.AuslobendeDer Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den 14 Stifterinnen des Preises:Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz  Baden-WürttembergEva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergMonika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-WürttembergCaren Denner, Polizeipräsidentin Polizeipräsidium KarlsruheSylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Regierungsbezirk KarlsruheHildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D.Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D.Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D.Bettina Limperg, Präsidentin des BundesgerichtshofesOlivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts KalrsruheDr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-WürttembergGudrun Schraft-Huber, Präsidentin a. D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe
    Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen, "Bild: Kurpfälzisches Museum Heidelberg"
  • Open Call: dm-Award „connecting worlds“ 2024

    Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler*innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend im August und September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award connecting worlds wird seit 2023 ein herausragendes Projekt prämiert, das den digitalen und analogen Raum verbindet und die Projektion Mappings von der Schlossfassade ins Publikum oder in die Innenstadt trägt.Als Mitglied des UNESCO Creative Cities Network engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt als Preisträger den perfekten Partner haben, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe. Die Ausschreibung des dm-Award connecting worlds ist ein international ausgeschriebener Preis, um den sich Künstler*innen oder Künstlergruppen aus aller Welt bewerben können. Die eingereichten Projekte sollen im Rahmen des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival realisiert werden, das ca. 4 Wochen lang jeden Abend ab Einbruch der Dunkelheit bis ca. 23:30 Uhr stattfindet. An jedem Abend werden mehrere Projektion Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen zwischen 3 und 15 Minuten gezeigt sowie Sponsoring- und Werbeclips. Das ausgeschriebene Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren.Gesucht werden innovative Projekte, die sich mit der Verbindung des digitalen Raums der SCHLOSSLICHTSPIELE Projection Mappings auf der Fassade mit dem analogen Raum vor dem Schloss beschäftigen. Bevorzugt wird eine Einbeziehung des Stadtzentrums oder eine Erweiterung bis dorthin. Die einzureichenden Projekte bestehen daher aus zwei Elementen, einem digitalen an der Fassade und einem analogen. Die analogen Teile der Arbeit dürfen unabhängig von der Projektion auf der Schlossfassade für sich funktionieren. Die eingereichten Projekte müssen im Freien stattfinden, öffentlich und kostenlos zugänglich sein und können, müssen aber nicht während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2025 gezeigt werden. Denkbar wären beispielsweise die Interaktion des Publikums mit der Fassade, die Installation eines Medienkunstwerks, das sich auf das Schloss bezieht, eine ergänzende Inszenierung des Platzes vor dem Schloss, die Kombination anderer Kunstformen mit Projection Mapping (etwa Konzerte oder Performances an mehreren Tagen), interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung, die Integration neuer technischer Möglichkeiten oder die Schaffung eines neuen Raumerlebnisses.Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamts der Stadt Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award connecting worlds in Partnerschaft mit der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG als Auslober des Preises, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden auch die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert, mit denen der Gewinner sein Konzept realisiert. Kuratorische Betreuung und technische Unterstützung durch KME und ZKM sind im Preis inbegriffen. Die Aufwandsentschädigung deckt alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z.B. Honorare und technisches Equipment, sowie die Reisekosten des Gewinners ab. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmer*innen selbst eingeplant werden.TeilnahmedingungenDer Bewerbungszeitraum beginnt am 24. September 2024 und endet am 22. November 2024 um 13.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an unser Team zu wenden: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.deAllgemeine BedingungenDie Bewerbung muss in einem Dokument in englischer Sprache bis zum 22. November 2024 (13.00 Uhr MEZ) eingereicht werden und Folgendes enthalten:Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie);eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts oder Werks (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten;Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links.Textinformationen dürfen nicht in Form von Bildern eingereicht werden, da dies die weitere Bearbeitung der Bewerbungen erschwert;Ausgeschlossen sind Arbeiten, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung angefertigt werden (z.B. Haus- oder Abschlussarbeiten) sowie bereits realisierte Projekte.Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden.Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund.Weitere InformationenDie Teilnehmer*innen müssen unter der von ihnen angegebenen Adresse erreichbar sein.Die Preisträger*innen sind verpflichtet, an der Preisverleihung zu einem noch bekannt zu gebenden Termin teilzunehmen, um den Preis persönlich entgegenzunehmen.Das von Ihnen eingereichte Konzept darf nicht bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet oder bei einem ähnlichen Wettbewerb eingereicht worden sein.Mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen über das eingereichte Kunstwerk einverstanden.Die prämierten Arbeiten werden über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle veröffentlicht. Daher bitten wir die Teilnehmer*innen, die Audio-, Bild- und Textkomponenten mit äußerster Präzision und Sorgfalt zusammenzustellen.Alle eingereichten Arbeiten werden in unserem Archiv aufbewahrt; die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs stimmen der Archivierung ihrer Beiträge implizit zu. Wir verarbeiten die Daten, die uns die Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Einsendung übermittelt haben, zur Durchführung des Wettbewerbs. Gewährung von Nutzungsrechten.Die Projektdurchführung kann nach Anmeldung und in Absprache mit der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe begonnen werden.Das Projekt muss bis zum 31. Juli 2025 abgeschlossen sein, damit es rechtzeitig zum SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival präsentiert werden kann. Auch wenn das Projekt nicht zum Start der SCHLOSSLICHTSPIELE Mitte August gezeigt wird, wird um eine fristgerechte Fertigstellung gebeten, um genügend Zeit für die Installation des Kunstwerks und die Planung zu gewährleisten.Wichtige Termine24. September 2024: Beginn der Bewerbungsfrist22. November 2024, 13:00 Uhr (MEZ): BewerbungsendeDezember 2024: Benachrichtigung der Bewerber*innenJanuar 2025: Öffentliche Bekanntgabe der GewinnerinnenMitte August – Mitte September 2025: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2025AuswahlprozessEine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten die Gewinner*innen des Preises aus. Die Jury steht unter dem Vorsitz von Dr. Dominika Szope, Direktorin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, und besteht aus Vertreter*innen von dm-drogerie markt als auslobender Partner, der Geschäftsstelle UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe, dem ZKM als Kurator und der KME als Veranstalter der SCHLOSSLICHTSPIELE. Die Jury entscheidet nach kuratorischen und technischen Kriterien, welcher Beitrag den Preis erhält und realisiert werden kann.Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerberinnen werden Ende Dezember 2025 benachrichtigt. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben.
    DM Award 2024, (c) Overlapping / Particles Ensemble
  • BBBank-Award im Projection Mapping 2025

    Der BBBank-Award im Projection Mapping lädt auch im Jahr 2025 Künstlerinnen und Künstler weltweit dazu ein, ihre Ideen für die Bespielung der 170 Meter breiten Fassade des Karlsruher Schlosses im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE 2025 einzureichen. Die Karlsruher SCHLOSSLICHTSPIELE sind ein jährliches Highlight der UNESCO City of Media Arts. 300.000 Menschen kommen über vier Wochen zur großen Bühne des Karlsruher Barockschlosses, um in abendlicher Atmosphäre gemeinsam Medienkunst zu erleben. Im Jahr 2025 folgt das Motto der SCHLOSSLICHTSPIELE dem 200-jährigen Jubiläum des KIT, des Karlsruher Instituts für Technologie. Als erste technische Universität 1825 in Deutschland gegründet, zählt das KIT heute zu einer der elf technischen Exzellenzuniversitäten Deutschlands. Das KIT forscht und arbeitet u.a. an Zukunftsthemen wie Energie, Mobilität, Information, Klima und Umwelt, Materialien, Elementar- und Astroteilchenphysik, Mensch und Technik sowie Mathematik in der Anwendung.Der BBBank-Award wird durch das ZKM | Karlsruhe als Partner der BBBank und der SCHLOSSLICHTSPIELE ausgelobt. Der Open Call lädt international Künstler:innen ein, zum Thema Wissenschaft, Forschung und Innovation zu arbeiten. Unter den Einreichungen wählt eine Jury drei Finalist:innen aus, die je 15.000 Euro für die Realisierung ihrer Idee erhalten. Das Publikum selbst wird am Eröffnungsabend der SCHLOSSLICHTSPIELE über ein Voting aus diesen drei Werken eine:n Erstplatzierten küren. Das Preisgeld für den ersten Platz liegt bei 5.000 Euro. Alle drei Shows werden zudem im Programm über die kommenden ca. vier Wochen laufen.Der vom ZKM | Karlsruhe geleiteten Jury gehören Vertreter:innen der HfG | Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der BBBank eG als Förderer, der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie der Stadt Karlsruhe als Vertreter:innen der UNESCO City of Media Arts an. Die Jury entscheidet aufgrund kuratorischer und technischer Kriterien, ob die Einreichungen ausgezeichnet und realisiert werden können.PreisgeldDie drei Finalist:innen erhalten 15.000 EUR zur Produktion ihrer eingereichten Idee für das Programm der SCHLOSSLICHTSPIELE 2025. Der Gewinnende des Publikumsentscheids erhält weitere 5.000 EUR.Das ZKM | Karlsruhe coacht die Produktion kuratorisch und technisch. Die Premiere des Werkes findet ausschließlich im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe 2025 statt. Durch den Produktionszuschuss werden sämtliche Kosten abgedeckt, die während der Produktionsarbeit anfallen wie z.B. Gagen und Technik.TeilnahmebedingungenBitte lesen Sie folgende Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken und wenden Sie sich bei Rückfragen an: bbbankaward@zkm.deIhre Einreichung muss in deutscher oder englischer Sprache bis zum 5. November 2024 // 13 Uhr MEZ vollständig vorliegen und Folgendes umfassen:Beschreibung des eingereichten Werks als Storyboard (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie optional Bilddateien5 Sekunden Media-Check (Was dort gezeigt wird, spielt keine Rolle, es muss lediglich der Production-Guideline entsprechen.)Kurzbiografie mit Angaben zur künstlerischen Erfahrung (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)Porträtfoto (min. 500 x 500px) Was noch wichtig ist:Die Bewerbung muss bis zum 5. November 2024 (13 Uhr MEZ) vollständig vorliegen. Unvollständige Einreichungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.Das finale Werk muss 5 Minuten (+- 5 Sekunden) lang sein.Das eingereichte Konzept sollte nicht bereits andere Preise gewonnen haben und sollte nicht bereits in einem vergleichbaren Wettbewerb eingereicht worden sein.Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren und Preisverleiher sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Einreicher:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme.Alle Einreichungen werden bis 30.09.2025 archiviert, mit der Teilnahme wird die Archivierung akzeptiert.Die Einreicher:innen sollten unter der jeweils angegebenen Adresse erreichbar sein.Die Preisträger:innen (oder deren Vertreter:innen) verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung (tba), um den Preis persönlich entgegenzunehmen.Wenn ein Werk einen Preis gewinnt, wird das eingereichte Material möglicherweise auf unterschiedlichen Medien und Kommunikationsmitteln verwendet. Daher bitten wir die Teilnehmenden, das Ton-, Bild- und Textmaterial besonders sorgfältig zusammenzustellen.Die Finalist:innen verpflichten sich, das im Rahmen des Wettbewerbs produzierte Werk ausschließlich bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe 2025 und in den Folgejahren aufzuführen.Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.
    Schlosslichtspiele, BBBank-Award; ©KME, Foto: Jürgen Rösner
  • Open Call CULT: Modena x Karlsruhe

    Im Rahmen der Aktivitäten als UNESCO Creative City of Media Arts hat Karlsruhe ein Projekt mit der Medienkunststadt Modena (Italien) initiiert. Das EU-geförderte Projekt CULT. Dialogue and exchange of citizens on cultural heritage and media arts as tool for the creation of a stronger European identity fördert den Austausch künstlerischer und urbaner Positionen. Das Projekt zielt darauf ab, den interkulturellen Austausch und den Dialog zwischen Bürger*innen von den beiden Medienkunststädten zu fördern, um unser gemeinsames kulturelles Erbe zu reflektieren und Medienkunst als kreatives Werkzeug zur Stärkung einer europäischen Identität zu nutzen.Fokus auf kulturellen AustauschNeben Vertreter*innen der wichtigsten Institutionen in beiden Städten suchen wir 15 Personen mit guten Englischkenntnissen, die in Karlsruhe leben, arbeiten oder studieren und bereit sind, ihren Blick auf die kulturelle Vielfalt zu erweitern, um zur Schaffung neuer kultureller Routen im Bereich der Medienkunst beizutragen. Zielgruppe des Projekts sind nicht nur Medienkünstler*innen und Studierende, Fachpersonen und Unternehmer*innen im Kulturbereich, sondern auch interessierte Bürger*innen.Das Austauschprogramm bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, an zwei dreitägigen Besuchen teilzunehmen – einem in ihrer Heimatstadt und einem in der Partnerstadt. Diese Reisen beinhalten Besuche wichtiger kultureller und medienkünstlerischer Einrichtungen sowie die Teilnahme an Workshops und Diskussionsrunden. Alle Reise- und Unterbringungskosten werden übernommen.Bewerbung und Teilnahme Bewerbungen aus Karlsruhe können bis zum 15. November 2024 eingereicht werden. Die Bewerbung soll eine Kurzbiographie und ein Motivationsvideo enthalten. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar.
    Wettbewerb Cult, Bild: UNESCO City of Media Arts
  • Deutscher Jazzpreis 2025

    Bewerbt Euch noch bis zum 30. November 2024 für den Deutschen Jazzpreis 2025! Einreichberechtigt sind Künstler:innen, Ensembles, Manager:innen, Labels, Journalist:innen, Rundfunkanstalten, Musikvermittler:innen und Festivalveranstalter:innen. Zugelassen sind Alben, Kompositionen, journalistische Arbeiten, Festivals und Musikvermittlungsprojekte, die zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 30. November 2024 veröffentlicht bzw. realisiert wurden. Preisträger:innen erhalten mind. 10.000 € Preisgeld, andere Nominierte mind. 1.000 € Nominierungsgeld. Alle Nominierten sind zur Preisverleihung am 13. Juni 2025 in Köln eingeladen. Einen Überblick über alle Kategorien und weitere Infos findet Ihr unter: www.deutscher-jazzpreis.de/bewerbung
    Deutscher Jazzpreis 2025