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Siegfried Kracauer Preis 2025
In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste Filmkritik und einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste innovative Form der Filmkritik. Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung Baden-Württemberg gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays sowie in neuen Medien ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen, gesellschaftlichen Herausforderungen.Verbindliche Einreichungsmodalitäten für die Preise 2025Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Beiträge gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Interviews und Festivalberichte.Jede Person kann maximal ein Werk pro Kategorie einreichen, um berücksichtigt zu werden.Kategorie 1: Beste FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für die beste bereits veröffentlichte Filmkritik verliehen.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss in deutscher Sprache verfasst seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinkann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammenMindestlänge (Text): 3.000 ZeichenMindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 SekundenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste Filmkritik“ müssen enthalten:einen einzelnen eingereichten Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) sowie diesen Text noch einmal in bereits anonymisierter Form als PDF ohne Überschrift und Teaser, dafür mit Regiename und Titel des Films, der besprochen wird. Beispiel: Jane Campion: „Das Piano“; danach beginnt dann sofort der Text.Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox oder Google Drive (bis Anfang November gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo.Jede Kritik (auch ein audiovisueller Beitrag) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben.Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Kategorie 2: Beste innovative Form der FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für eine neue Form von Filmkritik vergeben, die innovative, nicht ausschließlich textbasierte Formen nutzt, um sich mit Filmen auf analytische Weise auseinanderzusetzen und in größerer Tiefe als eine einzelne Filmkritik originelle Sichtweisen auf Kino und Film zu vermitteln. Es kann sich um ein audiovisuelles Format handeln, einen Podcast, einen Video-Essay oder ein anderes mediales Format.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss deutschsprachig seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinMindestdauer: 10 MinutenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste innovative Form der Filmkritik“ müssen enthalten:Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Akzeptiert werden Links, Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox und Google Drive.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Beitrags bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) -
CinEuro FilmLab 2025
CinEuro ist ein Netzwerk, das die grenzüberschreitende Filmkoproduktion fördert und sich über sieben Regionen erstreckt: Grand Est (Frankreich), Nordschweiz, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Großherzogtum Luxemburg, Brüssel-Hauptstadt und Wallonien. Das CinEuro FilmLab unterstützt die Entwicklung von Spielfilmen und Serien, die die Verbindungen zwischen diesen Regionen thematisieren. Einreichfrist ist der 31. August 2025.Dieser Projektaufruf unter dem Motto “Europäische Institutionen und Machtzentren im Fokus” richtet sich an Werke, die sich mit Themen rund um Europa und seine Institutionen auseinandersetzen.Brüssel, Straßburg und Luxemburg – als Sitze zahlreicher europäischer Institutionen – bilden den Schauplatz: Politiker*innen, Attaché*s, Berater*innen, Beamt*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen, Lobbyist*innen, Spion*innen, internationale Institutionen, NGOs, Auslandsvertretungen, spezialisierte Kanzleien…Diese Orte der Macht sollen den narrativen Rahmen der eingereichten Projekte bilden.Maßgeschneiderte Förderung für ausgewählte ProjekteBis zu fünf Projekte (Spielfilme oder Serien) werden für ein einjähriges Förderprogramm ausgewählt, das folgende Elemente beinhaltet:Drehbuch-Coaching (Scriptdoctoring)Pitch-TrainingsInternationale NetzwerkgelegenheitenDie Teilnehmer*innen treffen andere Autor*innen und Regisseur*innen aus den Partnerregionen und pitchen ihr Projekt bei BRIFF 2026 (Brussels International Film Festival, Belgien) und Forum Alentours 2026 (Straßburg, Frankreich). -
Innovationsfonds Kunst 2025
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.Der Innovationsfonds Kunst verfolgt grundsätzlich das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Für die Ausschreibungsrunde 2025 werden neben allgemein innovativen Projekten in besonderer Weise auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen und/oder die Förderung demokratischer Werte anstreben. Dabei wird die Kooperation mit unterschiedlichen regionalen Akteuren (wie Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen) in der Projektentwicklung und –umsetzung begrüßt.Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.AntragstellerAntragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.Nicht antragsberechtigt sind:Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.Kommunen, Kulturämter oder LandratsämterNatürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.FörderhöheDie maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.Zuwendungsfähige KostenHonorare für Künstlerinnen und KünstlerAbgaben an die KünstlersozialkassePersonalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sindHonorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen DritterReise- und TransportkostenTechnik- und MietkostenKosten für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMaterial- und SachkostenAbgaben an die GemaVerfahrenDie Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Donnerstag, den 4. September 2025.Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.Die Bewertungskriterien sind insbesondere:Künstlerische Qualität des ProjektesAusrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2Erweiterte ZielgruppenanspracheKompetenz und Programmqualität der beantragenden KultureinrichtungRealisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der ProjektzieleAngemessenheit und Plausibilität der KostenBeitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und ÖkologieBei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Oktober 2025 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2027.Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).Förderberatung über WebexUm Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2025 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben. -
Thomas Strittmatter Preis 2026
Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Eingereicht werden können Drehbücher bis zum 15. August 2025aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. -
Perspektive Pop 2.0
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.Perspektive Pop 2.0 vergibt Projektförderungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Musikschaffende und Livemusik-Veranstaltende. Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Juli 2025 möglich.Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Popszene durch die Förderung von künstlerischer Innovation und Vielfalt, insbesondere im Nachwuchs- und Nischenbereich, die Sicherung einer anspruchsvollen Programmgestaltung und von Auftrittsmöglichkeiten für Popmusikerinnen und -musikern aus Baden-Württemberg, die Entwicklung neuer Livemusik-Formate sowie die Stärkung ländlicher Räume. Das Förderprogramm richtet sich an alle Genres der Populären Musik, ausgenommen sind die Genres Jazz und Schlager.Zur Umsetzung von Perspektive Pop 2.0 stehen in der Förderrunde 2025 insgesamt rund 400.000 Euro zur Verfügung. Die mögliche Fördersumme je Antrag liegt zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Anfang 2026 soll eine zweite Förderrunde ausgeschrieben werden.Die Projektförderungen werden in der Förderrunde 2025 in zwei Programmlinien vergeben.Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen.Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Regionen.Förderinhalte:Produktion, Präsentation und Promotion von PopmusikLivemusik-Veranstaltungen mit einer anspruchsvollen künstlerischen ProgrammgestaltungErprobung neuer Veranstaltungskonzepte und Livemusik-FormateBookings von Newcomer-Artists aus Baden-Württemberg (auch als Teil eines Lineups)Livemusik-Veranstaltungen in ländlichen RäumenAntragsberechtigung:freischaffend tätige Musikerinnen und Musiker (Solo, Bands, Kollektive) mit einem künstlerisch eigenständigen Repertoire und einer regelmäßigen künstlerischen TätigkeitLivemusik-Spielstätten, insbesondere Musikclubs und Festivals, die über ein unter künstlerischen Gesichtspunkten kuratiertes Programm verfügensoziokulturelle Zentren, soweit das Vorhaben besonders förderwürdig ist und nicht aus dem regulären Budget finanziert werden kannfreie Veranstalterinnen und Veranstalter von popkulturellen Livemusik-Events ohne feste eigene SpielstätteFörderkriterien:Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen des Landes erkennbar zur Erreichung der Programmziele beitragen. Die Bewertung durch eine unabhängige die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterienkünstlerische QualitätOriginalität und Innovationskraftüberregionales PotenzialProfessionalität, realistische Planung, plausibler Kosten- und Finanzierungsplanfaire Entlohnung aller Beteiligten, insbesondere der Künstlerinnen und Künstlerbesonderes Augenmerk auf Nachwuchs, künstlerische Nischen, ländliche Räumeüberzeugender GesamteindruckEin diverses Booking wird im Rahmen der Gesamtwürdigung ausdrücklich positiv berücksichtigt. Ebenso fließen Maßnahmen für Nachhaltigkeit, Awareness und Barrierefreiheit/Teilhabe positiv in die Bewertung ein. Bei der Gesamtauswahl wird u. a. auf eine angemessene Berücksichtigung von urbanen und ländlichen Räumen sowie unterschiedlicher Genres geachtet.Antragstellung:Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 13. Juli 2025 möglich. Hierzu mussder Online-Antrag ausgefüllt werden. Häufige Fragen werden in einer FAQ-Sammlung und im Rahmen einer Online-Antragsberatung beantwortet. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang von der Jury begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen Anfang Oktober 2025 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Programms „Perspektive Pop 2.0. -
Open Call: The Shape of Tomorrow
2023 präsentierten sich erstmals Karlsruher Kunst- und Kultureinrichtungen bei der art karlsruhe auf einer eigenen Fläche. Mit der Medienkunst im Mittelpunkt des Raumes – als Nukleus der Identität der Stadt Karlsruhe – wurden in den letzten drei Jahrenauf dieser Fläche verschiedene Medienkunstwerke präsentiert. Im Jahr 2025 setzt sich die Ausstellung mit einem neuen thematischen Fokus auseinander: The Shape of Tomorrow.Vom 5. bis 8. Februar 2026 findet die art karlsruhe in der UNESCO Medienkunststadt Karlsruhe erneut statt. Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts lädt Künstler*innen und Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen, das Architektur als künstlerische und gesellschaftliche Vision reflektiert.Die Architektur ist mehr als bloße Baukunst – sie beeinflusst unser soziales Miteinander, unsere Wahrnehmung von Räumen und unsere Vorstellung von Zukunft. Wie können Medienkunst und digitale Technologien die Architektur neu interpretieren? Wie können sie uns helfen, städtische und architektonische Räume nachhaltig, interaktiv und inklusiv zu gestalten? Gesucht wird ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk, das sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und einen Dialog zwischen Architektur, Medienkunst und Gesellschaft herstellt. Für die Realisierung des Projektes erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Das Künstlerhonorar wird extra vergütet.Das ausgewählte Werk wird zentral auf der genannten Fläche der art karlsruhe 2026 ausgestellt. Nach der Messe sind weitere Präsentationen im Rahmen des Ausstellungsformats Media art is here von UNESCO City of Media Arts in Karlsruhe geplant.Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe und Region (Landkreis Karlsruhe). Bewerbungen sind für Einzelpersonen und Künstlergruppen möglich. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 10. Juli 2025.Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar.Die Realisierung des ausgewählten Projektes erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Werner-Stober Stiftung. -
Kunstausstellungen in der Orgelfabrik 2026 - Jetzt bewerben!
Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstler*innen mit einer anerkannten künstlerischen Ausbildung an einer Kunsthochschule, Mitglieder eines Berufsverbandes bildender Künstler*innen, die in Karlsruhe oder der Region leben und arbeiten. Zugelassen sind auch Studierende der Kunsthochschulen dieses Einzugsbereiches. Ausstellungsort: Orgelfabrik, Amthausstraße 17, 76227 Karlsruhe-Durlach Die Orgelfabrik ist ein Kulturzentrum, das im oberen Teil als Kabarettbühne „Die Spiegelfechter“ genutzt wird. Im unteren Teil befinden sich eine große Ausstellungshalle sowie drei kleinere Ausstellungsräume. Die Halle eignet sich besonders gut für großformatige Arbeiten, Rauminstallationen und Performances. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der einzelnen Räume wird die Orgelfabrik bevorzugt für Gruppen- oder Gemeinschaftsausstellungen mehrerer Künstler*innen zur Verfügung gestellt. Begrüßt werden weitere von den Künstler*innen getragene Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen. Die Ausstellungsräumlichkeiten werden den Künstler*innen von der Stadt Karlsruhe kostenlos zur Verfügung gestellt.Mögliche Zeitfenster für eine Ausstellung 2026 7. bis 26. Januar | 3. bis 23. Februar | 24. Februar bis 16. März | 17. März bis 7. April | 8. bis 27. April | 28. April bis 18. Mai | 19. Mai bis 8. Juni Möglicher Performance-Termin 2026 18. November Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. April bis zum 1. Juli 2025. Die Entscheidung erfolgt durch eine Fachjury. Die Bewerber*innen werden umgehend nach dem Auswahlverfahren benachrichtigt. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Die ausstellenden Künstler*innen verpflichten sich, ihre Arbeiten selbst aufzubauen und angemessen zu präsentieren. Den Ausstellenden obliegt auch die Öffentlichkeitsarbeit für ihre jeweiligen Ausstellungsprojekte. Seitens des Kulturbüros werden die Ausstellungsstücke nicht versichert. Die Ausstellung ist jeweils Mittwoch bis Samstag 15 bis 19 Uhr und Sonntag 11 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Aufsicht während der Öffnungszeiten sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen sind im Vorfeld mit dem Kulturbüro abzustimmen. -
ZeitGenuss – Festival für Musik unserer Zeit
Das Musikfestival ZeitGenuss – Festival für Musik unserer Zeit der Stadt Karlsruhe konzentriert sich 2025 auf sein Potenzial als lebendiger Ort der Begegnung. Verschiedene Slots im Festivalprogramm wurden freigehalten, um durch diesen Open Call besetzt zu werden – ob solo oder im Ensemble, ob innerhalb bestimmter Genregrenzen oder fluid. Konzertorte sind die Karlsruher Innenstadt und die Ausstellungsräume der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe @ZKM. Wer kann sich bewerben? Musiker*innen mit Wohnsitz oder künstlerischer Tätigkeit in Karlsruhe Studierende Karlsruher Hochschulen Was muss ich beachten? Die Programmvorschläge sollen mindestens 80% Musik beinhalten, die nach 1925 komponiert wurde. Die Programmvorschläge müssen an Orten im Freien und/oder im Museum durchführbar sein (Informationen zu den Formaten siehe unten) Die Programmvorschläge müssen mit eigenem (technischen) Equipment und selbständigem Auf/Abbau durchführbar sein Es ist möglich, für unterschiedliche Formate Programmvorschläge einzureichen (zwiegespräche und sonic city). In diesem Fall bitte eindeutig kennzeichnen Wie bewerbe ich mich? Die Bewerbung muss als reines Textformat in ein pdf zusammengefasst werden und an Stefanie.Braun@kultur.karlsruhe.de gesendet werden. Frist für die Bewerbung ist der 15. Juni 2025. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Programmvorschlag mit Zeitangaben (Dauer) der Werke. Bei improvisierter Musik Dramaturgie und Dauer skizzieren. Kurzbeschreibung der Musik sowie der auftretenden Personen (Kurzvita), insgesamt max. 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Links zu Hörbeispielen (Audio oder Video), maximal 15 Minuten ggf. Links zur eigenen Website / Soundcloud / Youtube Kontaktdaten Die Einsendungen werden vom Leitungsteam von ZeitGenuss gesichtet und die Auswahlentscheidung im Juli bekanntgegeben. ZeitGenuss zahlt pro auftretende Person eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Studierende der Hochschule für Musik Karlsruhe erhalten anstelle der Aufwandsentschädigung 1 ECTS im Wahlmodul. Wir freuen uns auf eure Einsendungen! -
Powered by Philip Morris Award
Der Powered by Philip Morris Award unterstützt gemeinnützige Organisationen, die sich mit neuen Ideen, Initiativen und Projekten für den Zusammenhalt in einer freien und offenen Gesellschaft starkmachen. Er wird jährlich in den Kategorien KULTUR, GESELLSCHAFT und ZUKUNFT ausgeschrieben. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt 150.000 Euro wollen wir gesellschaftliche Teilhabe stärken und neue Bildungsmöglichkeiten schaffen. In jeder Kategorie wird ein Projekt mit 50.000 Euro gefördert.Wir glauben an die Kraft der Künste und fördern Initiativen und Projekte, die die Verständigung zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen stärken. Angesprochen sind Initiativen mit Projektideen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Vom 23. April bis zum 31. Mai 2025 können Sie sich als Initiative mit Ihrer Projektidee bewerben. -
Innovationspreis NEO2025
Mit ihrem NEO Innovationspreis setzt die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) Maßstäbe in der Förderung zukunftsorientierter Entwicklungen. Jedes Jahr unterstreicht er mit einem zukunftsrelevanten Thema seine Rolle als prestigeträchtige Plattform für Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert, er wird deutschlandweit und grenzüberschreitend im Elsass ausgeschrieben.Für den NEO2025 suchen wir Ihre Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Der NEO2025 Innovationspreis besticht durch klare Richtlinien: Eine renommierte Jury aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik wählt in einem zweistufigen Prozess bis zu fünf Finalisten aus den Einsendungen aus und kürt die/den Gewinner*in. Folgende Jurymitglieder engagieren sich für den NEO2025:Walter BantleonHauptgeschäftsführer der Handwerkskammer KarlsruheProf. Dr. phil. habil. Rose Marie BeckRektorin der Hochschule KarlsruheJenny GeisStellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK KarlsruheProf. Dr. Thomas HirthVizepräsident für Transfer und Internationales am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Prof. Dr. Katharina HölzleTechnologiebeauftragte der Wirtschaftsministerin Baden-Württembergs, Institutsleiterin IAT der Universität Stuttgart und Fraunhofer IAOMatthias HornbergerGeschäftsführer der KIZOO Technology Capital GmbH und Vorstandsvorsitzender des CyberForum e.V.Sandra RohnerGeschäftsführerin der KI-Allianz Baden-WürttembergProf. Dr.-Ing. Stephan SchenkelRektor der DHBW KarlsruheChristian SchwabVorstand des Südpfalz Innovation Hub eGAmir SharaziNussbaum Medien, Innovations- und Digitalisierungsmanager Dr.-Ing. Thomas UsländerFraunhofer IOSB, Business Developer KI-Engineering