• Kleinkunstpreis Baden-Württemberg

    Das Kunstministerium und Lotto Baden-Württemberg suchen auch 2025 wieder die besten Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler des Landes. Der Landespreis ist bundesweit einmalig. Bewerbungen werden bis 31. März entgegengenommen.Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Topaktuell, hochpolitisch, unverwüstlich - die Kleinkunst ist und bleibt in Baden-Württemberg eine große Kunst, jedes Jahr aufs Neue eindrucksvoll zu überprüfen beim Landespreis für Kleinkunst. Und immer wieder auf den zahllosen Kleinkunstbühnen Baden-Württembergs. Kabarett, Chansons, Poetry Slam, Comedy, Figurentheater oder zeitgenössischer Zirkus - meine Empfehlung: Die vielfältigen Darstellungsformen bitte immer auf der Bühne erleben! Kleinkunst live macht Spaß und klug.“Mit dem Publikum auf TuchfühlungJeder Auftritt habe seinen ganz eigenen Charme und sei immer nah am Menschen, so der Staatssekretär. „Baden-Württemberg verfügt über so viele Talente in der Kleinkunst, die es zu entdecken gilt. Der Kleinkunstpreis ist die beste Gelegenheit dafür, bietet er doch jedes Jahr aufs Neue große Überraschungen.“„In Baden-Württemberg gibt es unzählige Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler, die in ihrer jeweiligen Sparte spitze sind. Auf nationalen und internationalen Bühnen zeigen sie ihr Können und bescheren dem Publikum unvergessliche Momente. Mit dem Kleinkunstpreis zeichnen wir nicht nur herausragende Akteurinnen und Akteure aus, sondern stärken auch insgesamt die Kultur im Südwesten“, sagte Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbHDas Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2025 erneut in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in allen Sparten der Kleinkunst.Bis zu drei Hauptpreise zu vergebenVergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Die Preisgelder werden gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Lotto Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung.Verleihung am 7. Oktober in FreiburgEine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 7. Oktober 2025 im E-Werk in Freiburg geplant ist.Wichtiger Baustein der Kulturförderung des LandesDer Kleinkunstpreis wurde 1986 zum ersten Mal zur Förderung junger Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Bereich der Kleinkunst verliehen. Weitere Partner – neben dem Kunstministerium und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH - sind der Südwestrundfunk und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren.Die Preise des Jahres 2024 gingen an den Kabarettisten René Sydow, das Artistik-Duo Chris Iris sowie die Bauchsängerin Murzarella. Die beiden mit je 2.000 Euro dotierten Förderpreise erhielten die A-Capella-Gruppe anders und die Liedermacher Rhinwaldsounds. Mit dem zum 15. Mal vergebenen Ehrenpreis wurde Patrizia Moresco ausgezeichnet.
    Kleinkunstpreis BW
  • Schule+Kultur 2025 – Ein Projekt der Stadt Karlsruhe

    Kulturelle Bildung stärkt Kinder und Jugendliche, fördert ihre Sinne, Kreativität und sozialen Fähigkeiten und verbessert spielerisch Flexibilität und Kommunikation. Sie bereitet sie darauf vor, die Kultur von morgen mitzugestalten. Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Chancen auf kulturelle Teilhabe bieten.Das Projekt Schule+Kultur unterstützt Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden – für eine bessere Lebenswelt!Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2025 BeratungstermineAm 11. Februar 2025, 10 Uhr und am 20. Februar 2025, 14 Uhr können Sie online alle Neuerungen zum Projekt Schule+Kultur erfahren und Fragen stellen.Bitte melden Sie sich an unter kultur.schule(at)kultur.karlsruhe.de. Wir senden Ihnen den Online-Link zu. Wer kann einen Antrag stellen?Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstler*innen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung in Kooperationsgemeinschaft mit Karlsruher Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung/Qualifizierung und ein erweitertes FührungszeugnisDas Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der SchuleArbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Anerkennung der TeilnahmebedingungenAnerkennung der Schutzkonzepte der SchuleProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden.Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt.Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Die Umsetzung der Projekte gestalten die außerschulischen Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit den Schulen individuell. Wer kann sich bewerben?Karlsruher Schulen in Kooperationsgemeinschaft mit Kulturschaffenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den KulturschaffendenDie Anerkennung der TeilnahmebedingungenProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden. Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei der Schule. Die für die Schule vorhandenen Schutzkonzepte müssen auch die Kulturschaffenden einhalten. Eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt.
    Header Portal Schule+Kultur; Bild: Canva
  • Der Lea-Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

    Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg (Lea-Mittelstandspreis) wird seit 2007 an kleine und mittlere Unternehmen für ihr freiwilliges gesellschaftliches Engagement verliehen.Machen Sie Ihr gesellschaftliches Engagement sichtbar, seien Sie Vorbild und Mutmacher. Denn Ihr gutes Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, um auch und vor allem in Krisenzeiten gemeinsam ein verlässliches Netz der Solidarität zu knüpfen und so die Gesellschaft zu stärken.Teilnehmen können kleine und mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit maximal 500 Mitarbeitenden, die sich gemeinsam mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor (Verein, Schule, Wohlfahrtsverband etc.) gesellschaftlich engagieren.Beim Engagement spielt die Form keine Rolle: Vom Spendenlauf fürs Tierheim bis zur Finanzierung eines Wahrzeichens. Ob Sie zum Weihnachtsessen Obdachlose einladen,  Kita-Gruppen schulen oder Werkstätten für behinderte Menschen im Produktionsprozess einbinden: All das ist Lea-verdächtig!Bis 31. März 2025 können mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg mit ihrem sozialen Engagement am Lea-Mittelstandspreis für soziale Verantwortung teilnehmen!
    Lea-Mittelstandspreis
  • Gamescom 2025: Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand

    Werdet Aussteller*in am THE LÄND Messestand und präsentiert euch auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele in Köln vor internationalem Publikum! Neben der klassischen Games-Branche sind in diesem Jahr auch weitere technologieorientierte Kreativbranchen gesucht. Wir suchen die besten Games sowie interaktiven VR- und XR-Anwendungen von Entertainment bis smarter Automobilindustrie- und Ausbildungsanwendung made in Baden-Württemberg. Im Business-Bereich der Gamescom ist euch an unserem THE LÄND-Stand die Sichtbarkeit neben den Messeständen andere Länder und Staaten sicher. Gemeinsam mit Baden-Württemberg International und dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe bieten wir euch außerdem ein vielfältiges Programm und Publikum am Stand – vom Branchen-Netzwerk beim Baden-Württemberg-Empfang bis zu politischem Besuch durch die Baden-Württemberg-Delegation.Am Messestand "THE LÄND – Games & Gamification Made in Baden-Württemberg" repräsentiert ihr eure Unternehmen, Spiele, interaktiven Medien oder Apps und zusammen den Games- und Innovationsstandort Baden-Württemberg von Mittwoch, 20. August 2025 bis Freitag, 22. August 2025 in der Business Area der Gamescom.Bewerben können sich Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen aus dem Games-, Medien- und Digital-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und gamifizierte Anwendungen mit VR/AR/XR/UX-Lösungen erwünscht. Weitere Infos zur Teilnahme findet ihr unten.Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury.Was wird euch am THE LÄND Stand in der Business Area geboten? Präsentationsmöglichkeit am Gemeinschaftsstand THE LÄND – Games made in Baden-Württemberg: Aussteller*innen-Platz inkl. Monitor, Ablagefläche, Stauraum, Sitzgelegenheiten und LogoplatzierungUnternehmensvorstellung im THE LÄND Standflyer inkl. Logoplatzierung Sichtbarmachung eures Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen von MFG, BW_i und K³ vor und während der GamescomDigitales Messe-Briefing und Pitch-Training als Vorbereitung auf die Gamescom1 kostenloser Gamescom-Ausstellerausweis pro Team1 bis 2 Zugänge zur Networking- und Matchmaking-Plattform MeetToMatch, um Geschäftstermine auf der Gamescom zu planen und durchzuführenTHE LÄND T-Shirts für das gesamte TeamBesuch von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, mit After-Work-Talk (Mittwoch, 20.08.25), sowie Baden-Württemberg-Empfang am THE LÄND Stand (Donnerstag, 21.8.25)Bereitstellung von Heiß- und Kaltgetränken sowie tägliches Teamcatering in Form von Broten/Wraps und Obst Nutzung der Networking-Fläche und des Lagerraums auf dem MessestandBetreuung durch die Veranstalter*innen MFG, BW_i und K³ vor und während der GamescomEure Vorteile Höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße, Standdesign und THE LÄND-Sichtbarkeit sowie gemeinsame Kommunikations- und MarketingmaßnahmenAttraktive Platzierung im Business Bereich der Messe unter dem Dach des THE LÄND LandesstandesIhr stellt unter eigenem Namen aus und genießt alle Rechte eines offiziellen Ausstellenden auf der MesseveranstaltungIhr könnt euch auf eure Produkt- und Leistungspräsentation und eure Kunden konzentrierenIhr seid in Gemeinschaft mit anderen Ausstellenden und erweitert euer NetzwerkIhr profitiert vom Rahmenprogramm am Stand und auf der GamescomWir reduzieren euren organisatorischen Aufwand auf ein MinimumAttraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der InfrastrukturDas kostet eure TeilnahmeRegulärer Preis für einen Aussteller*innen-Platz: 3.000 Euro zzgl. MwSt.Ermäßigter Preis für junge, Games BW geförderte Unternehmen (Gründung nicht älter als 5 Jahre): 600 Euro zzgl. MwSt. (zwei Aussteller*innen teilen sich einen Ausstellerplatz/Stele)Nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (330 Euro zzgl. MwSt.), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 60 Euro zzgl. MwSt.) sowie Reise- und ÜbernachtungskostenWir erwarten von euch eine durchgehende Standpräsenz durch mindestens 1 Person aus euren Teams/Unternehmen und die aktive Teilnahme an den digitalen Vorbereitungsterminen (3 Termine, jeweils ca. 2 h) sowie an unserem Programm am THE LÄND Stand (Baden-Württemberg-Empfang, Gespräche mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft). Hinweis zur De-minimis-VerordnungBei der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die Zuerkennung des Zuschusses in Form der Standfläche erfolgt nach den Bestimmungen der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, EU-ABl. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023). Nach der „De-minimis“-Verordnung ist es zulässig, einem Selbständigen oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei zuzuwenden. Das heißt: Zur Berechtigung der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom dürft ihr als Selbständige/r oder darf das von euch repräsentierte Unternehmen in den zum Zeitpunkt der Zusage durch die MFG vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an allgemeinen De-minimis-Beihilfen erhalten haben.Im Rahmen der Bewerbung ist daher eine entsprechende Erklärung mittels des dafür von der MFG bereitgestellten Formulars abzugeben. Erst nach erfolgter Prüfung der De-minimis-Erklärung und der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für allgemeine De-minimis-Subventionen durch die MFG gelten die Zusage und Zuwendung als rechtskräftig. Sollten die Teilnehmenden die De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei überschritten haben, behält sich die MFG vor, die Zusage mit Wirkung zurückzunehmen.Bei der Teilnahme am THE LÄND Messestand auf der Gamescom 2025 liegt der Subventionswert pro Unternehmen bei etwa 3.700 Euro zzgl. MwSt, abzüglich des zu bezahlenden Teilnahmebetrags.
    Gamescon The Länd
  • Kultur macht stark. Wir können Kunst

    Unter dem Titel „Wir können Kunst“­ fördert der BBK als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.Bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Zugelassene Projekte können ab Ende Juni 2025 starten.Die Projekte im Rahmen von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z.B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Jedes BBK-geförderte Projekt wird im Auftrag des Bündnisses von professionellen Bildenden Künstler:innen realisiert.Wir bieten zwei digitale Infoveranstaltungen zur Antragseinreichung an: am 24.1.2025 von 13 bis 15 Uhr und am 6.2.2025 von 15 bis 17 Uhr. Anmelden können Sie sich dafür mit einer formlosen E-Mail an bfb@bbk-bundesverband.de.
    BKK Kultur macht stark
  • KI-Champions BW

    Wir suchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an herausragenden KI-Lösungen arbeiten oder sie bereits als innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Wir suchen erfolgreiche KI-Lösungen, die Sie zum KI-Champion machen, mit der Sie andere inspirieren können und zu einem erfolgreichen KI-Ökosystem in Baden-Württemberg beitragen.Im Jahr 2025 stehen besonders KI-Lösungen im Vordergrund, die zur Bewältigung aktueller Herausforderungen beitragen. Da die Verleihung in diesem Jahr im Rahmen des Kongresses „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“ stattfindet, sind auch Lösungen aus dem Bereich Metaverse/virtuelle Welten explizit erwünscht. Bewerbungsfrist ist der 14. März 2025.Hier geht es zur Bewerbung!Wer kann sich bewerben?Bewerben können sichUnternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen undForschungseinrichtungen, -abteilungen und -institute im Bereich KI-Forschung mit herausragenden wissenschaftlichen Erfolgen, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen,mit Sitz in Baden-Württemberg.Die Teilnahme bisher in den Jahren ab 2020 prämierter Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind die in den Vorjahren prämierten konkreten KI-Lösungen vom Wettbewerb ausgeschlossen.Wie können Sie sich bewerben?Eine Bewerbung ist bis zum 14. März 2025 möglich.Was sind die Kriterien?Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlich dargelegten Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI,den strukturellen Merkmalen wie wirtschaftliches Potenzial, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung,dem wirtschaftlichen Erfolg (inkl. Erfolge bei der Einwerbung von Finanzierungsmitteln, z.B. Risikokapital), Zukunftsfähigkeit, Lösung von Herausforderungen, Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz / für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer, Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Generell wird eine möglichst konkrete Darstellung z.B. unter Nennung von Kennzahlen begrüßt.Wie geht es weiter?Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einer externen Jury vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien.Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich.Die Bewerberinnen und Bewerber werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Die Bekanntgabe der KI-Champions 2025 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Kongresses „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“ am 8. Mai 2025 in Stuttgart. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht - wie die KI-Champions 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024. Zudem wird die Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger unterstützt.
    KI Champion BW
  • CinEuro-Preis

    CinEuro ist ein grenzüberschreitendes Netzwerk aus knapp 40 Partnern, die in Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Belgien und der Schweiz für die Förderung des Film- und Mediensektors zuständig sind. Ab 2023 wollten die Partner von CinEuro gezielt die Entwicklung von Koproduktionsprojekten mit einem inhaltlichen Bezug zu den beteiligten Regionen fördern.Zu diesem Zweck haben die Région Grand Est, der Film Fund Luxembourg, die Medien- und Film­gesellschaft Baden-Württemberg, die Saarland Medien GmbH, das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz, Wallimage, screen.brussels, Wallonie-Bruxelles International und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gemeinsam den CinEuro Preis ausgeschrieben. Im Jahr 2024 ist die Eurometropole Straßburg als neuer Partner zu den Organisatoren des Preises gestoßen, gefolgt von Balimage zur Ausgabe 2025, wodurch das Gebiet auf die Nordwestschweiz ausgeweitet wurde.Der Preis zeichnet Projekte aus, die sich mit Zusammenhängen (Geschichten, Charakteren, Schauplätzen) zwischen den Partnerregionen in all ihren Dimensionen (wirtschaftlich, politisch, geografisch, gesellschaftlich, kulturell, …) auseinandersetzen.Ziel ist es, neue Sichtweisen auf häufig behandelte Themen (Kohle und Stahl, Kriege, Migration etc.), aber auch bisher weniger beachtete Inhalte (Kulissen der europäischen Institutionen, gesellschaftliche Ereignisse, lokale Vorstellungswelten, soziale & natürliche Phänomene etc.) zu eröffnen, die auf physischen (Landschaften, Gebäude, Infrastrukturen etc.) oder historischen Gegebenheiten (Ereignisse, Personen, etc.), aber auch aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen aufbauen können.Durch den Preis sollen die Filmschaffenden ermutigt werden, die ganze Bandbreite dieser Themen auszuschöpfen und die künstlerischen und intellektuellen Möglichkeiten einer grenzüber­schreitenden Erzählperspektive zu nutzen, um so zur Entwicklung einer echten Handschrift des CinEuro-Raums und zur Stärkung seiner Sichtbarkeit im europäischen und internationalen Kino beizutragen.
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  • Deutscher Dokumentarfilmpreis

    Auch 2025 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseurinnen und Regisseure haben bis zum 16. Februar 2025 die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2025 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben.Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische LeistungenDer Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Die Preisverleihung ist für den 13.11.2025 geplant.
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  • Film- & Vision-Schul-Contest

    Die Jugendstiftung der Sparkasse Karlsruhe und das Filmboard Karlsruhe loben in jedem Schuljahr den "Karlsruher Film&Vision Schul-Contest" aus, bei welchem ein Filmworkshop als erster Preis zu gewinnen ist. Von Januar bis April realisieren Schülerinnen und Schüler unter der Leitung eines professionellen Filmemachers eine Filmidee.Informationen für die betreuenden Lehrer:Besonders geeignet als Teambetreuer erscheinen Lehrkräfte aus den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Religion und Ethik, Kunst, Musik u. ä. Und natürlich Lehrkräfte, die selbst an Filmen interessiert sind.Wie erarbeite ich mit meinen Schüler*innen eine Filmidee?Diskutieren Sie mit Ihrem Team, welches Thema dieses am meisten interessiert. Fallen den Schüler*innen hierzu konkrete Ideen ein? Bei der Formulierung der Filmidee sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass diese nicht zu viele Handlungsstränge hat, da die Idee am Ende in drei Filmminuten untergebracht werden muss. Auch ist es hilfreich, sich Gedanken über die vorhandenen Ressourcen zu machen (Requisiten, Kostüme, Darsteller u. ä.), da die Idee am Ende verfilmt werden soll! 
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  • 12. dokKa-Festival

    Ab sofort können Dokumentarfilme und Hördokumentationen für das 12. dokKa-Festival eingereicht werden. Bis zum 10. Februar ist dies über die dokKa Webseite möglich. Das Festival findet über den Maifeiertag vom 30.4 bis 04.05.2025 statt.  →Alles Wichtige in der Kurzfassung→Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen→Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2023 entstanden sein→Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge→Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge→Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen→Deadline für die Einreichungen ist der 10. Februar 2025→Was ist dokKa?dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.→Was kann eingereicht werden?Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.→Wer kann einreichen?Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.→Wie erfolgt die Auswahl?Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. →Welche Preise werden vergeben?Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.→dokKa-Preis der Ursula Blickle StiftungDer Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.→dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete HördokumentationDie Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.→dokKa-Förderpreis der Stadt KarlsruheDer Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.
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