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U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
In seinem Nachwuchsprogramm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Im Programm werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM. -
Global Game Jam goes THE LÄND 2026
Vom 26. Januar bis 1. Februar 2026 wird wieder gestaltet, gecodet und Großartiges geschaffen: Der Global Game Jam kommt nach THE LÄND – und ihr könnt Teil davon sein! Gesucht werden Games-Studios, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und (Kultur-) Einrichtungen, die eine eigene „Site“ organisieren möchten – also einen Ort, an dem lokale Game Jams stattfinden. Am besten in Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen aus eurer Region.Die MFG Baden-Württemberg unterstützt bis zu acht Sites mit einem Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Alle treten unter dem gemeinsamen Label „GGJ goes THE LÄND: [Site-Name]“ beim weltweit größten Game-Event an. Das Ziel: Kooperationen und Kompetenzen im Game Development, Game Design und in der Game Art stärken – regional, interdisziplinär und über Hochschul- und Unternehmensgrenzen hinweg.Gefördert werden dezentrale, eigenverantwortliche Strukturen, die Studierende, Studios, Hochschulen, Unternehmen und Kultureinrichtungen verbinden – durch Zusammenarbeit, Know-how, Kreativität, Leidenschaft für Game-Design und eine lebendige Community. -
Call for Participation
Jetzt mitmachen: Der Call for Participation richtet sich an Start-ups, kleinere Agenturen, Solo-Selbstständige, Projektteams sowie Forschungseinrichtungen, die sich mit innovativen Ideen rund um Künstliche Intelligenz und digitale Ökonomie einbringen möchten.Ob Panel, Workshop, Impuls oder interaktives Format – gefragt sind Perspektiven, die zeigen, wie die Kreativwirtschaft technologische Entwicklungen aktiv mitgestaltet.Ihre Bühne: Vortragende haben die Chance, ihr Projekt, ihre Idee oder Initiative vor rund 1.300 Teilnehmenden aus der Kreativwirtschaft und angrenzenden Branchen zu präsentieren.Für alle Interessierten findet online eine Info-Session über den Call for Participation statt, um offene Fragen zu klären. -
CyberChampions Award 2025
Du hast ein innovatives Geschäftsmodell, ein starkes Team und den Mut, neue Wege zu gehen? Dann ist jetzt deine Chance: Die Bewerbungsphase für den 22. CyberChampions Award läuft! Zeig, was in deinem Startup steckt – und vielleicht stehst du schon bald auf der Bühne als einer der CyberChampions 2025!Bitte beachte: Wer bereits einen CyberChampions Award gewonnen hat, ist für eine Bewerbung nicht zugelassen. -
Siegfried Kracauer Preis 2025
In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste Filmkritik und einen mit 5.000 Euro dotierten Preis für die beste innovative Form der Filmkritik. Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung Baden-Württemberg gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays sowie in neuen Medien ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen, gesellschaftlichen Herausforderungen.Verbindliche Einreichungsmodalitäten für die Preise 2025Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Beiträge gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Interviews und Festivalberichte.Jede Person kann maximal ein Werk pro Kategorie einreichen, um berücksichtigt zu werden.Kategorie 1: Beste FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für die beste bereits veröffentlichte Filmkritik verliehen.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss in deutscher Sprache verfasst seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinkann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammenMindestlänge (Text): 3.000 ZeichenMindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 SekundenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste Filmkritik“ müssen enthalten:einen einzelnen eingereichten Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) sowie diesen Text noch einmal in bereits anonymisierter Form als PDF ohne Überschrift und Teaser, dafür mit Regiename und Titel des Films, der besprochen wird. Beispiel: Jane Campion: „Das Piano“; danach beginnt dann sofort der Text.Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox oder Google Drive (bis Anfang November gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo.Jede Kritik (auch ein audiovisueller Beitrag) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben.Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Kategorie 2: Beste innovative Form der FilmkritikPreisgeld: 5.000 Euro Der Preis wird für eine neue Form von Filmkritik vergeben, die innovative, nicht ausschließlich textbasierte Formen nutzt, um sich mit Filmen auf analytische Weise auseinanderzusetzen und in größerer Tiefe als eine einzelne Filmkritik originelle Sichtweisen auf Kino und Film zu vermitteln. Es kann sich um ein audiovisuelles Format handeln, einen Podcast, einen Video-Essay oder ein anderes mediales Format.Der eingereichte Beitragmuss im deutschsprachigen Raum erschienen seinmuss deutschsprachig seinmuss zwischen 19.07.2024 und 15.07.2025 publiziert worden seinMindestdauer: 10 MinutenDie Bewerbungsunterlagen in der Kategorie „Beste innovative Form der Filmkritik“ müssen enthalten:Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)Akzeptiert werden Links, Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), Files via Dropbox und Google Drive.Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Beitrags bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Bewerbungsschluss: 7. September 2025 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)
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Buggles Award – Landesmusikvideopreis
Das Pop-Büro Region Stuttgart und der Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media laden zur Teilnahme am landesweiten Musikvideowettbewerb „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ ein.Eingereicht werden dürfen Musikvideos aus Baden-Württemberg. Gesucht werden innovative, experimentierfreudige und unkonventionelle Arbeiten.Eingereicht werden kann eine unbegrenzte Anzahl an Videos solange sie den Teilnahmebedingungen entsprechen. Preise gibt es höchstens zwei zu gewinnen.Eine Kommission mit Vertreter*innen des Pop-Büro Region Stuttgart und dem Stuttgarter Filmwinter wählen im Anschluss die Wettbewerbsbeiträge aus. Der auf 1.000 Euro dotierte „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ wird an Regisseur*innen von einer unabhängigen Jury in Rahmen des Festivals vergeben.Zudem wird ein mit 500 Euro dotierter Online-Publikumspreis verliehen.Die ausgezeichneten Einreichungen werden schließlich im Rahmen des 39. Stuttgarter Filmwinter auf großer Leinwand gezeigt.Bewerbungsschluss ist der 03.10.2025.
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idee BW
Ziel ist es Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz der Gesellschaft in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Daher erhalten Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance finanziell unterstützt zu werden. Die Förderungen richten sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Mittel werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und durch die Geschäftsstelle MedienFokus BW ausgeschüttet.TeilnahmebedingungenProjekte und Ideen können für idee BW eingereicht werden, wenn sie das Ziel haben: die Medienkompetenz der Gesellschaft mit Projekten in Baden-Württemberg zu stärkeneinen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichenTeilnahmeberechtigt sind: juristische oder natürliche Personen, diekeine Gewinnenserzielungsabsicht im Rahmen des Projekts anstreben Bei der Auswahl der geförderten Projekte berücksichtigt die Fachjury insbesondere die folgenden Kriterien:Inklusion und ParitätGemeinnützigkeitDemokratieförderungInnovationscharakterFinanzierung (Sachkosten max. 70%, Personalkosten max. 30%, Eigenmittel sind auszuweisen)JuryÜber die Förderungen entscheidet die folgende Fachjury:Stefan Aufenanger, AG Medienpädagogik Institut für Erziehungswissenschaft Uni MainzCaroline Braun, Kreismedienzentrum EmmendingenBjörn Friedrich, Studio im Netz MünchenElke Sauerteig, Aktion Jugendschutz StuttgartKatrin Schlör, Hochschule der Medien Stuttgart, Medienakademie BWKurt Schneider, Zentrum für Medienkompetenz, Universität TübingenEva Weiler, CES Verlag HeidelbergDie Gelder für idee BW sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg, Projektträger des Kindermedienlands Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Mittel an die geförderten Projekte weiter.Einsendeschluss ist der 05. Oktober 2025
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CinEuro FilmLab 2025
CinEuro ist ein Netzwerk, das die grenzüberschreitende Filmkoproduktion fördert und sich über sieben Regionen erstreckt: Grand Est (Frankreich), Nordschweiz, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Großherzogtum Luxemburg, Brüssel-Hauptstadt und Wallonien. Das CinEuro FilmLab unterstützt die Entwicklung von Spielfilmen und Serien, die die Verbindungen zwischen diesen Regionen thematisieren. Einreichfrist ist der 31. August 2025.Dieser Projektaufruf unter dem Motto “Europäische Institutionen und Machtzentren im Fokus” richtet sich an Werke, die sich mit Themen rund um Europa und seine Institutionen auseinandersetzen.Brüssel, Straßburg und Luxemburg – als Sitze zahlreicher europäischer Institutionen – bilden den Schauplatz: Politiker*innen, Attaché*s, Berater*innen, Beamt*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen, Lobbyist*innen, Spion*innen, internationale Institutionen, NGOs, Auslandsvertretungen, spezialisierte Kanzleien…Diese Orte der Macht sollen den narrativen Rahmen der eingereichten Projekte bilden.Maßgeschneiderte Förderung für ausgewählte ProjekteBis zu fünf Projekte (Spielfilme oder Serien) werden für ein einjähriges Förderprogramm ausgewählt, das folgende Elemente beinhaltet:Drehbuch-Coaching (Scriptdoctoring)Pitch-TrainingsInternationale NetzwerkgelegenheitenDie Teilnehmer*innen treffen andere Autor*innen und Regisseur*innen aus den Partnerregionen und pitchen ihr Projekt bei BRIFF 2026 (Brussels International Film Festival, Belgien) und Forum Alentours 2026 (Straßburg, Frankreich).
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Innovationsfonds Kunst 2025
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.Der Innovationsfonds Kunst verfolgt grundsätzlich das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Für die Ausschreibungsrunde 2025 werden neben allgemein innovativen Projekten in besonderer Weise auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen und/oder die Förderung demokratischer Werte anstreben. Dabei wird die Kooperation mit unterschiedlichen regionalen Akteuren (wie Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen) in der Projektentwicklung und –umsetzung begrüßt.Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.AntragstellerAntragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.Nicht antragsberechtigt sind:Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.Kommunen, Kulturämter oder LandratsämterNatürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.FörderhöheDie maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.Zuwendungsfähige KostenHonorare für Künstlerinnen und KünstlerAbgaben an die KünstlersozialkassePersonalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sindHonorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen DritterReise- und TransportkostenTechnik- und MietkostenKosten für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMaterial- und SachkostenAbgaben an die GemaVerfahrenDie Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Donnerstag, den 4. September 2025.Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.Die Bewertungskriterien sind insbesondere:Künstlerische Qualität des ProjektesAusrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2Erweiterte ZielgruppenanspracheKompetenz und Programmqualität der beantragenden KultureinrichtungRealisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der ProjektzieleAngemessenheit und Plausibilität der KostenBeitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und ÖkologieBei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Oktober 2025 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2027.Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).Förderberatung über WebexUm Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2025 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.
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Thomas Strittmatter Preis 2026
Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Eingereicht werden können Drehbücher bis zum 15. August 2025aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen.