Innovationsfonds Kunst 2025
Informationen
Bewerbungsfrist | 04.09.2025 |
Preisgeld | 10.000 bis 30.000 Euro |
Website | mwk.baden-wuerttemberg.de |
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.
Der Innovationsfonds Kunst verfolgt grundsätzlich das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Für die Ausschreibungsrunde 2025 werden neben allgemein innovativen Projekten in besonderer Weise auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen und/oder die Förderung demokratischer Werte anstreben. Dabei wird die Kooperation mit unterschiedlichen regionalen Akteuren (wie Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen) in der Projektentwicklung und –umsetzung begrüßt.
Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.
- Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Honorare für Künstlerinnen und Künstler
- Abgaben an die Künstlersozialkasse
- Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sind
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten
- Abgaben an die Gema
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Donnerstag, den 4. September 2025.
Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.
Die Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Künstlerische Qualität des Projektes
- Ausrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2
- Erweiterte Zielgruppenansprache
- Kompetenz und Programmqualität der beantragenden Kultureinrichtung
- Realisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der Projektziele
- Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
- Beitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Ökologie
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Oktober 2025 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2027.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2025 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.