News
Mai
20.05.2021
Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden
Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben.
Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt.
Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen.
Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.
Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmer*innen der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe.
Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021.
Die Antragsplattform findet Ihr hier >>
Die komplette Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums findet Ihr hier >>
19.05.2021
Neue Wege für den unternehmerischen Neustart im Donauraum
Scheitern gehört zum Innovationsprozess dazu. Elon Musk, Jeff Bezos oder Steve Jobs – sie alle sind mit mindestens einem Projekt im Laufe ihrer Karriere gescheitert und haben dennoch Milliardenunternehmen geschaffen. Entscheidend ist, nach Fehl- und Rückschlägen den Neuanfang zu wagen.
Das EU-Projekt DanubeChance2.0 möchte gestrauchelte Unternehmer*innen im Donauraum bei der erneuten Firmengründung nach der Insolvenz unterstützen. Ein Ziel ist es, die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Zweitstart in den Donaustaaten zu verbessern. In einem breit angelegten Dialog zwischen politischen Akteuren, Forschungsinstituten, Universitäten und von Insolvenz betroffenen Unternehmern werden hierfür neue Konzepte erarbeitet. Ein weiteres Ziel ist es, Zweitgründer für den Neustart bestmöglich vorzubereiten. Dazu bietet das Projekt ein Trainingsprogramm an und begleitet vormals gescheiterte Unternehmer persönlich beim erneuten Gründungsprozess. Ein transnationaler Pool an Expert*innen wird außerdem Beratungen für Zweitgründer, auch über die Laufzeit des Projektes hinaus, anbieten.
Alle Maßnahmen sollen zu einer nachhaltig positiven Veränderung des Klimas für Zweitgründer im Donauraum beitragen, um das volkswirtschaftliche Potenzial des Second-Chance Unternehmertums freizusetzen.
Zielgruppe des Programms sind:
Unternehmer*innen, die einen Neustart wagen möchten
Unternehmen in der Krise – KMU und Einzelunternehmen
Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die Auswirkungen der Corona Pandemie stark beeinträchtigt wurde
DanubeChance2.0 wird von der EU im Rahmen des INTERREG-Donauprogramms mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro gefördert. Koordiniert wird das Projekt von IFKA, Public Benefit Non-Profit Ltd. for the Development of Industry. Insgesamt beteiligen sich 17 Partner an dem Projekt.
Beteiligte Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Republik Moldau, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ukraine und Ungarn.
Eine Anmeldung ist bis zum 28. Mai 2021 möglich.
Anmeldeformular zur Teilnahme am Programm >>
Mehr Infos findet Ihr auf der Webseite >>
18.05.2021
Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn des Landes
Ab sofort ist die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes möglich. Die Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe III des Bundes kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute.
Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.
Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Die Plattform des Bundes findet Ihr hier >>
Die komplette Pressemeldung findet Ihr hier >>
18.05.2021
Der Deutsche Startup Monitor 2021 ist gestartet!
Der Deutsche Startup Monitor ist der zentrale Pulsmesser des deutschen Startup-Ökosystems und hilft dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. dabei, aktuelle Entwicklungen zu erkennen und die deutsche Startup Landschaft abzubilden. Aus diesem Grund wollen sie mehr über Euch, Eure Startups und Eure Ziele sowie Herausforderungen erfahren.
Die Befragung bildet das deutsche Startup–Ökosystem umfassend ab und ist seit 2013 die zentrale Informationsquelle für Medien und Politik. Die DSM–Daten sind außerdem Basis für weitere wichtige Projekte des Verbands–insbesondere zu regionalen Entwicklungen, Diversität und aktuellen Trends.
Hier könnt Ihr an der Umfrage teilnehmen >>
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