News
Juli
20.07.2021
Gründerinnenförderung in BW und der EU
Frauen spielen eine tragende Rolle, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg zu stärken. Mittlerweile machen Frauen zwar etwa ein Drittel der beruflich Selbständigen in Baden-Württemberg aus und das wachsende Interesse von Frauen an Unternehmensgründungen schlägt sich auch in den Gründungszahlen nieder. Dennoch machen sich nur rund halb so viel Frauen wie Männer beruflich selbständig.
Hier sammeln wir einige Unterstützungsprogramme für Frauen, damit sie
die Unternehmensgründung oder auch eine Unternehmensnachfolge als attraktive berufliche Option für sich entdecken und diesen Weg einschlagen.
die eigenen kreativen Potentiale leben und als Alternative zur abhängigen Beschäftigung in innovative Unternehmenskonzepte überführen.
als Chefinnen unternehmerisch gestalten und entscheiden wollen und ihre Unternehmen nachhaltig und erfolgreich im Markt führen.
Frauenförderung im Europäischen Innovationsrat (EIC)
Der EIC strebt marktschaffende Innovationen an, die den Weg für radikal neue, bahnbrechende Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle bereiten.
Der EIC soll Innovationen auf EU-Ebene noch gezielter, langfristiger und nachhaltiger unterstützen und dazu beitragen, dass systematisch Grundlagen für zukünftige Innovationen geschaffen und die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung in Richtung einer möglichen Verwertung weiterentwickelt werden. So sollen Innovationen schneller auf den Markt gelangen – mit positiven Effekten auf Wachstum und Beschäftigung.
Der Europäischen Innovationsrat fasst mit dem EIC Pathfinder, den EIC Transitions, dem EIC Accelerator sowie den EIC-Preisen wichtige EU-Instrumente unter einem Dach zusammen. Die Förderinstrumente sind weitestgehend themenoffen gehalten und bieten Raum für interdisziplinäre Ideen. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie beispielsweise soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.
Die Förderung findet je nach Programm einzeln oder im Konsortium statt.
Der EIC verfolgt dabei die Zielzahlen, dass 35 % der EIC-geförderten Unternehmen frauengeführt sind und 40 % weibliche CEOs bei Accelerator-Interviews sind.
Dafür gibt es die zusätzlichen Förderinstrument:
EIC Women Innovators Price
Women TechEU (EIE): Deadline 10. November 2021, 50 x 75.000 Euro, Mentoring/Coaching
Women leadership programm (EIC Business Acceleration Services)
Weitere Informationen zum EIC findet Ihr hier >>
Kontakte für Gründerinnen
Die bga – Bundesweite Gründerinnenagentur hat zu verschiedenen Themen Kontakte zusammengestellt, die von Gründerinnen kontaktiert werden können:
Netzwerke zum Fachaustausch
Expert*innen für die vertiefte Fachberatung und Branchen-Knowhow
Hier kommt Ihr zur Bundesweiten Gründerinnenagentur >>
FEMALE FOUNDERS CUP
Der FEMALE FOUNDERS CUP ist Teil der Wettbewerbsreihe Start-up BW Elevator Pitch im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW, bei der sich Gründerinnen und Gründer aus allen Regionen messen. Einmal im Jahr präsentieren Gründerinnen und Start-ups von Frauen beim Female Founders Cup ihre Geschäftsideen vor einer Fachjury und Publikum.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Women Tech Founder
Women Tech Founders zeigt Vorbilder von international erfolgreichen Tech-Gründerinnen, um die Wahrnehmung von Frauen in der Tech-Branche zu verändern und zu Gründungen von Frauen im Tech-Bereich zu inspirieren.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Frauenwirtschaftstage
FRAUENWIRTSCHAFTSTAGE, die unter dem Titel ‚Frau und Wirtschaft’ eine Vielzahl an Veranstaltungen der regionalen Akteur*innen Baden-Württembergs in landesweiten Aktionstagen bündeln und Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen als eine wichtige Triebfeder in Wirtschaft und Gesellschaft sichtbar machen.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Female Founders Days und Female Founders Nights
Bei den Veranstaltungen an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg dreht sich alles um Gründerinnen und solche, die es werden wollen.
Am 23. Juli findet zum Beispiel die Female Founders Night des CyberForums Karlsruhe statt.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Baden-Württembergisches Gründerinnenforum (BWGF)
Das Baden-Württembergische Gründerinnenforum ist ein Multiplikatorinnen-Netzwerk in Baden-Württemberg in dem über 70 Fachfrauen aus Arbeitsagenturen, Banken, Beratungs- und Bildungseinrichtungen, Gleichstellungs- & Kontaktstellen Frau und Beruf, Gründerinnenzentren und Kammern, Landes- und Kommunalverwaltungen, Politik, Unternehmensberatungen, Verbänden und Wirtschaftsförderungseinrichtungen vernetzt zusammenarbeiten. Das BWGF vertritt die Interessen von Gründerinnen und setzt sich für unternehmerinnengerechte Rahmenbedingungen ein. Es wirkt außerdem an der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung von Modellen frauenspezifischer Gründungsberatung und -qualifzierung mit. Seit 1996 wird das BWGF vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg koordiniert, arbeitet ehrenamtlich und steht Multiplikatorinnen offen, die an einer aktiven Mitarbeit interessiert sind.
Anfrage per E-Mail an: iris.kronenbitter@wm.bwl.de
Mehr Infos zu Gründerinnenförderung in BW findet Ihr hier >>
20.07.2021
Baden-Württembergischer Filmpreis für Werbefilm
Corporate Film ist einer der wichtigsten Faktoren des Filmstandortes, wenn es um Filmwirtschaft, Umsätze und internationale Wahrnehmung geht. Das Filmbüro Baden-Württemberg will diesen hochkreativen und innovativen Bereich der Filmproduktion mehr in den Mittelpunkt rücken und vergibt in diesem Jahr im Rahmen der Landesfilmschau vom 1. bis 5. Dezember 2021 zum vierten Mal den Baden-württembergischen Filmpreis für Werbefilm. Der Preis ist mit 2.000 € dotiert.
Die Ausschreibung findet 2021 in der Kategorie Werbe-Clip statt und richtet sich ausschließlich an Produzenten*innen sowie Produktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist, dass der Werbefilm im Auftrag eines Unternehmens hergestellt wurde und zum Zeitpunkt der Einreichung bereits öffentlich zugänglich ist.
Einsendeschluss für 2021 ist der 31. August 2021
Mehr Infos findet Ihr hier >>
15.07.2021
Jetzt bewerben! Pop-Up-Store am Rondellplatz
Im Oktober 2021 organisiert das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe einen Pop-Up-Store im Regierungspräsidium am Rondellplatz – mitten in der Innenstadt!
Angelehnt an die erfolgreichen Pop-Up-Stores in der Kaiserstraße und auf der LOFT, will das K³-Büro die Breite und Spitze der elf Kultur- und Kreativwirtschaftsbranchen präsentieren und Besucher*innen einen Eindruck des regionalen Kultur- und Kreativstandorts vermitteln.
Der Pop-Up-Store ist eine tolle Gelegenheit sich endlich wieder direkt seinem Publikum und Kund*innen präsentieren zu können und das in zentraler Lage am Rondellplatz zu fairen Preisen.
Zeitraum:
20. Oktober 2021: Exklusiver Eröffnungsabend
21. bis 23. Oktober 2021: Öffnung für den Publikumsverkehr
Teilnahme:
Zur Teilnahme kann zwischen zwei Teilnahmemodellen gewählt werden. Entweder Ihr bewerbt euch für einen eigenen kleinen selbstbetreuten Stand oder für einen Platz auf der Gemeinschaftsfläche, dort wird der Verkauf von uns organisiert. Details und Preise liefert das beigefügte Infosheet.
Bewerbungen an k3@kultur.karlsruhe.de.
Ansprechpartnerin: Katrin Brehm
Was wir bei der Bewerbung wissen müssen:
– Sitz des Unternehmens
– Was soll ausgestellt werden? Gerne mit Beispielbildern
– Welche Teilnahmemöglichkeit wird gewählt? Eigene Fläche oder Gemeinschaftfläche (Tischplatz, Regalplatz etc.)
Hinweis zur Auswahl:
Wir wollen mit dem Pop-Up-Store ein möglichst vielfältiges Bild der Kultur- und Kreativwirtschaftsszene abbilden. Deshalb sammeln wir zunächst die eingehenden Anmeldungen, um dann ein möglichst vielfältiges Gesamtbild präsentieren zu können. Die Anzahl der Plätze ist limitiert. Schnell sein lohnt sich!
Wir hoffen, Euer Interesse an einer Teilnahme geweckt zu haben und freuen uns auf Eure Bewerbungen!
Euer K³-Team
Alle Infos findet Ihr hier >>
15.07.2021
Fiktiver Unternehmerlohn bis Ende September verlängert
Das Land Baden-Württemberg ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in ihrer vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ – mit dem bewährten fiktiven Unternehmerlohn. Das hat der Ministerrat am 13. Juli 2021 beschlossen.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen jüngst bis September verlängert. Laut dem Land habe der Bund aber auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht die Lücke für jene Unternehmer*innen geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche.
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Nach derzeitiger Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Die Pressemeldung des Landes findet Ihr hier >>
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