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News

Januar

13.01.2022

Jetzt Kreativbotschafter*in bei den Cannes Lions im Juni werden

Was sind die großen Trends der Werbebranche? Mit dieser Frage beschäftigen sich jedes Jahr die Cannes Lions. Nach zwei Jahren Pause sieht es ganz gut aus dieses Jahr: Das große Kreativfestival an der Côte d'Azur soll wieder stattfinden. Und das natürlich nicht ohne die BW Lions, die einzige offizielle Delegation aus Deutschland. Interessierte Kreative, die im Juni mitfahren und Baden-Württemberg in Südfrankkreich repräsentieren wollen, können sich ab sofort bewerben. Zurück zu den Trends. Letztes Jahr fand das Festival zwar nur digital statt, die BW Lions waren aber beim Online-Format „Cannes Lions Live“ dabei. Auch hier haben die Vertreter*innen der baden-württembergischen Kreativwirtschaft so gut wie möglich Trends aufgespürt, Inspiration mitgebracht und beim Cannes Lions Report sowie in ihrem Blog davon berichtet. Pragmatisch bleiben und aus der Pandemie lernen Auch die Veranstalter haben eine Sammlung der wichtigsten Erkenntnisse veröffentlicht. Daraus ein kleiner Auszug:  Don't overthink things. Bleibe einfach und pragmatisch Die Idee kommt zuerst. Aber je plattformspezifischer, desto besser. Ziel und Profit sind untrennbar verbunden und müssen Teil der Markenstrategie sein.  Aus der aktuellen Lage zog die Kommunikationsbranche folgende Lehren: Die Pandemie hat unsere Experimentierfreude genährt. Unterstützt das in euren Teams. Verinnerliche die Lehren der Pandemie. Sie hat uns gezwungen, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, die wir vorher nicht für möglich gehalten hätten. Bis 6. Februar bewerben Marketingprofis, Agentur-Vertreter*innen und Kreativschaffende aus dem Südwesten sind eingeladen, sich bis zum zum 6. Februar zu bewerben und als eine*r von zehn BW Lions den Kreativstandort Baden-Württemberg an der Côte d’Azur zu repräsentieren. Bei Workshops, Screenings und Preisverleihungen haben sie Gelegenheit, sich international zu vernetzen. Mehr Infos finden Sie unter bwlions.de. Veranstaltet wird die Delegationsreise vom 19. bis 25. Juni 2022 von Baden-Württemberg International gemeinsam mit der Film Commission Region Stuttgart und der MFG Baden-Württemberg. Text: MFG Baden-Württemberg, Autorin: Ines Goldberg

11.01.2022

„Impfen schützt auch die Kultur“ – Impfaktion im Tollhaus

In Zusammenarbeit mit dem Impfteam Karlsruhe können sich alle Interessierten ab 12 Jahren (bis 30 Jahren mit Biontech, über 30 Jahren mit Moderna) an diesem Termin impfen lassen. Eingeladen sind Menschen die eine Erst-, Zweit-, Booster- oder Genesenenimpfung benötigen, damit sie auf diesem Wege sich und andere und auch die Kultur schützen. Das Tollhaus sorgt für einen reibungslosen Ablauf in entspannter, inspirierender TOLLHAUS-Atmosphäre und hat eventuell noch die eine oder andere kulturelle Überraschung parat. Eingeladen sind nicht nur überzeugte Kulturfreunde sondern auch solche, die es noch werden können. Wir freuen uns auch besonders über mögliche Covid Impfneulinge. Einen Termin können Sie sich auf der Homepage sichern. Es ist aber auch möglich spontan vorbei zu kommen, bitte aber in jedem Fall die entsprechenden Unterlagen mitbringen (Impfpass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte) sowie den Anamnesebogen der auf der Anmeldeseite zu finden ist.

10.01.2022

Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet. Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können. Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden. Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung „Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.   Die Pressemeldung des Landes findet Ihr auch hier >>

Dezember

15.12.2021

Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen

Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen.   Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb)   Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.

Unsere Formate

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19.11.2025

KreativAdvent in Karlsruhe

Dieses Jahr haben wir in der Adventszeit etwas ganz Besonderes für euch. Wir haben für euch Kurse und Workshops gesammelt, in denen ihr selbst kreativ werden könnt. Angeleitet von Karlsruher Kultur- und Kreativschaffenden, die euch ihr kostbares Wissen vermitteln und mit euch gemeinsam Individuelles schaffen.Im KreativAdvent dreht sich alles um das gemeinsame Gestalten. Werkstätten und Ateliers öffnen ihre Türen, und Karlsruher Künstler*innen sowie Kreativschaffende laden dazu ein, in unterschiedlichste kreative Techniken einzutauchen: Keramik formen, nähen, illustrieren, zeichnen, malen, basteln, Makramee knüpfen, Weiden flechten, sticken oder mit Punchneedle arbeiten – so entstehen liebevoll gefertigte Einzelstücke.Der KreativAdvent ist ein Ort, an dem das Miteinander im Mittelpunkt steht. Es geht um kreative Momente miteinander, nicht um ein makelloses Endprodukt. Überall wird gestaltet, experimentiert und Wissen geteilt – und genau daraus wachsen Augenblicke, die verbinden und das Handgemachte besonders machen.

06.02.2025

Creative WEIBS – Kreative Frauen an den Start!

Creative WEIBS ist das erste Veranstaltungsformat in Karlsruhe für Gründerinnen und Unternehmerinnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Bereits seit Oktober 2019 läuft die Veranstaltungsreihe des K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüros der Stadt Karlsruhe erfolgreich und wird nun fortgesetzt.Wer sich bisher noch nicht richtig getraut hat oder sich schon selbstständig gemacht hat und Anschluss und Erfahrungsaustausch sucht, der ist bei Creative WEIBS genau richtig. Neben spannenden und inspirierenden Vorträgen stehen vor allem der gegenseitige Austausch und das Netzwerken im Vordergrund. Creative WEIBS findet regelmäßig donnerstags statt. Die Teilnahme ist natürlich kostenlos. 

09.06.2024

Kreatives Speeddating

Sie sind noch auf der Suche nach kreativen Dienstleister*innen, die Sie bei der Einführung und dem Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen unterstützen?Ein neuer Image-Film oder eine Firmenveranstaltung stehen an? Sie suchen neue Wege Ihre Kunden anzusprechen und Neue zu gewinnen?Sie brauchen eine neue Broschüre oder Unterstützung im Marketing?Dann sind Sie beim KREATIVE SPEEDDATING genau richtig! Sie müssen nicht mehr weit suchen! Diese und viele weitere kreative Unternehmer*innen sind fest in der lebendigen Karlsruher Kultur- und Kreativszene verwurzelt und können es kaum erwarten, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.Das KREATIVE SPEEDDATING bietet die ideale Gelegenheit, um sich inspirieren zu lassen, Ideen auszutauschen und gemeinsam neue Lösungen für Ihre Anliegen zu finden. In kurzer Zeit können Sie einen Überblick über das beeindruckende kreative Potenzial vor Ort gewinnen. Karlsruhe zählt zu den Top-Städten in der Kultur- und Kreativwirtschaft – das bestätigt der Cultural und Creative Cities Monitor der EU-Kommission aus den Jahren 2017 und 2019. 2019 wurde Karlsruhe sogar zur UNESCO “Creative City of Media Arts” gekürt, und das verdanken wir den kreativen Köpfen, die unsere Stadt so einzigartig machen.Bereits bei früheren Speeddatings haben sich neue Verbindungen gebildet. Kreative Ideen haben alte Probleme gelöst, und es sind spannende neue Projekte entstanden, die für alle Beteiligten von großem Nutzen sind.Schon bei den letzten Datings wurden neue Verbindungen geschaffen. Mit neuen, kreativen Ideen wurden alte Probleme gelöst und sind neue Projekte zum gegenseitigen Nutzen entstanden: “Mir gefällt das Kreative Speeddating, weil wir dabei einen Unternehmens-Partner gefunden haben, mit dem wir schon seit zwei Jahren erfolgreich gemeinsame Projekte umsetzen und man auch sonst immer spannende Menschen und deren Ideen kennenlernt.“Michael Hölle, Geschäftsführer PASEO Marketing GmbH„Die Teilnahme am Kreativen Speeddating hat sich für unsere Organisation gelohnt, weil wir mit geringem Zeitinvest einen guten Einblick in die Karlsruher Kreativlandschaft erhielten und erste vielversprechende Kontakte knüpfen konnten. “Daniela Höpfinger, Unternehmenskommunikation AWO Karlsruhe”Ich empfehle das Kreative Speeddating weiter, weil man in kürzester Zeit die Kreativ-Unternehmer*innen aus der Region und ihre vielfältigen Dienstleistungen kennenlernt. Wir haben dadurch einen Partner gefunden, mit dem wir seither gemeinsam kreative Projekte realisieren.“Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer der TechnologieRegion Karlsruhe GmbHProfitieren auch Sie vom Mehrwert dieses unkonventionellen Formates, um neue Kontakte zu knüpfen, Perspektiven zu wechseln, Ideen zu entwickeln und konkrete Unterstützung zu finden.Gerade in der aktuellen Situation werden eine gute Präsenz im Internet, das Thema der Digitalisierung sowie kreative Produkte und Aufmerksamkeitsstrategien immer wichtiger. Finden Sie beim KREATIVEN SPEEDDATING hierfür die passenden Partner. Nächste Präsenzveranstaltung am 24. Oktober 2023 im Perfekt FuturBesuchen Sie den Ort, wo das kreative Herz Karlsruhes pulsiert – das Alte Schlachthofareal – und kommen Sie mit den Kreativ-Unternehmer:innen persönlich ins Gespräch.Die Teilnehmenden durchlaufen mehrere Kennenlern-Runden. Jede dauert sechs Minuten. Danach ertönt ein Gong und die Partner wechseln. In der Gesprächszeit haben beide Partner die Möglichkeit, etwas über die Arbeit beziehungsweise den Bedarf des jeweils anderen zu erfahren und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen.Leckere Snacks laden im Anschluss zum weiteren persönlichen Austausch ein.AnmeldungDas Format ist auf 10 bis 20 Vertreter*innen aus Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen und 10 bis 20 Kreativ-Unternehmer:innen beschränkt. Melden Sie sich bequem über unser Online-Formular an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit.Eine schnelle Anmeldung lohnt sich!Veranstalter und KooperationspartnerDie Veranstaltung des K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüros wird in Kooperation mit der Technologiefabrik Karlsruhe und der Cityinitiative Karlsruhe durchgeführt.

04.12.2023

KI Mittagspause für Kreativschaffende

Unsere neue Veranstaltungsreihe ist eine einzigartige Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) zu informieren und zu erfahren, wie KI die kulturelle und kreative Landschaft revolutioniert. Erfahrt aus erster Hand, wie Unternehmen und Kreative KI erfolgreich in ihre Arbeitsprozesse integrieren und welche Herausforderungen sie dabei gemeistert haben. Mit der Veranstaltungsreihe wollen wir euch eine Plattform bieten, euch untereinander auszutauschen und gegenseitig Anwendungsfälle aus der Praxis vorzustellen.

09.11.2021

Open Stage

Die Open Stage Games BW versteht sich als offene Plattform für die Games-Szene im Südwesten und findet im Wechsel zwischen Karlsruhe und Stuttgart statt. Ob unabhängiges Entwickler-Studio oder großer Publisher, ob frischgebackener Absolvent oder Recruiter auf der Suche nach Grafikdesignern: Die unterschiedlichsten Akteure der Games-Branche haben bei der Open Stage Games BW Gelegenheit, sich auszutauschen. Der Open-Stage-Charakter gibt außerdem jedem Interessierten die Möglichkeit, sein Anliegen auf die Bühne zu bringen und sich aktiv einzubringen. Die Open Stage Games BW wird gemeinsam von der MFG Baden-Württemberg, gamesbw, dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe und der Film Commission Region Stuttgart veranstaltet.

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