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März
29.03.2020
Kritik an Corona Soforthilfe – Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!
Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können."
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden."
Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können."
Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen.
Weitere Infos dazu findet ihr hier >>
27.03.2020
K³-Büro im Notbetrieb
Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype.
Bleibt gesund!
Euer K³-Team
25.03.2020
Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg
Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >>
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link!
Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!
25.03.2020
Abstimmen für 'CO Scan' App
Das Konzept
CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren.
Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test.
Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten.
Abstimmen für CO Scan
Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert.
Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>
25.03.2020
Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich.
Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>
24.03.2020
Neue Infos zur Corona-Soforthilfe
Gestern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Webseite mit weiteren Infos zur Corona-Soforthilfe online geschaltet.
Es wird hier beschrieben: wer, wie und was gefördert wird >>
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Es wird dort auch genau beschrieben, welche Daten und Unterlagen benötigt werden. Am Mittwochabend, also morgen, soll das Antragsformular online gehen. Nutzt die Zeit bis dahin doch schon mal, um alle Unterlagen vorzubereiten und euch gut einzulesen, was alles benötigt wird.
Bleibt gesund!
20.03.2020
Verschoben! – 7. dokKa Festival
7. Ausgabe des Festivals soll im Herbst 2020 stattfinden
Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2.
Weitere Infos für Besucher und Bewerber finden sich ebenfalls unter: https://dokka.de/.
19.03.2020
Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft
Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft
Kleine und mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg können mit unkomplizierten Finanzhilfen rechnen, damit sie in der Corona-Krise nicht Insolvenz anmelden müssen. Das Land will selber Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufnehmen, um betroffenen Unternehmern dann schnell und unbürokratisch Direkthilfen gewähren zu können.
Nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sollen die Hilfen an die Unternehmen schon in wenigen Tagen fließen.
Den ganzen Artikel gibt es hier >>
19.03.2020
Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen
Die Bundesregierung plant nach Informationen des SPIEGEL ein üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Dafür will sie insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen.
Den Fonds will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Form eines Sondervermögens des Bunds organisieren, das selbstständig Kredite aufnehmen darf. Es trägt den programmatischen Namen "Solidaritätsfonds". Ausgearbeitet wurden die Pläne von Experten des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.
In Deutschland arbeiten bis zu fünf Millionen Selbstständige. Vielen von ihnen sind wegen der Coronakrise in den vergangenen Wochen sämtliche Aufträge weggebrochen. Betroffen sind vor allem Anbieter von sogenanntem sozialem Konsum wie Kleinkünstler oder Musiker.
Den vollständigen Artikel findet ihr hier>>
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