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News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

19.06.2026

Förderung von Games: 1,2 Mio. Euro für die Games-Branche in Baden-Württemberg

Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken. In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung. Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet. Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro. Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen. Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst. Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung. Weitere Infos unter: Games BW Förderprogramm

16.06.2026

SquareNeo GmbH gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Mit dem Gründungswettbewerb Start-up BW Elevator Pitch sucht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in der neuen Wettbewerbsrunde 2025/26 wieder nach den besten Geschäftsideen und engagiertesten Gründerinnen und Gründern im Land. In ganz Baden-Württemberg finden dazu Cups statt, die von engagierten Partnern vor Ort organisiert werden und als Vorentscheide für das Landesfinale dienen. Der Regional Cup Karlsruhe fand am 12. Juni 2026 in der IHK Karlsruhe statt. Das Team SquareNeo GmbH setzte sich mit seiner Geschäftsidee, der digitalin Transformation im Vertrieb gegen die Konkurrenz durch und sicherte sich damit das Ticket für das Landesfinale. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid eine Bühne für ihre innovativen Ideen bietet. Formate wie der Start-up BW Elevator Pitch zeigen, wie viel Kreativität und Unternehmergeist in Baden-Württemberg stecken.“ Hoffmeister-Kraut gratuliert dem Siegerteam: „Herzlichen Glückwunsch an Square Neo GmbH! Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid die Möglichkeit bietet, ihre innovativen Geschäftsideen einem breiten Publikum zu zeigen. Gründerinnen und Gründer prägen mit ihren Ideen die Zukunft unserer Wirtschaft. Mit unserer Landeskampagne Start-up BW möchten wir sie dabei bestmöglich unterstützen – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Geschäftsmodell. Der Start-up BW Elevator Pitch schafft dafür eine ideale Plattform: Hier können junge Unternehmen ihre Konzepte frühzeitig präsentieren, Feedback erhalten und wertvolle Kontakte für ihre weitere Entwicklung knüpfen.“ Beim Regional Cup Karlsruhe präsentierten elf Teams ihre Geschäftsideen vor einer Fachjury und dem Publikum.

März

29.03.2020

Kritik an Corona Soforthilfe – Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!

Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden." Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können." Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

27.03.2020

K³-Büro im Notbetrieb

Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype. Bleibt gesund!   Euer K³-Team

25.03.2020

Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!

25.03.2020

Abstimmen für 'CO Scan' App

Das Konzept CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren. Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test. Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten. Abstimmen für CO Scan Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein  Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert. Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>

25.03.2020

Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>

24.03.2020

Neue Infos zur Corona-Soforthilfe

Gestern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Webseite mit weiteren Infos zur Corona-Soforthilfe online geschaltet. Es wird hier beschrieben: wer, wie und was gefördert wird >> Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu: 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Es wird dort auch genau beschrieben, welche Daten und Unterlagen benötigt werden. Am Mittwochabend, also morgen, soll das Antragsformular online gehen. Nutzt die Zeit bis dahin doch schon mal, um alle Unterlagen vorzubereiten und euch gut einzulesen, was alles benötigt wird. Bleibt gesund!

20.03.2020

Verschoben! – 7. dokKa Festival

7. Ausgabe des Festivals soll im Herbst 2020 stattfinden Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Weitere Infos für Besucher und Bewerber finden sich ebenfalls unter: https://dokka.de/.

19.03.2020

Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft

Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft Kleine und mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg können mit unkomplizierten Finanzhilfen rechnen, damit sie in der Corona-Krise nicht Insolvenz anmelden müssen. Das Land will selber Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufnehmen, um betroffenen Unternehmern dann schnell und unbürokratisch Direkthilfen gewähren zu können. Nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sollen die Hilfen an die Unternehmen schon in wenigen Tagen fließen. Den ganzen Artikel gibt es hier >>

19.03.2020

Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen

Die Bundesregierung plant nach Informationen des SPIEGEL ein üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Dafür will sie insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Den Fonds will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Form eines Sondervermögens des Bunds organisieren, das selbstständig Kredite aufnehmen darf. Es trägt den programmatischen Namen "Solidaritätsfonds". Ausgearbeitet wurden die Pläne von Experten des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums. In Deutschland arbeiten bis zu fünf Millionen Selbstständige. Vielen von ihnen sind wegen der Coronakrise in den vergangenen Wochen sämtliche Aufträge weggebrochen. Betroffen sind vor allem Anbieter von sogenanntem sozialem Konsum wie Kleinkünstler oder Musiker. Den vollständigen Artikel findet ihr hier>> Wir halte euch auf den Laufenden!