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November
07.11.2020
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:
Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Welche Förderung gibt es?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
Antragstellung
Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.
Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Die Anträge können ab Ende November über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden.
Ausführliche Infos gibt es hier >>
05.11.2020
Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.
Hilfe für Soloselbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.
Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.
Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können>>
Nothilfefonds zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung sder gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Die Antragsstellung für 2021 ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar>>
Weiter Informationen finden Sie hier>>
Den Masterplan "Kultur" finden Sie hier>>
05.11.2020
Fotowettbewerb "Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland"
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren auf den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 reagieren und mit dem Wettbewerb die Vielfalt, den Reichtum, aber auch die Normalität jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil der deutschen Gesellschaft herausstellen. Alle in Deutschland lebenden Menschen sind eingeladen, sich fotografisch mit dem Leben, den Lebensgewohnheiten und dem Alltag der jüdischen Bürgerinnen und Bürger als festem Teil unserer Gesellschaft zu befassen.
Von den eingereichten Fotos werden zehn von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Der Jury gehören an: Iris Berben, Stephan Erfurt, Dalia Grinfeld, Monika Grütters, Felix Klein, Shelly Kupferberg, Patricia Schlesinger, Josef Schuster und Olaf Zimmermann. Die Bilder werden über die Prämierung hinaus als Wanderausstellung an vielen öffentlichen Orten in Deutschland zu sehen sein.
Der Fotowettbewerb bildet den Auftakt für einen jährlichen Aktionstag, der als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Vielfalt künftig jedes Jahr am 9. Oktober stattfinden soll.
Informationen zum Wettbewerb:
Zeitraum: 08.10. bis 20.12.2020
Preise: 1. Preis 5.000€, 2.Preis 3.000€, 3.Preis 1.000€, 4-10.Preis je 500€
Auswahl durch unabhängige Jury
Prämierung mit Ausstellung Februar/März 2021
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier>>
03.11.2020
Digitale Open Stage Games BW
Ob unabhängige Entwicklerstudios oder große Publisher, ob frischgebackene Absolvent*innen oder Recruiter auf der Suche nach Grafikdesigner*innen — die unterschiedlichsten Akteur*innen der Games-Branche haben bei der Open Stage Games BW Gelegenheit, sich auszutauschen. Der Open Stage-Charakter gibt außerdem allen Interessierten die Möglichkeit, ihr Anliegen auf die Bühne zu bringen.
Die digitale Open Stage Games BW findet am 4. November 2020, ab 19 Uhr via Zoom statt.
Was erwartet dich?
Das neue Games BW Projekt Developer Boost,
Andrea Buchholz, MFG Baden-Württemberg
Infos zur Ausschreibung der CO2-Kompensations-App des Innenministeriums Baden-Württemberg,
Nadine Emendörfer, Innenministerium Baden-Württemberg
News des game Baden-Württemberg,
Adrian Görsch, Regionalvertreter game Baden-Württemberg
Operatives Gaming durch Blockchain Assets,
Michel Chamoun, Hymedall
Danach ist die Bühne für alle geöffnet. Du hast ein Thema? Schreib einfach eine kurze E-Mail an Iris Harr oder entscheide dich spontan. Die Plätze sind begrenzt.
Zur Veranstaltung kannst du dich hier anmelden>>
02.11.2020
Neue Konditonen für die Gewährung von Überbrückungshilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.10 die neuen Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für dem Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe II). Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden.
Zur Antragstellung berechtigt sind nunmehr Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April
bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber
dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen.
Die Fördersätze wurden erhöht. Künftig werden anstelle 80 Prozent nunmehr 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erstattet. Bei einem
Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent werden nunmehr 60 Prozent der Fixkosten gegenüber bisher 50 Prozent erstattet.40 Prozent der Fixkosten werden künftig bereits bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent erstattet.
Die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht.
Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier>>
Anträge können hier gestellt werden >>
Oktober
31.10.2020
Hilfe für Soloselbständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.
Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.
Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.
An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.
Die Presse-Info der Bundesregierung findet ihr hier >>
31.10.2020
Nothilfefonds für den Kulturbereich zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll zur Abmilderung der gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kunst- und Kultureinrichtungen (insbesondere Theater, Orchester und musikalische Ensembles, Chöre, regelmäßig wiederkehrende Festivals und Festspiele, soziokulturelle Zentren, Museen und vergleichbare Einrichtungen mit regelmäßigem Ausstellungsbetrieb, Kunstvereine, Freilichtmuseen etc.) in privater Trägerschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst entweder institutionell gefördert werden oder in den letzten drei Jahren eine regelmäßige Projektförderung erhalten haben.
Anträge für eine Förderung im Jahr 2020 können ab sofort beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Antragstellung für 2021 ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar >>
28.10.2020
Weitere 1,7 Millionen für Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“
Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Land die Kunst- und Kulturszene in der Corona-Pandemie. In der dritten und letzten Runde wurden insgesamt 66 Projekte ausgewählt, die das Land mit rund 1,7 Millionen Euro unterstützt.
In der dritten und letzten Förderrunde des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ werden zur Unterstützung der Kunst- und Kulturbranche in Pandemiezeiten noch einmal 1,7 Millionen Euro bereitgestellt. 66 Projekte aus den Bereichen Clubkultur, Musik, Performance, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Theater und Breitenkultur wurden auf der Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Jury ausgewählt.
Über alle Förderrunden des Impulsprogramms hinweg gingen somit 815 formal korrekt gestellte Anträge ein, von denen 252 Projekte in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro gefördert wurden und werden. Für die verbleibende Fördersumme von rund einer Million Euro ist eine weiterführende Ausschreibung geplant.
Andrang auf das Impulsprogramm ist ungebrochen groß
„Auch in der dritten und letzten Runde ist der Andrang auf unser Impulsprogramm ‚Kunst trotz Abstand‘ ungebrochen“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski. „Dies verdeutlicht, dass unsere Kunst- und Kulturszene die Unterstützung dringend benötigen. Wir wollen und werden den Kulturschaffenden in dieser schwierigen Zeit weiter so gut es geht unter die Arme greifen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, nicht nur finanziell zu helfen, sondern auch zu ermutigen, den Blick nach vorne zu richten und auch unter komplizierten Bedingungen neue kreative und alternative Formate zu erproben. Dass das möglich ist, zeigt die Qualität und Vielfalt der geförderten Projekte.“
Hier geht es zur Pressemitteilung des Landes >>
24.10.2020
Filmkonzeption des Landes fortgeschrieben
Parallel zum zweijährigen spartenübergreifenden „Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft“ wurde auch die Filmkonzeption des Landes vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in einem umfangreichen Partizipationsprozess gemeinsam mit der Branche evaluiert und fortgeschrieben.
In einem Zeitraum von 18 Monaten kamen rund 400 Film- und Fernsehschaffende aus sämtlichen Bereichen zusammen – erstmals auch aus der Games-Szene. Sie debattierten die künftige Ausrichtung der baden-württembergischen Politik in den Bereichen Film, Games und Bewegtbild sowie Kino, unterstützt durch einen Fachbeirat. Der Prozess wurde begleitet von Studierenden der Medienwissenschaften der Universität Tübingen und einem Beirat. Deren Schlussfolgerungen sind in die Abschlusspublikation des Kulturdialogs eingebunden.
Hier geht es zum vollständigen Pressebericht >>
Die Abschlusspublikation des Kulturdialoges kann hier gefunden werden >>