Skip to content

News

News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

19.06.2026

Förderung von Games: 1,2 Mio. Euro für die Games-Branche in Baden-Württemberg

Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken. In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung. Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet. Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro. Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen. Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst. Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung. Weitere Infos unter: Games BW Förderprogramm

16.06.2026

SquareNeo GmbH gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Mit dem Gründungswettbewerb Start-up BW Elevator Pitch sucht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in der neuen Wettbewerbsrunde 2025/26 wieder nach den besten Geschäftsideen und engagiertesten Gründerinnen und Gründern im Land. In ganz Baden-Württemberg finden dazu Cups statt, die von engagierten Partnern vor Ort organisiert werden und als Vorentscheide für das Landesfinale dienen. Der Regional Cup Karlsruhe fand am 12. Juni 2026 in der IHK Karlsruhe statt. Das Team SquareNeo GmbH setzte sich mit seiner Geschäftsidee, der digitalin Transformation im Vertrieb gegen die Konkurrenz durch und sicherte sich damit das Ticket für das Landesfinale. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid eine Bühne für ihre innovativen Ideen bietet. Formate wie der Start-up BW Elevator Pitch zeigen, wie viel Kreativität und Unternehmergeist in Baden-Württemberg stecken.“ Hoffmeister-Kraut gratuliert dem Siegerteam: „Herzlichen Glückwunsch an Square Neo GmbH! Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid die Möglichkeit bietet, ihre innovativen Geschäftsideen einem breiten Publikum zu zeigen. Gründerinnen und Gründer prägen mit ihren Ideen die Zukunft unserer Wirtschaft. Mit unserer Landeskampagne Start-up BW möchten wir sie dabei bestmöglich unterstützen – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Geschäftsmodell. Der Start-up BW Elevator Pitch schafft dafür eine ideale Plattform: Hier können junge Unternehmen ihre Konzepte frühzeitig präsentieren, Feedback erhalten und wertvolle Kontakte für ihre weitere Entwicklung knüpfen.“ Beim Regional Cup Karlsruhe präsentierten elf Teams ihre Geschäftsideen vor einer Fachjury und dem Publikum.

November

07.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.   Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.   Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.   Antragstellung Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Die Anträge können ab Ende November über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Ausführliche Infos gibt es hier >>

05.11.2020

Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie

Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.   Hilfe für Soloselbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können>>   Nothilfefonds zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung sder gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.   Die Antragsstellung für 2021 ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar>>   Weiter Informationen finden Sie hier>> Den Masterplan "Kultur" finden Sie hier>>

05.11.2020

Fotowettbewerb "Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland"

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren auf den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 reagieren und mit dem Wettbewerb die Vielfalt, den Reichtum, aber auch die Normalität jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil der deutschen Gesellschaft herausstellen. Alle in Deutschland lebenden Menschen sind eingeladen, sich fotografisch mit dem Leben, den Lebensgewohnheiten und dem Alltag der jüdischen Bürgerinnen und Bürger als festem Teil unserer Gesellschaft zu befassen.   Von den eingereichten Fotos werden zehn von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Der Jury gehören an: Iris Berben, Stephan Erfurt, Dalia Grinfeld, Monika Grütters, Felix Klein, Shelly Kupferberg, Patricia Schlesinger, Josef Schuster und Olaf Zimmermann. Die Bilder werden über die Prämierung hinaus als Wanderausstellung an vielen öffentlichen Orten in Deutschland zu sehen sein. Der Fotowettbewerb bildet den Auftakt für einen jährlichen Aktionstag, der als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Vielfalt künftig jedes Jahr am 9. Oktober stattfinden soll.   Informationen zum Wettbewerb: Zeitraum: 08.10. bis 20.12.2020 Preise: 1. Preis 5.000€, 2.Preis 3.000€, 3.Preis 1.000€, 4-10.Preis je 500€ Auswahl durch unabhängige Jury Prämierung mit Ausstellung Februar/März 2021 Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier>>

03.11.2020

Digitale Open Stage Games BW

Ob unabhängige Entwicklerstudios oder große Publisher, ob frischgebackene Absolvent*innen oder Recruiter auf der Suche nach Grafikdesigner*innen — die unterschiedlichsten Akteur*innen der Games-Branche haben bei der Open Stage Games BW Gelegenheit, sich auszutauschen. Der Open Stage-Charakter gibt außerdem allen Interessierten die Möglichkeit, ihr Anliegen auf die Bühne zu bringen.   Die digitale Open Stage Games BW findet am 4. November 2020, ab 19 Uhr via Zoom statt.   Was erwartet dich? Das neue Games BW Projekt Developer Boost, Andrea Buchholz, MFG Baden-Württemberg Infos zur Ausschreibung der CO2-Kompensations-App des Innenministeriums Baden-Württemberg,  Nadine Emendörfer, Innenministerium Baden-Württemberg News des game Baden-Württemberg,  Adrian Görsch, Regionalvertreter game Baden-Württemberg Operatives Gaming durch Blockchain Assets,  Michel Chamoun, Hymedall  Danach ist die Bühne für alle geöffnet. Du hast ein Thema? Schreib einfach eine kurze E-Mail an Iris Harr oder entscheide dich spontan. Die Plätze sind begrenzt. Zur Veranstaltung kannst du dich hier anmelden>>

02.11.2020

Neue Konditonen für die Gewährung von Überbrückungshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.10 die neuen Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für dem Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe II).  Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden.   Zur Antragstellung berechtigt sind nunmehr Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen. Die Fördersätze wurden erhöht. Künftig werden anstelle 80 Prozent nunmehr 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erstattet. Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent werden nunmehr 60 Prozent der Fixkosten gegenüber bisher 50 Prozent erstattet.40 Prozent der Fixkosten werden künftig bereits bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent erstattet. Die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. Weitere Informationen finden Sie hier>> Anträge können hier gestellt werden >>  

Oktober

31.10.2020

Hilfe für Soloselbständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck. Die Presse-Info der Bundesregierung findet ihr hier >>

31.10.2020

Nothilfefonds für den Kulturbereich zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro

Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen. Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll zur Abmilderung der gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kunst- und Kultureinrichtungen (insbesondere Theater, Orchester und musikalische Ensembles, Chöre, regelmäßig wiederkehrende Festivals und Festspiele, soziokulturelle Zentren, Museen und vergleichbare Einrichtungen mit regelmäßigem Ausstellungsbetrieb, Kunstvereine, Freilichtmuseen etc.) in privater Trägerschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst entweder institutionell gefördert werden oder in den letzten drei Jahren eine regelmäßige Projektförderung erhalten haben. Anträge für eine Förderung im Jahr 2020 können ab sofort beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Antragstellung für 2021 ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar >>  

28.10.2020

Weitere 1,7 Millionen für Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“

Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Land die Kunst- und Kulturszene in der Corona-Pandemie. In der dritten und letzten Runde wurden insgesamt 66 Projekte ausgewählt, die das Land mit rund 1,7 Millionen Euro unterstützt. In der dritten und letzten Förderrunde des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ werden zur Unterstützung der Kunst- und Kulturbranche in Pandemiezeiten noch einmal 1,7 Millionen Euro bereitgestellt. 66 Projekte aus den Bereichen Clubkultur, Musik, Performance, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Theater und Breitenkultur wurden auf der Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Jury ausgewählt. Über alle Förderrunden des Impulsprogramms hinweg gingen somit 815 formal korrekt gestellte Anträge ein, von denen 252 Projekte in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro gefördert wurden und werden. Für die verbleibende Fördersumme von rund  einer Million Euro ist eine weiterführende Ausschreibung geplant. Andrang auf das Impulsprogramm ist ungebrochen groß „Auch in der dritten und letzten Runde ist der Andrang auf unser Impulsprogramm ‚Kunst trotz Abstand‘ ungebrochen“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski. „Dies verdeutlicht, dass unsere Kunst- und Kulturszene die Unterstützung dringend benötigen. Wir wollen und werden den Kulturschaffenden in dieser schwierigen Zeit weiter so gut es geht unter die Arme greifen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, nicht nur finanziell zu helfen, sondern auch zu ermutigen, den Blick nach vorne zu richten und auch unter komplizierten Bedingungen neue kreative und alternative Formate zu erproben. Dass das möglich ist, zeigt die Qualität und Vielfalt der geförderten Projekte.“ Hier geht es zur Pressemitteilung des Landes >>

24.10.2020

Filmkonzeption des Landes fortgeschrieben

Parallel zum zweijährigen spartenübergreifenden „Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft“ wurde auch die Filmkonzeption des Landes vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in einem umfangreichen Partizipationsprozess gemeinsam mit der Branche evaluiert und fortgeschrieben. In einem Zeitraum von 18 Monaten kamen rund 400 Film- und Fernsehschaffende aus sämtlichen Bereichen zusammen – erstmals auch aus der Games-Szene. Sie debattierten die künftige Ausrichtung der baden-württembergischen Politik in den Bereichen Film, Games und Bewegtbild sowie Kino, unterstützt durch einen Fachbeirat. Der Prozess wurde begleitet von Studierenden der Medienwissenschaften der Universität Tübingen und einem Beirat. Deren Schlussfolgerungen sind in die Abschlusspublikation des Kulturdialogs eingebunden. Hier geht es zum vollständigen Pressebericht >> Die Abschlusspublikation des Kulturdialoges kann hier gefunden werden >>