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News

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io
News K3-Portal, Bild: Canva

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Beide Ferienwochen sind ausgebucht. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

November

13.11.2020

MFG richtet Corona-Hotline ein

Abgesagte Messen und Veranstaltungen, geschlossene Museen, Theater und Clubs. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird auch im Lockdown Light hart getroffen. Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und kulturelle Einrichtungen kämpfen gegen die wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Corona-Einschränkungen. Um die Kreativen in Baden-Württemberg in dieser oftmals sehr herausfordernden Situation zu unterstützen, hat die MFG Baden-Württemberg eine Beratungshotline ins Leben gerufen. Ab Freitag, den 13. November, können sich Künstler*innen sowie Kultur- und Kreativschaffende über eine Corona-Hotline in aktuellen Fragen rund um Corona-Hilfen beraten lassen. Unter der Hotline sind von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr  und von 14-16 Uhr Expert*innen erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715-413. Weiter informationen finden Sie hier>>

12.11.2020

Start-up BW Elevator Pitch

Am 9. November fand der Start-up BW Elevator Pitch Regional Cup Karlsruhe statt. Zehn Teams präsentierten ihre Geschäftsideen vor einer Jury und im Livestream bei YouTube. Die ausgezeichneten Teams kommen allesamt aus Karlsruhe. Folgende Start-ups dürfen sich über eine Auszeichnung und Preisgeld freuen: Den ersten Preis und 500 Euro Preisgeld gewinnt die Geschäftsidee „Discover|e", die sich damit für das Landesfinale qualifizert hat. Das Team um „Discover|e" möchte zukünftig Ladestationen für E-Autos zum Betrieb von Mehrfamilienhäusern nutzen. Über den zweiten Platz dürfen sich "Pockethost" freuen. Mit Pockethost können Gamer aus allen Altersklassen ihre eigenen Server für verschiedene Spiele erstellen. Das Team von "pockethost" freut sich über ein Preisgeld von 300 Euro. Der dritte Platz, dotiert mit 200 Euro Preisgeld, geht an "Refarm". Das Team wurde darüber hinaus als Publikumsliebling ausgezeichnet. Die Gründer von Refarm möchten den Anbau regionaler Lebensmittel im urbanen Raum ermöglichen. Der Regional Cup Karlsruhe wurde als Online-Format in Kooperation mit der IHK Karlsruhe durchgeführt. Die Preisgelder werden von der L-Bank zur Verfügung gestellt. Bei YouTube finden Sie den Mitschnitt des Livestreams des Regional Cups Karlsruhe>> Weiter Informationen finden Sie hier>>  

11.11.2020

ABGESAGT: Lametta

Die Lametta #11 wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Bis jetzt wurde gehofft, den Kunst- und Designmarkt auch in diesem Jahr – unter erschwerten Bedingungen – am 11. und 12. Dezember im Tollhaus auf dem Schlachthofgelände durchführen zu können. Trotz viel Zuspruch und Unterstützung wurde jetzt die schwere Entscheidung getroffen, nicht weiter zu planen und die Lametta 2020 abzusagen. Aussteller, Partner, sämtliche Helfer und Künstler sind informiert und haben Verständnis dafür. Alle in diesem Jahr nominierten Aussteller werden kostenlos auf der Lametta-Website www.lametta-ka.de mit ausgewählten Produkten und Kurzbeschreibungen vorgestellt werden. Hier kann man finden, entdecken und kontaktieren. Lametta bietet damit eine Plattform für Designer, Künstler und Kunsthandwerker, von denen viele seit Frühjahr 2020 keinen Umsatz mehr gemacht haben und bittet um die Unterstützung dieser Labels. Denn hier bekommt man Geschenke, die einzigartig sind. Und eine glitzrige Aussicht gibt es doch: Am 1. Dezember startet der 1. Lametta-Online-Adventskalender – jeden Tag ein Türchen, jeden Tag mindestens ein Aussteller und jeden Tag ein tolles Produkt, das es zu gewinnen gibt! Vorbeischauen lohnt sich – zu finden auf der Homepage von Lametta. Und es wird auch in diesem Jahr wieder die tollen und begehrten Lametta-Wundertüten in limitierter Auflage geben! Nähere Infos ab dem 1. Dezember auf www.lametta-ka.de

07.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.   Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.   Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.   Antragstellung Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Die Anträge können ab Ende November über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Ausführliche Infos gibt es hier >>

05.11.2020

Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie

Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.   Hilfe für Soloselbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können>>   Nothilfefonds zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung sder gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.   Die Antragsstellung für 2021 ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar>>   Weiter Informationen finden Sie hier>> Den Masterplan "Kultur" finden Sie hier>>

05.11.2020

Fotowettbewerb "Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland"

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren auf den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 reagieren und mit dem Wettbewerb die Vielfalt, den Reichtum, aber auch die Normalität jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil der deutschen Gesellschaft herausstellen. Alle in Deutschland lebenden Menschen sind eingeladen, sich fotografisch mit dem Leben, den Lebensgewohnheiten und dem Alltag der jüdischen Bürgerinnen und Bürger als festem Teil unserer Gesellschaft zu befassen.   Von den eingereichten Fotos werden zehn von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Der Jury gehören an: Iris Berben, Stephan Erfurt, Dalia Grinfeld, Monika Grütters, Felix Klein, Shelly Kupferberg, Patricia Schlesinger, Josef Schuster und Olaf Zimmermann. Die Bilder werden über die Prämierung hinaus als Wanderausstellung an vielen öffentlichen Orten in Deutschland zu sehen sein. Der Fotowettbewerb bildet den Auftakt für einen jährlichen Aktionstag, der als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Vielfalt künftig jedes Jahr am 9. Oktober stattfinden soll.   Informationen zum Wettbewerb: Zeitraum: 08.10. bis 20.12.2020 Preise: 1. Preis 5.000€, 2.Preis 3.000€, 3.Preis 1.000€, 4-10.Preis je 500€ Auswahl durch unabhängige Jury Prämierung mit Ausstellung Februar/März 2021 Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier>>

03.11.2020

Digitale Open Stage Games BW

Ob unabhängige Entwicklerstudios oder große Publisher, ob frischgebackene Absolvent*innen oder Recruiter auf der Suche nach Grafikdesigner*innen — die unterschiedlichsten Akteur*innen der Games-Branche haben bei der Open Stage Games BW Gelegenheit, sich auszutauschen. Der Open Stage-Charakter gibt außerdem allen Interessierten die Möglichkeit, ihr Anliegen auf die Bühne zu bringen.   Die digitale Open Stage Games BW findet am 4. November 2020, ab 19 Uhr via Zoom statt.   Was erwartet dich? Das neue Games BW Projekt Developer Boost, Andrea Buchholz, MFG Baden-Württemberg Infos zur Ausschreibung der CO2-Kompensations-App des Innenministeriums Baden-Württemberg,  Nadine Emendörfer, Innenministerium Baden-Württemberg News des game Baden-Württemberg,  Adrian Görsch, Regionalvertreter game Baden-Württemberg Operatives Gaming durch Blockchain Assets,  Michel Chamoun, Hymedall  Danach ist die Bühne für alle geöffnet. Du hast ein Thema? Schreib einfach eine kurze E-Mail an Iris Harr oder entscheide dich spontan. Die Plätze sind begrenzt. Zur Veranstaltung kannst du dich hier anmelden>>

02.11.2020

Neue Konditonen für die Gewährung von Überbrückungshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.10 die neuen Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für dem Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe II).  Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden.   Zur Antragstellung berechtigt sind nunmehr Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen. Die Fördersätze wurden erhöht. Künftig werden anstelle 80 Prozent nunmehr 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erstattet. Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent werden nunmehr 60 Prozent der Fixkosten gegenüber bisher 50 Prozent erstattet.40 Prozent der Fixkosten werden künftig bereits bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent erstattet. Die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. Weitere Informationen finden Sie hier>> Anträge können hier gestellt werden >>  

Oktober

31.10.2020

Hilfe für Soloselbständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck. Die Presse-Info der Bundesregierung findet ihr hier >>