News
März
05.03.2024
Gamescom 2024: Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand
Werdet Aussteller*in am THE LÄND Gemeinschaftsstand und präsentiert euch auf der weltgrößten Games-Messe in Köln vor internationalem Publikum!
Ihr repräsentiert euch, eure Spiele und den Games-Standort Baden-Württemberg von Mittwoch, 21. August 2024 bis Freitag, 23. August 2024 in der Business Area der Gamescom.
Bewerben können sich Games-Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen im Games-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und Games-Anwendungen aus den Bereichen VR/AR/XR angesprochen.
Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury.
Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 1. April 2024.
Mehr Infos findet ihr hier >>
04.03.2024
Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“
Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.
In seiner jüngsten Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ hatte der Deutsche Kulturrat erneut aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich.
Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.
Die Pressemitteilung findet ihr hier >>
01.03.2024
Bewerbungsphase gestartet – Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe 2024
Ab heute könnt ihr eure Projekte bei "Schule + Kultur" einreichen!
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.
Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2024
Bitte beachten: Die Antragsfrist fällt in die Osterferien (23. März – 07. April 2024)!
Alle Infos zum Antragsverfahren findet ihr hier >>
Februar
27.02.2024
Innovationspreis 2024 des Landes ausgeschrieben
Das Wirtschaftsministerium hat die Ausschreibung für den Innovationspreis 2024 des Landes gestartet. Ausgezeichnet werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2024.
„Baden-Württemberg steht als Forschungs- und Entwicklungsstandort bundes- und europaweit an der Spitze. Innovationen und Erfindungen haben bei uns im Land eine lange und erfolgreiche Tradition. Sie sind seit Generationen die Grundlage für unseren wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 16. Februar 2024 zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Dr.-Rudolf-Eberle-Preises, dem Innovationspreis des Landes. „Mit dem Innovationspreis zeigen wir, welches enorme Potenzial wir im Land vom Start-up bis zum mittelständischen Traditionsunternehmen haben. Wir brauchen mehr denn je Menschen, die mit Mut und Entschlossenheit aktuelle Herausforderungen anpacken und letztlich mit ihren Innovationen zukunftsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in den Markt bringen. Sie tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Innovationspreis des Landes wird zum 40. Mal verliehen
Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung ausgezeichnet. Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr zum 40. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Der Preis wird am 25. November 2024 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung überreicht.
Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024
Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. Mai 2024 über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
Am Wettbewerb können teilnehmen:
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Kriterien und Teilnahmebedingungen erhalten Sie auf dem Online-Bewerbungsportal. Dort wird auch die Funktion eines Quickchecks angeboten. Alle Informationen sind zudem erhältlich über die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie beim für die organisatorische Durchführung zuständigen Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, das dem Regierungspräsidium Stuttgart angehört.
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