Förderungen & Wettbewerbe
Wettbewerb
NEO2026 – Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe
Frist: 06.07.2026
Gesucht: Innovationen für smartes und nachhaltiges Bauen
Begeistern Sie uns mit Ihrer Idee – und machen Sie deutlich, warum gerade Ihr Produkt, Ihr Verfahren, Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell einen hohen Nutzen hat und wie Ihre Innovation dazu beiträgt, die Herausforderungen der Welt zu beantworten.
Klimawandel, Ressourcenknappheit und der wachsende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sowie an Gewerbe- und Industriebauten stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen und erfordern neue Ansätze im gesamten Bau- und Sanierungsbereich. Genau deshalb steht smartes und nachhaltiges Bauen im Mittelpunkt des diesjährigen Innovationspreises NEO2026. Ausgezeichnet werden marktfähige Lösungen und Projekte, die diesen Wandel aktiv vorantreiben und damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Der Wettbewerb ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase reichen Interessierte bis zum 6. Juli 2026 ihre Bewerbung in Form einer kompakten Kurzbeschreibung über das unten aufgeführte Formular ein. Alle Unternehmen, Institutionen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland und dem Elsass in Frankreich sind zur Teilnahme berechtigt. Anschließend bewertet eine unabhängige Jury mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die eingereichten Projekte. Die bestbewerteten Projekte werden aufgefordert, weiterführende Unterlagen einzureichen. Auf dieser Grundlage wählt die Jury schließlich bis zu fünf Finalisten aus.
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Wettbewerb
Deutscher Multimediapreis mb21
Frist: 20.07.2026
Digitale, netzbasierte und interaktive Projekte aus der ganzen Bandbreite digitaler Kultur, z. B. Games, interaktive Webprojekte, Podcasts oder mediale Installationen, können ab sofort für den Deutschen Multimediapreis mb21 eingereicht werden.
Der bundesweite Kreativwettbewerb für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, prämiert herausragende Medienprojekte mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 11.000 Euro.
Teilnehmer*innen können das Thema frei wählen oder sich mit dem Jahresthema „Glow“ auseinandersetzen und damit die Chance auf eine zusätzliche Auszeichnung erhalten. Das Jahresthema möchte vor allem solche Projekte in den Mittelpunkt rücken, die positive Impulse setzen und Hoffnung geben.
Die Preisverleihung findet am 21. November 2026 im Rahmen des Medienfestivals in Dresden statt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Stadt Dresden sowie die Sächsische Landesmedienanstalt zeichnen die Projekte aus.
Veranstaltet wird der Deutsche Multimediapreis mb21 vom Deutschen Kinder‐ und Jugendfilmzentrum (KJF) sowie dem Medienkulturzentrum Dresden.
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Förderung
Games BW Förderung
Einreichfrist: 30.07.2026
Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken.
In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung.
Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie
Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet.
Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro.
Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben.
Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification).
Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen.
Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst.
Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Förderung
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
20.08.2026
Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Der aktuelle Call des IGP ist am 10.06.2026 gestartet und adressiert gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen ( Förderbekanntmachung (PDF, 87 KB)). Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird. Antragsberechtigt sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Die Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.
Ein weiterer Call wird voraussichtlich noch in diesem Jahr starten. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben.
Im IGP können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.
Um den Erfolg des IGP zu messen und Impulse für etwaige Verbesserungen zu erhalten, wird das Programm aktuell extern evaluiert − unter anderen mittels Online-Befragung.
Wettbewerb
Baden-Baden Award 2026
Frist: 30.09.2026
Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
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Wettbewerb
Projektförderung bis 3.000 Euro
Frist: 30.11.2026
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Förderung
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Antragsverfahren
So hilft das ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:
Bereits während der Vorbereitung eines ZIM-Antrags können Sie Kontakt zu dem für Sie zuständigen Projektträger aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren oder diesem eine formlose Projektskizze zur Vorab-Prüfung zusenden.
Um Ihr geplantes Forschungsvorhaben auf Realisierbarkeit zu prüfen, können Sie im Vorfeld die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen.
Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passt
Reichen Sie den Antrag digital ein. Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
Die eingereichten Unterlagen werden formal und fachlich geprüft. Es wird entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Bedingungen für das Vorhaben.
Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Durchführung: Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden umgesetzt, der Projektfortschritt dokumentiert und die geforderten Berichtspflichten (Zwischen- und Abschlussbericht) erfüllt.
Unternehmen, deren FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend „Leistungen zur Markteinführung“ beantragen.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.
Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
Förderung
Filmförderung der FFA
Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird.
Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF).
Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.
Weitere Infos zu den Förderbereichen und Antragsfristen unter: Förderbereiche – FFA Filmförderungsanstalt
Förderung
Industrial Metaverse Reallabor
Das Industrial Metaverse Reallabor Baden-Württemberg verknüpft die reale Welt von der Produktentwicklung über die Produktion bis zum Ende des Produktlebenszyklus mit virtuellen Welten. Es unterstützt Unternehmen dabei, eigene Metaverse-Anwendungen schnell und risikoarm umzusetzen. Die Projektpartner bieten Unternehmen einen praxisnahen Einstieg in digitale Zwillinge, XR und weitere digitale Technologien – von ersten Quick Checks bis zu erlebbaren Demonstratoren.
Das Reallabor ist gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die erste Bewerbungsrunde für Quick Checks startet ab sofort und endet am 15. Mai 2026.
Ziele des Reallabors
Das Industrial Metaverse Reallabor unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitale Transformation gezielt voranzutreiben. Gemeinsam identifizieren wir geeignete Industrial Metaverse Use Cases, bewerten ihren wirtschaftlichen Nutzen und setzen sie Schritt für Schritt in Exploring Projects und Demonstratoren in der realen Umgebung um. So entstehen praxisnahe, skalierbare Lösungen, die Technologien wie digitale Zwillinge, XR und KI nutzbar machen, Innovationsrisiken senken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken.
Zielgruppe
Das Industrial Metaverse Reallabor richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Niederlassung in Baden-Württemberg – insbesondere produzierende KMU sowie Industrie- und Logistikunternehmen aus Branchen wie Maschinenbau, Automobil und industrienahen Dienstleistungen. Zielgruppe sind Geschäftsführungen sowie Verantwortliche für Digitalisierung, Innovation, Produktentwicklung, Produktion und IT, die konkrete Industrial-Metaverse-Use-Cases identifizieren, erproben und umsetzen wollen. Zusätzlich adressiert das Reallabor Unternehmen und Kreativschaffende aus Film, Gaming und XR, die ihre Kompetenzen in gemeinsame industrielle Metaverse-Szenarien einbringen möchten.
Angebot
Über etablierte S-TEC-Formate bietet das Industrial-Metaverse-Reallabor einen strukturierten, niederschwelligen Einstieg. Quick Checks prüfen rasch die Machbarkeit konkreter Ideen, Exploring Projects entwickeln prototypische Lösungen und Demonstratoren machen erfolgreiche Use Cases im Reallabor sichtbar und erlebbar. Unternehmen erhalten direkten Zugang zur Expertise der Projektpartner und profitieren von einem starken Netzwerk sowie von Austauschformaten wie jährlichen Open Lab Days.
Kommen Sie für weitere Informationen gerne auf uns zu oder bewerben Sie sich direkt für einen Quick Check.
Das Industrial Metaverse
Das Industrial Metaverse ist eine virtuelle, mit realen Produkten und Systemen verknüpfte Umgebung. Digitale Zwillinge von Produkten, Systemen, Maschinen, Fabriken und Prozessen bilden die Grundlage. Sie können interaktiv und gemeinsam entwickelt, erlebt und bearbeitet werden. KMU können neue Produkte und Services sowie Anlagen, Layouts oder Abläufe zunächst im Digitalen planen, simulieren und testen, bevor in die physische Realisierung investiert wird – so sinken Kosten und Risiken, und Planungsfehler werden deutlich reduziert. Verschiedene Disziplinen und Wertschöpfungspartner können im virtuellen Raum reibungslos zusammenarbeiten, was neue Leistungsangebote ermöglicht und Entwicklungszeiten verkürzt. Mitarbeitende lassen sich realitätsnah schulen und per Remote Support unterstützen, was Einarbeitungszeiten verkürzt und Fachkräfte entlastet. Über Quick Checks, Exploring Projects und Demonstratoren können Unternehmen im Industrial Metaverse Reallabor mit geringem eigenem Aufwand in das Industrial Metaverse einsteigen, konkrete Anwendungsfälle (Use Cases) umsetzen und testen sowie ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit gezielt steigern.
Forschungsschwerpunkte im Industrial Metaverse Reallabor
Entwicklung und Erprobung von Industrial Metaverse Use Cases auf Basis digitaler Zwillinge, XR und KI entlang realer Wertschöpfungsketten.
Methodenentwicklung für den systematischen Einstieg ins Industrial Metaverse und deren wissenschaftliche Evaluation.
Aufbau und Kopplung verteilter Reallabore (Fraunhofer, ARENA2036, FABW) inkl. interoperabler Daten- und Systemarchitekturen.
Regulatorisches Lernen: Identifikation rechtlicher Hürden und Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen für IM-Anwendungen.
Integration von Kompetenzen aus der Kreativwirtschaft (Film, Gaming, XR) zur Entwicklung neuer, cross-industrieller Metaverse-Anwendungsfelder.
Untersuchung von Technologien und Standards des Industrial Metaverse (z. B. USD, XR-Tools) unter Berücksichtigung europäischer Daten- und Infrastruktursouveränität.
Menschzentrierte Gestaltung von Arbeit, Kollaboration und Qualifizierung in immersiven, industriellen Metaverse-Umgebungen.
Wie geht es jetzt weiter?
Einfach eine Idee und eine Ansprechperson für die Umsetzung einer Innovation in Ihrem Unternehmen uns vorschlagen und via Quick Check Bewerbungsformular bei unserer Zentrumsleitung einreichen: S-TEC_IM-Reallabor_Bewerbungsformular_QuickCheck