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Förderungen & Wettbewerbe

Förderung

Games BW Förderung

Einreichfrist: 30.07.2026

Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken. In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung. Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet. Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro. Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen. Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst. Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Förderung

KI Stipendium

Bewerbungsfrist: 01.06.2026 bis 30.06.2026

Das Stipendienprogramm zur Künstlichen Intelligenz (STIP-6) wird zum dritten mal ausgeschrieben. Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert: der weitestgehend unkontrollierbaren Ausbreitung von „Corporate AI“ sollen individuelle künstlerische Positionen entgegengesetzt werden, die die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen von KI-Technologie reflektieren. Das Stipendienprogramm richtet sich an professionelle, freiberufliche Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik. Besonders angesprochen sind etablierte Künstler:innen mit einem klar entwickelten künstlerischen Profil. Wir freuen uns über Bewerbungen aus allen Genres des Musikfonds. Ein Hintergrund in Computer Science ist keine Fördervoraussetzung. Insgesamt werden 10 Stipendien durch eine Fachjury vergeben. Der Stipendienzeitraum läuft von Januar – Dezember 2027.  
Wettbewerb

NEO2026 – Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe

Frist: 06.07.2026

Gesucht: Innovationen für smartes und nachhaltiges Bauen Begeistern Sie uns mit Ihrer Idee – und machen Sie deutlich, warum gerade Ihr Produkt, Ihr Verfahren, Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell einen hohen Nutzen hat und wie Ihre Innovation dazu beiträgt, die Herausforderungen der Welt zu beantworten. Klimawandel, Ressourcenknappheit und der wachsende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sowie an Gewerbe- und Industriebauten stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen und erfordern neue Ansätze im gesamten Bau- und Sanierungsbereich. Genau deshalb steht smartes und nachhaltiges Bauen im Mittelpunkt des diesjährigen Innovationspreises NEO2026. Ausgezeichnet werden marktfähige Lösungen und Projekte, die diesen Wandel aktiv vorantreiben und damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten.  Der Wettbewerb ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase reichen Interessierte bis zum 6. Juli 2026 ihre Bewerbung in Form einer kompakten Kurzbeschreibung über das unten aufgeführte Formular ein. Alle Unternehmen, Institutionen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland und dem Elsass in Frankreich sind zur Teilnahme berechtigt. Anschließend bewertet eine unabhängige Jury mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die eingereichten Projekte. Die bestbewerteten Projekte werden aufgefordert, weiterführende Unterlagen einzureichen. Auf dieser Grundlage wählt die Jury schließlich bis zu fünf Finalisten aus. 
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Förderung

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

28.09.2026

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur
Wettbewerb

Baden-Baden Award 2026

Frist: 30.09.2026

Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
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Wettbewerb

FEMALE FOUNDERS CUP 2026

Frist: 15.10.2026

Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb FEMALE FOUNDERS CUP 2026 ist gestartet. Am 19. November 2026 findet der FEMALE FOUNDERS CUP 2026 im AI xpress in Böblingen statt. Der Wettbewerb richtet sich an Gründerinnen, Unternehmerinnen und Start-up-Teams, die ihre Idee sichtbar machen und den nächsten Schritt gehen möchten. Auf der Bühne erhalten ausgewählte Teams die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer Fachjury und Publikum zu präsentieren. Bewerben können sich Gründerinnen, Unternehmerinnen sowie Start-up-Teams mit mindestens 50 Prozent Frauenanteil im Lead. Willkommen sind alle, die bereits gegründet haben, gerade gründen oder mit ihrer Geschäftsidee kurz vor dem nächsten Schritt stehen. Teilnahmeberechtigt sind junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung. Der FEMALE FOUNDERS CUP bietet Sichtbarkeit, wertvolles Feedback, neue Kontakte und die Möglichkeit, Teil eines starken Netzwerks aus Gründerinnen, Expertinnen, Unterstützenden und Interessierten zu werden. Weiterführende Informationen zum Wettbewerb findest Du im Bereich “Events und Wettbewerbe”. Sobald Deine Bewerbung freigeschaltet ist, kannst Du auch selbst aktiv werden. Nutze Deine eigene Kommunikation, Dein Netzwerk und Deine Community, um Stimmen im Publikums-Voting zu sammeln. Motiviere Dein Team, Deine Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerinnen und Partner sowie Dein Netzwerk, für Dich abzustimmen. Ein starkes Voting-Ergebnis erhöht Deine Chance auf einen Platz auf der Bühne des FEMALE FOUNDERS CUP 2026.
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Förderung

Ausschreibung der Kunststiftung Baden-Württemberg: Stipendien 2027

15.10.2026

Bis zum 15. Oktober 2026 können sich Künstler:innen für ein Stipendium 2027 der Kunststiftung Baden-Württemberg in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen), Literatur und Darstellende Kunst auf der Online-Bewerbungsplattform der Kunststiftung bewerben. Die Kunststiftung vergibt jährlich ca. 20 Stipendien in Höhe von bis zu 12.000 €. Bewerben können sich Künstler:innen, deren Studienabschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt. Dies gilt für die Bereiche Bildende Kunst (Absolvent:innen der staatlichen und staatlich anerkannten Kunsthochschulen und Akademien), Literatur (Absolvent:innen einer Hochschule), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Musiker:innen können sich auch während des Studiums bewerben. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Eine reine Projektförderung ist nicht möglich. Bewerbungsfrist ist Donnerstag, 15. Oktober 2026. Das Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg ermöglicht den Stipendiat:innen mehr Freiheit für ihr künstlerisches Schaffen und erleichtert ihnen den Weg in die künstlerische Selbstständigkeit. Neben der finanziellen Förderung organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiat:innen zahlreiche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Workshops. Hier geht es zur Online-Bewerbung: https://bewerbung.kunststiftung.de/ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ausschreibung@kunststiftung.de Weitere Informationen unter: www.kunststiftung.de
Wettbewerb

Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 30.11.2026

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften. Antragsverfahren So hilft das ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation: Bereits während der Vorbereitung eines ZIM-Antrags können Sie Kontakt zu dem für Sie zuständigen Projektträger aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren oder diesem eine formlose Projektskizze zur Vorab-Prüfung zusenden. Um Ihr geplantes Forschungsvorhaben auf Realisierbarkeit zu prüfen, können Sie im Vorfeld die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen. Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passt Reichen Sie den Antrag digital ein. Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Die eingereichten Unterlagen werden formal und fachlich geprüft. Es wird entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Bedingungen für das Vorhaben. Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Durchführung: Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden umgesetzt, der Projektfortschritt dokumentiert und die geforderten Berichtspflichten (Zwischen- und Abschlussbericht) erfüllt. Unternehmen, deren FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend „Leistungen zur Markteinführung“ beantragen. Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger. Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
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Filmförderung der FFA

Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland. Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird. Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF). Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen. Weitere Infos zu den Förderbereichen und Antragsfristen unter: Förderbereiche – FFA Filmförderungsanstalt
Förderung

Industrial Metaverse Reallabor

Das Industrial Metaverse Reallabor Baden-Württemberg verknüpft die reale Welt von der Produktentwicklung über die Produktion bis zum Ende des Produktlebenszyklus mit virtuellen Welten. Es unterstützt Unternehmen dabei, eigene Metaverse-Anwendungen schnell und risikoarm umzusetzen. Die Projektpartner bieten Unternehmen einen praxisnahen Einstieg in digitale Zwillinge, XR und weitere digitale Technologien – von ersten Quick Checks bis zu erlebbaren Demonstratoren. Das Reallabor ist gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.   Die erste Bewerbungsrunde für Quick Checks startet ab sofort und endet am 15. Mai 2026. Ziele des Reallabors Das Industrial Metaverse Reallabor unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitale Transformation gezielt voranzutreiben. Gemeinsam identifizieren wir geeignete Industrial Metaverse Use Cases, bewerten ihren wirtschaftlichen Nutzen und setzen sie Schritt für Schritt in Exploring Projects und Demonstratoren in der realen Umgebung um. So entstehen praxisnahe, skalierbare Lösungen, die Technologien wie digitale Zwillinge, XR und KI nutzbar machen, Innovationsrisiken senken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Zielgruppe Das Industrial Metaverse Reallabor richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Niederlassung in Baden-Württemberg – insbesondere produzierende KMU sowie Industrie- und Logistikunternehmen aus Branchen wie Maschinenbau, Automobil und industrienahen Dienstleistungen. Zielgruppe sind Geschäftsführungen sowie Verantwortliche für Digitalisierung, Innovation, Produktentwicklung, Produktion und IT, die konkrete Industrial-Metaverse-Use-Cases identifizieren, erproben und umsetzen wollen. Zusätzlich adressiert das Reallabor Unternehmen und Kreativschaffende aus Film, Gaming und XR, die ihre Kompetenzen in gemeinsame industrielle Metaverse-Szenarien einbringen möchten. Angebot Über etablierte S-TEC-Formate bietet das Industrial-Metaverse-Reallabor einen strukturierten, niederschwelligen Einstieg. Quick Checks prüfen rasch die Machbarkeit konkreter Ideen, Exploring Projects entwickeln prototypische Lösungen und Demonstratoren machen erfolgreiche Use Cases im Reallabor sichtbar und erlebbar. Unternehmen erhalten direkten Zugang zur Expertise der Projektpartner und profitieren von einem starken Netzwerk sowie von Austauschformaten wie jährlichen Open Lab Days. Kommen Sie für weitere Informationen gerne auf uns zu oder bewerben Sie sich direkt für einen Quick Check. Das Industrial Metaverse Das Industrial Metaverse ist eine virtuelle, mit realen Produkten und Systemen verknüpfte Umgebung. Digitale Zwillinge von Produkten, Systemen, Maschinen, Fabriken und Prozessen bilden die Grundlage. Sie können interaktiv und gemeinsam entwickelt, erlebt und bearbeitet werden. KMU können neue Produkte und Services sowie Anlagen, Layouts oder Abläufe zunächst im Digitalen planen, simulieren und testen, bevor in die physische Realisierung investiert wird – so sinken Kosten und Risiken, und Planungsfehler werden deutlich reduziert. Verschiedene Disziplinen und Wertschöpfungspartner können im virtuellen Raum reibungslos zusammenarbeiten, was neue Leistungsangebote ermöglicht und Entwicklungszeiten verkürzt. Mitarbeitende lassen sich realitätsnah schulen und per Remote Support unterstützen, was Einarbeitungszeiten verkürzt und Fachkräfte entlastet. Über Quick Checks, Exploring Projects und Demonstratoren können Unternehmen im Industrial Metaverse Reallabor mit geringem eigenem Aufwand in das Industrial Metaverse einsteigen, konkrete Anwendungsfälle (Use Cases) umsetzen und testen sowie ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit gezielt steigern. Forschungsschwerpunkte im Industrial Metaverse Reallabor Entwicklung und Erprobung von Industrial Metaverse Use Cases auf Basis digitaler Zwillinge, XR und KI entlang realer Wertschöpfungsketten. Methodenentwicklung für den systematischen Einstieg ins Industrial Metaverse und deren wissenschaftliche Evaluation. Aufbau und Kopplung verteilter Reallabore (Fraunhofer, ARENA2036, FABW) inkl. interoperabler Daten- und Systemarchitekturen. Regulatorisches Lernen: Identifikation rechtlicher Hürden und Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen für IM-Anwendungen. Integration von Kompetenzen aus der Kreativwirtschaft (Film, Gaming, XR) zur Entwicklung neuer, cross-industrieller Metaverse-Anwendungsfelder. Untersuchung von Technologien und Standards des Industrial Metaverse (z. B. USD, XR-Tools) unter Berücksichtigung europäischer Daten- und Infrastruktursouveränität. Menschzentrierte Gestaltung von Arbeit, Kollaboration und Qualifizierung in immersiven, industriellen Metaverse-Umgebungen. Wie geht es jetzt weiter? Einfach eine Idee und eine Ansprechperson für die Umsetzung einer Innovation in Ihrem Unternehmen uns vorschlagen und via Quick Check Bewerbungsformular bei unserer Zentrumsleitung einreichen: S-TEC_IM-Reallabor_Bewerbungsformular_QuickCheck
Förderung

INNOVATIONS –BESCHLEUNIGERBW

Mit dem „Innovationsbeschleuniger BW“ ist ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg gestartet, das gezielt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützt. Das Programm verfolgt das Ziel, externe Innovation strukturiert und praxisnah in Unternehmen zu verankern – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Start-ups. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der ekipa GmbH im Rahmen der Landesinitiative Start-up BW. So funktioniert das Programm: – Teilnehmende Unternehmen durchlaufen einen klar strukturierten Prozess: – Analyse konkreter Innovationsbedarfe – Identifikation passender Lösungen und Start-ups – Begleitung von Pilotprojekten über mehrere Monate Das bringt die Teilnahme – Niedrige Einstiegshürden durch Förderung – Reduzierte Projektrisiken – Strukturierte Umsetzung mit klaren Ergebnissen Der Innovationsbeschleuniger BW richtet sich an Unternehmen, die Innovationen nicht nur planen, sondern konkret umsetzen möchten. Weitere Infos unter: Innovationsbeschleuniger BW | ekipa