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Förderungen & Wettbewerbe

Wettbewerb

ITFS 2027 – Filme für das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart einreichen

Frist: 15.11.2026

Das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (ITFS) lädt Filmschaffende aus aller Welt ein, ihre Kurz- und Langfilme für die Ausgabe 2027 einzureichen. In fünf Wettbewerben werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 60.000 Euro vergeben. Die MFG Baden-Württemberg ist Partner des Festivals, das seit 1982 internationale Animationskunst mit der regionalen Kreativszene, Filmbildung und Branchenförderung verbindet. Bühne für internationale Animationskunst Ab sofort können Animationsfilmschaffende ihre Kurz- und Langfilme für das ITFS 2027 einreichen. Ausgewählte Filme werden während der Festivalwoche in den Stuttgarter Innenstadtkinos präsentiert und erreichen damit sowohl ein internationales Fachpublikum als auch ein breites animationsbegeistertes Publikum aus der Region. Neben den Filmwettbewerben bietet das ITFS ein vielfältiges Programm mit kuratierten Kurzfilmprogrammen, Open-Air-Kino am Schlossplatz, Panels und Talks mit Filmschaffenden, Workshops sowie Games und Mitmachangeboten. Fünf Wettbewerbe, 60.000 Euro Preisgeld In insgesamt fünf Wettbewerben haben Filmschaffende die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem internationalen Publikum und renommierten Branchenexpertinnen und -experten zu präsentieren. Die Jurys entscheiden über die Preisträgerinnen und Preisträger, die im Rahmen der großen Preisverleihung am 1. Mai 2027 ausgezeichnet werden. Für die Kurzfilm-Wettbewerbe endet die Einreichfrist am 15. November 2026, für den Langfilm-Wettbewerb am 15. Januar 2027. MFG als Partner des ITFS Die MFG Baden-Württemberg unterstützt das ITFS als Partner. Das Festival schafft seit vielen Jahren eine Verbindung zwischen internationaler Animationskunst und der baden-württembergischen Film- und Kreativszene und bietet Raum für Austausch, Vernetzung und neue Impulse. Mit seinem Festivalprogramm macht das ITFS Animationsfilm in Stuttgart auf vielfältige Weise erlebbar – im Kino, unter freiem Himmel und bei zahlreichen Angeboten für Fachpublikum und Öffentlichkeit. Quelle: MFG Mehr Infos: Jetzt einreichen!
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Jetzt bewerben: dm-Award „connecting worlds“

Frist: 25.11.2026

Als Mitglied des UNESCO Creative Cities Network engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt als nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe den perfekten Partner haben. Die Ausschreibung des dm-Award connecting worlds richtet sich international an Künstler:innen, die sich einzeln oder als Kollektiv bewerben können. Die eingereichten Projekte sollen 2027 im Rahmen des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival und der Ausstellung Media art is here realisiert werden. Die beiden Veranstaltungen finden für vier Wochen zwischen Mitte August und Mitte September 2027 statt. Während der SCHLOSSLICHTSPIELE werden jeden Abend mehrere Projection Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen gezeigt. Das ausgezeichnete Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren. Gesucht werden innovative Projekte, die unter dem Motto „PLAYGROUND“ den digitalen Raum der SCHLOSSLICHTSPIELE Projection Mappings auf der Fassade mit dem analogen Raum auf dem Marktplatz in die Stadt hinein verbinden und so den öffentlichen Raum spielerisch aktivieren. Die einzureichenden Projekte müssen daher aus zwei Elementen bestehen: Einem Element an der Schlossfassade (Projection Mapping 2-5 Minuten) und mindestens einem Satelliten, der auch unabhängig von der Projektion eigenständig funktioniert. Die eingereichten Projekte müssen auf dem Karlsruher Marktplatz erlebbar, öffentlich und kostenlos zugänglich sein. Die Präsentation kann während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2027 erfolgen oder auf bestimmte Zeiträume beschränkt sein. Mögliche Formate und Inhalte sind beispielsweise: Interaktive Projektionen, bei denen das Publikum mit der Fassade interagiert sowie interaktive Spielelemente oder Projekte mit Publikumsbeteiligung Installationen oder Medienkunstwerke, die sich auf die Projektion am Schloss beziehen Inszenierungen des Marktplatzes als Spielplatz für kreative Ideen Kombinationen anderer Kunstformen mit Projection Mapping (z. B. Konzerte, Aktionen und Performances an mehreren Tagen) in Verbindung mit der Installation auf dem Marktplatz Schaffung neuer Raumerlebnisse und öffentlicher Interaktion unter Einbezug der Gebäude am Marktplatz Skulpturale Elemente, 3D-Erlebnisse oder immersive Formate Integration neuer technischer Möglichkeiten Kooperationen zwischen lokalen und internationalen Akteur:innen Der Karlsruher Marktplatz Der Marktplatz ist der zentrale Platz der Karlsruher Innenstadt. Mit der Pyramide als Wahrzeichen, dem Rathaus und der Stadtkirche bildet er ein historisches Ensemble. Er ist Ort wiederkehrender Veranstaltungen und Märkte, anliegend sind u.a. gastronomische Betriebe und Hotels. Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts des Kulturamts der Stadt Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award connecting worlds in Partnerschaft mit der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG als Auslober, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe als kuratorischer Partner und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert, um die Realisierung des Konzepts zu ermöglichen. Kuratorische Betreuung und technische Unterstützung durch die Projektbeteiligten (Kulturamt, KME und ZKM) sind im Preis inbegriffen. Der Produktionskostenzuschuss muss alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z. B. Honorare und technisches Equipment sowie die Reisekosten der Gewinnenden abdecken. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmenden selbst eingeplant werden. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Der Bewerbungszeitraum endet am 25. November 2026 um 13.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an unser Team zu wenden: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de.
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FEMALE FOUNDERS CUP 2026

Frist: 15.10.2026

Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb FEMALE FOUNDERS CUP 2026 ist gestartet. Am 19. November 2026 findet der FEMALE FOUNDERS CUP 2026 im AI xpress in Böblingen statt. Der Wettbewerb richtet sich an Gründerinnen, Unternehmerinnen und Start-up-Teams, die ihre Idee sichtbar machen und den nächsten Schritt gehen möchten. Auf der Bühne erhalten ausgewählte Teams die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer Fachjury und Publikum zu präsentieren. Bewerben können sich Gründerinnen, Unternehmerinnen sowie Start-up-Teams mit mindestens 50 Prozent Frauenanteil im Lead. Willkommen sind alle, die bereits gegründet haben, gerade gründen oder mit ihrer Geschäftsidee kurz vor dem nächsten Schritt stehen. Teilnahmeberechtigt sind junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung. Der FEMALE FOUNDERS CUP bietet Sichtbarkeit, wertvolles Feedback, neue Kontakte und die Möglichkeit, Teil eines starken Netzwerks aus Gründerinnen, Expertinnen, Unterstützenden und Interessierten zu werden. Weiterführende Informationen zum Wettbewerb findest Du im Bereich “Events und Wettbewerbe”. Sobald Deine Bewerbung freigeschaltet ist, kannst Du auch selbst aktiv werden. Nutze Deine eigene Kommunikation, Dein Netzwerk und Deine Community, um Stimmen im Publikums-Voting zu sammeln. Motiviere Dein Team, Deine Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerinnen und Partner sowie Dein Netzwerk, für Dich abzustimmen. Ein starkes Voting-Ergebnis erhöht Deine Chance auf einen Platz auf der Bühne des FEMALE FOUNDERS CUP 2026.
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Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 30.11.2026

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften. Antragsverfahren So hilft das ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation: Bereits während der Vorbereitung eines ZIM-Antrags können Sie Kontakt zu dem für Sie zuständigen Projektträger aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren oder diesem eine formlose Projektskizze zur Vorab-Prüfung zusenden. Um Ihr geplantes Forschungsvorhaben auf Realisierbarkeit zu prüfen, können Sie im Vorfeld die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen. Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passt Reichen Sie den Antrag digital ein. Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Die eingereichten Unterlagen werden formal und fachlich geprüft. Es wird entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Bedingungen für das Vorhaben. Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Durchführung: Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden umgesetzt, der Projektfortschritt dokumentiert und die geforderten Berichtspflichten (Zwischen- und Abschlussbericht) erfüllt. Unternehmen, deren FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend „Leistungen zur Markteinführung“ beantragen. Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger. Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
Förderung

Filmförderung der FFA

Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland. Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird. Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF). Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen. Weitere Infos zu den Förderbereichen und Antragsfristen unter: Förderbereiche – FFA Filmförderungsanstalt
Förderung

Industrial Metaverse Reallabor

Das Industrial Metaverse Reallabor Baden-Württemberg verknüpft die reale Welt von der Produktentwicklung über die Produktion bis zum Ende des Produktlebenszyklus mit virtuellen Welten. Es unterstützt Unternehmen dabei, eigene Metaverse-Anwendungen schnell und risikoarm umzusetzen. Die Projektpartner bieten Unternehmen einen praxisnahen Einstieg in digitale Zwillinge, XR und weitere digitale Technologien – von ersten Quick Checks bis zu erlebbaren Demonstratoren. Das Reallabor ist gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.   Die erste Bewerbungsrunde für Quick Checks startet ab sofort und endet am 15. Mai 2026. Ziele des Reallabors Das Industrial Metaverse Reallabor unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitale Transformation gezielt voranzutreiben. Gemeinsam identifizieren wir geeignete Industrial Metaverse Use Cases, bewerten ihren wirtschaftlichen Nutzen und setzen sie Schritt für Schritt in Exploring Projects und Demonstratoren in der realen Umgebung um. So entstehen praxisnahe, skalierbare Lösungen, die Technologien wie digitale Zwillinge, XR und KI nutzbar machen, Innovationsrisiken senken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Zielgruppe Das Industrial Metaverse Reallabor richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Niederlassung in Baden-Württemberg – insbesondere produzierende KMU sowie Industrie- und Logistikunternehmen aus Branchen wie Maschinenbau, Automobil und industrienahen Dienstleistungen. Zielgruppe sind Geschäftsführungen sowie Verantwortliche für Digitalisierung, Innovation, Produktentwicklung, Produktion und IT, die konkrete Industrial-Metaverse-Use-Cases identifizieren, erproben und umsetzen wollen. Zusätzlich adressiert das Reallabor Unternehmen und Kreativschaffende aus Film, Gaming und XR, die ihre Kompetenzen in gemeinsame industrielle Metaverse-Szenarien einbringen möchten. Angebot Über etablierte S-TEC-Formate bietet das Industrial-Metaverse-Reallabor einen strukturierten, niederschwelligen Einstieg. Quick Checks prüfen rasch die Machbarkeit konkreter Ideen, Exploring Projects entwickeln prototypische Lösungen und Demonstratoren machen erfolgreiche Use Cases im Reallabor sichtbar und erlebbar. Unternehmen erhalten direkten Zugang zur Expertise der Projektpartner und profitieren von einem starken Netzwerk sowie von Austauschformaten wie jährlichen Open Lab Days. Kommen Sie für weitere Informationen gerne auf uns zu oder bewerben Sie sich direkt für einen Quick Check. Das Industrial Metaverse Das Industrial Metaverse ist eine virtuelle, mit realen Produkten und Systemen verknüpfte Umgebung. Digitale Zwillinge von Produkten, Systemen, Maschinen, Fabriken und Prozessen bilden die Grundlage. Sie können interaktiv und gemeinsam entwickelt, erlebt und bearbeitet werden. KMU können neue Produkte und Services sowie Anlagen, Layouts oder Abläufe zunächst im Digitalen planen, simulieren und testen, bevor in die physische Realisierung investiert wird – so sinken Kosten und Risiken, und Planungsfehler werden deutlich reduziert. Verschiedene Disziplinen und Wertschöpfungspartner können im virtuellen Raum reibungslos zusammenarbeiten, was neue Leistungsangebote ermöglicht und Entwicklungszeiten verkürzt. Mitarbeitende lassen sich realitätsnah schulen und per Remote Support unterstützen, was Einarbeitungszeiten verkürzt und Fachkräfte entlastet. Über Quick Checks, Exploring Projects und Demonstratoren können Unternehmen im Industrial Metaverse Reallabor mit geringem eigenem Aufwand in das Industrial Metaverse einsteigen, konkrete Anwendungsfälle (Use Cases) umsetzen und testen sowie ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit gezielt steigern. Forschungsschwerpunkte im Industrial Metaverse Reallabor Entwicklung und Erprobung von Industrial Metaverse Use Cases auf Basis digitaler Zwillinge, XR und KI entlang realer Wertschöpfungsketten. Methodenentwicklung für den systematischen Einstieg ins Industrial Metaverse und deren wissenschaftliche Evaluation. Aufbau und Kopplung verteilter Reallabore (Fraunhofer, ARENA2036, FABW) inkl. interoperabler Daten- und Systemarchitekturen. Regulatorisches Lernen: Identifikation rechtlicher Hürden und Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen für IM-Anwendungen. Integration von Kompetenzen aus der Kreativwirtschaft (Film, Gaming, XR) zur Entwicklung neuer, cross-industrieller Metaverse-Anwendungsfelder. Untersuchung von Technologien und Standards des Industrial Metaverse (z. B. USD, XR-Tools) unter Berücksichtigung europäischer Daten- und Infrastruktursouveränität. Menschzentrierte Gestaltung von Arbeit, Kollaboration und Qualifizierung in immersiven, industriellen Metaverse-Umgebungen. Wie geht es jetzt weiter? Einfach eine Idee und eine Ansprechperson für die Umsetzung einer Innovation in Ihrem Unternehmen uns vorschlagen und via Quick Check Bewerbungsformular bei unserer Zentrumsleitung einreichen: S-TEC_IM-Reallabor_Bewerbungsformular_QuickCheck
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INNOVATIONS –BESCHLEUNIGERBW

Mit dem „Innovationsbeschleuniger BW“ ist ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg gestartet, das gezielt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützt. Das Programm verfolgt das Ziel, externe Innovation strukturiert und praxisnah in Unternehmen zu verankern – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Start-ups. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der ekipa GmbH im Rahmen der Landesinitiative Start-up BW. So funktioniert das Programm: – Teilnehmende Unternehmen durchlaufen einen klar strukturierten Prozess: – Analyse konkreter Innovationsbedarfe – Identifikation passender Lösungen und Start-ups – Begleitung von Pilotprojekten über mehrere Monate Das bringt die Teilnahme – Niedrige Einstiegshürden durch Förderung – Reduzierte Projektrisiken – Strukturierte Umsetzung mit klaren Ergebnissen Der Innovationsbeschleuniger BW richtet sich an Unternehmen, die Innovationen nicht nur planen, sondern konkret umsetzen möchten. Weitere Infos unter: Innovationsbeschleuniger BW | ekipa
Förderung

EXIST Gründungs­stipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Studierende, Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen in der Vorgründungsphase. Monatliches Stipendium: ca. 1.000–3.000 € je nach Qualifikation Sachmittel: bis zu 10.000 € pro Person bzw. max. 30.000 € pro Team Coachingbudget: 5.000 € Kinderzuschlag möglich Laufzeit: 12 Monate Antragstellung über Hochschule oder Forschungseinrichtung Geeignet für Innovative Startups in der Ideen- und Vorgründungsphase. Weitere Infos & Bewerbung Exist Gründungsstipendium
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EXIST Women

EXIST Women richtet sich speziell an gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Unterstützung in der frühen Orientierungs- und Vorgründungsphase. Eckdaten Stipendium: ca. 1.000–3.000 € monatlich Sachmittelbudget: bis zu 2.000 € Coaching, Workshops und Mentoring Zugang zu Netzwerken und Gründerinnen-Community Kinderzuschlag möglich Laufzeit: meist 3 Monate Stipendium plus begleitendes Programm Geeignet für Studentinnen, Wissenschaftlerinnen, Absolventinnen und gründungsinteressierte Frauen mit Hochschulbezug. Weitere Infos & Bewerbung exist women
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EXIST Forschungstransfer

EXIST Forschungstransfer unterstützt technologieintensive und risikoreiche Ausgründungen aus der Forschung. Eckdaten Förderphase I: 18–36 Monate Finanzierung von Personal- und Sachkosten Sachmittel bis ca. 250.000 € Förderphase II: bis zu 180.000 € Zuschuss Fokus auf Deep-Tech- und Hightech-Gründungen Geeignet für Forschungsteams mit hohem Entwicklungsaufwand und innovativer Technologie. Weitere Infos & Bewerbung EXIST Forschungstransfer
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Junge Innovatoren Baden-Württemberg

Junge Innovatoren unterstützt wissenschaftsbasierte Ausgründungen aus Hochschulen in Baden-Württemberg. Eckdaten Förderung von bis zu drei halben TV-L-Stellen Sachmittel bis 20.000 € Coachingbudget: 5.000 € Kinderzuschlag möglich Laufzeit: 12 Monate Geeignet für Innovative Hochschulausgründungen in Baden-Württemberg. Weitere Infos & Bewerbung https://www.junge-innovatoren.de/