News
Mai
13.05.2021
Weitere Corona Ausnahmen für Künstler*innen
Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.
Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.
Mehr Infos zur Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>
11.05.2021
Kultureinrichtungen erhalten Unterstützung bei Umsetzung digitaler Projekte
In Baden-Württemberg haben sich 37 Kultureinrichtungen erfolgreich um eine Förderung bei der Realisierung digitaler Projekte durch das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN beworben. Unter Ihnen der Hemingway Lounge e.V. in Karlsruhe. Dieser gehört zu neun Jazzclubs in Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben, um einen digitalen Jazzclub im Netz aufzubauen. Auf der Plattform www.jazz-bw.de sollen ab Herbst 2021 die Jazzveranstaltungen aller Clubs übertragen werden. Das Förderprogramm wird vom Bund aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR und von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert. Es zielt auf die digitale Transformation von Kultureinrichtungen und Kulturträgern.
677 Einrichtungen und kulturelle Träger aus ganz Deutschland hatten sich um Projektförderungen in Höhe von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro beworben. Aufgrund der hohen Bewerberzahl konnte nicht einmal die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden. Über die Auswahl der nun geförderten bundesweit rund 300 Einrichtungen hat eine Jury entschieden. 37 der ausgewählten Einrichtungen sind in Baden-Württemberg.
Für das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN stehen insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Millionen stammen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR des Bundes, eine Million kommen von der Kulturstiftung der Länder, die im Auftrag der 16 Länder Initiativen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, fördert und begleitet.
Gefördert werden Einrichtungen aus allen Sparten, unter anderem aus den Bereichen Erinnerungskultur, Theater und Moderner Tanz, Kunstvermittlung, Fotografie, Musik, Museum, Filmfestivals, Jazzclubs, Literaturvermittlung, Popkultur, Soziokultur oder inklusive Kulturprojekte. Bei den digitalen Projekten geht es beispielsweise um die Entwicklung von Augmented oder Virtual Reality-Anwendungen, interaktives Streamen von Veranstaltungen, partizipative Museumsführungen oder die Programmierung von Apps.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
10.05.2021
Noch bis zum 15. Mai beim 8. dokKa-Festival einreichen!
Die Deadline für Einreichungen zum 8. dokKa-Festival rückt näher. Bis zum 15. Mai 2021 können noch Dokumentarfilme (ab 30 Minuten Länge), Hördokumentationen und dokumentarische Installationen über dokka.de eingereicht werden.
In welchem Rahmen die Arbeiten vom 14. – 19. September 2021 präsentiert werden ist aktuell noch schwer abzuschätzen. Das Team des dokKa e.V. bereitet sich derzeit auf alle möglichen Formen des Festivals vor und kombiniert im September je nach Lage offline und online.
Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2.
Über die Webseite können Arbeiten eingereicht werden. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen. Es gibt hierbei keine thematischen Beschränkungen.
Was kann eingereicht werden?
Die Arbeit darf nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sein.
Dokumentarfilme und Hördokumentationen müssen mindestens 30 Minuten lang sein.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
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