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News

KreativKids Akademie Banner

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Noch Restplätze in der zweiten Woche Die erste Woche ist bereits ausgebucht. Für die zweite Woche (10.–14. August, 9–15 Uhr) gibt es noch wenige Restplätze. Anfragen bitte an: kreativkids@kultur.karlsruhe.de – die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
KreativStart, Foto: Ingrid Kappenberger

24.06.2026

Female Perspectives: Die Vorträge des KreativStarts jetzt online

Wie entstehen Ideen, Unternehmen und neue Perspektiven? Beim diesjährigen Gründungskongress unseres Büros für Kultur- und Kreativwirtschaft stand die Vielfalt der Wege in die Selbstständigkeit im Mittelpunkt – mit einem besonderen Fokus auf weibliche Sichtweisen, Erfahrungen und Erfolgswege. Unter dem Motto, Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen und ihre Stimmen zu stärken, wurde der Kongress ausschließlich von weiblichen Speakerinnen gestaltet. Sie gaben inspirierende Einblicke in ihre persönlichen Gründungsgeschichten, teilten ihr Wissen und beleuchteten zentrale Themen rund um Unternehmertum, Kreativität und die Herausforderungen sowie Chancen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für alle, die nicht live dabei sein konnten – oder einzelne Impulse noch einmal erleben möchten: Die Vorträge des Kongresses sind ab sofort online verfügbar. Tauchen Sie ein in spannende Perspektiven, neue Ideen und wertvolle Erfahrungen unserer Speakerinnen. Die Videoaufzeichnungen laden dazu ein, sich inspirieren zu lassen, neue Blickwinkel zu entdecken und Impulse für die eigene Gründung oder kreative Arbeit mitzunehmen. Hier geht´s zur Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLjBSIxDaBHfvtK6x63mPTyHtzdEyY0oiV&si=GCzQ25ragOWYG_QD
News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

März

29.03.2020

Corona-Soforthilfe wird nun doch ohne Prüfung des Privatvermögens ausgezahlt

Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Zuvor hatte es dazu mehrfach Kritik gegeben. Die Entscheidung der Landesregierung das Privatvermögen nicht zu prüfen gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, meldet das Wirtschaftsministerium am Sonntag. "Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gefördert wird, wenn fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge. Weitere Anpassungen sollen noch folgen. Den ganzen Artikel findet ihr hier >>

29.03.2020

Kritik an Corona Soforthilfe – Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!

Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden." Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können." Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

27.03.2020

K³-Büro im Notbetrieb

Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype. Bleibt gesund!   Euer K³-Team

25.03.2020

Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!

25.03.2020

Abstimmen für 'CO Scan' App

Das Konzept CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren. Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test. Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten. Abstimmen für CO Scan Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein  Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert. Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>

25.03.2020

Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>

24.03.2020

Neue Infos zur Corona-Soforthilfe

Gestern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Webseite mit weiteren Infos zur Corona-Soforthilfe online geschaltet. Es wird hier beschrieben: wer, wie und was gefördert wird >> Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu: 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Es wird dort auch genau beschrieben, welche Daten und Unterlagen benötigt werden. Am Mittwochabend, also morgen, soll das Antragsformular online gehen. Nutzt die Zeit bis dahin doch schon mal, um alle Unterlagen vorzubereiten und euch gut einzulesen, was alles benötigt wird. Bleibt gesund!

20.03.2020

Verschoben! – 7. dokKa Festival

7. Ausgabe des Festivals soll im Herbst 2020 stattfinden Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Weitere Infos für Besucher und Bewerber finden sich ebenfalls unter: https://dokka.de/.

19.03.2020

Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft

Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft Kleine und mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg können mit unkomplizierten Finanzhilfen rechnen, damit sie in der Corona-Krise nicht Insolvenz anmelden müssen. Das Land will selber Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufnehmen, um betroffenen Unternehmern dann schnell und unbürokratisch Direkthilfen gewähren zu können. Nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sollen die Hilfen an die Unternehmen schon in wenigen Tagen fließen. Den ganzen Artikel gibt es hier >>