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News

Januar

12.01.2026

CO.VISION: Das Cross-Innovation-Programm für Baden-Württemberg

Achtung: Bewerbungsfrist verlängert bis 18. Januar 2026Das Jahr beginnt immer so plötzlich – und manchmal braucht eine starke CO-Partnerschaft genau diese eine Extra-Woche, um aus einem guten Ansatz ein richtig rundes Pilotprojekt zu machen.Darum verlängern wir die Bewerbungsfrist für CO.VISION um eine Woche: Ihr könnt euer Projektvorhaben jetzt noch bis 18. Januar 2026 einreichen.Nutzt die zusätzlichen Tage, um euer Projektvorhaben zu schärfen – und euer Pilotprojekt überzeugend einzureichen. Die Herausforderungen für die Zukunft sind groß: Digitalisierung, Demokratiebildung, Resilienz, Ressourcenschutz, Sicherheit, Service, demografische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation durch neue Technologien, Materialien oder Mobilität. Baden-Württemberg braucht Menschen und Unternehmen, die neue Wege gehen und Zukunft gestalten – kreativ, mutig, interdisziplinär. Genau hier setzt CO.VISION(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) an: Das neue Cross-Innovation-Programm der MFG Baden-Württemberg – gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – bringt Kreativwirtschaft, Start-ups und kleine wie mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen zusammen. Ziel ist es, branchenübergreifende Allianzen zu bilden, die zeigen, wie Innovation durch Kooperation funktioniert. Denn Zukunft entsteht dort, wo unterschiedliche Perspektiven aufeinandertreffen – wo Design und Gestaltung auf Ingenieurskunst, Coding und Gamedesign auf Gesundheit, Städtebau und Mobilität oder Künstler*innen auf Konzerne treffen.Der Open Call für Pioniere: Bis zum 11. Januar bewerbenBis zum 11. Januar 2026 können Unternehmen und Verbünde aus Kreativwirtschaft und Wirtschaft ihre Projektideen einreichen. Gesucht sind cross-innovative Vorhaben, die neue Lösungen für innovative Wertschöpfungsketten und die gesellschaftliche Resilienz Baden-Württembergs aufzeigen. Gefördert werden bis zu neun Pilotprojekte mit jeweils bis zu 20.000 Euro (max. 50 Prozent der Projektkosten). Doch CO.VISION bietet weit mehr als nur finanzielle Förderung: Ein begleitendes Programm mit Workshops, Netzwerkformaten und einer Abschlussveranstaltung macht die Vorhaben sichtbar – und die Beteiligten zu Multiplikator*innen einer neuen Innovationskultur.Fünf Zukunftsfelder für Baden-WürttembergDie eingereichten Projekte sollen sich in fünf Zukunftsfeldern(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) bewegen, die das Land Baden-Württemberg als zentrale Handlungsfelder für die Wertschöpfung von morgen definiert hat:Mobilität & Transport: Kreative Ansätze für nachhaltige Mobilität, Logistik und industrielle TransformationMensch & Gesellschaft: Digitale Kreativität für Bildung, Teilhabe und ResilienzMaterialien & Ressourcen: Smarte Materialien, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige ProduktionMaschinenbau & Robotik: Menschzentrierte Innovationen und neue Schnittstellen zwischen Industrie und DesignCyber, Service, Sicherheit: Kreative Lösungen für digitale Sicherheit, Vertrauen und DemokratieDiese für das Land Baden-Württemberg zentralen Handlungsfelder für die Zukunft der Wertschöpfung bilden den inhaltlichen Rahmen für die Auswahl der geförderten Innovationsvorhaben durch die Jury. Was CO.VISION bietetCO.VISION fördert Innovation und Co-Kreation. Es bietet eine Plattform für neue Lösungen und Treiber des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels. Neben der finanziellen Förderung profitieren die teilnehmenden Unternehmen von einem umfassenden Support:Workshops zu Co-Innovation, Projektentwicklung und KommunikationZwischenpräsentationen mit Feedback von Expert*innen, Jury und StakeholdernAbschlussveranstaltung mit öffentlicher Präsentation der ErgebnisseSichtbarkeit über Social Media, Newsletter und eine professionell gestaltete ProjektdokumentationWer teilnehmen kannTeilnahmeberechtigt sind Kultur- und Kreativschaffende, Start-ups sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, die ihre Pilotprojkete partnerschaftlich umsetzen. Diese Partnerschaften können bereits bestehen oder sich im Laufe des Programms bilden. Voraussetzung: ein interdisziplinärer Ansatz, ein klar erkennbarer Anteil an Kreativleistungen und eine hohe Breitschaft für Innovation und Kooperation. Die Hauptantragstellenden müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.Beratung und Sprechstunden zu CO.VISIONInteressierte, die ein Projektvorhaben im Rahmen von CO.VISION planen oder Fragen zur Förderung, Antragstellung oder Zusammenarbeit haben, können die offenen digitalen Sprechstunden der MFG Baden-Württemberg nutzen. Die Sprechstunden finden jeweils mittwochs von 11:30 bis 12:30 Uhr über Zoom statt – an folgenden Terminen: 22. Oktober, 6. November, 20. November, 4. Dezember, 18. Dezember 2025 sowie 7. Januar 2026. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten sind auf der Website von CO.VISION(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) veröffentlicht. Für individuelle Rückfragen stehen die CO.VISION Projektleiterinnen Mira Kleine (kleine@mfg.de(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.), Tel.: +49 (0)711-90715-341) und Verena Bächle (baechle@mfg.de(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.), Tel.: +49 (0)711-90715-366) zur Verfügung. Die nächsten Schritte Nach Ende der Einreichfrist am 11. Januar 2026 prüft eine unabhängige Fachjury alle Anträge. Die Auswahl erfolgt Mitte Februar 2026. Anschließend starten die Projekte mit einem gemeinsamen Auftakttreffen am 2. März 2026. Das Programm läuft bis Ende 2026. Mehr Infos:Programm CO.VISION(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) Bewerbung CO.VISION(Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)Impulspapier Zukunft der Wertschöpfung

08.01.2026

Nächste Einreichungsfrist Games BW im Januar 2026

Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) verantwortet unter dem Label Games BW die Games-Förderung in THE LÄND. Im Rahmen des Programms erhalten baden-württembergische Gründerinnen und Gründer sowie Games-Unternehmen Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen sowie kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ beziehungsweise branchenübergreifenden bedeutsamen, digitalen Spielen und interaktiven Medienprojekten mit Spielcharakter. Die innovativen Lösungen aus der Games-Branche sollen anschließend in andere Branchen transferiert und dort bei der Entwicklung neuer Lösungsansätze eingesetzt werden. Die Fördermöglichkeiten sehen dabei wie folgt aus:Förderung Konzepte: Zuschuss bis zu 20.000 EuroFörderung Prototypen: Zuschuss bis zu 120.000 EuroFörderung Produktionen: zinsloses Darlehen/ in Ausnahmefällen Zuschuss bis zu 500.000 EuroEs ist zu beachten, dass die geförderten Projekte sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sollen sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen.Das Förderprogramm Games BW wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterstützt.Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie Links zu Kontaktpersonen und zur Antragstellung findet Ihr auf der Website von Games BW. 

07.01.2026

Neuer Innovationsgutschein geht 2026 an den Start

Die Innovationsgutscheine erhalten im Januar 2026 Zuwachs. Mit dem Gutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ werden Kooperationen zwischen KMU und Start-ups mit bis zu 20.000 Euro bezuschusst.Die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand kann ein Erfolgsfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Baden-Württemberg sein. Um diese Kooperationen zu unterstützen, erweitert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Förderprogramm der Innovationsgutscheine zum 01.01.2026 um die neue Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“.Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien und Produkte von Start-ups einsetzen und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote der Start-ups in den Produkten und Dienstleistungen des KMU-Partners eingesetzt oder, nach innen gerichtet, neue Technologien und Innovationen in interne Prozesse und Verfahren integriert werden.Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt, wie für alle Innovationsgutscheine, über die L-Bank.Weitere Informationen hier.

Dezember

19.12.2025

Weihnachtsgruß

Weihnachtsgruß 2025Das Team vom K³-Büro bedankt sich bei euch für dieses vielfältige inspirierende Jahr voller kreativer Begegnungen. Wir freuen uns darauf, uns auch im kommenden Jahr mit euch zu vernetzen und wünschen euch frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. 

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