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News

24.04.2026

Online-Galerie pointss.gallery eröffnet erste digitale Ausstellung

Ein neuer digitaler Kunstraum, pointss.gallery, eröffnet diesen April mit seiner ersten Ausstellung, „Quiet Becoming“, einer Zusammenarbeit mit der lokalen Künstlerin Anna Marshall. Die in Durlach beheimatete und weltoffene Galerie präsentiert eine neue Art, zeitgenössische Kunst zu erleben: intim, zugänglich und zutiefst menschlich. Eine Ausstellung über Frauengeschichten „Quiet Becoming“ betrachtet Frauen nicht als feststehende Identitäten, sondern als Wesen, die sich in ständiger Wandlung befinden. Durch minimalistische und doch emotionsgeladene Porträts fängt Anna Marshalls Arbeit subtile innere Veränderungen ein (Momente des Zweifels, der Klarheit und des stillen Erwachens), fernab von den lauten und vereinfachten Erzählungen, die oft mit der Darstellung von Frauen verbunden sind. Anstatt sich auf Slogans oder Empowerment-Klischees zu konzentrieren, lädt die Ausstellung die Besucher in einen differenzierteren Raum ein: einen Raum der Selbstreflexion, der Selbstverwirklichung nach eigenen Vorstellungen und der Selbstfindung. Dieses Thema ist auch für die Gründerin der Galerie von persönlicher Bedeutung, die in den Werken ein Spiegelbild ihres eigenen Weges durch Wandel, Zweifel und Neuerfindung sieht. Eine digitale Galerie mit menschlichem Kern pointss.gallery wurde von Lucie Poisson ins Leben gerufen, einer kreativen Kuratorin, die sich seit über einem Jahrzehnt mit Malerei, Collagen und Keramik beschäftigt. Mit ihrer Ausbildung in den Bereichen Markenerlebnis und künstlerische Konzeptentwicklung für Ausstellungen gründete sie die Galerie als einen Ort, an dem Kunst, Emotionen und digitales Storytelling aufeinandertreffen. „Ich wollte eine Galerie schaffen, die sich eher wie ein ruhiges Gespräch anfühlt als wie ein Marktplatz“, sagt Lucie Poisson. „Digital muss nicht unbedingt kalt oder überwältigend sein. Es kann intim, bedächtig und zutiefst persönlich sein.“ Für diese erste Ausstellung arbeitete Lucie Poisson eng mit Anna Marshall zusammen, um ihre Gemälde in eine digitale Inszenierung zu übertragen, die den Minimalismus der Werke bewahrt und ihnen durch Bewegung und poetische Texte gleichzeitig eine subtile Tiefe verleiht. Das Online-Format ermöglicht es, dass Fragmente, Details und innere Stimmen erscheinen und wieder verschwinden, was das Thema des Werdens selbst widerspiegelt. Die Zusammenarbeit mit Anna Marshall begann durch einen herzlichen, offenen und professionellen Austausch, was Lucie Poisson als wesentlich erachtet: „Bei Kunst geht es nicht nur um das Werk an der Wand. Es geht auch um Vertrauen, Dialog und gemeinsame Sensibilität. Ich glaube, Künstler spüren, wenn das echt ist.“   Lokale Künstler unterstützen, globale Türen öffnen Obwohl pointss.gallery weltweit zugänglich ist, liegen ihre Wurzeln vor Ort. Die Galerie wurde in Durlach bei Karlsruhe gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Künstler*innen aus der Region zu präsentieren, insbesondere Frauen, deren Werke sich mit Identität, Wandel und dem Innenleben auseinandersetzen. Als digitale Galerie bietet pointss.gallery eine neue Beziehung zur Zeit. „Quiet Becoming“ wird im April 2026 eröffnet und bleibt so lange zugänglich, wie die Galerie besteht – so kann die Ausstellung wachsen, entdeckt und immer wieder neu erlebt werden, ohne durch physische Wände oder Schließtermine eingeschränkt zu sein. Im Anschluss an diese erste Ausstellung freut sich pointss.gallery über Kontaktaufnahmen von Künstlern, die sich mit der Vision der Galerie verbunden fühlen: intime, nachdenkliche und emotional geerdete zeitgenössische Kunst.     Über pointss.gallery pointss.gallery ist eine digitale Kunstgalerie mit Sitz in Durlach bei Karlsruhe, die gegründet wurde, um zeitgenössische Künstler durch kuratierte Online-Ausstellungen zu präsentieren, die bildende Kunst, Text und digitale Szenografie miteinander verbinden.   Exhibition Quiet Becoming Von Anna Marshall Seit April 2026 Online auf: https://pointss.gallery/quietbecoming Mehr über Anna Marshalls Werke: www.annasalto.de Press contact Lucie Poisson Founder & Kuratorin, pointss.gallery lucie@pointss.gallery

24.04.2026

Bis 30. April anmelden: Bunte Nacht der Digitalisierung 2026

Wer am 19. Juni dabei sein und Karlsruhes Stärke als Digitalstandort sichtbar machen will, sollte sich jetzt anmelden. Ob Unternehmen, Hochschule, Institution, Verein oder Amt – ihr gestaltet euer Programm selbst. Alle Formate sind willkommen! Ihr entscheidet was Besucherinnen und Besucher bei euch erleben können: sei es euer offenes Haus, Vorträge, Workshops,Live-Demos oder was euch noch so einfällt. Die #DigitaleNachtKA 2026 steht unter dem Motto „Digitale Souveränität.” Karlsruhe hat in genau diesem Bereich herausragende Kompetenz. Lasst sie uns auch zeigen! 👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/eDm8ssMH #KarlsruheDigital

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award

März

05.03.2021

Bund verdoppelt Corona-Hilfe für Kulturbereich auf zwei Milliarden Euro

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR befürwortet. Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres. Bei NEUSTART KULTUR wird künftig noch stärker ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler liegen. Dazu werden insbesondere Stipendienprogramme neu aufgelegt oder weiter ausgebaut. Diese hatten sich in den vergangenen Monaten als besonders wirksam und effektiv zur Abmilderung der individuellen Pandemiefolgen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative herausgestellt. Darüber hinaus soll NEUSTART KULTUR neue Förderlinien enthalten, die in Zusammenarbeit insbesondere mit den jeweiligen Verbänden und nach Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss schnellstmöglich starten sollen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit NEUSTART KULTUR haben wir im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für unsere Kulturlandschaft geschnürt, das international seinesgleichen sucht. Mit den zusätzlichen Mitteln bauen wir möglichst viele der bereits erfolgreichen Förderlinien nun weiter aus, um dem zusätzlichen Bedarf durch den zweiten Lockdown gerecht zu werden. Gleichzeitig wird es neue Programme geben, mit denen wir bisherige Förderlücken schließen. Für dieses erneute, starke Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung unseres kulturellen Lebens in all seinen Facetten danke ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt.“ Unter anderem sollen im Bereich Musik und Darstellende Künste die Stipendien- und stipendienähnlichen Programme u.a. des Musikfonds, des Deutschen Musikrats sowie der Bundeskulturfonds fortgesetzt und neu ausgeschrieben werden. Auch die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird beispielsweise über das Förderprogramm „Dis-Tanzen“, das künstlerische Arbeiten freier Gruppen der Tanzszene unterstützt, aufgestockt. Im Literaturbereich wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Literaturfonds die Förderung literarischer, alternativer und digitaler Angebote weiter ausgebaut. Die Mittel sollen insbesondere Autorinnen und Autoren der Kinder-und Jugendliteratur, Theaterautorinnen und Theaterautoren sowie Literaturübersetzerinnen und -übersetzern zugutekommen. Anträge können über die Webseiten des Deutschen Literaturfonds und des Deutschen Übersetzerfonds gestellt werden. Auch die Buch- und Verlagsbranche soll unterstützt werden. Das Programm NEUSTART KULTUR besteht zurzeit aus rund 60 Teilprogrammen für verschiedene Sparten oder spartenübergreifende Digitalprogramme, die in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds entwickelt wurden. Spartenübergreifend fördert der Bund in Kultureinrichtungen pandemiebedingte Investitionen. Auch diese werden kurzfristig erneut ermöglicht, um beispielsweise Theater, Festivals, Clubs und Musikaufführungsstätten ebenso wie Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten für die Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen fit zu machen. Zum Ende des Jahres 2020 waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte ursprüngliche Volumen von NEUSTART KULTUR zur Ausreichung gestellt. Viele der Hilfsangebote – insbesondere die Stipendienprogramme – waren in kurzer Zeit deutlich überzeichnet, zumal der zweite, wesentlich schärfere und längere Lockdown finanziell nicht eingeplant war. Daraufhin hatte sich Kulturstaatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung für zusätzliche Mittel stark gemacht. Am 3. Februar 2021 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD daher die Aufstockung von NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro. Dies wurde im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 10. Februar 2021 noch einmal bestätigt. Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR stehen bereit unter: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur>>  

04.03.2021

Beratung zum Stipendienprogramm für Künstler*innen aller Sparten

Die Landesregierung bietet für ihr Stipendienprogramm für Künstler*innen aller Sparten Beratungstermine an. Die erste Beratung wird am 8. März 2021 um 15:00 Uhr über Webex stattfinden. Weitere Termine sollen folgen. Das Stipendienprogramm ist ein wichtiger und großer Baustein des Maßnahmenpakets für professionelle, freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg. Für sie stellt das Land für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro will das Land die freischaffende Kunstszene darin unterstützen und motivieren, ihre wichtige künstlerische Arbeit trotz aller Einschränkungen fortzusetzen Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Mehr Infos zum Stipendienprogramm >> Zur Veranstaltung >>

02.03.2021

Projektförderung der Stadt Karlsruhe für Medienkunst erneut ausgeschrieben

Nach dem erfolgreichen Start und der großen Resonanz im vergangenen Jahr wird das kommunale Projektförderprogramm für Medienkunst in 2021 fortgesetzt. Ab sofort können sich Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen, die an innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten arbeiten, bis einschließlich 31. Mai 2021 um eine finanzielle Förderung beim Kulturamt der Stadt Karlsruhe bewerben. Auch Studierende ab dem 5. Semester mit entsprechenden Projektideen, sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe sind zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen. Als UNESCO City of Media Arts fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen des Projektförderprogramms sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Im Jahr 2019 wurde die Stadt Karlsruhe mit dem Titel UNESCO City of Media Arts ausgezeichnet und als Mitglied in das weltweite Netzwerk der UNESCO Creative Cities  (UCCN) aufgenommen. Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe die besondere Bedeutung von Medienkunst für das Karlsruher Kulturgeschehen als weltoffene, kreative und nachhaltige Stadt.  Weitere Infos zur Ausschreibung findet Ihr hier >>

01.03.2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde: Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben. Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten. Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro. Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden. Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig. Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt. Workshoptermine Künstler*innenförderung Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop. Einführung in das neue Antragstool Termin 1: 2. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Allgemeine Fragen zur Antragsstellung Termin 1: 2. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr. Mehr Infos findet Ihr hier >>

01.03.2021

Bewerbungsphase Applaus 2021 gestartet

Heutet startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”. Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können. Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr. Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

01.03.2021

Infosessions zu Corona Hilfen

Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.   Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt: 10. März 2021, 16:30 – 18:00 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 24. März 2021, 10:00 – 11:30 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 08. April 2021, 16:00 – 17:30 Uhr: Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe sowie Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg. Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Anmelden könnt Ihr Euch auf der Seite der MFG. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>

Februar

26.02.2021

Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen

Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen. Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt, an dem sich auch Baden-Württemberg beteiligt. Das Land unterstützt den Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie den Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro. Die Antragstellung zur Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn ausschließlich per E-Mail erfolgen. Weitere Infos findet Ihr hier >>  

26.02.2021

Stipendienprogramm für Künstler*innen startet

Das Land stellt für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für alle Kunstsparten ausgegeben. Die neuen Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben. Eckpunkte Stipendienprogramm – Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben. – Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden. – Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben. – Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren. – Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht. – Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln. – Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich. Antragsverfahren Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt: – Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung – Künstlerisches Projektvorhaben gegebenenfalls bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Abschlusszeugnis – gegebenenfalls Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt. Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier >>

25.02.2021

Hollywood-Dienstleister steigt in Karlsruher Firma ein

Der Hollywood-Dienstleister Digital Domain steigt mit 19 % in das Karlsruher Bildungsunternehmen asknet Solutions AG ein. Das Kerngeschäft von asknet ist die Entwicklung und der Betrieb von kundenspezifischen Software-Beschaffungsportalen, die in Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen zum Einsatz kommen. Digital Domain wurde 1993 vom dreifachen Oscar-Preisträger James Cameron mitbegründet und hat sich als Experte für Spezialeffekte in Filmen, Werbespots, Musikvideos und Computerspielen einen Namen gemacht. Dazu gehört auch die Entwicklung und Animation von virtuellen Filmfiguren, die entweder wie prominente Schauspieler aussehen oder künstliche Kreaturen sind wie die Hauptfigur Thanos im Blockbuster «Avengers: Infinity War». Das wesentliche Motiv dieser Partnerschaft besteht darin, dass Digital Domain so Zugang zum europäischen Bildungsmarkt erhält und in enger Zusammenarbeit mit der asknet Solutions AG Bildungsprodukte und -technologien entwickeln kann. Die Technik für Kinofilme soll künftig auch dazu genutzt werden, unterhaltende E-Learning-Angebote zu schaffen. Christian Herkel, CEO von asknet, sieht in dieser neuen Partnerschaft großes Potenzial: „Die Kombination aus der bahnbrechenden Technologie von Digital Domain und unserer Position im deutschen EdTech-Markt wird echte Wirkung zeigen. Der aktuelle Stand des Home Schoolings und Distanzlernens zeigt deutlich, dass der deutsche Bildungssektor bereit ist für einen engagierteren und stärker entertainment-orientierten Ansatz.“ Daniel Seah, CEO von Digital Domain Holdings Limited, fügt hinzu: „Die Coronakrise hat gezeigt, dass im Bereich E-Learning noch erhebliche Defizite bestehen. Die Digitalisierung in der Bildung ist nicht mehr aufzuhalten und birgt enormes Wachstumspotenzial. Daher ist jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, und EdTech ist der ideale Bereich für Digital Domain, um sein einzigartiges Angebot auf den europäischen Markt zu bringen. Eine der zahlreichen Möglichkeiten, die die neue Partnerschaft eröffnet, ist die Einführung von Virtual Humans im Bildungsbereich.“