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April
08.04.2021
Einreichungen für „Kunst trotz Abstand“ noch bis 18. April möglich
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021.
Insgesamt stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden. Zuvor hatte das Kunstministerium die Durchführung von Veranstaltungen mit dem unmittelbar aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt.
Mehr Infos findet Ihr auf unserer Corona-Sonderseite >>
06.04.2021
Smart Production Park eröffnet im April
Im April 2021 wird mit der Werkstatt10 der erste Abschnitt des Smart Production Parks, für die Karlsruher Gründerszene, auf dem Areal der Privatbrauerei Hoepfner bezogen. In den kommenden Monaten wird dann das Gründer- und Wachstumszentrum für die Digitalbranche fertiggestellt. Auf 3.800 Quadratmetern Fläche haben künftig 20 weitere Unternehmen mit insgesamt 200 Mitarbeitern Platz. Der Smart Production Park ist für regionale Startups aus dem Bereich der digitalen Produktion konzipiert. Außerdem ist das Gründerzentrum die Weiterentwicklung des vom CyberForum betriebenen IT-Accelerators CyberLab.
Startups mit den Schwerpunkten KI, IT und Smart Production, die bereits seit fünf Jahren auf dem Markt sind, können sich ab sofort unter: www.cyberlab-karlsruhe.de bewerben.
Schwerpunkt ist KI in der industriellen Produktion
Das neue Gebäude liegt in bester innerstädtischer Lage und ist von zahlreichen attraktiven IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen umgeben. Der 3,2 Millionen Euro teure Bau wird von der Stadt Karlsruhe mit 2,2 Millionen Euro bezuschusst. Den Rest steuert die Landesregierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bei. Betrieben wird der Smart Production Park in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Karlsruhe durch das CyberForum. Schwerpunkt der ansässigen Firmen wird die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der industriellen Produktion sein.
Fertigstellung ist für September 2022 geplant
Der Startschuss für den Smart Production Park fällt mit dem Einzug der ersten Unternehmen in die Werkstatt10. In dem 500 Quadratmeter großen Maschinenpark können innovative Konzepte für die Digitalisierung der Produktionsanlagen auf ihren Einsatz in der Wirtschaft getestet werden. In den kommenden Wochen und Monaten sollen dann weitere Bereiche des Wachstumszentrums bezogen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 geplant. Dann verfügen CyberLab und Smart Production Park über insgesamt 5.400 Quadratmeter Fläche für die Weiterentwicklung von Startups.
Mehr Infos zum Smart Production Park findet Ihr hier >>
01.04.2021
Das Bundeswirtschaftsministerium weitet die Neustarthilfe erneut aus
Seit dem 30. März können auch Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern die Neustarthilfe beantragen.
Eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft ist antragsberechtigt, wenn sie
den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden,
von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 Prozent gehalten wird und dieser Gesellschafter mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet,
höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt, die bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist,
die Überbrückungshilfe nicht in Anspruch genommen hat und
vor dem 1. Mai 2020 gegründet wurde.
Das Bundeswirtschaftsministerium gibt folgendes Beispiel:
Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer haben zusammen eine GmbH, die Fotografie-Dienstleistungen anbietet. Frau Peter hält 50 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeitet 39 Stunden pro Woche für die GmbH. Herr Schmidt hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 15 Stunden pro Woche für die GmbH. Frau Singer hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 25 Stunden pro Woche für die GmbH. Die GmbH ist antragsberechtigt, weil Frau Peter mehr als 25 Prozent der Anteile an der GmbH hält und mehr als 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Bei der Berechnung der maximalen Förderung der GmbH werden Frau Peter und Frau Singer, aber nicht Herr Schmidt berücksichtigt, weil Herr Schmidt nicht mindestens 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro wird also mit zwei multipliziert. Die GmbH kann also maximal 15.000 Euro Neustarthilfe erhalten.
Alle weiteren Infos zur Neustarthilfe findet Ihr hier >>
Mehr Corona-Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft findet Ihr auf unserer Sonderseite >>
01.04.2021
Corona-Stipendien für Künstler*innen – Bewerbung jetzt geöffnet
Ab dem 31. März 2021 können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen aller Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern.
Mit den spartenoffenen Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2021 15 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien.
Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren.
Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich.
Beratungstermine
Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden auch offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten:
Donnerstag, 8. April um 15 Uhr
Mittwoch, 14. April um 15 Uhr
Donnerstag, 22. April um 16 Uhr
Eine Anmeldung für die Online-Beratungskonferenzen ist nicht nötig. Der Link wird immer erst am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben
Donnerstag 8. April um 15 Uhr
Über den Meeting-Link beitreten (Webex)
https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m146ed3d4efa6c2f81a5c025734551c53
Mit Meeting-Kennnummer beitreten
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 254 9396
Meeting Passwort: B6VpSymYP64
Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,1812549396## Germany Toll
Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
Ansprechpartner
Für weitere Anfragen zur Ausschreibung und Bewerbung könnt Ihr Euch bei zwei Stellen melden:
Friederike Bülig
stipendien@mwk.bwl.de
Telefon: 0049 (0)711 279-3084
Telefonsprechzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 17 Uhr
Servicestelle evalag (besetzt ab 9. April 2021)
Telefon: 0049 (0)621 128545-70
Telefonsprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr
Antworten zu häufig gestellten Fragen findet Ihr hier >>
Den Förderantrag findet Ihr hier >>
März
30.03.2021
Erreichbarkeit K³ Büro
Aufgrund von Problemen mit unserem externen Telefonanbieter sind wir kurzfristig gezwungen, den Anbieter zu wechseln.
Dies wird leider eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Der neue Anschluss wird in ca. 8 Wochen zur Verfügung stehen.
Bis dahin ist das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ab sofort vorübergehend unter der Telefonnummer 0170 2107748 zu erreichen.
Sobald die neuen endgültigen Telefonnummern freigeschaltet sind, werden wir Euch informieren.
Per Mail sind wir weiterhin über die bekannten Mailadressen erreichbar.
30.03.2021
Umfrage: Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft am Limit
Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wirtschaftlich am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Selbständige für das Jahr 2020 zu ziehen, führte der Bundesverband Kreative Deutschland gemeinsam mit dem Netzwerk Promoting Creative Industries eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen durch.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
83% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft geben an, dass die Krise im Jahr 2020 sehr negative oder eher negative Auswirkungen auf ihre Selbständigkeit hatte.
Selbständige haben substantiell Rücklagen aufgezehrt.
Selbständige erwarten eine wirtschaftliche Erholung erst für das Jahr 2022.
Nur 14% der Selbständigen nutzte 2020 den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige.
Die Coronakrise war ein Booster für Kooperationen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat der Branche einen Digitalisierungsschub verliehen.
Gründer*innen blicken (noch) pessimistischer in die Zukunft und haben sich im vergangenen Jahr öfter eine abhängige Beschäftigung gesucht als Selbständige, die schon länger am Markt sind.
52% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen ihre wirtschaftliche Existenz stark oder sehr stark gefährdet.
Die meisten Selbständigen fordern einen Unternehmerlohn bzw. ein Grundeinkommen unabhängig vom Familieneinkommen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.
42% der Selbständigen verzeichneten 2020 Umsatzrückgänge von über 70%, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Zum Vergleich: Im Frühjahr letzten Jahres rechnete jede/r Fünfte mit Umsatzverlusten von über 50%. Die Umsatzverluste fallen damit für viele deutlich drastischer aus, als zu Beginn der Pandemie angenommen.
Reaktionen auf die Krise
Ein Großteil der Selbständigen zehrte 2020 Rücklagen auf. Dies wird sich langfristig auf die Altersvorsorge der Selbständigen auswirken und die Möglichkeiten zu investieren.
Viele Selbständigen reagierten agil auf die Krise und
entwickelten neue künstlerische bzw. kreative Ideen und Projekte,
stellten ihr Geschäftsmodell um bzw. erweiterten dies,
bildeten sich weiter,
brachten neue Technologien zur Anwendung,
optimierten Arbeitsabläufe,
digitalisierten ihre Angebote und
erschlossen neue Netzwerke bzw. Kundengruppen.
4% der Befragten geben an, dass sie im Jahr 2020 ihre Selbständigkeit aufgegeben haben.
Für das Jahr 2021 geben 13% der Selbständigen an, dass sie ihre Selbständigkeit aufgeben werden.
Ebenfalls 13 % geben jedoch an, ein neues Unternehmen gründen bzw. mitgründen zu wollen.
Mehr als jede/r fünfte kündigt an, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen.
Hinweise zur Befragung
An der Befragung nahmen 2.006 Selbständige aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 13.01.–14.02.2021 teil, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zuordnen. Der Link zum Onlinefragebogen wurden einem breiten Netzwerk aus Förderinstitutionen und Verbänden zur Verfügung gestellt und über deren digitale Kommunikationskanäle geteilt.
Der Fragebogen wurde mit freundlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung der TU Dresden erstellt.
An der Umfrage nahmen ganz überwiegend Selbständige ohne Beschäftigte teil, darunter 74% Solo-Selbständige und 13% Selbständige, die (auch) mit anderen Selbständigen im Verbund arbeiten.
Die aufbereiteten Ergebnisse findet Ihr hier >>
29.03.2021
Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24. März den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen.
Sollten Betriebe nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, stünde ihnen der erleichterte Zugang zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes nicht mehr zur Verfügung. Mit dieser Verordnung wird daher der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 erweitert, um für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigten klare Perspektiven zu schaffen.
Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere die Zugangserleichterungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes:
Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden.
Das Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wird auf 10 Prozent abgesenkt.
Es besteht die Möglichkeit, auch Leiarbeiternehmer*innen Kurzarbeitergeld zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls Kurzarbeit eingeführt hat.
Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Sie verfolgen alle den Zweck, während der COVID-19-Pandemie den Zugang zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Betriebe zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Kurzarbeitergeldverordnung findet Ihr hier >>
29.03.2021
Bewerbungsfrist Schule+Kultur endet am 3. April
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.
Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren.
All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt.
Noch bis zum 03. April könnt Ihr Euch mit Eurem Projekt auf eine Förderung bewerben.
Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
24.03.2021
OPEN CALL 2020: Hier reisen wir!
In der vierten Runde des Open Calls stellte das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe gemeinsam mit dem Architekturschaufenster e.V. und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, eine visionäre Entwurfsaufgabe an junge Architekt*innen und Architekturbüros, aber auch Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen in und um Karlsruhe:
Für das Areal „hinter“ dem Karlsruher Hauptbahnhof, auf der Südseite des Geländes sollte die Vision eines besonderen Fernbusbahnhof der Zukunft entwickelt werden.
Nun stehen die Gewinner*innen fest, die sich mit den Fragen: Was bedeutet Ankommen, Umsteigen und Abfahren mit einem Fernbus für den konkreten Ort? Welche Bedürfnisse haben Reisende? Wer reist von hier, wohin? Was lässt die Fahrt mit dem Fernbus besonders werden? Wie reisen wir? auseinandergesetzt haben.
Die Jury – bestehend aus Flo Bengert, Lukas Bessai und Marcel Schaf (Preisträger des 3. Open Calls), Georg Gerardi (Stadtplanungsamt Karlsruhe), Dirk Metzger (K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, Wirtschaftsförderung Karlsruhe) und dem Vorstand des Architekturschaufensters, unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jan Dieterle (Hochschule Geisenheim) – hat anonym die Entwürfe gekürt, die mit einem Preisgeld von 750 € ausgezeichnet werden:
Gewonnen haben:
Claudia Deppe, Marc Lüling (Karlsruhe) und
RAUMGESCHICHTEN e.V. (Kalieb Johanes, Markus Kaltenbach, Ingrid Lenz, Anna Noack, Jonas Wachinger, Christoph Zacher, Elena Cuntz).
Die Gewinnerentwürfe werden mit einer begleitendenden Ausstellung im Architekturschaufenster gezeigt. Diese ist je nach den aktuell geltenden Coronabestimmungen geöffnet.
Alle Infos zu Öffnungszeiten findet Ihr hier >>
Alle Einreichungen und Kurz-Viten der Teilnehmer*innen findet Ihr hier >>