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News

07.05.2026

Das GEWERKSHAUS ist online!

Noch sind die Umbauarbeiten des neuen Gründungszentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe in vollem Gange, aber der Webauftritt ist schon jetzt bereit! Am besten gleich vorbeischauen: gewerkshaus-karlsruhe.de Hier finden sich alle wichtigen Infos für Gründungsinteressierte und alle, die einfach neugierig auf das GEWERKSHAUS sind. Die Idee eines Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe wird seit 2019 vorangetrieben. Immer mit einem Ziel: einen Ort zu schaffen, der genau dort ansetzt, wo handwerkliche Kompetenz auf unternehmerischen Mut trifft. Ausgangspunkt war ein klarer Blick auf die Gründungslandschaft in Karlsruhe: Für technologiebasierte Start-ups und Kreativschaffende gibt es etablierte Angebote – für Handwerk und produzierendes Gewerbe bislang jedoch nicht in vergleichbarer Form. Gerade für Betriebe, die mit Material, Maschine und handwerklicher Präzision arbeiten, fehlte ein Ort, der ihre Anforderungen versteht und gezielt unterstützt. Unter Federführung der Wirtschaftsförderung Karlsruhe setzt das Gewerkshaus mit starken Partnern aus Handwerk und Wirtschaft Impulse und schafft Perspektiven für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen. Gemeinsam unterstützen die Partner bei der strategischen Ausrichtung des Zentrums, stellen eigene Beratungs- und Serviceangebote zur Verfügung und begleiten fachlich. So entsteht ein starkes Netzwerk, das junge Unternehmen nicht nur beherbergt, sondern wirklich voranbringt.

06.05.2026

NEUES Förderprogramm: Innovationsbeschleuniger BW bringt Start-ups und Mittelstand zusammen

Mit dem „Innovationsbeschleuniger BW“ ist ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg gestartet, das gezielt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützt. Das Programm verfolgt das Ziel, externe Innovation strukturiert und praxisnah in Unternehmen zu verankern – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Start-ups. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der ekipa GmbH im Rahmen der Landesinitiative Start-up BW. So funktioniert das Programm: – Teilnehmende Unternehmen durchlaufen einen klar strukturierten Prozess: – Analyse konkreter Innovationsbedarfe – Identifikation passender Lösungen und Start-ups – Begleitung von Pilotprojekten über mehrere Monate Das bringt die Teilnahme – Niedrige Einstiegshürden durch Förderung – Reduzierte Projektrisiken – Strukturierte Umsetzung mit klaren Ergebnissen Der Innovationsbeschleuniger BW richtet sich an Unternehmen, die Innovationen nicht nur planen, sondern konkret umsetzen möchten. 👉 Weitere Informationen: Innovationsbeschleuniger BW | ekipa

04.05.2026

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Das Land fördert das „Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ mit rund zwei Millionen Euro. Mit dem Reallabor werden Mittelstand und Start-ups bei ambitionierten KI-Projekten unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ bis Februar 2028 mit rund zwei Millionen Euro. Ziel des Reallabors ist es, gemeinsam mit Unternehmen technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen von konkreten Innovationsprojekten in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik zu analysieren und erfolgreiche Lösungen dafür zu entwickeln. Schlüsseltechnologien für die Wirtschaft „KI und Robotik sind Schlüsseltechnologien für die baden-württembergische Wirtschaft. Mit dem Reallabor unterstützen wir Mittelstand und Start-ups bei ambitionierten KI-Projekten und sorgen dafür, dass die europäische KI-Regulierung nicht zum Bremsklotz für Innovationen wird“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum Projektstart. Zudem soll das Reallabor im Sinne des „regulatorischen Lernens“ Empfehlungen für eine innovationsfreundliche Durchführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für KI erarbeiten. Neben der KI-Verordnung stehen dabei auch weitere Gesetze wie die Maschinenverordnung der Europäischen Union (EU) und die Datenschutz-Grundverordnung im Fokus, da das Zusammenspiel der verschiedenen Regulierungen in der Praxis zusätzliche Fragen für die Unternehmen aufwirft. Das Reallabor wird gemeinsam von dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA), dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und der Universität Stuttgart betrieben. Die Forschungseinrichtungen stellen im Rahmen des Reallabors fachliche Kompetenz, technische Infrastrukturen und ein breites Ökosystem von Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bereit. Pilotphase erfolgreich abgeschlossen Dem Projekt war eine Pilotphase vorausgegangen, die bereits kurz nach Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung im November 2024 begann und im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Zeitraum wurden 15 konkrete KI-Projekte aus baden-württembergischen Unternehmen im Rahmen von sogenannten „Legal Quick Checks“ bearbeitet. Der Schwerpunkt lag dabei auf Anwendungen in Industrie und Robotik. Integration in das KI-Fortschrittszentrum In einem nächsten Schritt wird das Reallabor nun in das „KI-Fortschrittszentrum Lernende Systeme und Kognitive Robotik” integriert und weiter ausgebaut. Das 2019 mit Förderung des Landes gestartete KI-Fortschrittszentrum ist auf den Technologietransfer aus der KI-Spitzenforschung in kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand spezialisiert. Es hat bereits mit über 300 Unternehmen an konkreten KI-Innovationsprojekten zusammengearbeitet. Bisher konzentrierte sich das KI-Fortschrittszentrum dabei auf technologische Aspekte von KI-Innovationen. Mit dem neuen Reallabor werden zukünftig auch gezielt die wachsenden regulatorischen Anforderungen und Herausforderungen berücksichtigt. Durch diesen breiteren Ansatz soll der Weg für mehr KI- und Robotik-Innovationen made in Baden-Württemberg geebnet und der Technologietransfer von der Forschung in eine erfolgreiche Kommerzialisierung noch besser unterstützt werden. Interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich bis 21. Mai mit ihren konkreten KI- und Robotik-Innovationsvorhaben auf einen der vom Land geförderten „Quick Checks“ im Reallabor bewerben. Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

September

16.09.2021

Web-Seminar-Reihe des K³-Büros im Herbst

Im Herbst starten wir eine neue Web-Seminar-Reihe für Kultur- und Kreativschaffende in Karlsruhe. Das Programm orientiert sich an Euren Themen, die Ihr Euch bei Beratungen und nach unseren Web-Seminaren im Frühjahr gewünscht habt.   5. Oktober, 10:00 – 12:00 Uhr Digitales Selbstmarketing – „Sichtbar in LinkedIn und XING: Networking und Akquise digital“ Kosten: 20,00 Euro Referent: Holger Ahrens, Die Profiloptimierer Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   25. Oktober, 10:00 – 12:00 Uhr, 4. November, 10:00 – 12:00 Uhr & (optional) 18. November, 10:00 – 14:00 Uhr „Dein Weg zur eigenen Website“ Kosten: 40,00 Euro Teilnahme an den beiden ersten Terminen erforderlich, dritter Termin optional Referentin: Nadine Quosdorf, MAMA BUSINESS® Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   2. November, 10:00 – 15:00 Uhr "Steuerrecht für Kultur- und Kreativschaffende" Kosten: 20,00 Euro Referent: Sebastian Kusterer, Steuerberater Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   11. November, 10:00 – 12:00 Uhr „Texten für die eigene Website“ Kosten: 15,00 Euro Referentin: Linda Nier, Text & Konzept Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   22. November, 10:00 – 12:30 Uhr „Das Wichtigste zur Künstlersozialversicherung“ Kostenfrei Referent: Fred Janssen, Künstlersozialversicherung Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   30. November, 10:00 bis 12:30 Uhr „Vertragsgestaltung für Kreativschaffende“ Kosten: 15,00 Euro Referent: Gregor Theado, Rechtsanwalt Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   Die Teilnehmerzahl bei den Web-Seminaren ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über XING. Die jeweiligen Links findet Ihr bei den einzelnen Web-Seminaren. Wir freuen uns auf Euch!

09.09.2021

Regierung verlängert Wirtschaftshilfen bis Ende 2021

Die Bundesregierung verlängert die mit der Corona-Pandemie begründeten Wirtschaftshilfen um drei weitere Monate bis Jahresende 2021. Die Details der Förderbedingungen der "Überbrückungshilfe III Plus" würden weitgehend beibehalten, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium mit. Antragsberechtigt seien weiterhin Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die sogenannte Restart-Prämie als Hilfe vom Lockdown zur Wiedereröffnung laufe aber Ende September aus. Verlängert würden ebenfalls der Eigenkapitalzuschuss für besonders stark betroffene Unternehmen und die "Neustarthilfe Plus" für Solo-Selbstständige. Bis Anfang September wurde ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag an Hilfen bereits ausgezahlt. Allein für die November- und Dezemberhilfe 2020 sowie Überbrückungshilfen flossen nach Angaben der Regierung bereits über 30 Milliarden Euro an die Wirtschaft. Die Pressemitteilung findet Ihr hier >>

03.09.2021

Umfrage zu neuem Gründerzentrum für das Handwerk und Gewerbe

Ein Gründer- und Gewer­be­zen­trum für Handwerk und Gewerbe in Karlsruhe – Für die Planung eines solchen Zentrums benöti­gen wir Eure Unter­stüt­zung! Ihr habt ein Unternehmen gegründet oder haben Interesse an einer Unternehmensgründung? Wäre ein Gründerzentrum für das Handwerk und Gewerbe möglicherweise eine Option? Dann bringt Euch bei der Erarbeitung eines Konzepts mit Euren Ideen und Eurem Feedback ein! Die Befragung findet Ihr hier https://gruender-und-gewerbezentrum.karlsruhe.de/de/ Die Impuls­ge­ber für ein neues, zukunfts­wei­sen­des Gründer­zen­trum / Handwerker- und Gewer­be­zen­trum sind, neben der grün­der­freund­li­chen Stadt Karlsruhe, die Kreis­hand­wer­ker­schaft Re­gion Karlsruhe, die Handwerks­kam­mer Karlsruhe und die In­dus­trie- und Handels­kam­mer Karlsruhe.  

August

31.08.2021

Startschuss für „Games BW Players“ – digitales Verzeichnis der Games-Branche im Südwesten der MfG Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg zählt die Games-Branche mit über 140 Unternehmen, Dienstleistern und Institutionen insgesamt rund 1.500 Beschäftigte. Zahlreiche renommierte Ausbildungseinrichtungen bieten Games-spezifische Studiengänge an. „Games BW Players“ verschafft nun einen systematischen Überblick, ist Online-Verzeichnis und Präsentationsplattform der Branche zugleich. Das Such- und Informationstool ist auf Games BW, der zentralen Games-Plattform der MFG für Baden-Württemberg, zu finden. Mithilfe von „Games BW Players“ können Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit Sitz im Südwesten recherchiert oder gezielt gesucht werden. Eine eigene Bühne erhalten alle Akteure auf ihrer Präsentationsseite, wo sie sich mit Kontaktinformationen, Kurzbeschreibungen sowie Tätigkeitsschwerpunkten vorstellen. Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich in kurzen Imagetrailern zu präsentieren. Games BW Players bietet: Eine Kartenübersicht oder eine Listenansicht mit Filterfunktion aller Games-Akteure in Baden-Württemberg Eine Suchfunktion nach Entwicklerstudios, Publishern, Dienstleistern, Organisationen, Hochschulen und Hubs Präsentationsseiten der eingetragenen Unternehmen und Einrichtungen mit Kontaktdaten, Links und Imagetrailern       Wenn Ihr im Games-Bereich tätig seid, meldet Euch jetzt an und werdet sichtbar >>

26.08.2021

Neuer Risikokapitalfonds für Start-ups im Land gestartet

Mithilfe des Landes hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg einen neuen Risikokapitalfonds an den Start gebracht, der Start-ups in der risikoreichen Anfangsphase wirksam unterstützen kann. Der Fonds soll Baden-Württemberg zu einer der gründungsfreundlichsten Regionen Europas machen. Der „Start-up Baden-Württemberg Innovation Fonds“ kann als Nachfolger des erfolgreichen „Venture Capital Fonds Baden-Württemberg (VC Fonds BW)“ und Teil der Gründungsoffensive „Start-up BW“ seit Juli investieren. Bereits mit dem vor sieben Jahren ins Leben gerufenen „VC Fonds BW“ hat sich gezeigt, dass ein Risikokapitalfonds für Start-ups aus der Tech-Branche zum Sprungbrett werden kann. Insgesamt hat dieser Fonds Beteiligungen an zehn Unternehmen erworben, von denen sich einige trotz früher Unternehmensphase sehr erfolgreich entwickelt haben. Inzwischen wurden bereits sechs Unternehmen, wie „EIT“, „Babybe“ und „sevDesk“, veräußert und die realisierten Rückflüsse an die Investoren und damit auch an das Land Baden-Württemberg ausgeschüttet. Der „Start-up BW Innovation Fonds“ richtet sich wie sein Vorgänger vor allem an baden-württembergische Start-ups aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, digitale Transformation, industrielle Innovation sowie Gesundheitswesen/Medizintechnik. Das Land sieht in dem Investment in den Fonds einen wichtigen Impuls für die Start-up-BW-Kampagne des Landes Baden-Württemberg und national wie international ein starkes Signal für den Start-up-Standort. Geplantes Gesamtvolumen des Fonds sind 50 Millionen Euro – davon konnten im sogenannten First Closing bereits 35 Millionen Euro bei Investoren wie Banken und Versicherungen eingeworben werden. Auch das Land Baden-Württemberg ist im First Closing als Investor dabei. Bis Anfang 2022 können weitere professionelle Kapitalgeber in den Fonds einsteigen. Start-ups können Finanzierungen von ein bis drei Millionen aus dem Fonds erhalten – das Investment ist jedoch kein Fördergeld, sondern orientiert sich an den Marktchancen der Unternehmen und ist rein renditeorientiert. Die Suche nach interessanten Beteiligungen hat bereits begonnen. Erste Abschlüsse sind noch in diesem Jahr geplant. Die komplette Pressemeldung des Landes findet Ihr hier >>

25.08.2021

Themendossier „Urbane Zukunft durch Kultur- und Kreativwirtschaft“

Seit heute ist das Themendossier „Urbane Zukunft durch Kultur- und Kreativwirtschaft“ des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes online. Karlsruhe ist eine der fünf deutschen Städte, deren Entwicklungen im Kultur- und Kreativwirtschaftsbereich beleuchtet werden.  Das Dossier beschäftigt sich mit den Fragen welche Rolle im ökonomischen und gesellschaftlichen Wandel die Kultur- und Kreativwirtschaft insbesondere in mittelgroßen und kleineren Städten spielen kann, welche spezifischen Strategien und Maßnahmenschwerpunkte solche Städte entwickelt haben und, ob sich daraus übertragbare Hinweise und Handlungsempfehlungen für andere Städte vergleichbarer Größe ableiten lassen. Bei der Betrachtung Karlsruhes steht die Entwicklung des Alten Schlachthofsareals in ein Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum im Vordergrund. Als sich die Stadt Karlsruhe 2004 um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2010 bewarb, war die Entwicklung des Kreativparks eines von vier Leitprojekten, das ab 2007 umgesetzt wurde und heute sehr erfolgreich zur Standortattraktivität beiträgt. Hervorgehoben werden ebenfalls die Ziele des cross-sektoralen Community-Aufbaus sowie die Gründungs- und Innovationsförderung. Durch die Einrichtung des K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe im Jahr 2011 wurde der Aufbau des Gründer*innenzentrums Perfekt Futur möglich. Das K³ Büro unterstützt durch Kongresse, Veranstaltungen und Beratungen die Entwicklung von Gründer*innen und Unternehmer*innen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich heute ein austariertes und agiles Ökosystem mit Akteur*innen aus Kultur und Technologie und mit hoher Strahlkraft auf dem Gelände entwickelt hat. Städte und Kommunen befinden sich im strukturellen Wandel. Demografische Entwicklungen und die wachsende Bedeutung digitaler und wissensbasierter Ökonomien gehen einher mit dem Rückgang oder gar dem Verlust ehemals standortbestimmender Industriezweige. Dies verändert nicht nur die ökonomischen Strukturen und das Erscheinungsbild dieser Orte, sondern beeinflusst auch kommunale Strategien für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung. Für die Metropolen ist die Kultur- und Kreativwirtschaft längst unverzichtbarer Bestandteil bei der Positionierung als dynamischer, innovativer und attraktiver Standort – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für junge Menschen, Talente und Hochqualifizierte. In der regionalen, nationalen und globalen Konkurrenz um Köpfe setzen jedoch auch immer mehr kleinere Städte auf eine gezielte Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Herausbildung von Standortvorteilen. In Deutschland wurden, neben Karlsruhe, Mannheim, Offenbach am Main, Murnau und Chemnitz betrachtet. International werden die Förderungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft in den Städten Malmö (Schweden), Linz (Österreich, Košice (Slowakei), Guimarães (Portugal) und Cluj-Napoca (Rumänien) beleuchtet. Die Beispielstädte wurden anhand folgender Faktoren gewählt: weniger als 500.000 Einwohner*innen, in denen die Entscheidung zur strategischen Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft in die wirtschaftspolitische Stadt- und Standortentwicklung, z. B. im Rahmen von städtischen Beschlüssen und Dokumenten, sichtbar wird. Das komplette Themendossier findet Ihr auf der Seite des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes >>

24.08.2021

Land verlängert Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen

Das Land verlängert die Corona-Härtefallhilfen bis 30. September 2021. Damit können Unternehmen, die trotz einer coronabedingt existenzbedrohlichen Situation keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, auch für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Dies betrifft besonders junge Unternehmen, für welche die Härtefallhilfen wichtige Unterstützungsmaßnahmen sind Bis zum 18. August 2021 sind in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liegt das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfällt, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg: Auf Baden-Württemberg entfallen bisher neun von bundesweit 37 Bewilligungen. Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind am 18. Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den Freien Berufen. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können für die Monate Juli bis September 2021 einen Folgeantrag stellen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen ist der 31. Oktober 2021. Die komplette Pressemeldung des Landes findet Ihr hier >> Die Plattform zur Beantragung findet Ihr hier >>

23.08.2021

dokKa 8 – Programm online!

Die 8. Ausgabe des dokKa-Festivals startet am 14. September mit einem umfangreichen Programm vor Ort und einem zusätzlichen Online-Angebot. Zwischen dem 14. und dem 19. September erwarten Euch über 25 Programmpunkte. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen. Alle Filmemacher*innen, Autor*innen sowie Künstler*innen werden nach Karlsruhe zu einem ausführlichen Gespräch eingeladen. Soweit die aktuelle Situation es erfordert, werden die Gespräche auch per Zoom stattfinden. Das Publikum ist eingeladen den Diskussionen im Foyer der Kinemathek beizuwohnen oder sich über den Online-Stream zuzuschalten. Neben dem Kurzdokuwettbewerb mit dem SWR2 gibt es eine weitere Ausgabe des Branchentreffs mit der AG Dok Südwest und in Zusammenarbeit mit der AG Filmfestivals eine Diskussion zum Thema Festivals und Streaming. Am Dienstag den 14. September findet ab 19 Uhr die dokKa-Eröffnung statt. Sie laden zu einem Glas Sekt ins Foyer und auf den Vorplatz des Kinos ein. Im Anschluss folgt der Eröffnungsfilm Walchensee Forever (D, 2020, 110 Min.) von Janna Ji Wonders die im Anschluss für ein Gespräch zu Gast sein wird. dokKa +online Bis auf zwei Ausnahmen ist das komplette Programm auch online zugänglich. Hierfür kann ein separater Online-Pass auf der Webseite gekauft werden. Dieser kann für einen frei wählbaren Betrag ab 20 Euro gekauft werden. Alle Festivalpässe sind gleichwertig. Sie entscheiden welchen Betrag sie beitragen möchten. Die Arbeiten werden zum Start des Festivals freigeschaltet und sind anschließend noch eine zusätzliche Woche verfügbar. Mehr Infos zum Online-Pass findet Ihr hier >> dokKa im Open-Air Zum ersten Mal sind in diesem Jahr zwei Arbeiten des Festivalprogramms im Open-Air Kino zu sehen. Am Sonntag den 19. September wiederholt dokKa ab 19:30 Uhr ein Hörstück und einen Film auf dem Gelände des Alten Stadions im Rahmen von Toujours Kultur. Mehr Infos findet Ihr hier >> Tickets und Infos Tickets für die Vorstellungen im Kino sind direkt an der Kasse der Kinemathek Karlsruhe erhältlich. Hier können im Vorfeld auch Festivalpässe und Tagestickets zu den üblichen Öffnungszeiten gekauft werden. Zusätzlich können Einzeltickets auch vorab online erworben werden, die Links zum Ticketkauf sind auf den Seiten der einzelnen Programmpunkte zu finden. Das komplette Programm findet Ihr hier >> Eintrittspreise Einzelticket 8 Euro, ermäßigt 7 Euro Tagesticket 18 Euro, ermäßigt 15 Euro Festivalpass 35 Euro, ermäßigt 25 Euro Online-Pass 20 Euro oder frei wählbarer Betrag als Unterstützung des Festivals

17.08.2021

Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit. Auf einige neue Förderungsprogramme kann man sich seit August bewerben. Einige weitere starten noch im September: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder. Das Förderprogramm setzt an den Erfahrungswerten aus "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN 2020-2021" an und schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in den geförderten Einrichtungen, fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent*innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene, damit diese bei der Umsetzung der Transformationsprozesse voneinander lernen und ggf. Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen können. Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung. Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 24.09.2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Musikautor*innen Stipendienprogramm 2021 der GEMA Für das Stipendienprogramm der GEMA aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Stipendien für Musikautor*innen für die Dauer von vier Monaten in Höhe von 5.000 Euro vergeben. Ziel des Programms ist das Aufrechterhalten der musikalischen und schöpferischen Fertigkeiten von Musikautorinnen und Musikautoren auch während der Corona-Pandemie (zum Beispiel durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren, Entwicklung neuer kreativer Ansätze). Musikschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen und offene Entwicklungsvorhaben im Rahmen des eigenen musikalisch-künstlerischen Schaffens zu realisieren. Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendige materielle Rahmen geschaffen werden (zum Beispiel für den Erwerb von Instrumenten, Equipment, Material oder Fachliteratur). Mit neuen musikalischen Geschichten soll ein Kick-Start des kulturellen Spielbetriebs gelingen. Antragsstart: 2. August 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Stipendienprogramm der GVL Die GVL verteilt die Förderung an freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler. Der Gesamtumfang beträgt 30 Mio. EUR. Ab August können sich Künstler bei der GVL für ein Stipendium von 5.000 EUR bewerben. Das Stipendienprogramm richtet sich an freiberufliche Künstler, die überwiegend von ihren Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit leben und die durch die Corona-Krise in eine existentielle Notlage geraten sind. Ab 9. August können die Anträge auf dieser Website online eingereicht werden. Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Über die Stipendienvergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Antragsstart: 9. August 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Stipendienprogramm Autor*innen der VG WORT Das Förderprogramm richtet sich an freiberufliche, professionell tätige und arbeitnehmerähnliche Autor*innen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Den Autor*innen sind durch die Corona-Pandemie wichtige Vermittlungs- und Kommunikationsorte weggebrochen. Es fanden keine Präsenzlesungen statt, was einen deutlichen Einnahmeverlust bedeutet. Buchmessen und andere Branchenveranstaltungen entfielen, so dass keine neuen Projekte angebahnt werden konnten. Verlage mussten teilweise ihre Programme verschieben oder einschränken. Auch die Medienberichterstattung ist stark reduziert worden, da Werbeeinnahmen ausfielen. Dieses Stipendium soll deshalb Autor*innen dabei unterstützen, ihre kulturell bedeutende Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen. Gleichzeitig soll dadurch auch ermöglicht werden, dass Autor*innen, soweit sie neue Werke schaffen, zusätzliche Urheberrechte erwerben. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Programm wird spätestens am 30. Juni 2022 geschlossen. Registrierungsbeginn: 13. August Beginn Bewerbungsphase: 27. August Mehr Infos findet Ihr hier >> Stipendienprogramm der VG Bild-Kunst Das Programm richtet sich an professionell tätige Künstler*innen, Bildautor*innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig oder (im Filmbereich) auf Produktionsdauer beschäftigt sind und in 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000,- erzielt haben. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung vorliegen. Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst sind drei Förderlinien aufgesetzt für die Bereiche Kunst, Bild und Film. Pro Person ist ein Antrag in einer der drei Förderlinien erlaubt. Anträge müssen ab dem 2. August 2021 elektronisch eingereicht werden. Die Bearbeitung und Entscheidung geschieht in der Reihenfolge ihres Eingangs durch unabhängige Jurys bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Neben einer Beschreibung des künstlerischen Werdegangs muss eine Beschreibung eines offenen Entwicklungsvorhabens eingereicht werden, das in der Stipendienlaufzeit umgesetzt werden soll. Eine Doppelförderung während der Laufzeit des Stipendiums ist grundsätzlich nicht möglich. Antragsstart: 2. August 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Förderprogramm Freie Musikensembles Im Rahmen von NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung bis zu 35 Millionen Euro für ein Förderprogramm des Deutschen Musikrats für freie Musikensembles zur Verfügung. Davon sind 5 Millionen Euro für die gezielte Unterstützung von Nachwuchsensembles vorgesehen. Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden. Fördermittel können ab dem 16. September 2021 für einen Projektzeitraum bis zum 31. Oktober 2022 beantragt werden. Antragsfristen: 16. September – 14. Oktober 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >>   Eine Auflistung der Förderprogramme nach Branchen findet Ihr hier >>