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News

07.05.2026

Das GEWERKSHAUS ist online!

Noch sind die Umbauarbeiten des neuen Gründungszentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe in vollem Gange, aber der Webauftritt ist schon jetzt bereit! Am besten gleich vorbeischauen: gewerkshaus-karlsruhe.de Hier finden sich alle wichtigen Infos für Gründungsinteressierte und alle, die einfach neugierig auf das GEWERKSHAUS sind. Die Idee eines Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe wird seit 2019 vorangetrieben. Immer mit einem Ziel: einen Ort zu schaffen, der genau dort ansetzt, wo handwerkliche Kompetenz auf unternehmerischen Mut trifft. Ausgangspunkt war ein klarer Blick auf die Gründungslandschaft in Karlsruhe: Für technologiebasierte Start-ups und Kreativschaffende gibt es etablierte Angebote – für Handwerk und produzierendes Gewerbe bislang jedoch nicht in vergleichbarer Form. Gerade für Betriebe, die mit Material, Maschine und handwerklicher Präzision arbeiten, fehlte ein Ort, der ihre Anforderungen versteht und gezielt unterstützt. Unter Federführung der Wirtschaftsförderung Karlsruhe setzt das Gewerkshaus mit starken Partnern aus Handwerk und Wirtschaft Impulse und schafft Perspektiven für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen. Gemeinsam unterstützen die Partner bei der strategischen Ausrichtung des Zentrums, stellen eigene Beratungs- und Serviceangebote zur Verfügung und begleiten fachlich. So entsteht ein starkes Netzwerk, das junge Unternehmen nicht nur beherbergt, sondern wirklich voranbringt.

06.05.2026

NEUES Förderprogramm: Innovationsbeschleuniger BW bringt Start-ups und Mittelstand zusammen

Mit dem „Innovationsbeschleuniger BW“ ist ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg gestartet, das gezielt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützt. Das Programm verfolgt das Ziel, externe Innovation strukturiert und praxisnah in Unternehmen zu verankern – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Start-ups. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der ekipa GmbH im Rahmen der Landesinitiative Start-up BW. So funktioniert das Programm: – Teilnehmende Unternehmen durchlaufen einen klar strukturierten Prozess: – Analyse konkreter Innovationsbedarfe – Identifikation passender Lösungen und Start-ups – Begleitung von Pilotprojekten über mehrere Monate Das bringt die Teilnahme – Niedrige Einstiegshürden durch Förderung – Reduzierte Projektrisiken – Strukturierte Umsetzung mit klaren Ergebnissen Der Innovationsbeschleuniger BW richtet sich an Unternehmen, die Innovationen nicht nur planen, sondern konkret umsetzen möchten. 👉 Weitere Informationen: Innovationsbeschleuniger BW | ekipa

04.05.2026

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Das Land fördert das „Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ mit rund zwei Millionen Euro. Mit dem Reallabor werden Mittelstand und Start-ups bei ambitionierten KI-Projekten unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ bis Februar 2028 mit rund zwei Millionen Euro. Ziel des Reallabors ist es, gemeinsam mit Unternehmen technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen von konkreten Innovationsprojekten in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik zu analysieren und erfolgreiche Lösungen dafür zu entwickeln. Schlüsseltechnologien für die Wirtschaft „KI und Robotik sind Schlüsseltechnologien für die baden-württembergische Wirtschaft. Mit dem Reallabor unterstützen wir Mittelstand und Start-ups bei ambitionierten KI-Projekten und sorgen dafür, dass die europäische KI-Regulierung nicht zum Bremsklotz für Innovationen wird“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum Projektstart. Zudem soll das Reallabor im Sinne des „regulatorischen Lernens“ Empfehlungen für eine innovationsfreundliche Durchführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für KI erarbeiten. Neben der KI-Verordnung stehen dabei auch weitere Gesetze wie die Maschinenverordnung der Europäischen Union (EU) und die Datenschutz-Grundverordnung im Fokus, da das Zusammenspiel der verschiedenen Regulierungen in der Praxis zusätzliche Fragen für die Unternehmen aufwirft. Das Reallabor wird gemeinsam von dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA), dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und der Universität Stuttgart betrieben. Die Forschungseinrichtungen stellen im Rahmen des Reallabors fachliche Kompetenz, technische Infrastrukturen und ein breites Ökosystem von Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bereit. Pilotphase erfolgreich abgeschlossen Dem Projekt war eine Pilotphase vorausgegangen, die bereits kurz nach Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung im November 2024 begann und im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Zeitraum wurden 15 konkrete KI-Projekte aus baden-württembergischen Unternehmen im Rahmen von sogenannten „Legal Quick Checks“ bearbeitet. Der Schwerpunkt lag dabei auf Anwendungen in Industrie und Robotik. Integration in das KI-Fortschrittszentrum In einem nächsten Schritt wird das Reallabor nun in das „KI-Fortschrittszentrum Lernende Systeme und Kognitive Robotik” integriert und weiter ausgebaut. Das 2019 mit Förderung des Landes gestartete KI-Fortschrittszentrum ist auf den Technologietransfer aus der KI-Spitzenforschung in kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand spezialisiert. Es hat bereits mit über 300 Unternehmen an konkreten KI-Innovationsprojekten zusammengearbeitet. Bisher konzentrierte sich das KI-Fortschrittszentrum dabei auf technologische Aspekte von KI-Innovationen. Mit dem neuen Reallabor werden zukünftig auch gezielt die wachsenden regulatorischen Anforderungen und Herausforderungen berücksichtigt. Durch diesen breiteren Ansatz soll der Weg für mehr KI- und Robotik-Innovationen made in Baden-Württemberg geebnet und der Technologietransfer von der Forschung in eine erfolgreiche Kommerzialisierung noch besser unterstützt werden. Interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich bis 21. Mai mit ihren konkreten KI- und Robotik-Innovationsvorhaben auf einen der vom Land geförderten „Quick Checks“ im Reallabor bewerben. Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Mai

03.05.2024

Kompetenzatlas Metaverse Baden-Württemberg

Im Rahmen des vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „CyberLänd“ wurde ein Metaverse-Kompetenzatlas für Baden-Württemberg erstellt. Der Zweck dieses Kompetenzatlasses ist es, Metaverse-Kompetenzen einfach zu finden und eigene Angebote sichtbar zu machen. Der Atlas listet aktuell bereits mehr als 700 Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Best Practices, Veranstaltungen, Bildungsangebote, etc. aus Baden-Württemberg in verschiedenen Technologiebereichen auf, die Beiträge zum Metaverse liefern können. Dazu zählen etwa XR, Blockchain, Edge Computing, KI, IoT, Sensorik, Robotik, und Mapping & Localization. Der Eintrag in den Kompetenzatlas ist kostenfrei und kann von jedem selbst angelegt werden.  

März

25.03.2024

Rahmenprogramm bei den INDEPENDENT DAYS

Vom 10. bis zum 14. April finden wieder die INDEPENDENT DAYS statt. Neben Kurzfilmen, dokumentarischen und szenischen Langfilmen erwartet euch ein breites Spektrum an Workshops und Rahmenprogramm. Speeddating for Filmmakers, 12.04., 16:00 Uhr Workshop 10er-Block Sigrid Andersson, 12.04., 11:00 Uhr Vortrag Produktions- und Aufnahmeleitung Hands-On & Networking Canon´s Creators ShowUp Space, 11.04., 14:00-18:00 Uhr Vortrag Wirklich Vetter Ton!, 13.04., 13:00 Uhr Mehr Infos zu den INDEPENDENT DAYS findet ihr hier >>

25.03.2024

Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum

Die Expertise „KreativLand Baden-Württemberg“ ist eine deutschlandweit erstmalige Studie zur Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum. Die Ergebnisse zeigen, dass die Branche mit ihrer hohen Wandlungs- und Innovationsfähigkeit zu den Grundpfeilern des wirtschaftlichen Erfolgs des Landes gehört. „Wie kaum eine andere Wirtschaftsbranche trägt die Kultur- und Kreativwirtschaft dazu bei, nachhaltiges Wirtschaften und Regionalentwicklung durch digitale Transformations- und Innovationsprozesse mitzugestalten. Sie bietet Lösungen und Ideen für die Digitalisierung, Nachhaltigkeit und das gesellschaftliche Zusammenleben. Im bundesweiten Vergleich ist Baden-Württemberg ein Top-Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft. In Baden-Württemberg arbeiten rund 15 Prozent der bundesweiten Erwerbstätigen der Branche. Sie erwirtschaften in Baden-Württemberg einen Umsatz von etwa 27 Milliarden Euro. Die Kultur- und Kreativwirtschaft zählt daher zu einer bedeutenden Wirtschaftskraft in Baden-Württemberg – auch in unseren ländlichen Räumen. Denn jede beziehungsweise jeder fünfte Kultur- und Kreativschaffende in Baden-Württemberg ist im Ländlichen Raum tätig. Dies entspricht rund 53.000 Gesamterwerbstätigen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk zum Abschluss des Modellprojekts „KreativLand Baden-Württemberg“. Die Ergebnisse zeigen, dass in Baden-Württemberg und seinen ländlichen Räumen die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihrer hohen Wandlungs- und Innovationsfähigkeit zu den Grundpfeilern des wirtschaftlichen Erfolgs des Landes gehört. Dabei ist die Branche nicht nur in den Kreativmilieus urbaner Räume und großer Städte verortet. „Mit der COVID-19-Pandemie, der zunehmenden Digitalisierung und dem Wunsch nach Nachhaltigkeit rücken Dörfer und kleinere Städte im Ländlichen Raum als Arbeits- und Lebensraum vermehrt in den Fokus von Kultur- und Kreativschaffenden“, erläuterte Minister Hauk. Erste Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft Die zunehmende Bedeutung der Branche für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wird bereits mit jüngstem Bericht der Landesregierung zur Kultur- und Kreativwirtschaft 2023 bestätigt. Bisher lagen jedoch keine Kennzahlen für die Kreativbranche in Ländlichen Räumen vor. Hier setzt die vorliegende, bundesweit erstmalige Studie an, indem sie konkrete Daten für die Kreativbranche in Ländlichen Räumen auswertet und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Branche formuliert. „Mit der Studie schließen wir eine bisher vorhandene Datenlücke zur Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum für Baden-Württemberg“, sagte Minister Hauk. Carl Bergengruen, Geschäftsführer der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), betont: „Für uns als Landesagentur mit einem vielseitigen Angebot für Kultur- und Kreativschaffende ist diese Studie ausgesprochen hilfreich. Die aus der Datenanalyse und dem Dialogprozess mit Branchenakteuren gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es uns, unsere Unterstützungsmaßnahmen noch gezielter auf die Branche in den Ländlichen Räumen Baden-Württembergs zuzuschneiden.“ Hauptergebnisse der Expertise „KreativLand BW“ im Überblick In Baden-Württemberg sind mehr als 272.600 Gesamterwerbstätige in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 27.100 Kreativunternehmen erwirtschaften einen Umsatz in Höhe von 27 Milliarden Euro. Sowohl die Gesamterwerbstätigenzahl als auch das Umsatzvolumen in Baden-Württemberg machen rund 15 Prozent der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Damit ist Baden-Württemberg ein Top-Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft im bundesweiten Vergleich. Hinsichtlich der Umsatzzahlen nimmt Baden-Württemberg den dritten Platz hinter Nordrhein-Westfalen und Bayern ein. Jede beziehungsweise jeder fünfte Kultur- und Kreativschaffende in Baden-Württemberg ist im Ländlichen Raum tätig. Dies entspricht rund 53.000 Gesamterwerbstätigen und 19 Prozent der Gesamterwerbstätigen in der baden-württembergischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Dazu zählen im Jahr 2019 rund 7.500 Selbständige, 20.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 8.000 Mini-Selbständige und 17.500 geringfügig Beschäftigte. Damit ist die Kultur- und Kreativbranche ein bedeutender Arbeitgeber im Ländlichen Raum. Im Ländlichen Raum erwirtschafteten rund 6.500 Kreativunternehmen im Jahr 2021 einen Mindestumsatz von 1,91 Milliarden Euro. Im Vergleich mit anderen Branchen im Ländlichen Raum und in Bezug auf die Kernerwerbstätigenzahl liegt die Kultur- und Kreativwirtschaft mit 25.700 Kernerwerbstätigen nur leicht hinter dem Fahrzeugbau (31.000). Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist im Ländlichen Raum auch eine vielfältige Branche. Während in urbanen und Übergangsräumen in Baden-Württemberg die Software- und Gamesindustrie der dominierende Teilmarkt ist, macht sie im Ländlichen Raum nur ein Drittel der Kernerwerbstätigen aus. Im Ländlichen Raum sind hinsichtlich der Erwerbstätigenzahlen der Architekturmarkt (18 Prozent), der Pressemarkt (14 Prozent), die Designwirtschaft (zwölf Prozent) und der Werbemarkt (elf Prozent) starke Teilmärkte. Potenziale und Chancen des Ländlichen Raumes für Kultur- und Kreativunternehmen Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in allen 18 Landkreisen im Ländlichen Raum vertreten. Regionale Schwerpunkte von Kultur- und Kreativunternehmen liegen in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis und Landkreis Tuttlingen. Hier ist die Kultur- und Kreativwirtschaft bezogen auf Erwerbstätige und Umsatz besonders stark. Der Ländliche Raum bietet für Kultur- und Kreativunternehmen Potenziale und Chancen. Umgekehrt profitiert der Ländliche Raum stark von seiner Kultur- und Kreativwirtschaft. Kreativschaffende identifizieren sich mit ihrer Heimatregion und haben großes Interesse daran, die Region zu gestalten. Der Ländliche Raum ist als Arbeits- und Lebensraum für Kultur- und Kreativschaffende attraktiv. Sie nutzen die vorhandenen Möglichkeiten zur Um- und Nachnutzung von alten Gebäuden und Denkmälern, zur (digitalen) Neuinterpretation von Naturregionen wie dem Schwarzwald und zur kulturellen Belebung lokaler Traditionen sowie gesellschaftlicher Werte. Ein besonderes Potenzial stellt die Innovations- und Transformationskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Ländlichen Raum dar. Sowohl mittelständische Unternehmen der klassischen Wirtschaftsbranchen als auch Kultureinrichtungen benötigen (digitale) Kreativleistungen und Technologien sowie innovative Arbeitsmethoden der Kultur- und Kreativschaffenden. Die soziale Nähe im Ländlichen Raum erleichtert Kreativen den Zugang zum Kunden und umgekehrt. Es bestehen hierbei noch ungenutzte Möglichkeiten zwischen den Kreativunternehmen und dem Mittelstand in den Regionen. Die Gewinnung von Fachkräften ist eine große Herausforderung für Kultur- und Kreativunternehmen in Ländlichen Räumen. Hier stellen die räumliche Nähe und regionale Synergien zu Hochschulen sowie Ausbildungseinrichtungen im Land ein noch bisher wenig genutztes Potenzial dar. Ländliche Räume Baden-Württembergs heben sich von anderen Ländern durch eine starke Wirtschaftskraft des produzierenden Gewerbes und Mittelstands ab. Das Potenzial der Kultur- und Kreativunternehmen als Innovationstreiber für die digitale und wirtschaftliche Transformation sollte im Ländlichen Raum noch stärker genutzt werden. Dafür gilt es, eine branchenübergreifende Vernetzung von Kreativwirtschaft und anderen Branchen im Ländlichen Raum zu forcieren. Modellprojekt „KreativLand Baden-Württemberg“ Das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragte Modellprojekt wurde von der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2024 umgesetzt. Das Forschungsinstitut Prognos AG ist dabei wissenschaftlicher Partner der MFG Baden-Württemberg. Als landesweites Kompetenzzentrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft setzt die MFG im Auftrag des Landes branchenspezifische Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderprogramme für Kultur- und Kreativunternehmen in Baden-Württemberg um und unterstützt seit 2014 die Branche mit ihren Teilmärkten Architektur, Design, Software/Games, Musik, Film und Rundfunk, Kunstmarkt und Darstellende Künste sowie Presse, Buch und Werbung mit passgenauen Programmen und Projekten. Das Thema Kultur- und Kreativwirtschaft in Ländlichen Räumen steht im Fokus einer Veranstaltung am 21. November 2024 im Kulturbahnhof Aalen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg und die MFG Baden-Württemberg vertiefen im Rahmen einer Tagesveranstaltung die Themenbereiche, Praxisbeispiele und Fragenstellungen der Expertise „KreativLand BW“. Hier geht es zur Pressemeldung >>

22.03.2024

Coworking-Konferenz zur Zukunft der Arbeit

Vom 26. bis 28. April 2024 wird die Coworking-Szene im deutschsprachigen Raum erneut zusammenkommen, um die Zukunft der Arbeit zu gestalten. Die „COWORK2024“ wird organisiert von der German Coworking Federation (GCF), dem deutschen Bundesverband für Coworking Space-Betreiber*innen und Coworker*innen, und findet im Karlsruher Coworking Space „SteamWork“ statt. Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe ist Partner der Veranstaltung. „Ich freue mich sehr, dass wir die ‚COWORK2024‘ nach Karlsruhe holen konnten“, sagt Birk Bauer, Geschäftsführer von GoodSpaces, zum dem das „SteamWork“ gehört. „Mein Ziel ist es zu zeigen, wie wir Coworking auch mit hoher Qualität und viel Individualität skalierbar gemacht haben und ich freue mich einen Einblick in die Vielfalt und Diversität der Szene in Karlsruhe zu geben. Es ist beeindruckend, wie in diesem Netzwerk kontinuierlich Neues entsteht.“ Das Konzept des Coworking, das seinen Ursprung in den Metropolen weltweit hat, gewinnt auch in Deutschland stetig an Beliebtheit und entwickelt sich rasant, nicht nur in Großstädten. Die „COWORK2024“ ist bereits die 11. Ausgabe dieser kollaborativen Konferenz, die Experten*innen sowie Interessierte zusammenbringt, dieses Mal unter dem Motto „Future Work Skills – Der Kulturwandel und die Coworking Bewegung“. „Coworking bedeutet weit mehr als die bloße Anmietung von Arbeitsplatz, Flächen oder Möbeln. Es ist eine lebendige Gemeinschaft, in der die Kultur des Miteinanders, Vernetzung und Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Genau diese Prinzipien spiegeln sich auch im Programm der ‚COWORK2024‘ wider.“, betont Wolf-Nicolas Henkels vom Vorstand der German Coworking Federation. Für den ersten Veranstaltungstag (Freitag) konnten zwei besondere Speaker*innen gewonnen werden. Johanna Bath ist Professorin an der ESB Business School, Reutlingen University, und zählt zu den gefragtesten Expertinnen für die Themen „Trends in der Arbeitswelt“ und „Hybride Führung“ in Deutschland. Sven Urselmann gestaltet und produziert mit seinem Team Innenräume, die von der Cradle-to-Cradle-Denk- und Gestaltungsschule inspiriert sind. Das Ziel ist eine nachhaltige Einrichtung ohne Kompromisse mit moderner Ästhetik. Neben den Keynotes steht das sogenannte „Barcamp“ am zweiten Tag im Mittelpunkt des Events, bei dem die Teilnehmenden den Ablauf und die Inhalte selbst gestalten und aktiv zu Diskussionen und Workshops beitragen. Somit sind die Themen immer hochaktuell. Das Programm wird am Sonntagvormittag abgerundet durch den „Sustainability Sunday“, an dem mit kreativen Methoden nachhaltige Lösungen für den Coworking-Alltag erarbeitet werden. Die Liste der Teilnehmenden ist vielfältig und offen für alle Interessierten, darunter Pionier*innen der Coworking-Szene, Gründer*innen, kommunale Vertreter*innen und politische Entscheidungsträger*innen. Das vollständige Programm sowie Tickets findet ihr unter >>

14.03.2024

Berufsbilder der Kultur- und Kreativwirtschaft im Wandel

Die Zukunft ist schon da: Berufsbilder in der Kultur- und Kreativwirtschaft wandeln sich immer schneller. Zwei zentrale Trends sind dabei die Entwicklung hin zu einem nachhaltigeren und zirkulären Wirtschaften sowie die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz in unserer Gesellschaft. Beide bedeuten Innovation, stellen aber auch neue Anforderung an Unternehmen, Angestellte, Wissenschaft und das Hochschul- & Weiterbildungssystem. Auf der Wissenschaftlichen Fachkonferenz am 19. März von 10:00 – 16:15 Uhr in Berlin werden diese und weitere Entwicklungen von zahlreichen Gästen aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Nach einer Begrüßung durch Michael Kellner (Ansprechpartner der Bundesregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft & Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz), erwarten Sie spannende Impulse, Paneldiskussionen sowie Workshops und Gelegenheiten zum Netzwerken. Zu Beginn beschäftigen wir uns mit der Frage, wie sich Berufsbilder in der Branche durch Künstliche Intelligenz und die Anforderungen von Nachhaltigkeit verändern. Diese Themen stehen im Kompetenzzentrum bereits seit einiger Zeit im Fokus. Die Fachkonferenz erweitert die bisherige Beschäftigung um die Betrachtung des wissenschaftlichen Diskurses. Dabei sollen auch ein Blick über den Tellerrand geworfen und internationale Entwicklungen in den Fokus genommen werden. Nach der Mittagspause wird thematisiert, inwiefern sich unser Hochschul- und Weiterbildungssystem ändern muss, um mit Entwicklungen Schritt zu halten. Das Programm findet ihr hier >>

05.03.2024

Gamescom 2024: Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand

Werdet Aussteller*in am THE LÄND Gemeinschaftsstand und präsentiert euch auf der weltgrößten Games-Messe in Köln vor internationalem Publikum! Ihr repräsentiert euch, eure Spiele und den Games-Standort Baden-Württemberg von Mittwoch, 21. August 2024 bis Freitag, 23. August 2024 in der Business Area der Gamescom. Bewerben können sich Games-Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen im Games-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und Games-Anwendungen aus den Bereichen VR/AR/XR angesprochen. Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 1. April 2024. Mehr Infos findet ihr hier >>

04.03.2024

Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“ Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. In seiner jüngsten Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“  hatte der Deutsche Kulturrat erneut aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich. Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um. Die Pressemitteilung findet ihr hier >>

01.03.2024

Bewerbungsphase gestartet – Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe 2024

Ab heute könnt ihr eure Projekte bei "Schule + Kultur" einreichen! Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2024 Bitte beachten: Die Antragsfrist fällt in die Osterferien (23. März – 07. April 2024)! Alle Infos zum Antragsverfahren findet ihr hier >>

Februar

27.02.2024

Innovationspreis 2024 des Landes ausgeschrieben

Das Wirtschaftsministerium hat die Ausschreibung für den Innovationspreis 2024 des Landes gestartet. Ausgezeichnet werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2024. „Baden-Württemberg steht als Forschungs- und Entwicklungsstandort bundes- und europaweit an der Spitze. Innovationen und Erfindungen haben bei uns im Land eine lange und erfolgreiche Tradition. Sie sind seit Generationen die Grundlage für unseren wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 16. Februar 2024 zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Dr.-Rudolf-Eberle-Preises, dem Innovationspreis des Landes. „Mit dem Innovationspreis zeigen wir, welches enorme Potenzial wir im Land vom Start-up bis zum mittelständischen Traditionsunternehmen haben. Wir brauchen mehr denn je Menschen, die mit Mut und Entschlossenheit aktuelle Herausforderungen anpacken und letztlich mit ihren Innovationen zukunftsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in den Markt bringen. Sie tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Innovationspreis des Landes wird zum 40. Mal verliehen Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung ausgezeichnet. Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr zum 40. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Der Preis wird am 25. November 2024 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung überreicht. Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024 Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. Mai 2024 über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Am Wettbewerb können teilnehmen: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und mit Sitz in Baden-Württemberg. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Kriterien und Teilnahmebedingungen erhalten Sie auf dem Online-Bewerbungsportal. Dort wird auch die Funktion eines Quickchecks angeboten. Alle Informationen sind zudem erhältlich über die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie beim für die organisatorische Durchführung zuständigen Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, das dem Regierungspräsidium Stuttgart angehört.