Skip to content

Förderungen & Wettbewerbe

Logo Initiative Musik
Förderung

Künstler:innenförderung

Frist: 30.04.2026

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. Anträge für die 73. Förderrunde können vom 10.4. (12 Uhr mittags) – 30.4.2026 (12 Uhr mittags) gestellt werden. Alle Infos unter: Künstler:innen – Initiative Musik
Wettbewerb

APPLAUS-Awards

Frist: 21.05.2026

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Ziele des APPLAUS Finanzielle Stärkung von kleineren und mittleren Livemusikclubs sowie regionalen Veranstalter:innen, die oftmals mit hohem finanziellen Risiko ein kulturell herausragendes Programm anbieten Auszeichnung von Exzellenz um die kulturelle und soziale Bedeutung der Livemusikspielstätten und Konzertreihen zu unterstreichen Aufmerksamkeit für die strukturellen Herausforderungen und Belange von Musikspielstätten und Veranstalter:innen in den Kommunen und Regionen Weitere Infos zur Ausschreibung und den Programmkategorien unter: APPLAUS-Award
Website
Wettbewerb

Innovationspreis Baden-Württemberg 2026

Frist: 31.05.2026

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) eröffnet. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups mit Sitz im Land können sich noch bis zum 31. Mai 2026 bewerben. Der Preis würdigt herausragende innovative Leistungen, etwa bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technologischer Dienstleistungen, und steht 2026 zum 42. Mal an. Das Preisgeld beträgt 50.000 Euro, ergänzt um einen 7.500 Euro-Sonderpreis für ein junges Unternehmen, ausgelobt von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG). Eine Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Bewerbungen nach technischem Fortschritt, unternehmerischer Leistung und wirtschaftlichem Erfolg. Die Preisverleihung findet am 25. November 2026 statt. Bewerbung & Infos: 👉 Online Bewerbungsportal: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/ 👉 Weitere Infos und Teilnahmebedingungen: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/teilnahmebedingungen/ 👉 Hintergrund & Überblick zum Innovationspreis: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/auszeichnungen-und-wettbewerbe/innovationspreis/
Website
Wettbewerb

Start-up BW Elevator Pitch

Frist: 01.06.2026

Der landesweite Pitch-Wettbewerb für Start-ups, Gründerinnen und Gründer wird seit 2013 vom Wirtschaftsministerium veranstaltet.Das Format stellt eine Plattform bereit, auf der Gründende ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, Investierenden, potenziellen Partnerinnen und Partnern sowie Kundinnen und Kunden vorstellen können.Innerhalb von drei Minuten erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Aufmerksamkeit zu gewinnen und von ihren Produkten oder Dienstleistungen zu überzeugen. Es handelt sich nicht um einen Businessplan-Wettbewerb. Mitmachen können Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungsphase sowie Unternehmen, deren Gründung bis zu fünf Jahre zurückliegt.Start-ups, Gründerinnen und Gründer sind aufgerufen, an den Vorentscheiden in verschiedenen Regionen teilzunehmen. Die Termine werden auf dieser Seite veröffentlicht, sobald sie feststehen. Ziel ist es, unseren Start-ups, Gründerinnen und Gründern in Baden-Württemberg und ihren innovativen Ideen Sichtbarkeit zu geben.Das Landesfinale des Start-up BW Elevator Pitch 2025/2026 findet am 16. Juli im Rahmen des Käpsele Innovation Festivals in Freiburg statt.
Website
Wettbewerb

Call for Lange Nacht der kurzen Stücke 2026

Frist: 02.06.2026

Das Kulturzentrum Tempel lädt die stärksten, außergewöhnlichsten und vielseitigsten Choreograf*innen aus Karlsruhe und der Region ein, ihre Kurzstücke im Rahmen von „TANZ Karlsruhe“ zu präsentieren. Gesucht werden Stücke mit Schwerpunkt moderner, zeitgenössischer Tanz und Tanztheater, mit einer maximalen Länge von 10 Minuten von Choreograph*innen oder Tänzer*innen aus Karlsruhe oder aus der Region. Bewerbungsfrist läuft bis zum 02.06.2026
Website
Förderung

KI Stipendium

01. Juni 2026 30.06.2026 30. Juni 2026

Das Stipendienprogramm zur Künstlichen Intelligenz (STIP-6) wird zum dritten mal ausgeschrieben. Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert: der weitestgehend unkontrollierbaren Ausbreitung von „Corporate AI“ sollen individuelle künstlerische Positionen entgegengesetzt werden, die die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen von KI-Technologie reflektieren. Das Stipendienprogramm richtet sich an professionelle, freiberufliche Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik. Besonders angesprochen sind etablierte Künstler:innen mit einem klar entwickelten künstlerischen Profil. Wir freuen uns über Bewerbungen aus allen Genres des Musikfonds. Ein Hintergrund in Computer Science ist keine Fördervoraussetzung. Insgesamt werden 10 Stipendien durch eine Fachjury vergeben. Der Stipendienzeitraum läuft von Januar – Dezember 2027.  
Wettbewerb

Baden-Baden Award 2026

Frist: 30.09.2026

Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
Website
Wettbewerb

Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 30.11.2026

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
Website
Förderung

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften. Antragsverfahren So hilft das ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation: Bereits während der Vorbereitung eines ZIM-Antrags können Sie Kontakt zu dem für Sie zuständigen Projektträger aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren oder diesem eine formlose Projektskizze zur Vorab-Prüfung zusenden. Um Ihr geplantes Forschungsvorhaben auf Realisierbarkeit zu prüfen, können Sie im Vorfeld die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen. Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passt Reichen Sie den Antrag digital ein. Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Die eingereichten Unterlagen werden formal und fachlich geprüft. Es wird entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Bedingungen für das Vorhaben. Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Durchführung: Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden umgesetzt, der Projektfortschritt dokumentiert und die geforderten Berichtspflichten (Zwischen- und Abschlussbericht) erfüllt. Unternehmen, deren FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend „Leistungen zur Markteinführung“ beantragen. Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger. Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
Förderung

Filmförderung der FFA

Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland. Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird. Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF). Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen. Weitere Infos zu den Förderbereichen und Antragsfristen unter: Förderbereiche – FFA Filmförderungsanstalt
Förderung

Industrial Metaverse Reallabor

Das Industrial Metaverse Reallabor Baden-Württemberg verknüpft die reale Welt von der Produktentwicklung über die Produktion bis zum Ende des Produktlebenszyklus mit virtuellen Welten. Es unterstützt Unternehmen dabei, eigene Metaverse-Anwendungen schnell und risikoarm umzusetzen. Die Projektpartner bieten Unternehmen einen praxisnahen Einstieg in digitale Zwillinge, XR und weitere digitale Technologien – von ersten Quick Checks bis zu erlebbaren Demonstratoren. Das Reallabor ist gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.   Die erste Bewerbungsrunde für Quick Checks startet ab sofort und endet am 15. Mai 2026. Ziele des Reallabors Das Industrial Metaverse Reallabor unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitale Transformation gezielt voranzutreiben. Gemeinsam identifizieren wir geeignete Industrial Metaverse Use Cases, bewerten ihren wirtschaftlichen Nutzen und setzen sie Schritt für Schritt in Exploring Projects und Demonstratoren in der realen Umgebung um. So entstehen praxisnahe, skalierbare Lösungen, die Technologien wie digitale Zwillinge, XR und KI nutzbar machen, Innovationsrisiken senken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Zielgruppe Das Industrial Metaverse Reallabor richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Niederlassung in Baden-Württemberg – insbesondere produzierende KMU sowie Industrie- und Logistikunternehmen aus Branchen wie Maschinenbau, Automobil und industrienahen Dienstleistungen. Zielgruppe sind Geschäftsführungen sowie Verantwortliche für Digitalisierung, Innovation, Produktentwicklung, Produktion und IT, die konkrete Industrial-Metaverse-Use-Cases identifizieren, erproben und umsetzen wollen. Zusätzlich adressiert das Reallabor Unternehmen und Kreativschaffende aus Film, Gaming und XR, die ihre Kompetenzen in gemeinsame industrielle Metaverse-Szenarien einbringen möchten. Angebot Über etablierte S-TEC-Formate bietet das Industrial-Metaverse-Reallabor einen strukturierten, niederschwelligen Einstieg. Quick Checks prüfen rasch die Machbarkeit konkreter Ideen, Exploring Projects entwickeln prototypische Lösungen und Demonstratoren machen erfolgreiche Use Cases im Reallabor sichtbar und erlebbar. Unternehmen erhalten direkten Zugang zur Expertise der Projektpartner und profitieren von einem starken Netzwerk sowie von Austauschformaten wie jährlichen Open Lab Days. Kommen Sie für weitere Informationen gerne auf uns zu oder bewerben Sie sich direkt für einen Quick Check. Das Industrial Metaverse Das Industrial Metaverse ist eine virtuelle, mit realen Produkten und Systemen verknüpfte Umgebung. Digitale Zwillinge von Produkten, Systemen, Maschinen, Fabriken und Prozessen bilden die Grundlage. Sie können interaktiv und gemeinsam entwickelt, erlebt und bearbeitet werden. KMU können neue Produkte und Services sowie Anlagen, Layouts oder Abläufe zunächst im Digitalen planen, simulieren und testen, bevor in die physische Realisierung investiert wird – so sinken Kosten und Risiken, und Planungsfehler werden deutlich reduziert. Verschiedene Disziplinen und Wertschöpfungspartner können im virtuellen Raum reibungslos zusammenarbeiten, was neue Leistungsangebote ermöglicht und Entwicklungszeiten verkürzt. Mitarbeitende lassen sich realitätsnah schulen und per Remote Support unterstützen, was Einarbeitungszeiten verkürzt und Fachkräfte entlastet. Über Quick Checks, Exploring Projects und Demonstratoren können Unternehmen im Industrial Metaverse Reallabor mit geringem eigenem Aufwand in das Industrial Metaverse einsteigen, konkrete Anwendungsfälle (Use Cases) umsetzen und testen sowie ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit gezielt steigern. Forschungsschwerpunkte im Industrial Metaverse Reallabor Entwicklung und Erprobung von Industrial Metaverse Use Cases auf Basis digitaler Zwillinge, XR und KI entlang realer Wertschöpfungsketten. Methodenentwicklung für den systematischen Einstieg ins Industrial Metaverse und deren wissenschaftliche Evaluation. Aufbau und Kopplung verteilter Reallabore (Fraunhofer, ARENA2036, FABW) inkl. interoperabler Daten- und Systemarchitekturen. Regulatorisches Lernen: Identifikation rechtlicher Hürden und Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen für IM-Anwendungen. Integration von Kompetenzen aus der Kreativwirtschaft (Film, Gaming, XR) zur Entwicklung neuer, cross-industrieller Metaverse-Anwendungsfelder. Untersuchung von Technologien und Standards des Industrial Metaverse (z. B. USD, XR-Tools) unter Berücksichtigung europäischer Daten- und Infrastruktursouveränität. Menschzentrierte Gestaltung von Arbeit, Kollaboration und Qualifizierung in immersiven, industriellen Metaverse-Umgebungen. Wie geht es jetzt weiter? Einfach eine Idee und eine Ansprechperson für die Umsetzung einer Innovation in Ihrem Unternehmen uns vorschlagen und via Quick Check Bewerbungsformular bei unserer Zentrumsleitung einreichen: S-TEC_IM-Reallabor_Bewerbungsformular_QuickCheck
Förderung

INNOVATIONS –BESCHLEUNIGERBW

Mit dem „Innovationsbeschleuniger BW“ ist ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg gestartet, das gezielt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützt. Das Programm verfolgt das Ziel, externe Innovation strukturiert und praxisnah in Unternehmen zu verankern – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Start-ups. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der ekipa GmbH im Rahmen der Landesinitiative Start-up BW. So funktioniert das Programm: – Teilnehmende Unternehmen durchlaufen einen klar strukturierten Prozess: – Analyse konkreter Innovationsbedarfe – Identifikation passender Lösungen und Start-ups – Begleitung von Pilotprojekten über mehrere Monate Das bringt die Teilnahme – Niedrige Einstiegshürden durch Förderung – Reduzierte Projektrisiken – Strukturierte Umsetzung mit klaren Ergebnissen Der Innovationsbeschleuniger BW richtet sich an Unternehmen, die Innovationen nicht nur planen, sondern konkret umsetzen möchten. Weitere Infos unter: Innovationsbeschleuniger BW | ekipa