Überbrückungshilfe und Neustarthilfe verlängert und erhöht
Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Mit Härtefallhilfen können die Länder diejenigen Unternehmen unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund der Corona-Pandemie bedroht wird. Unternehmen können zudem weiterhin auf Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm wurde bis Jahresende 2021 verlängert und Kredithöchstbeträge wurden erhöht.
Die wichtigsten Änderungen:
Verlängerung der Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährte Fixkostenunterstützung ermöglicht es Unternehmen und Soloselbständigen, Zuschüsse zu den Fixkosten zu erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Und für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen.
Höhere Obergrenzen für insgesamt erhaltene Hilfen
Neben den vielen kleinen Unternehmen können auch mittelständische Betriebe Hilfe erhalten, die seit Monaten von den Corona-bedingten Einschränkungen und deren Folgen betroffen sind. Deshalb wird die Obergrenze für die Zuschüsse aus beiden Programmen von 12 Millionen Euro auf 52 Millionen Euro deutlich erhöht. Wie bisher sind davon 12 Millionen Euro durch den bereits geltenden EU-Beihilferahmen – bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe – abgedeckt. Hinzu kommen weitere 40 Millionen Euro aus dem kürzlich von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich.
Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro.
Voraussetzung für Zuschüsse im Rahmen dieses Schadenausgleichs ist, dass die betreffenden Unternehmen von Schließungsanordnungen von Bund und Ländern betroffen waren oder sind. Erste Anträge auf Schadenersatz können in Kürze gestellt werden.
Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige
Die Neustarthilfe unterstützt gezielt Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten. Auch die Neustarthilfe wird bis Ende September verlängert. Im Zuge dieser Verlängerung werden die monatlichen Zuschüsse erhöht: Während für den Zeitraum von Januar bis Juni 1.250 Euro pro Monat vorgesehen waren, sind es nun in der Neustarthilfe Plus von Juli bis September 1.500 Euro pro Monat. Das sind weitere 4.500 Euro. Insgesamt können betroffene Soloselbständige also für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 bis zu 12.000 Euro Neustarthilfe erhalten, um nach der Krise wieder neu starten zu können.
Restart-Prämie
Um Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern, wird eine neue Personalkostenhilfe eingeführt: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dann der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Diese abnehmende Förderung ist ein echter Anreiz, möglichst schnell Beschäftigte aus der Kurzarbeit zurückzuholen bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.
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