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Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Datum:

25.03.2020

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.

Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich.

Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>

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