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März
30.03.2021
Erreichbarkeit K³ Büro
Aufgrund von Problemen mit unserem externen Telefonanbieter sind wir kurzfristig gezwungen, den Anbieter zu wechseln.
Dies wird leider eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Der neue Anschluss wird in ca. 8 Wochen zur Verfügung stehen.
Bis dahin ist das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ab sofort vorübergehend unter der Telefonnummer 0170 2107748 zu erreichen.
Sobald die neuen endgültigen Telefonnummern freigeschaltet sind, werden wir Euch informieren.
Per Mail sind wir weiterhin über die bekannten Mailadressen erreichbar.
30.03.2021
Umfrage: Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft am Limit
Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wirtschaftlich am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Selbständige für das Jahr 2020 zu ziehen, führte der Bundesverband Kreative Deutschland gemeinsam mit dem Netzwerk Promoting Creative Industries eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen durch.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
83% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft geben an, dass die Krise im Jahr 2020 sehr negative oder eher negative Auswirkungen auf ihre Selbständigkeit hatte.
Selbständige haben substantiell Rücklagen aufgezehrt.
Selbständige erwarten eine wirtschaftliche Erholung erst für das Jahr 2022.
Nur 14% der Selbständigen nutzte 2020 den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige.
Die Coronakrise war ein Booster für Kooperationen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat der Branche einen Digitalisierungsschub verliehen.
Gründer*innen blicken (noch) pessimistischer in die Zukunft und haben sich im vergangenen Jahr öfter eine abhängige Beschäftigung gesucht als Selbständige, die schon länger am Markt sind.
52% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen ihre wirtschaftliche Existenz stark oder sehr stark gefährdet.
Die meisten Selbständigen fordern einen Unternehmerlohn bzw. ein Grundeinkommen unabhängig vom Familieneinkommen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.
42% der Selbständigen verzeichneten 2020 Umsatzrückgänge von über 70%, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Zum Vergleich: Im Frühjahr letzten Jahres rechnete jede/r Fünfte mit Umsatzverlusten von über 50%. Die Umsatzverluste fallen damit für viele deutlich drastischer aus, als zu Beginn der Pandemie angenommen.
Reaktionen auf die Krise
Ein Großteil der Selbständigen zehrte 2020 Rücklagen auf. Dies wird sich langfristig auf die Altersvorsorge der Selbständigen auswirken und die Möglichkeiten zu investieren.
Viele Selbständigen reagierten agil auf die Krise und
entwickelten neue künstlerische bzw. kreative Ideen und Projekte,
stellten ihr Geschäftsmodell um bzw. erweiterten dies,
bildeten sich weiter,
brachten neue Technologien zur Anwendung,
optimierten Arbeitsabläufe,
digitalisierten ihre Angebote und
erschlossen neue Netzwerke bzw. Kundengruppen.
4% der Befragten geben an, dass sie im Jahr 2020 ihre Selbständigkeit aufgegeben haben.
Für das Jahr 2021 geben 13% der Selbständigen an, dass sie ihre Selbständigkeit aufgeben werden.
Ebenfalls 13 % geben jedoch an, ein neues Unternehmen gründen bzw. mitgründen zu wollen.
Mehr als jede/r fünfte kündigt an, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen.
Hinweise zur Befragung
An der Befragung nahmen 2.006 Selbständige aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 13.01.–14.02.2021 teil, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zuordnen. Der Link zum Onlinefragebogen wurden einem breiten Netzwerk aus Förderinstitutionen und Verbänden zur Verfügung gestellt und über deren digitale Kommunikationskanäle geteilt.
Der Fragebogen wurde mit freundlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung der TU Dresden erstellt.
An der Umfrage nahmen ganz überwiegend Selbständige ohne Beschäftigte teil, darunter 74% Solo-Selbständige und 13% Selbständige, die (auch) mit anderen Selbständigen im Verbund arbeiten.
Die aufbereiteten Ergebnisse findet Ihr hier >>
29.03.2021
Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24. März den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen.
Sollten Betriebe nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, stünde ihnen der erleichterte Zugang zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes nicht mehr zur Verfügung. Mit dieser Verordnung wird daher der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 erweitert, um für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigten klare Perspektiven zu schaffen.
Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere die Zugangserleichterungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes:
Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden.
Das Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wird auf 10 Prozent abgesenkt.
Es besteht die Möglichkeit, auch Leiarbeiternehmer*innen Kurzarbeitergeld zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls Kurzarbeit eingeführt hat.
Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Sie verfolgen alle den Zweck, während der COVID-19-Pandemie den Zugang zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Betriebe zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Kurzarbeitergeldverordnung findet Ihr hier >>
29.03.2021
Bewerbungsfrist Schule+Kultur endet am 3. April
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.
Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren.
All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt.
Noch bis zum 03. April könnt Ihr Euch mit Eurem Projekt auf eine Förderung bewerben.
Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
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