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Mai
06.05.2021
Bewerbungsschluss Förderprogramm Medienkunst: 31.05.21
Noch bis zum 31. Mai 2021 können innovative, kooperative und interdisziplinäre Medienkunst-Projekte auf lokaler Ebene sowie internationale Netzwerk-Aktivitäten eingereicht werden!
Das zweite Jahr in Folge fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen der Förderung sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen.
Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester – sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben.
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05.05.2021
TRK-Innovationspreis NEO2021 sucht Beispiele für die erfolgreiche Transformation von Unternehmen
Die Megatrends unserer Zeit wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Individualisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Nachhaltigkeit wird zunehmend ein gesellschaftlicher Auftrag für Unternehmen. Die Corona-Pandemie bedeutet tiefgreifende Einschnitte und hat die digitale Transformation weiter beschleunigt. Globale Lieferbeziehungen wurden auf den Prüfstand gestellt. Immer kürzere Innovationszyklen, Nachhaltigkeitsimperativ, intelligent vernetzte Systeme und Prozesse sowie die damit verbundenen enormen Informations- und Datenflüsse bedeuten für viele Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss die Treiber des Wandels als Chance nutzen, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Vielen Unternehmen ist dies bereits in beeindruckender Weise mit einem hohen Maß an Veränderungsfähigkeit gelungen – von innovativen Technologien, über erfolgreiche Prozess- und Produktinnovationen, neue Wertschöpfungs- und Lieferketten bis hin zu disruptiven Geschäftsmodellen. Die TechnologieRegion Karlsruhe möchte mit ihrem diesjährigen Innovationspreis herausragende Beispiele für Transformation in Unternehmen auszeichnen.
Der mit 20.000 Euro dotierte Innovationspreis ist bundesweit und grenzüberschreitend im französischen Elsass ausgeschrieben. Bis zum 21. Mai 2021 können sich Teilnehmende mit einer Kurzbewerbung in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Nach der Vorauswahl durch eine Fachjury werden von maximal zehn Kandidat*innen weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Aus diesen Bewerbungen werden bis zu fünf Arbeiten nominiert und bei einer Preisverleihung im Herbst öffentlich präsentiert, bevor der Gewinner des NEO2021 bekannt gegeben wird.
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04.05.2021
Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit.
Einige Fristen der Förderungsprogramme enden in diesem Monat:
Förderprogramm tanz digital
Der Dachverband Tanz koordiniert in Kooperation mit dem Verbund Deutscher Tanzarchive das neue Förderprogramm tanz digital. Es bildet den Start einer langfristigen Arbeit an der medialen Präsentation des Tanzes. tanz digital ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Mit tanz digital sollen Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsprojekte u.a.) in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt und die Erprobung neuer technischer Mittel gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30.000 €, für Kooperationen von Künstler*innen mit Archiven bis zu 40.000 €.
Einreichungsfrist: 10. Mai 2021
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Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen
Gegenstand der Impulsförderung sind Maßnahmen, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Erhalt und Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen.
Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren.
Welche Summen können beantragt werden?
i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€
Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Eigenmittel, Personalkosten oder Drittmittel – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden.
Einreichungsfrist: 19. Mai 2021
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Kleinst-, Eintages- und „Umsonst & Draußen“ – Musikfestivals
Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Die Veranstalter*innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben
Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Einreichungsfrist: 31. Mai 2021
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Projektförderung des Musikfonds – 2. Förderrunde 2021
Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch zeitlich befristete Stipendienvergeben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt dieEin-beziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds für Anträge mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR endet am 31. Mai 2021. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. August 2021 beginnen. Anträge können ab dem 06.05.2021 ausschließlich online eingereicht werden.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Eine gute Übersicht über alle Förderprogramme (unterteilt nach Branchen oder nach Bewerbungsfrist) gibt der Kulturrat >>
03.05.2021
»MOMSCHANZ« Künstler*innen der AHOI studios zeigen aktuelle Arbeiten
Die AHOI studios e.V. sind ein Verein, der ein Künstler*innen Kollaborativ betreibt. Die Einrichtung arbeitet kooperativ und möchte Inklusion im Bereich der Kunst erlebbar machen. Zum Ende des zweiten Trimesters, ab 24. April, zeigen die teilnehmenden Künstler*innen aktuelle Arbeiten unter dem Titel „MOMSCHANZ“ in der Karlsruher Digitaldruckerei „Citydruck“, Hirschstraße 9. Die AHOI studios schließen sich damit dem „Projekt-F“ an, initiiert von Vivian Eckstein, Absolventin der Karlsruher Kunstakademie, und Anna-Lina Helsen, Absolventin der Staatlichen Hochschule für Gestaltung (HfG). Die Künstlerinnen bieten Kunstschaffenden in der Innenstadt Ausstellungsmöglichkeiten. Dazu gehören Läden und andere Örtlichkeiten mit Schaufenstern, die durch die verhängten Maßnahmen brachliegen. Ziel ist es: „das Flanieren durch die Stadt wiederzubeleben und mit neuem Glanz zu versehen.“
In der Ausstellung MOMSCHANZ werden überwiegend plastische Arbeiten zu sehen sein, die zum Thema Maskierung entstanden sind. Ursprünglich durch den ausgefallenen Fasching ins Leben gerufen, kreisen die Arbeiten um Fragen zu den Facetten des Seins – absurd, geheimnisvoll, farbig und voll zeitloser, elementarer Lebenskraft. Ein Video zeigt das Maskenspiel.
Nicht nur die Schaufenster der Druckerei dienen als Ausstellungsraum. Vom 24. April bis zum 28. Mai 2021 sind die Arbeiten der 13 Künstler*innen auch in den Geschäftsräumen zu den aktuellen Öffnungszeiten – Montag bis Freitag 9:30 bis 15.30 Uhr – zu sehen. "Vorbehaltlich der Pandemie-Einschränkungen in der dann aktuellen Fassung“, fügt die Inhaberin, Sonja Walters, hinzu.
Mehr zum Projekt-F erfahrt Ihr hier >>
Ansprechpartner bei AHOI studios e.V.:
Brigitte Reisz
Tel. 0179 6970852
Ahoi.studios(at)gmail.com
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