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August
24.08.2021
Land verlängert Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen
Das Land verlängert die Corona-Härtefallhilfen bis 30. September 2021. Damit können Unternehmen, die trotz einer coronabedingt existenzbedrohlichen Situation keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, auch für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Dies betrifft besonders junge Unternehmen, für welche die Härtefallhilfen wichtige Unterstützungsmaßnahmen sind
Bis zum 18. August 2021 sind in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liegt das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfällt, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg: Auf Baden-Württemberg entfallen bisher neun von bundesweit 37 Bewilligungen.
Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind am 18. Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den Freien Berufen.
Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können für die Monate Juli bis September 2021 einen Folgeantrag stellen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen ist der 31. Oktober 2021.
Die komplette Pressemeldung des Landes findet Ihr hier >>
Die Plattform zur Beantragung findet Ihr hier >>
23.08.2021
dokKa 8 – Programm online!
Die 8. Ausgabe des dokKa-Festivals startet am 14. September mit einem umfangreichen Programm vor Ort und einem zusätzlichen Online-Angebot.
Zwischen dem 14. und dem 19. September erwarten Euch über 25 Programmpunkte. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen. Alle Filmemacher*innen, Autor*innen sowie Künstler*innen werden nach Karlsruhe zu einem ausführlichen Gespräch eingeladen. Soweit die aktuelle Situation es erfordert, werden die Gespräche auch per Zoom stattfinden. Das Publikum ist eingeladen den Diskussionen im Foyer der Kinemathek beizuwohnen oder sich über den Online-Stream zuzuschalten.
Neben dem Kurzdokuwettbewerb mit dem SWR2 gibt es eine weitere Ausgabe des Branchentreffs mit der AG Dok Südwest und in Zusammenarbeit mit der AG Filmfestivals eine Diskussion zum Thema Festivals und Streaming.
Am Dienstag den 14. September findet ab 19 Uhr die dokKa-Eröffnung statt. Sie laden zu einem Glas Sekt ins Foyer und auf den Vorplatz des Kinos ein. Im Anschluss folgt der Eröffnungsfilm Walchensee Forever (D, 2020, 110 Min.) von Janna Ji Wonders die im Anschluss für ein Gespräch zu Gast sein wird.
dokKa +online
Bis auf zwei Ausnahmen ist das komplette Programm auch online zugänglich. Hierfür kann ein separater Online-Pass auf der Webseite gekauft werden. Dieser kann für einen frei wählbaren Betrag ab 20 Euro gekauft werden. Alle Festivalpässe sind gleichwertig. Sie entscheiden welchen Betrag sie beitragen möchten. Die Arbeiten werden zum Start des Festivals freigeschaltet und sind anschließend noch eine zusätzliche Woche verfügbar.
Mehr Infos zum Online-Pass findet Ihr hier >>
dokKa im Open-Air
Zum ersten Mal sind in diesem Jahr zwei Arbeiten des Festivalprogramms im Open-Air Kino zu sehen. Am Sonntag den 19. September wiederholt dokKa ab 19:30 Uhr ein Hörstück und einen Film auf dem Gelände des Alten Stadions im Rahmen von Toujours Kultur.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Tickets und Infos
Tickets für die Vorstellungen im Kino sind direkt an der Kasse der Kinemathek Karlsruhe erhältlich. Hier können im Vorfeld auch Festivalpässe und Tagestickets zu den üblichen Öffnungszeiten gekauft werden. Zusätzlich können Einzeltickets auch vorab online erworben werden, die Links zum Ticketkauf sind auf den Seiten der einzelnen Programmpunkte zu finden.
Das komplette Programm findet Ihr hier >>
Eintrittspreise
Einzelticket 8 Euro, ermäßigt 7 Euro
Tagesticket 18 Euro, ermäßigt 15 Euro
Festivalpass 35 Euro, ermäßigt 25 Euro
Online-Pass 20 Euro oder frei wählbarer Betrag als Unterstützung des Festivals
17.08.2021
Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit.
Auf einige neue Förderungsprogramme kann man sich seit August bewerben. Einige weitere starten noch im September:
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder. Das Förderprogramm setzt an den Erfahrungswerten aus "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN 2020-2021" an und schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in den geförderten Einrichtungen, fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent*innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene, damit diese bei der Umsetzung der Transformationsprozesse voneinander lernen und ggf. Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen können.
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 24.09.2021
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Musikautor*innen Stipendienprogramm 2021 der GEMA
Für das Stipendienprogramm der GEMA aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Stipendien für Musikautor*innen für die Dauer von vier Monaten in Höhe von 5.000 Euro vergeben.
Ziel des Programms ist das Aufrechterhalten der musikalischen und schöpferischen Fertigkeiten von Musikautorinnen und Musikautoren auch während der Corona-Pandemie (zum Beispiel durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren, Entwicklung neuer kreativer Ansätze). Musikschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen und offene Entwicklungsvorhaben im Rahmen des eigenen musikalisch-künstlerischen Schaffens zu realisieren. Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendige materielle Rahmen geschaffen werden (zum Beispiel für den Erwerb von Instrumenten, Equipment, Material oder Fachliteratur). Mit neuen musikalischen Geschichten soll ein Kick-Start des kulturellen Spielbetriebs gelingen.
Antragsstart: 2. August 2021
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Stipendienprogramm der GVL
Die GVL verteilt die Förderung an freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler. Der Gesamtumfang beträgt 30 Mio. EUR. Ab August können sich Künstler bei der GVL für ein Stipendium von 5.000 EUR bewerben.
Das Stipendienprogramm richtet sich an freiberufliche Künstler, die überwiegend von ihren Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit leben und die durch die Corona-Krise in eine existentielle Notlage geraten sind.
Ab 9. August können die Anträge auf dieser Website online eingereicht werden. Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Über die Stipendienvergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury.
Antragsstart: 9. August 2021
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Stipendienprogramm Autor*innen der VG WORT
Das Förderprogramm richtet sich an freiberufliche, professionell tätige und arbeitnehmerähnliche Autor*innen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben.
Den Autor*innen sind durch die Corona-Pandemie wichtige Vermittlungs- und Kommunikationsorte weggebrochen. Es fanden keine Präsenzlesungen statt, was einen deutlichen Einnahmeverlust bedeutet. Buchmessen und andere Branchenveranstaltungen entfielen, so dass keine neuen Projekte angebahnt werden konnten. Verlage mussten teilweise ihre Programme verschieben oder einschränken. Auch die Medienberichterstattung ist stark reduziert worden, da Werbeeinnahmen ausfielen.
Dieses Stipendium soll deshalb Autor*innen dabei unterstützen, ihre kulturell bedeutende Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen. Gleichzeitig soll dadurch auch ermöglicht werden, dass Autor*innen, soweit sie neue Werke schaffen, zusätzliche Urheberrechte erwerben.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Programm wird spätestens am 30. Juni 2022 geschlossen.
Registrierungsbeginn: 13. August
Beginn Bewerbungsphase: 27. August
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Stipendienprogramm der VG Bild-Kunst
Das Programm richtet sich an professionell tätige Künstler*innen, Bildautor*innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig oder (im Filmbereich) auf Produktionsdauer beschäftigt sind und in 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000,- erzielt haben. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung vorliegen.
Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst sind drei Förderlinien aufgesetzt für die Bereiche Kunst, Bild und Film. Pro Person ist ein Antrag in einer der drei Förderlinien erlaubt. Anträge müssen ab dem 2. August 2021 elektronisch eingereicht werden. Die Bearbeitung und Entscheidung geschieht in der Reihenfolge ihres Eingangs durch unabhängige Jurys bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Neben einer Beschreibung des künstlerischen Werdegangs muss eine Beschreibung eines offenen Entwicklungsvorhabens eingereicht werden, das in der Stipendienlaufzeit umgesetzt werden soll. Eine Doppelförderung während der Laufzeit des Stipendiums ist grundsätzlich nicht möglich.
Antragsstart: 2. August 2021
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Förderprogramm Freie Musikensembles
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung bis zu 35 Millionen Euro für ein Förderprogramm des Deutschen Musikrats für freie Musikensembles zur Verfügung. Davon sind 5 Millionen Euro für die gezielte Unterstützung von Nachwuchsensembles vorgesehen.
Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden. Fördermittel können ab dem 16. September 2021 für einen Projektzeitraum bis zum 31. Oktober 2022 beantragt werden.
Antragsfristen: 16. September – 14. Oktober 2021
Mehr Infos findet Ihr hier >>
Eine Auflistung der Förderprogramme nach Branchen findet Ihr hier >>
09.08.2021
Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September verlängert
Der Tilgungszuschuss Corona II für Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie weitere von der Corona-Krise betroffenen Branchen des Sports, der Unterhaltung und Erholung wird durch Beschluss der Landesregierung bis zum 30. September 2021 verlängert.
Unternehmen, die von coronabedingten Beschränkungen und Umsatzeinbußen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin eine wichtige finanzielle Hilfe. Mit dem Tilgungszuschuss Corona werden sie mit einem direkten Zuschuss zu ihren Tilgungsraten für Betriebsmittelkredite unterstützt. Die Verlängerung erfolge analog zur Überbrückungshilfe III Plus des Bundes. Zusätzlich werde die Antragsfrist auf den 31. Oktober 2021 ausgeweitet.
Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Ende September 2021.
Mehr Infos und die Antragsformulare findet Ihr hier >>
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