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News

24.04.2026

Online-Galerie pointss.gallery eröffnet erste digitale Ausstellung

Ein neuer digitaler Kunstraum, pointss.gallery, eröffnet diesen April mit seiner ersten Ausstellung, „Quiet Becoming“, einer Zusammenarbeit mit der lokalen Künstlerin Anna Marshall. Die in Durlach beheimatete und weltoffene Galerie präsentiert eine neue Art, zeitgenössische Kunst zu erleben: intim, zugänglich und zutiefst menschlich. Eine Ausstellung über Frauengeschichten „Quiet Becoming“ betrachtet Frauen nicht als feststehende Identitäten, sondern als Wesen, die sich in ständiger Wandlung befinden. Durch minimalistische und doch emotionsgeladene Porträts fängt Anna Marshalls Arbeit subtile innere Veränderungen ein (Momente des Zweifels, der Klarheit und des stillen Erwachens), fernab von den lauten und vereinfachten Erzählungen, die oft mit der Darstellung von Frauen verbunden sind. Anstatt sich auf Slogans oder Empowerment-Klischees zu konzentrieren, lädt die Ausstellung die Besucher in einen differenzierteren Raum ein: einen Raum der Selbstreflexion, der Selbstverwirklichung nach eigenen Vorstellungen und der Selbstfindung. Dieses Thema ist auch für die Gründerin der Galerie von persönlicher Bedeutung, die in den Werken ein Spiegelbild ihres eigenen Weges durch Wandel, Zweifel und Neuerfindung sieht. Eine digitale Galerie mit menschlichem Kern pointss.gallery wurde von Lucie Poisson ins Leben gerufen, einer kreativen Kuratorin, die sich seit über einem Jahrzehnt mit Malerei, Collagen und Keramik beschäftigt. Mit ihrer Ausbildung in den Bereichen Markenerlebnis und künstlerische Konzeptentwicklung für Ausstellungen gründete sie die Galerie als einen Ort, an dem Kunst, Emotionen und digitales Storytelling aufeinandertreffen. „Ich wollte eine Galerie schaffen, die sich eher wie ein ruhiges Gespräch anfühlt als wie ein Marktplatz“, sagt Lucie Poisson. „Digital muss nicht unbedingt kalt oder überwältigend sein. Es kann intim, bedächtig und zutiefst persönlich sein.“ Für diese erste Ausstellung arbeitete Lucie Poisson eng mit Anna Marshall zusammen, um ihre Gemälde in eine digitale Inszenierung zu übertragen, die den Minimalismus der Werke bewahrt und ihnen durch Bewegung und poetische Texte gleichzeitig eine subtile Tiefe verleiht. Das Online-Format ermöglicht es, dass Fragmente, Details und innere Stimmen erscheinen und wieder verschwinden, was das Thema des Werdens selbst widerspiegelt. Die Zusammenarbeit mit Anna Marshall begann durch einen herzlichen, offenen und professionellen Austausch, was Lucie Poisson als wesentlich erachtet: „Bei Kunst geht es nicht nur um das Werk an der Wand. Es geht auch um Vertrauen, Dialog und gemeinsame Sensibilität. Ich glaube, Künstler spüren, wenn das echt ist.“   Lokale Künstler unterstützen, globale Türen öffnen Obwohl pointss.gallery weltweit zugänglich ist, liegen ihre Wurzeln vor Ort. Die Galerie wurde in Durlach bei Karlsruhe gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Künstler*innen aus der Region zu präsentieren, insbesondere Frauen, deren Werke sich mit Identität, Wandel und dem Innenleben auseinandersetzen. Als digitale Galerie bietet pointss.gallery eine neue Beziehung zur Zeit. „Quiet Becoming“ wird im April 2026 eröffnet und bleibt so lange zugänglich, wie die Galerie besteht – so kann die Ausstellung wachsen, entdeckt und immer wieder neu erlebt werden, ohne durch physische Wände oder Schließtermine eingeschränkt zu sein. Im Anschluss an diese erste Ausstellung freut sich pointss.gallery über Kontaktaufnahmen von Künstlern, die sich mit der Vision der Galerie verbunden fühlen: intime, nachdenkliche und emotional geerdete zeitgenössische Kunst.     Über pointss.gallery pointss.gallery ist eine digitale Kunstgalerie mit Sitz in Durlach bei Karlsruhe, die gegründet wurde, um zeitgenössische Künstler durch kuratierte Online-Ausstellungen zu präsentieren, die bildende Kunst, Text und digitale Szenografie miteinander verbinden.   Exhibition Quiet Becoming Von Anna Marshall Seit April 2026 Online auf: https://pointss.gallery/quietbecoming Mehr über Anna Marshalls Werke: www.annasalto.de Press contact Lucie Poisson Founder & Kuratorin, pointss.gallery lucie@pointss.gallery

24.04.2026

Bis 30. April anmelden: Bunte Nacht der Digitalisierung 2026

Wer am 19. Juni dabei sein und Karlsruhes Stärke als Digitalstandort sichtbar machen will, sollte sich jetzt anmelden. Ob Unternehmen, Hochschule, Institution, Verein oder Amt – ihr gestaltet euer Programm selbst. Alle Formate sind willkommen! Ihr entscheidet was Besucherinnen und Besucher bei euch erleben können: sei es euer offenes Haus, Vorträge, Workshops,Live-Demos oder was euch noch so einfällt. Die #DigitaleNachtKA 2026 steht unter dem Motto „Digitale Souveränität.” Karlsruhe hat in genau diesem Bereich herausragende Kompetenz. Lasst sie uns auch zeigen! 👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/eDm8ssMH #KarlsruheDigital

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award

Februar

10.02.2021

Eine weitere Milliarde für NEUSTART KULTUR

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien legt ein Anschlussprogramm für NEUSTART KULTUR auf. Dafür stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel, die 2020 bereitgestellt wurden, sind weitgehend ausgeschöpft. Ende des vergangenen Jahres waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte Volumen des bisherigen Budgets konkret belegt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, die durch Corona-Einschränkungen besonders stark betroffene kulturelle Infrastruktur zu erhalten. In enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds wurden rund 60 Teilprogramme für die verschiedenen Sparten von Kunst und Kultur entwickelt. Davon profitierten unter anderem Kinos, Museen und Theater, Musik und Literatur. Spartenübergreifend werden zudem Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Weitere Infos findet Ihr hier >>

09.02.2021

Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg wächst

Während der Coronakrise hat sich die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg gegründet, um der Szene einen höheren Stellenwert in der Politik und der Öffentlichkeit zu verschaffen. Mitglieder sind Akteur*innen aus den Bereichen Club-, Kultur- und Musikveranstaltungen sowie Konzerte und Festivals in Baden-Württemberg. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geraten viele der Baden-Württemberger Musikclubs, Spielstätten und Festivals in eine existenzielle Krise. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen konnten diese ihren Betrieb gar nicht oder nur unter großen Einschränkungen wieder aufnehmen. In vielen Kommunen konnte schon vor Corona ein Club- und Spielstättensterben beobachten werden. Um ein großflächiges Absterben dieser Kulturbetriebe zu verhindern, sind aus Sicht der Interessensgemeinschaft Kraftanstrengungen auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene von Nöten. Ihr Ziel ist die regionale Vernetzung aller Akteur*innen aus dem Bereich der Clubkultur in Baden-Württemberg, um das damit einhergehende politische Gewicht zu stärken und somit eine gemeinsame, höhere Strahlkraft zu erzielen. Bisher haben sich bereits 100 Akteure aus 19 Städten der Interessengemeinschaft angeschlossen.   Weitere Infos findet Ihr hier >>

08.02.2021

Neustarthilfe nun auch für freie Schauspieler*innen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich nun ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen jetzt auch freie Schauspieler*innen und vergleichbare Beschäftigte Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Die freien Schauspieler*innen waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Der Antrag auf die Überbrückungshilfen III ist zurzeit noch nicht möglich. Der Antragsstart ist für Februar geplant und wird hier ebenfalls bekannt gegeben. Mehr Infos zur Änderung der Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Infos zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung findet Ihr hier >>

08.02.2021

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups geplant

Die Landesregierung Baden-Württemberg will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können. Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups. Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 77 in der Bundesratssitzung besprochen werden. Mehr Infos zur Bundesratssitzung findet Ihr hier >>

03.02.2021

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926-1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen für den diesjährigen Wettbewerb sind bis zum 31. Mai 2021 möglich. Die Preisverleihung ist am 16. November 2021 geplant. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

03.02.2021

Call for Entries: Focus Open 2021

Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. Focus Open, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist — jährlich und transparent. Auch 2021 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Beim Focus Open haben auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen! Zu gewinnen gibt es die Preisstufen Focus Gold, Silver, Special Mention — oder Meta, außerdem die Rückmeldung einer unabhängigen Jury und öffentliche Präsenz durch Jahrbuch, Ausstellung und Webpräsentation. Die Einreichungsfrist läuft noch bis zum 01. April 2021 und die Ausstellungseröffnung ist für Oktober 2021 geplant. Mehr zum Wettbewerb erfahrt Ihr hier >>

01.02.2021

Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD"

Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe lobt zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe den Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD" im Rahmen des Labels "Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts" aus. Sie möchten unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob fiktiv, experimentell, mokumentarisch oder dokumentarisch. Die Ideen können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Premiere des Gewinnerfilms wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

Januar

28.01.2021

Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2021

Künstler*innen aller Sparten aus Baden-Württemberg können sich noch bis zum 31. März 2021 für den Kleinkunstpreis des Landes bewerben. Seit 1986 zeichnet das Land – bundesweit einmalig – Künstler*innen mit diesem Preis aus.  Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Die Bewerber*innen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Ehrenpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury – bestehend aus Künstler*innen, Kritiker*innen und Veranstalter*innen – wählt die Preisträger*innen aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Eingereicht werden können Videos, die einen repräsentativen Querschnitt der künstlerischen Arbeit zeigen und das maximal fünf bis zehn Miunten dauern soll oder eine Verlinkung zum aktuellen Bühnenprogramm. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturförderung des Landes. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Mehr Informationen zur Bewerbung findet Ihr hier >>

27.01.2021

Nebenjobs und die Künstlersozialkasse

Während der Corona-Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaftsszene stark getroffen. Viele Künstler haben mit Veranstaltungsabsagen zu kämpfen und schauen sich deshalb nach alternativen Einnahmequellen um. Bei der Aufnahme weiterer Tätigkeiten, neben der bei der Künstlersozialkasse gemeldeten, gibt es einige Punkte zu beachten, damit sie weiterhin in der Künstlersozialkasse versichert bleiben können. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ein geringfügiger Nebenjob (450 Euro Job) oder eine zweite selbständige, geringfügige nicht künstlerische oder publizistische Nebentätigkeit mit einem Gewinn von maximal 5.400 Euro jährlich aufgenommen, beeinflusst dies die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Einnahmen aus mehreren Nebentätigkeiten zusammenzurechnen sind. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit eine zweite selbständige nicht künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 5.400 Euro aufgenommen, besteht für die jeweilige Dauer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Künstler, die Künstlerin sich freiwillig oder privat versichern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen muss. Die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG endet bzw. entfällt erst, sofern dass Bruttoentgelt aus der Festanstellung mtl. 3.550 Euro (West), 3.350 Euro (Ost) erreicht oder der Gewinn aus der zweiten selbständigen Tätigkeit jährlich 42.600 Euro (West), 40.200 Euro (Ost) erreicht. Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb des künstlerischen oder publizistischen Bereichs liegt und über Einnahmen von 450 Euro im Monat hinausgehen, sollten Künstler*innen genau prüfen, ob sich die Mehreinnahmen im Vergleich zu einer eigenständigen Versicherung lohnen. Auf der Seite der Künstlersozialkasse findet Ihr viele weitere, detaillierte Informationen >> Verschiedene Web-Seminare der Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>