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News

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io
News K3-Portal, Bild: Canva

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Beide Ferienwochen sind ausgebucht. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

März

02.03.2021

Projektförderung der Stadt Karlsruhe für Medienkunst erneut ausgeschrieben

Nach dem erfolgreichen Start und der großen Resonanz im vergangenen Jahr wird das kommunale Projektförderprogramm für Medienkunst in 2021 fortgesetzt. Ab sofort können sich Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen, die an innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten arbeiten, bis einschließlich 31. Mai 2021 um eine finanzielle Förderung beim Kulturamt der Stadt Karlsruhe bewerben. Auch Studierende ab dem 5. Semester mit entsprechenden Projektideen, sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe sind zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen. Als UNESCO City of Media Arts fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen des Projektförderprogramms sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Im Jahr 2019 wurde die Stadt Karlsruhe mit dem Titel UNESCO City of Media Arts ausgezeichnet und als Mitglied in das weltweite Netzwerk der UNESCO Creative Cities  (UCCN) aufgenommen. Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe die besondere Bedeutung von Medienkunst für das Karlsruher Kulturgeschehen als weltoffene, kreative und nachhaltige Stadt.  Weitere Infos zur Ausschreibung findet Ihr hier >>

01.03.2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde: Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben. Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten. Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro. Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden. Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig. Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt. Workshoptermine Künstler*innenförderung Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop. Einführung in das neue Antragstool Termin 1: 2. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Allgemeine Fragen zur Antragsstellung Termin 1: 2. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr. Mehr Infos findet Ihr hier >>

01.03.2021

Bewerbungsphase Applaus 2021 gestartet

Heutet startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”. Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können. Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr. Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

01.03.2021

Infosessions zu Corona Hilfen

Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.   Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt: 10. März 2021, 16:30 – 18:00 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 24. März 2021, 10:00 – 11:30 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 08. April 2021, 16:00 – 17:30 Uhr: Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe sowie Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg. Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Anmelden könnt Ihr Euch auf der Seite der MFG. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>

Februar

26.02.2021

Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen

Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen. Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt, an dem sich auch Baden-Württemberg beteiligt. Das Land unterstützt den Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie den Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro. Die Antragstellung zur Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn ausschließlich per E-Mail erfolgen. Weitere Infos findet Ihr hier >>  

26.02.2021

Stipendienprogramm für Künstler*innen startet

Das Land stellt für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für alle Kunstsparten ausgegeben. Die neuen Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben. Eckpunkte Stipendienprogramm – Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben. – Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden. – Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben. – Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren. – Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht. – Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln. – Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich. Antragsverfahren Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt: – Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung – Künstlerisches Projektvorhaben gegebenenfalls bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Abschlusszeugnis – gegebenenfalls Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt. Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier >>

25.02.2021

Hollywood-Dienstleister steigt in Karlsruher Firma ein

Der Hollywood-Dienstleister Digital Domain steigt mit 19 % in das Karlsruher Bildungsunternehmen asknet Solutions AG ein. Das Kerngeschäft von asknet ist die Entwicklung und der Betrieb von kundenspezifischen Software-Beschaffungsportalen, die in Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen zum Einsatz kommen. Digital Domain wurde 1993 vom dreifachen Oscar-Preisträger James Cameron mitbegründet und hat sich als Experte für Spezialeffekte in Filmen, Werbespots, Musikvideos und Computerspielen einen Namen gemacht. Dazu gehört auch die Entwicklung und Animation von virtuellen Filmfiguren, die entweder wie prominente Schauspieler aussehen oder künstliche Kreaturen sind wie die Hauptfigur Thanos im Blockbuster «Avengers: Infinity War». Das wesentliche Motiv dieser Partnerschaft besteht darin, dass Digital Domain so Zugang zum europäischen Bildungsmarkt erhält und in enger Zusammenarbeit mit der asknet Solutions AG Bildungsprodukte und -technologien entwickeln kann. Die Technik für Kinofilme soll künftig auch dazu genutzt werden, unterhaltende E-Learning-Angebote zu schaffen. Christian Herkel, CEO von asknet, sieht in dieser neuen Partnerschaft großes Potenzial: „Die Kombination aus der bahnbrechenden Technologie von Digital Domain und unserer Position im deutschen EdTech-Markt wird echte Wirkung zeigen. Der aktuelle Stand des Home Schoolings und Distanzlernens zeigt deutlich, dass der deutsche Bildungssektor bereit ist für einen engagierteren und stärker entertainment-orientierten Ansatz.“ Daniel Seah, CEO von Digital Domain Holdings Limited, fügt hinzu: „Die Coronakrise hat gezeigt, dass im Bereich E-Learning noch erhebliche Defizite bestehen. Die Digitalisierung in der Bildung ist nicht mehr aufzuhalten und birgt enormes Wachstumspotenzial. Daher ist jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, und EdTech ist der ideale Bereich für Digital Domain, um sein einzigartiges Angebot auf den europäischen Markt zu bringen. Eine der zahlreichen Möglichkeiten, die die neue Partnerschaft eröffnet, ist die Einführung von Virtual Humans im Bildungsbereich.“

25.02.2021

Wettbewerb "KI-Champions BW" startet in zweite Runde

Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ stellt Best-Practice-Beispiele in der Künstlichen Intelligenz vor. Sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen können sich bewerben. Nachdem der Wettbewerb „KI-Champions BW“ 2020 als Maßnahme des Aktionsprogramms KI für den Mittelstand“ erstmals erfolgreich durchgeführt wurde, startet nun die zweite Runde. Bis zum 14. April 2021 können sich sowohl Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen als auch Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und nah an der Einführung in den Markt sind, über das Online-Formular bewerben. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2021 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung. Außerdem werden die Best-Practice Beispiele auf dem Portal Wirtschaft Digital BW veröffentlicht. Mit dem „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“ soll die Anwendung und Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz im Mittelstand branchenübergreifend und schnell vorangetrieben werden. Hierfür sind sowohl Leuchtturmprojekte mit internationaler Strahlkraft geplant als auch Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend mit den Möglichkeiten von KI vertraut zu machen. Auch die Entstehung ganz neuer KI-Unternehmen soll gefördert werden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

22.02.2021

Studie zum Status Deutscher Mode

Der Fashion Council Germany e.V. hat mit der Studie „Status Deutscher Mode“ erstmals die deutsche Modebranche systematisch in ihrer Funktion als Querschnittsindustrie untersucht und betrachtet dabei sämtliche Teilbranchen und ihre gesamte Wertschöpfung. Die Stärken der deutschen Modeindustrie liegen demnach vor allem in der Textilentwicklung, aber auch in den Bereichen Nachhaltigkeit, Technologie und Innovation. Die Studie zeigt, dass Mode „Made in Germany“ international für Qualität steht und deutsche Modeunternehmen als besonders zuverlässige Partner gelten. Deutschland besetzt auf europäischer Ebene den zweiten Platz der größten Modemarken-Anbieter direkt hinter Italien, aber vor Frankreich, Portugal und Spanien, was deutlich macht: Der Modestandort Deutschland ist national wie international von hoher Relevanz. Dennoch mangelt es bislang an politischer und gesellschaftlicher Akzeptanz Mode als wichtiges Wirtschafts- und Kulturgut wahrzunehmen. Gemäß der Studie betrug die Wertschöpfung der deutschen Modeindustrie 2019 circa 66 Milliarden Euro. 1,3 Millionen Menschen waren in der Modebranche beschäftigt. Besonderes Potenzial für deutsche Modeunternehmen sieht die Studie in innovativen Bereichen wie FashionTech und nachhaltiger Mode, die an den Schnittstellen von Kreativ- und Digitalwirtschaft, Modedesign, Bekleidungsindustrie und Materialforschung liegen. Auch in Karlsruhe hat sich eine vielfältige Modelandschaft angesiedelt. So stammt beispielsweise Riaz Dan, einer der jüngsten selbstständigen Modedesigner, aus Karlsruhe. Oder das Label „Matsch mit Sahne“ hat sich faire und ökologische Produktion von hauptsächlich Kinder-, aber auch Erwachsenenmode spezialisiert und ihr erstes Büro auf dem Kreativpark Alter Schlachthof Karlsruhe bezogen. Weitere erfolgreiche Karlsruhe Modedesigner sind: Schnittmuskel, Amelie Hentschel Mode, Get Lazy, Kerstin Brandt Massmode, BUX – Wind-Wetter-Zeug, Freisinn Design, Mu&Du, Anna Moko, Enyonam Couture, AusDrucksRaum, SOMMERLAUNE Fashion, Atelier Hexenstich – Bernadette Rupp. Die komplette Studie findet Ihr hier >>