News
März
17.03.2023
Jetzt auf den Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA bewerben
LAMATHEA ist der einzige Staatspreis für Amateurtheater in Deutschland. Er wird seit 2013 alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in sieben Kategorien verliehen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW) organisiert den Wettbewerb, die Preisverleihung sowie das LAMATHEA-Festival, auf dem die prämierten Ensembles ihre preisgekrönten Inszenierungen noch einmal zeigen. Das Festival ist bundesweites Branchentreffen sowie öffentliches intergeneratives und interdisziplinäres Kulturfest, das landesweite Medienöffentlichkeit generiert, lokale und regionale Kulturakteur*innen vernetzt und viele Hundert Gäste aus ganz Deutschland in die gastgebende Kommune zieht.
Ziele des Projektes sind das Schaffen von Öffentlichkeit für Baden-Württembergs exzellente (Breiten-)Kulturszene, für das herausragende ehrenamtliche Engagement der Beteiligten und für alle Unterstützer*innen und Ermöglicher*innen, sowie Vernetzung – zwischen Amateurtheatergruppen, weiteren Kulturtreibenden, verschiedenen lokalen und/oder landesweit tätigen Institutionen sowie Förderern. Die vielen Hundert Amateurtheatergruppen Baden-Württembergs betreiben niederschwellige Persönlichkeits- und kulturelle Bildung, sind kulturelle Nahversorger*innen und gesellschaftlicher Kitt. LAMATHEA feiert sie alle.
Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
09.03.2023
Neue Infos zum Kulturfonds Energie verfügbar
Unter www.kulturfonds-energie.de können seit wenigen Tagen weiterführende Informationen zum gleichnamigen Hilfsprogramm der Bundesregierung abgerufen werden. Es handelt sich noch um einen vorläufigen Stand. In Kürze soll eine Antragstellung rückwirkend zum 01.01.2023 möglich sein.
Folgende Eckdaten zum Kulturfonds Energie sind hervorzuheben:
Die Förderung wird rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 gewährt und erfolgt in Tranchen. Die Frist für die erste Tranche (Förderzeitraum Januar bis März 2023) läuft bis zum 30.06.2023.
Gefördert werden die Mehrkosten für netzbezogene Strom, Gas und Fernwärme. Die Kosten für Öl- und Pelletheizungen werden derzeit nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der förderfähigen Kosten wird der aktuelle Arbeitspreis den historischen Kosten gegenübergestellt, wobei eine (fiktive) Einsparung des Verbrauchs berücksichtigt wird.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen. Dazu gehören auch soziokulturelle Zentren und Einrichtungen der kulturellen Bildung. Öffentliche Einrichtungen werden mit 50 Prozent der Mehrkosten unterstützt, private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren mit 80 Prozent. Eine Kultureinrichtung wird anerkannt, wenn kulturelle Zwecke und Aktivitäten zu mind. 80 Prozent im Vordergrund stehen.
Es können innerhalb der Tranchen auch Sammelanträge gestellt werden. Dies kann für kleinere Einrichtungen hilfreich sein und dazu beitragen, die Bagatellgrenze von 500 Euro zu überwinden. Auch Kommunen können ggf. Sammelanträge für ihre Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden auch Kulturveranstaltende außerhalb von Kultureinrichtungen mit einem gestaffelten Pauschalbetrag.
Künstlerinnen und Künstler werden nicht individuell gefördert. Ebenso erfolgt keine Förderung der Arbeitsstätten für die Produktion von Kunst sowie außerhalb geschlossener Räume.
Ein ausführlicher FAQ-Katalog steht auf der Internet-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Service-Hotline unter 0800/6645685 geschaltet bzw. eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse service@kulturfonds-energie.de möglich.
Hier geht es noch zum Video der Infosession: https://www.youtube.com/watch?v=jkKJGgn7oTY
Februar
23.02.2023
Ausweitung und Stärkung der Gründungskultur an der HKA
Der Gründungsradar des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e. V. vergleicht Hochschulprofile in der Gründungsförderung an deutschen Hochschulen und Universitäten. Er zeigt auf, welche Anstrengungen die Hochschulen für eine Stärkung der Gründungskultur unternehmen, und bewertet diese qualitativ und quantitativ. In seiner diesjährigen veröffentlichten 6. Ausgabe für das Jahr 2022 gehört die Hochschule Karlsruhe (Die HKA) bundesweit unter insgesamt 77 Hochschulen mittlerer Größe (zwischen 5.000 und 15.000 Studierenden) zu den Top 20 Prozent. Im Ranking nimmt sie Platz 12 ein und wird damit vom Stifterverband für ihre ‚vorbildlichen‘ Leistungen ausgezeichnet. In der Gesamtbewertung erreicht sie 50,4 von 60 Punkten und kann somit ihr Ergebnis im Vergleich zur letzten Bewertung im Jahr 2020 stark verbessern, wo sie eine Gesamtwertung von 39,85 Punkten erzielte.
In die Bewertung, die auf einer Befragung der Hochschulen nach einem Indikatorenset basiert, fließen verschiedene Dimensionen ein: Gründungssensibilisierung, -qualifizierung und -unterstützung sowie die institutionelle Verankerung. Auch die Gründungsaktivitäten, das heißt, welche Erfolge die Bemühungen in der Gründungsförderung hervorbringen, die Netzwerkarbeit, das Monitoring und die Evaluationsaktivitäten werden betrachtet. Besonders gut schneidet die HKA in den Kategorien „Gründungsqualifizierung“ und „Netzwerkarbeit in den Gründungsförderungen“ ab. Bei den Gründungsaktivitäten liegt sie unter den Top 10. Diese Ergebnisse zeigen den unmittelbaren Erfolg der Arbeit des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projekts xLab, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam mit den Professoren und Professorinnen der HKA eine Vielzahl von Möglichkeiten etabliert haben, in denen Studierende im Rahmen der Lehre durch die Bearbeitung realer Problemstellungen unternehmerisches Denken und Handeln lernen, Ideen entwickeln und bei der Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützt werden.
Im Erhebungszeitraum von einem Jahr gab es an der HKA 153 gründungsrelevante Veranstaltungen mit über 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der HKA haben in diesem Zeitraum 22 Unternehmen gegründet. Darüber hinaus gab es im selben Jahr 57 Gründungsvorhaben, die aktiv von Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolgt wurden. Diese Erfolge will die Hochschule weiter vorantreiben und mit dem geplanten Institut für Innovation und Entrepreneurship einen geeigneten Rahmen mit Unterstützungsangeboten für zukünftige Gründerinnen und Gründern schaffen.
Start-ups, die aus dem Hochschulkontext entstanden sind:
smartEden entwickelt ein Konzept eines smarten Hochbeets, das die darin befindlichen Pflanzen eigenständig bewässert, individuell düngt und per App- und Webanwendung ortsunabhängig bedienbar macht. Diese unterstützt Nutzer auch bei der Pflanzenauswahl und Aussaat und bietet Zugriff auf einen integrierten Online-Shop für passendes Saatgut und Zubehör.
EcoPhi entwickelt nachhaltige maßgeschneiderte Remote-Monitoring-Lösungen für Solaranlagen und Wassersysteme speziell für den Einsatz in ländlichen Regionen von Afrika. Die beiden Gründer und ehemaligen Technologie-Entrepreneurship-Studierende Maximilian Spannnagel und Sebastian Zenz wollen damit erreichen, dass Schwachstellen und Probleme rechtzeitig erkannt und Ausfälle vermieden werden.
FIAMI entwickelt eine App, über die Schwangere ein Hebammengesuch aufgeben und sich daraufhin Hebammen mit freien Kapazitäten bei ihnen melden können.
Mehr dazu findet Ihr hier >>
21.02.2023
Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben
Mit dem Wettbewerb "Sicherheit mit und für KI" fördert das Land Innovationen für sichere und vertrauenswürdige Anwendungen zur Künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg. Unternehmen können sich bis zum 24. April 2023 um Fördermittel bewerben.
In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 7. Februar 2023 einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben, an dem sich baden-württembergische Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeiter*innen beteiligen können. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Sicherheitslösungen gefördert werden, bei denen KI-Technologien zum Einsatz kommen oder die dazu dienen, KI-Anwendungen sicherer zu machen.
Der Förderschwerpunkt des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ umfasst verschiedene Aspekte der Sicherheit: Neuartige Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen, die auf KI-Technologien basieren, sind ebenso förderfähig wie Innovationen im Bereich der Betriebssicherheit, etwa von KI-gesteuerten Industrierobotern bei der Zusammenarbeit mit Menschen, sowie Lösungen, die Datenschutz und Datensicherheit in Anwendungen erhöhen.
Unternehmen können sich bis zum 24. April 2023 um Fördermittel bewerben.
Gefördert werden sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Vorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden. Die maximale Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt 200.000 Euro. Konsortialprojekte, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind, können jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Für interessierte Unternehmen findet am 28. Februar 2023 von 16:00 bis 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
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