Skip to content

News

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award
FUX Festigungs- und Expansionszentrum, Foto: LR Architekten

22.04.2026

Zwei Mieteinheiten im FUX frei

Im städtischen FUX Festigungs- und Expansionszentrum auf dem Alten Schlachthof sind 2 Mieteinheiten frei. Eine Mieteinheit (zwei Räume mit Verbindungstür) mit einer Bürofläche von 96,43 m² im 3. OG. Mietfläche gesamt: 96,43 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 59,20 m² Mietzins (kalt): ca. 1.128 € (Gründer), ca. 1.425 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zu dieser Mieteinheit hier >> Eine Mieteinheit mit einer Bürofläche von 98,87m² im 2. OG frei. Infos auf einen Blick: Mietfläche gesamt: 98,87 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 60,70 m² Mietzins (kalt): ca. 1.157 € (Gründer), ca. 1.461 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zur dieser Mieteinheit hier >> Infos zu allen zwei Mieteinheiten: Mietpreisanpassung gemäß Preisindex Nebenkostenvorauszahlung: 2,50 € /m² Mietdauer: zunächst 3 Jahre Kündigungsfrist: 6 Monate Voraussetzung: Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Gründung werden bevorzugt berücksichtigt. Bei Interesse gerne bei Dirk Metzger, K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro per Mail an dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de melden.
News K3-Portal, Bild: Canva

13.04.2026

Karlsruher Startup Nesto erhält 11 Millionen-Finanzierung – gegründet im Perfekt Futur

Großer Erfolg für die Karlsruher Kreativ- und Startup-Szene:Das Startup Nesto hat eine Finanzierung in Höhe von 11 Millionen Euro erhalten und setzt damit seinen Wachstumskurs konsequent fort. Das Unternehmen entwickelt eine KI-basierte Software zur intelligenten Personaleinsatzplanung – insbesondere für die Systemgastronomie. Mithilfe selbstlernender Algorithmen prognostiziert Nesto den Personalbedarf und hilft Unternehmen dabei, Über- und Unterbesetzungen zu vermeiden. Ursprung im Perfekt Futur auf dem Alten Schlachthof Besonders bemerkenswert:Nesto hat seinen Ursprung im Perfekt Futur, dem Zentrum für kreative Gründungen auf dem Alten Schlachthof in Karlsruhe. Das Perfekt Futur bietet seit vielen Jahren Raum für junge Unternehmen, kreative Ideen und innovative Geschäftsmodelle – und zeigt mit Nesto einmal mehr, welches Potenzial in der Verbindung von Kreativwirtschaft, Technologie und Unternehmertum steckt. Vom Startup zur skalierenden Tech-Lösung Mit der aktuellen Finanzierung will Nesto seine Plattform weiter ausbauen, neue Märkte erschließen und seine Position als innovativer Anbieter im Bereich KI-gestützter Personalplanung stärken. Der Erfolg von Nesto ist damit auch ein starkes Signal für den Standort Karlsruhe:Er zeigt, wie aus Ideen im lokalen Ökosystem erfolgreiche, wachstumsstarke Unternehmen entstehen können. Karlsruhe als Nährboden für Innovation Der Weg von Nesto unterstreicht die Bedeutung von Orten wie dem Alten Schlachthof und Formaten wie dem Perfekt Futur:Sie bieten Gründer*innen nicht nur Raum, sondern auch ein Netzwerk, Austausch und Unterstützung in den entscheidenden frühen Phasen. 👉 Ein Beispiel dafür, wie kreative Gründungsförderung konkret wirkt – und wie aus Karlsruhe heraus innovative Lösungen entstehen, die weit über die Region hinaus Bedeutung haben.

Mai

05.05.2023

Bewerbungsstart für IDEENSTARK 2023

Innovative und interdisziplinäre Geschäftsideen und Projekte von Kultur- und Kreativschaffenden sind essenzieller Treibstoff für eine zukunftsfähige und nachhaltige Gesellschaft. Wie aber bringt man die eigene Idee, das eigene Unternehmen oder das kreative Projekt zum Erfolg? Mit IDEENSTARK zeichnet das Land Unternehmen und Solo-Selbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft aus und unterstützt sie mit einem Förderprogramm. Bis zum 6. Juni 2023 können Kreative ihre Ideen, Unternehmen und Projekte auf ideenstark.mfg.de einreichen. Zehn Preisträger*innen erhalten die Auszeichnung und nehmen gemeinsam am neunmonatigen IDEENSTARK-Programm teil.   Die MFG Baden-Württemberg vergibt die Auszeichnung an Akteur*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg in diesem Jahr bereits zum siebten Mal. Der Wettbewerb wird unterstützt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Preisträger*innen werdenfeierlich ausgezeichnet im Rahmen der Zukunftskonferenz im Stuttgarter Wizemann am Mittwoch, 15. November 2023. Kreative Vorhaben aus allen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft gesucht Die Ausschreibung richtet sich an unternehmerisch tätige Personen aus allen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft: Designer*innen, Künstler*innen, Musiker*innen, Tänzer*innen oder Architekt*innen, Games- oder App-Entwickler*innen, Filmschaffende, Autor*innen oder kreative Stadtentwickler*innen – oder auch Kreative an Schnittstellen mit neuen Ansätzen und Verknüpfungen zu anderen Branchen. „Mit dem Ideenstark Programm bestärken wir Kreativschaffende darin, ihre innovativen Ideen voranzutreiben und ihre Träume zu verwirklichen“, erklärt Mira Kleine, Projektleiterin von IDEENSTARK. „Die Auszeichnung würdigt mutige Unternehmer*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die nicht davor zurückschrecken, Grenzen zu überschreiten und mit ihren Projekten Schnittstellen zu anderen Branchen schaffen.“ Ziel der Qualifizierung ist es, die Gewinner*innen in ihrer Unternehmerpersönlichkeit weiter zu stärken, um ihnen eine nachhaltige Etablierung ihres Projekts zu ermöglichen. Bewerben können sich Einzelpersonen oder ganze Teams aus mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Sie können eine Idee, ein Unternehmen oder ein Projekt präsentieren, unabhängig davon, ob es sich noch im Entwicklungsprozess befindet oder bereits in der Umsetzung ist. Mehr Infos findet Ihr hier >>

04.05.2023

Jetzt bewerben – Wettbewerb für junge Architektur

Ziel des Open Calls ist die Nachwuchsförderung. Im Mai 2016 hat das Architekturschaufenster e.V. zusammen mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, mit Hier sind wir! eine Tagung für junge Architekt*innen veranstaltet und gleichzeitig im Rahmen eines Open Calls jungen Architekt*innen und Architekturbüros eine Plattform geboten, sich und ihre Arbeit im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorzustellen (Hier sind wir!). Nun geht das Format in die sechste Runde. Nach Hier wohnen wir! (2017), Wie arbeiten wir? (2019), Hier reisen wir!  (2020) und zuletzt 2021 Hier lernen wir! folgt nun Hier verweilen wir! Mit dem 6. Open Call Hier verweilen wir! stellen wir vor die Frage: Was braucht ein kleiner Ort – ein Kiosk – im öffentlichen Raum, um diverse gesellschaftliche Funktionen und menschliche Bedürfnisse erfüllen zu können? Das Wort Kiosk geht auf das mittelpersische kusk zurück, dass so viel wie Ecke oder Winkel bedeutete. Im 19. Jahrhundert hielt der Kiosk als freistehender Pavillon Einzug in die europäischen Städte und ist nun weltweit in verschiedensten Gestaltungen zu finden. Er ist oft eine wichtige soziale Infrastruktur für Anwohner*innen, Passant*innen oder Stammgäste. Auf geringster Fläche vereinigt ein Kiosk mannigfaltige Funktionen und ist häufig Treffpunkt und Identifikationsort in Stadtquartieren. Eine solche vielseitige, nachhaltige und flexible Kleinst-Architektur mit Charakter gilt es im 6. Open Call Hier verweilen wir! zu entwerfen. Der Open Call ist eine Kooperation des Architekturschaufenster e.V. mit der Karlsruher Fächer GmbH und dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe. Alle Infos findet Ihr hier >>

April

21.04.2023

dokKa-Programm ist online

Das Karlsruher Dokumentarfestival dokKa präsentiert in diesem Jahr vom 17. bis 21. Mai insgesamt 18 Dokumentarfilme und Hördokumentationen in zwei Kinos. Zentraler Veranstaltungsort ist die Kinemathek in der Kaiserpassage. Weitere Vorstellungen gibt es in der Schauburg. Zu allen Programmpunkten finden anschließende Gespräche im Foyer der Kinemathek statt – bis auf wenige digitale Ausnahmen sind die Gäste persönlich anwesend. Neben dem dokKa-Frühstück (Do, 18.5. und So, 21.5., jeweils ab 10 Uhr) steigt die Jubiläumsparty zum zehnjährigen Jubiläum (Sa, 20.5., ab 22 Uhr). Die dokKa-Preise und Recherchestipendien werden am letzten Festivalabend verliehen (So, 21.5., 20.30 Uhr). Mit der digitalen Plattform auf dokka.de gibt es außerdem die Möglichkeit, einige Programmpunkte als Stream online zu sehen und zu hören – und das bis einschließlich 28. Mai. Im Jubiläumsjahr wird die Mediathek um weitere zehn Arbeiten aus den vergangenen Festivaljahren ergänzt. Die Programmübersicht findet Ihr hier >>

März

31.03.2023

Innovationsfonds Kunst 2023 ausgeschrieben: Förderanreize für Green Culture

600 geförderte Kulturprojekte im ganzen Land mit einer Summe von mehr als 17 Millionen Euro: Das ist die stolze bisherige Bilanz des Innovationsfonds Kunst. In diesem Jahr werden weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,1 Millionen Euro hinzukommen. Bis einschließlich 7. Mai können sich Kulturschaffende aus Baden-Württemberg mit ihren Vorhaben bewerben. Investitionen in einen klimafreundlichen Kulturbetrieb werden erstmals gefördert. Einen inhaltlichen Fokus gibt es 2023 nicht: Vielmehr sollen Bewerberinnen und Bewerber ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Die bedeutendste Neuerung kommt 2023 aus dem Bereich Green Culture, also dem klimafreundlichen Kulturbetrieb. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die neue Wege gehen – beispielsweise in Bezug auf Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Die Förderhöchstsumme pro Projekt beträgt 50.000 Euro, mindestens aber 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury. Projekte ohne ressourcenschonendes Umsetzungskonzept können keine Investitionskosten geltend machen, haben ansonsten aber die gleichen Chancen auf eine Förderung aus dem Innovationsfonds Kunst. Innovationsfonds Kunst Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Kulturbereichen. Die Stärke des Innovationsfonds liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltag Raum für neue Entwicklungen schaffen. Anträge für den Innovationsfonds Kunst 2023 können ab sofort online gestellt werden:www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/

28.03.2023

2. Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur – Jetzt Veranstaltung anmelden, Förderung beantragen & mitmachen

Am 8. Juli 2023 findet in Baden-Württemberg zum zweiten Mal „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur“ statt. Für die Veranstaltungen stehen Fördergelder zur Verfügung, die von einer Jugendjury vergeben werden. Mit „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur Baden-Württemberg“ soll die Jugendkultur in ihrer Breite und Vielfalt sichtbar werden. Durch die Vielfalt an Aktivitäten und Aktiven wird die positive Wahrnehmung von kreativen und kulturellen Aktivitäten von Jugendlichen in der Öffentlichkeit und in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhöht. Durch eine gemeinsame attraktive Öffentlichkeitsarbeit erhalten die einzelnen Projekte mehr Aufmerksamkeit vor Ort und können auf diese Weise noch mehr Akzeptanz erreichen. Das öffentliche Bild von Jugend wird positiv besetzt. Die „Lange Nacht der Jugendkultur“ schafft bei jungen Menschen zusätzliche Anreize zur Intensivierung ihrer kulturellen Aktivitäten und bietet die Plattform sich damit einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren. Junge Menschen arbeiten im Team und stärken ihre Kommunikationsfähigkeit und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen können so stolz auf ihre Aktivitäten sein und erhalten Anerkennung. All diese Erfahrungen kamen in der Pandemie zu kurz und sind generell wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Die „Lange Nacht der Jugendkultur“ eröffnet ihnen einen Raum, in dem sie ihre Anliegen sichtbar machen können. Die „Lange Nacht der Jugendkultur“ lädt zum Schauen, Hören und vor allem zum Mitmachen ein. Jungen Menschen wird die Möglichkeit zum kreativen Experimentieren und Selbstausdruck geboten und ein Gemeinschaftsgefühl entsteht. Mehr Infos findet Ihr hier >>

24.03.2023

Start-up Reise zur London Tech Week

London ist erneut Gastgeber Europas größtem Tech Festival: Die London Tech Week 2023 wird vom 12. bis 14. Juni stattfinden und erwartet über 20.000 Teilnehmende. Das Event zieht die einflussreichsten Gründer*innen, Unternehmen und Start-Ups der Techszene an, um gemeinsam die zukünftigen Trends der Branche zu diskutieren. Das Programm der London Tech Week besteht aus über 300 verschiedenen Veranstaltungen, darunter Keynotes und Präsentationen der neuesten Tech-Lösungen. Der Fokus des Festivals liegt dabei auf Networking und bietet gerade Tech-Start-Ups eine ideale Plattform zum Netzwerkaufbau. Das Queen Elizabeth II Centre in Westminster, das alle sieben Geschosse für die Veranstaltung nutzt, ist der perfekte Ort, um potenzielle Partner und Kunden zu treffen. Thematisch wird die diesjährige London Tech Week auf ‚Growing a Thriving & Resilient UK Tech Ecosystem‘, ‚Inspiring a Sustainable Future‘ und ‚True digital transformation & Next Tech Frontiers‘ ausgerichtet sein. Die Konferenz bietet auch die Möglichkeit, durch verschiedene zusätzliche Netzwerkveranstaltungen wichtige internationale Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Als VIP-Besucher*innen könnt Ihr die London Tech Week gemeinsam mit BW_i erleben und von den zahlreichen Möglichkeiten zum Netzwerken profitieren. Hier könnt Ihr Euch bewerben >>

24.03.2023

Künstler*innenförderung Initiative Musik Antragsphase zur 61. Runde

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. Inhaltliche Neuerungen Wir freuen uns, dass ab der 60. Förderrunde und bis auf weiteres Ausgaben rund um Werkkreation und Proben weiterhin gefördert werden können. Honorare können für bis zu 5 Tage pro Person bis hin zu täglich 250 EUR für Werkkreation bzw. 200 EUR für Proben bezuschusst werden. Der Förderanteil bleibt weiterhin variabel und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben des Projektes. Er liegt zwischen 60 Prozent bei Gesamtausgaben von 10.000 EUR und 40 Prozent bei Gesamtausgaben von 150.000 EUR. Die mögliche Fördersumme liegt entsprechend zwischen 6.000 und 60.000 Euro. Ab der 60. Förderrunde wird es für Künstler*innen möglich sein, entweder den Antrag allein zu stellen oder wie gehabt gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft. Auf diese Weise wollen wir insbesondere erfolgreich arbeitenden selbstvermarktenden Künstler:innen einen effizienteren Zugang zum Förderangebot ermöglichen. Nachfolgend werden diese beiden Optionen hinsichtlich der Auswirkungen auf Antragstellung und Förderung gegenübergestellt. Telefonische Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag, jeweils 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr 030 – 531 475 45 – 30 Mehr Infos findet Ihr hier >>

21.03.2023

Jetzt auf das Media Arts Film Scholarship 2023 bewerben

Das Filmboard Karlsruhe und die INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe haben das "Media Arts Film Scholarship 2023" ausgelobt. Die Auszeichnung soll unabhängigen Filmemacher*innen ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Chance bieten, ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro umzusetzen. Die Bewerber*innen werden aufgerufen, artifizielle Kurzfilmideen einzureichen, die eine Geschichte auf kreative und außergewöhnliche Weise erzählen. Auch immersive Projektideen sind in diesem Jahr erstmals zugelassen. Die Laufzeit der Filmideen sollte 10 Minuten nicht überschreiten und darf noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere des Films findet im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe statt. "Media Arts Film Scholarship 2023" ist Teil von "Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts" Alle Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

17.03.2023

Jetzt auf den Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA bewerben

LAMATHEA ist der einzige Staatspreis für Amateurtheater in Deutschland. Er wird seit 2013 alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in sieben Kategorien verliehen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW) organisiert den Wettbewerb, die Preisverleihung sowie das LAMATHEA-Festival, auf dem die prämierten Ensembles ihre preisgekrönten Inszenierungen noch einmal zeigen. Das Festival ist bundesweites Branchentreffen sowie öffentliches intergeneratives und interdisziplinäres Kulturfest, das landesweite Medienöffentlichkeit generiert, lokale und regionale Kulturakteur*innen vernetzt und viele Hundert Gäste aus ganz Deutschland in die gastgebende Kommune zieht. Ziele des Projektes sind das Schaffen von Öffentlichkeit für Baden-Württembergs exzellente (Breiten-)Kulturszene, für das herausragende ehrenamtliche Engagement der Beteiligten und für alle Unterstützer*innen und Ermöglicher*innen, sowie Vernetzung – zwischen Amateurtheatergruppen, weiteren Kulturtreibenden, verschiedenen lokalen und/oder landesweit tätigen Institutionen sowie Förderern. Die vielen Hundert Amateurtheatergruppen Baden-Württembergs betreiben niederschwellige Persönlichkeits- und kulturelle Bildung, sind kulturelle Nahversorger*innen und gesellschaftlicher Kitt. LAMATHEA feiert sie alle. Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind. Mehr Infos findet Ihr hier >>