News
Januar
27.01.2021
Nebenjobs und die Künstlersozialkasse
Während der Corona-Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaftsszene stark getroffen. Viele Künstler haben mit Veranstaltungsabsagen zu kämpfen und schauen sich deshalb nach alternativen Einnahmequellen um. Bei der Aufnahme weiterer Tätigkeiten, neben der bei der Künstlersozialkasse gemeldeten, gibt es einige Punkte zu beachten, damit sie weiterhin in der Künstlersozialkasse versichert bleiben können.
Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
ein geringfügiger Nebenjob (450 Euro Job)
oder eine zweite selbständige, geringfügige nicht künstlerische oder publizistische Nebentätigkeit mit einem Gewinn von maximal 5.400 Euro jährlich
aufgenommen, beeinflusst dies die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Einnahmen aus mehreren Nebentätigkeiten zusammenzurechnen sind.
Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
eine zweite selbständige nicht künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 5.400 Euro
aufgenommen, besteht für die jeweilige Dauer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Künstler, die Künstlerin sich freiwillig oder privat versichern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen muss.
Die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG endet bzw. entfällt erst, sofern
dass Bruttoentgelt aus der Festanstellung mtl. 3.550 Euro (West), 3.350 Euro (Ost) erreicht
oder der Gewinn aus der zweiten selbständigen Tätigkeit jährlich 42.600 Euro (West), 40.200 Euro (Ost) erreicht.
Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb des künstlerischen oder publizistischen Bereichs liegt und über Einnahmen von 450 Euro im Monat hinausgehen, sollten Künstler*innen genau prüfen, ob sich die Mehreinnahmen im Vergleich zu einer eigenständigen Versicherung lohnen.
Auf der Seite der Künstlersozialkasse findet Ihr viele weitere, detaillierte Informationen >>
Verschiedene Web-Seminare der Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>
25.01.2021
Infosessions zu Corona Hilfen
Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.
Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt:
27. Januar, 13:00-14:30 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR
12. Februar, 10:30-12:00 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR
22. Februar, 15:00-16:30 Uhr: Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg, konkrete Programme werden noch bekannt gegeben
Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Individuelle Fragen könnt Ihr vorab über ein Formular der MFG stellen, damit sie in der Session beantwortet werden. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt.
Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
21.01.2021
Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben vereinbart die bereits beschlossene Überbrückungshilfe III nachzubessern und den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern. Damit soll die Unterstützung der Unternehmen und Selbstständigen ausgeweitet werden.
Geplant ist es die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Zugang der von den Lockdown-Schließungen betroffenen Unternehmen zu Überbrückungshilfen III weiter erleichtert werden. Bisher waren nur Unternehmen mit einem Umsatzminus von mindestens 40 Prozent antragsberechtigt. In Zukunft soll es schon ab einem Umsatzminus von 30 Prozent Unterstützung geben. Die maximalen Zuschüsse sollen, bei einer Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter, auf monatlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden.
Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verbessert. Künftig soll die Hälfte der Einnahmeeinbußen geltend gemacht werden können, bisher waren es 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme wird von Januar bis Juni von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben.
Zur Überbrückungshilfe III >>
Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>
21.01.2021
Investitionsprogramm „Invest BW“ startet
Unternehmen können ab sofort Anträge für das Innovations- und Investitionsprogramm „Invest BW“ stellen. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land zu halten. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.
Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs soll die von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub erhalten und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben. Gerade in der schwierigen Zeit des anhaltenden Lockdowns sei der mit Hochdruck vorangetriebene Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land.
Der globale Innovationswettbewerb gewinne zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas auch in Zukunft erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab.
Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite Invest BW eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.
Förderlinie Innovationsförderung
Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
Förderlinie Investitionsförderung
In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.
Weitere Informationen zur Förderung findet Ihr hier >>
Unsere Formate
Bleib auf dem Laufenden über Förderungen, Events und Neuigkeiten aus der Karlsruher Kreativszene.
Newsletter
Bleib auf dem Laufenden über Förderungen, Events und Neuigkeiten aus der Karlsruher Kreativszene.