News
Februar
15.02.2021
Start-up BW – DER PODCAST
Der Start-up BW – DER PODCAST des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Sonderfolge, über die Corona Hilfsprogramme und die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen.
Die einzelnen Maßnahmen und Programme werden vorgestellt. Außerdem berichten Start-ups und Unternehmen über ihre Erfahrungen mit den Programmen, wie die Unterstützungsangebote auf dem bisherigen Weg durch die Pandemie helfen konnten und welche Maßnahmen in Eigeninitiative umgesetzt wurden.
In der Podcast-Folge zu hören sind Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ingo Engel von der L-Bank, Alexander Sebestény von der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg, Arndt Upfold vom Wirtschaftsministerium, Lukas Möller von deliburgers.Karlsruhe & die.neuen.Gastgeber und Timm Czarnecki von der BRC Solar GmbH.
Der Podcast
Ich habe eine Idee und möchte mich selbständig machen. Wer kann mir beim Gründen meines Unternehmens helfen und mich beraten? Welche Förderangebote gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Der Podcast richtet sich an Gründungswillige, Neugründer und erfahrene Gründerinnen, Young Talents, Female Founders, Re-Starter, an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger und alle, die sich für das Start-up Land Baden-Württemberg und die Start-up BW Community interessieren.
Die aktuelle Folge und alle bisherigen Folgen des Podcasts findet Ihr hier >>
Start-up BW – DER PODCAST ist darüber hinaus auf iTunes, Spotify und Deezer vertreten.
15.02.2021
Einreichung für das 8. dokKa Festival geöffnet
Ab sofort können Arbeiten für das 8. dokKa Festival eingereicht werden. Die nächste Festivalausgabe soll vom 14. – 19. September 2021 in der Kinemathek Karlsruhe und an weiteren Off Locations stattfinden. Das Team des dokKa e.V. arbeitet derzeit an einer Präsenzveranstaltung und einem ergänzenden Online-Angebot.
Eingereicht werden können Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen.
Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2.
Deadline für die Einreichungen ist der 15. Mai 2021!
Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
15.02.2021
Computerspieleförderung des Bundes ab sofort mit Games BW Förderung kumulierbar
Seit Ende September können Gamesschaffende Anträge bei der Computerspieleförderung des Bundes einreichen. Erste Projekte wurden Anfang Dezember gefördert. Nun ist klar: eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Länderförderungen ist möglich.
Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt die Kumulierungsregelungen veröffentlicht.
Was müssen Antragssteller der Games BW Förderung nun beachten?
Mit der Games BW Förderung können weiterhin 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten bei der Produktion gefördert werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem sogenannten „schwierigen Werk" ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Im Falle der Produktionsförderung können, wenn diese Kumulierungsvoraussetzungen vorliegen, bis zu 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten gefördert werden. Bei der Prototypenförderung liegt der Förderhöchstsatz nach den Kumulierungsregelungen des Bundes bei 80 Prozent.
Was sind „schwierige Werke“?
Grundsätzlich gilt: Der Begriff „schwierige Werke“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad des Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung:
Erst- und Zweitwerke von Unternehmen
Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter
Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten
Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele)
Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen
Wann genau ein Projekt als „schwieriges Werk" klassifiziert werden kann, wird im Q&A des BMVI ausführlich unter Punkt 4.2.4 erklärt. Im Q&A findet ihr auch die übrigen Regelungen und Voraussetzungen zur Kumulierung von Förderungen (Stand 30.12.2020).
Mehr Infos zur Games BW Förderung >>
11.02.2021
Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn es in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen.
Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist seit dem 17. Februar möglich.
Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Hier findet Ihr mehr Infos >>
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