• Ausschreibung "Kurswechsel Kultur - Netzwerk. Richtung. Inklusion"

    Die Ausschreibung zum neuen Programm „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) ist online! Gegenstand des Programms Die teilnehmenden Einrichtungen wollen sich über den Zeitraum des Programms inklusiv weiterentwickeln. Dafür erstellen sie entsprechende Konzepte, entwickeln inklusive Projekte oder beginnen einen entsprechenden Prozess der internen Weiterentwicklung. Hierbei werden sie von der LKJ und den weiteren Netzwerkteilnehmenden unterstützt. Für die Umsetzung entsenden sie hauptoder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (sogenannte Botschafter*innen), die die Themen des Programms in ihren Organisationen verankern. Die Botschafter*innen haben dabei die Aufgabe über den Zeitraum von 2,5 Jahren an den zwei wesentlichen Angeboten des Programms teilzunehmen Förderkriterien & Anforderungen Folgende Kriterien und Anforderungen müssen für eine Bewerbung bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ erfüllt sein: o Die aktive Teilnahme des*der Botschafter*in(nen) über die gesamte Projektdauer (Februar 2023 bis September 2025) muss gewährleistet sein Die Teilnahme an allen Netzwerktreffen ist verpflichtend o Eine Netzwerkveranstaltung mit Schwerpunktthema muss in Zusammenarbeit mit der LKJ vor Ort organisiert und durchgeführt werden Die Einrichtung muss gemeinnützig sein (hierzu Kopie des Freistellungsbescheides einreichen)  Widmung der Einrichtung (zum Beispiel Satzungszweck, Förderzweck, …) muss „Kultur“ sein Für die Projektförderung ist ein Eigenanteil von mindestens 5% der Projektkosten zu übernehmen (circa 750€ für die gesamte Projektlaufzeit) Förderkriterien für kommunale Einrichtungen Kommunale Einrichtungen sind zur Teilnahme am Programm berechtigt, wenn sie den Auftrag Kultur erfüllen (z. B. Stadtmuseen, städtische Büchereien). Kommunen beziehungsweise deren Kulturämter dürfen bis zu einer Einwohner*innenzahl von 40.000 am Programm teilnehmen. In beiden Fällen erhöht sich der Eigenanteil für die Projektförderung auf 25% also maximal 3.750€ für die gesamte Programmlaufzeit. Die komplette Ausschreibung findet Ihr hier >>   Info-Veranstaltung am 07. November 2022 Für interessierte Einrichtungen findet am 7. November 2022, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zu „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ statt.  Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 6. November 2022 dafür an unter: kurswechsel-kultur@lkjbw.de Den Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Sprache: Deutsche Lautsprache. Dolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) auf Anfrage bis 01. November 2022
    Bild: LKJ BW
  • Deutscher Jazzpreis 2023

    Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2023 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2022 bewerben. Bewerbungen sind in 31 Kategorien möglich. Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. Die 31 Preisträger*innen können sich je Kategorie über 10.000€ Preisgeld und eine Trophäe freuen. Die drei Nominierten einer Kategorie erhalten jeweils mindestens 1.000€ Nominierungsgeld.
    Deutscher Jazzpreis 2022
  • Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen

    Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte. Teilnahme Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen mindestens 40 Jahre alt sein und im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. Bewerbung / Bewerbungsunterlagen                                                  Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal zehn Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin. Die Bewerbung umfasst weiterhin den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1 den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten, eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien. Zur Online-Bewerbung Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 13. Januar 2023 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels). Auswahlverfahren Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen: Rita Burster, Galerie Knecht und Burster und galerie burster Eine Vertreterin der Stifterinnen Marcel van Eeden, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe Annette Fehr, Leitende Regierungsdirektorin, Regierungspräsidium Karlsruhe Stefanie Patruno, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung am Freitag, den 27.10.2023 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Auslobende Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises: Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Caren Denner, Polizeipräsidentin Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D. Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D. Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe
    Selbstbildnis von Hanna Nagel aus dem Jahr 1929 © Kurpfälzisches Museum Heidelberg
  • Thomas Strittmatter Preis

    Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autor*innen für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2023 ist der 13. Oktober 2022.   Ein Drehbuch einreichen Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Weitere Infos zum Bereich Stoffentwicklungsförderung und dem Thomas Strittmatter Preis findet Ihr auf den jeweiligen Seiten.
    Thomas Strittmatter, 1990er Jahre | © MFG, Volker Derlath
  • KULT2022 – Der Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe

    Gesucht: Theaterstücke und Bühneninszenierungen. Amateurtheater können sich jetzt bewerben bis zum 21. Oktober 2022! „Amateurtheater tragen seit jeher in vielfältiger Weise dazu bei, den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Gerade in schwierigen Zeiten braucht es kreative Bühnenstücke für eine bessere Welt. Solche suchen wir mit dem KULT2022.“ Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Verbandsvorsitzender Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Vorstand der KulturRegion Karlsruhe Ab sofort können sich Amateurtheater für den KULT2022 bewerben, den Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe. Gesucht werden dieses Mal Theaterstücke und Bühneninszenierungen „für eine bessere Welt“. Sie sollen das Publikum für aktuelle gesellschaftliche oder umweltbezogene Herausforderungen sensibilisieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, für deren Umsetzung motivieren oder einfach nur zum Nachdenken anregen. Es dürfen eigene Ideen und Konzepte sein oder auch Interpretationen bereits existierender Bühnenstücke. Mitmachen dürfen alle Theateramateure aus der TechnologieRegion Karlsruhe.
    KULT2022, Bild: TechnologieRegion Karlsruhe
  • OPEN CALL: Join the Street Design Challenge 2022! A project of the UNESCO Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan

    The Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan warmly invite you to take part in the Street Design Challenge 2022. This Challenge, taking place from 12 to 14 November 2022, is addressed to university students who wish to share their visions on how public space design can improve the quality of life in the communities, especially with regards to the effects of climate change in the urban environment. Interested participants are invited to complete their registrations by 18 September 2022. Starting on 12th November 2022, the Street Design Challenge aims to raise awareness about the discussions happening at the COP27, the effects of climate change in the urban environment, how much it detriments our quality of life, and what actions are necessary to turn our cities into more liveable, enjoyable, and equal environments, ensuring none is left behind. During the challenge, groups of university students, assisted by their professors, will work on a proposal to tackle issues present in a foreign street, considering its different territorial, social, financial, and cultural backgrounds. In this year’s edition, the teams will be challenged to create a proposal to revamp a peri-urban street through biophilic design. Each team will be matched with a street from another member city of the UNESCO Creative Cities Network and receive an in-depth briefing, created by a city expert, detailing the current situation and a list of priorities that should be addressed in the proposal. After the challenge begins, teams will have 48 hours to submit their projects in the specified format The timeline of the challenge is outlined below. Open call for cities: 25th August. Registration: cities must register to enter the challenge prior to 18th September. Question and answers sessions for cities and teams: October 2022. Submission of the street profile and teams’ details: participating cities must send the details to the organisers by 17th October. Challenge days: 12th to 14th November. Analysis of the proposals and jury evaluation: approximately 1 month. Announcement of winners and meeting event: December 2022 (tentative). More information on the “Street Design Challenge 2022” including the registration link can be found here: https://en.unesco.org/creative-cities/events/call-participation-street-design-international-challenge-2022.
    Street Design Challenge 2022
  • Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“

    Der stationäre Einzelhandel ist eine der wichtigsten und beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg und befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, steht er vor der Herausforderung, seine Stärke – das Einkaufserlebnis vor Ort – weiterzuentwickeln und zu festigen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sucht mit Unterstützung von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH innovative Einzelhandelsunternehmen mit Ideen zur Stärkung des eigenen stationären Ladengeschäfts. Ziel des Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ ist es, kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu identifizieren und zu fördern, die Einkaufserlebnisse schaffen wollen und mit ihren umgesetzten Handelskonzepten einen Vorbildcharakter für andere Händler besitzen.     Teilnahmekriterien des Wettbewerbs Die Teilnahme am Wettbewerb ist an nachfolgende Kriterien geknüpft:     Unternehmen des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg; es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, d. h. es hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro; Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind, sind von der Förderung ausgeschlossen;   es ist mindestens ein stationäres Ladenlokal vorhanden oder geplant;   die eingereichte Idee wurde bisher nicht vom Bewerber umgesetzt oder ihre Umsetzung beauftragt;     das Einverständnis zur Veröffentlichung des im Nachgang umgesetzten Erlebniskonzepts als Best-Practice-Beispiel wird erteilt.     Bei der Auswahl der Erlebniskonzepte im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden zudem folgende Kriterien herangezogen:   Die Idee muss im Rahmen der Projektlaufzeit (Januar bis September 2023) umgesetzt werden und ist auch für andere Einzelhändler kurz- bis mittelfristig umsetzbar (Vorbildcharakter);     das Konzept hat das Potenzial, (nachhaltig) neue Kunden zu akquirieren und Zusatzumsätze zu erzielen;     die Idee besitzt einen hohen Innovationsgrad;     weitere gesellschaftlich und sozial relevante Kriterien (z. B. Barrierefreiheit, ökologische Nachhaltigkeit etc.) können herangezogen werden.     Eine hinreichende Vielfalt an Einzelhandelsbranchen wird angestrebt.     Nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) werden die Ideenkonzepte gesichtet und auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Jury-Sitzung werden die eingereichten Ideen-Konzepte von den Bewerbern kurz online vorgestellt (5-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde). Hier wird gutes Handeln belohnt Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinner haben die Möglichkeit, ihre Ideen zeitnah umzusetzen und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Förderhöchstbetrag: maximal 70.000 Euro je Unternehmen) zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Unternehmen bei der Umsetzung projektbegleitend gecoacht und unterstützt. Nach der erfolgreichen Umsetzung werden mindestens zehn ausgewählte Einzelhandelsunternehmen und ihre Erlebnishandelskonzepte als Best-Practice-Beispiele ausgewählt und (ggf.) im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgezeichnet. Zusätzlich werden diese Best-Practice-Beispiele in einer Publikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Mediabeiträgen (Video-/Tonbeiträge wie Interviews und Social-Media-Posts) auf der zugehörigen Projekt-Website veröffentlicht und entsprechenden beworben. Ihr habt Ideen, wie man zeitgemäße Einkaufserlebnisse für die Kunden schaffen kann? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen postalisch versendet werden:   CIMA Beratung + Management GmbH  Frau Katharina Yoga  Neue Weinsteige 44  70180 Stuttgart  Einreichungsschluss des Ideenwettbewerbs ist der 07. Oktober 2022.  Es gilt das Datum des Eingangs (Eingangsstempel). Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 
    Symbolbild Einkaufen, Bild: Canva
  • Ausschreibung OH MY GOETHE! #5

    Jetzt bewerben! Schon zum fünften Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 10.000 Euro und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. Bewerbungsschluss: 25. September 2022! OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Zum 5. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur-und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen  Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch & Design Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital)  Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #5? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 10.000 Euro pro Team großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und   Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das internationale und lokale Netzwerk des Goethe-Instituts  Wir erwarten: Aktive Teilnahme an der Jurysitzung am 17. Oktober  Regelmäßige Anwesenheit in den Büroräumen in Nancy (mindestens 3 Tage pro Woche) Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! BEWERBUNG Sie sind interessiert? Dann schicken Sie folgende Unterlagen bis zum 25. September 2022 an ohmg-nancy@goethe.de: Digital ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. digitaler Unterschrift Bewerbungsformular OHMG! #5 Lebenslauf Projektskizze (max. 1500 Worte) Statusbescheinigung Anhänge (optional, max. 5 Seiten) 
    Oh My Goethe 2022
  • EU-Projekt "Urban Tech" für innovative Geschäftsideen

    Innovative Lösungen gesucht: Das EU-Projekt "Urban Tech" unterstützt europäische Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Weiterentwicklung innovativer Geschäftsideen. Im Fokus stehen die Geschäftsbereiche Smart City, GreenTech und HealthTech. Zum Unterstützungsangebot zählen Fördergelder in Höhe von bis zu 55.000 Euro sowie die Teilnahme in einem Mentoring- und Acceleratoren-Programm. Die Teilnehmenden können sich auf eine von 310 Challenges bewerben und im Rahmen des Projekts neue Innovationen und Lösungen entwickeln. Bewerbungen sind bis zum 14. September 2022 möglich. Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung findet Ihr auf der Website des EU-Projekts "Urban Tech". Who can apply? SMEs and start-ups with legal entity based in: European Union countries and United Kingdom H2020 associated countries (Albania, Armenia, Bosnia & Herzegovina, Faroe Islands, Georgia, Iceland, Israel, Moldova, Montenegro, North Macedonia, Norway, Serbia, Switzerland, Tunisia, Turkey, Ukraine) Start-up and scale-up SME companies should meet the following criteria: 1-250 employees (minimum requirement is to have at least one full-time employee) <50M EUR turnover annually Independent commercial company, which is developing or commercializing an innovative product, service or business model with high market potential The company is not in a liquidation or bankruptcy process SMEs based in or having an affiliation in Russia or Belarus are NOT eligible to apply How to apply? Visit URBAN TECH Virtual Library of Challenges Select one or more Challenge from any country, there are 310 of them!  Provide a solution to the selected Challenge and Apply! How will we evaluate your proposal? Novelty (scientific and/or technological excellence, cross-industry, cross-sector and crossnational dimension)  Business potential (market need, business development potential, market impact, teamskills & experience) Technical/scientific match (fit with the challenge, implementation) Über "Urban Tech"  Hinter "Urban Tech" steht ein Konsortium aus 11 Partnern aus 9 Ländern. Das CyberForum e.V. ist Konsortialpartner und hat mit dem CyberLab, dem IT-Accelerator des Landes Baden-Württemberg, einen engen Bezug zu IT-Start-ups und Zugang zu einem großen Netzwerk. Das Projekt wird gefördert durch das Horizon 2020 Rahmenprogramm der Europäischen Union und hat eine Laufzeit von 36 Monaten.
    Open Call Urban Tech, Bild: Urban Tech
  • Siegfried Kracauer Preis 2022

    Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den mit 3.000 Euro dotierten Preis für Filmkritik sowie ein Stipendium in Höhe von 12.000 Euro. Verbindliche Einreichungsmodalitäten für den Preis Beste Filmkritik und das Jahresstipendium 2022/2023 Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden. Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden. Beste Filmkritik Preisgeld: € 3.000 Der eingereichte Text muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein muss in deutscher Sprache verfasst sein muss zwischen 30.06.2021 und 26.06.2022 publiziert worden sein kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten: ein einzelner eingereichter Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) Angabe aktueller Kontaktdaten der Bewerbenden (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift) bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Mitte Oktober gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo. Jede Kritik (auch audiovisuelle) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen. Bewerbende erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her. Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zum Autor / zur Autorin muss über den Einreichenden hergestellt werden können. Pro Autor / Autorin kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber durch den VdFK aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen. Die Unterlagen verbleiben beim VdFK. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben. Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Jahresstipendium 2022/2023 Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos“ auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden. Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstiftern. Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen vom Stipendiaten / der Stipendiatin mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden. Die Verwertungsrechte gehören dem VdFK sowie den Stiftern des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen MedienförderungMDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem VdFK e.V., Träger des Preises, möglich. Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried-Kracauer-Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM. Höhe des Stipendiums: € 12.000 Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2022 / 2023 müssen enthalten: drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF oder Link) Lebenslauf Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“) Je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)
    Symboldbild Filmkritikerpreis, Bild: Canva