• Female Founders Monitor 2025
    9. April 2025

    Female Founders Monitor 2025

    Der Female Founders Monitor 2025 zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Der Anteil von Frauen unter Startup-Gründenden in Deutschland ist erstmals seit Jahren rückläufig. Während er in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen war, liegt er aktuell bei nur 18,8 Prozent. Die Studie beleuchtet zentrale Ursachen dieser Entwicklung und macht deutlich, welche Hebel jetzt angesetzt werden müssen, um mehr Frauen für das Unternehmertum zu gewinnen.Erkenntnisse aus dem Female Founders Monitor 2025Die aktuelle Erhebung zeigt, dass der Gendergap in der Startup-Welt bereits im Studium seinen Ursprung hat: Während 40 Prozent der männlichen Studierenden eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen, sind es bei den Frauen lediglich 21 Prozent. Gründerinnen entdecken das Unternehmertum im Durchschnitt später als Männer und sind häufig mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsmodelle, die direkt den Endkunden adressieren, derzeit unter der allgemeinen Konsumzurückhaltung leiden. Frauen gründen überproportional oft in diesem Bereich.Mehr Kapital, gestärktes Bewusstsein und bessere VereinbarkeitTrotz positiver Entwicklungen im Bereich Wagniskapital-Investitionen – der Kapitalfluss in Startups mit mindestens einer weiblichen Gründerin hat sich seit 2017 fast verdoppelt – fließt nach wie vor der Großteil der Finanzmittel (91 Prozent) an rein männliche Teams. Neben der Kapitalbeschaffung bleibt auch die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum eine zentrale Herausforderung. Eine überwältigende Mehrheit sowohl von Frauen (81 Prozent) als auch Männern (60 Prozent) im Startup-Umfeld sieht hierin einen entscheidenden Faktor für die Gleichstellung.Die Wahrnehmung des Gendergaps unterscheidet sich zudem stark zwischen den Geschlechtern: 87 % der Gründerinnen sehen ihn als Problem, während nur 50 % der Männer diese Einschätzung teilen. Besonders groß ist die Differenz bei der Bewertung als „sehr problematisch“. Dies birgt die Gefahr verhärteter Positionen und einer möglichen Verstärkung der Ungleichheit.Ein Wandel zeigt sich in gemischten Teams: Während nur 48 % der Gründer in reinen Männerteams den Gendergap als Problem erkennen, steigt der Wert in Mixed Teams auf 64 %. Die Förderung gemischter Gründungsteams könnte daher das Bewusstsein für das Problem erhöhen, da die Teamzusammensetzung auch die Struktur des gesamten Unternehmens beeinflusst.Zentrale Maßnahmen zur Förderung weiblicher GründerinnenDie Studie identifiziert drei zentrale Handlungsfelder, um mehr Frauen für die Startup-Welt zu gewinnen:Frühe Sensibilisierung und Bildung: Weibliche Vorbilder und gezielte Förderprogramme in Schulen und Hochschulen können das unternehmerische Mindset von Frauen stärken und bestehende Stereotype aufbrechen.Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit: Flexiblere Elterngeldregelungen, gezielte Unterstützung für selbstständige Frauen im Mutterschutz und ein vermehrtes Angebot an Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen sind notwendig, um Gründungen in der Familienphase zu erleichtern.Mehr Diversität in Investoren-Netzwerken: Die Sensibilisierung von Wagniskapital-Gesellschaftern für unbewusste Vorurteile ist entscheidend, um mehr Kapital in Gründerinnenteams zu lenken. Zudem könnten gezielte Fonds-Initiativen für Female Founders die Finanzierungslücke weiter schließen.Die Ergebnisse des Female Founders Monitor 2025 machen deutlich: Um den Anteil von Startup-Gründerinnen nachhaltig zu steigern, bedarf es gezielter Maßnahmen in Bildung, Familienpolitik und Finanzierung. Nur wenn diese Stellschrauben gemeinsam gedreht werden, kann das enorme Potenzial weiblicher Gründerinnen für die deutsche Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.Den ganzen Female Founders Monitor findet ihr hier >>
  • 08.02.2021

    Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups geplant

    Die Landesregierung Baden-Württemberg will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können. Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups. Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 77 in der Bundesratssitzung besprochen werden. Mehr Infos zur Bundesratssitzung findet Ihr hier >>
    Symbolbild Steuer, Bild: Canva
  • 03.02.2021

    Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

    Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926-1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen für den diesjährigen Wettbewerb sind bis zum 31. Mai 2021 möglich. Die Preisverleihung ist am 16. November 2021 geplant. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Logo Innovationspreis BW, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW
  • 03.02.2021

    Call for Entries: Focus Open 2021

    Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. Focus Open, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist — jährlich und transparent. Auch 2021 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Beim Focus Open haben auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen! Zu gewinnen gibt es die Preisstufen Focus Gold, Silver, Special Mention — oder Meta, außerdem die Rückmeldung einer unabhängigen Jury und öffentliche Präsenz durch Jahrbuch, Ausstellung und Webpräsentation. Die Einreichungsfrist läuft noch bis zum 01. April 2021 und die Ausstellungseröffnung ist für Oktober 2021 geplant. Mehr zum Wettbewerb erfahrt Ihr hier >>
    Focus Open 2021, Bild: Design Center Baden-Württemberg
  • 01.02.2021

    Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD"

    Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe lobt zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe den Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD" im Rahmen des Labels "Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts" aus. Sie möchten unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob fiktiv, experimentell, mokumentarisch oder dokumentarisch. Die Ideen können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Premiere des Gewinnerfilms wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Underground Film Award, Bild: Kyle Loftus von Pexels
  • 28.01.2021

    Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2021

    Künstler*innen aller Sparten aus Baden-Württemberg können sich noch bis zum 31. März 2021 für den Kleinkunstpreis des Landes bewerben. Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstler*innen mit diesem Preis aus.  Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Die Bewerber*innen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Ehrenpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury – bestehend aus Künstler*innen, Kritiker*innen und Veranstalter*innen – wählt die Preisträger*innen aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Eingereicht werden können Videos, die einen repräsentativen Querschnitt der künstlerischen Arbeit zeigen und das maximal fünf bis zehn Miunten dauern soll oder eine Verlinkung zum aktuellen Bühnenprogramm. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes
    Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturförderung des Landes. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Mehr Informationen zur Bewerbung findet Ihr hier >>
    Symbolbild Kleinkunstpreis, Bild: Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg
  • 27.01.2021

    Nebenjobs und die Künstlersozialkasse

    Während der Corona-Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaftsszene stark getroffen. Viele Künstler haben mit Veranstaltungsabsagen zu kämpfen und schauen sich deshalb nach alternativen Einnahmequellen um. Bei der Aufnahme weiterer Tätigkeiten, neben der bei der Künstlersozialkasse gemeldeten, gibt es einige Punkte zu beachten, damit sie weiterhin in der Künstlersozialkasse versichert bleiben können. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ein geringfügiger Nebenjob (450 Euro Job) oder eine zweite selbständige, geringfügige nicht künstlerische oder publizistische Nebentätigkeit mit einem Gewinn von maximal 5.400 Euro jährlich aufgenommen, beeinflusst dies die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Einnahmen aus mehreren Nebentätigkeiten zusammenzurechnen sind. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit eine zweite selbständige nicht künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 5.400 Euro aufgenommen, besteht für die jeweilige Dauer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Künstler, die Künstlerin sich freiwillig oder privat versichern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen muss. Die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG endet bzw. entfällt erst, sofern dass Bruttoentgelt aus der Festanstellung mtl. 3.550 Euro (West), 3.350 Euro (Ost) erreicht oder der Gewinn aus der zweiten selbständigen Tätigkeit jährlich 42.600 Euro (West), 40.200 Euro (Ost) erreicht. Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb des künstlerischen oder publizistischen Bereichs liegt und über Einnahmen von 450 Euro im Monat hinausgehen, sollten Künstler*innen genau prüfen, ob sich die Mehreinnahmen im Vergleich zu einer eigenständigen Versicherung lohnen. Auf der Seite der Künstlersozialkasse findet Ihr viele weitere, detaillierte Informationen >> Verschiedene Web-Seminare der Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>
    Symbolbild Versicherung, Bild: Canva
  • 25.01.2021

    Infosessions zu Corona Hilfen

    Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.
     
    Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt: 27. Januar, 13:00-14:30 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR 12. Februar, 10:30-12:00 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR 22. Februar, 15:00-16:30 Uhr: Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg, konkrete Programme werden noch bekannt gegeben Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Individuelle Fragen könnt Ihr vorab über ein Formular der MFG stellen, damit sie in der Session beantwortet werden. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>  
    MFG BaWü
  • 21.01.2021

    Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben vereinbart die bereits beschlossene Überbrückungshilfe III nachzubessern und den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern. Damit soll die Unterstützung der Unternehmen und Selbstständigen ausgeweitet werden. Geplant ist es die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Zugang der von den Lockdown-Schließungen betroffenen Unternehmen zu Überbrückungshilfen III weiter erleichtert werden. Bisher waren nur Unternehmen mit einem Umsatzminus von mindestens 40 Prozent antragsberechtigt. In Zukunft soll es schon ab einem Umsatzminus von 30 Prozent Unterstützung geben. Die maximalen Zuschüsse sollen, bei einer Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter, auf monatlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verbessert. Künftig soll die Hälfte der Einnahmeeinbußen geltend gemacht werden können, bisher waren es 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme wird von Januar bis Juni von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben. Zur Überbrückungshilfe III >> Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>
    Finazhilfe für Kreative, Bild: Canva
  • 21.01.2021

    Investitionsprogramm „Invest BW“ startet

    Unternehmen können ab sofort Anträge für das Innovations- und Investitionsprogramm „Invest BW“ stellen. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land zu halten. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit. Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs soll die von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub erhalten und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben. Gerade in der schwierigen Zeit des anhaltenden Lockdowns sei der mit Hochdruck vorangetriebene Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land. Der globale Innovationswettbewerb gewinne zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas auch in Zukunft erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab. Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite Invest BW eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.   Förderlinie Innovationsförderung Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.   Förderlinie Investitionsförderung In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.   Weitere Informationen zur Förderung findet Ihr hier >>
    Logo Invest BW, Bild: Invest BW
  • 20.01.2021

    Aerosol-Studie zur Ansteckungsgefahr in Konzerthäusern

    Das Fraunhofer Institut hat im November 2020 eine Studie zur Ansteckungsgefahr für Besucher*innen in Konzerthäusern und Theatern durchgeführt. Laut Empfehlung der Studie können die Hälfte der Sitzplätze nahezu ohne Ansteckungsgefahr belegt werden, wenn die Besucher*innen Maske tragen und es eine Belüftungsanlage gibt, die die Luft nach oben absaugt. Außerdem empfehlen die Wissenschaftler eine lockere Sitzordnung ohne Vordermann. Dorthin breiten sich die Aerosole am ehesten aus. Die Studie wurde am Dortmunder Konzerthaus durchgeführt und lässt sich nach Einschätzung des Umweltbundesamtes gut auf andere Konzert- und Theatersäle deutschlandweit übertragen. Damit bildet sie eine wichtige Grundlage für Wiederöffnungen nach dem Lockdown. Weitere Informationen zur Studie findet Ihr hier >>
    Leerer Theatersaal, Bild: Canva
  • 19.01.2021

    Karlsruher Filmproduktion „Der Zirkel“ gewinnt bei den Vegas Movie Awards

    Die Filmboard Karlsruhe-Produktion „Der Zirkel“ wurde am 14. Januar 2021, bei den Vegas Movie Awards in den USA ausgezeichnet. Der Serienpilot, der 2019 in der SCHAUBURG Karlsruhe seine Premiere feierte, wurde in der Kategorie „Best Noir/Mystery Film“ mit dem „Award of Prestige“ geehrt. Damit konnte die Karlsruher Serie der Regisseurin Nadine Knobloch bereits neben zahlreichen Festivalplatzierungen ihren zweiten Preis verbuchen.
    „Der Zirkel“ erzählt die Geschichte der Büroangestellten Helena, des Antiquitätenhändlers Tom und des Unternehmers Anton, die durch das Auftauchen eines mysteriösen Artefakts zusammen geführt werden. Um das Rätsel, das direkt mit dem Artefakt verbunden ist, lösen zu können, müssen sich die drei ungleichen Charaktere erst einmal zusammenraufen und sich ihrer eigenen Vergangenheit stellen, die so manche Überraschung bereithält. Dabei verbindet die Serie historische Ereignisse der Karlsruher Stadtgeschichte mit fiktiven Handlungen und Charakteren. Gedreht wurde an verschiedenen Karlsruher Orten, zum Beispiel dem Alten Schlachthof Karlsruhe, dem Basler-Tor-Turm in Durlach und dem Antiquariat Sabine Fey.   Einen Trailer zum Film findet Ihr hier >>
    Karlsruher Filmproduktion „Der Zirkel“ gewinnt bei den Vegas Movie Awards, Bild: Filmboard Karlsruhe
  • 18.01.2021

    Web-Seminar-Reihe des K³-Büros

    Auch 2021 unterstützen wir Euch mit einem spannenden, kostenfreien Web-Seminar-Programm. Das Programm orientiert sich an den Themen, die im Zuge der Coronakrise häufig in der Beratung nachgefragt wurden.   17. Februar, 14:00 – 16:00 Uhr „How to present online“ Referentin: Tamara Böhm, Explain GmbH Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   24. Februar, 10:00 – 12:00 Uhr „Mehr Aufmerksamkeit auf Facebook und Instagram, ohne dafür zu bezahlen“ Referent: Wilhelm Scheermann, Whiteout Studio Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   4. März, 10:00 – 12:00 Uhr „Neukundenakquise in Corona-Zeiten – und danach“ Referentin: Sabrina Isaac-Fütterer, K³-Büro Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   11. März, 10:00 – 12:00 Uhr „Wie schalte ich erfolgreich Werbung auf Facebook und Instagram“ Referent: Wilhelm Scheermann, Whiteout Studio Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   18. März, 10:00 – 14:00 Uhr „DIY-Bewegtbildkommunikation in der Corona-Krise“ Referent: Julian Hoß, NACONA Filmproduktion Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   25. März, 10:30 – 12:00 Uhr   „Erfolgreich verkaufen mit Shopify®“ Referenten: Thorsten Reiser und  Klaus Kallenbrunnen, DiNITED® GmbH Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >>   Die Web-Seminare sind kostenlos, allerdings ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Bitte meldet Euch per E-Mail an unter k3@kultur.karlsruhe.de. Wir freuen uns auf Euch!
    Kostenfreie Web-Seminar-Reihe K³-Büro, Bild: Canva