• Weihnachtsgrüße K3-Büro 2024
    24. December 2024

    Weihnachtsgrüße aus dem K3-Büro

    Ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen geht für uns alle zu Ende.Wir haben auch in diesem Jahr unsere Veranstaltungen für euch vor Ort durchgeführt, haben aber auch weiterhin digitalen Input und Knowhow geboten, um Euch bei Euren Gründungsvorhaben und euren Unternehmungen bestmöglich zu unterstützen.Wir blicken zurück: KreativStart, Pop-Up-Store, kreatives Speeddating, zahlreiche Seminare, gemeinsame KI Mittagspausen und gleich zweimal 7x7 - ein ereignisreiches Jahr geht nun zu Ende.Auch im nächsten Jahr planen wir wieder spannende Veranstaltungen und Seminare für Euch, egal ob online, vor Ort oder hybrid. Wir freuen uns auf Euch!Wir wünschen Euch allen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt gesund! 💫
  • 22.02.2021

    Kreative Lösungen für die Buch- und Medienwelt gesucht

    Viel Zeit zum Lesen, geschlossene Buchhandlungen, Podcast-Boom und ausgefallene Buchmessen: Die Corona-Pandemie stellt die Buch- und Medienwelt vor ganz besondere Herausforderungen. War die Branche bereits in den letzten Jahren stetig im Wandel, so beschleunigt sich dieser während und durch die Corona-Krise noch einmal ungleich mehr. Daher sind gerade jetzt frische Ideen gefragt, die für neuen Treibstoff sorgen. Und genau hier setzt die Ideentanke an: Der MFG-Wettbewerb für kreative Lösungen rund um den Buchmarkt sucht innovative Konzepte und Formate, die der Buch- und Medienwelt neue Geschäftsfelder erschließen. Neue Möglichkeiten, Geschichten zu erzählen Start-ups, Kreativschaffende und Innovationstreiber*innen aus Baden-Württemberg können sich bis zum 26. März bewerben und Teil der Ideentanke 2021 werden. Ob crossmediales Konzept, digitale Technologie oder ungewöhnliche Story – gefragt sind alle innovativen Möglichkeiten, Geschichten neu zu erzählen. Die Siegerteams gewinnen – neben den Teams aus 2020, die wegen der Absage der Buchmesse im vergangenen Herbst nicht nach Frankfurt fahren konnten – einen Platz am Ideentanke-Stand auf der Frankfurter Buchmesse vom 20. bis 24. Oktober 2021 sowie die Teilnahme am zielgerichteten Vorbereitungstraining und Vernetzungsangebot. Dazu gehören ein Workshop zur Vorbereitung auf den Messeauftritt und Branchenveranstaltungen im Vorfeld. Speziell in diesem Jahr erhalten die Teams zusätzlich ein individuelles Einzel-Coaching mit einem Experten aus der Branche sowie einen professionell produzierten Imagetrailer. Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Ideentanke, MFG Wettbewerb zum Buchmarkt, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 19.02.2021

    Studie: 30 Milliarden Euro Verlust für Kulturwirtschaft

    Die anhaltende Corona-Pandemie könnte für Kultur- und Kreativwirtschaft einer Studie zufolge in diesem Jahr über 30 Milliarden Euro an Umsatzverlust bedeuten. In einigen Bereichen werden bis zu 69 Prozent Minus erwartet. Die Szene werde «länger als andere Branchen brauchen, um aus der Krise herauszukommen», heißt es in der am Freitag in Berlin veröffentlichten Analyse des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Je nach Szenario werden die Umsatzverluste für 2021 mit zwischen 11,5 und 31,8 Milliarden Euro beziffert. Damit könnten sich die Rückgänge auf einem ähnlichen Niveau wie 2020 bewegen, hieß es. Im vergangenen Jahr lag das Minus den Angaben zufolge bei 22,4 Milliarden Euro. Innerhalb von Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft ergeben sich laut Studie ähnlich wie im Vorjahr erneut deutliche Unterschiede. So berechnete das Zentrum gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 für dieses Jahr für darstellende Künste ein Minus von bis zu 69 Prozent. In der Musikwirtschaft (minus 59 Prozent) und im Kunstmarkt (minus 61) sind die Werte ähnlich dramatisch. Andererseits gibt es weniger betroffene Teilmärkte etwa bei der Software- und Games-Industrie, wo keine Umsatzveränderung erwartet wird, oder dem Architekturmarkt, wo die Verluste mit zehn Prozent berechnet sind. Die vollständige Studie findet ihr hier >>
    Theater_Canva
  • 18.02.2021

    Antragstellung Neustarthilfe für Soloselbstständige gestartet

    Ab sofort kann nun auch die Neustarthilfe für Soloselbständige beantragt werden. Mit diesem Programm sollen Selbstständige unterstützt werden, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht beanspruchen können.

    Die Neustarthilfe ergänzt dabei die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, wird aber auf diese nicht angerechnet. Es können einmalig bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen. Wer kann die Förderung beantragen? Soloselbständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben, weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind, keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben. Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspieler*innen und andere Künstler*innen, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.

    Die Anträge findet Ihr hier >> Weitere Infos zu Corona-Hilfen findet Ihr hier >>
    Symbolbild Geld, Bild: Canva
  • 15.02.2021

    Start-up BW - DER PODCAST

    Der Start-up BW – DER PODCAST des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Sonderfolge, über die Corona Hilfsprogramme und die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen. Die einzelnen Maßnahmen und Programme werden vorgestellt. Außerdem berichten Start-ups und Unternehmen über ihre Erfahrungen mit den Programmen, wie die Unterstützungsangebote auf dem bisherigen Weg durch die Pandemie helfen konnten und welche Maßnahmen in Eigeninitiative umgesetzt wurden. In der Podcast-Folge zu hören sind Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ingo Engel von der L-Bank, Alexander Sebestény von der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg, Arndt Upfold vom Wirtschaftsministerium, Lukas Möller von deliburgers.Karlsruhe & die.neuen.Gastgeber und Timm Czarnecki von der BRC Solar GmbH. Der Podcast Ich habe eine Idee und möchte mich selbständig machen. Wer kann mir beim Gründen meines Unternehmens helfen und mich beraten? Welche Förderangebote gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Der Podcast richtet sich an Gründungswillige, Neugründer und erfahrene Gründerinnen, Young Talents, Female Founders, Re-Starter, an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger und alle, die sich für das Start-up Land Baden-Württemberg und die Start-up BW Community interessieren. Die aktuelle Folge und alle bisherigen Folgen des Podcasts findet Ihr hier >> Start-up BW - DER PODCAST ist darüber hinaus auf iTunes, Spotify und Deezer vertreten.
    Podcast Start-up BW, Bild: Start-up BW
  • 15.02.2021

    Einreichung für das 8. dokKa Festival geöffnet

    Ab sofort können Arbeiten für das 8. dokKa Festival eingereicht werden. Die nächste Festivalausgabe soll vom 14. - 19. September 2021 in der Kinemathek Karlsruhe und an weiteren Off Locations stattfinden. Das Team des dokKa e.V. arbeitet derzeit an einer Präsenzveranstaltung und einem ergänzenden Online-Angebot. Eingereicht werden können Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 15. Mai 2021! Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Logo dokKa 8, Bild: dokKa e.V.
  • 15.02.2021

    Computerspieleförderung des Bundes ab sofort mit Games BW Förderung kumulierbar

    Seit Ende September können Gamesschaffende Anträge bei der Computerspieleförderung des Bundes einreichen. Erste Projekte wurden Anfang Dezember gefördert. Nun ist klar: eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Länderförderungen ist möglich. Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt die Kumulierungsregelungen veröffentlicht. Was müssen Antragssteller der Games BW Förderung nun beachten? Mit der Games BW Förderung können weiterhin 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten bei der Produktion gefördert werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem sogenannten „schwierigen Werk" ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Im Falle der Produktionsförderung können, wenn diese Kumulierungsvoraussetzungen vorliegen, bis zu 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten gefördert werden. Bei der Prototypenförderung liegt der Förderhöchstsatz nach den Kumulierungsregelungen des Bundes bei 80 Prozent.  Was sind „schwierige Werke“? Grundsätzlich gilt: Der Begriff „schwierige Werke“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad des Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung: Erst- und Zweitwerke von Unternehmen Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele) Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen Wann genau ein Projekt als „schwieriges Werk" klassifiziert werden kann, wird im Q&A des BMVI ausführlich unter Punkt 4.2.4 erklärt. Im Q&A findet ihr auch die übrigen Regelungen und Voraussetzungen zur Kumulierung von Förderungen (Stand 30.12.2020). Mehr Infos zur Games BW Förderung >>
    Games BW, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 11.02.2021

    Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

    Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn es in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen. Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist seit dem 17. Februar möglich. Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Hier findet Ihr mehr Infos >>
    Geldscheine, Bild: Canva
  • 10.02.2021

    Eine weitere Milliarde für NEUSTART KULTUR

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien legt ein Anschlussprogramm für NEUSTART KULTUR auf. Dafür stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel, die 2020 bereitgestellt wurden, sind weitgehend ausgeschöpft. Ende des vergangenen Jahres waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte Volumen des bisherigen Budgets konkret belegt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, die durch Corona-Einschränkungen besonders stark betroffene kulturelle Infrastruktur zu erhalten. In enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds wurden rund 60 Teilprogramme für die verschiedenen Sparten von Kunst und Kultur entwickelt. Davon profitierten unter anderem Kinos, Museen und Theater, Musik und Literatur. Spartenübergreifend werden zudem Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Weitere Infos findet Ihr hier >>
    Neustart Kultur, Bild: BKM
  • 09.02.2021

    Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg wächst

    Während der Coronakrise hat sich die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg gegründet, um der Szene einen höheren Stellenwert in der Politik und der Öffentlichkeit zu verschaffen. Mitglieder sind Akteur*innen aus den Bereichen Club-, Kultur- und Musikveranstaltungen sowie Konzerte und Festivals in Baden-Württemberg. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geraten viele der Baden-Württemberger Musikclubs, Spielstätten und Festivals in eine existenzielle Krise. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen konnten diese ihren Betrieb gar nicht oder nur unter großen Einschränkungen wieder aufnehmen. In vielen Kommunen konnte schon vor Corona ein Club- und Spielstättensterben beobachten werden. Um ein großflächiges Absterben dieser Kulturbetriebe zu verhindern, sind aus Sicht der Interessensgemeinschaft Kraftanstrengungen auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene von Nöten. Ihr Ziel ist die regionale Vernetzung aller Akteur*innen aus dem Bereich der Clubkultur in Baden-Württemberg, um das damit einhergehende politische Gewicht zu stärken und somit eine gemeinsame, höhere Strahlkraft zu erzielen. Bisher haben sich bereits 100 Akteure aus 19 Städten der Interessengemeinschaft angeschlossen.   Weitere Infos findet Ihr hier >>
    Interessensgemeinschaft Clubkultur-BW, Bild: IG-Clubkultur
  • 08.02.2021

    Neustarthilfe nun auch für freie Schauspieler*innen

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich nun ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen jetzt auch freie Schauspieler*innen und vergleichbare Beschäftigte Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Die freien Schauspieler*innen waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Der Antrag auf die Überbrückungshilfen III ist zurzeit noch nicht möglich. Der Antragsstart ist für Februar geplant und wird hier ebenfalls bekannt gegeben. Mehr Infos zur Änderung der Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Infos zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung findet Ihr hier >>
    Symbolbild Theater, Bild: Canva
  • 08.02.2021

    Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups geplant

    Die Landesregierung Baden-Württemberg will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können. Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups. Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 77 in der Bundesratssitzung besprochen werden. Mehr Infos zur Bundesratssitzung findet Ihr hier >>
    Symbolbild Steuer, Bild: Canva
  • 03.02.2021

    Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

    Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926-1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen für den diesjährigen Wettbewerb sind bis zum 31. Mai 2021 möglich. Die Preisverleihung ist am 16. November 2021 geplant. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Logo Innovationspreis BW, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW