• Weihnachtsgrüße K3-Büro 2024
    24. December 2024

    Weihnachtsgrüße aus dem K3-Büro

    Ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen geht für uns alle zu Ende.Wir haben auch in diesem Jahr unsere Veranstaltungen für euch vor Ort durchgeführt, haben aber auch weiterhin digitalen Input und Knowhow geboten, um Euch bei Euren Gründungsvorhaben und euren Unternehmungen bestmöglich zu unterstützen.Wir blicken zurück: KreativStart, Pop-Up-Store, kreatives Speeddating, zahlreiche Seminare, gemeinsame KI Mittagspausen und gleich zweimal 7x7 - ein ereignisreiches Jahr geht nun zu Ende.Auch im nächsten Jahr planen wir wieder spannende Veranstaltungen und Seminare für Euch, egal ob online, vor Ort oder hybrid. Wir freuen uns auf Euch!Wir wünschen Euch allen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt gesund! 💫
  • 30.03.2021

    Umfrage: Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft am Limit

    Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wirtschaftlich am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Selbständige für das Jahr 2020 zu ziehen, führte der Bundesverband Kreative Deutschland gemeinsam mit dem Netzwerk Promoting Creative Industries eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen durch. Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze 83% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft geben an, dass die Krise im Jahr 2020 sehr negative oder eher negative Auswirkungen auf ihre Selbständigkeit hatte. Selbständige haben substantiell Rücklagen aufgezehrt. Selbständige erwarten eine wirtschaftliche Erholung erst für das Jahr 2022. Nur 14% der Selbständigen nutzte 2020 den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige. Die Coronakrise war ein Booster für Kooperationen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat der Branche einen Digitalisierungsschub verliehen. Gründer*innen blicken (noch) pessimistischer in die Zukunft und haben sich im vergangenen Jahr öfter eine abhängige Beschäftigung gesucht als Selbständige, die schon länger am Markt sind. 52% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen ihre wirtschaftliche Existenz stark oder sehr stark gefährdet. Die meisten Selbständigen fordern einen Unternehmerlohn bzw. ein Grundeinkommen unabhängig vom Familieneinkommen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. 42% der Selbständigen verzeichneten 2020 Umsatzrückgänge von über 70%, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Zum Vergleich: Im Frühjahr letzten Jahres rechnete jede/r Fünfte mit Umsatzverlusten von über 50%. Die Umsatzverluste fallen damit für viele deutlich drastischer aus, als zu Beginn der Pandemie angenommen. Reaktionen auf die Krise Ein Großteil der Selbständigen zehrte 2020 Rücklagen auf. Dies wird sich langfristig auf die Altersvorsorge der Selbständigen auswirken und die Möglichkeiten zu investieren. Viele Selbständigen reagierten agil auf die Krise und entwickelten neue künstlerische bzw. kreative Ideen und Projekte, stellten ihr Geschäftsmodell um bzw. erweiterten dies, bildeten sich weiter, brachten neue Technologien zur Anwendung, optimierten Arbeitsabläufe, digitalisierten ihre Angebote und erschlossen neue Netzwerke bzw. Kundengruppen. 4% der Befragten geben an, dass sie im Jahr 2020 ihre Selbständigkeit aufgegeben haben. Für das Jahr 2021 geben 13% der Selbständigen an, dass sie ihre Selbständigkeit aufgeben werden. Ebenfalls 13 % geben jedoch an, ein neues Unternehmen gründen bzw. mitgründen zu wollen. Mehr als jede/r fünfte kündigt an, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Hinweise zur Befragung An der Befragung nahmen 2.006 Selbständige aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 13.01.–14.02.2021 teil, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zuordnen. Der Link zum Onlinefragebogen wurden einem breiten Netzwerk aus Förderinstitutionen und Verbänden zur Verfügung gestellt und über deren digitale Kommunikationskanäle geteilt. Der Fragebogen wurde mit freundlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung der TU Dresden erstellt. An der Umfrage nahmen ganz überwiegend Selbständige ohne Beschäftigte teil, darunter 74% Solo-Selbständige und 13% Selbständige, die (auch) mit anderen Selbständigen im Verbund arbeiten.  Die aufbereiteten Ergebnisse findet Ihr hier >>
    Studie Coronajahr 2020, Bild: Bundesverband Kreative Deutschland und Netzwerk Promoting Creative Industries
  • 29.03.2021

    Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

    Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24. März den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen. Sollten Betriebe nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, stünde ihnen der erleichterte Zugang zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes nicht mehr zur Verfügung. Mit dieser Verordnung wird daher der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 erweitert, um für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigten klare Perspektiven zu schaffen. Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere die Zugangserleichterungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes: Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden. Das Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wird auf 10 Prozent abgesenkt. Es besteht die Möglichkeit, auch Leiarbeiternehmer*innen Kurzarbeitergeld zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls Kurzarbeit eingeführt hat. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Sie verfolgen alle den Zweck, während der COVID-19-Pandemie den Zugang zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Betriebe zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Kurzarbeitergeldverordnung findet Ihr hier >>
    Symbolbild Geld, Bild: Canva
  • 29.03.2021

    Bewerbungsfrist Schule+Kultur endet am 3. April

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Noch bis zum 03. April könnt Ihr Euch mit Eurem Projekt auf eine Förderung bewerben. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
    Symbolbild Schule und Kultur, Bild: Canva
  • 24.03.2021

    OPEN CALL 2020: Hier reisen wir!

    In der vierten Runde des Open Calls stellte das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe gemeinsam mit dem Architekturschaufenster e.V. und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, eine visionäre Entwurfsaufgabe an junge Architekt*innen und Architekturbüros, aber auch Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen in und um Karlsruhe: Für das Areal „hinter“ dem Karlsruher Hauptbahnhof, auf der Südseite des Geländes sollte die Vision eines besonderen Fernbusbahnhof der Zukunft entwickelt werden. Nun stehen die Gewinner*innen fest, die sich mit den Fragen: Was bedeutet Ankommen, Umsteigen und Abfahren mit einem Fernbus für den konkreten Ort? Welche Bedürfnisse haben Reisende? Wer reist von hier, wohin? Was lässt die Fahrt mit dem Fernbus besonders werden? Wie reisen wir? auseinandergesetzt haben. Die Jury – bestehend aus Flo Bengert, Lukas Bessai und Marcel Schaf (Preisträger des 3. Open Calls), Georg Gerardi (Stadtplanungsamt Karlsruhe), Dirk Metzger (K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, Wirtschaftsförderung Karlsruhe) und dem Vorstand des Architekturschaufensters, unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jan Dieterle (Hochschule Geisenheim) – hat anonym die Entwürfe gekürt, die mit einem Preisgeld von 750 € ausgezeichnet werden:                                                      Gewonnen haben: Claudia Deppe, Marc Lüling (Karlsruhe) und RAUMGESCHICHTEN e.V. (Kalieb Johanes, Markus Kaltenbach, Ingrid Lenz, Anna Noack, Jonas Wachinger, Christoph Zacher, Elena Cuntz). Die Gewinnerentwürfe werden mit einer begleitendenden Ausstellung im Architekturschaufenster gezeigt. Diese ist je nach den aktuell geltenden Coronabestimmungen geöffnet. Alle Infos zu Öffnungszeiten findet Ihr hier >> Alle Einreichungen und Kurz-Viten der Teilnehmer*innen findet Ihr hier >>
    Hier reisen wir, Bild: Architekturschaufenster Karlsruhe e.V.
  • 23.03.2021

    Geschäftsanbahnung Kreativwirtschaft Stockholm

    Ihr seid ein deutsches Unternehmen aus dem Bereich der Kreativwirtschaft und habt Interesse an Geschäftskontakten in Schweden? Die Deutsch-Schwedische Handelskammer lädt Euch zu einer Geschäftsanbahnungsreise nach Stockholm vom 31. August bis 2. September 2021 ein.
    Die Geschäftsanbahnungsreise soll vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Geschäftsbetrieb in Deutschland aus dem Bereich der Kreativwirtschaft, insbesondere Galerien und andere kommerzielle Kunsthändler mit Fokus auf zeitgenössischer Kunst, den schwedischen Markt näherbringen und den Einstieg in diesen erleichtern. Geschäftschancen in Schweden Die Kreativwirtschaft in Schweden befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel und dies wirkt sich auf alle Beteiligten aus: Künstler, Händler und Käufer. Beschleunigt durch die Coronakrise findet zum einen eine Konsolidierung des Marktes statt und zum anderen lässt sich eine verstärkte Öffnung für die Themen Digitalisierung und Internationalisierung beobachten. Damit ist die schwedische Kreativwirtschaft gerade zum jetzigen Zeitpunkt besonders empfänglich für neue Impulse und Geschäftskontakte, nicht zuletzt aus dem Ausland. Programmablauf Die 3-tägige Geschäftsanbahnungsreise steuert die Hauptstadt Stockholm an. Durch eine Kombination aus Vorträgen und Galerie- bzw. Museumsbesuchen bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Marktstruktur, die aktuelle Situation sowie Trends und Entwicklungen im Bereich der Kreativwirtschaft in Schweden. Zudem arrangiert die Deutsch-Schwedische Handelskammer für jedes teilnehmende Unternehmen individuelle Geschäftsgespräche. Ergänzende Networking-Module bieten eine gute Gelegenheit zum informellen Erfahrungsaustausch und vertiefenden bilateralen Kontakt. Zielgruppe und Anmeldung Die Geschäftsanbahnungsreise richtet sich an deutsche KMU aus dem Bereich der Kreativwirtschaft, die sich über Geschäftsmöglichkeiten und Voraussetzungen für einen Markteinstieg in Schweden informieren möchten. Ziel der Reise ist es, den teilnehmenden Unternehmen den Einstieg in den schwedischen Markt zu erleichtern beziehungsweise weitere Exporterfolge zu ermöglichen. Die Reise ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Markterschließungsprogrammes für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter www.ixpos.de/markterschliessung kann eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU abgerufen werden. Interessierte Unternehmen können sich hier um eine Teilnahme an der Geschäftsanbahnungsreise nach Schweden bewerben >> Anmeldeschluss ist der 21. Mai. Für Fragen steht Ihnen die Deutsch-Schwedische Handelskammer gern zur Verfügung. Weitere Infos gibt es hier >>  
    Symbolbild Stockholm, Bild: Canva
  • 18.03.2021

    Reguläre Auszahlungen der Überbrückungshilfe III starten

    Das reguläre Auszahlungsverfahren der Überbrückungshilfe III beginnt in Baden-Württemberg. Ab sofort kann die L-Bank Anträge bearbeiten. „Bei den Corona-Hilfsprogrammen ist das A und O, dass sie zügig bei den Unternehmen und Soloselbständigen ankommen. Ich freue mich, dass die regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III jetzt angelaufen sind“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Viele Betriebe haben aufgrund der Pandemie noch immer hohe Umsatzausfälle zu beklagen. Auch eine Planungsperspektive fehlt vielen Branchen weiterhin. Dass sie nun verlässlich mit den Hilfen rechnen und planen können, ist ein wichtiges Signal.“ Edith Weymayr, die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „Bis dato sind rund 9.500 Anträge bei der L-Bank eingegangen. Wie bei den bisherigen Hilfsprogrammen auch werden wir alles in unserem Einflussbereich Mögliche tun, dass die Hilfsgelder zügig in der Wirtschaft ankommen.“ Die eingegangenen Anträge haben ein Volumen von rund 528 Millionen Euro. Überbrückungshilfe III Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen unterstützt. Sie deckt den Zeitraum November 2020 bis Ende Juni 2021 ab. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Erstattet werden: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Die Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III werden bereits seit 11. Februar durch den Bund ausgezahlt. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Symbolbild Geld, Bild: Canva
  • 15.03.2021

    Innovationsfonds Kunst 2021 fördert 34 Projekte

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert über den Innovationsfonds Kunst 2021 insgesamt 34 Projekte mit weiteren 1,3 Millionen Euro, darunter zwei spannende Projekte aus Karlsruhe. Im Fokus der diesjährigen Förderung stehen innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische Angebote und künstlerische Konzepte, bis zum 10. Januar konnten sich Kultureinrichtungen bewerben. Zwei spannende Projekte aus Karlsruhe werden gefördert: Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Das Forschungs- und Ausstellungsprojekt der Arbeitsgruppe „Brick by Brick“ befasst sich mit politischer Gewalt und Extremismus als Herausforderungen der Zivilgesellschaft. Die Künstler*innen setzen sich mit Zeugenschaft, Zivilcourage, Dokumentation, Erinnerung und Widerstandskultur und schleichenden Prozessen wie psychologischen, politischen und ökologischen Veränderungen auseinander. Die Erkenntnisse werden durch performative und dokumentarische Praktiken für die Ausstellung aufgearbeitet und ermöglichen dem Publikum neue Zugänge zu diesen komplexen Themen. Kinemathek Karlsruhe e.V. Mit der Frage nach der Zukunft des Kinos als Ort und Kulturtechnik reagiert die Kinemathek Karlsruhe auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie. In einem Vernetzungsprojekt sollen Erfahrungswerte zu bereits umgesetzten Filmvermittlungsprojekten ausgetauscht, Lösungen für die Digitalisierbarkeit bestehender Vermittlungskonzepte erörtert und neue Formate entwickelt werden.   Innovationsfonds Kunst Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltag Raum für neue Entwicklungen geben. Weitere Infos und alle Projekte findet Ihr hier >>
    Ausstellung Kunsthalle Baden-Baden; Bild: Uli Deck/dpa
  • 15.03.2021

    Land fördert Start-up BW Acceleratoren mit 5,1 Millionen Euro

    Das Wirtschaftsministerium fördert die Weiterentwicklung der Start-up BW Acceleratoren mit 5,1 Millionen Euro. Die ersten Bewilligungsbescheide wurden nun an zunächst acht Projektpartner aus Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Ulm, Stuttgart und Tübingen überreicht. Sie können damit ihre Gründungsunterstützung mit Landesmitteln gezielt ausbauen. In Karlsruhe ist dies das „CyberLab HighTech BW“ des Cyberforum e. V., das der landesweite IT-Accelerator zur Unterstützung von Start-ups mit den Schwerpunkten IT, KI, IT-Security und Smart Production ist. Dem Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung von Gründungsvorhaben mit hohem Potential seien insgesamt 27 Projekteinreichungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 16 Millionen Euro gefolgt. Das Wirtschaftsministerium erhöhe daher das Fördervolumen der Projektförderungen von ursprünglich geplanten 3,75 Millionen Euro auf 5,1 Millionen Euro. Baden-Württemberg soll zur gründungsdynamischsten Region Europas ausgebaut werden, dazu wurde im Jahr 2017 die Landeskampagne Start-up BW vom Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen. In den neun vorangegangenen Start-up BW Acceleratoren wurden 3.000 Gründer*innen zur Gründung qualifiziert. Die Start-up-Acceleratoren unterstützen Start-ups gezielt in der unternehmerischen Frühphase intensiv und umfassend. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Start-up BW Pre-Seed, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
  • 15.03.2021

    Service erweitert: Corona-Hotline jetzt auch für Kultureinrichtungen

    Über die Hotline der MFG können sich neben Künstler*innen sowie Kultur- und Kreativschaffende nun auch Kultureinrichtungen in aktuellen Fragen rund um Corona-Hilfen beraten lassen. Bereits zu Beginn der Pandemie hatten sie gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Corona-Hotline für die Anliegen von Kreativschaffenden eingerichtet. Die Hotline wurde bereits von knapp 1.000 Künstler*innen in Anspruch genommen. Da zunehmend auch Kultureinrichtungen Beratungsbedarf signalisiert haben, wurden die Leitungen nun auch für deren Anliegen und Fragen geöffnet. Corona-Hotline als Beratungsstelle Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende sowie Kultureinrichtungen erhalten über die Corona-Hotline eine erste Beratung zu aktuellen Fragen rund um die Corona-Hilfen. Unter der Hotline sind Expert*innen erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten. Die Corona-Hotline ist unter der Festnetz-Nummer 0711 90715-413 und von 10.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Weitere Infos findet Ihr hier >>
    Corona-Hotline, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 14.03.2021

    Das Ideenlabor SINGAmi in Straßburg und Karlsruhe geht in die nächste Runde!

    SINGAmi ist ein neues grenzüberschreitendes Ideenlabor auf der Achse Strasbourg-Karlsruhe. Dabei werden unternehmerische Projekte mit Locals und Geflüchteten von einer Vielzahl an Stakeholdern unterstützt, um gemeinsam die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen zu formen. Ihr sucht Informationen über unternehmerische Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Region? Ihr habt ein unternehmerisches Projekt und möchtet Teil des Entrepreneurship Programms von SINGAMi werden, um damit durchzustarten? Ihr möchtet Euer Projekt pitchen, um Mentoren zu überzeugen? Neben Pitch-Präsentationen von spannenden Projekten erwarten Euch aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Ideenlabor! Klingt spannend? Dann meldet Euch jetzt zur Online Veranstaltung am 23. März, um 18 Uhr an und seid als Zuschauer*in oder Pitch-Team dabei! Mehr Infos findet Ihr hier >>
    SINGAmi Logo
  • 11.03.2021

    Anmeldungen zum Female Founders Online Congress geöffnet

    Baden-Württemberg gilt als Gründungshochburg für weibliche Start-ups – die treibende Wirtschaftskraft unserer Zukunft. Das Potenzial an unternehmerischen Frauen ist enorm. Um eine offene und gleichberechtigte Gesellschaft zu fördern und es Gründerinnen zu erleichtern den Einstieg in die Selbstständigkeit zu finden, haben die Gründerallianz Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe und das GIG7 Kompetenzzentrum FeMale Business in Mannheim, den Female Founders Online Congress ins Leben gerufen, der vom 14. – 16. April 2021 stattfinden wird. Wir als K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüros der Stadt Karlsruhe sind ein Teil des Kongresses und stellen unser Format Creative WEIBS vor. Creative WEIBS ist das erste Veranstaltungsformat in Karlsruhe für Gründerinnen und Unternehmerinnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Im Beitrag kommen auch die kreativen Unternehmerinnen selbst zu Wort und so werden die drei Gründerinnen des Kinderlabels Matsch mit Sahne von ihrer Gründungsgeschichte berichten. Sie erzählen von ihren Chancen und Hürden und geben Tipps und Hinweise für Frauen, die auch den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Der Female Founders Onlinekongress findet 2021 ausschließlich Online statt, bildet unterschiedlichste Branchen ab und ist zu 100% kostenlos. Dabei werden Themen wie Social Entrepreneurship, Female Leadership, Digitalisierung von Geschäftsideen und Finanzierungsmöglichkeiten genauso besprochen wie Vermarktung, Netzwerken und Sichtbarkeit. Bei der Programmgestaltung wurde besonders Rücksicht auf die alltäglichen, zeitlichen Herausforderungen der Teilnehmenden genommen. Im Zeitraum vom 14. – 16. April 2021 erhaltet Ihr jeden Tag eine Email mit den Links zu den jeweiligen Interviews. Täglich ab 18:00 Uhr, könnt Ihr jedes Interview für 24 Stunden entspannt und kostenfrei auf dem Computer, Handy, Laptop oder Tablet anschauen. Die Veranstaltung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und  Wohnungsbau Baden-Württemberg und der L-Bank Baden-Württemberg unterstützt.
    Hier könnt Ihr Euch ein gratis Ticket zum Kongress sichern >> Hier findet Ihr mehr Infos zu den Creative WEIBS >>
    Banner Female Founders Online Congress
  • 09.03.2021

    Nächste Runde des „Innovationswettbewerbs KI“ startet

    Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021. Antragsteller können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro sein (als Konsortialpartner sind auch mittlere Unternehmen zugelassen). Gerade für kleine Unternehmen bieten KI-Anwendungen enorme Potenziale. Dies gilt nicht nur für die Optimierung ihrer internen Prozesse. Denn innovative KI-Lösungen führen zu neuen Produkten und Dienstleistungen, mit denen die Unternehmen neue Marktsegmente und Kundengruppen erschließen können. Dabei bieten KI-Lösungen sowohl für Endkunden, als auch für Geschäftskunden enorme Potenziale. Aufgrund dessen hat der KI-Innovationswettbewerb zum Ziel, kleine Unternehmen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer KI-Anwendungen zu unterstützen, um somit die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen zu können. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    KI-Innovationswettbewerb, Bild: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg