Landesförderung für kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren
Informationen
Bewerbungsfrist | 31.01.2022 |
Preisgeld | Landesförderung |
Website | www.laks-bw.de |
Kontakt
Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten.
Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft.
Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium.
Antragsberatung
Die LAKS unterstützt Antragsteller durch umfassende Beratung.
Vorprüfung Anträge
Die LAKS-Geschäftsstelle bietet an, Anträge vorab auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Hierfür müssen sie bis spätestens 12. Januar 2022 in einfacher Ausfertigung bei der LAKS eingereicht werden. Es ist zwingend notwendig, dass die (vorläufige) Komplementärmittelbestätigung hierbei mit eingesendet wird. Mehr Informationen hierzu finden sich in den --> FAQ.
Antragsformulare und Vorschriften
Grundlage der Förderung für Kulturinitativen und Soziokulturelle Zentren bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die Vorschriften und Antragsformulare für die Landesförderung 2022 stehen hier zum Download bereit. Der Verwendungsnachweis für 2021 wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls hier zur Verfügung gestellt werden.
Die vollständigen Anträge müssen bis zum 31. Januar 2022 einfach beim jeweiligen Regierungspräsidium und einfach bei der LAKS-Geschäftsstelle eingehen.
--> Anlage Verwaltungsvorschrift
--> FAQ und Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare
Achtung: Antragsformulare und das Formular des Verwendungsnachweises bitte unbedingt immer auf den eigenen Computer herunterladen und mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen.
Basisantrag und Förderlinien:
--> Laufende Programmarbeit
Wichtige Anlagen für alle:
--> Anlage A: Komplimentärmittelbestätigung Kommune (Stadt/Gemeinde)
--> Anlage B: Komplimentärmittelbestätigung Landkreis
Noch hinzuzufügen ist auch die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid).
Zusätzliche Anlagen für ERSTANTRAGSTELLER:
--> Anlage C: Programmnachweis der letzten drei Jahre
Außerdem hinzuzufügen ist der Vereinsregisterauszug.
In der Förderlinie "Programm" kommt noch der Stellenplan und die Übersicht über Vermögen und Schulden inklusive künftiger Verpflichtungen (siehe letzte zwei Seiten des Vordrucks der Förderlinie) hinzu.