Allgemeine Projektförderung
Informationen
| Bewerbungsfrist | 31.07.2026 |
| Preisgeld | Sie unterstützt Kultureinrichtungen und freie Initiativen, neue Arbeitsweisen zu erproben und gesellschaftlich relevante Themen aufzugreifen. |
| Website | www.kulturstiftung-des-bundes.de |
Kontakt
E-Mail: antragssupport(at)kulturstiftung-bund.de
Tel: + 49 (0)345 2997 444
Kontaktformular: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/metanavigation/kontakt.html
Internet: www.kulturstiftung-des-bundes.de
m Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im Mai 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Bitte beachten Sie, dass die neue Antragsfrist am 31.1. & 31.7. jetzt jeweils 12 Uhr mittags endet!