Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Informationen
Bewerbungsfrist | 20.10.2021 |
Preisgeld | |
Website | www.initiative-musik.de |
Kontakt
Initiative Musik
Telefonische Beratungszeiten
Mo bis Do, je 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr von 10:00 bis 13:00 Uhr
030 - 531 475 45 - 30
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
55. FÖRDERRUNDE
Anträge können ab 29. September ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 12:00.
Am 28. September 2021 um 18:00 Uhr bietet die Initiative Musik wieder einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung an.
Hier geht´s zur Registrierung
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung
Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Das spätmöglichste Projektende ist der 31. August 2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen.
Dank NEUSTART KULTUR kann die Initiative Musik für die Künstler*innen und ihren professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 55. Runde:
- Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%)
- Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten
- Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro
- Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig
- neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt
- Die maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2021 erhöht sich auf 112.500 Euro
Vorbereitung auf den Antrag
Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler*innenförderung“ ist es - abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Deshalb wird empfohlen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten:
- Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler*innen und Partnerunternehmen
- Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen)
- Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage