Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Informationen
Bewerbungsfrist | 31.05.2021 |
Preisgeld | insgesamt 50.000 Euro |
Website | wm.baden-wuerttemberg.de |
Kontakt
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Telefon: 0711 123-2602
Telefax: 0711 123-2560
E-Mail: info@patente-stuttgart.de
Der Landes-Innovationspreis – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – gehört zu den Preisen der ersten Stunde, die in Deutschland für Innovationen vergeben wurden. Bereits seit 1985 ehrt er unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben.
Teilnahmebedingungen
- Kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung
- Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro
- Sitz in Baden-Württemberg.
- Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend
- Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen
- Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.
Bewerbungsablauf
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe.
Die Preise werden am 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online-Bewerbung gibt es beim Wirtschaftsministerium oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart.