Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“

Symbolbild Einkaufen, Bild: Canva

Informationen

Bewerbungsfrist 07.10.2022
Preisgeld Förderhöchstbetrag: 70.000 Euro je Unternehmen
Website ibi.de

Kontakt

Simone Sauerwein
0941/943-1894
simone.sauerwein@ibi.de

Dr. Georg Wittmann
0941/943-1891
Georg.Wittmann@ibi.de

 

Der stationäre Einzelhandel ist eine der wichtigsten und beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg und befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, steht er vor der Herausforderung, seine Stärke – das Einkaufserlebnis vor Ort – weiterzuentwickeln und zu festigen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sucht mit Unterstützung von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH innovative Einzelhandelsunternehmen mit Ideen zur Stärkung des eigenen stationären Ladengeschäfts.

Ziel des Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ ist es, kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu identifizieren und zu fördern, die Einkaufserlebnisse schaffen wollen und mit ihren umgesetzten Handelskonzepten einen Vorbildcharakter für andere Händler besitzen.    

Teilnahmekriterien des Wettbewerbs

Die Teilnahme am Wettbewerb ist an nachfolgende Kriterien geknüpft:    

  1. Unternehmen des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg;
  2. es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, d. h. es hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro; Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind, sind von der Förderung ausgeschlossen;  
  3. es ist mindestens ein stationäres Ladenlokal vorhanden oder geplant;  
  4. die eingereichte Idee wurde bisher nicht vom Bewerber umgesetzt oder ihre Umsetzung beauftragt;    
  5. das Einverständnis zur Veröffentlichung des im Nachgang umgesetzten Erlebniskonzepts als Best-Practice-Beispiel wird erteilt.    

Bei der Auswahl der Erlebniskonzepte im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden zudem folgende Kriterien herangezogen:  

  1. Die Idee muss im Rahmen der Projektlaufzeit (Januar bis September 2023) umgesetzt werden und ist auch für andere Einzelhändler kurz- bis mittelfristig umsetzbar (Vorbildcharakter);    
  2. das Konzept hat das Potenzial, (nachhaltig) neue Kunden zu akquirieren und Zusatzumsätze zu erzielen;    
  3. die Idee besitzt einen hohen Innovationsgrad;    
  4. weitere gesellschaftlich und sozial relevante Kriterien (z. B. Barrierefreiheit, ökologische Nachhaltigkeit etc.) können herangezogen werden.    

Eine hinreichende Vielfalt an Einzelhandelsbranchen wird angestrebt.    

Nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) werden die Ideenkonzepte gesichtet und auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Jury-Sitzung werden die eingereichten Ideen-Konzepte von den Bewerbern kurz online vorgestellt (5-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde).

Hier wird gutes Handeln belohnt

Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinner haben die Möglichkeit, ihre Ideen zeitnah umzusetzen und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Förderhöchstbetrag: maximal 70.000 Euro je Unternehmen) zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Unternehmen bei der Umsetzung projektbegleitend gecoacht und unterstützt.

Nach der erfolgreichen Umsetzung werden mindestens zehn ausgewählte Einzelhandelsunternehmen und ihre Erlebnishandelskonzepte als Best-Practice-Beispiele ausgewählt und (ggf.) im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgezeichnet.

Zusätzlich werden diese Best-Practice-Beispiele in einer Publikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Mediabeiträgen (Video-/Tonbeiträge wie Interviews und Social-Media-Posts) auf der zugehörigen Projekt-Website veröffentlicht und entsprechenden beworben.

Ihr habt Ideen, wie man zeitgemäße Einkaufserlebnisse für die Kunden schaffen kann?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen postalisch versendet werden:  

CIMA Beratung + Management GmbH 
Frau Katharina Yoga 
Neue Weinsteige 44 
70180 Stuttgart 

Einreichungsschluss des Ideenwettbewerbs ist der 07. Oktober 2022

Es gilt das Datum des Eingangs (Eingangsstempel). Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.