APPLAUS 2021

Applaus 2021, Bild: Initiative Musik

Informationen

Bewerbungsfrist 31.03.2021
Preisgeld bis zu 50.000 €
Website www.initiative-musik.de

Kontakt

Janina Dotterweich
Projektleitung APPLAUS

janina.dotterweich@initiative-musik.de

BERATUNGSZEITEN:
Mo.-Do., jeweils 14-17 Uhr

Am 1. März 2021 startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben.

Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”.

  • Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung
  • Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung
  • Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung

Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können.

Sonder-APPLAUS: bis zu 16 Auszeichnungen für kreative Formate während der Corona-Pandemie; je max. 50.000 Euro Prämie

APPLAUS für Awareness oder Nachhaltigkeit: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung

Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr.

 

Infocalls zum Bewerbungsverfahren

Die Initiative Musik bietet offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Termin 1: 3. März 2021, 11:00-12:00 Uhr  

Termin 2: 10. März 2021, 11:00-12:00 Uhr

Alle weiteren Informationen zum APPLAUS 2021 findet Ihr auf der Website >>

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt für die Kategorien „Programm“ und „Spielstätte“ sind Betreiber*innen von Livemusikspielstätten im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutschland. Bewerbungen für diese Kategorien können nur für solche Spielstätten eingereicht werden,

  • die mindestens 48 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt ha-ben,
  • deren Konzertraum/Konzerträume (unter einer Konzession/einem Namen), mit dem/denen sich die Betreiberin oder der Betreiber bewirbt, über eine Besuchskapazität von insgesamt maximal 1.000 Personen verfügt,
  • die fest und ortsgebunden sind,
  • die zum Zweck der Durchführung von Livemusikveranstaltungen betrieben werden,
  • deren Betreiberin oder Betreiber einen ordnungsgemäß geführten Betrieb seit mindestens dem 01. Januar 2019 vorweisen kann,
  • deren Betreiberin oder Betreiber sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für das eingereichte Programm tragen; dabei dürfen nur solche Livemusikveranstaltungen im eingereichten Programm aufgeführt werden, bei denen der Künstlerin oder dem Künstler weder ganz noch anteilig Grundkosten (z.B. Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik) der Veranstaltung berechnet wurden bzw. von der Künstlerin oder dem Künstler garantiert werden mussten (sog. Rentals sind erlaubt und zu kennzeichnen),
  • deren Betreiber*in einen regelmäßigen Spielbetrieb im Jahr nachweisen kann. Zulässig sind Unterbrechungen des Spielbetriebs bis zu insgesamt drei Monaten im Jahr 2019 (insbesondere durch Renovierung u. ä.).

Teilnahmeberechtigt für die Kategorie „Programmreihe“ sind Betreiber*innen und Betreiber von Livemusikspielstätten sowie Veranstalter*innen von Programmreihen im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutsch-land.

Betreiber*innen:

  • die mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt haben und
  • die weiteren für die Kategorien „Programm“ und “Spielstätte“ genannten Voraussetzungen erfüllen (siehe oben).

Veranstalter*innen von Programmreihen,

  • deren eingereichte Programmreihe mindestens 10 zusammenhängende Livemusikveranstaltungen unterschiedlicher Künstler*innen in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen umfasst,
  • die nachweisen können, dass sie sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für die eingereichte Programmreihe tragen,
  • deren einzelne Veranstaltungsorte untereinander nicht weiter als 100 km entfernt sind,
  • deren einzelne Veranstaltungsräume eine Kapazität von maximal 1.000 Personen nicht übersteigen.

Für die Sonderpreise („Sonder-APPLAUS“) können sich auch diejenigen Initiativen und Spielstätten bewerben, die im Sinne der Teilnahmebedingungen nicht in den drei Kategorien „Programm“, „Spielstätte“ und „Programmreihe“ teilnahmeberechtigt sind. Zusätzlich können Jurymitglieder und Bundesländer (zuständige Ministerien, Fördereinrichtungen etc.) Vorschläge einreichen.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf sich mit maximal einer Spielstätte sowohl in der Kategorie “Programm“ oder „Spielstätte“ als auch mit maximal einer Programmreihe in Kategorie „Programmreihe“ für den APPLAUS bewerben. Zusätzlich kann eine Bewerbung für den „Sonder-APPLAUS“ eingereicht werden.

Bewirbt sich eine Spielstätte für eine Auszeichnung in den Kategorien „Programm“ oder “Spielstätte“ und zusätzlich mit einer Reihe in Kategorie “Programmreihe“, dürfen sich die jeweils bei der Bewerbung aufgelisteten auszuzeichnenden Livemusikveranstaltungen nicht überschneiden. Eine mögliche Auszeichnung erfolgt jedoch nur in einer Kategorie. Eine Bewerbung und Auszeichnung für die Preise „Awareness“ oder „Nachhaltigkeit“ ist nur in Verbindung mit einer zulässigen Bewerbung in Kategorie „Programm“, „Spielstätte“ oder „Programmreihe“ möglich.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

  • Betreiber*innen und Betreiber von Spielstätten, die im Jahr 2019 mit 40 % oder einem höheren Anteil aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden; dies gilt nicht für Bewerbungen in der Kategorie “Programmreihe“,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind,
  • reine Festival- sowie Tourneeveranstalter*innen
  • Unternehmen, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.