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Perspektive Pop 2.0 (Frist 01.03.2026)

Das Programm richtet sich an professionelle Popmusikerinnen und -musiker sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Events im Land und fördert weiterhin innovative Musik- und Veranstaltungsprojekte in zwei Programmlinien.
  • Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen. Dies umfasst explizit Newcomer, Nischen und Experimentelles. Förderfähig sind die Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik.
  • Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Räumen bzw. Gegenden ohne umfassende popkulturelle Infrastruktur. Förderfähig sind die Planung, Bewerbung und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen oder von Teilen einer solchen Veranstaltung.
Pro Projekt kann ein Zuschuss von 10.000 bis 15.000 Euro beantragt werden. Eine Antragstellung ist ab sofort online möglich. Zuwendungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien sind in der geltenden Richtlinie zur Förderrunde 2026 hinterlegt. Diese basiert auf der Richtlinie 2025, die in einigen Punkten angepasst wurde. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Fachjury begutachtet. Die Bekanntgabe der Förderentscheidung und der Versand der Bewilligungsbescheide erfolgen Anfang Mai 2026.   Weitere Infos unter: Zweite Runde von Perspektive Pop 2.0 ausgeschrieben: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg