KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben
Informationen
Bewerbungsfrist | 02.10.2020 |
Preisgeld | stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung |
Website | wm.baden-wuerttemberg.de |
Kontakt
Bei fachlichen Fragen: Frau Kristine Schütterle,
Tel. 0711/123-2442,
E-Mail: kristine.schuetterle@wm.bwl.de
Bei fördertechnischen Fragen: Frau Karola Miksa,
Tel. 0711/123-2168,
E-Mail: karola.miksa@wm.bwl.de
Was wird gefördert:
Mit dem KI-Innovationswettbewerb BW für einzelbetriebliche Vorhaben werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 100 Millionen Euro.
- Der Antragsteller muss seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben
- Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nicht förderfähig (vgl. hierfür Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb BW für Verbundforschungsprojekte)
Formaler Antragsteller und Konsortialführer kann dabei ausschließlich eine Forschungseinrichtung sein
Wie wird gefördert:
Durch Zuwendung im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens.
Für KMU nach Definition des Anhang I AGVO wird der Fördersatz wie folgt erhöht:
- für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte auf insgesamt 35 %
- für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte auf insgesamt 45 %.
Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten zwischen 300.000 Euro und 1.000.000 Euro.
Für diesen Förderaufruf stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Antragsfrist: 2. Oktober 2020