Projekt Schule+Kultur 2023 der Stadt Karlsruhe

Symbolbild Schule und Kultur, Bild: Canva

Informationen

Bewerbungsfrist 31.03.2023
Preisgeld Projektfinanzierung
Website www.karlsruhe.de

Kontakt

Manuela Kraski
Telefon: 0721 133-4072
manuela.kraski@kultur.karlsruhe.de

Christine Selensky
Telefon: 0152 53133667
kultur.schule@kultur.karlsruhe.de

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Förderanträge können ab dem 1. März bis zum 31. März eingereicht werden. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.

Kulturschaffende

Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstleri*nnen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstler*innen gelegen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis
  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule
  • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen
  • Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe

Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht.

Schulen

Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen.
Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden
  • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich:
Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht.

Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben.
Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt.

Antragsverfahren

Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird.
Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden:

https://www.karlsruhe.de/kooperationen

Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen.

Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen.
Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind:

  • Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation)
  • Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro)
  • Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes
  • Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt.
  • Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen)

Vergabeverfahren

Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung!

In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt.

Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.

Abschluss

Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn jedes Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung.

Tritt ein Teil der Kooperationsgemeinschaft von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Sollte das Projekt wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren!

Nach Beendigung des Projektes ist unter folgendem Link (Stichwort "Projektförderung")
ein Verwendungsnachweis online einzureichen:

https://www.karlsruhe.de/kulturfoerderung

Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert.