Landesförderung für kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren

Symbolbild Theater, Bild: Canva

Informationen

Bewerbungsfrist 31.01.2022
Preisgeld Landesförderung
Website www.laks-bw.de

Kontakt

LAKS BW

Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten.
Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft.

Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium.

Antragsberatung

Die LAKS un­ter­stützt An­trag­stel­ler durch um­fas­sen­de Be­ra­tung.

Vor­prü­fung An­trä­ge

Die LAKS-Ge­schäfts­stel­le bie­tet an, An­trä­ge vorab auf Voll­stän­dig­keit und Plau­si­bi­li­tät zu prü­fen. Hier­für müs­sen sie bis spä­tes­tens 12. Ja­nu­ar 2022 in ein­fa­cher Aus­fer­ti­gung bei der LAKS ein­ge­reicht wer­den. Es ist zwin­gend not­wen­dig, dass die (vor­läu­fi­ge) Kom­ple­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung hier­bei mit ein­ge­sen­det wird. Mehr In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in den --> FAQ.

Antragsformulare und Vorschriften

Grund­la­ge der För­de­rung für Kul­tur­in­i­ta­ti­ven und So­zio­kul­tu­rel­le Zen­tren bil­det die Ver­wal­tungs­vor­schrift des Mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Ba­den-Würt­tem­berg.

Die Vor­schrif­ten und An­trags­for­mu­la­re für die Lan­des­för­de­rung 2022 ste­hen hier zum Down­load be­reit. Der Ver­wen­dungs­nach­weis für 2021 wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls hier zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den.

Die voll­stän­di­gen An­trä­ge müs­sen bis zum 31. Ja­nu­ar 2022 ein­fach beim je­wei­li­gen Re­gie­rungs­prä­si­di­um und ein­fach bei der LAKS-Ge­schäfts­stel­le ein­ge­hen.

--> Ver­wal­tungs­vor­schrift

--> An­la­ge Ver­wal­tungs­vor­schrift

--> FAQ und Hin­wei­se zum Aus­fül­len der An­trags­for­mu­la­re

 

Achtung: Antragsformulare und das Formular des Verwendungsnachweises bitte unbedingt immer auf den eigenen Computer herunterladen und mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen.

Ba­sis­an­trag und För­der­li­ni­en:

--> Ba­sis­an­trag

--> So­li­dar­ab­ga­be

--> Lau­fen­de Pro­gramm­ar­beit

--> Pro­jek­te

--> Aus­stat­tung

--> Bau

 

Wich­ti­ge An­la­gen für alle:

--> An­la­ge A: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Kom­mu­ne (Stadt/Ge­mein­de)

--> An­la­ge B: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Land­kreis

Noch hin­zu­zu­fü­gen ist auch die Ge­mein­nüt­zig­keits­be­schei­ni­gung (Frei­stel­lungs­be­scheid).

 

Zu­sätz­li­che An­la­gen für ERST­AN­TRAG­STEL­LER:

--> An­la­ge C: Pro­gramm­nach­weis der letz­ten drei Jahre

Au­ßer­dem hin­zu­zu­fü­gen ist der Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug.
In der För­der­li­nie "Pro­gramm" kommt noch der Stel­len­plan und die Über­sicht über Ver­mö­gen und Schul­den in­klu­si­ve künf­ti­ger Ver­pflich­tun­gen (siehe letz­te zwei Sei­ten des Vor­drucks der För­der­li­nie) hinzu.