Jugendfonds 2022

Informationen

Bewerbungsfrist 01.12.2022
Preisgeld
Website stja.de

Kontakt

Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe
Koordinierungs- und Fachstelle Partnerschaften für Demokratie
Marcel Seekircher
Moltkestr. 22 76133 Karlsruhe
Mail: m.seekircher@stja.de
Fax: 0721/133-5628

PROGRAMM


„Partnerschaften für Demokratie“ ist ein Programmbereich im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Laufzeit 2020 - 2024). Mit Mitteln aus dem Jugendfonds können Projekte zur Jugendbeteiligung und andere zum Programmbereich passende Vorhaben gefördert werden. Das Programm wird in Karlsruhe vom Stadtjugendausschuss e.V. verwaltet. Dort ist die Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet.


PROJEKTTRÄGER
Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Vereine mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen,
  • zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Bürgerinitiativen,
  • freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit oder der Behindertenhilfe,
  • Organisationen und Verbände der Jugendarbeit,
  • Gruppen von Jugendlichen.

FÖRDERFÄHIGE VORHABEN
Förderfähig sind alle Vorhaben, die das Ziel haben, ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu stärken. Dies kann geschehen durch Sensibilisierung für die Erscheinungsformen von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung von Gruppen in unserer Gesellschaft, durch Förderung des Engagements gegen rechtsextreme und andere menschenfeindliche Ideologien oder durch die Schaffung von Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Personengruppen, die von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung betroffen sind. Ebenso förderfähig sind Projekte zur Jugendbeteiligung, welche von Jugendlichen selbst entworfen und entwickelt wurden; diese können beliebige Themen behandeln.
Schwerpunktmäßig gefördert werden Projekte mit Bezug zu folgenden Themenbereichen:

  • Demokratieförderung
  • Vielfaltsgestaltung
  • Extremismusprävention

QUALITÄTSKRITERIEN
Die Partnerschaft für Demokratie hat zum Ziel, demokratische Werte zu verankern, eine starke Zivilgesellschaft zu fördern und Teilhabemöglichkeiten insbesondere für benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft zu fördern.

Bei der Entscheidung über Förderung eines Antrags wird auch berücksichtigt, ob und wie die folgenden Kriterien, die wir als wichtig für die Umsetzung der Programmziele erachten, im beantragten Vorhaben umgesetzt werden: - Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Akteure oder Gruppen, - Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, - Mitgestaltungsmöglichkeiten für die angesprochenen Zielgruppen, - Empowerment bzw. Qualifizierung für Personen(gruppen) oder Multiplikatoren.


LEISTUNGEN
Über die Koordinierungsstelle im Stadtjugendausschuss e.V. können folgende Leistungen erbracht werden: - fachliche Beratung - finanzielle Förderung


ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag für die Förderung eines Projektes ist schriftlich an die Koordinationsstelle mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu stellen. Ein Kostenplan ist beizufügen. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten bis zu einer Höhe von 2.000€. Anschaffungen können innerhalb dieses Rahmens in Höhe von max. 800€ zzgl. MwSt getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale sowie Ehrenamtspauschalen nicht förderfähig sind.

Anträge können im Verlauf des Jahres jederzeit gestellt werden, geförderte Projekte müssen jedoch bis 09.12.2022 abgeschlossen bzw. abgerechnet werden. Falls die Durchführung eines Projektes über die Jahresgrenze hinaus andauert, kann für das folgende Jahr ein Folgeantrag gestellt werden.