• Female Founders Monitor 2025
    9. April 2025

    Female Founders Monitor 2025

    Der Female Founders Monitor 2025 zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Der Anteil von Frauen unter Startup-Gründenden in Deutschland ist erstmals seit Jahren rückläufig. Während er in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen war, liegt er aktuell bei nur 18,8 Prozent. Die Studie beleuchtet zentrale Ursachen dieser Entwicklung und macht deutlich, welche Hebel jetzt angesetzt werden müssen, um mehr Frauen für das Unternehmertum zu gewinnen.Erkenntnisse aus dem Female Founders Monitor 2025Die aktuelle Erhebung zeigt, dass der Gendergap in der Startup-Welt bereits im Studium seinen Ursprung hat: Während 40 Prozent der männlichen Studierenden eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen, sind es bei den Frauen lediglich 21 Prozent. Gründerinnen entdecken das Unternehmertum im Durchschnitt später als Männer und sind häufig mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsmodelle, die direkt den Endkunden adressieren, derzeit unter der allgemeinen Konsumzurückhaltung leiden. Frauen gründen überproportional oft in diesem Bereich.Mehr Kapital, gestärktes Bewusstsein und bessere VereinbarkeitTrotz positiver Entwicklungen im Bereich Wagniskapital-Investitionen – der Kapitalfluss in Startups mit mindestens einer weiblichen Gründerin hat sich seit 2017 fast verdoppelt – fließt nach wie vor der Großteil der Finanzmittel (91 Prozent) an rein männliche Teams. Neben der Kapitalbeschaffung bleibt auch die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum eine zentrale Herausforderung. Eine überwältigende Mehrheit sowohl von Frauen (81 Prozent) als auch Männern (60 Prozent) im Startup-Umfeld sieht hierin einen entscheidenden Faktor für die Gleichstellung.Die Wahrnehmung des Gendergaps unterscheidet sich zudem stark zwischen den Geschlechtern: 87 % der Gründerinnen sehen ihn als Problem, während nur 50 % der Männer diese Einschätzung teilen. Besonders groß ist die Differenz bei der Bewertung als „sehr problematisch“. Dies birgt die Gefahr verhärteter Positionen und einer möglichen Verstärkung der Ungleichheit.Ein Wandel zeigt sich in gemischten Teams: Während nur 48 % der Gründer in reinen Männerteams den Gendergap als Problem erkennen, steigt der Wert in Mixed Teams auf 64 %. Die Förderung gemischter Gründungsteams könnte daher das Bewusstsein für das Problem erhöhen, da die Teamzusammensetzung auch die Struktur des gesamten Unternehmens beeinflusst.Zentrale Maßnahmen zur Förderung weiblicher GründerinnenDie Studie identifiziert drei zentrale Handlungsfelder, um mehr Frauen für die Startup-Welt zu gewinnen:Frühe Sensibilisierung und Bildung: Weibliche Vorbilder und gezielte Förderprogramme in Schulen und Hochschulen können das unternehmerische Mindset von Frauen stärken und bestehende Stereotype aufbrechen.Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit: Flexiblere Elterngeldregelungen, gezielte Unterstützung für selbstständige Frauen im Mutterschutz und ein vermehrtes Angebot an Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen sind notwendig, um Gründungen in der Familienphase zu erleichtern.Mehr Diversität in Investoren-Netzwerken: Die Sensibilisierung von Wagniskapital-Gesellschaftern für unbewusste Vorurteile ist entscheidend, um mehr Kapital in Gründerinnenteams zu lenken. Zudem könnten gezielte Fonds-Initiativen für Female Founders die Finanzierungslücke weiter schließen.Die Ergebnisse des Female Founders Monitor 2025 machen deutlich: Um den Anteil von Startup-Gründerinnen nachhaltig zu steigern, bedarf es gezielter Maßnahmen in Bildung, Familienpolitik und Finanzierung. Nur wenn diese Stellschrauben gemeinsam gedreht werden, kann das enorme Potenzial weiblicher Gründerinnen für die deutsche Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.Den ganzen Female Founders Monitor findet ihr hier >>
  • 28.04.2021

    Neue Servicezeiten der MFG Corona-Hotline

    Über die Corona-Hotline erhalten Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende sowie Kultureinrichtungen eine erste Beratung zu aktuellen Fragen rund um die Corona-Hilfen. Unter der Hotline 0711 90715-413 sind Expert*innen erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten. Ab 3. Mai 2021 sind die Servicezeiten der Hotline bis auf Weiteres von Mo bis Mi von 14 bis 16 Uhr. Anrufende außerhalb dieser Sprechzeiten werden zurückgerufen. Corona-Servicewebsite mit weiterführenden Infos Neben der Corona-Hotline bietet die MFG Baden-Württemberg zudem auf ihrerWebsite einen Überblick mit Informationen zur Unterstützung für Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende sowie Kultureinrichtungen während der Corona-Krise und darüber hinaus branchenrelevante News. Eine weiterführende Beratung für mittelfristige Anliegen und zu unternehmerischen Fragen erhalten Kreativschaffende über die kostenlosen Orientierungsberatungender MFG. Die einstündige Beratung findet per Zoom oder Telefon statt. Eine Anmeldung ist hierfür erforderlich.
    Corona-Hotline, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 28.04.2021

    VINCI Startup Speed Dating 2021

    Über die Teilnahme am Online Event "VINCI Startup Speed Dating 2021" bietet der VINCI-Konzern Startups den unmittelbaren Zugang zu seinen operativen Entscheider*innen und damit zu gemeinsamen Kundenprojekten. VINCI ist einer der weltgrößten Bau- und Konzessionskonzerne und vereint in Deutschland über drei Konzernzweige, VINCI Energies, Eurovia und VINCI Concessions, eine Vielzahl an Leistungsangeboten, Branchen und Kunden. Dabei dreht sich alles um Infrastrukturen: Produktionsanlagen, Energieversorgung, Software und Hardware bis hin zu Straßen, Autobahnen und Gebäuden. Der Fokus von VINCI Energies in Deutschland liegt als Dienstleister auf der Stromversorgung, auf Elektro- und Automatisierungslösungen, IT, Netzwerk- und Kommunikationslösungen, Industrieisolierung, Schall- und Brandschutz sowie auf technischem Facility Management. In der D-A-CH Region sind wir mit über 300 Business Units präsent und verfügen über Zugang zu über 10.000 Kunden, jährlich über 60.000 Aufträgen und damit auch Projekten, die wir mit Startups angehen möchten. Startups mit Interesse an der Zusammenarbeit mit VINCI können sich bis zum 09. Mai 2020 für die Teilnahme am Startup Speed Dating kostenfrei registrieren.   Gesucht werden insbesondere Startups in den nachfolgenden Technologiefeldern: Smart Maintenance – Service, Inbetriebnahme, Wartung & Instandhaltung von Anlagen Grüner Wasserstoff – Lösungen für dezentrale Erzeugung und Dekarbonisierung der Energiewirtschaft Cyber Security – Lösungen für eine sichere Netzwerkumgebung Digitaler Zwilling – Lösungen für die produzierende Industrie Smart Construction – Digitale Lösungen für eine effiziente, emissionsfreie und sichere Baustelle VINCI sucht Startups in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die über eine demonstrierbare Lösung verfügen und auf der Suche nach Marktzugang und einem starken Unternehmenspartner zur Realisierung gemeinsamer Praxisprojekte sind. Das VINCI Startup Speed Dating findet am Dienstag, 08. Juni, 9-11 Uhr als Onlineevent statt. Die teilnehmenden Startups werden die Gelegenheit bekommen, Kunden und Entscheider der VINCI-Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz in einem Pitch mit anschließender Q&A von ihrer Lösung zu überzeugen. Sie treffen die Entscheider*innen von VINCI Energies, den dazugehörigen Marken Actemium (Industrietechnik), Axians (IT), Omexom (Energietechnik), den Unternehmen des Bereichs Building Solutions (Gebäudetechnik) sowie der VINCI-Tochter Eurovia. Ziel ist es, nachhaltige gemeinsame Geschäftsbeziehungen aufzubauen.
    VINCI Startup Speed Dating 2021
  • 20.04.2021

    "Ungezeigte Kunst" Kreativität lebt

    18 Künstler*innen des Kunstkreises Karlsdorf-Neuthard zeigen derzeit in einer Online-Ausstellung Arbeiten, die während der Beschränkungen der Corona Pandemie entstanden sind. Zu sehen sind Bilder in Ölmalerei, Acryl- oder Mischtechnik, diverse Fotoarbeiten, Werke der Holzbildhauerei und Gefäße und Skulpturen aus Ton. Einige der Werke sind ergänzt von Kommentaren und Gedanken, welche die Künstler*innen bei der Entstehung begleitet haben. Es ist die erste Online-Ausstellung, die der Verein anbietet. Der erste Vorsitzende des Vereins, Martin Günther, äußert sich zufrieden: „Seit 35 Jahren gibt es den Kunstkreis und wir sind stolz darauf, dass unser Verein immer noch existiert. Wie bekannt, sind Künstler*innen keine ganz einfachen Menschen. Es tickt bei Jedem und Jeder ein ganz individuelles Gen, gelegentlich eine Herausforderung an die Gemeinschaft. Aber es glückt jedes Jahr aufs Neue, tolle Treffen, explizit gute Ausstellungen, tausend Ideen zu verwirklichen … bis Corona kam und dann 2020 alles ausgebremst hat, aber nicht bei uns!“   Eine groß angelegte Plakat-Aktion in Karlsdorf-Neuthard macht die Öffentlichkeit zusätzlich auf die Online-Ausstellung aufmerksam, die bis zum 15. Mai 2021 hier online geschaltet ist >>
    Ungezeigte Kunst, Plakataktion, Bild: Kunstkreis Karlsdorf-Neuthard
  • 15.04.2021

    creatables - WORKING WELL

    Die creatables Bewegung widmet sich auch 2021 in Schwerpunktveranstaltungen gezielt dem Thema Nachhaltigkeit, Innovation und dem Einsatz von Games-Mechaniken in mittelständischen Unternehmen. Den Anfang macht am 28. April 2021 der Themenschwerpunkt „Working Well“. Bei der kostenfreien Online-Veranstaltung, die von der MFG mit Karlsruher Partnern, dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro und dem CyberForum, veranstaltet wird, geht es um nachhaltige, effiziente und zugleich kreative Methoden und Werkzeuge für das neue Arbeiten während und nach der Pandemie. Die Arbeitswelt verändert sich seit einigen Jahren rasant durch die anhaltende Digitalisierung, aber auch aufgrund der Demografie und neuer Arbeitsmodelle. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass ein rein technischer Ansatz bei Neuerungen am Arbeitsplatz nicht notwendig zu mehr Effizienz und Zufriedenheit der Mitarbeitenden führt. So wie bei Produkten der/die Nutzer*in mit seinen Bedürfnissen immer mehr in den Fokus gelangt, so geht es auch in der Arbeitswelt mehr und mehr darum, mit und für die Mitarbeitenden Arbeitsumgebungen zu schaffen, die menschenzentriert Wohlbefinden am Arbeitsplatz erzeugen. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, die Transparenz von Prozessen, eine klare Bedienbarkeit von Tools, Werkzeugen und Programmen, Team-Diversität und -Wertschätzung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und Kreativität – das sind beispielhafte Erfolgsfaktoren für das effiziente, anpassungsfähige und zugleich menschenwürdige – und somit “gute” – Arbeiten im Unternehmen. Speziell durch die Corona-Pandemie sind mit diesen Erfolgsfaktoren verknüpfte Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wie „Gesundheit und Wohlergehen“ stark in den Fokus gerückt. Wie können Mitarbeiter*innen im Home Office motiviert werden? Wie wird die Zusammenarbeit und auch Führung im Unternehmen neu organisiert? Wie geht Kreativität durch das Remote-Arbeiten nicht verloren? Hier setzt die creatables-Initiative mit „WORKING WELL“ an, einem Format, das gemeinsam von der MFG Baden-Württemberg, diconium, Dienstleister für den gesamten Prozess der digitalen Transformation mit Hauptsitz in Stuttgart; und Bechtle, dem im baden-württembergischen Neckarsulm ansässigen, in ganz Europa agierenden Systemhaus, entwickelt wurde. Es geht den Partnern um nachhaltige, effiziente und zugleich kreative Methoden und Werkzeuge für das neue Arbeiten während und nach der Pandemie. Programm Das Programm der Online-Veranstaltung am 28. April 2021 setzt drei Schwerpunkte: Neues wagen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit kooperativ denken, Mitarbeitende mitnehmen. Die zentralen Fragen dabei: Wie werden Mitarbeitende für die anstehenden Veränderungen motiviert und einbezogen und wie erwerben sie die nötigen neuen Skills? Wie befördern wir mit digitalen Mitteln Gesundheit und Wohlbefinden? Prof. Steffen P. Walz vom Transformationsspezialisten diconium zeigt hierzu Lösungen aus der eigenen Kundenarbeit. Benjamin Morgenstern, Bechtle wiederum gibt Einblicke in seine Ansätze, wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit nicht nur am Arbeitsplatz kooperativ gedacht und umgesetzt werden kann. Wichtig dabei ist, aus einer Machbarkeitssicht („Mit IT geht Alles“) einen Einblick in Bestpractice-Konzepte zu geben. Unter dem Stichwort „Weniger ist mehr“ zeigt Bechtle, wie das Zusammenspiel von it gestützter Kommunikation mit Hardware- und Softwarekomponenten mit Elementen analoger Vorgehensweisen gedacht werden kann. Ziel der Überlegungen ist, für jedes Unternehmen das optimale Konzept eines nachhaltigen Arbeitsplatzes zu designen. Julian Hoß, Kommunikationsagentur und Filmproduktion NACONA, zeigt, welche neuen Wege möglich sind, wenn man mit alten Mustern bricht und mutig Neues wagt. Wie bekommt man aus nüchternen Erkenntnissen farbenfrohe Kreation? Welche Unternehmenskultur ist notwendig, um kreative und motivierte Mitarbeiter*innen anzuziehen und zu halten Alle Teilnehmenden werden anschließend eine kreative Methode kennenlernen, vorgestellt von diconium, mit welcher kooperativ nachhaltige Lösungen für das “gute”, nachhaltige und zugleich geschäftsorientierte, digitale Arbeiten im Unternehmensalltag entstehen können. Unterstützt wird die Veranstaltungsreihe vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Mehr Infos zur Veranstaltung findet Ihr hier >>
    Creatables Webkonferenz, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 15.04.2021

    Härtefallhilfen und Fortsetzung fiktiver Unternehmerlohn

    Die Landesregierung hat den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns geebnet. Damit wird eine wesentliche Förderlücke in der Überbrückungshilfe III aus Landesmitteln geschlossen. Die Härtefallhilfen bieten künftig auch individuelle Unterstützung für diejenigen, die bisher keinen Zugang zu den Programmen haben. Der Ministerrat hat die Beteiligung an den Härtefallhilfen des Bundes und der Länder und die landesseitige Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns am 13. April beschlossen. Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land diesen auf Antrag pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. Die Überbrückungshilfe III des Bundes ist derzeit das zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm für die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Forderung Baden-Württembergs nach einem fiktiven Unternehmerlohn ist der Bund nicht gefolgt. Daher wird das baden-württembergische Modell fortgesetzt. So können künftig auch Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Diese könnten bisher zwar eine Erstattung der Fixkosten erhalten, der Unternehmerlohn durch die Neustarthilfe sei dann bisher jedoch verwehrt geblieben, da beide Programme nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen. Weil viele Selbstständige und Inhaber*innen von Personengesellschaften keine eigenen Gehälter beziehen, reicht hier eine reine Fixkostenerstattung nicht aus. Der fiktive Unternehmerlohn bietet hier eine gewisse Kompensation von 1.000 Euro pro Monat. Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Sie ergänzen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie. Mit den Härtefallhilfen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bund und Länder bringen diese Mittel je zur Hälfte auf. Die Bundesmittel sind bis zum 15. Dezember 2021 abrufbar. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte liegt insbesondere vor, wenn Unternehmen außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sowie die länderübergreifende Plattform für die Härtefallhilfen werden voraussichtlich im Mai 2021 zur Verfügung stehen. Parallel dazu werden auch die Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III eingeführt, um die Antragsprozesse bestmöglich aufeinander abzustimmen. Hier findet Ihr die Pressemeldung des Land Baden-Württembergs zum Thema >>
    Geldscheine, Bild: Canva
  • 13.04.2021

    Fonds Soziokultur fördert mit zwei Ausschreibungen partizipative Kulturarbeit

    Mit zwei Ausschreibungen ruft der Fonds Soziokultur zeitgleich zur Einreichung von Projektideen auf. „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ wendet sich an junge Akteur*innen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte bei der Umsetzung eigener Kulturprojekte gehen möchten. In der „Allgemeinen Projektförderung“ vergibt er Fördermittel für größere soziokulturelle Projekte an freie Initiativen und Einrichtungen. Vom 2. April bis 02. Mai 2021 ist das Antragsportal für beide Förderprogramme geöffnet. Beantragt werden können Gelder für die Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten der partizipativen Kulturarbeit in ganz Deutschland. Beginn dieser Projekte darf frühestens Mitte Juli 2021 sein, die Projekte dürfen jedoch bis Ende 2022 dauern. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt dem Fonds Soziokultur hierfür jährlich Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Was wird gefördert? Soziokulturelle Projekte beteiligen Bürger*innen jeden Alters aktiv und bearbeiten gesellschaftliche Fragen mit künstlerischen Mitteln. Wie lassen sich beispielsweise Solidarität oder Fürsorge als Kulturprojekt bearbeiten, wie können Künstler*innen oder Kulturpädagog*innen mit künstlerischen Laien etwas Neues schaffen? Welche Erfahrungen in Bildern, Texten, Sound- und Filmclips von älteren oder jungen Menschen gibt es, wie sie Krisen überstehen oder ihr Zusammenleben wünschen? Anlässe für ein soziokulturelles Projekt finden sich in der Gesellschaft, sie mit künstlerischen Mitteln wie Literatur, Sound, Theater, Comic, Tanz, Perfomance in allen Mischformen aufzugreifen, ist Kern eines soziokulturellen Projektes. Während im Förderprogramm „U25“ bis zu 4.000 Euro (maximal 80%) in einem vereinfachten Antragsverfahren zur Verfügung stehen, können in der „Allgemeinen Projektförderung“ ebenfalls bis zu 80% der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro beantragt werden. Mehr Infos zur Allgemeinen Projektförderung findet Ihr hier >> Mehr Infos zurm Förderprogramm für junge Kulturinitiativen findet Ihr hier >>
    Logo Fonds Soziokultur
  • 08.04.2021

    Einreichungen für „Kunst trotz Abstand“ noch bis 18. April möglich

    Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Insgesamt stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden. Zuvor hatte das Kunstministerium die Durchführung von Veranstaltungen mit dem unmittelbar aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt. Mehr Infos findet Ihr auf unserer Corona-Sonderseite >>
    Masterplan Kultur, Bild: Wissenschaftsministerium, pixabay
  • 06.04.2021

    Smart Production Park eröffnet im April

    Im April 2021 wird mit der Werkstatt10 der erste Abschnitt des Smart Production Parks, für die Karlsruher Gründerszene, auf dem Areal der Privatbrauerei Hoepfner bezogen. In den kommenden Monaten wird dann das Gründer- und Wachstumszentrum für die Digitalbranche fertiggestellt. Auf 3.800 Quadratmetern Fläche haben künftig 20 weitere Unternehmen mit insgesamt 200 Mitarbeitern Platz. Der Smart Production Park ist für regionale Startups aus dem Bereich der digitalen Produktion konzipiert. Außerdem ist das Gründerzentrum die Weiterentwicklung des vom CyberForum betriebenen IT-Accelerators CyberLab. Startups mit den Schwerpunkten KI, IT und Smart Production, die bereits seit fünf Jahren auf dem Markt sind, können sich ab sofort unter: www.cyberlab-karlsruhe.de bewerben. Schwerpunkt ist KI in der industriellen Produktion Das neue Gebäude liegt in bester innerstädtischer Lage und ist von zahlreichen attraktiven IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen umgeben. Der 3,2 Millionen Euro teure Bau wird von der Stadt Karlsruhe mit 2,2 Millionen Euro bezuschusst. Den Rest steuert die Landesregierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bei. Betrieben wird der Smart Production Park in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Karlsruhe durch das CyberForum. Schwerpunkt der ansässigen Firmen wird die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der industriellen Produktion sein. Fertigstellung ist für September 2022 geplant Der Startschuss für den Smart Production Park fällt mit dem Einzug der ersten Unternehmen in die Werkstatt10. In dem 500 Quadratmeter großen Maschinenpark können innovative Konzepte für die Digitalisierung der Produktionsanlagen auf ihren Einsatz in der Wirtschaft getestet werden. In den kommenden Wochen und Monaten sollen dann weitere Bereiche des Wachstumszentrums bezogen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 geplant. Dann verfügen CyberLab und Smart Production Park über insgesamt 5.400 Quadratmeter Fläche für die Weiterentwicklung von Startups. Mehr Infos zum Smart Production Park findet Ihr hier >>
    Smart Production Park Karlsruhe, Bild: CyberLab
  • 01.04.2021

    Das Bundeswirtschaftsministerium weitet die Neustarthilfe erneut aus

    Seit dem 30. März können auch Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern die Neustarthilfe beantragen. Eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft ist antragsberechtigt, wenn sie den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden, von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 Prozent gehalten wird und dieser Gesellschafter mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet, höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt, die bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist, die Überbrückungshilfe nicht in Anspruch genommen hat und vor dem 1. Mai 2020 gegründet wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt folgendes Beispiel: Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer haben zusammen eine GmbH, die Fotografie-Dienstleistungen anbietet. Frau Peter hält 50 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeitet 39 Stunden pro Woche für die GmbH. Herr Schmidt hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 15 Stunden pro Woche für die GmbH. Frau Singer hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 25 Stunden pro Woche für die GmbH. Die GmbH ist antragsberechtigt, weil Frau Peter mehr als 25 Prozent der Anteile an der GmbH hält und mehr als 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Bei der Berechnung der maximalen Förderung der GmbH werden Frau Peter und Frau Singer, aber nicht Herr Schmidt berücksichtigt, weil Herr Schmidt nicht mindestens 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro wird also mit zwei multipliziert. Die GmbH kann also maximal 15.000 Euro Neustarthilfe erhalten. Alle weiteren Infos zur Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Corona-Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft findet Ihr auf unserer Sonderseite >>
    Symbolbild Neustart, Bild: Canva
  • 01.04.2021

    Corona-Stipendien für Künstler*innen – Bewerbung jetzt geöffnet

    Ab dem 31. März 2021 können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen aller Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den spartenoffenen Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2021 15 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Beratungstermine Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden auch offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten: Donnerstag, 8. April um 15 Uhr Mittwoch, 14. April um 15 Uhr Donnerstag, 22. April um 16 Uhr Eine Anmeldung für die Online-Beratungskonferenzen ist nicht nötig. Der Link wird immer erst am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben Donnerstag 8. April um 15 Uhr Über den Meeting-Link beitreten (Webex)
    https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m146ed3d4efa6c2f81a5c025734551c53
      Mit Meeting-Kennnummer beitreten
    Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 254 9396
    Meeting Passwort: B6VpSymYP64 Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
    +49-619-6781-9736,,1812549396## Germany Toll
      Über Telefon beitreten
    +49-619-6781-9736 Germany Toll Ansprechpartner Für weitere Anfragen zur Ausschreibung und Bewerbung könnt Ihr Euch bei zwei Stellen melden: Friederike Bülig stipendien@mwk.bwl.de
    Telefon: 0049 (0)711 279-3084
    Telefonsprechzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 17 Uhr Servicestelle evalag (besetzt ab 9. April 2021) Telefon: 0049 (0)621 128545-70
    Telefonsprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr   Antworten zu häufig gestellten Fragen findet Ihr hier >> Den Förderantrag findet Ihr hier >>
    Symbolbild Künstler, Wissenschaftsministerium, dpa
  • 30.03.2021

    Erreichbarkeit K³ Büro

    Aufgrund von Problemen mit unserem externen Telefonanbieter sind wir kurzfristig gezwungen, den Anbieter zu wechseln.
    Dies wird leider eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Der neue Anschluss wird in ca. 8 Wochen zur Verfügung stehen.
    Bis dahin ist das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ab sofort vorübergehend unter der Telefonnummer 0170 2107748 zu erreichen.
    Sobald die neuen endgültigen Telefonnummern freigeschaltet sind, werden wir Euch informieren.
    Per Mail sind wir weiterhin über die bekannten Mailadressen erreichbar.  
    Symbolbild Telefon, Bild: Canva
  • 30.03.2021

    Umfrage: Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft am Limit

    Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wirtschaftlich am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Selbständige für das Jahr 2020 zu ziehen, führte der Bundesverband Kreative Deutschland gemeinsam mit dem Netzwerk Promoting Creative Industries eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen durch. Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze 83% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft geben an, dass die Krise im Jahr 2020 sehr negative oder eher negative Auswirkungen auf ihre Selbständigkeit hatte. Selbständige haben substantiell Rücklagen aufgezehrt. Selbständige erwarten eine wirtschaftliche Erholung erst für das Jahr 2022. Nur 14% der Selbständigen nutzte 2020 den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige. Die Coronakrise war ein Booster für Kooperationen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat der Branche einen Digitalisierungsschub verliehen. Gründer*innen blicken (noch) pessimistischer in die Zukunft und haben sich im vergangenen Jahr öfter eine abhängige Beschäftigung gesucht als Selbständige, die schon länger am Markt sind. 52% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen ihre wirtschaftliche Existenz stark oder sehr stark gefährdet. Die meisten Selbständigen fordern einen Unternehmerlohn bzw. ein Grundeinkommen unabhängig vom Familieneinkommen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. 42% der Selbständigen verzeichneten 2020 Umsatzrückgänge von über 70%, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Zum Vergleich: Im Frühjahr letzten Jahres rechnete jede/r Fünfte mit Umsatzverlusten von über 50%. Die Umsatzverluste fallen damit für viele deutlich drastischer aus, als zu Beginn der Pandemie angenommen. Reaktionen auf die Krise Ein Großteil der Selbständigen zehrte 2020 Rücklagen auf. Dies wird sich langfristig auf die Altersvorsorge der Selbständigen auswirken und die Möglichkeiten zu investieren. Viele Selbständigen reagierten agil auf die Krise und entwickelten neue künstlerische bzw. kreative Ideen und Projekte, stellten ihr Geschäftsmodell um bzw. erweiterten dies, bildeten sich weiter, brachten neue Technologien zur Anwendung, optimierten Arbeitsabläufe, digitalisierten ihre Angebote und erschlossen neue Netzwerke bzw. Kundengruppen. 4% der Befragten geben an, dass sie im Jahr 2020 ihre Selbständigkeit aufgegeben haben. Für das Jahr 2021 geben 13% der Selbständigen an, dass sie ihre Selbständigkeit aufgeben werden. Ebenfalls 13 % geben jedoch an, ein neues Unternehmen gründen bzw. mitgründen zu wollen. Mehr als jede/r fünfte kündigt an, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Hinweise zur Befragung An der Befragung nahmen 2.006 Selbständige aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 13.01.–14.02.2021 teil, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zuordnen. Der Link zum Onlinefragebogen wurden einem breiten Netzwerk aus Förderinstitutionen und Verbänden zur Verfügung gestellt und über deren digitale Kommunikationskanäle geteilt. Der Fragebogen wurde mit freundlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung der TU Dresden erstellt. An der Umfrage nahmen ganz überwiegend Selbständige ohne Beschäftigte teil, darunter 74% Solo-Selbständige und 13% Selbständige, die (auch) mit anderen Selbständigen im Verbund arbeiten.  Die aufbereiteten Ergebnisse findet Ihr hier >>
    Studie Coronajahr 2020, Bild: Bundesverband Kreative Deutschland und Netzwerk Promoting Creative Industries