• FUX, Seminarraum 1, Foto: Brigida González
    11. November 2024

    360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof

    Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
  • 01.03.2021

    Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet

    Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde: Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben. Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten. Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro. Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden. Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig. Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt. Workshoptermine Künstler*innenförderung Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop. Einführung in das neue Antragstool Termin 1: 2. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung Allgemeine Fragen zur Antragsstellung Termin 1: 2. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Termin 2: 10. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Symbolbild Musik, Bild: Canva
  • 01.03.2021

    Bewerbungsphase Applaus 2021 gestartet

    Heutet startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”. Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können. Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr. Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Applaus 2021, Bild: Initiative Musik
  • 01.03.2021

    Infosessions zu Corona Hilfen

    Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.
     
    Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt: 10. März 2021, 16:30 – 18:00 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 24. März 2021, 10:00 – 11:30 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe 08. April 2021, 16:00 – 17:30 Uhr: Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe sowie Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg. Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Anmelden könnt Ihr Euch auf der Seite der MFG. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
    MFG
  • 26.02.2021

    Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen

    Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen.

    Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt, an dem sich auch Baden-Württemberg beteiligt. Das Land unterstützt den Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie den Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro.

    Die Antragstellung zur Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn ausschließlich per E-Mail erfolgen.

    Weitere Infos findet Ihr hier >>
     
    Filmklappe; Bild: Canva
  • 26.02.2021

    Stipendienprogramm für Künstler*innen startet

    Das Land stellt für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für alle Kunstsparten ausgegeben.
    Die neuen Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben.

    Eckpunkte Stipendienprogramm
    - Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben.
    - Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden.
    - Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben.
    - Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren.
    - Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht.
    - Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
    - Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich.

    Antragsverfahren
    Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt:

    - Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
    - Künstlerisches Projektvorhaben
    gegebenenfalls bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Abschlusszeugnis
    - gegebenenfalls Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband

    Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt.

    Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier >>
    Musiker; Bild: Canva
  • 25.02.2021

    Hollywood-Dienstleister steigt in Karlsruher Firma ein

    Der Hollywood-Dienstleister Digital Domain steigt mit 19 % in das Karlsruher Bildungsunternehmen asknet Solutions AG ein. Das Kerngeschäft von asknet ist die Entwicklung und der Betrieb von kundenspezifischen Software-Beschaffungsportalen, die in Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen zum Einsatz kommen. Digital Domain wurde 1993 vom dreifachen Oscar-Preisträger James Cameron mitbegründet und hat sich als Experte für Spezialeffekte in Filmen, Werbespots, Musikvideos und Computerspielen einen Namen gemacht. Dazu gehört auch die Entwicklung und Animation von virtuellen Filmfiguren, die entweder wie prominente Schauspieler aussehen oder künstliche Kreaturen sind wie die Hauptfigur Thanos im Blockbuster «Avengers: Infinity War». Das wesentliche Motiv dieser Partnerschaft besteht darin, dass Digital Domain so Zugang zum europäischen Bildungsmarkt erhält und in enger Zusammenarbeit mit der asknet Solutions AG Bildungsprodukte und -technologien entwickeln kann. Die Technik für Kinofilme soll künftig auch dazu genutzt werden, unterhaltende E-Learning-Angebote zu schaffen. Christian Herkel, CEO von asknet, sieht in dieser neuen Partnerschaft großes Potenzial: „Die Kombination aus der bahnbrechenden Technologie von Digital Domain und unserer Position im deutschen EdTech-Markt wird echte Wirkung zeigen. Der aktuelle Stand des Home Schoolings und Distanzlernens zeigt deutlich, dass der deutsche Bildungssektor bereit ist für einen engagierteren und stärker entertainment-orientierten Ansatz.“ Daniel Seah, CEO von Digital Domain Holdings Limited, fügt hinzu: „Die Coronakrise hat gezeigt, dass im Bereich E-Learning noch erhebliche Defizite bestehen. Die Digitalisierung in der Bildung ist nicht mehr aufzuhalten und birgt enormes Wachstumspotenzial. Daher ist jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, und EdTech ist der ideale Bereich für Digital Domain, um sein einzigartiges Angebot auf den europäischen Markt zu bringen. Eine der zahlreichen Möglichkeiten, die die neue Partnerschaft eröffnet, ist die Einführung von Virtual Humans im Bildungsbereich.“
    Symbolbild, Bild: Canva
  • 25.02.2021

    Wettbewerb "KI-Champions BW" startet in zweite Runde

    Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ stellt Best-Practice-Beispiele in der Künstlichen Intelligenz vor. Sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen können sich bewerben. Nachdem der Wettbewerb „KI-Champions BW“ 2020 als Maßnahme des Aktionsprogramms KI für den Mittelstand“ erstmals erfolgreich durchgeführt wurde, startet nun die zweite Runde. Bis zum 14. April 2021 können sich sowohl Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen als auch Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und nah an der Einführung in den Markt sind, über das Online-Formular bewerben. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2021 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung. Außerdem werden die Best-Practice Beispiele auf dem Portal Wirtschaft Digital BW veröffentlicht. Mit dem „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“ soll die Anwendung und Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz im Mittelstand branchenübergreifend und schnell vorangetrieben werden. Hierfür sind sowohl Leuchtturmprojekte mit internationaler Strahlkraft geplant als auch Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend mit den Möglichkeiten von KI vertraut zu machen. Auch die Entstehung ganz neuer KI-Unternehmen soll gefördert werden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Symbolbild KI, Bild: Canva
  • 22.02.2021

    Studie zum Status Deutscher Mode

    Der Fashion Council Germany e.V. hat mit der Studie „Status Deutscher Mode“ erstmals die deutsche Modebranche systematisch in ihrer Funktion als Querschnittsindustrie untersucht und betrachtet dabei sämtliche Teilbranchen und ihre gesamte Wertschöpfung. Die Stärken der deutschen Modeindustrie liegen demnach vor allem in der Textilentwicklung, aber auch in den Bereichen Nachhaltigkeit, Technologie und Innovation. Die Studie zeigt, dass Mode „Made in Germany“ international für Qualität steht und deutsche Modeunternehmen als besonders zuverlässige Partner gelten. Deutschland besetzt auf europäischer Ebene den zweiten Platz der größten Modemarken-Anbieter direkt hinter Italien, aber vor Frankreich, Portugal und Spanien, was deutlich macht: Der Modestandort Deutschland ist national wie international von hoher Relevanz. Dennoch mangelt es bislang an politischer und gesellschaftlicher Akzeptanz Mode als wichtiges Wirtschafts- und Kulturgut wahrzunehmen. Gemäß der Studie betrug die Wertschöpfung der deutschen Modeindustrie 2019 circa 66 Milliarden Euro. 1,3 Millionen Menschen waren in der Modebranche beschäftigt. Besonderes Potenzial für deutsche Modeunternehmen sieht die Studie in innovativen Bereichen wie FashionTech und nachhaltiger Mode, die an den Schnittstellen von Kreativ- und Digitalwirtschaft, Modedesign, Bekleidungsindustrie und Materialforschung liegen. Auch in Karlsruhe hat sich eine vielfältige Modelandschaft angesiedelt. So stammt beispielsweise Riaz Dan, einer der jüngsten selbstständigen Modedesigner, aus Karlsruhe. Oder das Label „Matsch mit Sahne“ hat sich faire und ökologische Produktion von hauptsächlich Kinder-, aber auch Erwachsenenmode spezialisiert und ihr erstes Büro auf dem Kreativpark Alter Schlachthof Karlsruhe bezogen. Weitere erfolgreiche Karlsruhe Modedesigner sind: Schnittmuskel, Amelie Hentschel Mode, Get Lazy, Kerstin Brandt Massmode, BUX – Wind-Wetter-Zeug, Freisinn Design, Mu&Du, Anna Moko, Enyonam Couture, AusDrucksRaum, SOMMERLAUNE Fashion, Atelier Hexenstich – Bernadette Rupp. Die komplette Studie findet Ihr hier >>
    Symbolbild Mode, Bild: Canva
  • 22.02.2021

    Kreative Lösungen für die Buch- und Medienwelt gesucht

    Viel Zeit zum Lesen, geschlossene Buchhandlungen, Podcast-Boom und ausgefallene Buchmessen: Die Corona-Pandemie stellt die Buch- und Medienwelt vor ganz besondere Herausforderungen. War die Branche bereits in den letzten Jahren stetig im Wandel, so beschleunigt sich dieser während und durch die Corona-Krise noch einmal ungleich mehr. Daher sind gerade jetzt frische Ideen gefragt, die für neuen Treibstoff sorgen. Und genau hier setzt die Ideentanke an: Der MFG-Wettbewerb für kreative Lösungen rund um den Buchmarkt sucht innovative Konzepte und Formate, die der Buch- und Medienwelt neue Geschäftsfelder erschließen. Neue Möglichkeiten, Geschichten zu erzählen Start-ups, Kreativschaffende und Innovationstreiber*innen aus Baden-Württemberg können sich bis zum 26. März bewerben und Teil der Ideentanke 2021 werden. Ob crossmediales Konzept, digitale Technologie oder ungewöhnliche Story – gefragt sind alle innovativen Möglichkeiten, Geschichten neu zu erzählen. Die Siegerteams gewinnen – neben den Teams aus 2020, die wegen der Absage der Buchmesse im vergangenen Herbst nicht nach Frankfurt fahren konnten – einen Platz am Ideentanke-Stand auf der Frankfurter Buchmesse vom 20. bis 24. Oktober 2021 sowie die Teilnahme am zielgerichteten Vorbereitungstraining und Vernetzungsangebot. Dazu gehören ein Workshop zur Vorbereitung auf den Messeauftritt und Branchenveranstaltungen im Vorfeld. Speziell in diesem Jahr erhalten die Teams zusätzlich ein individuelles Einzel-Coaching mit einem Experten aus der Branche sowie einen professionell produzierten Imagetrailer. Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
    Ideentanke, MFG Wettbewerb zum Buchmarkt, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • 19.02.2021

    Studie: 30 Milliarden Euro Verlust für Kulturwirtschaft

    Die anhaltende Corona-Pandemie könnte für Kultur- und Kreativwirtschaft einer Studie zufolge in diesem Jahr über 30 Milliarden Euro an Umsatzverlust bedeuten. In einigen Bereichen werden bis zu 69 Prozent Minus erwartet. Die Szene werde «länger als andere Branchen brauchen, um aus der Krise herauszukommen», heißt es in der am Freitag in Berlin veröffentlichten Analyse des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Je nach Szenario werden die Umsatzverluste für 2021 mit zwischen 11,5 und 31,8 Milliarden Euro beziffert. Damit könnten sich die Rückgänge auf einem ähnlichen Niveau wie 2020 bewegen, hieß es. Im vergangenen Jahr lag das Minus den Angaben zufolge bei 22,4 Milliarden Euro. Innerhalb von Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft ergeben sich laut Studie ähnlich wie im Vorjahr erneut deutliche Unterschiede. So berechnete das Zentrum gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 für dieses Jahr für darstellende Künste ein Minus von bis zu 69 Prozent. In der Musikwirtschaft (minus 59 Prozent) und im Kunstmarkt (minus 61) sind die Werte ähnlich dramatisch. Andererseits gibt es weniger betroffene Teilmärkte etwa bei der Software- und Games-Industrie, wo keine Umsatzveränderung erwartet wird, oder dem Architekturmarkt, wo die Verluste mit zehn Prozent berechnet sind. Die vollständige Studie findet ihr hier >>
    Theater_Canva
  • 18.02.2021

    Antragstellung Neustarthilfe für Soloselbstständige gestartet

    Ab sofort kann nun auch die Neustarthilfe für Soloselbständige beantragt werden. Mit diesem Programm sollen Selbstständige unterstützt werden, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht beanspruchen können.

    Die Neustarthilfe ergänzt dabei die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, wird aber auf diese nicht angerechnet. Es können einmalig bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen. Wer kann die Förderung beantragen? Soloselbständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben, weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind, keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben. Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspieler*innen und andere Künstler*innen, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.

    Die Anträge findet Ihr hier >> Weitere Infos zu Corona-Hilfen findet Ihr hier >>
    Symbolbild Geld, Bild: Canva
  • 15.02.2021

    Start-up BW - DER PODCAST

    Der Start-up BW – DER PODCAST des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Sonderfolge, über die Corona Hilfsprogramme und die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen. Die einzelnen Maßnahmen und Programme werden vorgestellt. Außerdem berichten Start-ups und Unternehmen über ihre Erfahrungen mit den Programmen, wie die Unterstützungsangebote auf dem bisherigen Weg durch die Pandemie helfen konnten und welche Maßnahmen in Eigeninitiative umgesetzt wurden. In der Podcast-Folge zu hören sind Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ingo Engel von der L-Bank, Alexander Sebestény von der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg, Arndt Upfold vom Wirtschaftsministerium, Lukas Möller von deliburgers.Karlsruhe & die.neuen.Gastgeber und Timm Czarnecki von der BRC Solar GmbH. Der Podcast Ich habe eine Idee und möchte mich selbständig machen. Wer kann mir beim Gründen meines Unternehmens helfen und mich beraten? Welche Förderangebote gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Der Podcast richtet sich an Gründungswillige, Neugründer und erfahrene Gründerinnen, Young Talents, Female Founders, Re-Starter, an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger und alle, die sich für das Start-up Land Baden-Württemberg und die Start-up BW Community interessieren. Die aktuelle Folge und alle bisherigen Folgen des Podcasts findet Ihr hier >> Start-up BW - DER PODCAST ist darüber hinaus auf iTunes, Spotify und Deezer vertreten.
    Podcast Start-up BW, Bild: Start-up BW