Karlsruher Inklusionspreis 2021

Inklusionspreis Stadt KA, Bild: Stadt Karlsruhe

Informationen

Bewerbungsfrist 10.02.2021
Preisgeld
Website www.karlsruhe.de

Kontakt

Sozial- und Jugend­be­hörde
Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5900
Fax: 0721 133-5009
E-Mail: behin­der­ten­be­auf­tra­gung@­karls­ruhe.de

Ausschrei­bung

Im Jahre 2009 hat Deutsch­land das Überein­kom­men der Verein­ten Na­tio­nen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behin­de­run­gen un­ter­zeich­net. Ziel dieser UN-BRK ist die gleich­be­rech­tig­te ­Teil­habe von Menschen mit Behin­de­run­gen in allen Le­bens­be­rei­chen. In einer inklusiven Gesell­schaft ist es normal, verschie­den zu sein - alle sind willkom­men! Der Karls­ru­her Inklu­si­ons­preis wurde von der Stadt Karlsruhe in Abstimmung mit der Jury "Karls­ru­her Inklu­si­ons­preis" im Jahr 2015 zum ersten Mal ausge­schrie­ben. Der Preis würdigt Maßnahmen und Aktivi­tä­ten, die dazu beitragen, Benach­tei­li­gun­gen von Menschen mit Be­ein­träch­ti­gun­gen oder Behin­de­run­gen abzubauen und Vorur­tei­le zu überwinden. Der Preis soll auch dazu beitragen, eine inklu­sive Stadt­ge­sell­schaft aufzubauen.

Preis­wür­dig sind besondere Aktivi­tä­ten

  1. Einzelner, die sich für Menschen mit Behin­de­run­gen en­ga­gie­ren.
  2. aus der Wirtschaft. Zum Beispiel Arbeit­ge­ber, die Menschen ­mit einer Beein­träch­ti­gung oder Behin­de­rung beschäf­ti­gen, einstel­len oder ausbilden.
  3. von Einrich­tun­gen/­In­sti­tu­tio­nen/­Or­ga­ni­sa­tio­nen wie Schulen, Kinder­ta­ges­stät­ten und Bildungs­ein­rich­tun­gen für beispiels­wei­se
  • Inklusion in Schulen
  • Inklusion in Kinder­ta­ges­stät­ten
  • Barrie­re­freie Museen

Ausschrei­bungs­be­din­gun­gen

  1. Die Ausschrei­bung ist offen gehalten. Bewerben können sich ­so­wohl Einzel­per­so­nen als auch Vereine, Betriebe und Or­ga­ni­sa­tio­nen. Auch Vorschläge für Dritte mit inter­essan­ten Pro­jek­ten sind erwünscht.
  2. Die Aktivi­tä­ten sollen Beispiel­cha­rak­ter besitzen und über ­Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten hinaus­ge­hen. Sie sollen zur Nachah­mung ­an­re­gen.
  3. Die Vorschläge sollten schrift­lich einge­reicht werden und eine Beschrei­bung der Aktivi­tä­ten enthalten. Gerne mit Pres­se­ar­ti­keln, Fotogra­fien oder sonstigen Dokumenten und Be­grün­dun­gen, warum die Preis­ver­lei­hung gerecht­fer­tigt ist.
  4. Die Auszeich­nung erfolgt durch eine Urkunde und ist mit einem Geldpreis verbunden.
  5. Über die Auszeich­nung entschei­det eine Jury.
  6. Ableh­nun­gen werden nicht begründet. Der Rechtsweg ist aus­ge­schlos­sen.
  7. Die Auszeich­nung findet im Rahmen einer öffent­li­chen Feier ­an­läss­lich der REHAB in der Messe Karlsruhe statt.

Bewer­bung

Bewer­bun­gen können bis 10. Februar 2021 einge­reicht werden an:
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugend­be­hörde
Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5900
Fax: 0721 133-5009
E-Mail: behin­der­ten­be­auf­tra­gung@­karls­ruhe.de

Preis­ver­lei­hung

Die Preis­ver­lei­hung findet am 7. Mai 2021 statt.
REHAB - Messe Karlsruhe
Messe­al­lee 1, 76287 Rheins­tet­ten

Jury

  • Industrie- und Handels­kam­mer Karlsruhe
  • Kreis­hand­wer­ker­schaft Region Karlsruhe
  • KVJS Zweig­stelle Karlsruhe - Integra­ti­ons­amt
  • Staat­li­ches Schulamt Karlsruhe
  • Beirat für Menschen mit Behin­de­run­gen
  • Sozial­pla­nung der Stadt Karlsruhe
  • Karlsruher Messe- und Kongress GmbH